ADS-Wocheninformation 29.06.2026

ADS-Wocheninformation 29.06.2026

#PflegeImFreienFall #

DeutschlandWelchePflegeWillstDu

Deutscher Pflegerat startet Countdown zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und nimmt dabei die Reformpolitik insgesamt in den Fokus

Berlin (29. Juni 2026, Nr. 30/2026) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) startet einen Countdown bis zur geplanten Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Unter dem Titel „Pflege im freien Fall – Deutschland, welche Pflege willst Du?“ benennt der DPR zehn Tage lang zentrale Kritikpunkte der aktuellen Reformpolitik. Im Fokus stehen das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und das Pflegeneuordnungsgesetz.

Es geht um pflegebedürftige Menschen. Um pflegende An- und Zugehörige. Um beruflich Pflegende. Und um die Versorgung insgesamt. Der DPR zeigt die Folgen der geplanten Gesetzgebung. Und er zeigt Lösungen.

Die Warnung ist klar: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das Pflegeneuordnungsgesetz, die Reform der Notfallversorgung und die geplanten Änderungen in der Primärversorgung dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie treffen dieselben Menschen, dieselben Einrichtungen und dieselbe knappe Personalbasis.

Wer Versorgung sichern will, muss alle Sektoren zusammendenken. Der Schlüssel ist die Profession Pflege. Die Stabilisierung von Finanzierung darf nicht auf Kosten von Versorgungssicherung gehen.

Tag 10: Pflegebedarf wird weggerechnet

Zum Auftakt des Countdowns kritisiert der DPR die geplante Anhebung der Schwellenwerte für Pflegegrade im Pflegeneuordnungsgesetz.

 Die Bundesregierung will

mit dem Pflegeneuordnungsgesetz die Schwellenwerte für Pflegegrade anheben und damit den Zugang zu Leistungen erschweren.

Das bedeutet

Menschen erhalten später oder weniger Unterstützung. Sie bleiben länger ohne Hilfe. Angehörige müssen mehr übernehmen. Aus vermeidbaren Problemen werden Versorgungskrisen, unnötige Krankenhausaufenthalte oder frühere Heimaufnahmen. Denn: Pflegebedarf verschwindet nicht!

Der DPR fordert

Pflegebedarf darf nicht nach Kassenlage definiert und der Zugang zu Leistungen nicht durch höhere Schwellenwerte erschwert werden. Wer Unterstützung braucht, muss sie erhalten – auf Grundlage einer fachlich fundierten Begutachtung durch die Profession Pflege und unter konsequenter Nutzung ihrer Kompetenzen.

Die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie muss vom Bund aus Steuermittel finanziert werden. Dadurch könnte die Soziale Pflegeversicherung dauerhaft um rund 5,9 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Hinzu muss die einmalige Rückzahlung von 5,2 Milliarden Euro für pandemiebedingte Ausgaben kommen. Im ersten Jahr stünden damit mehr als elf Milliarden Euro zur Stabilisierung der Pflegeversicherung zur Verfügung – ohne Leistungen für Pflegebedürftige oder pflegende Angehörige zu kürzen.

Mehr dazu

DPR Stellungnahme zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes

DPR Stellungnahme Reform der Pflegeversicherung

DPR Positionspapier zur Zukunft der Langzeitpflege

Gesetze zusammen denken

GKV-Beitragssatzstabilisierung, Pflegeneuordnung, Notfallversorgung, Primärversorgung: Nicht isoliert betrachten! Profession Pflege als Lösung: Kompetenzen/ Verantwortung geben und diese besser verteilen. Versorgungssicherheit als Maßstab!

Über den Deutschen Pflegerat

25 Verbände und Organisationen: Pflege, Hebammenwesen und Wissenschaft. Maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene. Vertretung der Interessen von 1,7 Millionen Beschäftigten. Ziel: Nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung.

Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky

Lesen Sie hierzu auch:

Stellungnahme des DPR zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, 18.06.2026: https://deutscher-pflegerat.de/download/dpr_bmg_stellungnahme_bstabg_260618.pdf


Nach Hitzegroßeinsätzen wächst der Druck auf Bund und Länder

Zu großem Rettungskräfte-Aufgebot und Evakuierungen kommt es in Pflegeheimen normalerweise bei Bränden – am Wochenende hat jetzt erstmals eine Hitzewelle gleich in zwei Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen solche Einsätze ausgelöst. In Dormagen und Krefeld mussten Dutzende Bewohner medizinisch versorgt oder verlegt werden. Patientenschützer Eugen Brysch fordert Bund, Länder und Kommunen auf, endlich in den Hitzeschutz von Pflegeheimen zu investieren. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 29.06.2026


