ADS-Wocheninformation 24.10.2022

ADS-Wocheninformation 24.10.2022

ÜBERGABE – PFLEGEUPDATE

PU036 – LAUTERBACHS PLÄNE FÜR DAS GESUNDHEITSWESEN / KAMMERWAHL IN NRW

Pflege unter Energiekrise und DRG-Reform


VER.DI-BEFRAGUNG:

WENIGER ALS 43 PROZENT MIT IHRER PFLEGEAUSBILDUNG ZUFRIEDEN

Pressemitteilung. Berlin, 13.10.2022. Die Überlastung und Personalnot in den Gesundheitseinrichtungen hat auch deutliche Auswirkungen auf die Qualität der Pflegeausbildung. Das zeigt der aktuelle „Ausbildungsreport Pflegeberufe 2021“ der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), an dem sich über 3.000 Auszubildende und Studierende beteiligt haben. Von diesen sind nicht einmal 43 Prozent mit ihrer Ausbildung zufrieden – weit weniger als in klassischen dualen Ausbildungsberufen. „Die hohe Unzufriedenheit von Auszubildenden in der Pflege ist ein Alarmsignal, das Arbeitgeber und politisch Verantwortliche nicht ignorierten dürfen“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler. „Die Auszubildenden von heute sind die Fachkräfte von morgen. Ziel muss es sein, dass sie ihre Ausbildung abschließen und langfristig im Beruf bleiben. Dafür braucht es gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen.“
Laut Befragung fühlt sich fast die Hälfte der Auszubildenden in der Pflege durch die Ausbildungsbedingungen häufig oder immer belastet. Viele klagen über hohen Zeitdruck (62 Prozent), mangelnde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (48 Prozent) sowie fehlende Pausen (43 Prozent). Über 58 Prozent berichten, dass sie immer oder häufig Probleme haben, sich in ihrer Freizeit zu erholen – eine Verdoppelung gegenüber der letzten Befragung im Jahr 2015 und weit mehr als in anderen Berufen. Bei der Praxisanleitung liegt ebenfalls einiges im Argen: Über 43 Prozent der Auszubildenden berichten, selten oder nie von Praxisanleiterinnen oder Praxisanleitern an ihre beruflichen Aufgaben herangeführt zu werden.
„Die Pflegeausbildung ist beliebt“, stellte Bühler unter Verweis auf zunehmende Ausbildungszahlen fest. Laut Statistischem Bundesamt haben allein 2021 rund 56.300 Menschen eine Pflegeausbildung begonnen, fünf Prozent mehr als im Vorjahr. „Ganz offensichtlich wollen viele junge Menschen in ihrem Berufsleben etwas Sinnstiftendes tun, etwas, das anderen hilft – das ist ermutigend.“ Doch sie müssten auch langfristig in den Pflegeberufen gehalten werden. „Wenn viele junge Menschen nachkommen und die Erfahrenen gehalten werden können, kann der Teufelskreis aus Überlastung, Berufsflucht und weiter steigender Belastung durchbrochen werden“, so die Gewerkschafterin. „Gute Bedingungen in der Ausbildung und im betrieblichen Alltag – das ist die Lösung.“
AUSBILDUNGSREPORT PFLEGEBERUFE 2021 PDF (9 MB)
ZUSAMMENFASSUNG AUSBILDUNGSREPORT PFLEGEBERUFE 2021 PDF (488 KB)
Quelle: https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/themen/reform-der-pflegeausbildung/++co++be127818-4a1a-11ed-8d35-001a4a160111


GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Deutscher Pflegerat: Klinische Geburtshilfe darf nicht gestrichen werden

Berlin (21. Oktober 2022, Nr. 38/2022) – Zur gestrigen Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag und dessen Folgen für die klinische Geburtshilfe äußert sich Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ist sein Amt als Minister angetreten mit dem Versprechen, dass keine Leistungen gekürzt werden. Die Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes führt nun aber zu einer Leistungskürzung direkt am Beginn des Lebens.
Die beschlossene Neuregelung des Pflegebudgets, dass nur die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte berücksichtigt werden, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, streicht die klinische Geburtshilfe und deren Leistungen. Damit ist die Versorgung von Frauen und Kindern in unseren Krankenhäusern gefährdet.
Der Deutsche Pflegerat fordert den Gesetzgeber auf, den Fehler im Gesetz unmittelbar zu korrigieren und künftig die Expertise der Profession Pflege wie auch die der Hebammen nicht nur anzuhören, sondern auch einzubeziehen.“

Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pandemiebekämpfung

DPR: WISSEN DER PFLEGEFACHPERSONEN NUTZEN

20.10.2022 / News – Auf dem World Health Summit in dieser Woche hat sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Pandemiebekämpfung geäußert. Ausbrüche und Pandemien seien vermeidbar. Um zu verhindern, dass aus einem Ausbruch eine Pandemie wird, brauche es gut ausgebildetes Personal mit entsprechenden Fähigkeiten vor Ort, betonte der Minister. Genau dieses Personal sei in Deutschland bereits vorhanden, unterstrich die Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Irene Maier.

PFLEGEPERSONAL ALS EXPERTEN IN SACHEN INFEKTIONSSCHUTZ UND HYGIENE

Hunderttausende von Pflegefachpersonen, die hervorragend in Fragen des Infektionsschutzes und der Hygiene ausgebildet seien, stünden zur Verfügung, verdeutlichte Maier am Dienstag. Nur werde ihnen nicht die Kompetenz gegeben, eigenständig zu entscheiden und zu handeln.
„Wir könnten in Deutschland bereits wesentlich weiter sein mit der Pandemiebekämpfung, wenn die Profession Pflege sowohl vor Ort mehr Befugnisse bekommt als auch in die Entscheidungen der Politik einbezogen wird. Das Know-how liegt vor. Dessen Einsatz muss nur politisch gewollt und sinnvoll genutzt werden.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dpr-wissen-der-pflegefachpersonen-nutzen


Pflegefachlich orientierte Grundlagen und Verfahrenshinweise des Qualitätsausschusses Pflege

Der Qualitätsausschuss Pflege hat gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) pflegefachlich orientierte Grundlagen und Verfahrenshinweise für die zu benennenden verantwortlichen Personen („Beauftragte“) in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen erstellt. Mittels verschiedener Checklisten sollen insbesondere Einrichtungsleitungen und die Beauftragten bei der Umsetzung ihrer Aufgaben unterstützt werden. Bei den gemäß § 35 Abs. 1 Satz 7 IfSG einzuhaltenden Anforderungen, Abläufen und Maßnahmen geht es um Hygieneanforderungen in der Einrichtung, um Organisations- und Verfahrensabläufe im Zusammenhang mit dem Impfen von Bewohnerinnen und Bewohnern, dem Testen von Bewohnerinnen und Bewohnern, Beschäftigten und Besuchspersonen und um Maßnahmen zur Unterstützung der Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern vollstationärer Pflegeeinrichtungen mit antiviralen COVID-19-Arzneimitteln.
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Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 21.10.2022


