Juni-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen
Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
- Editorial. Pflege nicht ins Abseits stellen (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
- Im Fokus. Pflege braucht eigene Strukturen (von Jana Luntz, Vize-Präsidentin des DPR)
- Beitragssatzstabilisierung darf nicht zur Destabilisierung der Versorgung führen. Gesetzentwurf (DPR)
- News. Mehr Pflegekompetenz in der Primärversorgung (DPR) | BAPID II: Rollenprofile und Berufsbilder überarbeitet (DPR) | Personalbemessung regeln (DPR)
- Aus den Verbänden. Welt-Hebammentag 2026 (DHV)
- Gestärkte Pflege schützt Leben und Zusammenhalt. Internationaler Tag der Pflegenden (DPR)
Zur Info: „PflegePositionen“ – Der offizielle Newsletter des DPR erscheint in Kooperation mit HEILBERUFE
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Pflegereform wahrscheinlich erst im Herbst im Bundestag
Wenn sich das Bundeskabinett am kommenden Mittwoch trifft, wird das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) wieder nicht auf der Tagesordnung stehen. Die heftige Kritik von allen Seiten an Nina Warkens Gesetzentwurf hat offenbar Wirkung gezeigt, die Bedhandlung im Kabinett wurde bereits mehrfach verschoben. Der Widerstand ist auch innerhalb der Koalition groß. Vor der Sommerpause wird sich der Bundestag voraussichtlich nicht mehr mit der Pflegereform beschäftigen, geschweige denn sie verabschieden. Care vor9
Quelle: NL Care vor 9, 22.06.2026
Implementierung von APN/APM (Marina Filipović & Susanne Arnold)
Von Christian • 20. Juni 2026 – Advanced Practice Nursing verändert die Pflege in Deutschland. Die neue VPU-Rahmenempfehlung schafft Orientierung für akademisch fundierte Pflegerollen. Pflegedirektorinnen Marina Filipović und Susanne Arnold erklären, warum Versorgungsbedarf, Struktur und Vernetzung jetzt entscheidend sind. Im Browser ansehen
Quelle: NL Übergabe, 20.06.2026
Den Wandel zu altersfreundlichen Städten gestalten
WHO-Kongress Age Friendly Cities, Donostia/San Sebastian 2026 In Donostia (San Sebastián) kamen bis gestern,18. Juni 2026, Expertinnen und Experten zum Thema „altersfreundliche Städte und Kommunen“ zusammen. Gastgeber des „3rd World Congress of Age Friendly Cities and Communities“ war die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Dr. Alexia Zurkuhlen, …
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/den-wandel-zu-altersfreundlichen-staedten-gestalten/
Quelle: NL KDA, 19.06.2026
Stellungnahme des Bundesrates zum GKV-Gesetz der Regierung
Gesundheit/Unterrichtung
Berlin: (hib/CHE) Der Bundesrat befürchtet durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz eine systematische Unterfinanzierung der Krankenhäuser. Das geht aus der Stellungnahme zum Gesetzentwurf hervor, die nun als Unterrichtung (21/6559) vorliegt.
Hintergrund der Befürchtung ist die vorgesehene Regelung einer Begrenzung der Vergütungsanstiege der Krankenhäuser durch eine Deckelung. Dies soll durch die Aufgabe der sogenannten „Meistbegünstigungsklausel“ erfolgen, indem die Krankenhausvergütung maximal um den Veränderungswert steigen kann, selbst wenn die realen Kosten der Krankenhäuser (Orientierungswert) darüber liegen. Der Bundesrat führt dazu unter anderem aus: „In der Vergangenheit hat sich regelmäßig gezeigt, dass die Kostenanstiege in den Krankenhäusern über den GKV-Einnahmen lagen. Es wird daher zu einer Unterdeckung der realen Krankenhauskosten führen, welche nicht mehr aufgefangen werden können.“
Verstärkt werde dies dadurch, dass die Basis für das nächste Jahr der bereits zu niedrige Wert ist, was zu einem immer stärkeren Anstieg der ungedeckten Kosten führe. Ergänzend sei für die Jahre 2027 bis 2029 eine weitere willkürliche, pauschale und rein normativ begründete Absenkung von einem Prozentpunkt vorgesehen. Das verschärfe die finanzielle Situation der Krankenhäuser nochmals und treffe Hochschulkliniken mit ihrem hochkomplexen Leistungsportfolio und entsprechenden Kostenstrukturen in besonderem Maße.
