ADS-Wocheninformation 10.10.2022

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Deutscher Pflegepreis 2022 geht an ALLE PFLEGEFACHPERSONEN UND HEBAMMEN

Pflegefachpersonen und Hebammen sind das Bindeglied, welches unsere Gesellschaft zusammenhält

Berlin (07. Oktober 2022, Nr. 31/2022) – der vom Deutschen Pflegerat ausgelobte Deutsche Pflegepreis geht im Jahr 2022 an ALLE PFLEGEFACHPERSONEN UND HEBAMMEN. Die feierliche Preisverleihung fand am 06. Oktober 2022 auf dem Deutschen Pflegetag 2022 statt.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Die Leistungen der Pflegefachpersonen und Hebammen für unsere Gesellschaft sind beispielslos wertvoll. Sie sind das Bindeglied, welches unsere Gesellschaft zusammenhält, und sie sind ein wichtiges Glied der Teilhabe am Leben, vom Beginn des Lebens bis zu seinem Ende.

Alle Pflegefachpersonen und Hebammen haben es verdient, auf ihren Beruf stolz zu sein. Sie können so viel mehr, wenn es die rechtlichen Grundlagen dafür gäbe. In Deutschland aber dürfen sie ihre Kompetenzen nicht vollumfänglich ausüben. Das muss sich zwingend ändern, denn sonst werden wir unter den bereits bekannten ökonomischen und pandemischen Einflüssen diese wertvollen Kompetenzen in unserem deutschen Gesundheitssystem auf Dauer verlieren. Sie müssen diese Kompetenzen anwenden dürfen. Das müssen auch die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit einfordern.

Ich freue mich, mit der Vergabe des Deutschen Pflegepreises des Deutschen Pflegerats an ALLE PFLEGEFACHPERSONEN UND HEBAMMEN ein wichtiges Zeichen für die Bedeutung, die Dynamik und Leistungsfähigkeit der Profession Pflege und der Hebammen zu setzen. Jede einzelne von ihnen, jeder einzelne von ihnen und damit von uns ist eine absolut würdige Preisträgerin, ein absolut würdiger Preisträger. Sie alle werden zu Recht mit dem Deutschen Pflegepreis für ihre Leistungen und ihren Einsatz geehrt.

Dem Deutschen Pflegerat ist die diesjährige Preisvergabe ein Herzensanliegen. Damit ist eine große Dankbarkeit und Wertschätzung für alle Pflegefachpersonen und Hebammen verbunden. Aber auch Forderungen: Beide Professionen benötigen zusätzliche Kolleginnen und Kollegen, eine bessere Vergütung, bedarfsgerechte Aufgabenzuschnitte, Karrieremöglichkeiten und Selbstbestimmung in ihrem Beruf. Sie benötigen Respekt für ihre Leistungen und Arbeitsbedingungen, die sie unterstützen anstatt sie zu behindern und aufzureiben.“

In der Begründung zu den diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger heißt es weiter:

Pflegefachpersonen und Hebammen leisten für die Versorgung der Bevölkerung einen unverzichtbaren Beitrag. Durch den seit Jahrzehnten in ihren Berufen anhaltenden Personalmangel und durch die unzureichenden Arbeitsbedingungen werden sie oft und vielerorts an ihre Belastungsgrenzen geführt.

Während der Corona-Pandemie wurden diese Belastungsgrenzen zusätzlich und anhaltend überschritten. Dennoch haben Pflegefachpersonen und Hebammen die pflegerische Versorgung in allen Settings aufrechterhalten – und das obwohl sie dabei ihre eigene Gesundheit gefährdet haben:

Beide Professionen versorgten an Covid-19 erkrankte Patient*innen, Bewohner*innen und Mütter; zu Beginn der Pandemie ohne ausreichende Schutzausrüstung. Sie begleiteten Patient*innen und Bewohner*innen, die nicht an Covid-19 erkrankt waren, über die lange Phase hinweg, in denen sie keinen Besuch erhalten konnten. Und sie begleiteten Sterbende, die ihre allerletzte Lebensphase ohne die ihnen vertrauten Angehörigen durchleben mussten.

