ADS-Wocheninformation 17.10.2022

ADS-Wocheninformation 17.10.2022

Zu wenig Zeit für Patientinnen und Patienten

Der Deutsche Pflegerat fordert mehr politischen Mut zur Umsetzung von Lösungen

Berlin (17. Oktober 2022, Nr. 34/2022) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Ergebnisse einer von ihr in Auftrag gegebenen Bürgerbefragung zur Krankenhausversorgung veröffentlicht. Auf ein wesentliches Ergebnis weist Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin – und zeigt Lösungen auf:
„41 Prozent der von der DKG Befragten geben an, dass zu wenig Zeit des Personals für die Patienten der größte Handlungsbedarf im Gesundheitswesen ist.
Zu wenig Zeit bedeutet zum einen, dass es tatsächlich zu wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege gibt. Das ist Fakt und wird nicht bestritten. Zum zweiten, dass das Pflege- und Gesundheitswesen nach wie vor von kleinteiligen bürokratischen Prozessen durchzogen ist. Drittens benötigen die professionell Pflegenden mehr Kompetenzen. Sie müssen Entscheidungen selbst treffen können. Benötigt wird eine neue Aufgabenverteilung der Berufe im Gesundheitswesen. Seit langem werden diese Ansätze diskutiert, jedoch fehlt der politische Mut zur entsprechenden Umsetzung.
Alle drei Punkte müssen gleichberechtigt und unter Beteiligung des Deutschen Pflegerats umgehend von der Politik angegangen werden. Die vom Bundesgesundheitsminister bei der Befragung der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag für die nächsten Monate angekündigten zwölf Gesetze müssen dies aufgreifen. Ihnen fehlt nach heutigem Stand jedoch die Vision für die Profession Pflege. Gefordert sind Lösungen für die zwei gewaltigsten Aufgaben im Gesundheitswesen: Das Personalproblem in der Pflege und die Refinanzierung von genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Benötigt wird in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus, die sich am Pflegedarf der Patientinnen und Patienten orientiert, deren Sicherheit garantiert und zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zu einer vollständigen Refinanzierung führt. Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel, der im Gesetzentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz noch ausformuliert werden muss.“
Ansprechpartnerin: Irene Maier,Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


GÜTESIEGEL FÜR DIE ANWERBUNG VON PFLEGEKRÄFTEN

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung bemüht sich verstärkt um die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte. So setze das gesetzlich verankerte Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ konkrete Anforderungen für die ethische Anwerbung und Integration von Pflegekräften aus dem Ausland, heißt es in der Antwort (20/3806) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3417) der CDU/CSU-Fraktion.
Die ersten Gütesiegel seien Anfang 2022 erteilt worden. Im September 2022 war das Gütesiegel den Angaben zufolge an insgesamt 50 Einrichtungen, insbesondere der privaten Personalvermittlung, erteilt. Damit gelte das Gütesiegel schon jetzt für den überwiegenden Teil der nichtstaatlichen Anwerbungen. Die Erteilung durch eine Gütegemeinschaft in Selbstorganisation der Branche gewährleistet nach Ansicht der Bundesregierung ein aufwandsarmes und zügiges Verfahren sowie eine wirksame Kontrolle der Einhaltung.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 556, 17.10.2022


Personalbemessungssystem im Krankenhaus

Online-Veranstaltungsreihe des Deutschen Pflegerats – 3. Teil am 18. Oktober 2022

