ADS-Wocheninformation 07.11.2022

ADS-Wocheninformation 07.11.2022

Länder fordern Änderungen am Pflegeentlastungsgesetz

Berlin: (hib/PK) Der Bundesrat fordert systematische Änderungen am Regierungsentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (20/3876) mit der geplanten Einführung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0). Die Länderkammer begrüßt zwar in ihrer Stellungnahme das Ziel des Gesetzentwurfes, die Personalsituation in der Pflege kurzfristig zu verbessern, wie aus der Unterrichtung (20/4232) der Bundesregierung hervorgeht.

Allerdings werde mit dem Gesetzentwurf das Kernproblem außer Acht gelassen, dass der Personalmangel nicht durch ein Personalbemessungsinstrument gelöst werden könne. Die Länderkammer warnt zudem vor einer übermäßigen Bürokratisierung und fordert einen flexiblen Einsatz der Pflegekräfte im Krankenhaus, wie aus der Stellungnahme weiter hervorgeht.

Quelle: Heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 38, 07.11.2022


Gesundheitliche Argumente für ein Handeln gegen den Klimawandel

Deutscher Pflegerat: Der Pflege- und Gesundheitsbereich steuert auf einen Eisberg zu

Berlin (03. November 2022, Nr. 40/2022) – Die 27. Weltklimakonferenz 2022 (COP) findet in diesem Jahr vom 06. bis 18.11.2022 in Scharm El-Scheich (Ägypten) statt.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „´Die Welt hat Fieber´ hat Greta Thunberg vor einigen Jahren gesagt. Der Klimawandel ist längst eine Klimakrise und hat bereits heute massive Auswirkungen auf die Pflege- und Gesundheitssysteme in allen Ländern der Welt. In Mitteleuropa bemerken wir dies vordergründig durch mehr Hitzewellen, die die Pflege- und Gesundheitseinrichtungen und die dort gepflegten und betreuten Hilfebedürftigen vielfach unvorbereitet treffen. Die Hitzewellen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs an klimabedingten Gesundheitsgefahren. Das Erreichen irreversibler Kipppunkte steht kurz bevor. Und nach wie vor schließen wir davor die Augen.

Anstatt präventiv zu wirken steuern wir im Gesundheitswesen erneut auf einen Reparaturbetrieb zu. Dieses Mal in einem bislang nicht gekannten, ungeheuren Ausmaß. Die umfängliche Bedeutung des Klimawandels können wir für den Gesundheitsbereich nur erahnen. Es gleicht einem Eisberg, deren Spitze wir sehen, aber überhaupt nicht einschätzen können, welche Wucht es entfalten wird – für die Menschen insgesamt, aber auch für den Gesundheitsbereich.

Die Kollision mit diesem Eisberg wird uns überfordern. Der Klimawandel ist eine maximale Gesundheitsbedrohung. Denn neben den Auswirkungen des Klimawandels bereitet uns der bereits bestehende massive Fachkräftemangel größte Probleme. Hinzu kommt der demografische Wandel mit einer enorm ansteigenden Zahl an Pflegebedürftigen bei zugleich weniger Erwerbstätigen.

´Der Klimawandel ist da, befeuert von unserer Sucht nach fossilen Brennstoffen´, schreibt Tedros Adhanom Ghebreyesus (WHO) in Das Klimabuch: ´Die Folgen für unsere Gesundheit sind real und oft verheerend. Und sie beginnen sich vor unseren Augen zu entfalten´. Er betont: ´Es gibt gesundheitliche Argumente für ein Handeln gegen den Klimawandel´. Diese müssen wir sofort umsetzen, als Politik, als Unternehmen und als Gesellschaft.

