ADS-Wocheninformation 14.11.2022

ADS-Wocheninformation 14.11.2022

DBfK zu geplanten Aussetzungen der Isolationspflicht

Berlin, 14.11.2022 – DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zur geplanten Aussetzung der Isolationspflicht in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein: „Für uns steht der Schutz von vulnerablen Menschen im Vordergrund. Das heißt: Infizierte Mitarbeitende, Ehrenamtliche oder Besucher:innen – auch ohne Symptome – sollten nicht in die Einrichtungen, Krankenhäuser oder zu den Menschen mit Pflegebedarf nach Hause kommen, um die Menschen vor Ansteckung zu schützen. Zu diesem Schutz gehören auch engmaschige Tests in den Einrichtungen. Wer symptomatisch erkrankt ist, muss genesen und sich schonen können, um Spätfolgen der Infektion soweit möglich zu vermeiden. Wir gewinnen nichts, wenn die Mitarbeitenden jetzt trotz Infektion arbeiten sollen und dann durch Spätfolgen dauerhaft ausfallen.“

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Übergabe

ÜG102 – Berufseinmündung in der Pflege (Petra Krause)

Von der Ausbildung in die profesionelle Pflege


Personalsituation in der ambulanten Pflege

Personalbemessung nicht das richtige Instrument

11.11.2022 / News – Die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments für die ambulante Pflege ist sehr schwierig, aber auch nicht Kernaufgabe zur Bewältigung des Pflegepersonalmangels in diesem Setting. Das hat ein Team um den Professor für Pflegewissenschaft an der Hochschule Osnabrück, Andreas Büscher, in einer qualitativen Studie zu aktuellen und künftigen Herausforderungen in der ambulanten Pflege herausgefunden.

Personalplanung nach finanziellen Rahmenbedingungen

Die Personalplanung erfolge nicht primär bedarfsabhängig, sondern aufgrund der vertraglichen und finanziellen Rahmenbedingungen, so die Erkenntnis der Studie, die sich auf Interviews mit Vertreterinnen und Vertreter (N = 33) von Pflegedienstleitungen, Verbänden und aus dem Personalmanagement stützt.

Die derzeitige monetäre Steuerung der Personalplanung sei Hauptargument dafür, dass ein Personalbemessungsverfahren für die ambulante Pflege als nicht sinnvoll, realisierbar oder als überflüssig bezeichnet worden sei.

Häusliche Pflege unterstützen

Stattdessen werde eine Verständigung auf geeignete pflegerische Maßnahmen zur Unterstützung der häuslichen Pflege angeregt, der dann eine Einschätzung des dafür notwendigen Personalaufwands und dafür angemessener Preise folgen sollte.

Grundsätzlich könnten ambulante Dienste nach Expertenmeinungen aufgrund der angespannten Personalsituation die Versorgung Pflegebedürftiger nicht mehr vollständig gewährleisten. Die Einsatzplanung, Rekrutierung und Bindung von Personal stelle eine zunehmende Herausforderung dar.

Erlösorientierte Personalplanung überwinden

Die Personalplanung erfolge vor dem Hintergrund rahmenvertraglicher Vorgaben und Refinanzierungsbedingungen, weniger bedarfsgesteuert. Auch die Betriebsgröße sei von der Personalgewinnung und -fluktuation abhängig. Für das Studienteam ist klar: Die Personalsituation in der ambulanten Pflege und die damit verbundene Sicherstellung der pflegerischen Versorgung bleibe auf absehbare Zeit eine Herausforderung. Ansätze, die über eine rein erlösorientierte Personalplanung hinausgingen, könnten dabei wichtige Impulse liefern, schlussfolgerte das Autorenteam.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/personalbemessung-nicht-das-richtige-instrument