Warken verteidigt Pflegereform als „Sanierungsfall mit Ansage“

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigt ihre Pläne zur Reform der Pflegeversicherung und spricht von „unvermeidbaren Härten“. In einem Gastbeitrag für die „Welt am Sonntag“ begründet sie den Reformbedarf mit einer Finanzlücke von 7,5 Milliarden Euro bei jährlichen Leistungen von rund 70 Milliarden Euro.  weiterlesen

Quelle: care konkret daily, 29.06.2026


Übergabe

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz/ Hitze in der Pflege/ APN Positionspapier

In dieser Folge sprechen wir über das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Folgen für die Versorgung, die wachsende Bedeutung von Hitzeschutz in der Pflege sowie das APN Positionspapier. Von Michelle & 2 others • 27. Juni 2026  Im Browser ansehen

Quelle: NL Übergabe, 27.06.2026


Pflegebudget und PPR 2.0

Pflegeverbände entsetzt über Koalitionspläne

Die geplante Abschaffung von Pflegebudget und PPR 2.0 sorgt für Entsetzen. DBfK, DPR und Verdi warnen vor gravierenden Folgen für die professionelle Pflege im Krankenhaus. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 26.06.2026


Pflegegeschichte

Florence Nightingale: Wie sie die moderne Pflege begründete

166 Jahre Nightingale School of Nursing: Wie Florence Nightingale die Pflege professionalisierte – und warum ihre Prinzipien bis heute den Pflegeberuf prägen. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 26.06.2026


DAK-Pflegereport 2026: Breite Zustimmung zur pflegefachlichen Begleitung

Die Bevölkerung erwartet eine funktionsfähige, verlässliche und bezahlbare soziale Pflegeversicherung – doch das Vertrauen schwindet. Der DAK-Pflegereport 2026 zeigt: 70 Prozent sehen die Kosten stationärer Pflege als Hauptproblem, 68 Prozent den Personalmangel. Eine Mehrheit befürwortet die geplante pflegefachliche Begleitung, fordert aber strukturelle Reformen. → weiterlesen

Quelle: care konkret daily, 26.06.2026


DAK-Pflegereport 2026: Breite Zustimmung zur pflegefachlichen Begleitung

Die Bevölkerung erwartet eine funktionsfähige, verlässliche und bezahlbare soziale Pflegeversicherung – doch das Vertrauen schwindet. Der DAK-Pflegereport 2026 zeigt: 70 Prozent sehen die Kosten stationärer Pflege als Hauptproblem, 68 Prozent den Personalmangel. Eine Mehrheit befürwortet die geplante pflegefachliche Begleitung, fordert aber strukturelle Reformen. ►weiterlesen

Quelle: NL Häusliche Pflege, 26.06.2026


GeDIG weiterentwickeln: Verbändebündnis fordert klare Vision für digitale Versorgung

  • Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll Maßnahmen zur digitalen Transformation bündeln
  • Verbändebündnis fordert sektorenübergreifenden Ansatz, verbindliche Zeitpläne, nachhaltige Finanzierung und eine stärkere Rolle für die Pflege

Berlin, 26.06.2026 | Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Referentenentwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) weitreichende Maßnahmen zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens vorgelegt. Der Entwurf bündelt zentrale Maßnahmen, darunter die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), den Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI), die Förderung der Interoperabilität sowie neue Ansätze zur Nutzung von Gesundheitsdaten und zur Versorgungssteuerung. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege begrüßt diese Ansätze. Gleichzeitig sieht das Bündnis deutlichen Nachbesserungsbedarf (siehe Bündnis-Positionspapier zum GeDIG-Entwurf, 26. Juni 2026).

Digitale Transformation braucht klare Zielperspektive

Die vorgesehenen Maßnahmen übertragen bestehende Strukturen in digitale Prozesse, ohne eine Vision für eine zukunftsfähige, sektorenübergreifende Versorgung zu entwickeln. Zur Sicherung der Versorgung, zur Entlastung der Fachkräfte, zur Entbürokratisierung und zur Bewältigung des demografischen Wandels, werden die Chancen der Digitalisierung nicht ausreichend genutzt. Gleichzeitig weist das Bündnis darauf hin, dass technische Lösungen allein strukturelle Probleme nicht lösen können.