Die Stellungnahme der Länderkammer bezieht sich darüber hinaus auf 55 Seiten sehr detailliert auf viele weitere Regelungen des Gesetzentwurfs. Am Montag, 22. Juni 2026, findet dazu eine öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses statt.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 97, 19.06.2026
GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Koalition schiebt Abstimmung über Spargesetz
Union und SPD verschieben die Abstimmung über das Spargesetz für Krankenkassen bis kurz vor die Sommerpause. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 19.06.2026
Advanced Practice Nursing
Pflegekammern fordern klare APN-Regeln
Die Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz fordern gesetzliche Regeln für Advanced Practice Nursing. Fehlende Strukturen verhinderten bislang den breiten Einsatz hochqualifizierter Pflegefachpersonen. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 19.06.2026
Warken verteidigt Pflegereform gegen breite Kritik aus allen Lagern
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat ihren Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz gegen die breite Kritik verteidigt. Im Interview mit der Funke Mediengruppe verwies sie auf ein Defizit der Pflegeversicherung von über 7,5 Milliarden Euro im kommenden Jahr und mehr als 15 Milliarden Euro im Jahr 2028. Eine Reform sei unausweichlich, um das System für künftige Generationen zu stabilisieren. → weiterlesen
Quelle: care konkret daily, 19.06.2026
Alles Wissenswerte zur Pflegereform 2027 (1. Teil)
Das Pflegegeld wird zum Entlastungsbudget
Die geplante Pflegereform sorgt für große Verunsicherung, vor allem weil viele nicht wissen, was der Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz tatsächlich vorsieht. Doch keine Sorge: Heiko Pietsch, ausgebildeter Altenpfleger, Pflegedienstleiter sowie Qualitätsmanager, der auch auf Instagram aktiv ist, teilt sein Wissen rund um die Pflege mit Pflegekräften, Führungskräften, Pflegebedürftigen und Angehörigen – und nun auch mit uns!
Er hat sich nämlich die rund 200 Seiten des Entwurfs ganz genau angeschaut und beleuchtet in unserer Reihe alle Einzelheiten der Reform. Wenngleich bislang nur ein Referentenentwurf des Gesetzes vorliegt, wird die Zielrichtung der neuen Regeln deuttlich sichtbar Im ersten Teil geht es vor allem um das neue Entlastungsbudget, welches das bisherige Pflegegeld ersetzt und eines von vier Budgets rund um die Pflege sein wird. Den ersten Teil unserer neuen Reihe lesen Sie HIER.
Quelle: NL Rechtsdepesche, 18.06.2026
Alzheimer Forschung Initiative warnt vor Überhitzung bei Demenz
Menschen mit Demenz sind bei hohen Temperaturen besonders gefährdet. Ihre Fähigkeit, auf Hitze zu reagieren, ist oft beeinträchtigt. Experten geben Schutz-Tipps. ►weiterlesen
Quelle: NL Altenpflege, 18.06.2026
Reform
Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) →
Welche Neuerungen hat das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, das BEEP, für Versicherte, Leistungserbringer und Krankenkassen gebracht? Einen Überblick über die Änderungen seit Jahresbeginn 2026 gibt die Reformdatenbank. 11.06.2026 ᛫ AOK-Bundesverband ᛫ Qualität in der Pflege
Quelle: AOK Presse- und Politik-Newsletter, 18.06.2026
Pflege ist kein Sparschwein: Gedeckeltes Pflegebudget gefährdet Versorgungssicherheit
DBfK warnt vor Folgen des GKV-Gesetzes
Berlin, 18.06.2026 – Vor der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am Montag warnt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK): Eine Deckelung des Pflegebudgets gefährdet nicht nur Krankenhäuser und Beschäftigte – sie trifft Patient:innen und Angehörige unmittelbar.
„Wer Pflegebudgets deckelt, spart nicht abstrakt im System. Gespart wird an ausreichend Zeit für Mobilisation, Beobachtung, Beratung, Anleitung und Entlassungsvorbereitung – zu Lasten von Patientensicherheit“, sagt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Das merken Bürger:innen spätestens dann, wenn sie selbst oder ihre Angehörigen im Krankenhaus auf verlässliche Pflege angewiesen sind.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, Steigerungen beim Pflegebudget zu begrenzen; Tarifsteigerungen oberhalb der maßgeblichen Obergrenze sollen auch beim Pflegepersonal nur noch zur Hälfte berücksichtigt werden. Aus Sicht des DBfK setzt das genau dort an, wo Versorgungssicherheit im Krankenhaus täglich entsteht: bei ausreichend qualifizierten Pflegefachpersonen auf den Stationen.