DAK-Modell für spürbare Entlastung von Familien beim Pflegebeitrag

  • Exklusive Berechnungen von Professor Rothgang: Durchschnittsfamilie könnte 176 Euro im Jahr sparen
  • Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt dem Gesetzgeber ein Dreivierteljahr, um beim Pflegebeitrag die Kinderzahl zu berücksichtigen
  • DAK-Vorstandschef Storm, Diakonie-Vorständin Loheide und eaf-Präsident Bujard: Mindereinnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro aus Steuermitteln ausgleichen

Hamburg, 11. November. Der Gesetzgeber muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Versicherte mit mehr als einem Kind bis August 2023 bei den Pflegebeiträgen entlasten. Eine aktuelle Studie des Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang für die DAK-Gesundheit zeigt erstmals den Umfang möglicher Entlastungen. Demnach könnten Familien im Durchschnitt um 159 Euro pro Jahr entlastet werden. Der Pflegeversicherung würden dadurch jährliche Einnahmen von bis zu 2,9 Milliarden Euro entgehen. Die dadurch entstehende Finanzlücke muss aus Steuermitteln ausgeglichen werden, fordern die DAK-Gesundheit, die Diakonie Deutschland und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf).

Gemeinsam mit der Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, und eaf-Präsident Dr. Martin Bujard hat DAK-Chef Storm am Freitag die Berechnungen des Bremer Pflegeökonomen Rothgang bewertet. „Die gleiche Beitragsbelastung in der Pflegeversicherung bei steigender Kinderanzahl ist verfassungswidrig – da ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ganz klar. Erziehungsleistung ist eine Aufgabe in gesamtgesellschaftlichem Interesse, deshalb muss diese Finanzlücke mit Steuermitteln geschlossen werden,“ erklärte Storm. Der DAK-Vorstandsvorsitzende zog einen Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung: Dort werden bereits Kindererziehungszeiten angerechnet und so die Erziehungsleistung gewürdigt. Die dadurch entstehenden höheren Ausgaben der Rentenversicherung werden durch Steuern ausgeglichen, nicht durch Beiträge. „In der Pflege haben wir eine systematisch ähnliche Lage“, sagte Storm. „So verstehe ich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.“

Derzeit unterscheidet die Pflegeversicherung bei den Beitragssätzen lediglich zwischen Eltern und Kinderlosen. Aktuell liegt der Pflegebeitragssatz, den Elternteile auf ihr Einkommen zahlen, einheitlich bei 3,05 Prozent (Kinderlose: 3,4 Prozent). Nach dem DAK-Modell, dem Szenario 1 in den Berechnungen von Professor Rothgang, würde der Beitragssatz um einen bestimmten Faktor je Kind sinken, der mit der Kinderzahl geringer wird: Versicherte mit zwei Kindern würden 2,75 Prozent zahlen, Versicherte mit drei Kindern 2,5 Prozent. In der Pflegeversicherung hätte dies Einnahmeverluste von 2,9 Milliarden Euro zur Folge.

Steuerfinanzierung ist geboten Gesundheitsökonom Rothgang verweist darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der Steuerfinanzierung ausdrücklich angesprochen hatte. Das Gericht hatte die Notwendigkeit einer Entlastung von Familien mit mehreren Kindern mit der „Kostenlast“ der Kindererziehung begründet. „Dieser Familienlastenausgleich ist als allgemeine Staatsausgabe ordnungspolitisch grundsätzlich aus Steuermitteln zu finanzieren“, befindet Rothgang in seiner Analyse. Diese Einschätzung teilt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir begrüßen es, dass die Erziehungsleistungen von Familien nach Kinderzahl in der Pflegeversicherung honoriert werden müssen. Die Finanzierung durch einen Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt ist richtig, denn es handelt sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, erklärte Loheide im Pressegespräch.