Pflege und soziale Versorgung von Anfang an mitdenken

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die unzureichende Einbindung der gesamten Versorgungsrealität. Pflege, Rehabilitation und Eingliederungshilfe sind tragende Säulen des Gesundheits- und Sozialsystems und müssen von Beginn an in digitale Prozesse integriert werden. Das Bündnis fordert daher, dass alle relevanten Bereiche systematisch einbezogen werden und bestehende Sektorengrenzen nicht digital fortgeschrieben werden. Die Profession Pflege muss dabei verbindlich sowohl bei der Entwicklung als auch bei der Nutzung digitaler Lösungen beteiligt werden.

Verbindlichkeit und Verlässlichkeit stärken

Das Bündnis kritisiert zudem die mangelnde Verlässlichkeit bei der Einführung digitaler Anwendungen. Viele Projekte bleiben hinter ihren Zeitplänen zurück, was zu Planungsunsicherheit bei Leistungserbringenden und Industrie führt und das Vertrauen in die digitale Transformation schwächt. Besonders deutlich zeigt sich dies bei den elektronischen Verordnungen sowie beim Medikationsprozess. Diese Anwendungen benötigen klare Zeitpläne, praxistaugliche Umsetzungsvorgaben und stabile technische Lösungen. Das Bündnis fordert daher eine klare strategische Richtung, realistische und planbare Fristen für die Industrie und Leistungserbringer sowie eine zügige Umsetzung bereits angelaufener Maßnahmen.

Telematikinfrastruktur als gemeinsame Basis ausbauen

Die Stärkung der Interoperabilität im Entwurf wird grundsätzlich begrüßt. Die Telematikinfrastruktur ist das Rückgrat der digitalen Versorgung. Damit sie ihren Nutzen entfalten kann, muss sie allerdings sektorenübergreifend, verbindlich, wirtschaftlich nutzbar und interoperabel sein. Entscheidend sind gemeinsame Standards für strukturierte und nutzbare Daten entlang der gesamten Versorgungskette. Hierzu gehören ausdrücklich auch pflegerische Daten und deren fachliche Bewertung durch beruflich Pflegende.

Gesundheitsdaten am Nutzen ausrichten

Das Bündnis unterstützt die stärkere Nutzung von Gesundheitsdaten und die Umsetzung des europäischen Gesundheitsdatenraums. Entscheidend ist jedoch, dass Daten nicht nur gesammelt, sondern sinnvoll genutzt werden. Qualität, Datenschutz und Transparenz müssen gewährleistet sein. Versicherte sollen nachvollziehen können, wie ihre Daten verwendet werden und welchen konkreten Nutzen dies für ihre Versorgung hat.

Refinanzierung digitaler Anforderungen sichern

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft die Finanzierung. Das GeDIG verpflichtet Leistungserbringende zu umfangreichen digitalen Maßnahmen, ohne eine nachhaltige Refinanzierung sicherzustellen. Gleichzeitig fehlt bei der Einschätzung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft der finanzielle Aufwand der Industrie. Das Bündnis fordert daher eine verlässliche, dauerhafte Finanzierung der notwendigen und geforderten digitalen Anwendungen für die Leistungserbringer sowie die Berücksichtigung und Festlegung des Erfüllungsaufwands der Industrie.

Fazit

Das GeDIG setzt wichtige Impulse, bleibt jedoch als strategisches Zukunftsgesetz hinter seinen Möglichkeiten zurück. Es fehlt eine klare Vision für eine vernetzte, sektorenübergreifende Versorgung, die die Potenziale der Digitalisierung konsequent nutzt und Fachkräfte spürbar entlastet.

Das Verbändebündnis fordert deshalb Nachbesserungen, eine klare strategische Ausrichtung, eine konsequente Einbindung aller Versorgungsbereiche, verbindliche Standards und Zeitpläne, eine stärkere Rolle der Pflege als eigenständige Akteurin sowie eine nachhaltige Finanzierung. Nur so kann die Digitalisierung ihr volles Potenzial entfalten und zu einer echten Verbesserung der Versorgung beitragen.