DKG ZU DEN GEPLANTEN KRANKENHAUS-HILFEN

KLINIKEN BENÖTIGEN KLARHEIT UND PLANUNGSSICHERHEIT

21.10.2022 – Zu den Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium über die geplanten Hilfen für die Krankenhäuser erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Wir begrüßen, dass es endlich ein Signal aus dem Bundesgesundheitsministerium gibt, die Krankenhäuser finanziell zu unterstützen. Das ist auch Ergebnis der vielbeachteten DKG-Kampagne „Alarmstufe ROT“, hinter die sich mehr als 70.000 Bürgerinnen und Bürger per Online-Petition gestellt haben. Allerdings gibt es zu den Hilfen bislang nur vage Ankündigungen aus einem Pressehintergrundgespräch. Das ist angesichts der dramatischen Lage der Krankenhäuser nicht ausreichend. Wir benötigen nach vielen Monaten, in denen aus dem Ministerium kaum mehr als nichts zu hören war, jetzt endlich klare und verlässliche Angaben. Krankenhäuser sind das Rückgrat der Gesundheitsversorgung. Wir können uns auch angesichts des kommenden Corona-Winters diese andauernde Unsicherheit nicht mehr leisten. Der Gesundheitsminister muss jetzt klarstellen, dass die angekündigten Gelder nicht nur garantiert sind, sondern auch tatsächlich bei den Krankenhäusern ankommen. Inakzeptabel wäre, wenn an einer Stelle Unterstützung fließt, die an einer anderen wieder abgezogen wird. Schaufenstermilliarden nützen den Kliniken nichts. Für einen Großteil der Krankenhäuser bleibt die Lage extrem prekär. Die im Raum stehenden vier Milliarden Euro betreffen nur den Zeitraum bis März 2023. Krankenhäuser können aber nicht nur in Halbjahresschritten planen. Die Beschäftigten benötigen eine sichere Berufsperspektive, und Investitionen müssen getätigt werden. Kliniken benötigen langfristige Planungssicherheit. Schon jetzt drohen im ganzen Land regelrechte Insolvenzwellen, die zahlreiche Klinikschließungen zur Folge haben können.“
Quelle: PM Deutsche Krankenhausgesellschaft, 21.10.2022


8. Thieme Talk in Berlin

Deutscher Pflegerat: Versorgungs- und Patientensicherheit ist in Gefahr

Berlin (20. Oktober 2022, Nr. 37/2022) – Am gestrigen Mittwoch (19. Oktober 2022) fand der 8. Thieme Talk in Berlin statt. Thema war „Fachkräftemangel, Klimawandel, Versorgungsengpässe, demografischer Wandel: Worauf müssen wir uns vorbereiten?“.
Als Gesprächspartnerin mit dabei war Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). Sie sagte: „Die größte Sorge macht mir der Fachkräftemangel in der Pflege, der bereits heute zu Versorgungsengpässen führt. Ich habe Angst, dass wir in zehn Jahren unsere älteren Menschen nicht mehr versorgen können, dass kranke Menschen nicht mehr in die Krankenhäuser aufgenommen werden können und Operationen nicht mehr stattfinden können. Weil das Personal fehlt.“
Maier rief dazu auf, alles dafür zu tun, dass es im Pflege- und Gesundheitsbereich „mehr Personal“ gebe. Hierzu seien die Arbeitsbedingungen zu verbessern, Pflegebedarfe genau abzubilden und die Bezahlung zu verbessern. Zu reduzieren sei die Bürokratie, Erleichterung verschaffe eine sinnvolle Digitalisierung.
„Die Barrieren zwischen den Gesundheitsberufen müssen abgebaut werden. Die Kompetenzen der Pflegefachpersonen müssen genutzt und Entscheidungsbefugnisse müssen diesen gegeben werden. Wir brauchen eine neue Aufgabenverteilung in der Zusammenarbeit der Pflege- und Gesundheitsberufe untereinander“, sagte Maier weiter. Schaffe man dies, so werde die Attraktivität der Pflegeberufe steigen, was zur Versorgungs- und Patientensicherheit führe.
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Belastung erkannt, Gefahr gebannt?

