ADS-Wocheninformation 31.10.2022

ADS-Wocheninformation 31.10.2022

60 Jahre Kuratorium Deutsche Altershilfe

Deutscher Pflegerat: Pflege muss generationenübergreifend gemeinsam handeln

Berlin (31. Oktober 2022, Nr. 39/2022) –  „Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) gibt allen Alten eine Stimme. Das ist wichtig“, betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), bei der Podiumsdiskussion anlässlich des Festaktes zum 60-jährigen Bestehen des KDA (27. Oktober 2022).

Christine Vogler: „Wir müssen den Fokus auf die Ressourcen der alten und jungen Menschen setzen. Diese gemeinsame Unterstützung werden wir brauchen. Denn es wird in Deutschland in den nächsten 20 Jahren wegen des Personalmangels und der steigenden Zahlen der Pflegebedürftigen kaum noch die Pflege geben, die wir heute kennen. Das betrifft die Pflegeheime genauso wie die Pflegedienste. Der Zug ist abgefahren. Was wir heute an Maßnahmen besprechen, das greift in 25 bis 30 Jahren.

Wir müssen politisch endlich mal Entscheidungen treffen. Wir müssen handeln anstatt zu reden. Wir müssen bei uns selbst anfangen und stärker Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen und Netzwerke der gemeinsamen Pflege aufbauen. Wir müssen uns heute einen Kopf machen, was mit uns in 30 Jahren passiert. Das dürfen wir nicht weiter vor uns herschieben und müssen mehr selbstverantwortlich handeln.“

Vogler plädiert für eine klare Definition von Pflege in den Sozialgesetzbüchern. Die Profession Pflege benötige Autonomie, mehr Verantwortung und mehr Bildungschancen. Deutschland habe, weist Vogler hin, in der Langzeitpflege den niedrigsten Bildungsstandard der Pflegenden in Europa, weil dieser permanent abqualifiziert werde. Dabei sei insbesondere für die Pflege von an Demenz erkrankten Menschen Pflegebildung wichtig.

Eine Möglichkeit, das Thema Pflege und die Notwendigkeit der Hilfe und Verantwortung zwischen den Generationen und in den Städten sowie Gemeinden bewusster in die Gesellschaft zu transportieren, sieht Vogler in der Einführung eines Schulfaches „Gesundheit und Pflege“. Zu schaffen seien zudem Strukturen zwischen Jung und Alt. Denn wer sich besser kenne, respektiere sich auch.

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Übergabe – Der Podcast für die Pflege

ÜG101 – Selbstbestimmtes Leben im Pflegeheim (Dr. Stephanie Stadelbacher & Prof. Dr. Kerstin Schlögl-Flierl)

Grünes Licht für Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung

In seiner Plenarsitzung am 28. Oktober 2022 hat der Bundesrat das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschließend gebilligt. Der Bundestag hatte es nur eine Woche zuvor verabschiedet.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen

Hintergrund für das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren, ist vor allem, dass für 2023 mit einem Milliardendefizit für die Kassen gerechnet wird und sich die Versicherten im nächsten Jahr auf höhere Zusatzbeiträge einstellen müssen; gerechnet wird derzeit mit 0,3 Prozentpunkten. Zudem soll das Gesetz mit strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung legen.

Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds

Vorgesehen ist insbesondere, dass der Bund im Jahr 2023 einen weiteren Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Milliarden Euro zahlt. Nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 gewährt der Bund für das Jahr 2023 zudem ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds.

Solidarausgleich

Zur Reduzierung der Finanzierungslücke 2023 verteilt das Gesetz die finanziellen Lasten der GKV durch einen kassenübergreifenden Solidarausgleich gleichmäßiger auf die Mitglieder der GKV, indem die Finanzreserven der Krankenkassen, die abzüglich eines Freibetrags von 4 Millionen Euro das 0,2-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten, in zwei Stufen anteilig herangezogen werden und den Gesundheitsfonds verstärken. Darüber hinaus soll die gesetzliche Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von aktuell dem 0,8-fachen auf das 0,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe sinken.