„Es ist wichtig, dass die gesellschaftliche Leistung von Eltern vom Bundesverfassungsgericht sichtbar gemacht wurde“, unterstrich eaf-Präsident Bujard. „Mit jedem weiteren Kind erhöht sich diese Leistung – Fürsorgezeit und finanzielle Kosten –, von der auch die gesamte Gemeinschaft der Versicherten profitiert. Insbesondere Mütter schultern die erziehungsbedingten Opportunitätskosten, indem sie häufig zugunsten der Kindererziehung beruflich zurückstecken und so Einkommen, Alterssicherung und Aufstiegschancen einbüßen.“

Kassenchef Storm mahnte: „Die Zeit drängt. Es ist Aufgabe der Politik, das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes praxistauglich umzusetzen und Familien in dieser Krisenzeit spürbar zu entlasten.“ Deshalb sei es sinnvoll, die Neuordnung der Pflegebeiträge mit der ohnehin anstehenden nachhaltigen Reform der Finanzen in der Pflegeversicherung zu verknüpfen.

So wirkt sich das DAK-Modell in der Praxis aus Im DAK-Modell könnten 16,2 Millionen Haushalte entlastet werden, um durchschnittlich 176 Euro pro Jahr. Dabei unterscheiden sich die Entlastungen je nach Haushaltseinkommen und nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder. Haushalte mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern kämen bei einem durchschnittlichen Haushaltseinkommen auf 153 Euro Entlastung pro Jahr. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern müsste 246 Euro weniger Pflegebeitrag bezahlen, mit vier Kindern wären es 307 Euro. Entlastet würden Versicherte, deren Elterneigenschaft für mehr als ein Kind anerkannt wird – und dies ein Leben lang, nicht nur solange die Kinder im Haushalt leben.

Infos unter www.dak.de/presse und www.twitter.com/dakgesundheit

Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 11.11.2022


Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung

Berlin: (hib/PK) Die Unionsfraktion fordert eine Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung. Die Anforderungen an das Pflegefachpersonal seien bereits hoch und würden weiter steigen. Das mache eine praxisorientierte hochschulische Ausbildung von Pflegefachkräften erforderlich, heißt es in einem Antrag (20/4316) der Fraktion.

Die Abgeordneten schlagen eine Ausbildungsvergütung analog zur beruflichen Pflegeausbildung vor, um die Attraktivität des Studiengangs zu steigern. Außerdem sollte die Übernahme der Refinanzierung der Praxisanleitung in den Einrichtungen analog zur berufsfachschulischen Ausbildung gesetzlich geregelt werden, um die praktische Ausbildung der Studenten abzusichern und die Bereitschaft der Einrichtungen zu steigern, akademische Pflegefachkräfte auszubilden.

Quelle: Heute im Bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 41, 10.11.2022


Reimann: „Wir wollen Menschen ermutigen, das Schweigen zu brechen und sich Hilfe zu holen“

AOK startet Aktion „Gewaltfrei Pflegen“

(10.11.22) Die AOK hat gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern aus der Pflegebranche und den Pflegeverbänden die Aktion „Gewaltfrei Pflegen“ ins Leben gerufen. „Im Rahmen unserer Initiative Pflege. Kräfte. Stärken. setzen wir uns dafür ein, das Thema Gewalt in der Pflege aus der Tabuzone zu holen“, erklärt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. In den nächsten drei Monaten soll hierüber aufgeklärt, Hilfsangebote und Anlaufstellen vorgestellt, erfolgreiche Konzepte und Ansätze aus der Pflegepraxis präsentiert sowie Präventionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Gewalterfahrungen werden in der professionellen und häuslichen Pflege gemacht und sind keine Einzelfälle. Sowohl pflegebedürftige als auch pflegende Menschen sind betroffen. Dies belegen mehrere Studien. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat jeder sechste ältere Mensch über 60 Jahre bereits körperliche und/oder psychische Gewalt erfahren. In einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) gab rund die Hälfte von 250 befragten Pflegedienstleitungen und Qualitätsbeauftragten an, dass Konflikte, Aggression und Gewalt in der Pflege die stationären Einrichtungen vor ganz besondere Herausforderungen stellen. Doch weil viele Betroffene dazu neigen, das Thema zu bagatellisieren, oder über ihre Erfahrungen aus Scham oder Angst schweigen, dringt wenig nach außen.