Tedros Adhanom Ghebreyesus schreibt weiter: ´Jeder Bruchteil eines Grades weiterer Erwärmungen klebt ein Preisschild auf unsere Gesundheit und die unserer Kinder. Der Slogan >>1,5 Grad, damit wir am Leben bleiben<< kann aus gesundheitlicher Perspektive wörtlich genommen werden´.“

Weitere Informationen:

Deutscher Pflegerat unterstützt Kampagne Health for Future – „150.000 Leben“ (10.09.2021)

Homepage KLUG Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Ausbruch und Eindämmung eines SARS-CoV-2-Alpha-Ausbruchs in einer Pflegeeinrichtung

Bewohnende und Personal in Pflegeeinrichtungen gehören zu den Personengruppen, die zu Beginn der Impfungen priorisiert die COVID-19-Impfung erhielten. Generell zeigten bereits diese ersten Impfungen eine gute Wirksamkeit hinsichtlich des Schutzes vor Infektionen mit der Alpha-Variante und eine sehr hohe Wirksamkeit vor schweren Krankheitsverläufen. In einer Pflegeeinrichtung im Landkreis Dithmarschen kam es im Juni 2021 dennoch zu einem SARS-CoV-2-Ausbruch, bei dem eine hohe Anzahl vollständig geimpfter Personen infiziert wurde und teilweise schwer erkrankte oder sogar verstarb. Das Epidemiologische Bulletin 43/2022 beschreibt die Methoden, die bei der Ausbruchsuntersuchung im Pflegeheim angewandt wurden, und die Maßnahmen, die schlussendlich zur Ausbruchseindämmung beitrugen.
MEHR ERFAHREN

Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 04.11.2022


Auszahlung der Corona-Prämie

Der Pflegebonus und seine Folgen

02.11.2022 / News – Das Vertrauen vieler Pflegender in die Politik hat seit der Corona-Pandemie stark gelitten. Mit dem Corona-Pflegebonus hatte die Regierung die pandemiebedingten Belastungen sowie die intensive Mehrarbeit des Pflegepersonals in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtung entschädigen wollen. Doch Mitte September stellte der Bundesrechnungshof (BRH) Mängel bei der Auszahlung der Prämie fest. Jetzt hat die Regierung Unstimmigkeiten eingeräumt und künftig bessere Kontrollen angekündigt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von CDU/CSU im Bundestag hervor.

Pflegepersonal hat Rechtsanspruch auf Prämie

Der gesetzlichen Regelung laufe es zuwider, wenn Beschäftigte im Gesundheitssystem keine Corona-Prämie erhalten haben sollten, schreibt die Regierung in ihrer Antwort. In welchem Umfang dies allerdings geschehen sei, sei der Bundesregierung nicht bekannt.

Arbeitgebende hätten den Anspruch ihrer Beschäftigten auf den Bonus bis spätestens 31. Dezember 2022 zu erfüllen. Nach diesem Zeitpunkt könne die Auszahlung von jeder Beschäftigten und jedem Beschäftigten völlig unabhängig von der Frage verlangt werden, ob der Arbeitgebende den Pflegekassen die Bonus-Beträge (rechtzeitig) gemeldet oder die Vorauszahlung erhalten habe.

Pflegebonus für 850.000 Beschäftigte im Krankenhaus

Im vergangenen Jahr hätten rd. 850.000 Beschäftigte in Krankenhäusern einen Corona-Pflegebonus erhalten. Der Antwort zufolge wurden 2021 450 Mio. Euro aus Bundesmitteln an 973 Krankenhäuser für Prämienzahlungen ausgegeben. Ein Jahr zuvor (2020) seien es 433 Krankenhäuser und 100 Mio. Euro gewesen. Für das laufenden Jahr 2022 seien weitere 500 Mio. Euro aus Bundesmitteln für 837 Krankenhäuser bereitgestellt worden.

Für die Prämienzahlungen im Krankenhaus war eine Antragstellung durch die Krankenhäuser nicht erforderlich. Die anspruchsberechtigten Krankenhäuser seien über das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus ermittelt worden.

Zahl für die Langzeitpflege unbekannt

Wie viele Beschäftigte der Langzeitpflege indes die Prämienzahlung erhalten haben, ist der Regierung nicht bekannt. Nach Angaben des Spitzenverbands Bund der Pflegekassen seien 60.685 Anträge von Einrichtungen und Arbeitgebenden zu 2 Antragszeiträumen im Jahr 2020 gestellt worden. Ausgegeben worden seien Corona-Prämien in Höhe von insgesamt 887 Mio. Euro.