Verlängerung des Preismoratoriums für Medikamente

Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV soll das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängert werden. Diese Maßnahme soll über die Vermeidung von zu erwartenden Preissteigerungen wesentlich zur Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr beitragen. Zudem soll sich der Apothekenabschlag für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 2 Euro erhöhen.

Reform der extrabudgetären Vergütung

Die Regelung zur extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten wird – anders als im Regierungsentwurf geplant – nicht abgeschafft, sondern reformiert. Vorgesehen ist ein zielgenaueres Anreizsystem für Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Den ursprünglich vorgesehenen Entfall der Vergütung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert.

Zügiges Inkrafttreten geplant

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zu Unterzeichnung zugeleitet und kann dann wie geplant zu großen Teilen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Einzelne Regelungen treten auch erst am 1. Januar 2022 bzw. am 1. Januar 2023 in Kraft.

Quelle: 1026. Plenarsitzung des Bundesrates am 28.10.2022


Fachpersonalmangel in der Pflege

Bienstein: Politik nimmt Pflegekrise nicht ernst genug

26.10.2022 / News – Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), Christel Bienstein, hat vor dramatischen Problemen in der pflegerischen Versorgung gewarnt. Allein in den nächsten 10 Jahren gingen rd. 500.000 professionell Pflegende in Ruhestand – mit schwerwiegenden Folgen, wie sie am Dienstag im Deutschlandfunk betonte.

Pflegerische Versorgung in Gefahr

Viele Menschen fänden dann keinen ambulanten Pflegedienst mehr oder könnten ihre Angehörigen auch nicht mehr in stationären Pflegeeinrichtungen unterbringen, weil Pflegepersonal fehle. Biensteins Vorwurf an die Politik: „Wir stehen vor einer ganz großen Pflegekrise. Das wird aber nicht ernst genug genommen.“

Von Entwicklungen in Nachbarländern lernen

Um dauerhaft die Pflege in der Bevölkerung sicherzustellen, müsste fast jeder zweite junge Mensch einen Gesundheitsberuf ergreifen, verdeutlichte Bienstein.
Von der Politik forderte sie eine grundsätzliche Pflege- und Gesundheitsreform sowie eine Risikoplanung. Überflüssige Operationen und die Zahl der Krankenhäuser seien zu reduzieren, Primärversorgungszentren zu forcieren. Dabei lohne ein Blick in skandinavische Länder wie Dänemark oder Schweden, der viel zu selten erfolge.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bienstein-politik-nimmt-pflegekrise-nicht-ernst-genug


Politik

Länder wollen bei Maskenpflicht in Innenräumen einheitlich vorgehen

Dienstag, 25. Oktober 2022 – Magdeburg – Die Gesundheitsminister der Länder wollen bei der Einführung einer möglichen Maskenpflicht in Innenräumen geschlossen vorgehen und dafür entsprechende Schwellenwerte erarbeiten. Das sagte eine Sprecherin von Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) gestern nach einer Schalte der Ressortschefs.

Eine Arbeitsgruppe soll nun klären, „wie man zum Beispiel Maskenpflicht in Innenräumen einführen könnte, welche Schwellenwerte da gelten sollten“. Grimm-Benne ist aktuell Vorsitzende der Gesundheitsminister­kon­ferenz (GMK).

Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden soll am 9. und 10. November über die Schwellenwerte beraten. Dabei solle beispielsweise erörtert werden, inwieweit die Hospitalisierungsrate berücksichtigt werden müsse, sagte die Sprecherin. Darüber hinaus seien sich die Gesundheitsminister einig, dass an einer Maskenpflicht im Nahverkehr festgehalten werden soll.

Vor der Schalte hatten unter anderem die Amtsärzte ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer in der Coronapandemie gefordert.