Die Gründe, warum es zu Gewalthandlungen kommt, sind vielfältig. So können Unwissen, Überforderung, chronische Überlastung oder Hilflosigkeit Fehler verursachen und Konflikte hervorrufen. Besonders herausfordernd ist die Lage dann, wenn Pflegebedürftige an Demenz leiden. Pflegefachpersonen und pflegende Angehörige werden oft mit einem veränderten, teilweise aggressiven Verhalten konfrontiert.

Die Aktion Gewaltfrei Pflegen wird unterstützt durch:

Die AOK unterstützt im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) Projekte und Einrichtungen, die sich systematisch dem Thema Gewalt in der Pflege stellen. Dazu bietet die AOK-Pflege-Mediathek grundlegende Informationen und Schulungen, die Pflegeeinrichtungen als Einstieg zu Förderprojekten nutzen können. Wie sich Gewaltereignisse und daraus resultierende gesundheitliche Folgen in der professionellen Pflege vermeiden lassen, zeigen Handbücher, die der AOK-Bundesverband im Rahmen des Projekts QualiPEP („Qualitätsorientierte Prävention und Gesundheitsförderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege“) entwickelt und in der Praxis erprobt hat. Dabei sind QualiPEP-Bögen ein gutes Hilfsinstrument, wenn es um den professionellen Umgang mit herausforderndem Verhalten geht. Dort ist genau beschrieben, worauf Einrichtungen achten müssen und was vorhanden sein soll, um Verbesserungen zu erzielen. Sie liefern zahlreiche Beispiele für mögliche Handlungsfelder. Auf dieser Basis können Pflegeeinrichtungen eigene Ziele formulieren, Maßnahmen beschließen und umsetzen.

Darüber hinaus bieten auch die Partnerorganisationen zahlreiche Hilfestellungen an. Dazu zählen beispielsweise das Informations- und Ratgeberportal des ZQP zu Gewalt in der Pflege, die Qualifizierungsangebote der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sowie Beratungsstellen und Krisentelefone wie „Pflege in Not“. Zudem widmen sich verschiedene Projekte der beteiligten Pflegeverbände etwa des Arbeiterwohlfahrt e.V. oder der Lafim-Diakonie dem Thema einer gewaltfreien Pflege.

Ziel der Aktion ist es auch, auf die verschiedenen Formen der Gewalt aufmerksam zu machen. Sie reichen von körperlicher über psychische bis hin zu sexualisierter Gewalt. Auch seelischer Druck, Diskriminierung, Einschränkungen von persönlicher Freiheit und des freien Willens, aber auch Vernachlässigung zählen dazu. „Viele Pflegebedürftige und Pflegepersonen fühlen sich bei Gewalterfahrungen allein gelassen. Sie wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen. Viele schämen sich, Opfer oder Täter geworden zu sein. Deshalb ist der Beratungs- und Unterstützungsbedarf groß“, sagt Reimann und ergänzt: „Mit unserer Aktion wollen wir Menschen, die negative Erfahrungen gemacht haben, ob Pflegebedürftige, ihre Angehörigen oder Pflegende dazu ermutigen, das Schweigen zu brechen und sich professionelle Hilfe zu holen.“

Quelle: Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 10.11.22; https://www.aok-bv.de/presse/pressemitteilungen/2022/index_26036.html


Expertenkritik an Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten fordern grundlegende Änderungen am Entwurf für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/3876) kritisierten Fachverbände unter anderem die geplanten Vorgaben für die Einführung eines Personalbemessungsinstruments. Die Fachleute äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Novelle sieht ein neues Instrument zur Personalbemessung vor. Als Grundlage dient die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die in drei Stufen eingeführt werden soll. Ab 2025 soll die Personalbemessung verbindlich sein und sanktioniert werden können.

