ADS-Wocheninformation 04.10.2022

ADS-Wocheninformation 04.10.2022

Empfehlung zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen

Mit der Pressekonferenz des DPR vom 23. Juni 2022 hat der Expert:innenrat „Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie“ seine 10 Handlungsempfehlungen zur „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ veröffentlicht. Die darin enthaltene Empfehlung 7 „Pflegeforschung und Hebammenforschung fördern, um Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARSCoV-2 zu schaffen“, hat der Rat aufgrund des drängenden Handlungsbedarfs nun weiterentwickelt. Mit seinem hier vorgelegten zweiten Papier richtet er sich in erster Linie an die Politik des Bundes und der Länder, indem er konkrete Forschungsdesiderate benennt, so dass diese schnellstmöglich in gezielte Förderprogramme überführt und in die aktuellen Haushaltsplanungen einbezogen werden können.
Zu den Mitgliedern des Expert*innenrats gehören auch die beiden DGP-Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Annegret Horbach und Prof. Dr. Christa Büker.

>>> zum Download der Empfehlungen

Quelle: DGP-Newsletter 02. Oktober 2022


Mehr Frauen in Führungspositionen bringen

Etwa drei Viertel aller Beschäftigten im Gesundheitswesen sind weiblich. In den Führungspositionen spiegelt sich das aber nicht zwangsläufig wider. Das fand der Personaldienstleister Solute Recruiting in einer Studie heraus. Für Forschungsleiterin Laura Grünke sind Vorbilder ein wichtiger Faktor, damit mehr Frauen in Führungspositionen kommen.
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Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 30.09.2022


Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen

Berlin: (hib/STO) Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen sind laut Bundesregierung von 21,3 Milliarden Euro beziehungsweise 1,07 Monatsausgaben am Ende des Jahres 2018 auf zehn Milliarden Euro beziehungsweise 0,4 Monatsausgaben am Ende vergangenen Jahres zurückgegangen. Ausweislich der vorläufigen Rechnungsergebnisse betrugen sie mit Ablauf des ersten sechs Monate des laufenden Jahres 9,6 Milliarden Euro beziehungsweise 0,4 Monatsausgaben, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3562) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3265) weiter ausführt. Dies sei doppelt so viel wie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestreserve von 0,2 Monatsausgaben.

Quelle: Heute im Bundestag, 03.10.2022


Gesundheitsversorgung neu ausrichten

DBfK zu Lauterbachs Plänen für Ambulantisierung und Gesundheitskioske

Berlin, 29. September 2022 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland, das dringend Reformen für eine Primärversorgung beinhalten müsse. Lauterbachs Pläne zur Ambulantisierung und den Gesundheitskiosken seien zwar wichtige Schritte, würden aber für nachhaltige Verbesserungen zu kurz greifen.

„Der Bundesgesundheitsminister hat sowohl mit seinen Plänen zur Ambulantisierung als auch den Eckpunkten für Gesundheitskioske einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, allerdings braucht es ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung anstelle vieler Einzelbaustellen“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK.

„Wenn wir auf die Pläne zur Ambulantisierung schauen, ist es richtig, dass für viele Menschen ambulante Behandlungen besser sind. Dies gilt aber nur dann, wenn die Versorgung vor Ort und zu Hause gesichert werden kann. Dazu braucht es eine gestärkte Primärversorgung mit multiprofessioneller Teamarbeit. Pflegefachpersonen leisten dabei wichtige Beiträge“, so Klapper. „Insbesondere akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen wie Community Health Nurses sind qualifiziert, den Bedarf und die Versorgungssituation einzuschätzen, die Patient:innen vorzubereiten, zu beraten und die ambulante Behandlung mit der Versorgung zu Hause zu koordinieren.“ Community Health Nurses könnten laut DBfK vor Ort in Primärversorgungszentren, in Einrichtungen mit Tagesbehandlungen oder in Gesundheitskiosken arbeiten. Sie können die Versorgung vor und nach einer ambulanten Intervention sicherstellen und dies im Zusammenhang mit der gesamten Versorgungssituation der Betroffenen koordinieren.

