ADS-Wocheninformation 15.06.2026

ADS-Wocheninformation 15.06.2026

Warken will Bauvorgaben für Pflegeheime lockern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) fordert die Länder auf, baurechtliche Vorgaben für Pflegeheime zu reduzieren. Ziel sei es, die Kosten im stationären Bereich und damit die Eigenanteile der Pflegebedürftigen zu senken. Pflegeheimbetreiber begrüßen den Vorstoß, fordern aber zusätzliche Anreize für private Vorsorge. weiterlesen

Quelle: care konkret daily, 15.06.2026


Pflegeheimbewohner landen immer noch zu oft im Krankenhaus

Pflegeheimbewohner werden noch immer zu häufig ins Krankenhaus eingewiesen: wegen Erkrankungen, die durch bessere Pflege vermeidbar wären, oder direkt im Heim behandelt werden könnten. Das zeigt der aktuelle Gesundheitsreport der AOK Rheinland/Hamburg. Lösen ließe sich das Problem unter anderem durch eine Ausweitung der Telemedizin. Care vor9

Quelle: NL Care vor 9, 15.06.2026


Übergabe

Pflegeneuordnungsgesetz / „Pflege, wie geht es dir?“

In dieser Folge sprechen wir über das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), die aktuellen Reaktionen aus Politik, Praxis und Pflegewissenschaft sowie die Ergebnisse der DBfK-Befragung „Pflege, wie geht es dir?“.

Von Lukas & 3 others • 13. Juni 2026 Im Browser ansehen

Quelle: NL Übergabe, 13.06.2026


Grüne wollen Pflegeversorgung auf Krisen vorbereiten

Berlin: (hib/PK) Nach Ansicht der Grünen muss die häusliche und stationäre Pflege auf mögliche Krisen vorbereitet werden. Wiederkehrende Krisen wie Stromausfälle, Hochwasser, Hitzeperioden, Pandemien oder Störungen der Kommunikationsinfrastruktur hätten in der Vergangenheit deutlich gemacht, wie verletzlich die Versorgungsstrukturen in Deutschland seien, heißt es in einem Antrag (21/6344) der Fraktion.

Die pflegerische Versorgung müsse auch unter außergewöhnlichen Bedingungen verlässlich aufrechterhalten werden. Bei Ereignissen wie großflächigen Stromausfällen, Hochwasserlagen, Hitzeperioden, Pandemien oder im Verteidigungs- oder Spannungsfall seien insbesondere pflegebedürftige Menschen in der häuslichen und stationären Versorgung und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe auf belastbare Vorsorge-, Informations- und Unterstützungsstrukturen angewiesen.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung dazu auf, einen Plan zur Stärkung der Krisenresilienz vorzulegen. Die besonderen Bedarfe der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege und in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sollten bei der Erarbeitung eines Gesundheitssicherstellungsgesetzes angemessen berücksichtigt werden.

Zudem müssten verlässliche Finanzierungsmöglichkeiten für Krisenvorsorge, technische Ausstattung, Schulungen, Übungen und organisatorisches Krisenmanagement in der Pflege gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Sozialversicherungsträger geschaffen werden.

Quelle: heute im bundestag Nr. 479, 12.06.2026


Folgen der Pandemie für Arbeitswelt und Care-Arbeit

Enquete-Kommission Corona/Ausschuss

Berlin: (hib/JR) Die Pandemie hat das Leben aller Menschen beeinflusst – wie sich dies für die Arbeitswelt auswirkte, diskutierte die Enquete-Kommission des Bundestags am Donnerstag. „Die Auswirkungen waren gravierend“, sagte Susanne Wagenmann und bezeichnete die Schäden an Wertschöpfung auf 350 Milliarden Euro. Die Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) führte aus: „Es ist wichtig, in solchen Zeiten die Politik transparent auszugestalten.“ Sie warnte vor einem Flickenteppich bei den Gegenmaßnahmen.