Sie haben Hygienepläne aufgestellt und mussten von Patient*innen und Bewohner*innen deren Einhaltung einfordern – wie das Tragen von Masken oder Abstandsregeln. Sie mussten mit Ängsten, Wut und Verzweiflung von Patient*innen, Bewohner*innen und Besucher*innen umgehen, die diese Hygienemaßnahmen nicht akzeptieren konnten oder wollten bzw. aufgrund ihrer Erkrankung nicht verstanden haben.

Pflegefachpersonen und Hebammen mussten mit widersprüchlichen Corona-Maßnahmen zurechtkommen, ihren Dienst mit Maske verrichten und die zusätzlichen Personalausfälle kompensieren, die durch die stark angestiegenen Erkrankungen von Kollege*innen entstanden.

Wie wurde der Preis vergeben?

Die Preisverleihung zum Deutschen Pflegepreis fand am 06. Oktober 2022 auf dem Deutschen Pflegetag 2022 statt. Alle beim Deutschen Pflegetag 2022 anwesenden Pflegefachpersonen und Hebammen werden geehrt. Sie bekommen einen Button mit der Aufschrift „Deutscher Pflegepreis 2022“. Zusätzlich kann die Urkunde zur Preisverleihung auf der Homepage des Deutschen Pflegerats heruntergeladen und individualisiert werden.

Gleichzeitig mit der Verleihung des Deutschen Pflegepreises des Deutschen Pflegerats wurde der Deutsche Pflegeinnovationspreis der Sparkassen-Finanzgruppe, der Preis „Guter Arbeitsplatz“ der BGW sowie der Preis „Vielfalt und Respekt“ der Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern vergeben. Mehr zum Deutschen Pflegepreis, seinen einzelnen Kategorien und zu seinen Preisträgerinnen und Preisträger finden Sie hier.

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Deutscher Pflegetag

Lauterbach: „Wir wollen die Probleme gemeinsam mit der Pflege lösen“

06.10.2022 / News – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) präsentierte sich verständnisvoll und fürsorglich in seinem Grußwort zum Auftakt des Deutschen Pflegetags am Donnerstag in Berlin. Er wisse, wie schwer und gleichzeitig wichtig die Arbeit in der Pflege sei. Pflege sei ein unterbezahlter Beruf mit viel Reformbedarf, gleichzeitig aber auch ein sehr respektierter und anerkannter Beruf.

Gesundheitsminister präsentiert sich verständnisvoll und fürsorglich

Unstrittig sei, dass die Arbeitsbedingungen noch nicht so gut seien, wie Pflege unter guten Bedingungen erbracht werden könnte. Pflege müsse ein Beruf sein, der gut bezahlt und bis zur Rente ausgeübt werden könne.

Der Berufsgesundheits-Index – gemeinsam erstellt von Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und Deutscher Rentenversicherung Bund – zeigt jedoch: Die Wahrscheinlichkeit eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente ist in der Altenpflege 1,9-mal höher, in der Gesundheits- und Krankenpflege sogar 2,4-mal höher als im Durchschnitt aller Beschäftigten. Auch die Krankheitstage liegen mit 27,5 bzw. 24 pro Pflegefachperson und Jahr weit über dem Durchschnitt.

Entlastung der Pflege ein eigenes, wichtiges Ziel für Lauterbach

Pflege dürfe nicht krank machen, betonte Lauterbach und versprach Besserung, denn: „Das Gesundheitssystem kann maximal so gut sein, wie die Pflege, die es trägt.“ Das Thema Pflege sei ein zentraler Baustein für ihn während seiner Legislatur, gab sich Lauterbach kämpferisch und betonte, im Rahmen der Krankenhausreform sei die Entlastung der Pflege ein eigenes, wichtiges Ziel. Viel stehe noch auf seiner Agenda. U. a. wolle er dafür sorgen, dass

  • der versprochene Pflegebonus tatsächlich bei allen berechtigten Pflegenden ankommt.
  • mehr ehemalige Pflegende zurück in ihren Beruf kommen.
  • die Löhne in der Langzeitpflege auf dem gleichen Niveau liegen wie in Kliniken – die hier aktuell hohen Unterschiede seien „überhaupt nicht begründbar“.
  • mehr Karrieremöglichkeiten für Pflegende möglich sind und die Akademisierung als wichtiger Schritt für die Professionalisierung der Pflege voranschreitet.
  • ein eigenes Gesetz zur Entbürokratisierung in der Langzeitpflege und der Pflege im Krankenhaus auf den Weg gebracht wird.
  • Sich die stationäre Pflege mehr in den ambulanten Bereich verlagert.