Weiterführender Link: GeDIG-Entwurf: Die digitale Versorgung braucht eine klare Vision (PDF) (26. Juni 2026)

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin


DKG zu den Ergebnissen des Krankenhaus Rating Reports 25. Juni 2026

Beitragssatzstabilisierungsgesetz könnte für 400 Kliniken das Aus bedeuten

Der aktuelle Krankenhaus Rating Report zeigt unmissverständlich, dass sich die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser bei Inkrafttreten des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes dramatisch verschlechtern wird. Die dort vorgesehenen Kürzungen würden die ohnehin schon schwierige Lage der Kliniken weiter verschärfen und zahlreiche Standorte zum Aufgeben zwingen. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß mehr in der Pressemitteilung.  »

Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/beitragssatzstabilisierungsgesetz-koennte-fuer-400-kliniken-das-aus-bedeuten/


Seltene Allianz fordert Personal im Zentrum der Pflegereform

Der Deutsche Pflegerat (DPR) und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) ziehen ungewohnt geschlossen gegen die Reformpläne der Bundesregierung zu Felde. In einer gemeinsamen Erklärung warnen sie die Regierung, sich zu stark auf Beitragssatzstabilität und Kostendämpfung zu konzentrieren. Die Tariftreueregelung auszusetzen und die Refinanzierung der Lohnsteigerungen zu begrenzen, werde den Fachkräftemangel in der Pflege verstärken. Care vor9

Quelle: NL Care vor 9, 25.06.2026


KDA-Diskussionspapier „Pflegeversicherung und soziale Gerechtigkeit –

Neue Denkansätze für eine Lösung der Heimkostenfrage“

Beim Hauptstadtkongress 2026 in Berlin stellte das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) ein Diskussionspapier mit Empfehlungen zur Politikfelder- und sektorenübergreifenden Verknüpfung der aktuellen Sozialreformen wie Pflege- und Rentenreform sowie den Gesundheitsreformen für Notfälle und die Krankenkassen vor. Autoren des Papiers mit dem Titel „Pflegeversicherung und soziale Gerechtigkeit – Neue Denkansätze für …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/pflegeversicherung-und-soziale-gerechtigkeit-neue-denkansaetze-heimkostenfrage/

Quelle: NL KDA, 24.06.2026


Pflegepolitik im freien Fall:

Bundesregierung steuert die Versorgung ins Chaos

Berlin (24. Juni 2026, Nr. 29/2026) – Pflegebudget zurück in die Fallpauschalen. PPR 2.0 abschaffen. Verbindliche Personalbemessung streichen. Pflegepersonaluntergrenzen aus den Qualitätsvorgaben entfernen. Tariftreue aussetzen. Gehälter deckeln. Diese Maßnahmen gefährden die Versorgung.

Die Regierungskoalition nimmt offenbar einen erheblichen Abbau von Pflegepersonal im Krankenhaus in Kauf. Ihre noch nicht bestätigten Pläne gehen weit über den aktuellen Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hinaus. Das einseitige Papier „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“ ist keine Reform, sondern eine Giftliste für das Pflegepersonal und die Versorgung.

Verbindliche Sicherungen sollen durch allgemeine Pflichten, später greifende Instrumente, Empfehlungen und Mindestkriterien ersetzt werden. Das Papier räumt selbst einen möglichen Abbau von Pflegepersonal ein, ohne zu erklären, wie dieser verhindert werden soll. Stattdessen soll das „Interesse an guter Pflege“ erhöht werden. Doch Interesse ersetzt kein Personal. Empfehlungen sichern keine Versorgung. Wer Verbindlichkeit streicht, schwächt die Versorgung.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Bundesregierung sagt, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verlange niemandem etwas Unzumutbares ab. Unzumutbar ist jedoch eine Krankenhausversorgung, die wegen fehlenden Personals nicht mehr sicher ist. Was nutzen stabile Beiträge und eine nachhaltige Finanzierung, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?“.

Die Politik konzentriert sich auf Beitragssätze und Kassenstände, während Qualität, Arbeitsbedingungen und die Belastung der beruflich Pflegenden, Patient:innen sowie ihrer An- und Zugehörigen aus dem Blick geraten. Verbindliche Maßnahmen zur Sicherung der pflegerischen Qualität fehlen. Die Koalition entlässt die Versorgung damit in eine Wüste aus Ungeregeltheit. Dem öffentlichen Dank für die Pflegenden folgt keine dauerhafte politische Verantwortung für die Berufsgruppe.

Dieser politische Trend zieht sich durch alle aktuellen Reformen. Die Profession Pflege wird nicht als Teil der Lösung betrachtet, sondern erneut vor allem als Kostenfaktor abgewertet. Ihre Erfahrung und ihre Kompetenzen werden bei der Gestaltung der Versorgung übergangen.

