PNOG ist kein Zukunftskonzept
DBfK fordert grundlegende Strukturreformen statt Streichpolitik
Berlin, 08.06.2026 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) kritisiert den Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) deutlich. Zwar greift der Entwurf unter anderem mit Prävention, Pflegebegleitung, Pflegeprozessverantwortung und Digitalisierung zentrale Reformfelder auf. In seiner jetzigen Fassung bleibt er jedoch fachlich unzureichend und sozialpolitisch riskant: Statt tragfähige Strukturen zu schaffen, setzt der Entwurf auf Leistungseinschränkungen und neue Belastungen – zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und beruflich Pflegenden.
„Pflege braucht seit Jahren echte Strukturreformen. Dieser Entwurf greift zwar richtige Themen auf, folgt am Ende aber nicht einer Versorgungslogik, sondern vor allem einer Sparlogik. Das ist kein belastbares Zukunftskonzept für eine alternde Gesellschaft“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.
Aus Sicht des DBfK ist vor allem die geplante Pflegebegleitung ein zentraler Prüfstein dafür, ob die Versorgung tatsächlich verbessert werden soll. Sie kann ein wichtiger Fortschritt sein, wenn sie als pflegefachliche Leistung verstanden, verbindlich qualifizierten Pflegefachpersonen zugeordnet und verlässlich finanziert wird. Genau darin liegt aus Sicht des DBfK die Chance, Versorgung zu stabilisieren, Angehörige zu entlasten und Krisen im häuslichen Bereich früher zu vermeiden. Dafür braucht es auch endlich die rechtliche Verankerung erweiterter pflegerischer Rollen wie Advanced Practice Nurses (APN) und Community Health Nurses (CHN).
„Pflegebegleitung darf kein gut klingendes Verwaltungsversprechen bleiben. Wenn sie wirken soll, muss sie fachlich stark aufgestellt, verlässlich finanziert und in die Hände qualifizierter Pflegefachpersonen gelegt werden. Dann kann sie Versorgung verbessern, Angehörige entlasten und am Ende auch unnötige Eskalationen im System und mangelnde Steuerung verhindern“, so Lux. Zugleich sollten bereits bestehende pflegefachliche Beratungs- und Begleitungsstrukturen konsequent einbezogen werden, statt neue Parallelstrukturen aufzubauen.
Kritisch bewertet der DBfK, dass der Entwurf Leistungen in frühen Pflegegraden schwächt, Entlastungen nach hinten verschiebt und neue Hürden im Leistungszugang schafft. Gerade frühe Unterstützung entscheidet jedoch darüber, ob Versorgung zu Hause stabil bleibt oder ob Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte System weiter zunehmen.
Auch die geplante Weiterentwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sieht der DBfK mit Sorge. Kriterien können überprüft und weiterentwickelt werden, wenn dies fachlich sauber, pflegewissenschaftlich begründet, unabhängig geprüft und unter verbindlicher Beteiligung der Pflegeberufe sowie der Betroffenenvertretungen geschieht. Was nicht akzeptabel ist, sind Veränderungen, die vor allem den Zugang zu Leistungen begrenzen, statt den tatsächlichen Unterstützungsbedarf abzubilden. „Wer Kriterien für Pflegebedürftigkeit überprüft, muss sich an Versorgungsrealität und pflegewissenschaftlicher Evidenz orientieren – nicht an fiskalischen Zielgrößen. Pflegebedarf muss korrekt erfasst werden, nicht politisch kleiner gerechnet“, sagt Lux.
Auch bei der Unterstützung in Akut- und Krisensituationen bleibt der Entwurf aus Sicht des DBfK zu vage. Neue ambulante Strukturen entstehen nicht durch eine gesetzliche Überschrift, sondern nur mit klaren Zuständigkeiten, qualifiziertem Personal und einer auskömmlichen Vorhaltefinanzierung.
Scharf kritisiert der DBfK zudem die geplante Aussetzung zentraler Tariftreue- und Entlohnungsregelungen. In den vergangenen Jahren ist viel dafür getan worden, den Pflegeberuf gerade in der Langzeitpflege attraktiver zu machen. Wer diese Standards nun wieder infrage stellt, tritt diese Bemühungen mit Füßen und sendet ein verheerendes Signal an die Berufsgruppe. „Gute Pflege gibt es nicht zum Billigtarif. Wer bei Tariftreue und Entlohnung zurückrudert, verspielt mühsam erreichte Fortschritte bei der Attraktivität des Berufs. Gerade in der Langzeitpflege wäre das fatal“, so Lux.
Für den DBfK reicht die Kritik deshalb über einzelne Regelungen hinaus. Wenn Menschen den Eindruck gewinnen, dass sie im Fall von Pflegebedürftigkeit auf weniger verlässliche Unterstützung zählen können, während Verantwortung weiter in ohnehin überlastete – und noch immer vor allem von Frauen getragene – Versorgungssettings verschoben wird, ist das nicht nur sozialpolitisch falsch. Es beschädigt Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Sozialstaats und verschärft gesellschaftliche Überforderung.
Der DBfK fordert deshalb, Pflegeversicherung solidarisch, bedarfsgerecht und unter Beachtung von Menschenwürde und ethischen Aspekten weiterzuentwickeln. Gute Pflege wird besser und langfristig auch wirtschaftlicher, wenn professionelle Pflege endlich die tragende Rolle erhält, die sie im System übernehmen kann: mit klaren Kompetenzen, früher Unterstützung, verlässlicher Refinanzierung, starken pflegefachlichen Leistungen und guten Arbeitsbedingungen.
Der DBfK werde seine Kritik und seine Änderungsvorschläge in einer Stellungnahme ausführlich darlegen. Dass für ein Gesetz mit dieser Reichweite nur eine extrem kurze Frist zur Stellungnahme gesetzt worden sei, sei ein weiteres falsches Signal.