Letztgenannter Punkt sei mitentscheidend, um die Pflege zu entlasten. Verglichen mit europäischen Nachbarländern weise Deutschland 50 % mehr stationäre Fälle auf. Diese Zahl wolle er z. B. mit den geplanten Gesundheitskiosken oder Tagesbehandlungen reduzieren.

Die so freigesetzten Pflegenden könnten wiederum der Pflegepersonalbemessung im Rahmen der PPR 2.0 zugutekommen.

Lauterbach sucht Schulterschluss mit Pflege

Die genannten Punkte will Lauterbach aber nicht allein angehen: „Wir wollen die Probleme gemeinsam mit der Pflege lösen.“ Mit Blick auf den viel kritisierten Entwurf für die Pflegepersonalregelung PPR 2.0 betonte Lauterbach diplomatisch, er schärfe gern nach, wenn das der Wunsch der Pflege sei. Der Idee, dass Pflege wieder zurück in die Fallpauschalen fallen könnte, erteilte Lauterbach eine klare Absage.

Vogler: Handlungsautonomie für die Profession Pflege

In ihrer anschließenden berufspolitischen Rede betonte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, Pflege brauche keine Trostpflaster, sondern Gesetze, um mehr Handlungsautonomie zu erlangen.Mit Blick auf die PPR 2.0 forderte Vogler, nötig sei v. a. Wissen darum, wie viel Personal zur pflegerischen Versorgung benötigt werde. Arbeitszufriedenheit komme dann zustande, wenn Pflegende ihren Beruf ausüben könnten.

Pflege zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Im Alltag seien Verletzungen des pflegerischen Anspruchs allerdings zur Normalität geworden und Pflegende lernten gar, Verletzungen des Gebotenen als normal anzusehen. Pflegende wollten aber grundsätzlich an dem Anspruch der eigenen Profession festhalten. Das führe zu enormem moralischem und ethischem Stress.

Hinzukomme: Die Strategien, die Pflegende sich aneigneten, um das auszuhalten, stabilisierten gleichzeitig die bestehenden Verhältnisse. „Sich ständig unter Niveau anpassen zu müssen und gespiegelt zu bekommen, dass angemessene pflegerische Arbeit im System keinen Stellenwert hat, ist zerstörend.“

Diese pflegerische Herabsetzung gelte es, mit einem definierten Personalbedarf zunächst einmal überhaupt wahrnehmbar zu machen. „Das wäre das erste Mal, dass Pflege angemessen anerkannt und eingefordert werden würde. Darum geht es.“

Die Diskussionen und Vorgänge um die PPR 2.0 zeigten allerdings, wie Pflege im System „abserviert“ werde. Der Entwurf dazu sei „völlig unzureichend“.

Ignoranz der Politik grenzt an „Irrsinn, Vorsatz oder Desinteresse“

Die Kritikpunkte und Einwände aus der Pflege zu übersehen, grenze an „Irrsinn, Vorsatz oder Desinteresse“. Grundsätzlich seien partizipative Verfahren, wie die Stellungnahmen zum Entwurf der PPR 2.0, keine Methoden, die ein „Gefühl der Beteiligung“ vermittelten. Vielmehr müssten dies Verfahren sein, in denen am Ende die Wissens- und Kompetenzbestände der Beteiligten zu verbesserten Bedingungen für die Versorgung führten.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/lauterbach-wir-wollen-die-probleme-gemeinsam-mit-der-pflege-loesen


Deutscher Pflegetag

Vogler: „Wir brauchen ein allgemeines Heilberufegesetz – jetzt“

06.10.2022 / News – 4 zentrale Forderungen hatte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, zum Auftakt des Deutschen Pflegetags an die Bundesregierung mitgebracht:

  1. Pflege braucht mehr Befugnisse.
  2. Pflege braucht einen Weg zur Mündigkeit.
  3. Pflege braucht bessere Arbeitsbedingungen.
  4. Pflege braucht bundeseinheitliche Bildungsstrukturen.
Pflege zwischen Aufbruch und Abgrund

Denn die Pflege stehe am Scheideweg zwischen Aufbruch und Abgrund. Die Mahnungen der vergangenen Jahre hätten die Politik nicht dazu bewegen können, mutige Lösungen für die Pflege aufzuzeigen – also eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems voranzubringen.
Die Pflege könne ihre Kompetenz und Professionalität derzeit nur eingeschränkt ausüben. Hier liege ein großes Potenzial brach. Vogler forderte auf der Pressekonferenz am Donnerstagmorgen in Berlin: „Wir brauchen ein allgemeines Heilberufegesetz.“ Der Koalitionsvertrag kündige ein solches Vorhaben bereits an. Das sei nun auch „sofort und konsequent“ umzusetzen. Es gehe darum, Versorgungswege zu kürzen sowie alle Gesundheits- und Pflegeberufe zu befähigen, unabhängig und selbstständig Pflege und Therapie auszuüben.