„Uns liegt daran, dass möglichst eine einheitliche Vorgehensweise be­schlos­sen wird, dass möglichst klar wird, wenn die Inzidenz bei 500 oder 1.000 ist, dass man sowohl in Ham­burg als auch in München gleich vorgeht“, sagte der Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Johannes Nießen, sagte im ARD-„Morgenmagazin“.

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138337/Laender-wollen-bei-Maskenpflicht-in-Innenraeumen-einheitlich-vorgehen?rt=57db44c286effdb202bc6c57dbafe349


Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Regierung verteidigt Linders Vetorecht

24.10.2022 / News – Trotz heftiger Kritik aus der Pflege- und Gesundheitsbranche hält die Bundesregierung am Vetorecht des Finanzministeriums in Fragen der Pflegepersonalbemessung fest – so wie im Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) Mitte September beschlossen.

Begrenzte Handlungsspielräume im Bundeshaushalt

Angesichts der steigenden Bedeutung der Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und begrenzter Handlungsspielräume im Bundeshaushalt erfolge die Einbindung des Bundesfinanzministeriums, verteidigte sich die Regierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die Eingriffsmöglichkeiten des zuständigen Ministers Christian Lindner (FDP) seien auf die Verordnung zur Festlegung von Vorgaben zur Personalbedarfsermittlung und zur Festlegung der Personalbesetzung in der Pflege im Krankenhaus begrenzt, heißt es in der Antwort weiter.

Regierung hält sich Hintertür auf

Allerdings: Eine Mitsprache etwa bei den geplanten Gesundheitskiosken oder der Krankenhausfinanzierungsreform schloss die Regierung in ihrer Antwort nicht gänzlich aus:

„Ob bei weiteren Verordnungsermächtigungen weitergehende Beteiligungsrechte anderer Ressorts vorzusehen sind, ist eine Einzelfallentscheidung, die vom konkreten Regelungsvorhaben abhängt.“

Unverständis aus der Pflege bleibt

Führende Pflegeverbände und auch Interessensvertretungen mehrerer Krankenhäuser hatten führzeitig die Klausel als „nicht akzeptabel“ und „gänzlich falsches Signal“ kritisiert.

In der ersten Lesung zum KHPflEG in der Vorwoche wiederholte die Profession Pflege ihr Unverständnis mit Nachdruck.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/regierung-verteidigt-linders-vetorecht


Einfluss der Digitalisierung auf die Arbeit von Pflegenden

Gutachten ermittelt digitale Pflegetechnologien und deren Einsatzmöglichkeiten in ambulanten und stationären Einrichtungen

Dortmund – „Digitale Technologien für die Pflege“ lautet der Titel eines Gutachtens, das die Universität Osnabrück im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Technologieeinsatz in der Pflege erstellt hat. Neben der Identifizierung und Beschreibung in Entwicklung stehender sowie bereits zum Einsatz kommender Technologien wurden mehrere Anwendungsbeispiele erarbeitet. Eine Zusammenfassung hat die BAuA im Kompaktbericht „Kurz- und mittelfristiger Technologieeinsatz in der Pflege – Welche digitalen Technologien in ambulanten und (akut-)stationären Einrichtungen heute und morgen eine Rolle spielen werden“ veröffentlicht.