„Damit beginnt eine Abwärtsspirale, die wir nicht mehr aufhalten können: Stellen werden nicht mehr nachbesetzt, Arbeitsbedingungen verschlechtern sich, Pflegefachpersonen gehen, Vertrauen geht verloren und die Versorgung wie auch unsere Demokratie geraten deshalb ins Wanken“, mahnt Vogler. „Der erste Dominostein ist bereits gefallen. Die Folgekosten werden höher sein als die kurzfristigen Einsparungen.“

Besonders widersprüchlich wäre der Umgang mit der PPR 2.0. Krankenhäuser haben Personalbedarfe erhoben, Daten geliefert, Beschäftigte geschult und ihre Systeme angepasst. Die Bundesregierung hat das Instrument wissenschaftlich weiterentwickeln lassen. Die eigenen Daten der Regierung zeigen erhebliche Personallücken. Nun soll die verbindliche Personalbemessung fallen, bevor die Ergebnisse endgültig ausgewertet und die Weiterentwicklung abgeschlossen sind.

Erst messen. Dann ignorieren. Schließlich abschaffen. Das ist Politik im freien Fall.

Für die Profession Pflege ist dieser Kurs verheerend. Stellen werden bereits heute nicht nachbesetzt, Tarifverträge werden gekündigt, Refinanzierungen verweigert, Arbeitsbedingungen verschlechtern sich und Entwicklungsperspektiven verschwinden. Krankenhäuser, die Personal aufgebaut haben, werden bestraft. Pflegefachpersonen verlieren erneut das Vertrauen in politische Zusagen. Wer heute geht, steht morgen nicht wieder bereit, auch nicht im Krisen- und Katastrophenfall.

Auch das politische Verfahren ist nicht hinnehmbar. Änderungen dieser Tragweite dürfen nicht in letzter Minute, ohne offene Fachdiskussion und ohne Beteiligung der Profession Pflege beschlossen werden.

Der Deutsche Pflegerat fordert einen sofortigen Kurswechsel. Pflegebudget und PPR 2.0 müssen erhalten und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Dafür liegen die Vorschläge längst auf dem Tisch. Tariftreue und Tarifrefinanzierung dürfen nicht geschwächt werden. Verbindliche Vorgaben dürfen nicht durch Empfehlungen ersetzt werden. Qualifikationen und Berufsbilder der Pflege müssen gestärkt werden. Alle im Gesundheitswesen Tätigen brauchen endlich zeitgemäße und verlässliche Arbeitsbedingungen.

Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Pflegebudget und PPR 2.0: Koalition riskiert fatalen Rückschritt

Berlin, 24.06.2026 – Zum innerhalb der Koalition und zwischen Bund und Ländern kursierenden Papier zur Rückführung des Pflegebudgets in das DRG-System und zur Rücknahme der verpflichtenden Anwendung der PPR 2.0 erklärt Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK):

„Die Koalition diskutiert offenbar darüber, über Nacht die zwei wichtigsten Errungenschaften des letzten Jahrzehnts für eine sichere pflegerische Versorgung im Krankenhaus abzuschaffen. Das ist nicht hinnehmbar und würde die jahrelangen Bemühungen der Profession Pflege um verlässliche Rahmenbedingungen grundlegend entwerten. Ein breites Bündnis von Akteur:innen – darunter die Berufsverbände der Pflege, Pflegewissenschaft, Gewerkschaften und Krankenhausgesellschaften – hat immer wieder deutlich gemacht, dass eine bedarfsgerechte Ermittlung des Pflegebedarfs im Krankenhaus durch die PPR 2.0 sowie eine entsprechende Finanzierungsgrundlage die Voraussetzung dafür sind, eine fachlich angemessene, sichere und ethisch verantwortbare medizinische Versorgung und Pflege zu ermöglichen.

Die Koalition denkt nun darüber nach, das Pflegebudget und gleichzeitig die PPR 2.0 abzuschaffen. Das wäre genau die Fehlentscheidung, die bereits Mitte der 1990er Jahre mit der PPR 1.0 getroffen wurde. Die Folgen wären dieselben – und sie würden unmittelbar eintreten. Es käme zu einem sofortigen Einstellungsstopp, offene Stellen würden nicht mehr nachbesetzt. Krankenhäuser, die in den vergangenen Jahren Pflegepersonal aufgebaut haben, würden wirtschaftlich unter Druck geraten und gezwungen sein, Pflegepersonal wieder abzubauen. Angesichts des anhaltenden wirtschaftlichen Drucks bliebe vielen Einrichtungen kaum eine andere Möglichkeit.