Gesetzgeber erkennt Pflegeexpertise nicht an

Das bedeute: Ausgebildete Pflegefachpersonen übernehmen die pflegerische Versorgung souverän, selbstständig und eigenverantwortlich. Sie könnten z. B. impfen, Heil- und Hilfsmittel sowie definierte Medikamente bei Erkältungen oder Schmerzen verschreiben bzw. empfehlen und Aufklärungsgespräche führen.
Das sei international längst Standard – hierzulande dürften diese Tätigkeiten jedoch nur Ärztinnen und Ärzte ausüben.
„Ein Allgemeines Heilberufegesetz würde die Pflegeberufe befähigen, eine qualitativ bessere Versorgung zu sichern. Die Attraktivität und Wertschätzung des Berufs ließen sich steigern, da Zusammenarbeit auf Augenhöhe entsteht.“
Bislang habe der Gesetzgeber allerdings noch nicht verstanden, was Pflege leisten könne, und erkenne die pflegerische Kompetenz nicht an. Schlimmer noch: Pflege werde unmündig behandelt.

Pflegekammern für eine souveräne, selbstständige und eigenverantwortliche Profession

Um aus dieser Unmündigkeit auszubrechen, sei nötig, dass die Länder die Selbstverwaltung, also Pflegekammern, zwingend anordneten. Vogler betonte: „Bis heute herrscht eine Haltung in der Politik vor, der Pflege die gleichberechtigte strukturelle Stimme zu verweigern.“ Doch Pflege sei kein Assistenzberuf, der kleingehalten werden könne. Vielmehr sei die Selbstverwaltung der Pflege in allen Bundesländern nötig – unabhängig von Personen- und Parteiüberzeugungen -, damit Pflegende ihre pflegefachliche Kompetenz souverän, selbstständig und eigenverantwortlich ausführen könnten.  Der Pflege werde immer vorgeworfen, sie würde es nicht schaffen, sich zu organisieren. Dabei fehlten die Strukturen dazu. Der Appell der DPR-Präsidentin an die Regierung: „Nur Pflege kennt sich mit Pflege aus – gebt uns endlich die Gesetze dazu und finanziert den Aufbau, damit nicht die Zerschlagung schon im Keimprozess entsteht.“ Und weiter verdeutlichte Vogler mit Blick auf die Mitgliedschaft in einer Pflegkammer: „Für 8 Euro im Monat können wir uns unsere eigene Freiheit und Profession erkaufen.“

Massiver Mangel an Lehrpersonal

Mit Sorge blicke Vogler auf das aktuelle Bildungschaos in der Pflege: Absprachen zur Vereinheitlichung in den Bundesländern existierten nicht. Die Sonderwege der Abschlüsse im Pflegeberufegesetz führten dazu, dass das Gesetz ausgehöhlt werde und primärqualifizierende Studiengänge stürben, bevor sie sich richtig entwickeln könnten. Der Bestand an Fakultäten, Studiengängen und Studierenden reiche bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Auch auf der anderen Seite sehe es kritisch aus:  „Uns fehlen massiv Lehrende. Künftig werden wir weniger ausbilden können, obwohl wir mehr ausbilden müssten.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/46582-vogler-wir-brauchen-ein-allgemeines-heilberufegesetz-jetzt


Übergabe – Pflegeupdate

PU034 – Live vom Deutschen Pflegetag 2022 (Erster Tag)
PU035 – Live vom Deutschen Pflegetag 2022 (Zweiter Tag)

Politik

Experten plädieren für schnelle Heilkundeübertragung auf Pflegende

Berlin – Experten haben auf dem 9. Deutschen Pflegetag eine schnelle Übertragung heilkundlicher Aufgaben an Pflegekräfte gefordert. „Wir brauchen eine echte Substitution ärztlicher Leistungen“, sagte der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen… [mehr]