Grit Köllmer von der Vernetzten Pflegedienstleistung Grit Köllmer in Oschersleben berichtete hingegen aus ihrem Pflegeberuf. „Unsere Arbeit ist in der Coronazeit sehr schwierig gewesen.“ Ständig habe es neue Regelungen gegeben, und auch Umsatzeinbußen. Zur sozialen Sicherung sagte sie: „Das Vertrauen unserer Leute ist völlig weg.“

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Pandemie hätte wie in einem Brennglas gezeigt, was gut und was schlecht läuft. Im Frühjahr 2020 seien sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen. „So wurden nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern die wirtschaftliche Lage wurde stabilisiert.“ Insgesamt hätten Frauen in der Pandemie die Hauptarbeit geleistet, in der Care-Arbeit und in den Familien. „Das hat Verwerfungen mit sich gebracht. Man sollte den Geschlechterzusammenhang sehen.“

Diesen sprach auch Judith Rahner an. „Auf dem Arbeitsmarkt wurden strukturelle Benachteiligungen sichtbar gemacht“, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. Weil Frauen mehr in Teilzeit und in Minijobs arbeiten, sei das Kurzarbeitergeld für sie viel niedriger ausgefallen. „Politische Maßnahmen sind nicht geschlechtsneutral.“ Viele Mütter hätten dann auch noch ihre Erwerbsarbeit reduziert. Daher forderte sie, Minijobs verstärkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen. „Eine Gesellschaft ist nur krisenfest, wenn die, die sie tragen, nicht vernachlässigt werden.“

Katja Kipping betonte, dass Ärmere die Verlierer der Pandemie gewesen seien. Unter anderem hätten beengte Wohnverhältnisse die negativen Folgen verstärkt, so die Linken-Politikerin und Geschäftsführerin sowie Abteilungsleiterin Sozial- und Europapolitik des Paritätischen Gesamtverbands; sie forderte die Einrichtung von öffentlichen Lernorten. „Sie sind jetzt zu identifizieren und hochzufahren.“ Ferner seien Mittagessen in Einrichtungen oder die Tafeln weggebrochen. Und: „Personalbemessung in sozialen Einrichtungen darf nicht auf Kante genäht sein.“

Die Familien in den Fokus nahm Katharina Spieß. Die Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sagte, die Schließung von Einrichtungen habe die Familien in besonderem Maße belastet. „Die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wurde eingeschränkt, auch die der Eltern“. Zwei Drittel der Familien seien während der Pandemie im Doppelerwerb gewesen.

Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an.

Auf die Frage, was passiert wäre, wenn es keine Eingriffe des Staates gegeben hätte, antwortete BDA-Vertreterin Wagenmann: „Der Vergleich mit Europa zeigt, dass unser Modell der Sozialpartnerschaft extrem zur Arbeitsplatzsicherung beigeragen hat.“

Köllmer berichtete aus der Pflegepraxis, dass Patienten die Nahrungsaufnahme verweigert hätten, weil sie dachten, ihre Angehörigen wollten sie nicht mehr sehen. Teilweise hätten vier Mitarbeiter in drei Schichten für 51 alte Menschen arbeiten müssen. „Es gab eine unverhältnismäßige Einmischung der Politik in unsere Arbeit.“ Sich zum Beispiel von einem Angehörigen nicht verabschieden zu können, den man sehr liebt, „da macht man sich Vorwürfe“, sagte sie.

Heil dagegen sagte, Arbeitsschutz sei vor der Pandemie als Bürokratie-Thema belächelt worden. Arbeitsschutzmaßnahmen seien nicht am grünen Tisch entstanden, „sondern mit den Betrieben gemeinsam erarbeitet“ worden.

Frauenrat-Vertreterin Rahner betonte, dass die psychische Belastung für Frauen in der Pandemie ein lange unterschätztes Phänomen gewesen sei. „Das waren keine individuellen Überforderungen, sondern strukturelle Belastungen.“ Sie forderte, zum Beispiel Gewaltschutz verbindlich in Krisenkonzepte einzubinden.

Kipping berichtete aus ihrer Zeit als Sozialsenatorin Berlin, wie das Land auf Menschen mit Obdachlosigkeit reagiert habe. „Pfandflaschensammeln, um Spenden bitten“, das sei alles eingeschränkt gewesen. Eine Reaktion: „Hostels und Jugendherbergen wurden angemietet.“ Unter anderem sei die Straßensozialarbeit als systemrelevant eingestuft worden, dabei erwähnte Kipping besonders die Arbeit des Vereins Karuna und die von ihm eingesetzte Taskforce, in der ehemals von Wohnungslosigkeit Betreoffene quer durch die Stadt fuhren, um Bedarfe zu ermitteln und Hilfe zu leisten.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 92, 12.06.2026