Der Gesundheitswissenschaftler Michael Simon kritisierte, der Entwurf sehe an keiner Stelle vor, dass Gegenstand der vorgesehenen Rechtsverordnung die Einführung der PPR 2.0 zu sein habe. Es werde offengelassen, welches Konzept erprobt werden solle. Auch erstaune die geplante Erprobung des Konzepts PPR 2.0, die schon 2020 mit gutem Ergebnis stattgefunden habe.

Ähnlich skeptisch äußerte sich der Deutsche Pflegerat. Wenn es der Wille der Bundesregierung sei, die PPR 2.0 einzuführen, müsse dies auch so formuliert werden. Es gehe darum, bundesweit eine Pflegepersonalbemessung in sämtlichen Bereichen eines Krankenhauses zu etablieren, die eine echte Transparenz über die Bedarfslage herstelle und die Erfüllung dieser Bedarfslage zum Ziel habe.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) stellte die Ernsthaftigkeit des Gesetzes in Bezug auf die Einführung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 in Frage. Das geplante Vetorecht des Bundesfinanzministeriums sowie die Ausnahmeregelung für Kliniken mit Individualvereinbarungen vermittelten den Eindruck, als ginge es den beteiligten Ministerien nicht um den Pflegepersonalaufbau in den Krankenhäusern.

Andere Sachverständige äußerten sich in der Anhörung ähnlich skeptisch bezüglich dieser beiden Regelungen. Ein DKG-Sprecher nannte das geplante Einvernehmen mit dem Finanzministerium überraschend und äußerte die Sorge, der Personalbedarf könnte am Ende nicht vollständig refinanziert werden. Wenn ein objektiver Maßstab wieder infrage gestellt würde, wäre das hochproblematisch und widersprüchlich.

Mehrere Sachverständige forderten in der Anhörung überdies eine schnellere Einführung der Personalbemessung und verwiesen auf die hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte. Bernhard Krautz von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern warnte, die Kollegen könnten nicht noch drei Jahre warten bis zur Einführung der Neuregelung.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 640, 09.11.2022


Berufsfeld Pflege bietet vielfältige Beschäftigungs- und Aufstiegschancen

Bundesseniorenministerium startet Kampagne zur Stärkung der Pflegeausbildung

Während die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Zukunft weiter steigen wird, besteht bereits heute ein erheblicher Mangel an Pflegefachkräften. Um auch zukünftig eine gute und professionelle Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege gewährleisten zu können, muss die Ausbildung gestärkt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet deshalb heute im Rahmen der „Ausbildungsoffensive Pflege“ die bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne „Pflege kann was“.

Bundesministerin Lisa Paus: „Wenn wir mehr Menschen für das Berufsfeld Pflege gewinnen wollen, müssen wir den Beruf attraktiver machen. Es gelingt, immer mehr Menschen für diese wichtige Arbeit zu begeistern. Die immense Bedeutung, die dieser Beruf hat, spiegelt sich endlich auch auf dem Ausbildungsmarkt wider. 2021 haben 7 Prozent mehr Menschen eine Ausbildung begonnen als im Jahr zuvor. Allerdings sind noch immer nur rund ein Viertel der Auszubildenden männlich und in der neuen hochschulischen Pflegeausbildung bleiben trotz hervorragender Berufsperspektiven viele Studienplätze unbesetzt. Das zeigt: Wir müssen besser über den Pflegeberuf informieren und die Möglichkeiten, die er bietet, aufzeigen.“ Die Kampagne „Pflege kann was“ soll über die vielfältigen Beschäftigungs- und Aufstiegschancen in der Pflege informieren und Vorurteilen gegenüber der Ausbildung und dem Beruf entgegenwirken. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hochschulzugangsberechtigung sowie Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren wollen. Die Kampagne setzt dabei nicht auf kurzfristige Effekte, sondern auf kontinuierliche Information und soll bis zum Jahr 2025 laufen.