Digitale Technologien werden die Arbeit in der Pflege zunehmend prägen und Einfluss auf arbeitsbedingte Belastungen und Beanspruchungsfolgen der Pflegenden nehmen. Welche digitalen Technologien in der ambulanten und der stationären Pflege schon jetzt zum Einsatz kommen und welche künftig von Bedeutung sein können, untersuchte das Gutachten „Digitale Technologien für die Pflege“.  Dabei wurden mithilfe eines Workshops zunächst relevante Technologien für die Pflege von heute und morgen identifiziert. Auf Grundlage der identifizierten Technologien wählten Expertinnen und Experten der Universität Osnabrück und der BAuA 30 für eine vertiefende Betrachtung aus. Im Anschluss an die Technologiebeschreibung erfolgte die Recherche und Aufbereitung mehrerer Anwendungsbeispiele, die praxisnahe Umsetzungsmöglichkeiten veranschaulichen. Damit bietet das Gutachten Praxis und Wissenschaft künftig eine Grundlage, auf der weiterführende Untersuchungen und Bewertungen der Einsatzmöglichkeiten digitaler Technologien im Hinblick auf die Arbeit und Gesundheit Pflegender basieren können.Den baua: Bericht kompakt „Kurz- und mittelfristiger Technologieeinsatz in der Pflege – Welche digitalen Technologien in ambulanten und (akut-)stationären Einrichtungen heute und morgen eine Rolle spielen werden“ gibt es im PDF-Format auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Quelle: Presse-Newsletter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nr. 34/22, 24. Oktober 2022


Flächendeckende Implementierung des Präventiven Hausbesuchs

DEVAP fordert den präventiven Hausbesuch als GKV-Leistung einzuführen

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) hat ein Positionspapier mit zwei wesentlichen Kernforderungen zur Operationalisierung des Präventiven Hausbesuchs (PHb) veröffentlicht:

„Entscheidend für die Entwicklungszahlen des Pflegebedarfs wird künftig sein, ob und wie frühzeitig kritische Lebenslagen alter Menschen mit diesen gemeinsam identifiziert werden können, um notwendige Interventionen einzuleiten. Hier bietet sich das Konzept des Präventiven Hausbesuchs (PHb) an.“, so Wilfried Wesemann. „Mit vergleichsweise geringen personellen und finanziellen Ressourcen können so die ambulanten und familiären Hilfestrukturen gestärkt, die Pflegebedürftigkeit verzögert und der Verbleib in der Häuslichkeit deutlich verlängert werden.“

„Schon heute wissen wir aus Berechnungen des statistischen Bundesamts, dass in 30 Jahren mehr als 25 % der deutschen Bevölkerung über 67 Jahre alt sein wird. Damit verbunden ist die Perspektive, dass deutlich mehr Ältere pflegebedürftig sein werden als die vier Millionen Pflegebedürftigen heute. Dem muss mit allen Mitteln entgegengewirkt werden.“, so Wesemann weiter.

“Bereits im dritten Altenbericht von 2003 sind Präventive Hausbesuche bei alten Menschen als geeignete Methode beschrieben worden, um Risikofaktoren für Erkrankungen frühzeitig zu erkennen. PHbs sind bislang jedoch nur in ganz wenigen kommunalen Hilfestrukturen verankert worden. Auch die Einführung des Präventionsgesetzes 2015 hat daran wenig ändern können.“

Der DEVAP veröffentlicht hierzu ein Positionspapier, in dem zwei Kernforderungen sowie Operationalisierungsschritte zum Präventiven Hausbesuch beschrieben werden. Die Kernforderungen sind die Einführung eines jährlichen Präventiven Hausbesuchs für Menschen ab 75 Jahren und die Förderung sowie Finanzierung des PHb als Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen.

„Der PHb sollte leistungsrechtlich im SGB V verortet werden, da Prävention in die finanzielle Zuständigkeit der Krankenversicherung fällt“, so Wesemann weiter. „Entscheidend für die Entwicklungszahlen des Pflegebedarfs wird künftig sein, frühzeitig kritische Lebenslagen alter Menschen zu identifizieren und ggf. notwendige Interventionen anzubieten. Hier rückt das Konzept des PHb in den Fokus und muss zwingend ausgebaut werden“, so Wesemann abschließend.

Mit dem DEVAP-Strategiepapier „Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ spricht sich der DEVAP für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alte, hilfe- und pflegebedürftige Menschen aus. Die Prävention ist hierbei für sozialräumlich angelegter Hilfesysteme und die fachlich-inhaltliche Verbindung zwischen Altenarbeit und Pflege ein wichtiger Baustein.

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 26.10.2022