DBfK zur ersten Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes

Berlin, 20. Oktober 2022 – Gestern fand im Bundestag die erste Lesung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz statt. Mit dem Gesetz soll unter anderem die Personalbedarfsermittlung PPR 2.0 eingeführt werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hält den aktuellen Gesetzesentwurf für unzureichend und fordert umfangreiche Nachbesserungen vom Gesundheitsausschuss.
„Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister erkannt hat, wie dringend die Überlastung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern beendet werden muss und dass dazu eine am Pflegebedarf orientierte Personalbedarfsermittlung notwendig ist“, konstatiert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Aber der aktuelle Gesetzesentwurf wird dem Problem keineswegs gerecht. Es fehlt die eindeutige Aussage, dass die Personalbedarfsermittlung bundesweit auf allen Stationen, auch den Kinder- und Intensivstationen, erfolgen muss. Das Ziel muss ebenfalls klar benannt sein: Der ermittelte Personalbedarf ist die Grundlage für die Soll-Besetzung auf den Stationen. Auch wenn der Personalaufbau nur schrittweise erfolgen kann, braucht es klare Zielsetzungen, Zeitpläne und Sanktionen bei Nichteinhaltung für diesen Aufbau. All das gehört zu einer wirksamen Personalbedarfsermittlung, wie sie die PPR 2.0 bietet. Es muss also im Gesetz klargestellt werden, dass die PPR 2.0 so umgesetzt wird, wie sie von Deutschem Pflegerat, Deutscher Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft Verdi ausgearbeitet wurde. Wenn jetzt diese Chance vertan wird, riskieren wir weitere Berufsausstiege und außerdem Einbrüche in der Versorgungssicherheit. Bei der Personalbedarfsermittlung geht es schließlich nicht allein um die Entlastung der Kolleg:innen, sondern um die Sicherheit der Patient:innen.“
Für den DBfK ist außerdem inakzeptabel, dass der Bundesfinanzminister bei der Umsetzung der Pflegepersonalbedarfsermittlung beteiligt werden soll. „Wie viel Pflegepersonal gebraucht wird, muss allein vom Pflegebedarf abhängen und nicht von der Kassenlage“, so Bienstein.
Einen weiteren Schritt zugunsten des Pflegepersonals sieht Minister Lauterbach in der Ambulantisierung, wie er während der gestrigen Lesung erläuterte. Durch die Möglichkeit tagesstationärer Behandlungen im Krankenhaus sollen Schichtdienste entfallen und so ein weiterer Schritt gegen die Überlastung des Personals gegangen werden. Der DBfK sieht darin wenig Potenzial: Patient:innen, die aufgrund von geringem oder keinem Pflegebedarf über Nacht das Krankenhaus verlassen können, tragen dem Verband zufolge kaum zum Arbeitsvolumen auf den Stationen bei.
Der DBfK begrüßt die Ankündigung des Gesundheitsministers, die Akademisierung der Pflegeberufe voranzutreiben und die Strukturen im Gesundheitssystem so zu reformieren, dass professionell Pflegende ihre Kompetenzen auch adäquat einsetzen können. „Die Versorgungsbedarfe der Patient:innen werden immer komplexer und dem muss man begegnen. Internationale Studien zeigen, dass die Versorgungsqualität besser wird, wenn mehr akademisch ausgebildete Kolleg:innen in den Teams arbeiten. In Deutschland liegen wir hier um Jahrzehnte hinter der Entwicklung in anderen Ländern zurück. Es ist gut, dass der Minister dies erkannt hat und die hochschulische Ausbildung stärken will. Es kommt jetzt aber vor allem auf das Tempo der Umsetzung an!“
Bei der Anerkennung pflegerischer Kompetenzen geht es dem DBfK zufolge darum, dass insbesondere akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen mit erweiterten pflegepraktischen Kompetenzen (Advanced Practice Nursing, APN), eigenständig heilkundliche Aufgaben übernehmen können. „Konkret heißt das, dass sie Gesundheitsbedarfe feststellen, pflegerelevante Untersuchungen durchführen und notwendige Maßnahmen, Materialien und Medikamente auch verordnen dürfen. Die Steuerung von Beatmungstherapien inklusive der Entwöhnung von der Beatmung ist ein gutes Beispiel, in dem die pflegerische Kompetenz viel stärker genutzt werden kann. Ernährungstherapie, Wundversorgung und Schmerzbehandlung sind ebenfalls Kompetenzbereiche von Pflegefachpersonen, die sie eigenständig ausführen können.“
Dem DBfK zufolge ist die aktuell noch vage formulierte Anerkennung pflegerischer Kompetenzbereiche auch für Lauterbachs Pläne zur Ambulantisierung zwingend. „Wenn Patient:innen sicher ambulant behandelt werden sollen, dann müssen zu Hause und in der Primärversorgung die dafür notwendigen Strukturen geschaffen werden“, fordert Bienstein. Dabei spielt die professionelle Pflege eine zentrale Rolle, um die Vor- und Nachsorge sicherzustellen, die Patient:innen und Angehörigen für die ambulante Versorgung zu beraten und anzuleiten. Die Community Health Nurse, für deren Einführung sich der DBfK aktuell stark macht, kann das leisten.“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Diakonie-Zitat:

Bundestag muss Pleitewelle bei sozialen Einrichtungen jetzt abwenden

Berlin, 20. Oktober 2022 – Vor den abschließenden Bundestags-Beratungen am Freitag über das Stabilisierungsfondsgesetz appelliert die Diakonie, Krankenhäuser, Pflegeheime und andere systemrelevante Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zügig von den rasant steigenden Energiekosten zu entlasten. Nach einer neuen Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft (BfS) bringt die Kostenexplosion bereits viele Einrichtungen in Existenznöte. So rechnen fast 40 Prozent der Befragten 2022 mit einem Jahresdefizit. Mehr als 70 Prozent berichten von einer Verschlechterung ihrer Liquiditätssituation.
Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Der sozialen Infrastruktur droht wegen der rasanten Inflation der teilweise Zusammenbruch. Gemeinnützige Einrichtungen können die enormen Kostensteigerungen vor allem für Energie nicht auffangen, weil sie aus rechtlichen Gründen keine Rücklagen bilden dürfen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, damit es nicht zu irreparablen Schäden an der sozialen Infrastruktur kommt, unter denen vor allem die Schwächsten leiden würden: Alte, Kranke und Menschen mit Behinderungen.“
„Wie dramatisch die finanzielle Lage der Einrichtungen vielerorts ist, zeigt das neue Trendbarometer zur Lage in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft der BfS“, erklärt Lilie: „Die Inflation treibt die Einrichtungen in dramatische Liquiditätsengpässe. Ohne die zügige Unterstützung der öffentlichen Hand droht eine Pleitewelle, die die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohen würde. Bereits jetzt müssen dringend notwendige Investitionen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Immobilien auf Eis gelegt werden. Wenn die Politik jetzt nicht zielgerichtet und schnell handelt, wird die Rechnung für die Steuerzahlerinnen und -zahler am Ende noch sehr viel teurer werden.“

Hintergrund
Für das „Trendbarometer Sozial- und Gesundheitswirtschaft“ hat die BFS Service GmbH ausgewählte Vertreter*innen von insgesamt mehr als 1.000 Einrichtungen in den Branchen und Leistungsfeldern des Sozial- und Gesundheitswesens sowie der Freien Wohlfahrtspflege befragt. Die Umfrage wurde vom 16. September bis zum 6. Oktober 2022 durchgeführt.
Das „Trendbarometer Sozial- und Gesundheitswirtschaft“ ist kostenlos abrufbar unter: https://www.sozialbank.de/news-events/publikationen/bfs-trendbarometer
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 20.10.2022


Erste Lesung Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Deutscher Pflegerat mahnt gravierenden Verbesserungsbedarf an

Berlin (19. Oktober 2022, Nr. 36/2022) – Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz im Deutschen Bundestag (19. Oktober 2022) mahnt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), gravierenden Verbesserungsbedarf an: „Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung ist eine Gefahr für die Versorgung und die Patienten. Die Erwartungen der Gesellschaft an eine gute Pflege im Krankenhaus werden nicht erfüllt. Die Pflegenden sehen sich bezüglich der Einlösung des Koalitionsvertrages getäuscht.
Die geplante Beteiligung des Bundesfinanzministeriums bei der Personalbemessung ist nicht akzeptabel. Sie ist ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Die benötigte Pflege muss sich am tatsächlichen Bedarf der Patient*innen orientieren und nicht an der ministeriell definierten Haushaltslage.
Mit dem Entwurf wird eine weitere Spirale des Vertrauensverlustes in Gang gesetzt. Er steht konträr zum Versprechen für bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege. Wird er in dieser Form weiterverfolgt, bestehen Zweifel, ob das Bundesgesundheitsministerium noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand hält.
Benötigt wird eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus, die sich am Pflegedarf der Patienten orientiert, deren Sicherheit garantiert und zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zu einer vollständigen Refinanzierung führt. Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel, der im Gesetzentwurf noch ausformuliert werden muss.
Die Vorgabe hierfür muss die verbindliche Einführung der PPR 2.0 im Krankenhaus sein; das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und ver.di entwickelte und zu Beginn des Jahres 2020 vorgelegte Personalbemessungssystem.“
Der Anlage liegt das gemeinsame Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes bei. Adressiert ist das Schreiben u.a. an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Anlage: https://deutscher-pflegerat.de/wp-content/uploads/2022/10/2022-09-30_Schlussfassung-KHPflEG_gemeinsames_Schreiben_ver.di_DPR_DKG.pdf