Berlin (16. Oktober 2022, Nr. 33/2022) – Die PPR 2.0 bewegt die Profession Pflege. Das Bundeskabinett hat am 14. September 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz, KHPflEG) verabschiedet.
Der Gesetzentwurf weist aus Sicht des Deutschen Pflegerats (DPR) gravierende Mängel auf und muss deutlich nachgebessert werden. Benötigt wird eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus, die sich am Pflegedarf der Patienten orientiert, deren Sicherheit garantiert und zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zu einer vollständigen Refinanzierung führt. Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel, der im Gesetzentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz noch ausformuliert werden muss.
Was für ein Personalbemessungssystem im Krankenhaus wichtig ist, ist Thema in drei digitalen Veranstaltungen des Deutschen Pflegerats.
Der 3. Teil der kostenfreien Reihe zum Thema „Zukunft der Pflegepersonalbedarfsermittlung im Krankenhaus“ findet als Webinar am 18. Oktober 2022 von 18.00 bis 19.30 Uhr statt. Im Fachvortrag wird es um die Zukunft der PPR 2.0 im Zusammenhang mit dem § 137k SGB V gehen, und warum NRGs („Pflege-DRGs“) keine gute Lösung sind. Den Input hierfür gibt Prof. Dr. Michael Simon (Hannover).
Als Gast für den politischen Talk dürfen wir Frau MdB Nicole Westig (Pflegepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion) begrüßen. Mit diskutieren werden Prof. Dr. Henriette Neumeyer (DKG), Grit Genster (ver.di) und Sandra Mehmecke (DPR-Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument). Die Moderation übernimmt Dr. Sabine Berninger (DBfK). Link zur Anmeldung (Zoom Webinar)
Alle Termine, Themen und Gesprächspartner*innen im politischen Talk sowie den Link für die kostenfreie Teilnahme finden Sie in der Anlage und hier. (Link zu den Aufzeichnungen der beiden bisherigen Veranstaltungen)
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) ,Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


ÜBERGABE

ÜG100 – Demenzfreundliche Krankenhäuser

Der Podcast für die Pflege.


Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers müssen schnell Taten folgen

Der Deutsche Pflegerat fordert deutliche Entlastungen für die professionell Pflegenden

Berlin (14. Oktober 2022, Nr. 32/2022) – Zur Befragung des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach vor dem Deutschen Bundestag (12. Oktober 2022) unterstreicht Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Auf dem Deutschen Pflegetag 2022 hat der Bundesgesundheitsminister in der letzten Woche ein eigenes Gesetz zur Entbürokratisierung der Pflege angekündigt. Genannt hat er dies bei der Befragung vor dem Deutschen Bundestag nicht mehr. Es wird dringend und schnell benötigt. Bestandteile dieser Entbürokratisierung müssen die neue Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen wie auch verbesserte Strukturen und Abläufe sein. Und es ist sicherzustellen, dass die anderen geplanten neuen Gesetze nicht gleichzeitig zu einer höheren Bürokratie führen.
Den Ankündigungen des Bundesgesundheitsministers zur wirtschaftlichen Unterstützung der Studierenden in der akademischen Pflege müssen schnell Taten folgen.
Die Frage der Weitergeltung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht darf nicht ausschließlich vom Verlauf der Pandemie abhängig gemacht werden, wie der Minister dies plant. Einbezogen werden muss bei der Entscheidung das Know-how der Profession Pflege; insbesondere in Fragen des Infektionsschutzes und der Hygiene.
Es wäre eine Illusion, zu glauben, dass die geplante Öffnung des Systems, sodass stationäre Leistungen ohne Aufenthalt in der Klinik erbracht werden können, schnell Pflegekräfte freisetzt bzw. zu einer geringeren Belastung derselben führt.
Stationäre Pflegeeinrichtungen wie auch ambulante Pflegedienste sollen die Möglichkeit erhalten, so der Minister, ihre Vergütungsverträge kurzfristiger anzupassen, sodass die zusätzlichen Kosten umgelegt werden können. Hierzu muss jedoch auch geregelt werden, dass die Kassen und Sozialhilfeträger als Kostenträger diese Mehrkosten auch tatsächlich akzeptieren; im SGB XI-Bereich und bei der ambulanten Pflege auch im SGB V-Bereich.
Versprochen hat Lauterbach, sich im nächsten Jahr mit der Finanzierung der Pflegeversicherung auseinanderzusetzen. Das ist eindeutig zu spät. Die Lage ist bereits jetzt prekär.
Der vor allem in den letzten Tagen geprägte Begriff des kalten Strukturwandels macht deutlich, dass die Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen dringend Hilfe und gute Rahmenbedingungen bedürfen. Dies muss die Politik gewährleisten.“
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Verdi-Befragung

WENIGER ALS 43 % MIT PFLEGEAUSBILDUNG ZUFRIEDEN

13.10.2022 / News – Personalmangel und chronische Unterbesetzung in der Pflege machen sich bereits in der Ausbildung bemerkbar: Von mehr als 3.000 befragten Auszubildenden und Studierenden in der Pflege ist nicht einmal die Hälfte zufrieden. Das geht aus dem aktuellen „Ausbildungsreport Pflegeberufe 2021“ der Gewerkschaft Verdi hervor, dessen Ergebnisse die Interessensvertretung am Donnerstag bekanntgab.