Die Zahl der Anträge lasse aber „nur bedingt Rückschlüsse auf die Zahl der damit erfassten Einrichtungen zu“. So sei denkbar, dass einzelne Einrichtungen mehrfache Mitteilungen oder mehrere Einrichtungen eines Trägers ihre Mitteilung gemeinsam abgegeben hätten.

Der Vorwurf des BRH, dass rd. 1.700 Pflegeeinrichtungen gar keine Prämienanträge gestellt hätten, ließe nur „sehr stark eingeschränkt Rückschlüsse auf den Umfang nicht ausgezahlter, aber berechtigter Corona-Prämien zu“. Schließlich hätten die Verbände der Pflegekassen mitgeteilt, dass die für die Auswertung herangezogenen Institutionskennzeichen (IK) „nur bedingt aussagekräftig“ seien. Es sei also „davon auszugehen, dass Prämienvorauszahlungen tatsächlich an mehr Pflegeeinrichtungen vorgenommen wurden, als über die gemeldeten IK dokumentiert ist“.

Pflegende haben Anspruch auf Schadenersatz

Zudem soll nach Angaben des BRH in vielen Fällen eine Beantragung der Prämie unterblieben worden sein, obgleich diese zur Auszahlung an die berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelangt sei. Ein solches Verhalten von Einrichtungen, die eine rechtzeitige Beantragung der finanziellen Mittel zur Auszahlung der Corona-Prämie ggf. versäumt hätten, folge der Rechtslage, dass die Nichtbeantragung und der daran anknüpfende Wegfall des Prämienanspruchs die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht der Pflegeeinrichtung bzw. des Arbeitgebenden gegenüber den berechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darstelle, so die Bundesregierung.

Beschäftigte könnten daher einen Schadenersatzanspruch in entsprechender Höhe gegen ihre Arbeitgebenden geltend machen.

„Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage ist die Bundesregierung der Auffassung, dass anspruchsberechtigte Beschäftigte, die noch keine Corona-Prämie erhalten haben sollten, diese von ihrem Arbeitgeber im Wege des Schadenersatzes einfordern können.“

Der Anspruch der berechtigten Beschäftigten gegen ihre Arbeitgebenden auf den Corona-Pflegebonus bestehe unabhängig davon, ob der Arbeitgebende die Vorauszahlung des Bonus beantragt habe.

Missbrauch vermeiden mit besseren Kontrollen

Das gewählte Auszahlungsverfahren verteidigte die Bundesregierung. Nach dem Willen des Gesetzgebers habe die Auszahlung der Prämie „zügig und möglichst unbürokratisch“ erfolgen sollen. Dies sei nur über ein Vorauszahlungsverfahren und eine summarische Antragstellung über die Arbeitgebenden zu bewerkstelligen gewesen.

Das Verfahren zum Nachweis geleisteter Sonderzahlungen sei nachjustiert worden. Aufgrund der vom BRH aufgeführten Unregelmäßigkeiten sei das Bundesgesundheitsministerium auf das Bundesamt für Soziale Sicherung zugegangen, „damit sich dieses im Kreise der Aufsichtsbehörden dafür einsetzt, die Pflegekassen für eine angemessene Prüf- und Stichprobengröße im Nachweisverfahren zur Auszahlung des Corona-Pflegebonus zu sensibilisieren“.

Konkret sei nun vorgesehen, dass die Arbeitgebenden bis 15. Februar 2023 zusätzlich erklären müssen, an wie viele Beschäftigte und zu welchem Zeitpunkt die Bonuszahlungen genau erfolgt seien. Diese Angaben ließen sich dann „mit dem in den Vergütungsvereinbarungen festgelegten Personalaufwand von den Pflegekassen nachvollziehbar abgleichen“. Zudem erhielten „Plausibilisierungs- und vertiefte Einzelfallprüfungen eine deutlich höhere Qualität“, auch dadurch steige die Wahrscheinlichkeit der Aufdeckung von Missbrauch.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/der-pflegebonus-und-seine-folgen