Gesetzgebungsverfahren

Politik berät umstrittenes GKV-Spargesetz

Bundestag und Bundesrat starten diesen Freitag ins parlamentarische Verfahren des umstrittenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 15.06.2026


Gesundheitsreformen

Pflegeverbände warnen vor Kürzungen

Pflegeverbände und Leistungserbringer warnen vor Einsparungen im Gesundheitssystem. Sie sehen Risiken für Versorgung, Personal und Ausbildung. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 15.06.2026


1066. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2026

Bundesrat kritisiert geplante Reform der gesetzlichen Krankenkassen

In einer umfangreichen Stellungnahme haben die Länder in der Bundesratssitzung am 12. Juni 2026 deutliche Kritik am von der Bundesregierung geplanten Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung geübt.

Forderung nach dem Ende der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen

Darin betonen die Länder, dass es nicht Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung sei, versicherungsfremde Leistungen und gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren. Es sei nicht vermittelbar, dass Versicherte, Leistungserbringer, Krankenkassen und die Pharmaindustrie weiter belastet würden, während diese Kostenfaktoren unangetastet blieben. Die von der Bundesregierung geplante erhöhte Finanzierung bei der Grundsicherung sei dafür nicht ausreichend. Angesichts der finanziellen Schieflage der Krankenkassen sei es zudem unverständlich, dass der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen reduziert werden soll. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Beiträge für die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung allein zu tragen.

Insolvenzgefahr für Krankenhäuser

Der Bundesrat warnt auch vor einer hohen Insolvenzgefahr für Krankenhäuser. Diese würden durch die Sparmaßnahmen überproportional belastet, obwohl sie durch die Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits einen Beitrag in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zur Beitragsstabilisierung geleistet hätten. Die Länder fordern, im gesamten Gesundheitssektor­ den derzeitigen bürokratischen Aufwand abzubauen.

Abschläge in der Kritik

Auch die pharmazeutische Industrie werde nach Ansicht der Länder durch die Reform über Gebühr belastet. Durch einen möglicherweise höheren Herstellerabschlag, also den Rabatt, den Pharmaunternehmen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gesetzlich Versicherten gewähren müssen, werde ihr Planungssicherheit genommen. Auch dürfe der Apothekenabschlag nicht wie geplant von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht werden, um die Apotheker nicht noch mehr zu belasten.

Änderungen bei Mitversicherung

Ebenfalls kritisch sieht der Bundesrat die vorgesehenen Änderungen bei der Familienversicherung. So fordert er unter anderem, die Besonderheiten bei familiengeführten landwirtschaftlichen Betrieben zu berücksichtigen, in denen Ehepartnerinnen oder Ehepartner oft ohne eigenes Einkommen mitwirken. Es sei sicherzustellen, dass insbesondere die soziale Absicherung von Frauen gewährleistet bleibe. Außerdem befürchten die Länder Härten für ältere Personen, deren Familienmodell jahrzehntelang darauf beruhte, dass nur ein Ehepartner berufstätig sei. Sie fordern daher ausreichende Übergangsfristen und eine befristete Altersgrenze, um soziale Härten abzuschwächen.

Zahlreiche Änderungsvorschläge

Darüber hinaus schlagen die Länder in der umfangreichen Stellungnahme vor, zahlreiche Einzelregelungen im Gesetzentwurf zu streichen oder zu überarbeiten. Dazu gehören die Streichung des Facharztvorbehalts in der Kieferchirurgie und die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin. Außerdem sollen beispielsweise Regelungen zu Krankentransportleistungen aus dem Gesetz genommen werden, da diese bereits im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung enthalten seien.

Was die Bundesregierung vorhat

Um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, möchte die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deren Ausgaben reduzieren und Einnahmen steigern. Hierfür sieht sie zahlreiche Maßnahmen vor: So sollen unter anderem kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden, wobei die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne als Obergrenze gelten soll. Zudem ist geplant, die Vergütungen von Führungskräften der Krankenkassen und die Ausgaben für Verwaltung und Werbung zu begrenzen.

Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte sollen einmalig um 50 Prozent und die monatliche Bemessungsgrenze einmalig um 300 Euro erhöht werden. Außerdem sollen keine Kosten mehr für homöopathische Mittel übernommen werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, für mitversicherte Partner einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zu erheben, wobei es Ausnahmen geben soll, zum Beispiel bei Kindern.