Weitere Informationen zur Pflegeausbildung und der Kampagne „Pflege kann was“ finden Sie unter www.pflegeausbildung.net.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Veröffentlicht am 08.11.2022


Betriebliche Einstiegsqualifizierung für die generalistische Pflegeausbildung

Qualifizierungsbausteine für eine kompetenzorientierte Einstiegsqualifizierung

Mit der Reform der Pflegausbildung sind auch neue Qualifizierungsmaßnahmen für zukünftige Auszubildende notwendig, die sie auf die berufliche Pflegeausbildung vorbereiten. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine der Qualifizierungsmaßnahmen.

Mit dieser Handreichung stellt das BIBB Empfehlungen für Qualifizierungsbausteine (QB) für die EQ zur Verfügung.

Die EQ ist als niedrigschwelliges Einstiegsangebot konzipiert. Insbesondere ist sie für Jugendliche und junge Erwachsene mit Ausbildungshemmnissen, um ihnen den Einstieg in die Pflegeausbildungen zu erleichtern. Die EQ ordnet sich im Qualifikationsniveau vor einer Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ein und soll den Erwerb von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit vermitteln und vertiefen.

Das Konzept zur EQ verbindet kompetenzorientierte Lernergebnisse mit handlungsorientierten Inhalten, die in zeitlich abgegrenzten QB angeboten werden. Die EQ besteht aus vier QB, die sich in einen Basis-QB und drei Aufbau-QB unterteilen. Die kompetenzorientierten Lernergebnisse und Inhalte orientieren sich an den Kompetenzen der Anlage 1 der PflAPrV und sind nach den Phasen des Pflegeprozesses strukturiert.

Die EQ selber beinhaltet die QB und Arbeitsmaterialien für Mentorinnen und Mentoren sowie einem Begleitheft für Teilnehmende der EQ. Die Arbeitsmaterialien unterstützen auch anleitende Pflegefachpersonen, die keine pädagogische Zusatzqualifikation haben, bei der fachlichen und methodischen Umsetzung der QB. Sie beinhalten Planungshilfen, Checklisten, Beispiele für handlungsorientiertes Anleiten, Aufgabenstellungen und Pflege- und Berufssituationen, Gesprächsleitfäden für das Einführungsgespräch und Reflexionsgespräche. Mentorinnen und Mentoren können inhaltliche und methodische Schwerpunkte innerhalb der Qualifizierungsbausteine setzen.

Betriebliche Einstiegsqualifizierung für die generalistische Pflegeausbildung (PDF, 1.8 MB)

Quelle: PM BiBB 11/22; https://www.bibb.de/de/154430.php


Stellungnahme der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA

Zur öffentlichen Anhörung des Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) haben die hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des G-BA folgende Stellungnahme abgegeben:

Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung

Alle Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungsentwürfen finden Sie auf der Website des G-BA unter  Stellungnahmen.

Quelle: G-BA Infodienst 09.11.2022


Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Deutscher Pflegerat: Arbeitsbedingungen müssen sich verbessern – Gesetz darf nicht zur Mogelpackung werden

Berlin (08. November 2022, Nr. 42/2022) – Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (09. November 2022) zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Der Deutsche Pflegerat wird den weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten. Falls jedoch die Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) durch mangelhafte Umsetzung nur als Mogelpackung und Etikettenschwindel für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus umgesetzt wird, wird dies auf massivem Widerstand stoßen.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz muss zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus führen. Findet dies nicht statt, wird die Unterstützung der Berufsgruppe Pflege wegbrechen. Das Gesetz würde somit zu einem inhaltsleeren Versprechen sowohl für die Berufsgruppe als auch für die Patientensicherheit. Es wäre nicht mehr vermittelbar.