Leiharbeit in der Pflege

„Zweiklassengesellschaft“ in der Pflege stoppen

02.11.2022 / News – Der Bundesverband Pflegemanagement hat eine „ausufernde Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung“ in der Pflege hierzulande kritisiert. Modelle von Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing seien nicht geeignet, den Mangel an professionell Pflegenden zu kompensieren – dieser werde damit lediglich teurer. Die daraus resultierende Diskussion um Preise, fehlende Fortbildungen und eine „Zweiklassengesellschaft“ unter Pflegenden eskaliere zusehends, äußerte sich der Verband am Mittwoch besorgt.

Fehlende Prüfung und Kontrolle von Zeitarbeitsfirmen in der Pflege

Immer mehr Unternehmen mit dem Angebot der Arbeitnehmerüberlassung drängten auf den Markt ohne rechtlich, politisch oder fachlich kontrolliert zu sein. Pflegefachliche Erfahrungen und Kenntnisse im Notfallmanagement seien nicht zu überprüfen ebenso wie Fortbildungen, Aus- oder Weiterbildungsnachweise. Das sorge für einen „bedrohlichen Rückgang der Versorgungsqualität“.

Ein zusätzlicher Qualitätsverlust entstehe aufgrund des ohnehin vorherrschenden Personalmangels, der eine strukturierte Einarbeitung von Pflegenden, die über Zeitarbeitsfirmen kommen, erschwere bzw. unmöglich mache.

Pflegerische Versorgungsqualität in Gefahr

Eine „aggressive Kaltakquise mit unverhältnismäßigen Angeboten in Bezug auf Vergütung, Freizeit sowie Wahlleistungen“ führe zudem zu einem „enormen“ Verlust festangestellten Pflegepersonals.

Für Einrichtungen der Langzeitpflege stelle der Einsatz von Leasingpersonal wirtschaftlich oft sogar das kleinere Übel dar, da trotz hoher Kosten die Kosten bei Nichtbelegung von Plätzen und der damit einhergehende Ausfall der Investitionskostenanteile unwirtschaftlicher seien.

Pflegemanagement fordert Politik zum Handeln auf

Diese „ausufernde“ Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung hemme die Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten in der professionellen Pflege. Fehlende Gesetzeserweiterungen mit dem Ziel einer Regulierung und Steuerung der Leiharbeit in der Pflege erschwerten die Bereitschaft und Möglichkeiten des Pflegemanagements, attraktive Rahmenbedingungen für professionell Pflegende auszubauen.

Mit all seinen Konsequenzen für die professionelle Pflege müsse das Thema bundes- und landespolitisch auf die Agenda, forderte der Bundesverband Pflegemanagement. Klare Rahmenbedingungen und Grenzen für Zeitarbeitsfirmen seien zu definieren. Eine nachhaltige Entlastung des Pflegepersonals unter attraktiven Arbeitsbedingungen müsse dabei die Prämisse sein.

Bayern z. B. sieht in Springerkonzepten deutliche Vorteile gegenüber dem Einsatz von Leiharbeitspersonal.

–> Vor- und Nhttps://www.bibliomed-pflege.de/news/zweiklassengesellschaft-in-der-pflege-stoppenachteile der Arbeitnehmerüberlassung aus Sicht der Intensivpflege 

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/zweiklassengesellschaft-in-der-pflege-stoppen


Qualifikationsmix:

Einsatz von akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen „dringend geboten“

1.Nov 2022 | Personal – Die Robert-Bosch-Stiftung des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung (DIP) hat den Abschlussbericht zum Förderprogramm „360° Pflege“ vorgelegt, das sich mit der Umsetzung des Qualifikationsmix in der Pflege befasst. Das saarländische Gesundheitsministerium sieht im Ergebnis große Chancen im Qualifikationsmix, insbesondere beim Einsatz von akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen.