„Wenn die Politik stabile Versorgung zu Hause, weniger Krisen und echte Entlastung will, dann muss sie professionelle Pflege endlich so aufstellen, dass sie diese Aufgaben auch übernehmen kann. Was wir nicht brauchen, ist ein Gesetz, das Verbesserungen ankündigt und am Ende vor allem Leistungen begrenzt“, so das Fazit von Lux.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Aus der Praxis erzählt: Ronja und Maximilian über ihre HIPSTA-Erfahrung
23. Folge des Podcasts „PflegeKraft HD“
Im Interview berichten Ronja Latermann, Auszubildende der Pflege, und Maximilian Moennig, Medizinstudent im praktischen Jahr, über ihre gemeinsame Zeit auf der chirurgischen HIPSTA-Station.
In der ersten Folge zu HIPSTA ging es darum, wie die interprofessionelle Ausbildungsstation am Universitätsklinikum Heidelberg aufgebaut ist und wie Auszubildende und Studierende dort begleitet werden. In dieser Folge hören wir nun von zwei Menschen, die HIPSTA selbst erlebt haben: Ronja Latermann, Auszubildende in der Pflege, und Maximilian Moennig, Medizinstudent im Praktischen Jahr. Jetzt reinhören! (…)
Quelle: [Universitätsklinikum Heidelberg] Aus der Praxis erzählt: Ronja und Maximilian über ihre HIPSTA-Erfahrung, PM 08.06.2026
Zum Hitzeaktionstag: Beschäftigte vor Hitzeerschöpfung schützen
08.06.2026 – Der Klimawandel sorgt für mehr heiße Tage – und stellt Beschäftigte und Betriebe zunehmend vor Herausforderungen. Sowohl bei Arbeiten im Freien als auch in Innenräumen kann es zu einer Hitzeerschöpfung kommen, die unbehandelt im Extremfall in einen Hitzeschlag münden kann. Umso wichtiger ist es, typische Warnsignale frühzeitig zu erkennen und richtig zu reagieren. Welche Symptome auf eine Hitzeerschöpfung hindeuten und welche Sofortmaßnahmen helfen, macht ein Aushang der neuen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit zum bundesweiten Hitzeaktionstag am 11. Juni deutlich.
Auf Symptome achten
Sowohl die Betroffenen selbst als auch Kolleginnen und Kollegen können Anzeichen einer Hitzeerschöpfung gut erkennen, wenn sie wissen, worauf sie achten müssen. Beispielsweise können eine feucht-kalte, blasse Haut und ein hoher Puls auf Hitzeerschöpfung hindeuten.
Auch Muskelkrämpfe sowie plötzlich auftretende Kopf- oder Nackenschmerzen können auftreten. Schwäche und Schwindel können in schweren Fällen bis zur Bewusstlosigkeit führen. Betroffene klagen nicht selten über Übelkeit und Brechreiz. „Werden nicht rechtzeitig Maßnahmen ergriffen, kann es zu einem sogenannten Hitzeschlag kommen“, erklärt Dr. Alexandra Beine aus dem Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA). Dieser kann Organ- und Hirnschäden zur Folge haben, die lebensgefährlich werden können.
Sofortmaßnahmen einleiten
Solange die Person bei Bewusstsein ist, sollte sie mit leicht erhöhtem Kopf und erhöhten Beinen in kühler Umgebung liegen. Feuchte, kühlende Tücher und eine rasche Flüssigkeitszufuhr können dazu beitragen, den Kreislauf zu stabilisieren. Empfehlenswert sind salz- oder elektrolythaltige Getränke in Zimmertemperatur. Im Akutfall, zum Beispiel Bewusstseinsverlust, ist die stabile Seitenlage angeraten und der Rettungsdienst (112) zu rufen. „Im Zweifel lieber einmal mehr als einmal zu wenig“, so Dr. Beine.
Es hilft, Präventionsmaßnahmen in den Betriebsalltag zu integrieren, um Hitzeerschöpfung vorzubeugen. Dazu gehören beispielsweise möglichst kühle Arbeitsräume, regelmäßige Trinkpausen in festen Intervallen oder mithilfe einer Trink-App und – bei Tätigkeiten im Freien – ein wirksamer Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung.
Mit diesem und weiteren Themen befasst sich die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit .
Quelle: NL DGVU, 08.06.2026
Warum die Verbände von Warkens Gesetzentwurf enttäuscht sind
Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) stößt in der Branche auf Ablehnung, besonders der Plan, die Tariftreueregelung befristet auszusetzen und die Refinanzierung von Tarifsteigerungen zu deckeln. Pflegebetreiber könnten in wirtschaftliche Schieflage geraten, Pflegekräfte Pflegkräfte demotiviert werden, so die Kritik. Weiterer Punkt: Der Entwurf blendet den drängenden Fachkräftemangel fast gänzlich aus. Lob gibt es für einzelne Ansätze bei Digitalisierung, Prävention und das Aus für den herkömmlichen Entlastungsbetrag. Care vor9
Quelle: NL Care vor 9, 08.06.2026
Anne Will interviewt Präsidentin des Pflegerats Vogler
Wer sich diesen Podcast mit Anne Will und der Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler (Foto), anhört, schlägt mehrere Fliegen mit einer Klappe: Man kann mal wieder die bekannte TV-Moderatorin Anne Will erleben, sich dazu einen Eindruck von der lebendigen Ur-Berlinerin Vogler verschaffen – und sich außerdem noch einmal sämtliche Bausteine der Pflege-Malaise vor Augen führen lassen. Der fast eineinhalb Stunden lange Podcast ist definitiv eine angenehme Begleitung, etwa beim Zubereiten des Sonntagbratens. Spotify
Quelle: NL Care vor 9, 08.06.2026
„Axt an die Tarifrefinanzierung“: Verbände laufen Sturm
Das Bundesgesundheitsministerium plant mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die befristete Aussetzung der Tarifbindung als Zulassungsvoraussetzung in der Pflege. Wohlfahrtsverbände, Anbieter- und Fachverbände warnen vor massiven Folgen für Beschäftigte, Träger und die Versorgungssicherheit. Brisant: Für Stellungnahmen bleibt den Verbänden nur Zeit bis Mittwoch, 10. Juni. → weiterlesen
Quelle: care konkret daily, 08.06.2026
Breite Allianz fordert Nachhaltigkeitsstrategie für das Gesundheitswesen – BKK Dachverband, Bundesärztekammer, BPI und CPHP stellen gemeinsames Eckpunktepapier vor