Weiteres Gesetzgebungsverfahren

Die Bundesregierung kann sich nun zur Stellungnahme des Bundesrates positionieren. Dann ist der Bundestag am Zug. Wenn er das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in die Länderkammer, die dann entscheidet, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft oder das Gesetz passieren lässt.

Plenarsitzung des Bundesrates am 12.06.2026

Quelle: NL Bundesrat, 12.06.2026


Gesundheitskürzungsgesetz

Der Gegenwind nimmt zu

Noch vor einigen Monaten hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken den starken Widerstand gegen ihr Gesundheitskürzungsgesetz als Bestätigung für seine Richtigkeit abgetan: Wenn alle dagegen seien, müsse es ja gut sein. Schon damals zeigte sich ein Verständnis von Politik, das Reformen ausschließlich als Belastung und Kürzung versteht. weiterlesen »

Quelle: 23/26 | DKG Update, 12.06.2026


Reformdruck nimmt zu – Lasten gerecht verteilen

12.06.2026 – „Es ist dringend notwendig, dass die Reform jetzt zügig durch den Gesetzgebungsprozess kommt. Denn die gesetzliche Krankenversicherung braucht die darin vorgesehenen Einsparungen, um die 75 Millionen Versicherten im nächsten Jahr ohne erneute Beitragssatzerhöhungen gut versorgen zu können“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis.

Quelle: PM GKV-Spitzenverband, 12.06.2026


Sparen an der Pflege gefährdet die Sicherheit der Patientinnen und Patienten

Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor den Folgen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.

Berlin (11. Juni 2026, Nr. 28/2026) – Anlässlich der Beratungen des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag und im Bundesrat am 12. Juni 2026 warnt der Deutsche Pflegerat davor, notwendige Finanzstabilität mit pauschalem Spardruck zulasten der Pflege zu verwechseln.

„Die gesetzliche Krankenversicherung braucht eine verlässliche Finanzierung, aber nicht zulasten der pflegerischen Versorgung“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Professionelle Pflege ist kein Sparreservoir. Sie ist notwendig, dass Krankenhäuser, ambulante Versorgung und sektorenübergreifende Strukturen funktionieren.“

Der Deutsche Pflegerat kritisiert besonders die geplante Begrenzung des Pflegebudgets. Die Vergangenheit hat gezeigt: Wenn Pflege Teil pauschaler Sparmaßnahmen der Krankenhäuser ist, wird professionelle Pflege abgebaut. Eine Rückkehr zur DRG-Logik oder eine vom Pflegebedarf entkoppelte Deckelung gefährdet die Sicherheit der Patientinnen und Patienten, die Personalentwicklung und die Versorgungssicherheit.

„Das Pflegebudget muss erhalten bleiben und gezielt weiterentwickelt werden“, fordert Vogler. „Fehlanreize müssen beseitigt, pflegefremde Tätigkeiten klar abgegrenzt und Verfahren vereinfacht werden. Maßstab dürfen aber nicht allein Kassenlage und Grundlohnrate sein. Maßstab müssen der Pflegebedarf, die Tarifrealität, die Personalbemessung und die Versorgungsqualität sein.“

Der Deutsche Pflegerat fordert, die professionelle Pflege nicht erneut zum variablen Kostenblock zu machen. Wer Pflege jetzt unter pauschalen Kostendruck setzt, gefährdet Versorgung statt sie zu sichern.

„Sparen an der Pflege ist kein Beitrag zur Stabilisierung“, betont Vogler. „Es ist ein Risiko für die Patientinnen und Patienten.“

Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky


Tausende protestieren gegen Warkens Gesundheits- und Pflegereform

Anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) gingen in Hannover rund 8.000 Beschäftigte aus Krankenhäusern und Pflegeheimen auf die Straße. Sie kritisieren die geplanten Kürzungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) scharf. ►weiterlesen

Quelle: NL Altenpflege, 11.06.2026


Statement

Bei den Rentenansprüchen für pflegende Angehörige zu sparen, setzt ein falsches Signal →

Die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen werde von ihren Angehörigen – überwiegend von Frauen – gepflegt, die das System entscheidend entlasteten, erinnert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. „Wertschätzung sieht anders aus“, so Reimann anlässlich der Verbändeanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz am Mittwoch.
11.06.2026 ᛫ AOK-Bundesverband ᛫ Pflege vor Ort

Quelle: NL AOK, 11.06.2026


Mobilität pflegebedürftiger Menschen fördern

Das neue, frei zugängliche Arbeitsmaterial der Fachstiftung Zentrum für Qualität in der Pflege für Bewegungsförderung in der professionellen Langzeitpflege ist veröffentlicht. Es bietet kompakte Informationen und praktische Hinweise zu wissenschaftlich erprobten Interventionen.