ZEITDRUCK UND FEHLENDE PAUSEN BELASTEN AZUBIS IN DER PFLEGE

Danach sind lediglich 42,7 % der befragten Auszubildenden mit ihrer Ausbildung zufrieden. Die Pflegeberufe schnitten damit deutlich schlechter ab als die klassischen dualen Ausbildungsberufe, urteilte Verdi. Denn nach dem Ausbildungsreport der DGB-Jugend seien 71,3 % der befragten Auszubildenden „sehr zufrieden“ bis „zufrieden“ mit ihrer Ausbildung.
Laut Verdi-Befragung fühlt sich fast die Hälfte der Auszubildenden in der Pflege aufgrund der Ausbildungsbedingungen häufig oder immer belastet. Viele klagten über hohen Zeitdruck (62 %), mangelnde Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben (48 %) sowie fehlende Pausen (43 %).
Über 58 % berichteten, dass sie immer oder häufig Probleme hätten, sich in ihrer Freizeit zu erholen – eine Verdoppelung gegenüber der letzten Befragung aus 2015 und weit mehr als in anderen Berufen, wie Verdi konstatiert.
Überstunden gehörten für viele Befragten zum Arbeitsalltag – und das, obwohl nach ausbildungsrechtlichen Grundlagen Überstunden nur ausnahmsweise zulässig seien. Ein Drittel (33,6 %) der Befragten müsse mehr Stunden als vertraglich vereinbart leisten. Besonders ausgeprägt sei dies in der Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger. Hier liege der Anteil bei 48,6 %. Hauptgründe für Überstunden seien Personalmangel (78,8 %) und Arbeitsbelastung (58,3 %).

PRAXISANLEITUNG ERFOLGT SELTEN ODER NIE

Auch die Praxisanleitung scheint problematisch zu sein: Über 43 % der Auszubildenden berichteten, selten oder nie von Praxisanleiterinnen oder -anleitern an ihre beruflichen Aufgaben herangeführt worden zu sein.
Ein Zeichen knapper Personalbesetzung ist nach Verdi-Angaben auch die unplanmäßige und kurzfristige Versetzung. Mehr als die Hälfte der befragten Auszubildenden (55,6 %) erlebe dergleichen. Im Vergleich zum vorherigen Ausbildungsreport sei dieser Anteil leicht gestiegen (51,1 %). Besonders betroffen seien Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege (69,7 % zu 59,7 % in 2015).
Für Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler ist klar: „Die hohe Unzufriedenheit von Auszubildenden in der Pflege ist ein Alarmsignal, das Arbeitgeber und politisch Verantwortliche nicht ignorieren dürfen.“
Die Ergebnisse zeigten, dass die Ausbildungsbedingungen in der Pflege „dringend“ attraktiver zu gestalten seien, damit künftig ausreichend Nachwuchs gewonnen und gehalten werden könne.

BÜHLER FORDERT GUTE AUSBILDUNGS- UND ARBEITSBEDINGUNGEN IN DER PFLEGE

Gleichwohl verwies Bühler auch auf zunehmende Ausbildungszahlen. Laut Statistischem Bundesamt hätten allein 2021 rd. 56.300 Menschen eine Pflegeausbildung begonnen, 5 % mehr als im Vorjahr. „Ganz offensichtlich wollen viele junge Menschen in ihrem Berufsleben etwas Sinnstiftendes tun, etwas, das anderen hilft – das ist ermutigend.“ Doch sie müssten auch langfristig in den Pflegeberufen gehalten werden.
„Wenn viele junge Menschen nachkommen und die Erfahrenen gehalten werden können, kann der Teufelskreis aus Überlastung, Berufsflucht und weiter steigender Belastung durchbrochen werden. Gute Bedingungen in der Ausbildung und im betrieblichen Alltag – das ist die Lösung.“
2021 hatte Verdi in einer bundesweiten Erhebung Auszubildende in Pflegeberufen (n=2.790) bereits zum vierten Mal nach der Qualität ihrer Berufsausbildung im Rahmen einer Online-Umfrage befragt. Erstmals einbezogen wurden diesmal Studierende in den grundständigen Pflegestudiengängen nach dem neuen Pflegeberufegesetz (n=244).
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/weniger-als-43-mit-pflegeausbildung-zufrieden


Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege sind möglich!