Der BKK Dachverband, die Bundesärztekammer (BÄK), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und das Centre for Planetary Health Policy (CPHP) haben heute ihre Forderungen für eine verbindliche Nachhaltigkeitsstrategie im deutschen Gesundheitswesen vorgestellt. Die Initiative wird inzwischen von 33 Organisationen aus der nachhaltigen Wirtschaft und Industrie, dem Krankenkassenbereich sowie der Forschung und Wissenschaft unterstützt. Mit dem Papier senden die Organisationen ein deutliches Signal an die Politik: Nachhaltigkeit muss in den anstehenden Strukturreformen verbindlich verankert werden, damit das deutsche Gesundheitswesen langfristig finanzierbar bleibt und den internationalen Anschluss nicht verliert. Die Eckpunkte werden in Kürze dem Bundesministerium für Gesundheit sowie den Mitgliedern des Deutschen Bundestags übergeben. 03.06.2026 – PRESSEMITTEILUNG PDF herunterladen
Quelle: https://www.bkk-dachverband.de/presse
Übergabe – Medien für die Pflege
ÜG189 – BAPID – Die neue Bildungsarchitektur der Pflege (Prof. Dr. Wolfgang v. Gahlen Hoops)
Sparreform statt Zukunftsreform
Statement von Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), zum Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG)
„Die Bundesregierung entscheidet sich mit dem Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) primär für Kosteneinsparungen statt für eine Strukturreform. Rotstift statt Gestaltung. So verstärkt sich das Gefühl, im Pflegefall nicht ausreichend abgesichert zu sein. Sehr positiv zu bewerten sind die Stärkung der Prävention und Rehabilitation sowie das Recht auf eine …
Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/sparreform-statt-zukunftsreform/
Quelle: PM KDA, 05.06.2026
Prävention
Memorandum: Schulgesundheitsfachkräfte bundesweit etablieren!
Stand: 01.06.2026 – Die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist in einem schlechten Zustand. Schulgesundheitsfachkräfte wirken dem in vielen Ländern und vereinzelt auch in Deutschland entgegen. Das muss auch in Deutschland in die Fläche – der BKK Dachverband, die Bundesschüler*innenkonferenz, der Bundeselternrat und der Deutsche Pflegerat fordern in ihrem Memorandum genau das. Doch das ist erst der Anfang – zeichnen Sie mit und lassen Sie uns das Memorandum mit einem breiten Bündnis an die Bundesgesundheitsministerin übergeben.
Kinder und Jugendliche mit psychischen Auffälligkeiten, chronische Erkrankungen, Übergewicht und Bewegungsmangel sind nicht die Ausnahme, sondern traurige Regel an Schulen. Erschwerend kommt hinzu – was im Kinder- oder Jugendalter beginnt, setzt sich als Erwachsener fort. So sind laut RKI 80 Prozent der übergewichtigen Jugendlichen auch als Erwachsene übergewichtig. Um diesen Herausforderungen zu begegnen braucht es Schulgesundheitsfachkräfte, die frühzeitig die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern, akute und chronische Gesundheitsprobleme einschätzen, fachgerecht versorgen, zielgenau weiterzuvermitteln und bei konkreten Fragen beraten.
Schulgesundheitsfachkräfte sind in Großbritannien, Dänemark, Schweden, Finnland, Frankreich und vielen anderen Ländern längst Alltag. Auch in Deutschland wurden diverse Modellprojekte durchgeführt und die positiven Effekte nachgewiesen. In einzelnen Bundesländern haben sich diese verstetigt. Es gibt also kein Erkenntnisproblem.
Was es jetzt braucht ist eine politische Initiative – einen „Schulgesundheitspakt“ von Bund und Ländern der es ermöglicht Schulgesundheitsfachkräfte bundesweit und dauerhaft zu etablieren. Der BKK Dachverband, die Bundesschüler*innenkonferenz, der Bundeselternrat und der Deutsche Pflegerat hat dies in einem gemeinsamen Memorandum zum Ausdruck gebracht und zum Internationalen Kindertag am 01. Juni 2026 in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. (…)
Memorandum_Schulgesundheitsfachkraefte_bundesweit_etablieren.pdf
Quelle: https://www.bkk-dachverband.de/praevention/memorandum-schulgesundheitsfachkraefte-bundesweit-etablieren; Abruf 08.06.2026
Südhessen Kliniken
Axt, Noetzel und Tarquinio übernehmen Geschäftsführung
Die Südhessen Kliniken sind offiziell an den Start gegangen. Unter dem Dach des Verbunds: ein Maximalversorger und ein Agaplesion-Haus. Lesen
Quelle: f&w-Newsletter, 05.06.2026
Kliniken machen mobil gegen GKV-Kürzungsgesetz
Kurz vor der Gesundheitsministerkonferenz nächste Woche wächst der Widerstand gegen das GKV-Kürzungsgesetz bundesweit. Nach den Protesten von mehr als 10.000 Klinikbeschäftigten Ende Mai mobilisieren Krankenhäuser aus zahlreichen Bundesländern für eine von ver.di initiierte zentrale Großkundgebung am 10. Juni in Hannover. Dort wollen Beschäftigte gemeinsam ein deutliches Zeichen gegen die Sparpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken setzen und vor den Folgen der geplanten Einsparungen für die Krankenhausversorgung warnen. Auch in Berlin und Schwerin gehen Kliniken in der kommenden Woche auf die Straße. Viele Häuser werden sich zudem an symbolischen Klinikschließungen beteiligen. Viele weitere Kampagnen und Aktionen werden die drastischen Einsparungen in den kommenden Wochen flächendeckend thematisieren. zur Kundgebung am 10. Juni
Quelle: 22/26 | DKG Update – Der Newsletter, 05.06.2026
DKI-NEWS: Neues DKI-Tool – Krankenhaus Konjunkturbarometer
Die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland hat sich dramatisch verschärft. Das zeigt das neue Krankenhaus Konjunkturbarometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Besonders alarmierend ist, dass die Befragung noch vor Bekanntwerden der aktuellen Sparpläne der Bundesregierung durchgeführt worden ist.