Die Berufsgruppe der Pflege benötigt ein klares Bekenntnis der Politik, dass es mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz kurzfristig zu mehr Kolleginnen und Kollegen kommt. Benötigt werden tatsächliche Entlastungen durch die Einstellung von mehr Pflegepersonal und nicht nur durch die mögliche Entlastung an anderer Stelle.

Die politische Denkweise, durch mehr Tagesbehandlungen und eine Krankenhausstrukturreform nicht mehr Pflegepersonal zu benötigen, ist kurzfristig gedacht illusorisch und gefährlich. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung braucht es schnell einen massiven Personalaufbau in der Krankenhauspflege.“

Der Deutsche Pflegerat drängt u.a. auf folgende Änderungen im Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes:

  • Der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung muss im Gesetzentwurf hergestellt werden. Die PPR 2.0 ist ein Instrument für die richtige Personalausstattung. Sie darf auf keinen Fall zu einem reinen Kontrollinstrument werden. Die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs muss die Zielstellung sein.
  • Benötigt wird ein klares politisches Bekenntnis zu den Instrumenten der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0. Diese sind im Gesetzentwurf eindeutig zu benennen.
  • Ziel der PPR 2.0 ist nicht nur Transparenz zu schaffen oder die Überlastung zu dokumentieren, sondern einen verbindlichen Personalaufbau einzuleiten. Sie muss dazu führen, dass das notwendige Personal auch eingestellt werden kann. Die Berufsgruppe braucht diese deutliche Botschaft, sonst werden sich die Berufsflucht und die Gefährdung der Patientensicherheit weiter verschärfen.

Die PPR ist entgegen einiger Behauptungen ein erprobtes Instrument. Sie wird von vielen Krankenhäusern seit vielen Jahren zur Kalkulation der Pflegeanteile der DRGs genutzt. Die weiterentwickelte PPR 2.0 ist ein unbürokratisches Instrument bei geringem Zeitbedarf von in der Regel maximal 1 Minute pro Patient*in und Tag. Die Kompetenz zur Einstufung ist in der Berufsgruppe und als Vorbehaltsaufgabe im Pflegeberufegesetz definiert.

Weitere Informationen: Presse DPR. Deutscher Pflegerat mahnt gravierenden Verbesserungsbedarf an (19. Oktober 2022)

Gemeinsames Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (30. September 2022)

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Chance für Pflege im Krankenhaus nutzen: PPR 2.0 jetzt!

Berlin, 08. November 2022 – Am Mittwoch, den 09. November 2022, findet die Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert eine ambitionierte und sofortige Umsetzung der darin enthaltenen Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0). Dies sei dringend notwendig, um die professionell Pflegenden zu entlasten und damit weitere Berufsausstiege zu verhindern.

„Eine gute Personalbemessung im Krankenhaus ist die Bedingung für bessere Arbeitsbedingungen. Wenn das Gesetz nun die PPR 2.0 verwässert und wirkungslos macht, werden wir weitere Kolleg:innen verlieren“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Schlechte Personalausstattung führt zu Unzufriedenheit, weil man gezwungenermaßen keine qualitativ hohe und sichere Pflege leisten kann. Dieser Zustand ist einer der Hauptgründe für den Berufsausstieg. Jetzt besteht die Chance mit der PPR 2.0 sofort den Personalbedarf für qualitative Pflege sichtbar zu machen und den Weg zu einer bedarfsorientierten Personalausstattung zu beschreiten.“

Der DBfK sowie weitere Mitgliedsverbände des Deutschen Pflegerats (DPR) drängen schon seit Monaten darauf, den Gesetzesentwurf nachzubessern. Dabei geht es vor allem um drei Punkte:

  1. Der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung muss im Gesetzentwurf hergestellt werden. Die PPR 2.0 ist ein Instrument für die bedarfsgerechte Personalausstattung und muss langfristig zu 100% über das Pflegebudget refinanziert sein.
  2. Benötigt wird ein klares politisches Bekenntnis zu den Instrumenten der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 inklusive deren Eckpunkte und Anwendungsvorschriften. Diese sind im Gesetzentwurf eindeutig zu benennen.
  3. Ziel der PPR 2.0 ist es, Transparenz zu schaffen und die Überlastung zu dokumentieren, außerdem einen verbindlichen Personalaufbau einzuleiten oder Leistungen einzuschränken, falls notwendig. Die Berufsgruppe braucht diese deutliche Botschaft, damit sich Berufsflucht und die Gefährdung der Sicherheit der Patient:innen nicht weiter verschärfen.

„Eine zahnlose Personalbedarfsermittlung, die im schlimmsten Fall auch noch je nach Kassenlage vom Finanzministerium ausgehebelt wird, ist ein Schlag ins Gesicht der professionell Pflegenden, mit dem der Teufelskreis Personalmangel noch befeuert wird“, so Bienstein. „Gerade angesichts der demografischen Situation mit mehr alten und multimorbiden Menschen, Menschen mit komplexen Pflegebedarfen brauchen wir einen Zuwachs an hochqualifizierten Pflegefachpersonen, auch an akademisch ausgebildeten Kolleg:innen. Sonst sind die Menschen im Krankenhaus nicht sicher versorgt.“

Die PPR ist dem DBfK zufolge ein erprobtes Instrument, um den Personalbedarf zu ermitteln. Sie werde seit vielen Jahren zur Kalkulation der Pflegeanteile der DRGs genutzt. Die weiterentwickelte PPR 2.0 sei ein unbürokratisches Instrument, das lediglich eine tägliche Einstufung durch Pflegefachpersonen von maximal einer Minute pro Patient:in erfordert. „Die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs ist eine Kernkompetenz der Pflegefachpersonen und außerdem eine Vorbehaltsaufgabe nach dem Pflegeberufegesetz“, so Bienstein.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Wahl zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer NRW

Deutscher Pflegerat: Profession hat nun die Chance, berufliche Pflege aktiv mitzugestalten

Berlin (07. November 2022, Nr. 41/2022) – Die Ergebnisse der Wahl zur ersten Kammerversammlung der Pflegekammer NRW liegen vor. Hierzu Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Das Ergebnis zur Kammerversammlung der Profession Pflege in Nordrhein-Westfalen wurde am 04. November 2022 veröffentlicht. 22,10 Prozent der Wahlberechtigten sind ihrer Verantwortung zur Gestaltung einer unabhängigen, demokratischen Selbstverwaltung der Pflegeprofession gefolgt. Mit der Kammer und der Wahl ihrer Vertreter*innen wird der Profession die Chance gegeben, die berufliche Pflege aktiv mitzugestalten. Dies im Sinne der professionellen Bedarfe wie auch die der kranken und pflegebedürftigen Menschen.

In Nordrhein-Westfalen gehört es künftig zur Selbstverständlichkeit, dass der Berufsstand der professionell Pflegenden die Geschicke der eigenen Berufsgruppe selbst entscheiden kann. Diese sind die Expert*innen. Dank der Pflegekammer NRW wird sich der Berufsstand wie auch die professionelle Pflege- und Gesundheitsversorgung in NRW weiterentwickeln. Das ist eine riesige Verantwortung, die endlich von den Pflegefachpersonen mitverantwortet werden darf. Und ein großartiger Umbruch, für dessen Erreichen jahrzehntelange ehrenamtliche Aufbauarbeit geleistet werden musste.“

Der Deutsche Pflegerat wünscht allen gewählten Vertreter*innen, dass sie im Sinne unseres Berufsstandes und der ihnen anvertrauten Menschen gute Entscheidungen treffen. „Verlieren Sie nie den Mut, die politische Teilhabe der professionell Pflegenden in NRW voranzutreiben.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de