Besonders betroffen wären innovative und dringend benötigte Versorgungsmodelle. Die Stellen für Advanced Practice Nurses würden als Erstes auf den Prüfstand gestellt. Eine evidenzbasierte und für die Zukunft der Versorgung unverzichtbare Rollenentwicklung wäre unter diesen Bedingungen nicht mehr finanzierbar und die zarten Pflänzchen in der Professionsentwicklung damit zerstört.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wenn die Koalition diese Pläne umsetzt, wird es zu einem massiven Stellenabbau in der Pflege im Krankenhaus kommen. Pflegefachpersonen werden sich unter diesen Rahmenbedingungen keine neuen Arbeitsfelder suchen. Viele werden dem Beruf den Rücken kehren und damit den Mangel an Pflegefachpersonen, dessen Höhepunkt noch bevorsteht, weiter verschärfen. Die Koalition muss beantworten, wie sie ohne Pflegebudget und ohne verbindliche Anwendung der PPR 2.0 eine sichere Versorgung der Patient:innen im Krankenhaus gewährleisten will. Wer diese Grundlagen zurücknimmt, darf sich nicht hinter Sparzielen verstecken, sondern muss der Bevölkerung erklären, welche Risiken für Patientensicherheit und Versorgungsqualität sie damit in Kauf nimmt.

Politik verspielt Vertrauen, wenn sie erst Personalbemessung verspricht und dann die verbindliche Grundlage wieder abräumt. Pflegefachpersonen haben über Jahre hinweg Reformen mitgetragen, Veränderungen gestaltet und Verantwortung übernommen – im Vertrauen darauf, dass Politik ihre Zusagen einhält. Dieses Vertrauen leichtfertig zu verspielen, ist fatal. Denn eine sichere und gute pflegerische Versorgung der Patient:innen ist ein zentraler Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Pflege ist im Krankenhaus kein beliebiger Kostenblock. Pflegefachpersonen erkennen Risiken, sichern Mobilisation, Schmerzmanagement, Beratung und Information, Prävention und Entlassungsvorbereitung und gewährleisten damit Versorgungskontinuität weit über den Krankenhausaufenthalt hinaus. Sie sind zudem häufig ein wichtiges Korrektiv zu rein medizinisch orientierten und oftmals kostentreibenden Leistungen.

Für Patient:innen hätte ein Stellenabbau unmittelbare Konsequenzen: weniger Unterstützung, weniger Sicherheit, ein höheres Risiko vermeidbarer Komplikationen und eine steigende Mortalität. Die wissenschaftliche Evidenz zu diesen Zusammenhängen ist eindeutig. Wer diese Erkenntnisse ignoriert, handelt nicht im Interesse der Bevölkerung.

Der konstruktive Weg ist eine Reform des Pflegebudgets – nicht seine Abschaffung. Pflege ist eine eigenständige, unverzichtbare Profession im Krankenhaus und muss auch als solche finanziert werden: zweckgebunden, transparent und orientiert am tatsächlichen Bedarf der Patient:innen. Deshalb braucht es eine verbindliche Grundlage, um den Pflegepersonalbedarf nachvollziehbar zu erfassen. Mit der PPR 2.0 liegt ein Instrument vor, das weiterentwickelt und konsequent genutzt werden kann.

Wer Beitragssatzstabilität erreichen will, darf nicht bei der Pflege ansetzen. Kostendruck darf nicht dazu führen, dass professionelle Pflege erneut zur nachgeordneten Größe im Krankenhaus wird. Aus der Vergangenheit wissen wir, dass Betten und Beatmungsgeräte allein nicht reichen, um die Leistungsfähigkeit der Kliniken aufrecht zu erhalten. Es braucht ausreichend Pflegefachpersonen, quantitativ wie qualitativ. Die Profession Pflege wird daher diesen Rückschritt nicht hinnehmen.“

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


Finnen mit Pflegefamilien der besonderen Art

Pflegefamilien gibt es in Finnland nicht nur für Kinder. Ein Beitrag des ARD Europamagazins schildert das Leben in einer Pflegefamilie. In der kurzen Reportage kümmert sich Mervi Laurila um vier Bewohner, die zusammen im privaten Haushalt der ausgebildeten Pflegerin wohnen. 300 dieser so genannten Familienpflegeheime gibt es in Finnland bereits, Tendenz steigend. Am Ende des Beitrags gibt es ein kurzes Interview mit Pflegewissenschaftlerin Yvonne Lehmann von der Charité Berlin.

Quelle: NL Care vor 9, 24.06.2026


Zurkuhlen zu Empfehlungen der Rentenkommission:

Sozialreformen zusammen denken!

Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), begrüßt mehrere Vorschläge der Rentenkommission: „Einige Empfehlungen können das Rentensystem revitalisieren und dazu beitragen, die Akzeptanz der notwendigen Reform zu erhöhen. Das gilt insbesondere für die Ausweitung der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Es wäre folgerichtig, wenn der Mut zu diesem Schritt …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/zurkuhlen-zu-empfehlungen-der-rentenkommission-sozialreformen-zusammen-denken/

Quelle: NL KDA; 23.06.2026


Erprobung der weiterentwickelten Pflegepersonalbemessung

Berlin: (hib/PK) Laut Gesetz sind nach Angaben der Bundesregierung die Vertragsparteien verpflichtet, die Weiterentwicklung der Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus (PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0) sicherzustellen und Vorschläge zur Personalbemessung in Notaufnahmen vorzulegen. Dabei gehe es insbesondere um die bedarfsgerechte personelle Zusammensetzung (Qualifikationsmix) sowie eine standardisierte und digitale Anwendung der Vorgaben der PPR 2.0, heißt es in der Antwort (21/6520) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/5981) der Grünen-Fraktion.

Die Vertragsparteien sind den Angaben zufolge der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Die erste Phase der wissenschaftlichen Weiterentwicklung sei mittlerweile abgeschlossen. Diese beziehe sich insbesondere auf die analytische Weiterentwicklung und Lückenschließung bei der Pflegepersonalregelung PPR 2.0. Die Ergebnisse seien dem Bundesgesundheitsministerium im März 2026 vorgestellt worden. Nun sei eine Erprobung der analytisch weiterentwickelten Pflegepersonalbemessung vorgesehen.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 99, 23.06.2026


GKV-Spargesetz

BMG will Pflegebudget und PPR abschaffen

In Berlin kursiert ein Papier, das den Instrumentenkoffer für die Pflege erheblich durchrütteln könnte. Diese fünf Punkte sollen ins GKV-Spargesetz einfließen. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 23.06.2026


Warken zweifelt an Kürzungen für pflegende Angehörige

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) rudert bei einem der umstrittensten Punkte ihrer Pflegereform zurück. Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, so T-Online, sei womöglich „keine gute Maßnahme“, sagte sie nun. Pflegeexperte Heinz Rothgang hatte die Pläne erst zuvor gegenüber der Tagesschau als „Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen“ bezeichnet. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 23.06.2026


Pflegekammer warnt vor Abschaffung der Beitragsfreiheit für Minijobs.

Vorschläge der Rentenkommission verschärfen den Druck auf die pflegerische Versorgung.

Mainz, 23. Juni 2026 – Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz kritisiert die die Vorschläge der Rentenkommission zur Reform geringfügiger Beschäftigungen. Die Kommission empfiehlt die bisherige Beitragsfreiheit von Minijobs weitgehend abzuschaffen und geringfügige Beschäftigungen künftig in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu überführen.

Für die Pflege hätte eine solche Reform spürbare Folgen. Zwar arbeiten bundesweit nur vier Prozent der beruflich Pflegenden ausschließlich in einem Minijob. Deutlich bedeutsamer ist jedoch der Minijob als Nebentätigkeit: Rund sieben Prozent aller Pflegefachpersonen nutzen diese Möglichkeit zusätzlich zu ihrer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung. Drei Viertel von ihnen sind auch im Hauptberuf in der Pflege tätig. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit (BA), Statistik/Arbeitsmarktberichterstattung, Bericht „Blickpunkt Arbeitsmarkt: Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen).

„Diese Beschäftigten leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Versorgung. Sie übernehmen zusätzliche Dienste, helfen bei kurzfristigen Ausfällen und schaffen Flexibilität in den Einrichtungen. Auf diese Unterstützung sind viele Arbeitgeber angewiesen“, sagt Kammerpräsident Dr. Markus Mai.

Besonders betroffen wären Menschen, die bewusst in geringem Umfang arbeiten – etwa Eltern mit Betreuungsaufgaben oder Rentnerinnen und Rentner. Für viele würde die Attraktivität einer weiteren Beschäftigung sinken.

Die Pflegekammer sieht die Vorschläge der Kommission deshalb mit großer Sorge. „Die Pflege steht bereits unter erheblichem Druck. Gleichzeitig werden auf Bundesebene immer neue Maßnahmen diskutiert, die die Rahmenbedingungen für Pflegefachpersonen verschlechtern könnten. Wenn Beschäftigte mit vergleichsweise niedrigen Einkommen künftig zusätzlich belastet werden, wird das die Personalprobleme weiter verschärfen“, so Mai.