Berlin, 11. Juni 2026. Über 60 Prozent der Menschen ab 65 Jahren in Deutschland bewegen sich laut Daten des RKI zu wenig. Bewegungsmangel erhöht dabei unter anderem das Risiko für Pflegebedürftigkeit und kann deren Fortschreiten beschleunigen. Bewegungsförderung ist darum ein wesentlicher Beitrag zur Prävention auch bei älteren pflegebedürftigen Menschen. Sie kann dazu beitragen, körperliche und geistige Fähigkeiten zu erhalten oder zu verbessern. Gleichzeitig existiert eine Vielzahl von Ansätzen zur Bewegungsförderung. Entsprechend stehen stationäre Langzeitpflegeeinrichtungen und ambulante Dienste in der Praxis oft vor der Herausforderung, hierbei den Überblick zu behalten und vor allem auch geeignete Interventionen auszuwählen. Dies wird dadurch zusätzlich erschwert, dass über deren Wirksamkeit oft nur wenig bekannt ist.

„Genau hier setzt unser neues Arbeitsmaterial zur Bewegungsförderung an“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin und Geschäftsleiterin im Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). „Es soll als kompakter Wegweiser für die professionelle Langzeitpflege dienen, um sich schnell zu passenden und wissenschaftlich untersuchten Ansätzen orientieren zu können.“

Das Arbeitsmaterial stellt 30 bewegungsfördernde Interventionen vor, die jeweils auf einer zweiseitigen Übersicht prägnant beschrieben werden. Diese umfasst unter anderem Angaben zum Setting, zu den erforderlichen kognitiven und körperlichen Voraussetzungen bei den Teilnehmenden und den Qualifikationsanforderungen bei den Anleitenden.

Außerdem gibt es Hinweise zur erforderlichen materiellen und räumlichen Ausstattung und zur korrekten Durchführung der jeweiligen Intervention. Darüber hinaus wird jeweils der Kenntnisstand zur Wirksamkeit dargestellt. Die Bandbreite der Interventionen reicht von klassischen motorischen Programmen wie dem „Otago-Übungsprogramm“ über demenzspezifische Angebote wie die „MAKS-Therapie®“ bis hin zu digital gestützten Konzepten wie der „Apfelernte“.

„Alle vorgestellten Maßnahmen sind allgemein für hochaltrige, mehrfacherkrankte Menschen mit Unterstützungs- und Pflegebedarf geeignet. Bei der Auswahl und Durchführung müssen aber natürlich die fachlichen Voraussetzungen zur Durchführung sowie insbesondere die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person beachtet werden“, so Daniela Sulmann. Bedingungen für die Anwendung seien immer das Einverständnis der pflegebedürftigen Person sowie die gesundheitliche Unbedenklichkeit aus ärztlicher Sicht. „Motivieren ist wichtig und richtig – aber niemand darf gedrängt oder gar gezwungen werden“, betont Sulmann.

Das Arbeitsmaterial basiert auf einer systematischen wissenschaftlichen Literaturrecherche und ist werbefrei. Es steht ab sofort auf dem Portal des ZQP unter https://www.zqp.de/ kostenlos zum Download bereit.

Quelle: PM ZQP, 11.06.2026


„Die Internationalisierung in Ausbildung und Arbeitswelt gestalten – Vielfalt als Chance für die Pflege“

Virtueller Lunch-Talk: 19. Juni 2026 von 12 bis 13 Uhr

Impulse
  • Oliver Lauxen, Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK)
  • Frank Schmitz, Asklepios Kliniken Langen-Seligenstadt
  • Ursula Günschmann, Mission Leben – Lernen gGmbH, Akademie für Pflege- und Sozialberufe
  • Silvia Brandão, Hessisches Ministerium für Familien, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um eine Anmeldung:  https://iwak.idloom.events/Lunchtalk_Internationalisierung.