Der DBfK begrüßt grundsätzlich die Einrichtung von Gesundheitskiosken, die Lauterbach in seinen Eckpunkten angekündigt hat. „Wir sehen am Beispiel des Gesundheitskiosks in Hamburg, dass dort eine innovative Gesundheitsversorgung umgesetzt wird“, meint Klapper. „Der Kiosk erreicht die Menschen vor Ort mit Angeboten zur Prävention und Gesundheitsförderung oft schon, bevor sie eine ärztliche Behandlung benötigen. Zielgruppen können besser angesprochen und beraten werden. Kioske können gut von Community Health Nurses geleitet werden.“

Wenn man die Gesundheitsversorgung in Deutschland mit anderen OECD Ländern vergleicht, zeigt sich, dass das deutsche Gesundheitssystem eines der teuersten ist, aber nur mittlere Ergebnisse für die Menschen erzielt. „Es wird dringend Zeit, hier umzudenken und notwendige, umfassende Reformen für mehr Ergebnisqualität einzuleiten. Die Community Health Nurse muss bald kommen!“, so Klapper.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Regelmäßige Bewegung stärkt die Gesundheit

BZgA informiert zum Tag der älteren Menschen am 1. Oktober 2022

Köln, 29.09.2022. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 01. Oktober 2022 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Bedeutung regelmäßiger Bewegung für die Gesundheit hin. Körperliche Aktivitäten haben zahlreiche positive Auswirkungen auf körperliche Einschränkungen und Krankheiten und führen allgemein zu einem stark verbesserten physischen und geistigen Wohlbefinden. Zum Thema Bewegung informiert die BZgA ältere Menschen und ihre Angehörigen auf den Internetseiten www.gesund-aktiv-aelter-werden.de und www.aelter-werden-in-balance.de/.

Je aktiver ältere Menschen körperlich sind, desto leichter erhalten sie sich ihre Beweglichkeit und ihre Selbstständigkeit. Regelmäßige Bewegung unterstützt das Herz-Kreislaufsystem, stabilisiert den Blutdruck und wirkt auch der Entstehung von Arteriosklerose entgegen. Dabei müssen keine sportlichen Höchstleistungen erzielt werden, jede Bewegung zählt: Wer allein schon seinen Alltag aktiver gestaltet, die Treppen statt des Aufzugs nimmt oder den kleineren Einkauf zu Fuß erledigt, bewegt sich und verbessert somit seine Gesundheit. Tipps für mehr Bewegung bieten das „Aktivprogramm für jeden Tag“ und die Bewegungspackung der BZgA.

Für ältere Menschen sind ausdauernde Bewegungsformen besonders geeignet: Wandern, Schwimmen und Fahrradfahren. Empfehlenswert ist es auch, an mindestens drei Tagen pro Woche Übungen für Gleichgewicht, Krafttraining und Koordination aufzunehmen. Damit wird die körperliche Leistungsfähigkeit verbessert und auch das Risiko für Stürze reduziert.

Weiterführende Informationen der BZgA:

Bewegung im Alter: www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/gesundheitsthemen/bewegung-im-alter/

Bewegungstipps für zu Hause: www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/corona-covid-19/bewegungstipps-fuer-zu-hause/woche-1/

Aktivprogramm für jeden Tag: www.aelter-werden-in-balance.de/online-bewegungsangebote/aktiv-programm-fuer-jeden-tag/

Übungsprogramm “Gleichgewicht und Kraft”: www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/service/materialien/sturzpraevention/

Wandern im Alter: www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/gesundheitsthemen/gesund-wandern/wie-wandern-die-gesundheit-foerdert/

Die “Bewegungspackung” mit Übungen des Alltagstrainingsprogramms und die Broschüre “20 Empfehlungen für Gesundheit und Lebensqualität im Alter” sind kostenfrei zu bestellen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln; Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/; Fax: 0221/8992257 oder E-Mail: bestellung@bzga.de

Quelle: Pressemeldung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 29.09.2022


Nachweis 3. Impfung:

Die meisten Länder sehen es locker

Heime und Kliniken müssen ab Oktober kontrollieren, ob ihre Mitarbeiter geboostert sind. Eine Recherche von pflegen-online zeigt: Viele Länder wollen – so wie Bayern und Baden-Württemberg – auf die Nachweispflicht verzichten

Mehr erfahren

Quelle: Pflegebrief Newsletter, 28.09.2022


Politik

Bundesländer schreiben Brief wegen Isolationspflicht an Lauterbach

Stuttgart – Der Druck auf den Bund, die Isolationspflicht für Coronainfizierte zu beenden, steigt. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein riefen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute in einem gemeinsamen… [mehr]