Rückmeldungen aus Pflegemanagement und Pflegepraxis zeigen, was das konkret bedeuten kann: Offene Stellen werden später nachbesetzt, Ausfallpools enger kalkuliert, Einarbeitung und Praxisanleitung geraten unter Druck, Fortbildung und pflegefachliche Spezialisierung werden zurückgestellt. „Bereits jetzt berichten Pflegedirektor:innen von Zurückhaltung beim Personalaufbau bis hin zu Einstellungsstopps“, so Lux.
Für Patient:innen bleibt das nicht unsichtbar. Eine Patientin nach Hüft-OP wird später mobilisiert, weil die Station unterbesetzt ist. Ein Angehöriger erhält wichtige Informationen zur Entlassung aus dem Krankenhaus zwischen Tür und Angel. Warnzeichen bei älteren, multimorbiden oder demenziell erkrankten Menschen werden später erkannt. Neue Kolleg:innen arbeiten früher allein, weil Einarbeitung nicht ausreichend abgesichert werden kann. So entstehen Versorgungsrisiken nicht auf dem Papier, sondern im Alltag.
„Die Bundesregierung kann nicht mehr Qualität im Krankenhaus versprechen und gleichzeitig die Pflegefinanzierung begrenzen“, so Lux. „Qualität entsteht nicht allein durch Leistungsgruppen oder Mindestmengen. Sie entsteht am Bett, im Gespräch, in der rechtzeitigen Risikoerkennung und in verlässlichen Teams.“
Die 56. Delegiertenversammlung des DBfK hat deshalb die Resolution „Pflege ist kein Sparschwein – Versorgungssicherheit braucht starke Pflegefachpersonen“ verabschiedet. Darin fordert der Verband, das Pflegebudget im Krankenhaus zu erhalten und nicht weiter auszuhöhlen, Schutzstandards weiterzuentwickeln und Pflegefachpersonen sowie ihre Berufsvertretungen verbindlich an Reformen für eine bessere Versorgung zu beteiligen.
Der DBfK fordert den Bundestag auf, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nachzubessern. Pflegepersonalkosten müssen bedarfsgerecht, verlässlich und zweckgebunden finanziert werden. Dafür ist eine verbindliche Verknüpfung von PPR 2.0 und Pflegebudget notwendig.
„Die Politik muss im laufenden Gesetzgebungsverfahren die Voraussetzungen dafür schaffen“, fordert Lux. „Ein erster Schritt wäre die Einsetzung einer Expert:innenkommission, die eine tragfähige Systematik zur Verbindung von Pflegepersonalbemessung und Pflegebudget erarbeitet. Pflegefachpersonen, Pflegemanagement und der DBfK müssen daran aktiv beteiligt werden.“
Die PPR 2.0 kann als lernendes Instrument dazu beitragen, den tatsächlichen Pflegepersonalbedarf sichtbar zu machen. Wird sie sachgerecht mit dem Pflegebudget als Finanzierungsgrundlage verbunden, können Fehlanreize korrigiert werden, ohne die Schutzfunktion des Pflegebudgets zu gefährden. Denn das Pflegebudget ist eine zentrale Grundlage für Versorgungssicherheit, Patient:innensicherheit und Qualität in der Krankenhauspflege.
„Finanzreformen, die Pflege schwächen, werden am Ende teurer – fachlich, gesellschaftlich und menschlich“, sagt Lux. „Pflege ist kein Sparschwein. Pflegefachpersonen sichern Versorgung.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Aktuelles: Interview mit Bundesministerin Nina Warken
Wir möchten Sie hiermit auf ein Interview hinweisen, das in der Funke Mediengruppe erschienen ist und auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nachgelesen werden kann. Darin spricht Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, MdB unter anderem über die anstehenden Reformen zur Neuaufstellung der Pflegeversicherung.
„Mir geht es jetzt darum, das System zu stabilisieren, um es auch für die nächsten Generationen in seiner Leistungsfähigkeit zu erhalten. Nicht richtig ist, dass ausschließlich gespart wird: Wir verbessern die Prävention und schaffen auch zusätzliche Leistungsansprüche und Entlastungen,“ sagt Nina Warken.
HIER GEHT’S ZUM AUSFÜHRLICHEN INTERVIEW.
Quelle: Pflege im Blick | Nr. 10: Aktuelles, 18.06.2026
Digitalisierungsbündnis fordert Nachschärfung der Pflegereform
Gemeinsame Pressemitteilung, 18.06.2026
Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege begrüßt die Bemühungen im Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), die Digitalisierung in der Pflege voranzutreiben. Der Entwurf greift langjährige Forderungen auf und schafft wichtige Grundlagen für eine digital unterstützte Pflegeinfrastruktur. Dennoch besteht aus Sicht des Bündnisses erheblicher Nachbesserungsbedarf, insbesondere bei der nachhaltigen Finanzierung und der strategischen Gesamtsteuerung der Digitalisierung.