Quelle: NL Ärzteblatt, 07.10.2022


Politik

Pflegerat spricht sich für Pflegekammern in allen Bundesländern aus

Berlin – Die Bundesländer sind aufgerufen, Landespflegekammern einzurichten und diese Einrichtungen auch zu finanzieren. Das sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, heute bei der Eröffnung des 9. Deutschen Pflegetags… [mehr]

Quelle: NL Ärzteblatt, 06.10.2022


Bundesrat fordert Unterstützung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der aktuellen Energiepreiskrise kurzfristig zu unterstützen. Am 7. Oktober 2022 fasste er auf Anregung mehrerer Länder eine Entschließung, die sich an die Bundesregierung richtet.

Gestiegene Energie- und Sachkosten abfedern

Darin fordert der Bundesrat, unverzüglich gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen, um die Liquidität der Krankenhäuser rasch zu sichern. Ziel ist es, die aktuell extrem steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Tageskliniken zeitnah gegenzufinanzieren – ggf. durch unterjährige Zuschlagszahlungen.

Auch für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen, z. B. Arztpraxen, seien ebenfalls Regelungen zu treffen, um nicht refinanzierte Kostensteigerungen zu kompensieren.

Zuschuss aus Steuermitteln gefordert

Damit die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil bleiben, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken.

Für Pflegeeinrichtungen fordert der Bundesrat einen Mechanismus, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen. Er weist auf die erwarteten Preissteigerungen im Jahr 2023 hin – auch diese seien zu finanzieren.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Plenarsitzung des Bundesrates am 07.10.2022

Quelle: NL Bundesrat, 07.10.2022


Gemeinsame Erklärung zum Schutz von Pflegebedürftigen und Pflegekräften im Herbst und Winter

6. Oktober 2022 – Ein flächendeckendes Impfangebot mit den neu zugelassenen angepassten Impfstoffen, umfassende Hygiene- und Testkonzepte und ein einfacher Zugang von infizierten Pflegebedürftigen zur Arzneimittelversorgung sollen die pflegerische Versorgung auch im Falle ansteigender Infektionszahlen im Herbst und Winter sicherstellen. Darauf haben sich das Bundesministerium für Gesundheit, die Pflegeverbände, die Pflegekassen sowie die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe in einer gemeinsamen Erklärung verständigt. Ziel ist es, Pflegebedürftige und Pflegekräfte gleichermaßen vor Infektion und Überlastung zu schützen.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Der Schutz der Pflegebedürftigen im dritten Corona-Winter bleibt für die Bundesregierung oberste Priorität. Deshalb haben wir zusammen mit allen Verantwortlichen in der Pflege ein gemeinsames Verständnis entwickelt, wie der Gefahr von Infektionen begegnet werden kann, ohne die Pflegekräfte zu überlasten oder die Pflegebedürftigen auszugrenzen. Für dieses Engagement aller Seiten bedanke ich mich ausdrücklich. Sich für die Schwächsten einzusetzen, ist gleichermaßen Kernaufgabe wie Selbstverständnis unsere Solidargemeinschaft.“

Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/gemeinsame-erklaerung-zum-schutz-von-pflegebeduerftigen-und-pflegekraeften-im-herbst-und-winter.html

Die Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Gesundheit der Bundesverbände der Leistungserbringer in der Pflege, des GKV-Spitzenverbands, des Verbandes der privaten Krankenversicherung sowie der kommunalen Spitzenverbände und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe zur Bewältigung der Corona-Pandemie und der Rolle der Pflegeeinrichtungen im Herbst/Winter 2022/2023 ist zu finden, unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Gem_Erklaerung_Pflege_Sept22.pdf