Pünktlich zum Bergfest des Projekts „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf – GAP“ der Pflegebevollmächtigten haben erste Pflegeeinrichtungen ihre Arbeitsbedingungen verbessern können.
Claudia Moll: „Ich freue mich, dass bereits 260 Pflegeeinrichtungen dabei sind, aktiv ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern und nun die ersten Einrichtungen diesen Prozess erfolgreich abschließen konnten. Gute Arbeitsbedingungen sind für die Mitarbeiterzufriedenheit und für eine gute Pflege der Menschen das A und O.“
Erste Erfahrungsberichte liegen nun vor. So ist das Franziska Schervier Seniorenzentrum St. Elisabeth in Frechen mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Kristof Klitza interner Projektleiter der Einrichtung: „Im Projekt findet man relativ schnell heraus, wieviel Substanz und welche Werte bereits vorhanden sind. Altes mit Neuem verknüpfen und daraus neue Stärken finden, das ist es, was das Projekt ausmacht. Das Zusammenwirken des Projektteams unserer Einrichtung mit dem Coach war intensiv und nachhaltig. Ein großer Erfolg war die Bildung der Arbeitsgruppe Multikulturelle Kommunikation, die sich besonders mit sprachlichen Barrieren im Arbeitskontext beschäftigt.“
Das Projekt GAP läuft noch bis Ende 2023 und soll insbesondere kleine und mittelständische Pflegedienste sowie stationäre Pflegeeinrichtungen dabei unterstützen, ihre Arbeitsprozesse hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf kritisch zu hinterfragen und zu verbessern.
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie hier: www.gap-pflege.de
Weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de.
Quelle: Pressemitteilung der Bevollmächtigen der Bundesregierung für Pflege, Nr. 10, Berlin, 13. Oktober 2022


Jetzt die Perspektiven für die Pflege schaffen!

DBfK zu Lauterbachs Gesetzesvorhaben

Berlin, 13. Oktober 2022 – Während der gestrigen Fragestunde im Bundestag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einige Gesetzesvorhaben angekündigt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegerufe (DBfK) vermisst in diesen Reformvorhaben noch konkrete Aussagen zu den Perspektiven für die Profession Pflege.
„Minister Lauterbach muss endlich das Signal in die Berufsgruppe senden, dass er wirksame Lösungen für das drängende Problem der Gesundheitsversorgung – die Pflege zukunftsfest aufzustellen – ergreift“, fordert Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin im DBfK. „Jetzt ist der Zeitpunkt, die richtigen Weichen für einen qualifikationsadäquaten Einsatz von Pflegefachpersonen im Gesundheitswesen zu stellen!“
Die von Lauterbach skizzierten Ansätze der Einführung von Gesundheitskiosken und die Verlagerung von Krankenhausleistungen in den ambulanten Bereich bieten nicht nur die Möglichkeiten, sondern setzen zwingend voraus, die fachliche Kompetenz der Pflegeberufe einzubinden.
„Die geplanten Gesundheitskioske sind dafür ein gutes Beispiel. Sie verbessern die Versorgung vor Ort nur dann, wenn dort die Kompetenzen der beteiligten Berufsgruppen voll genutzt werden können“, so Klapper. „Das betrifft vor allem das Profil der Community Health Nurse. Die Perspektive hier muss sein, dass Community Health Nurses gesetzlich die Kompetenzen eingeräumt werden, die ihrer Qualifikation entsprechen. Dafür braucht es gesetzliche Anpassungen im Leistungsrecht, in der Heilkundeübertragung und ihre Verankerung im heilberuflichen Ausbildungsgesetz. Dies sind auch wichtige Maßnahmen, um die Voraussetzungen zu schaffen, um mehr Leistungen ambulant erbringen und für die Sicherheit von Patient:innen nach ambulanten Eingriffen sorgen zu können.“
Positiv bewertet der DBfK die Pläne des Gesundheitsministers, die Akademisierung in den Pflegeberufen voranzubringen, auch wenn diese in der Gestaltung noch vage bleiben. Für den DBfK heißt das, dass die Hochschulen gefördert werden, um mehr pflegerische Studiengänge einzurichten, die für die Studierenden eine Vergütung der Praxiseinsätze enthalten. „Wir wissen aus internationalen Vergleichsstudien, dass eine höhere Quote an akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen die Versorgungsqualität verbessert und die Burn-Out-Rate senkt“, ergänzt Klapper. „Ein Studium in der Pflege muss attraktiv sein!“
„Es kommt jetzt auf Tempo an“, fordert Klapper. „Die Profession Pflege braucht dringend das Signal, dass nicht nur über Perspektiven für die Pflege geredet wird, sondern sie auch geschaffen werden.“
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