Quelle: NL Ärzteblatt, 29.09.2022


Baden-Württemberg

Separates Gesetz für Gründung einer Pflegekammer geplant

27.09.2022 / News – Der Landespflegerat Baden-Württemberg (LPR) blickt besorgt auf das weitere Vorgehen zur Etablierung einer Pflegekammer im Land. Für das Gremium sind v. a. 3 Punkte kritisch:

  1. Die Gründung einer Pflegekammer über ein separates Gesetz.
  2. Die Zustimmung von mind. 60 % der Pflegenden zur Pflegekammer.
  3. Der knappe Zeitplan von 18 Monaten für die Errichtung der Pflegekammer.
Separates Gesetz birgt „großes Risiko“

Bislang ist – wie aktuell in Nordrhein-Westfalen (NRW) – die Errichtung einer Pflegekammer über das Heilberufsgesetz erfolgt. Setze die Landesregierung in Baden-Württemberg ihre Pläne für ein separates Gesetz zur Pflegekammer bzw. zur Errichtung eines Gründungsausschusses und zur Registrierung um, berge das „ein großes Risiko“, urteilte der LPR-Vorstand am Montagnachmittag auf einem Pressegespräch. Andere Heilberufe müssten für die Gesetzgebung nicht angehört werden und die Landesregierung könne das eigene Gesetz damit auch schneller wieder rückabwickeln sollte das notwendige Quorum einer 60 %-igen Zustimmung der Pflegenden nicht erreicht werden. Zudem sei der Pflegeberuf nicht gleichgestellt mit den anderen Heilberufen im Land, erläuterte der stellvertretende LPR-Vorsitzende sowie Vorstandsvorsitzende im Bundesverband Pflegemanagement der Landesgruppe Baden-Württemberg, Oliver Hommel.

Informationskampagne mit Kammerbotschaftern

LPR-Vorsitzende und Vorstandsvorsitzende der Württembergischen Schwesternschaft vom Roten Kreuz, Susanne Scheck, ergänzte: „Das ist kein gutes Signal für die Pflegenden und spielt den Gegnern in die Hände.“ Scheck äußerte sich jedoch zuversichtlich, genügend Pflegende von den Vorteilen einer Pflegekammer überzeugen zu können. „Wenn wir eine wirkliche Veränderung zum Besseren haben wollen, kommen wir an einer Pflegekammer nicht vorbei. Wir werden nur ernst genommen, wenn wir eine entscheidende Rolle spielen. Dabei dürfen wir uns nicht vom Ministerium abhängig machen.“ Bislang habe die stärkste Berufsgruppe im Gesundheitssystem allerdings „am wenigsten zu melden“.

Der LPR intensiviere deshalb seine bisherige Informationskampagne #PflegeBleibtLaut und habe Kammerbotschafterinnen und -botschafter ernannt, die noch vor Start des Gesetzgebungsverfahrens in die Einrichtungen und Pflegeschulen im Land gehen und vor Ort über die Pflegekammer informieren sollen. Der Zuspruch aus der Pflege sei aber schon jetzt groß. Scheck sagte: „Der Tenor ist: Die Pflegekammer muss kommen.“ Allerdings sorgten die ständigen Verzögerungen im zeitlichen Ablauf für einen Politikverdruss unter den Pflegenden. Das sei schlecht.

Zu wenig Zeit für eine gute Vorbereitung

Die bundesweit anhaltenden Diskurse von Personen, die für oder gegen eine Pflegekammer sind, hält Scheck für „unnötig“. Die Argumente gegen eine Kammer gründeten auf Wissensdefiziten. Die Aufgaben von Pflegekammern, Gewerkschaften und Berufsverbänden seien differenziert zu betrachten und ergänzten sich gegenseitig. Hier sei noch mehr Aufklärungsarbeit nötig.

Doch die Zeit drängt: Ein entsprechender Entwurf sollte noch in dieser Woche im baden-württembergischen Kabinett eingebracht werden. Das sei nun zwar auf nächste Woche verschoben, dennoch könnte bereits zum 1. Juni 2023 der Gründungsausschuss seine Arbeit aufnehmen, skizzierte die stellvertretende LPR-Vorsitzende und Vorstandsvorsitzende des Berufsverbands Lehrende Gesundheit und Soziales Baden-Württemberg, Barbara Driescher, den Zeitplan. Von da an seien 18 Monate vorgesehen, um Pflegende im Land anzuschreiben und zu registrieren. Das sei „zu sportlich“, war sich der LPR-Vorstand während des Pressegesprächs einig. Denn allein der Aufbau einer eigenen Webseite und die Implementierung geeigneter Software für die Registrierung benötige 3-4 Monate, wie Erfahrungen aus NRW zeigten.