Pflegerat fordert echte Reformen und mehr Geld

5. Okt 2022 | Nachrichten – Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, dringt auf eine massive Aufwertung der Pflege. Wenn es nicht schnell zu tiefgreifenden Veränderungen komme, werde es in Zukunft nicht mehr für alle Pflegebedürftigen in Deutschland eine professionelle Versorgung geben, sagte sie dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Pflegekräfte wollten mehr Befugnisse und bessere Arbeitsbedingungen, sie wollten über ihre eigene Arbeit bestimmen und mehr Verantwortung übernehmen. „Die Pflege muss weg aus der Ecke eines angeblichen Assistenzberufs“, sagte Vogler. „Vor allem aber brauchen wir mehr Personal.“ In den Kliniken fehlten Schätzungen zufolge rund 20.000 Pflegekräfte, in der ambulanten und stationären Altenpflege 65.000 bis 70.000. In der ambulanten Pflege sei der Mangel an Personal besonders prekär, erklärte Vogler: „Da ist dann einfach niemand mehr, der oder die zu einem Pflegebedürftigen nach Hause kommt.“
Rund 80 Prozent der insgesamt rund vier Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause von Angehörigen, teils mithilfe ambulanter Dienste versorgt. Vogler sprach sich für einen Lohn für pflegende Angehörige aus, wie ihn auch der Sozialverband VdK fordert. „Wir müssen viele Wege gleichzeitig gehen, um die Pflege zu sichern“, sagte die 52-Jährige. Wo professionell Pflegende fehlten, sollten Angehörige unterstützt und auch bezahlt werden. Die Ampel-Koalition plant eine Lohnersatzleistung für pflegebedingte Auszeiten vom Beruf, analog zum Elterngeld.
Die Gesellschaft werde künftig mehr Geld für die Pflege ausgeben müssen, sagte die Pflegerats-Chefin. Sie glaube, dass Beitragserhöhungen dann von der Bevölkerung akzeptiert würden, wenn das Geld in eine gute Versorgung und nicht in die Taschen von Investoren fließe, die im deutschen Gesundheitssektor hohe Gewinne abschöpften. „Wenn schlechte Versorgung stattfindet, obwohl viel Geld ins System geht, entsteht Unmut“, sagte Vogler.

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/artikel/2022/10_2022/pflegerats-chefin-warnt-vor-mangel-in-der-professionellen-versorgung?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_content=Pflegerat+fordert+mehr+Geld&utm_campaign=HP_NL_20221006


Expertenstandard Sturzprophylaxe verfügbar

Die zweite Aktualisierung des Expertenstandards zur Sturzprophylaxe in der Pflege ist ab sofort verfügbar und kann direkt über ein Online-Bestellformular angefordert werden. Weitere Bestellinformationen finden Sie hier.

Der Auszug aus dem Expertenstandard, die Anlagen zur Literaturstudie und das Auditinstrument stehen auf der DNQP-Homepage zum Download zur Verfügung.

Bewerbung für das Praxisprojekt zur Sturzprophylaxe

Noch bis zum 15. Oktober 2022 können sich interessierte Krankenhäuser und Einrichtungen der stationären und ambulanten Langzeitversorgung für eine Teilnahme am Praxisprojekt zum Expertenstandard „Sturzprophylaxe in der Pflege“ bewerben. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen aus der Langzeitversorgung.
Im Rahmen des Praxisprojektes erheben die begleiteten Einrichtungen das aktuelle Qualitätsniveau sowie Kennzahlen zu Qualitätsindikatoren zur pflegerischen Sturzprophylaxe.
Weitere Informationen zum Praxisprojekt und den Bewerbungsanforderungen finden Sie in der Pressemitteilung vom August 2022.
Interessierte Einrichtungen richten Ihre Bewerbung bitte direkt per E-Mail an Heiko Stehling.

Quelle: NL DNQP, 06.10.2022


Mehr als 90 Prozent Corona-Impfquote in der Pflege

Berlin: (hib/PK) In der ambulanten und stationären Pflege liegt die Corona-Impfquote der Mitarbeiter bei mehr als 90 Prozent. Das geht aus der Antwort (20/3561) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3263) der AfD-Fraktion hervor.

In der Pflege seien die Impfquoten, insbesondere die Grundimmunisierungsquoten, seit Dezember 2021, dem Monat des Beschlusses der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, stetig gestiegen, heißt es in der Antwort weiter.

Demnach hatten im Juni 2022 in der stationären Pflege 93 Prozent der Mitarbeiter zwei Impfungen erhalten, 72 Prozent drei Impfungen, fünf Prozent waren nicht geimpft. In der ambulanten Pflege hatten im April 2022 laut dem freiwilligen Impfquotenmonitoring 94 Prozent eine zweite Impfung erhalten und 78 Prozent eine dritte Impfung.