Infektionsschutz darf die Teilhabe von Menschen mit Assistenz- und Pflegebedarf nicht gefährden

Berlin, den 19. Oktober 2022 – Der evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) kritisieren, dass mit dem vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 geltenden Infektionsschutzgesetz alles, was eine moderne Pflege und Behindertenhilfe ausmacht, zugunsten von Überregulierungen aufgegeben wird.
„Das aktuelle Infektionsschutzgesetz ist von Misstrauen getragener Murks!“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Die gesellschaftliche Teilhabe ist das Wesen von moderner Pflege und Eingliederungshilfe. Was uns nun aber mit dem Infektionsschutzgesetz droht ist (wieder) die Isolation der uns anvertrauten Menschen durch eine Maskenpflicht, die massiv in die Grundrechte der Bewohner/innen eingreift. Die Mitarbeitenden in der Pflege haben über 2 ½ Jahre bewiesen, dass sie die Pandemie mit größter Anstrengung bewältigt haben. Die Einführung der Maskenpflicht ist nur ein Beispiel dafür, dass die Beteiligten die Situation in der Langzeitpflege nicht kennen: Bei einem Anteil von ca. 60 bis 70 % der Bewohner/innen mit kognitiven Einschränkungen eine Maskenpflicht außerhalb des Bewohnerzimmers zu fordern, ist schlichtweg nicht umsetzbar. Diese Regelung reiht sich ein in eine Vielzahl von Fehlentscheidungen, die mit einem echten Einbezug der Pflegeexpertise in die Entstehung von Gesetzen hätten vermieden werden können. Hier brauchen wir endlich echte Beteiligung.“
Der Vorstandsvorsitzende des BeB Pfarrer Frank Stefan fordert, dass dem gesellschaftlichen Applaus für die in diesen Zeiten besonders belasteten Berufsgruppen nunmehr auch neben einer weiterhin notwendigen finanziellen Anerkennung der Respekt für ihre Professionalität entgegengebracht wird, der ihrer Fachlichkeit entspricht. „Unsere Mitarbeitenden haben ein hohes Verantwortungsbewusstsein und wissen es einzuschätzen, welche Maßnahmen zur Infektionsabwehr und im Infektionsfall geboten sind. Auch die Verpflichtung, sich nun wieder fremdtesten lassen zu müssen, zeigt, wie wenig Vertrauen es in die Mitarbeitenden gibt. Selbsttests für alle Mitarbeitenden, die einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen haben, ermöglichen im Gegensatz zur Fremdtestung eine höhere Akzeptanz, vernünftige Schichtwechsel und eine Risikominimierung, da die Tests bereits vor dem Eintreffen am Arbeitsplatz erfolgen können.“
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Anna Leonhardi, Pressekontakt Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., Telefon.: 030 83001 277, leonhardi@devap.de

Sevinç Topal, Pressekontakt BeB- der evangelische Fachverband für Teilhabe, Telefon: 030 83001-274, presse@beb-ev.de
Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001 267, Fax: 030 83001 25277, www.devap.de
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) – der evangelische Fachverband für Teilhabe und dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), 19.10.2022