„Ein Mix von unterschiedlichen Qualifikationen in Einrichtungen der Akut- und Langzeitpflege führt zu positiven Teamprozessen, einem verbesserten Selbstwertgefühl der Beschäftigten und damit auch zu einer Qualitätssteigerung“, so der saarländische Landesgesundheitsminister Dr. Magnus Jung (SPD).

Der Abschlussbericht zum Förderprogramm „360° Pflege“ stellt aus Sicht des Ministeriums eine Roadmap dar, „die klare und überzeugende Wege zu einer erweiterten pflegerischen Versorgungspraxis aufzeigt und zahlreiche Belege der Wirksamkeit und Machbarkeit ausdifferenzierter Qualifikationsmixe liefert“.

Akademisierung ist der Schlüssel

Zudem werde eindrücklich aufgezeigt, dass die Implementierung von akademisch qualifiziertem Pflegefachpersonal in die heutigen Versorgungslandschaften nicht nur dringend geboten, sondern auch sehr gut möglich sei und bereits nach kurzer Zeit auf Akzeptanz stoße. „Mit einem zusätzlichen Einsatz von akademisch Ausgebildeten ergeben sich andere Blickwinkel“, so Jung. „Voraussetzung hierfür ist es, dass Ängste und Vorbehalte abgebaut werden und das Team das Teamkonzept auch tatsächlich lebt.“

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2022_11/2022_11_01_einsatz_von_akademisch_qualifizierten_pflegefachpersonen_dringend_geboten?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_content=Button_+Qualifikationsmix%3A+Einsatz+von+akademisch+qualifizierten+Pflegefachpersonen+%E2%80%9Edringend+geboten%E2%80%9C&utm_campaign=AP_NL_20221103


Anhörung zum Kranken­haus­pflege­entlastungs­gesetz

Der Gesundheitsausschuss befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (20/3876) der Bundesregierung. Die Sitzung beginnt am Mittwoch, 9. November 2022, um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 300 und dauert voraussichtlich eineinhalb Stunden.

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit einem Gesetzentwurf zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung will die Bundesregierung Verbesserungen in dem Sektor erreichen. Es sollen vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sieht dazu den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung (PPR 2.0) vor. Die PPR 2.0 soll in drei Stufen eingeführt werden, um auf den Stationen eine Idealbesetzung zu erreichen.

Ab 1. Januar 2023 ist eine Erprobungsphase geplant, um die PPR 2.0 in der Praxis zu testen. Vorgesehen ist der Test auf Normalstationen und in der Pädiatrie. Auf dieser Basis sollen den Krankenhäusern in einer Rechtsverordnung Vorgaben für die Personalbemessung gemacht werden. Ab 2025 soll die Personalbemessung dann verbindlich sein und sanktioniert werden. Falls ein Krankenhaus bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügt, kann von einer Anwendung der PPR 2.0 abgesehen werden. Für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Pflegekräfte in den Krankenhäusern sei eine angemessene Personalausstattung essenziell, heißt es in der Vorlage. (eis/pk/27.10.2022)

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw45-pa-gesundheit-krankenhausentlastung-918134


Gestiegene Energiepreise

Lauterbach sagt Kliniken bis zu acht Milliarden Euro zu

News des Tages / 02.11.2022 – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Krankenhäusern angesichts der steigenden Energiepreise und der hohen Inflation Unterstützung in Milliardenhöhe zugesagt. Bis zu acht Milliarden Euro will die Bundesregierung zur Verfügung stellen. Das geht aus einer Beschlussvorlage des Kanzleramts für die heutige Ministerpräsidentenkonferenz hervor, auf die sich Medien übereinstimmend berufen.

Lauterbach kündigte bereits gestern Abend in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ die Milliardenhilfe an und erläuterte, dass das Geld aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds kommen solle. „Kein Krankenhaus wird ein Problem bekommen, weil es Inflation nicht bezahlen kann, den Strom nicht bezahlen kann oder das Gas nicht bezahlen kann“, sagte er.

Gas- und Strompreisbremse sollen ebenfalls entlasten

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds – ein schuldenfinanzierter „Abwehrschirm“ – ist mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattet worden. Damit sollen die Folgen der hohen Energiepreise für Verbraucher und Unternehmen abgefedert werden. Auch durch die geplante Gaspreisbremse und die Strompreisbremse, die durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden sollen, würden Krankenhäuser geschützt, erläuterte Lauterbach.