Quelle: Juni 23, 2026 Pressemitteilung , https://pflegekammer-rlp.de/pflegekammer-warnt-vor-abschaffung-der-beitragsfreiheit-fuer-minijobs-vorschlaege-der-rentenkommission-verschaerfen-den-druck-auf-die-pflegerische-versorgung/


Pflegeneuordnungsgesetz droht Versorgungssicherheit zu gefährden –

DEVAP fordert grundlegende Nachbesserungen

Berlin, 22.06.2026 „Die Inhalte des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) sind ein Frontalangriff auf den Sozialstaat“, so Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes des DEVAP. „Der Fokus auf eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik und damit auf Kostendämpfung und Leistungskürzung zeigt deutlich, dass es von Seiten des Bundes – im Vergleich zu anderen Bereichen, wie der Bundeswehr oder dem Sondervermögen für Infrastruktur – wenig Bereitschaft gibt, Geld für die Sicherung der Langzeitpflege in Deutschland auszugeben. Durch die spätere Gewährung von Leistungsansprüchen und die Untergrabung der Tarifbindung wird die Versorgungssicherheit gefährdet und gerade jene Solidaritäten konterkariert, auf die das Pflegesystem in Zukunft am stärksten angewiesen ist.“

Aktuelle Zahlen von Prof. Heinz Rothgang zeigen, dass im Vergleich zur Gesundheitspolitik aktuell sehr wenig für die professionelle Pflege ausgegeben wird. Der schon heute bestehende Nachholbedarf wird durch den Konsolidierungsdruck zulasten von Leistungszugang, Eigenanteilen und Refinanzierungssicherheit weiter zugespitzt.

Darüber diskutieren heute über 100 Teilnehmende im DEVAP Online-Fachforum zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) mit Prof. Heinz Rothgang intensiv. Rothgang hat für die DAK-Gesundheit berechnet, dass allein die spätere Gewährung von Leistungszuschlägen in der stationären Versorgung die Heimbewohner bis zu 20.000 € mehr kosten würde. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger würde auf 46,2 Prozent steigen; dies entspricht im Jahr 2035 Mehrkosten für die Kommunen von rund 2 Mrd. €. 1

Rothgang betont im Fachforum: „Die vorgesehene Begrenzung der Vergütungssteigerung auf die Grundlohnrate zwingt Pflegeeinrichtungen zu Personalabbau. Damit wird die weitere Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens gestoppt, und die Einrichtungen, die jetzt noch nicht die Personalobergrenzen erreicht haben, dürfen sie auch in Zukunft nicht erreichen“.

„Aus Sicht der Pflegebedürftigen und ihrer An- und Zugehörigen, der Pflegekräfte und der Leistungserbringer ist die Reform in ihrer jetzigen Form daher nicht als große Strukturreform, sondern als Sparprogramm mit erheblichen sozialen und versorgungspolitischen Risiken zu bewerten“, so Leonhardi abschließend. „Die Lösung, einer steigenden Zahl von Pflegebedürftigen adäquat zu begegnen kann nicht sein, Menschen sehr viel später als heute als pflegebedürftig einzustufen! Stattdessen müssen Verläufe und Strukturen geändert werden: Mehr Freiheit für die Anbieter, Trust in Care, konsequenter Bürokratieabbau und ganzheitliche Reformansätze jenseits des bestehenden Systems (Stichwort Abbau der Sektorengrenzen).“

Jetzt haben die politischen Entscheider noch die Chance das Vertrauen der Branche und der Gesellschaft durch deutliche Änderungen am Referentenentwurf im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens und eine tatsächliche Neuordnung der Pflege zurückgewinnen.

1 https://www.dak.de/presse/bundesthemen/politik-unternehmensnachrichten/dak-gutachten-pflegereform-verschaerft-armutsrisiko_169422

Kontakt: Anna Leonhardi, Mitglied des Vorstandes // 030 83001-277 // info@devap.de

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin


Wichtige Termine:

 

Internationale Fachtagung Community Health Nursing

Primärversorgung stärken – Impulse für modernes Gesundheitssystem

07.Juli 2026 von 10:00 – 17:30 Uhr, Robert Bosch Stiftung | Französische Straße 32 | 10117 Berlin und Online per Zoom

Das detaillierte Veranstaltungsprogramm zum Download finden Sie hier.

Tagungsplatz sichern!


1.BIS 2. SEPTEMBER 2026: MEDCARE LEIPZIG

https://www.medcare-leipzig.de/


17. DGP- HOCHSCHULTAG

20.11.2026 –  Mehr Infos finden Sie hier.