Deutschland hat das Know-how zur direkten Pandemiebekämpfung

Deutscher Pflegerat: Das Wissen der Pflegefachpersonen muss genutzt werden

Berlin (18. Oktober 2022, Nr. 35/2022) – „Ausbrüche sind unvermeidbar, Pandemien sind vermeidbar“, sagte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach am zweiten Tag des World Health Summit 2022 in Berlin (17. Oktober 2022). Lauterbach weiter: „Um zu verhindern, dass aus einem Ausbruch eine Pandemie wird, brauchen wir gut ausgebildete Leute mit den entsprechenden Fähigkeiten vor Ort – das bedeutet gute Pandemievorbereitung“.
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Deutschland hat diese ausgebildeten Leute. Es sind die Hundertausende von Pflegefachpersonen, die hervorragend in Fragen des Infektionsschutzes und der Hygiene ausgebildet sind. Ihnen werden nur nicht die Kompetenzen gegeben, um eigenständig zu entscheiden und zu handeln. Wir könnten in Deutschland bereits wesentlich weiter sein mit der Pandemiebekämpfung, wenn die Profession Pflege sowohl vor Ort mehr Befugnisse bekommt als auch in die Entscheidungen der Politik einbezogen wird. Das Know-how liegt vor. Dessen Einsatz muss nur politisch gewollt und sinnvoll genutzt werden.“
Hintergrund:Pressemeldung des World Health Summit (17. Oktober 2022)
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


SARS-CoV-2

CORONA-AUSBRÜCHE STEIGEN WIEDER IN KLINIKEN UND HEIMEN

18.10.2022 / News – Die Zahl der Ausbrüche von COVID-19 in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen steigt wieder. Das betrifft auch die Zahl der neu übermittelten ausbruchsassoziierten Todesfälle, wie aus dem aktuellen wöchentlichen Lagebericht des Robert Koch-Instituts (RKI) von vergangenen Donnerstag hervorgeht. Diese Entwicklungen könnten als direkte Folge der starken Ausbreitung in den vergangenen Wochen gedeutet werden, heißt es darin. Fast alle Corona-Ansteckungen dürften auf die seit Mitte Juni dominierende Omikron-Sublinie BA.5 zurückgehen. Seit Wochen liegen deren Anteile zwischen 95 und 97 %.

CORONA-VARIANTE OMIKRON BA.5 VORHERRSCHEND

In der ersten Oktoberwoche hat das RKI 220 (Vorwoche: 155) aktive Ausbrüche in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern erfasst; in Alten- und Pflegeheimen 413 (Vorwoche: 301). Insgesamt seien 1.393 neue COVID-19-Fälle in Ausbrüchen in Kliniken und 3.962 Fälle in Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen an das RKI übermittelt worden. Seit Beginn der Pandemie bis 11. Oktober seien dem Institut 12.327 Ausbrüche in medizinischen Behandlungseinrichtungen und 16.791 Ausbrüche in Heimen mit mind. 2 Fällen pro Ausbruch übermittelt worden.

TODESFÄLLE IN HEIMEN STEIGEN

Diesen Ausbrüchen hätten 101.047 COVID-19-Fälle in medizinischen Behandlungseinrichtungen und 321.756 COVID-19-Fälle in Heimen zugeordnet werden können – von letzteren betrafen 229.247 Fälle (71 %) Personen ab 60 Jahre. Die kumulative Zahl an Todesfällen in diesen Ausbrüchen habe 7.500 (7,4 % der Ausbruchsfälle) in medizinischen Behandlungseinrichtungen (+ 16 Todesfälle im Vergleich zur Vorwoche) und 29.695 Todesfälle (9,2 % der Ausbruchsfälle) in Alten- und Pflegeheimen (+ 67 Todesfälle im Vergleich zur Vorwoche) betragen. Unter den Ausbruchsfällen in Alten- und Pflegeheimen in der Altersgruppe der ab 60-Jährigen habe es insgesamt 29.434 Todesfälle (12,8 % der ab 60-Jährigen Ausbruchsfälle) gegeben.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/corona-ausbrueche-steigen-wieder-in-kliniken-und-heimen


TERMINE

Online-Fachtag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) „Telematikinfrastruktur in der Pflege“.

01. Dezember 2022,13:00 bis ca.17:00 Uhr, Zoom-Konferenz
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei. Die Anmeldung ist ab sofort bis 24.11.2022 ausschließlich online über diesen Link möglich: https://www.bagfw.de/anmeldung/fachtag telematik infrastruktur/1_12_2022/