Finanzielle Unterstützung der Landesregierung nötig

Der Errichtungsausschuss in NRW erhalte 6 Mio. Euro Anschubfinanzierung pro Jahr, um die Gründung der Pflegekammer vorzubereiten. Jetzt sei auch der Mut der Politikerinnen und Politikern in Baden Württemberg gefordert, die Errichtung einer Pflegekammer zu unterstützen, betonte Driescher. Der Appell an die Landesregierung: „Wollen wir auf Augenhöhe sein, müssen auch die Bedingungen ähnlich sein, wie in anderen Kammern.“ Der LPR wollen nun den Prozess zur Gründung einer Pflegekammer niedrigschwellig und nach Vorbild in NRW begleiten.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/separates-gesetz-fuer-gruendung-einer-pflegekammer-geplant


Qualität in der Pflege

Niedersachsen richtet Ethikkommission für Pflegeberufe ein

26.09.2022 / News – Das Sozialministerium in Niedersachsen will zum 1. Januar 2023 eine Ethikkommission für Pflegeberufe etablieren. Pflegende seien in ihrem beruflichen Alltag immer häufiger mit ethischen Fragestellungen und Entscheidungen in Grenzsituationen konfrontiert. Die Landesregierung wolle diesem besonderen Aspekt pflegerischer Tätigkeit nun mit der Kommission Rechnung tragen, teilte das Sozialministerium in der Vorwoche mit. Eine entsprechende Verordnung sei Ende vergangener Woche in Kraft getreten. Ihre Arbeit nehme die Kommission ab Januar auf.

Ethikkommission zur Orientierung und Sichrheit von Pflegefachpersonen

Das Ministerium berufe auf Vorschlag von Berufs- und Fachverbänden 17 Mitglieder für die Ethikkommission. Zum interdisziplinären Team gehörten Personen aus Pflegepraxis, Pflegewissenschaft, Philosophie, Theologie, Rechtswissenschaften und Gesundheitsökonomie. Auch Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und deren Angehörige sollen in der Kommission vertreten sein. In den kommenden Tagen würden die vorschlagsberechtigten Organisationen zur Einreichung von Empfehlungen aufgefordert.

Die zuständige Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) geht von ersten Stellungnahmen der Kommission in 2023 aus. Sie sagte: „Pflegekräfte müssen sich täglich von Neuem der Herausforderung stellen, wie sie eine gute und gerechte Versorgung sicherstellen können. Ich verspreche mir von der Arbeit der Ethikkommission, dass sie den Pflegenden durch ausgewogene Empfehlungen für berufsethisches Handeln in schwierigen Fragestellungen Orientierung und Sicherheit gibt.“ Darüber hinaus werde die Kommission Pflegeeinrichtungen, -organisationen und Pflegende selbst in berufsethischen Fragen beraten.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/niedersachsen-richtet-ethikkommission-fuer-pflegeberufe-ein


Fortschritte für die Pflege:

Personalbemessung – aber richtig!

Berlin, 27.09.2022 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) fordern, dass die Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) vollständig umgesetzt und der Personalbedarf verbindlich refinanziert wird. Ein verwässertes Instrument zur Personalbemessung sei angesichts der Hoffnungen, die der Koalitionsvertrag geweckt habe, nicht akzeptabel, sagte DBfK-Geschäftsführerin Bernadette Klapper heute bei einem Parlamentarischen Frühstück in Berlin. Der stellvertretende kkvd-Vorsitzende Ansgar Veer warnt gleichzeitig vor einer Pflege nach Kassenlage.