Die Liquidität der Krankenhäuser ist schon jetzt äußerst kritisch. In über 90 % der Krankenhäuser reicht die Liquidität im Mittel für 6 Wochen aus, um die laufenden Betriebsausgaben zu finanzieren. Die Sparpläne der Bundesregierung werden zu weiteren Einschränkungen führen. Die weiter ausgedehnten Prüfungsmöglichkeiten des Medizinischen Dienstes werden darüber hinaus den Krankenhäusern zusätzliche liquide Mittel vorenthalten.
Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen ist der Geschäftsklima-Saldo der Krankenhäuser katastrophal. Die Kliniken verzeichnen einen Saldo von minus 63. Die Kliniken erreichen damit einen historischen Tiefstand und liegen deutlich schlechter als nahezu alle anderen Wirtschaftsbereiche in Deutschland, die einen einstelligen negativen Wert aufweisen.
Das sind Ergebnisse der Krankenhaus Konjunkturbarometers des DKI. Die Umfrage bezieht sich auf das erste Quartal des Jahres 2026 und erfasst die wirtschaftlichen Aussichten für das nächste halbe Jahr.
Für die PDF-Datei mit den kompletten Ergebnissen klicken Sie bitte → hier
Quelle: DKI-NEWS, 05.06.2026
Die wichtigsten Punkte aus Warkens Pflegeneuordnungsgesetz
Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) von Gesundheitsministerin Nina Warken (Foto) sieht tiefe Eingriffe in die Pflegeversicherung vor. Für Anbieter zentral: Die Tariftreueregelung soll befristet ausgesetzt werden, Vergütungssteigerungen werden gedeckelt. Zugleich plant das Gesundheitsministerium die Streckung der stationären Zuschläge, neue ambulante Budgets, eine Pflegebegleitung, mehr Spielraum für digitale Technik und jährliche Leistungsanpassungen ab 2028. Care vor9
Quelle: NL Care vor 9, 05.06.2026
Gemeinsame Pressemitteilung
Pflege: Einschränkung der Tarif-Refinanzierung ist kein Zeichen des Vertrauens, sondern gefährdet die Versorgungssicherheit
Diakonie- und Caritasverbände kritisieren Referentenentwurf zur Pflegereform und warnen vor Versorgungslücken
Berlin/Freiburg, 5. Juni 2026 – Dienstgeber- und Fachverbände aus Caritas und Diakonie üben deutliche Kritik an dem Referentenentwurf zur Pflegereform (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG). Die vorgesehenen Einschränkungen bei der Tarifrefinanzierung könnten bereits kurzfristig die Versorgungssicherheit gefährden und erschweren langfristig die dringend notwendige Personalgewinnung. Dazu erklären die Verbände:
„Nach dem Gesundheitswesen soll nun auch in der Pflege die Refinanzierung attraktiver Tariflöhne beschnitten werden: Tarifsteigerungen sollen in den nächsten vier Jahren auf die – in den kommenden Jahren verminderte – Grundlohnrate gedeckelt werden. Bezeichnet wird dies in der Begründung zum Gesetzesentwurf auch noch als ’Zeichen für eine neue Vertrauenskultur in der Pflege’. Zugleich setzt das PNOG die Regelung aus, wonach Versorgungsverträge ausschließlich mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden dürfen, die Entgelte in Höhe von Tariflöhnen zahlen. Diese Vorgabe soll für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2030 ausgesetzt werden.
Die Politik macht klare Vorgaben zur Personalausstattung und zur Qualität der Versorgung. Gleichzeitig soll die Refinanzierung der dafür notwendigen Löhne eingeschränkt werden. Das passt nicht zusammen. Pflegedienste und -einrichtungen können nicht dauerhaft unterhalb ihrer Kosten arbeiten. Ohne auskömmliche Refinanzierung der Tariflöhne können tarifgebundene freigemeinnützige Pflegeanbieter ihren Versorgungsauftrag nicht erfüllen. Die Folgen sind weniger ambulante Touren, weniger verfügbare Plätze und wachsende Versorgungslücken. Die Bundesregierung sendet zudem ein fatales Signal an Menschen, die für den Pflegeberuf gewonnen werden sollen. Die erzielten Fortschritte bei der Personalgewinnung werden so leichtfertig aufs Spiel gesetzt.
Einsparungen mit Weitsicht beginnen nicht beim Rotstift an den Tariflöhnen. Sie beginnen dort, wo Menschen länger selbstständig bleiben können und Unterstützung früher greift. Dafür braucht es mehr Prävention, bessere Mobilitätsangebote, eine flächendeckende Pflegeberatung und digitale sowie quartiersnahe Versorgungsformen wie Telepflege.
Zu begrüßen ist, dass in dem Entwurf Investitionen in Cybersicherheit und Digitalisierung in den Blick genommen werden. Weitere Schritte sind jedoch nötig, um die Pflege von überbordender Regulierung zu entlasten, die mehr Aufwand erzeugt als Nutzen stiftet. Jede Stunde, die für überflüssige Nachweise verloren geht, fehlt in der Versorgung. Bauliche Vorschriften, starre Personalvorgaben und Dokumentationspflichten sollten auf ihre Wirtschaftlichkeit und Versorgungsrelevanz überprüft und gezielt entschlackt werden.”
- Johannes Brumm, Sprecher der Dienstgeberseite der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes
- Johanne Hannemann, Vorstandsvorsitzende des Verbandes diakonischer Dienstgeber in Deutschland
- Thomas Neeb, Vorstandsvorsitzender, Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege
- Barbara Dietrich-Schleicher, Vorsitzende, Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland
Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin
Diakonie Deutschland zur Pflegereform: “Versorgung massiv gefährdet”
Die Diakonie Deutschland kritisiert den Referentenentwurf zum
Pflegeneuordnungsgesetz als Sparpaket und fordert eine echte Pflegereform mit zukunftssicherer Finanzierung.