Die Gaspreisbremse soll ab März greifen. „Es wird darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt“, zitiert das Handelsblatt ein am Dienstag bekannt gewordenes Papier der Bundesregierung. Für die Industrie ist eine Gaspreisbremse demnach bereits ab Januar geplant. Diese großen Verbraucher sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022. Hinzu kommen Steuern und Abgaben. Betroffen sind von der industriellen Gaspreisbremse 1.900 Krankenhäuser.

Die Strompreisbremse sieht für Industriebetriebe einen garantierten Nettopreis von 13 Cent pro Kilowattstunde für ein Strom-Grundkontingent von 70 Prozent des historischen Verbrauchs vor, der sich am Jahresverbrauch für das Jahr 2021 bemisst. Eine Förderung der Industrie soll unter Beachtung des europäischen Beihilferechts erfolgen.

Wie die nun angekündigte Finanzhilfe konkret aussehen soll, erläuterte Lauterbach nicht. „Wir haben daran am Wochenende gearbeitet, und wir haben eine Lösung“, sagte er lediglich in der Sendung „Markus Lanz“. Mit Finanzminister Christian Lindner (FDP) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) habe es eine gute Zusammenarbeit gegeben.

Die Krankenhäuser warnten immer wieder vor Finanzlücken. Vor dem Bund-Länder-Treffen mit Kanzler Olaf Scholz am heutigen Mittwoch hatte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Klarheit gefordert. „Die Ministerpräsidentenkonferenz muss an diesem Mittwoch Verlässlichkeit und Klarheit bringen. Krankenhäuser stehen seit Monaten finanziell mit dem Rücken zur Wand“, sagte der DKG-Vorstandschef Gerald Gaß der „Rheinischen Post“.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/lauterbach-sagt-kliniken-bis-zu-acht-milliarden-euro-zu


Zukunft der Pflege in Deutschland

DPR plädiert für Schulfach „Gesundheit und Pflege“

31.10.2022 / News – Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht die Profession Pflege stärker in der Pflicht, generationsübergreifend gemeinsam zu handeln. Denn in den nächsten 20 Jahren werde es in Deutschland wegen des Personalmangels und der steigenden Zahlen an Pflegebedürftigen „kaum noch die Pflege geben, die wir heute kennen“. Das betreffe Pflegeheime ebenso wie Pflegedienste. Darauf verwies DPR-Präsidentin Christine Vogler am Montag. Der Fokus sei auf die Ressourcen der alten und jungen Menschen zu setzen.

Mehr Verantwortung und mehr Bildungschancen in der Pflege nötig

Vogler appellierte an mehr Selbstverantwortlichkeit:

„Wir müssen bei uns selbst anfangen und stärker Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen und Netzwerke der gemeinsamen Pflege aufbauen.“

Die DPR-Präsidentin plädierte zudem für eine klare Definition von Pflege in den Sozialgesetzbüchern. Die Profession Pflege benötige ebenso Autonomie, mehr Verantwortung und mehr Bildungschancen.

Langzeitpflege: Deutschland mit europaweit niedrigstem Bildungsstandard der Pflegenden

In der Langzeitpflege weise Deutschland den niedrigsten Bildungsstandard der Pflegenden in Europa auf, „weil dieser permanent abqualifiziert“ werde. Dabei sei Pflegebildung insbesondere für die Pflege von an Demenz erkrankten Menschen wichtig, betonte Vogler.