Einwahl: https://uni-frankfurt.zoom.us/j/65572058549?pwd=rf5ieavv5q4KbDFbgpDpKP0pJWJAQu.1#successei

Nachfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Lauxen: lauxen@em.uni-frankfurt.de oder per Telefon 069 798 25457


Pflegegesetz-Entwurf bedarf einer sektorenübergreifenden Anpassung

Sachverständigen-Stellungnahme des KDA zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat bereits im Jahr 1974 den fachlichen und politischen Diskurs zur Einführung einer Pflegeversicherung initiiert und fortan gefördert. Anschließend hat sich das KDA regelmäßig mit Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung in die Diskussion eingebracht. Zuletzt mit den Strategiepapieren …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/pflegegesetz-entwurf-bedarf-einer-sektorenuebergreifenden-anpassung/

Quelle: PM KDA, 11.06.2026


G-BA

Stellungnahme der unparteiischen Mitglieder des G-BA

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) haben die unparteiischen Mitglieder des G-BA folgende Stellungnahme abgegeben:  Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG (PDF)

Alle Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Verordnungsentwürfen finden Sie auf der Website des G-BA unter  Stellungnahmen.

Quelle: G-BA-Infodienst, 10.06.2026


Pflegefinanzierung

Alt, aber gesund: Zur Verteilung von Pflegerisiko und Ausgaben in der Pflegeversicherung

Die gegenwärtige Debatte über die Reform der sozialen Pflegeversicherung rückt auch die Frage nach der Risiko- und Lastenverteilung im dualen System der Pflegeversicherung erneut in den Fokus. Zuletzt wurde argumentiert, ein Finanzausgleich mit der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) sei für die Soziale Pflegeversicherung (SPV) kaum wirksam oder sogar nachteilig, da die PPV aufgrund ihrer alternden Versichertenstruktur künftig stärker belastet werde.

Die aktuellen Analysen des WIdO zeigen empirisch: Trotz inzwischen ungünstigerer Altersstruktur weist die PPV weiterhin deutlich niedrigere Pflegeprävalenzen und Ausgaben je Versicherten auf: Weiterhin sind die Pflegeprävalenzen und Leistungsausgaben nur in etwa halb so hoch wie in der SPV.

Dieser Befund widerspricht der These, dass demografische Alterung automatisch zu einer Angleichung der Risiko‑ und Kostenprofile führt. Ausschlaggebend sind vielmehr selektive Zugangsmechanismen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die zu einer Konzentration günstiger Risiken in der PPV und belasteter Bevölkerungsgruppen in der SPV führen.

Die Analyse des WIdO erscheint als Print in G+G Wissenschaft 2026 Nr. 3 und ist online schon jetzt abrufbar >>>.

Quelle: WIdO – Newsletter Pflegefinanzierung, 10.06.2026


DBfK zur GMK-Protestaktion: Signale reichen nicht – Pflege braucht verbindliche Änderungen

Berlin, 10.06.2026 – Die Bundesregierung greift mit ihren Reformplänen für die Gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung sowohl die pflegerische Versorgung als auch die Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden an. Anlässlich der Gesundheitsminister:innenkonferenz am 10. Juni in Hannover fordert der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) verbindliche Änderungen statt politischer Symbolik.

„Dass Minister Dr. Andreas Philippi als GMK-Vorsitzender das Gespräch mit den Protestierenden sucht, ist ein wichtiges Signal“, sagte Sandra Mehmecke, Geschäftsführerin des DBfK Nordwest, am Rande der Protestaktion. „Aber Signale reichen nicht. Entscheidend ist nicht, was heute auf einer Bühne gesagt wird. Entscheidend ist, was am Ende im Gesetz steht. Wer Pflege schützen will, muss vollständige Refinanzierung von Personalkosten sichern, Personalbemessungsinstrumente stärken und jede Sparlogik stoppen, die zu Stellenabbau führt.“

Mehmecke warnte davor, dass die öffentliche Debatte die tatsächlichen Folgen der Sparpläne bislang nur unzureichend abbildet: „Den Menschen ist nicht klar, was auf dem Spiel steht. Es wird über Beitragssätze, Hautkrebsscreenings, Mitversicherung oder höhere Zugangsvoraussetzungen für Pflegegrade gesprochen. Aber der große blinde Fleck ist der drohende Stellenabbau in der Pflege. Pflegebudgets zu deckeln und Lohnkosten nicht mehr vollständig zu refinanzieren, ist keine abstrakte Finanzpolitik. Das ist eine Lohnbremse. Das ist Druck auf Personalstellen. Das ist Personalabbau durch die Hintertür.“