Dazu äußert sich Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger: „Der aktuelle Entwurf für eine Pflegereform gefährdet mit den angekündigten Sparmaßnahmen die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen massiv. Es fehlen nachhaltige Strukturreformen. Das Sparpaket verlagert einseitig die Lasten auf Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Einrichtungen.“ Zentrale Versprechen des Koalitionsvertrags würden ins Gegenteil verkehrt. “Wenn Tariflöhne nicht mehr vollständig refinanziert werden, trifft das vor allem Pflegekräfte und gemeinnützige Träger, die nach Tarif bezahlen, ins Mark. Wer Tarifbindungen infrage stellt, greift die Tarifautonomie und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen an – und damit nicht nur die Grundlage für eine gerechte Bezahlung in sozialen Berufen, sondern auch die Zukunft der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen.”
Es sei skandalös, dass dies laut Referentenentwurf der Entlastung der Pflegeeinrichtungen dienen soll und die Nichterkennung von tariflichen Vergütungen ein Zeichen der Entbürokratisierung und der Vertrauenskultur sein soll. “Der Fokus auf kurzfristige Einsparungen durch Leistungskürzungen, wie strengere Zugänge zu Pflegegraden und höhere Eigenbelastungen sowie die Kürzung der Rentenpunkte der pflegenden Angehörigen verschärft die Situation der Pflegebedürftigen weiter. Wer zu Beginn der Pflegebedürftigkeit Pflegegrade schwerer zugänglich macht, schwächt die Prävention. Ziel muss es sein, Menschen so lange wie möglich ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. „Weniger Prävention heißt: mehr Pflegebedarf später”, so Ronneberger.
Das groß angekündigte Ziel einer umfassenden Pflegereform wird mit diesem Sparprogramm aus Sicht der Diakonie klar verfehlt. Schlimmer noch: Die vorgeschlagenen Änderungen bergen erhebliche soziale und versorgungspolitische Risiken. „Sie gefährden direkt die Versorgungssicherheit, die Qualität in der Pflege sowie die Zukunft des Pflegeberufs und der tarifgebundenen Träger“, so Ronneberger
Die Diakonie Deutschland habe Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung in der Pflegeversicherung vorgelegt. Ronneberger: „Wir stellen uns klar gegen Einsparungen auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und sagen: Pflege darf nicht zur sozialen Frage werden!“
Forderungen von Diakonie Deutschland und DEVAP „Pflegereform 2026 Versprechen aus Koalitionsvertrag einlösen“ https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/26-04-30_Diakonie_DEVAP_One_Pager_RefEntwurf_Pflegereform_2026.pdf
Quelle: PM Diakonie Deutschland zur Pflegereform: “Versorgung massiv gefährdet”, 04.06.2026
GKV
Pflegeneuordnungsgesetz dringend notwendig, aber viel zu unausgewogen
04.06.2026 – Zu dem nun vorliegenden Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Der Finanzdruck in der Pflege ist enorm und deshalb ist es gut, dass nun der Entwurf einer Pflegereform auf dem Tisch liegt. Bei der Pflege brennt die Hütte und der vorgelegte Entwurf enthält einige Instrumente, mit denen das Löschen beginnen kann.
Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/presse.jsp
Wie zufrieden sind Pflegefachpersonen mit ihrer Arbeit?
Unser Briefing diese Woche beleuchtet die Arbeitszufriedenheit von Pflegefachpersonen. Die Studie zeigt, wie Anerkennung, Teamkultur, Arbeitszeiten und Personalausstattung Motivation, Berufsverbleib und Versorgungsqualität beeinflussen.
Von Florian • 4. Juni 2026; Im Browser ansehen
Quelle: PM ÜBERGABE, 04.06.2026
Neue Spitze, altes Problem: Pflege bleibt im G-BA weiter außen vor
DBfK fordert echte Mitsprache für die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen
Berlin, 04.06.2026 – Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird entschieden, welche Leistungen Versicherte beanspruchen können und nach welchen Vorgaben Versorgung organisiert wird. Die professionelle Pflege ist dort bis heute nicht mit Antragsrecht oder Stimmrecht vertreten. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert deshalb mit einem neuen Positionspapier, die Pflege endlich verbindlich in der Selbstverwaltung zu verankern.
Anlass ist die bevorstehende Neuaufstellung an der Spitze des G-BA. Für den DBfK ist klar: Ein Personalwechsel löst das strukturelle Problem nicht. Solange die Pflege in den entscheidenden Gremien keine eigenen Mitwirkungsrechte hat, wird weiter über Versorgung entschieden, ohne die Perspektive der Profession verbindlich einzubeziehen, die ihre Umsetzung maßgeblich trägt.
„Im G-BA wird entschieden, welche Leistungen Patient:innen erhalten und unter welchen Bedingungen Versorgung stattfindet. Dass die professionelle Pflege dort bis heute weder Anträge stellen noch mitentscheiden kann, ist ein politischer Missstand“, sagt Vera Lux, Präsidentin des DBfK.
Der DBfK kritisiert, dass die Politik diese Schieflage seit Jahren nicht korrigiert. Ein Antrags- und Mitberatungsrecht der Pflege im G-BA war im Kabinettsentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen, wurde im verabschiedeten Gesetz aber nicht umgesetzt. Auch die spätere gesetzliche Anerkennung der maßgeblichen Pflegeorganisationen hat an den fehlenden Mitwirkungsrechten nichts geändert. Pflege trägt Verantwortung in der Versorgung, bleibt in den zentralen Entscheidungsstrukturen aber auf Beratung beschränkt. Das hält auch das DBfK-Positionspapier fest.
„Wer die Pflege nach wie vor auf eine beratende Rolle begrenzt, hält sie aus den Machtzentren der Selbstverwaltung heraus. Wenn die Politik bessere Versorgung will, muss sie der Pflege endlich eine verbindliche Stimme geben“, so Lux.
Der DBfK fordert kurzfristig ein Antrags- und Mitberatungsrecht der Pflegeorganisationen im G-BA. Langfristig braucht es eine Reform der Selbstverwaltung mit Stimmrecht für die professionelle Pflege und Strukturen, die die Versorgungsrealität tatsächlich abbilden.