Eine Möglichkeit, das Thema Pflege sowie die Notwendigkeit der Hilfe und Verantwortung zwischen den Generationen, in Städten sowie Gemeinden bewusster in die Gesellschaft zu transportieren, sieht Vogler in der Einführung eines Schulfachs „Gesundheit und Pflege“.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dpr-plaediert-fuer-schulfach-gesundheit-und-pflege


Interessante Termine

 

Einladung zu vier Kamingesprächen: „Spirituelle Begleitung am Lebensende“ (SpECi)

Die spirituelle Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen in ihren existenziellen Notlagen – in Zeiten von Corona noch einmal deutlich verstärkt – ist ein weitgehend ausgeblendetes Thema in der gesundheitlichen Versorgung von Patientinnen und Bewohnern, ob ambulant oder stationär! Daher haben verschiedene Verbände und Träger, die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Palliativ und HospizVerband (DHPV), die Diakonie Deutschland,  der Caritasverband für das Erzbistum Köln und weitere Beteiligte sich zur Durchführung eines verbandsübergreifenden Projekts Spiritual Existential Care interprofessionell zusammengeschlossen. Gerne möchten wir Sie einladen, an vier Diskussionsforen mit Expert:innenbeteiligung – jeweils an einem Montagabend von 18:00 bis 19:30 Uhr – thematische Schwerpunkte dieses Projekts vertieft zu diskutieren:

  • 05. Dezember 2022: Spiritual/ Existential Care in den Handlungsfeldern der gesundheitlichen Versorgung, Gastgeber: Pfarrer Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland
  • 16. Januar 2023: Implementierung von Spiritual/ Existential Care im Gesundheitswesen, Gastgeberin: Prof. Dr. med. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin
  • 30. Januar 2023: Spiritual/ Existential Care als geriatrische/ gerontologische Aufgabe im Haupt- und Ehrenamt, Gastgeber: Prof. Dr. med. Winfried Hardinghaus, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V
  • 13. Februar 2023:  Was ist uns Spiritual Care wert im Hinblick auf eine umfassende Patientenversorgung? Gastgeber: Pfarrer Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland

Die Themenabende können Sie einzeln besuchen. Sie sind offen für alle Berufsgruppen aus Praxis und Wissenschaft. Insbesondere geeignet sind sie für Leitende und Mitarbeiter*innen medizinischer und pflegerischer Berufe aus dem Bereich Palliative Care, für Seelsorgende aller Berufsgruppen und Konfessionen, für Menschen, die in helfenden und therapeutischen Berufen

Über Ihre Teilnahme an den Kamingesprächen würden wir uns freuen! Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Mareike Gerundt an: mareike.gerundt@uni-wh.de; von ihr erhalten Sie den jeweiligen Zugangslink zu den Veranstaltungen.

Bitte merken Sie sich ebenfalls schon einmal unter Beteiligung von Gesundheitspolitik, Wissenschaft und Praxis den Fachtag im Mai und die Abschlussveranstaltung im Projekt SpECi vor:

  1. Mai 2023 Fachtag in Berlin, Ort: voraussichtlich Landesvertretung NRW / Berlin

15.09. 2023 Abschlusskongress in Essen, Ort: Brost-Pavillion in der Zeche Zollverein / Essen


Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege sind möglich – das Projekt GAP zeigt wie es geht

Save-the-Date: Montag, 28. November 2022 von 13:00 Uhr bis ca. 14:30 Uhr

Fragen Sie sich, wie Sie die Arbeitsbedingungen in Ihrer Einrichtung für Ihre Mitarbeitenden verbessern können? Das Projekt „Gute Arbeitsbedingungen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf – GAP“ gibt hierzu Antworten. Das 2021 gestartete Projekt unterstützt Einrichtungsleitungen mit Hilfe von speziell geschulten Coaches dabei, ihre individuellen Bedarfe zu ermitteln und mit gezielten Maßnahmen die Arbeitsbedingen zu verbessern. Viele Pflegeeinrichtungen nutzen bereits das Potential von GAP.

Am 28. November 2022 diskutieren dazu die Pflegebevollmächtigte Claudia Moll, der Projektleiter Dr. Jan-Frederik Marx und eine Coachin. Sie tauschen Praxiseindrücke aus und beantworten Ihre Fragen. Sie sind herzlich eingeladen – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Der Streaming-Link wird rechtzeitig auf unserer Webseite bereitgestellt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Mehr Informationen zum Projekt der Pflegebevollmächtigten finden Sie hier und unter www.gap-pflege.de.