Quelle: https://www.devap.de/unsere-positionen/pressemitteilungen/
Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder des G-BA
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Drs. 21/6130) haben die unparteiischen Mitglieder des G-BA folgende Stellungnahme abgegeben:
Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)
Alle Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungsentwürfen finden Sie auf der Website des G-BA unter Stellungnahmen.
Quelle: G-BA- Infodienst, 17.06.2026
Verwaltungsrat zu Pflegeneuordnungsgesetz
Politik spart auf dem Rücken der Pflegebedürftigen
- Der BARMER-Verwaltungsrat appelliert an die Bundesregierung, bei der Pflege keine Sparpolitik auf Kosten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu betreiben.
- Die Politik darf sich nicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Der Bund muss seine Schulden begleichen, und die Länder müssen Investitions- und Ausbildungskosten vollständig übernehmen.
- BARMER-Verwaltungsratschefin Sylvi Krisch: „Eine Pflegereform ist notwendig und überfällig. Doch in weiten Teilen ist dieser Gesetzentwurf nichts anderes als eine schwere finanzielle Zumutung für die Betroffenen und die pflegenden Angehörigen. Die Gefahr, dass Pflegebedürftige in die Sozialhilfe abgleiten, wäre mit dieser Pflegereform sehr real.“
Berlin, 17. Juni 2026 – Der BARMER-Verwaltungsrat appelliert an die Bundesregierung, bei der Pflege keine Sparpolitik auf Kosten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu betreiben. Der jetzige Gesetzentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz gehe nicht die eigentlichen Finanzprobleme an, sondern belaste einseitig Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und die Beitragszahlenden. „Es ist überfällig, dass die schwarz-rote Koalition eine Reform in Angriff nimmt, um die Finanzgrundlage der sozialen Pflegeversicherung zu stärken. Bund und Bundesländer machen es sich jedoch zu einfach, wenn sie aus lauter Sparwahn die schwächsten Glieder in der Kette belasten, ohne auch nur ansatzweise ihrer eigenen finanz- und versorgungspolitischen Verantwortung gerecht zu werden“, sagt Sylvi Krisch, Verwaltungsratsvorsitzende der BARMER.
Bund muss seine Schulden begleichen
Wichtig sei, dass der Bund seine Schulden begleiche und die Länder vollständig die Investitionskosten für die Infrastruktur der Pflegeheime sowie die Ausbildungskosten angehender Pflegekräfte übernähmen. Der Bund müsse allein für versicherungsfremde Leistungen wie die Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige bis zu sieben Milliarden Euro jährlich aufwenden. Diese sachfremden Leistungen der sozialen Pflegeversicherung gehörten vollständig aus Steuermitteln finanziert und nicht über Versichertengelder. Zudem sei es ein Fehler, dass der Bund auch im Jahr 2028 den Bundeszuschuss für die soziale Pflegeversicherung aussetzen wolle.
Akzeptanz der sozialen Pflegeversicherung nicht gefährden
„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen tragen bereits heute eine enorme finanzielle Last. Zusätzliche Belastungen würden die Akzeptanz der sozialen Pflegeversicherung gefährden. Das Pflegeneuordnungsgesetz darf kein Spargesetz auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen werden. Bund und Länder müssen ihren Beitrag leisten“, so Krisch.
Quelle: Pressemitteilung der BARMER: Verwaltungsrat zu Pflegeneuordnungsgesetz – Politik spart auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, 17.06.2026
Gesundheit wartet nicht bis Schulschluss
DBfK fordert School Nurses an allen Schulen
Berlin, 16.06.2026 – Ein neuer Expert:innenbericht zeigt Handlungsbedarf bei der Schulgesundheitspflege. Der DBfK fordert gesetzliche Verankerung, dauerhafte Finanzierung und bundeseinheitliche Qualifikationsstandards.
Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihres Alltags in der Schule. Dort lernen sie nicht nur – sie leben dort, erleben akute Beschwerden, chronische Erkrankungen, psychische Belastungen und soziale Ungleichheit. Gesundheitswissen, Prävention und pflegefachliche Unterstützung müssen deshalb dort ansetzen, wo Kinder täglich erreichbar sind: in der Schule.