„Es geht nicht um Symbolik, sondern um bessere und differenzierte Entscheidungen. Solange Pflege zwar die Folgen von Richtlinien und Vorgaben trägt, an ihrer Entstehung aber nicht gleichberechtigt beteiligt ist, bleibt ein zentraler Teil der Versorgungsperspektive ausgeblendet“, sagt Vera Lux.
Das vollständige Positionspapier: Selbstverwaltung stärken – Einbeziehung der Pflege alsgleichberechtigte Profession
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt
Deutscher Pflegerat warnt vor Abkehr von bedarfsgerechter Pflege
Berlin (03. Juni 2026, Nr. 27/2026) – Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor einer Abkehr von bedarfsgerechter Pflege in der vollstationären Langzeitpflege. Anlass ist die Unterrichtung der Bundesregierung zum „Bericht über die Umsetzung und Weiterentwicklung des wissenschaftlich fundierten Personalbemessungsverfahrens in der vollstationären Langzeitpflege“.
Die Bundesregierung plant derzeit weder eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung noch eine Erhöhung der Personalanhaltswerte. Der DPR hält dies für falsch: Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt Umsetzungsprobleme. Die Bundesregierung macht daraus eine politische Bremse für die Personalbemessung. Faktisch wirkt das wie ein Umsetzungsstopp. Damit droht der tatsächliche Pflegebedarf pflegebedürftiger Menschen hinter Arbeitsmarkt, Finanzierungsdruck und kurzfristiger Umsetzbarkeit zurückzutreten.
Mangel darf nicht zum Maßstab werden
„Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Wer den Mangel zum Maßstab macht, erklärt ihn zur Normalität. Der Staat darf seinen Versorgungsauftrag nicht an den Mangel anpassen“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Der Bericht des GKV-Spitzenverbandes zeigt, dass die Umsetzung der Zielwerte in den Pflegesatzvereinbarungen uneinheitlich ist. Er misst jedoch nicht den Arbeitsmarkt und auch nicht die tatsächliche Besetzung der Stellen. Er zeigt vor allem die vereinbarte Personalausstattung. Dass Pflegefachpersonen und qualifizierte Assistenzkräfte vielerorts fehlen, steht außer Frage. Der Bericht belegt aber nicht, dass die Zielwerte gerade deshalb nicht erreicht werden. Ebenso können unterschiedliche Länderregelungen, Verhandlungslogiken, Kostendruck, Trägerstrategien oder andere Umsetzungsprobleme eine Rolle spielen.
Aus Umsetzungsproblemen wird eine politische Bremse
Auf dieser Grundlage leitet die Bundesregierung ab, dass weder eine bundeseinheitliche Mindestpersonalausstattung eingeführt noch die Personalanhaltswerte weiter angehoben werden können. Das ist eine politische Zuspitzung, die der Bericht des GKV-Spitzenverbandes in dieser Absolutheit nicht hergibt.
Mit PeBeM (Personalbemessung in der Pflege) wurde erstmals wissenschaftlich ermittelt, wie viele Pflegefachpersonen, Pflegeassistenz- und Hilfspersonal erforderlich sind, um pflegebedürftige Menschen fachgerecht und sicher zu versorgen. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass die historisch gewachsenen Personalschlüssel den tatsächlichen Bedarf vielerorts nicht abbilden. Ursprünglich wurde ein Mehrbedarf von rund 115.000 Vollzeitstellen ermittelt. Dieser Aufbau ist bis heute nicht bewältigt.
Die Weiterentwicklung des Verfahrens stellt diesen Grundbefund nicht infrage. Statt daraus die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, erklärt die Bundesregierung die weitere Umsetzung für derzeit nicht möglich. Für den Deutschen Pflegerat ist dies eine folgenschwere Fehlentscheidung.
Wissenschaftlich ermittelter Bedarf bleibt gültig
„Ein wissenschaftlich ermittelter Versorgungsbedarf wird nicht falsch, weil seine Umsetzung politisch, finanziell oder arbeitsmarktpolitisch anspruchsvoll ist. Gerade dann muss Politik die Voraussetzungen schaffen, damit fachlich erforderliche Pflege möglich wird“, so Vogler.
Pflegefachpersonen tragen Verantwortung für den Pflegeprozess. Sie stellen fest, welche Pflege fachlich erforderlich ist. Wenn diese Pflege wegen fehlender Ressourcen nicht erbracht werden kann, geraten beruflich Pflegende in ein fachliches und ethisches Dilemma. Sie dürfen nicht für eine Versorgung verantwortlich gemacht werden, deren Voraussetzungen politisch nicht gesichert sind.
Sozialstaat braucht Orientierung
Wenn der Staat seinen Versorgungsauftrag an Mangel, Finanzierungsdruck und kurzfristige Umsetzbarkeit anpasst, verliert der Sozialstaat in der Pflege seine Orientierung. Deutschland braucht ein klares Zielbild für die pflegerische Versorgung der Zukunft und eine Politik, die den Mut hat, dieses Ziel trotz schwieriger Rahmenbedingungen zu verfolgen.
Organisation ersetzt kein Personal
Der Deutsche Pflegerat warnt davor, die Debatte von verbindlicher Personalbemessung auf Effizienz, Digitalisierung und Organisationsentwicklung zu verschieben. Gute Organisation, digitale Unterstützung und bessere Abläufe sind wichtig. Sie können beruflich Pflegende entlasten. Sie ersetzen aber keine fachlich notwendige Personalausstattung. Auch unterstützende und hauswirtschaftliche Tätigkeiten verschwinden nicht aus dem Versorgungsalltag, wenn sie rechnerisch anders zugeordnet werden.
Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur bei PeBeM. Auch in den aktuellen Debatten zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Reform der Pflegeversicherung droht der tatsächliche Bedarf pflegebedürftiger Menschen hinter fiskalischen Erwägungen zurückzutreten.
Nicht der Bedarf pflegebedürftiger Menschen muss sich an Arbeitsmarkt und Finanzierung anpassen. Finanzierung, Ausbildung, Personalgewinnung und Versorgungsstrukturen müssen so gestaltet werden, dass der notwendige Bedarf gedeckt werden kann.