Schon heute erleben Patient:innen, Pflegebedürftige und Angehörige, dass Versorgung vielerorts nicht mehr verlässlich gesichert ist. „Wer heute einen Heimplatz, einen Pflegedienst, psychiatrische Unterstützung oder eine Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt sucht, erlebt ganz konkret, was Personalmangel in der Pflege bedeutet“, so Mehmecke. „Und dann sollen ausgerechnet jetzt die Finanzierungsgrundlagen für Pflege weiter geschwächt werden? Das ist verantwortungslos.“

Der DBfK fordert die Gesundheitsminister:innen der Länder auf, gegenüber dem Bund klare rote Linien zu ziehen. Pflege dürfe nicht erneut als Einsparreserve behandelt werden. „Wir brauchen keine Lohnbremse, keine Budgetdeckel, die Stellenabbau befördern, und keine Reformen, die gute Ziele formulieren und am Ende Leistungen kürzen und Arbeitsbedingungen verschlechtern“, so Mehmecke. „Wir brauchen eine echte Reform: solidarisch, bedarfsgerecht und professionsgerecht.“

Aus Sicht des DBfK dürfen Personalbemessungsinstrumente nicht geschwächt, verwässert oder politisch kleingerechnet werden. Im Krankenhaus, in der Langzeitpflege, in der Psychiatrie und in allen weiteren Versorgungsbereichen brauche es verbindliche, wissenschaftlich fundierte und weiterentwickelte Personalbemessung. Mehmecke: „Wer Versorgung sichern will, muss den tatsächlichen Pflegebedarf abbilden, Pflegefachpersonen stärken und Personalkosten verlässlich refinanzieren. Technik kann Pflege unterstützen. Sie darf Pflege aber nicht ersetzen.“

DBfK-Präsidentin Vera Lux hatte die Gesundheitsminister:innen der Länder im Vorfeld der Protestaktion aufgerufen, sich gegen die Kürzungen in pflegerelevanten Bereichen zu stellen: „Pflege ist kein Sparschwein! Pflege ist unterfinanziert. Wer hier in Zeiten einer alternden Gesellschaft mit steigenden Versorgungsbedarfen den Rotstift ansetzt, nimmt Versorgungslücken billigend in Kauf und spart vor allem an der Menschenwürde. Und dagegen werden wir uns mit aller Kraft wehren.“

Auch in anderen Städten gab es am 10. Juni Proteste gegen die Sparpläne der Bundesregierung, etwa in München mit Beteiligung des DBfK Südost. Weitere Aktionen werden folgen.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


Pflegebevollmächtigte fordert in ihrem Bericht zur GMK zur Stärkung von Prävention und Ehrenamt auf

Berlin, 10. Juni 2026 – Die Herausforderungen, vor denen die Pflege steht, sind riesig. Katrin Staffler, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, fordert deswegen im Vorfeld der 99. Gesundheitsministerkonferenz dazu auf, die nötigen Veränderungen und Prozesse gemeinsam anzugehen: „Worauf es jetzt ankommt, ist die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Menschen mit Pflegebedarf jeden Alters sich auch weiterhin darauf verlassen können, überall sicher versorgt zu werden. Dazu müssen wir alle, Bund Länder und Kommunen, die nötigen Strukturen schaffen und stärken.“

Ob eine gute Versorgung vor Ort gelingt, hängt ganz entscheidend von den jeweiligen Angebotsstrukturen ab. Die Pflegebevollmächtigte ruft daher die Länder dazu auf, gerade im Bereich der ehrenamtlichen Angebote flexible und bürokratiearme Strukturen zu schaffen, die eine möglichst große Angebotsvielfalt erlauben.

Die Pflegebevollmächtigte sieht einen weiteren wichtigen Schwerpunkt in der Früherkennung und Prävention altersbedingter gesundheitlicher Risiken. „Es geht hier nicht um den erhobenen Zeigefinger. Gesundheitsschädliches Verhalten entsteht nicht allein aus individuellen Entscheidungen, sondern auch aus den Bedingungen, in denen Menschen leben. Deshalb müssen wir diese Bedingungen so gestalten, dass gesundes Verhalten einfacher wird“, so Staffler. Sie appelliert daher, Pflege und Prävention in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen mitzudenken.