„Es ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert wird“

Ansgar Veer, stellvertretender kkvd-Vorsitzender und Hauptgeschäftsführer der St. Bonifatius-Hospitalgesellschaft Lingen: „Es ist ein Trauerspiel, wie die Versprechungen an die Pflegenden immer mehr zu Lippenbekenntnissen werden. Mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz will die Bundesregierung die PPR 2.0 jetzt nur bruchstückhaft umsetzen. Auch ist fraglich, ob jede Pflegestelle voll refinanziert wird. Stattdessen droht eine Pflege nach Kassenlage, wenn der Bundesfinanzminister das letzte Wort bekommt.“

„Wohin das führt, wenn die Pflege vor allem als Kostenfaktor gesehen wird, erleben wir gerade bei den Pflegebudgets. Anstatt Pflege ganzheitlich zu sehen und den dafür notwendigen Qualifikationsmix zu berücksichtigen, wurden bei den Pflegebudgets kleinteilig Berufsgruppen herausgerechnet, um Kosten zu sparen. Das ist das Gegenteil von Wertschätzung für die Pflegenden und ihre verantwortungsvolle Tätigkeit. Und es verhindert, dass die Pflege wieder ein Beruf mit Zukunft wird“, so Ansgar Veer weiter.

Koalitionsvertrag wollte PPR 2.0 kurzfristig einführen

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsfraktionen noch angekündigt, die PPR 2.0 kurzfristig zur verbindlichen Personalbemessung im Krankenhaus als Übergangsinstrument einzuführen. Im von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf für ein Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) ist nur noch von „Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes in Anlehnung an die Konzepte der PPR 2.0“ die Rede. Für die dazugehörige Rechtsverordnung ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen notwendig.

„Ein verwässertes Instrument ist nicht akzeptabel“

Dr. Bernadette Klapper, Geschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe: „Patientinnen und Patienten im Krankenhaus müssen darauf vertrauen können, dass sie sicher, fachlich einwandfrei und nach dem aktuellen Wissensstand versorgt werden. Dafür ist ein Personalbemessungsinstrument für die Pflege unverzichtbar.“

„Der aktuell beste Weg ist die PPR 2.0. Sie bildet den fachlichen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten ab und ermittelt die dafür notwendige Zahl an Pflegepersonen. Außerdem ist sie vergleichsweise unbürokratisch. Mit der Ankündigung sie einzuführen wurde den beruflich Pflegenden auch signalisiert, dass ihre Situation wahrgenommen und ihre Fachlichkeit anerkannt wird. Ein verwässertes Instrument ist angesichts der Hoffnungen, die das Bekenntnis zur PPR 2.0 im Koalitionsvertrag geweckt hat, nicht akzeptabel. Vielmehr ist dann weitere Abwanderung aus dem Pflegeberuf zu befürchten“, so Bernadette Klapper abschließend.

Parlamentarisches Frühstück in Berlin

Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands und der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) veranstalteten heute gemeinsam ein parlamentarisches Frühstück in Berlin. Es stand unter dem Titel „Fortschritte für die Pflege: Personalbemessung – aber richtig!“. Bernadette Klapper, Ansgar Veer und der Pflegedirektor des St. Josefs-Hospitals Wiesbaden, Arne Evers, schilderten dabei ihre Sicht auf das von der Bundesregierung vorgelegte Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz (KHPflEG) sowie die darin enthaltenen Vorschläge zur künftigen Pflegepersonalbemessung in Kliniken. Anschließend diskutierten sie unter anderem mit den anwesenden Bundestagsabgeordneten und Verbändefachleuten.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Oktober bringt für viele Änderung des Corona-Impfstatus

Für den Status „vollständig geimpft“ benötigt man ab dem 1. Oktober 2022 drei Impfungen gegen Covid-19. Dann tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft. Auch für Menschen, die eine Corona-Infektion bereits durchgemacht haben, ändert sich unter Umständen die Grundlage für den vollständigen Immunschutz. Was jetzt zum Impfstatus wichtig ist und was sich durch die Regelung sonst noch ändert, hat die Stiftung Gesundheitswissen zusammengestellt.

Zur Pressemitteilung →

Quelle: NL Stiftung Gesundheitswissen, 27.09.2022


Deutscher Pflegetag 2022

6. + 7. Oktober 2022, CityCube Berlin

Infos unter:
www.deutscher-pflegetag.de
Wir freuen uns, Sie vor Ort oder virtuell in und aus Berlin begrüßen zu dürfen. Spannende Vorträge, wegweisende Diskussionen und inspirierende Personen aus Pflege, Politik und Gesellschaft erwarten Sie! Machen Sie auch ihre Kollegen und Kolleginnen darauf aufmerksam!