Personalbemessung weiterentwickeln statt ausbremsen
„Menschen benötigen nicht weniger Pflege, weil Stellen unbesetzt bleiben. Pflegebedürftige werden nicht selbstständiger, weil Sozialversicherungen unter Druck geraten. Und beruflich Pflegende können Versorgungslücken nicht dauerhaft durch Überlastung ausgleichen“, betont Vogler.
Der Deutsche Pflegerat fordert die Bundesregierung auf, an der wissenschaftlich fundierten Personalbemessung festzuhalten und sie konsequent weiterzuentwickeln. Grundlage muss der tatsächliche Bedarf pflegebedürftiger Menschen sein, nicht die nachträgliche Anpassung dieses Bedarfs an Mangel, Finanzierungsdruck und kurzfristige Umsetzbarkeit.
Die Bundesregierung muss offenlegen, wie sie den wissenschaftlich ermittelten Personalbedarf in der vollstationären Langzeitpflege langfristig erreichen will. Gefragt ist ein verbindlicher Fahrplan, der Personalbemessung, Ausbildung, Personalgewinnung, Finanzierung und Versorgungsqualität zusammenführt. Der Maßstab darf nicht sein, was kurzfristig am einfachsten erscheint, sondern was pflegebedürftige Menschen für eine sichere und fachgerechte Versorgung brauchen.
Gerade in schwierigen Zeiten dürfen fachlich begründete Zielbilder nicht aufgegeben werden. Natürlich braucht es realistische Übergangslösungen, Priorisierungen und einen ehrlichen Umgang mit bestehenden Defizitstrukturen, solange das Ziel noch nicht erreicht ist. Aber Übergänge dürfen nicht zum Ersatz für das Ziel werden. Wer Personalbemessung aussetzt, ohne einen belastbaren Weg zur Umsetzung vorzulegen, nimmt Orientierung aus dem System – und riskiert, dass Mangelverwaltung dauerhaft zur Versorgungslogik wird.
„Ein Sozialstaat beweist sich nicht in Zeiten des Überflusses. Er beweist sich dort, wo Ressourcen knapp werden. Gerade dann darf er seine Maßstäbe nicht aufgeben“, so Vogler.
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
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Personalanhaltswerte in der Langzeitpflege dürfen nicht zur Personaldeckelung werden
Berlin, 03.06.2026 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, die Personalanhaltswerte in der vollstationären Langzeitpflege großzügiger auszugestalten. Diese Werte legen fest, in welchem Umfang Personal in Pflegeeinrichtungen als angemessen eingesetzt und refinanziert werden kann. „Wenn diese Leitplanken zu eng gesetzt werden, werden sie in der Praxis zu Leitmauern. Dann verhindert das System genau die Entwicklung, die es eigentlich ermöglichen soll: mehr bedarfsgerechte Pflege, bessere Arbeitsbedingungen und eine wirksame Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens“, so Stefan Werner, Vizepräsident des DBfK, in einer ersten Reaktion auf den gestern bekannt gewordenen Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit.
In der BT Drucksache 21/6180 kommt das BMG in der Unterrichtung der Bundesregierung auf Basis bundesweiter, nicht repräsentativer Durchschnittswerte zu der Einschätzung, dass weder eine Anpassung der Personalanhaltswerte noch eine Mindestpersonalbesetzung vorzunehmen sei. Begründet wird dies mit der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation, die durch fehlendes Assistenz- und Hilfspersonal gekennzeichnet sei.
Die vollstationäre Langzeitpflege ist heterogen. Bewohnerstruktur, Demenzanteil, Palliativversorgung, Nachtbesetzung, bauliche Gegebenheiten, Ausfallzeiten und besondere Versorgungskonzepte unterscheiden sich erheblich. Diese Unterschiede lassen sich nicht vollständig über enge bundesweite Anhaltswerte abbilden, die in der Praxis schnell zu faktischen Obergrenzen für Personal werden können. Einrichtungen, die vor Ort mehr Personal fachlich begründen und sinnvoll einsetzen können, dürfen nicht an starren Obergrenzen scheitern.
Das neue Personalbemessungsverfahren kann nur dann wirken, wenn es echte Entwicklungsräume eröffnet. Benötigt werden nicht nur zusätzliche Stellen, sondern ein kompetenzorientierter Qualifikationsmix, mehr Anleitung, verlässliche Pflegeprozessverantwortung, gute Einarbeitung, Teamzeiten und Organisationsentwicklung. All das braucht Zeit und personelle Spielräume.
„Gute Pflege entsteht nicht im rechnerischen Mindestbetrieb. Wer Pflegefachpersonen gewinnen und halten will, muss Bedingungen schaffen, unter denen fachlich gute Pflege auch tatsächlich möglich ist“, so Stefan Werner. Der Fachkräftemangel darf nicht als Begründung dafür dienen, notwendige Verbesserungen dauerhaft zu begrenzen. Gerade weil Personal knapp ist, müssen Einrichtungen attraktive und refinanzierbare Stellen schaffen können.
Der DBfK fordert daher eine Erweiterung der Personalanhaltswerte – also der Orientierungswerte dafür, wie viel Personal Einrichtungen regelhaft vorhalten und finanzieren können – verbunden mit fachlicher Begründung, Transparenz über die Mittelverwendung, qualifikationsgerechtem Personaleinsatz und Evaluation. Großzügigere Leitplanken sind kein Freibrief für Beliebigkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass die Personalbemessung ihr Ziel erreicht: bedarfsgerechte Versorgung für pflegebedürftige Menschen und bessere Arbeitsbedingungen für die beruflich Pflegenden.