Ein neuer Bericht eines interdisziplinären Expert:innengremiums zur Schulgesundheitspflege/School Nursing unterstreicht diesen Handlungsbedarf. Er beschreibt die gesundheitliche Lage von Kindern und Jugendlichen in Deutschland als alarmierend: Psychische Belastungen, chronische Erkrankungen und soziale Ungleichheiten nehmen zu, während Gesundheitskompetenz sinkt. School Nurses können im schulischen Alltag präventiv, akut und kontinuierlich unterstützen und damit Inklusion, Bildungsteilhabe und Gesundheitskompetenz stärken.
„Schule ist ein Ort, an dem gelebt wird, und Gesundheit wartet nicht, bis die Schule aus ist. Nur wer sich gesund fühlt, kann am Unterricht teilnehmen“, sagt Nadine Haunstetter, Mitglied der DBfK-Fachgruppe Schulgesundheitspflege und Mitautorin des Expert:innenberichts.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht sich durch den Bericht in seinen langjährigen Forderungen bestätigt. School Nurses übernehmen weit mehr als Erste Hilfe. Sie begleiten Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Asthma oder Epilepsie, unterstützen bei akuten Beschwerden, beraten Schüler:innen, Eltern und Lehrkräfte, stärken Gesundheitskompetenz und arbeiten in multiprofessionellen Teams mit Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und weiteren Akteuren zusammen.
„Wir sprechen politisch viel über Prävention, mentale Gesundheit, Inklusion und Bildungsgerechtigkeit. School Nurses verbinden all diese Ziele im konkreten Schulalltag“, sagt Andrea Kiefer, Vorsitzende des DBfK Südwest und ebenfalls Mitautorin des Berichts. „Dafür braucht es jetzt gesetzliche Verankerung, dauerhafte Finanzierung und bundeseinheitliche Qualifikationsstandards.“
Der Bericht zeigt zugleich einen Flickenteppich: Einige Bundesländer haben School Nurses bereits eingeführt oder verstetigt, vielerorts fehlen entsprechende Strukturen weiterhin vollständig. Deutschland liegt damit im internationalen Vergleich deutlich zurück.
Der DBfK fordert deshalb, School Nurses verbindlich im Schul- und Gesundheitsrecht zu verankern, dauerhaft und auskömmlich zu finanzieren und bundesweit einheitliche Qualifikationsstandards zu schaffen. Schulgesundheitspflege darf nicht vom Wohnort, von Modellprojekten oder befristeter Finanzierung abhängen.
„Jedes Kind hat ein Recht darauf, in der Schule sicher, gesund und unterstützt lernen zu können“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „School Nurses sind kein Luxus, sondern eine Investition in Kindergesundheit, Bildungserfolg sowie eine leistungsfähige und zukunftsfähige Gesellschaft.“
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Investition in Gesundheit, Bildung, Inklusion und Zukunft: School Nurses schließen Lücken und schaffen Sicherheit
Egal ob Atemnot beim Sport, Bauchschmerzen während des Unterrichts oder Schwindel bei Typ-1-Diabetes: Gesundheitliche Fragen gehören längst zum Schulalltag. Doch ob Kinder und Jugendliche in solchen Situationen fachlich qualifizierte Unterstützung erhalten, hängt in Deutschland noch immer stark von Bundesland, Schulstandort oder von einzelnen Modellprojekten ab. Ein kürzlich veröffentlichter Expertenbericht zur Schulgesundheitspflege zeigt: Schulgesundheitsfachkräfte – international „School Nurses“ genannt – können Kinder mit chronischen Erkrankungen unterstützen, Gesundheitskompetenz vermitteln, Lehrkräfte entlasten, Eltern Sicherheit geben und Inklusion ermöglichen. Die DDG unterstützt die Forderung nach bundesweiten, gesetzlich verankerten und dauerhaft finanzierten Schulgesundheitsfachkräften an allen Schulen. Zur Pressemitteilung Zum Expertenbericht
Quelle: DDG Newsletter Juni 2026, 15.06.2026
Wichtige Termine:
HAUPTSTADTKONGRESS MEDIZIN UND GESUNDHEIT (HSK)
23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif
Internationale Fachtagung Community Health Nursing
Primärversorgung stärken – Impulse für modernes Gesundheitssystem
07.Juli 2026 von 10:00 – 17:30 Uhr, Robert Bosch Stiftung | Französische Straße 32 | 10117 Berlin und Online per Zoom
Das detaillierte Veranstaltungsprogramm zum Download finden Sie hier.
1.BIS 2. SEPTEMBER 2026: MEDCARE LEIPZIG
https://www.medcare-leipzig.de/
17. DGP- HOCHSCHULTAG
20.11.2026 – Mehr Infos finden Sie hier.