In ihrem Bericht an die Gesundheitsminister weist die Pflegebevollmächtigte darüber hinaus auf die große Bedeutung der Pflegekammern und den notwendigen Ausbau technischer Grundbedingungen für die digitale Teilhabe hin.

Den Bericht der Pflegebevollmächtigten finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Arbeit der Pflegebevollmächtigten finden Sie unter www.pflegebevollmaechtigte.de

Quelle: PM der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, 10.06.2026


Selbstverwaltung

DBfK fordert mehr Einfluss im G-BA

Der DBfK fordert erneut ein Stimmrecht für die Pflege im G-BA. Die Berufsgruppe ist bisher nur beratend beteiligt – trotz wachsender politischer Debatte. Lesen

Quelle: NL BibliomedPflege, 09.06.2026


Hitzeschutz in der ambulanten Pflege

DBfK fordert mehr Schutz in der ambulanten Pflege und lädt am 11. Juni zu einer Online-Veranstaltung ein

Berlin, 09.06.2026 – Zum Hitzeaktionstag am 11. Juni 2026 macht der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) auf die besonderen Risiken aufmerksam, die hohe Temperaturen für pflegebedürftige Menschen mit sich bringen. Infolge des Klimawandels nehmen Hitzephasen auch in Deutschland zu. Gerade in der ambulanten Versorgung zeigt sich, wie dringend wirksame Schutzmaßnahmen benötigt werden.

„Pflege ist nah an den Menschen und erkennt oft als Erste, wenn Hitze zur Gefahr für die Gesundheit wird“, erklärt DBfK-Präsidentin Vera Lux. „Gerade ältere, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen brauchen in Hitzeperioden besondere Aufmerksamkeit und verlässliche Unterstützung.“

Pflegefachpersonen erleben täglich, wie stark hohe Temperaturen vulnerable Menschen belasten. Sie achten bei Hausbesuchen auf Anzeichen von Dehydrierung, Kreislaufproblemen oder Erschöpfung, beraten Angehörige und helfen, Schutzmaßnahmen im Alltag umzusetzen. Gleichzeitig steigen auch die Belastungen für die Beschäftigten in der ambulanten Pflege.

Für den DBfK ist klar: Hitzeschutz muss pflegerische Expertise systematisch einbeziehen. Nötig sind kommunale Hitzeschutzpläne mit Beteiligung ambulanter Pflegedienste, eine bessere Vernetzung von Gesundheitswesen, Kommunen und Pflege sowie gezielte Unterstützung für Pflegebedürftige, Angehörige und professionell Pflegende.

„Hitzeschutz darf nicht an der Haustür enden“, so Lux. „Wer vulnerable Menschen wirksam schützen will, muss die ambulante Pflege und deren Expertise mitdenken – fachlich, strukturell und politisch.“

Wie Hitzeschutz im ambulanten Pflegealltag gelingen kann, diskutiert die AG Nachhaltigkeit des DBfK am Donnerstag, 11. Juni 2026, um 18:00 Uhr in einer Online-Veranstaltung. Unter dem Titel „Hitzeschutz in der Pflege: Herausforderungen und Lösungen im ambulanten Alltag“ stehen Erfahrungen aus der Praxis und konkrete Lösungsansätze im Mittelpunkt.

Registrierung:https://us02web.zoom.us/meeting/register/I2ZyWurxTVazeobCA4MIEQ

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de


Wichtige Termine:

 

IWAK-LUNCHTALK AM 19. JUNI 2026 – DIE INTERNATIONALISIERUNG IN AUSBILDUNG UND ARBEITSWELT GESTALTEN

Den Anmeldelink finden Sie unter: https://iwak.idloom.events/Lunchtalk_Internationalisierung


HAUPTSTADTKONGRESS MEDIZIN UND GESUNDHEIT (HSK)

23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif


Internationale Fachtagung Community Health Nursing

Primärversorgung stärken – Impulse für modernes Gesundheitssystem

07.Juli 2026 von 10:00 – 17:30 Uhr, Robert Bosch Stiftung | Französische Straße 32 | 10117 Berlin und Online per Zoom

Das detaillierte Veranstaltungsprogramm zum Download finden Sie hier.

Tagungsplatz sichern!


1.BIS 2. SEPTEMBER 2026: MEDCARE LEIPZIG

https://www.medcare-leipzig.de/


17. DGP- HOCHSCHULTAG

20.11.2026 –  Mehr Infos finden Sie hier.