EXPERTENSTREIT ÜBER SEKTOR-IMPFPFLICHT

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten raten dazu, die seit März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zu überdenken. Den Beschäftigten in den Einrichtungen sei diese Auflage nicht weiter zu vermitteln, während die allgemeine Impfpflicht gescheitert sei, heißt es zur Begründung in Stellungnahmen zu einer Anhörung über Anträge der AfD-Fraktion (20/1507, 20/2567) mit der Forderung, die Sektor-Impfpflicht aufzuheben. Die Fachleute äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags und in schriftlichen Stellungnahmen, die dem Ausschuss zu der Anhörung zugeleitet wurden.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wies darauf hin, dass die Sektor-Impfpflicht in den Bundesländern unterschiedlich durchgesetzt werde. Ein Großteil der Pflegekräfte in der Akut- und Langzeitpflege habe sich impfen lassen. Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht könne aber ohne eine allgemeine Impfpflicht keine Wirkung entfalten. Derzeit übertrügen und erkrankten sowohl Menschen mit als auch ohne Impfstatus.
Kritisch äußerten sich auch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI), die erklärten, die Sektor-Impfpflicht sei aus wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Sicht nicht zu halten. Die Covid-Impfstoffe böten keinen relevanten Schutz vor Ansteckung anderer Personen und auch keinen nachhaltigen Schutz vor der eigenen Ansteckung mit Sars-Cov-2. Die Impfstoffe hätten dafür relevante Nebenwirkungen, die dringend systematisch erfasst werden müssten.
Nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist die Einführung der einrichtungsbezogene Impfpflicht im Rückblick als Erfolg zu werten. Der Verband warnte auch vor einer Verharmlosung der Omikron-Variante des Virus. Gerade bei pflegebedürftigen alten Menschen sei in vielen Fällen von einem hohen Risikopotenzial mit sehr ernsten Krankheitsverläufen nach einer Ansteckung auszugehen.
Ein Schwerpunkt der Anhörung war die Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfstoffe und die Frage, ob Nebenwirkungen oder Komplikationen ausreichend erfasst und berücksichtigt werden. Leif Eric Sander von der Berliner Charité versicherte, dass die Wirksamkeit der Impfungen in der Fachwelt und bei Praktikern unbestritten sei, allerdings lasse die Wirkung mit der Zeit nach. Für die Corona-Impfstoffe gebe es international eine gute und robuste Datenbasis. Die zugelassenen Impfstoffe hätten ein gutes Sicherheitsprofil mit bekannten Risiken. Es gebe aus seiner Sicht kein systematisches Problem mit der Untererfassung schwerer Impfnebenwirkungen. Jeder Fall einer Komplikation müsse jedoch ernstgenommen und geprüft werden, sagte Sander.
Quelle: Heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 26, 13.10.2022