Auch in den Krankenhäusern liegt den Angaben zufolge die Corona-Impfquote bei über 90 Prozent. Laut einer Erhebung vom Mai 2022 waren 95 Prozent des teilnehmenden Krankenhauspersonals mindestens zwei Mal geimpft, 87 Prozent mindestens drei Mal.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfolge das Ziel, vulnerable Gruppen vor Infektionen mit dem Coronavirus zu schützen. Die Regelung gilt bis Ende des Jahres 2022. Die Prüfung einer etwaigen Änderung des Geltungszeitraums sei innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen, heißt es in der Antwort.

Quelle: HiB, 05.10.2022


Katholische Krankenhäuser fordern Pflegegipfel

04.10.2022 – Zum Deutschen Pflegetag, der am Donnerstag beginnt, legt der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) ein Positionspapier zur Pflegepolitik vor. Unter dem Titel „Fortschritte für die Pflege – jetzt!“ fordert der Verband eine professionelle Weiterentwicklung der Pflege, damit der Beruf eine Zukunft hat. Das Bundesgesundheitsministerium wird aufgefordert, einen Pflegegipfel einzuberufen, um weitere Maßnahmen aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umzusetzen und praxisorientierte Lösungen zu finden.

Minister Lauterbach muss Pflegegipfel einberufen

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschlands (kkvd): „Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach muss zeitnah einen Pflegegipfel mit allen relevanten Akteuren aus Praxis, Politik und Verbänden einberufen. Das sollte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geschehen. Ziel eines solchen Pflegegipfels ist es, weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die nach dem Ende der Konzertierten Aktion Pflege in der letzten Wahlperiode noch nicht umgesetzt wurden. Auch kommt es darauf an, praxisorientierte Lösungen zur Entlastung der Pflegekräfte zu finden, die schnell im Arbeitsalltag spürbar werden.“

Mutige Schritte für nachhaltige Veränderungen nötig

Mit den Vorschlägen in ihrem Positionspapier wollen die katholischen Krankenhäuser die kurzfristige und die langfristige Perspektive zusammenführen. Sie sprechen sich daher auch für eine professionelle Weiterentwicklung des Pflegeberufs aus.

Bernadette Rümmelin weiter: „Wir brauchen mutige Schritte für nachhaltige Veränderungen in der Pflege. Notwendig sind ein klarer Rahmen und Rechtssicherheit für die Substitution und Delegation medizinischer Tätigkeiten. Ziel muss außerdem sein, dass Pflegefachpersonal nicht nur in Modellprojekten, sondern regelhaft heilkundliche Tätigkeiten übernimmt. Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit auf Augenhöhe, Autonomie im eigenen Handeln und klare Verantwortlichkeiten müssen gestärkt werden. Schon heute übernehmen Pflegefachpersonen oft die Rolle derjenigen, die den gesamten Versorgungsprozess ihrer Patientinnen und Patienten im Blick haben. Doch um solche Prozesse effizient steuern zu können, fehlen oftmals noch die notwendigen Entscheidungs- und Durchsetzungskompetenzen. Zudem sind mehr Anstrengungen für eine Akademisierung der Pflege erforderlich. Wo akademisch qualifizierte Pflegepersonen im Rahmen eines Grade-Skill-Mix in die Teams eingebunden sind, steigt die Patientenzufriedenheit und es sinkt die Rehospitalisierungsquote.“

Digitalisierung bringt mehr Zeit für menschliche Zuwendung

Der kkvd weist außerdem auf die Vorteile hin, die der Ausbau der Digitalisierung für die Pflege-Teams sowie die Patientinnen und Patienten bringt.

„Wo durch digitale Anwendungen das ärztliche und pflegerische Personal von Bürokratie entlastet sowie Prozesse vereinfacht werden, bleibt mehr Zeit für die menschliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten. Dieses Potenzial muss genutzt werden. Damit die digitale Infrastruktur in den Krankenhäusern entsprechend ausgebaut werden kann, ist allerdings eine verlässliche Investitionsförderung der Länder nötig. Der Bund sollten hier mit Sonderprogrammen wie zuletzt durch den Krankenhauszukunftsfonds unterstützend tätig werden“, so Rümmelin abschließend.

Das vollständige kkvd Positionspapier unter dem Titel „Fortschritte für die Pflege – jetzt!“ steht hier zum Download bereit: www.kkvd.de/pflege-braucht-fortschritte

Quelle: PM KKVD, 04.10.2022