KRANKENHAUSPFLEGE MIT NEUER PERSONALBEMESSUNG

Berlin: (hib/PK) Mit einem Gesetzentwurf zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung will die Bundesregierung Verbesserungen in dem Sektor erreichen. Mit dem Gesetzentwurf (20/3876) sollen vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden.
Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht dazu den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung (PPR 2.0) vor. Die PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen.
Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden.
Falls ein Krankenhaus bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügt, kann von einer Anwendung der PPR 2.0 abgesehen werden. Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern sei eine angemessene Personalausstattung essenziell, heißt es in der Vorlage.
Ferner sollen die Budgetverhandlungen beschleunigt, das Verfahren der Krankenhausabrechnungsprüfung vereinfacht und die Strukturprüfung bei Krankenhäusern durch die Medizinischen Dienste (MD) weiterentwickelt werden.
Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu stärken und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur stärker zu verbreiten.
Quelle: Heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 25, 12.10.2022


Diakonische Fachverbände appellieren an Bund und Länder:

Soziale Einrichtungen und Dienste, wie die der Behindertenhilfe, Pflege und Gesundheit müssen bei den Folgen der Energiekostensteigerungen unterstützt werden!

Berlin, den 10. Oktober 2022– Der Bundesverband evangelischer Behindertenhilfe (BeB) – der evangelische Fachverband für Teilhabe und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) halten es für zwingend notwendig, dass soziale Einrichtungen und Dienste bei den Entlastungsmaßnahmen einbezogen werden. BeB und DEVAP weisen darauf hin, dass Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe, Pflege und Sozialpsychiatrie angesichts steigender Energiekosten unbedingt auf die Unterstützung angewiesen sind.
Der Vorstandsvorsitzende des BeB Pfarrer Frank Stefan fordert, dass die soziale Infrastruktur ausreichend unterstützt wird. Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie stehen teilweise mit dem Rücken an der Wand, weil sie die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten nicht refinanziert bekommen. Sie müssen den Betrieb für die Betreuung der Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung aufrechterhalten und dabei entlastet werden. „Kostensteigerungen dieser Dimension lassen sich nicht auffangen, ohne dass auf diese unvorhersehbare Entwicklung durch Sondermaßnahmen reagiert wird.“
“Die ambulante und stationäre Pflege steht unter massivem wirtschaftlichem Druck! Vor allem die Energiekosten und die steigende Inflationsrate setzten den Institutionen zunehmend zu. So kommt es, dass stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen derzeit doppelt so hohe Energiekosten wie noch vor wenigen Monaten zahlen“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Die soziale Selbstverwaltung scheitert hier, weil die Kostenträger den § 85 Abs. 7 SGB XI nicht anerkennen oder die Verhandlungen auf Landesebene zäh und langwierig sind. Unsere klare Forderung an die Politik ist, die Träger kurzfristig durch einen bundesweiten Rettungsschirm zu unterstützen und damit zeitnah für eine Stabilisierung zu sorgen. Der Bund hat in den vergangenen Jahren sehr eindrücklich unter Beweis gestellt, dass kurzfriste Finanzhilfen für Unternehmen auch in solcher Größenordnung möglich sind, wie sie die Pflege derzeit benötigt. Langfristig gilt es endlich stabile Struktur- und Finanzreformen zu etablieren. Die Reformvorschläge hierzu liegen längst vor.“
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Sevinç Topal, Pressekontakt BeB- der evangelische Fachverband für Teilhabe, Telefon: 030 83001-274, presse@beb-ev.de
  • Anna Leonhardi, Pressekontakt Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V., Telefon.: 030 83001 277, leonhardi@devap.de

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V. (BeB) – der evangelische Fachverband für Teilhabe und dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP)


Veranstaltungen

Einladung zur digitalen Veranstaltung „Pflege.Kräfte.Stärken“ am 29. November 2022 (digital)

Kostenlose Anmeldung möglich unter: https://eveeno.com/157763909


Anmeldung zur 11. Konsensus-Konferenz

Ab sofort ist es möglich, sich für die 11. Konsensus-Konferenz in der Pflege am 17. Februar 2023 zum Thema „Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege“ in Osnabrück anzumelden. Die Konferenz wird als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt, es besteht die Möglichkeit, in Präsenz oder online an der Veranstaltung teilzunehmen.
Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier
Quelle: DNQP-Newsletter Oktober 2022 II, 13.10.2022