Zur Bundestagsdrucksache 21/6180
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Mitarbeiterbindung
Pflegenden „etwas Gutes“ tun
Vier-Tage-Woche, Urlaubsbonus, Arbeiten nach Wunsch: Kliniken und Pflegeeinrichtungen setzen auf kreative Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung. Sechs erfolgreiche Beispiele im Überblick. Lesen
Quelle: Themen Newsletter Bibliomed, 03.06.2026
Berufsregister in Bayern
41.000 Pflegefachpersonen erfasst
Ein Jahr Berufsregister in Bayern: 41.000 Pflegefachpersonen erfasst. Daten zeigen demografischen Druck und hohe Weiterbildungsquote. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 02.06.2026
Mit Scham in der Pflege besser umgehen
ZQP-Ratgeber für pflegende Angehörige bietet praktische Tipps zum Umgang mit Schamgefühlen
Berlin, 2. Juni 2026. Scham im Zusammenhang mit Pflege und Pflegebedürftigkeit ist ein häufiges Gefühl. Es bleibt oft unausgesprochen, kann aber für die Betroffenen unangenehm und belastend sein. Wer sich schämt, möchte der Situation am liebsten entfliehen, reagiert sprachlos oder fühlt sich wie gelähmt. Manche Menschen lehnen aus Scham sogar notwendige Hilfe ab.
Scham kann entstehen, wenn man sich missverstanden oder ertappt fühlt. Auch Ablehnung, fehlende Anerkennung oder Geringschätzung durch andere können Scham auslösen. Schamgrenzen sind individuell – und in der Pflege gibt es viele Auslöser, die sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende betreffen.
Bei pflegebedürftigen Menschen entsteht Scham oft dadurch, nicht mehr selbstbestimmt handeln zu können, von Hilfe abhängig zu sein oder sich als Last für andere wahrzunehmen. Das gilt besonders, wenn andere Personen in den Intimbereich einbezogen werden, etwa bei der Körperpflege oder beim Toilettengang. Viele schämen sich auch für körperliche oder geistige Veränderungen wie Inkontinenz, Gebrechlichkeit oder nachlassendes Gedächtnis.
Pflegende Angehörige wiederum empfinden oft Scham, weil sie in diesen intimen Situationen helfen müssen. Vielleicht möchten sie bestimmte Aufgaben nicht übernehmen, fühlen sich überfordert oder ausgebrannt. Manche haben auch das Gefühl, den Erwartungen anderer bei der Pflege nicht gerecht zu werden.
Häufige oder anhaltende Schamgefühle mindern das Wohlbefinden und die Lebensfreude. Die Folge können sozialer Rückzug und Einsamkeit sein. Zudem kann Scham die Beziehung belasten und den Pflegealltag stark erschweren. Dies kann sogar dazu führen, dass die Pflege zu Hause durch den Angehörigen nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Scham hat jedoch auch eine schützende Funktion: Sie hilft dabei, das eigene Verhalten anzupassen und Regeln im Umgang miteinander einzuhalten.
Praktische Tipps für einen schamsensiblen Pflegealltag
Scham lässt sich im Pflegealltag zwar nicht ganz vermeiden, aber man kann solchen Situationen vorbeugen oder besser mit ihnen umgehen. Wie das gelingen kann, zeigt das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) in seinem Ratgeber „Scham – Praxistipps für den Pflegealltag“.
„Es ist wichtig, Schamgefühle und Schamgrenzen sowohl bei sich selbst als auch bei der anderen Person wahrzunehmen“, erklärt Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP und Mitautorin des Ratgebers. Ein offener Austausch darüber, was genau die Scham auslöst, wirke oft entlastend und fördere das gegenseitige Verständnis. Dazu gehöre auch, die Schamgrenzen des Gegenübers zu akzeptieren, selbst wenn man die Situation persönlich nicht als peinlich empfinde. Zudem sei es ratsam, klare Regeln für die Pflege zu vereinbaren. „Dazu gehört die Absprache, wer bestimmte Aufgaben übernimmt, wie diese genau ablaufen sollen und wobei konkret Hilfe benötigt und gewünscht wird“, rät Sulmann.
Schamgrenzen wahrnehmen
Pflegebedürftige Menschen sollten grundsätzlich darin unterstützt werden, Handlungen so weit wie möglich selbst auszuführen. Dies beugt schamhaften Situationen vor und stärkt das Selbstwertgefühl.
Gleichzeitig ist es für pflegende Angehörige zentral, das eigene Selbstwertgefühl zu stärken und auf die eigenen Bedürfnisse und Grenzen zu achten. Sollten Schamgefühle dennoch zu einer dauerhaften Belastung werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig professionelle psychologische oder pflegerische Beratung in Anspruch zu nehmen. „Wenn negative Gefühle den Alltag und die Beziehung deutlich beeinträchtigen, sollte im Sinne aller Beteiligten auch erwogen werden, die Pflegekonstellation zu verändern und beispielsweise einen ambulanten Pflegedienst einzubinden“, betont Sulmann.
Der Ratgeber steht ab sofort kostenfrei zum Download auf dem Portal der Fachstiftung ZQP unter www.zqp.de zur Verfügung.
Quelle: PM ZQP, 02.06.2026
#Primärversorgung #HzV
„HzV hat nur bedingte Steuerungswirkung“
Alle reden über die von der Bundesregierung geplante Primärversorgung. Vorschläge, wie die ambulante Behandlung besser koordiniert werden kann, gibt es genügend. Einer davon: die hausarztzentrierte Versorgung (HzV). Doch eine neue wissenschaftliche Studie des Gesundheitsökonomen Prof. Jonas Schreyögg und seinem Team zeigt, dass die Versicherten in der HzV weder besser koordiniert noch wirtschaftlicher behandelt werden. Zum Blogbeitrag
Quelle: TK News, 02.06.2026
Wichtige Termine:
Pflege ist KEIN SPARSCHWEIN. Pflege sichert Versorgung!
Große Protestaktion gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di: für sichere Pflege- und Gesundheitsversorgung!
Wann: 10. Juni (12:30 –15:00 Uhr); Wo Platz der Menschenrechte (ehem. „Trammplatz“, Hannover Innenstadt)
Dabei? Weitere Infos: www.dbfk.de/keinsparschwein oder kurze Mail an nordwest@dbfk.de
IWAK-LUNCHTALK AM 19. JUNI 2026 – DIE INTERNATIONALISIERUNG IN AUSBILDUNG UND ARBEITSWELT GESTALTEN
Den Anmeldelink finden Sie unter: https://iwak.idloom.events/Lunchtalk_Internationalisierung
HAUPTSTADTKONGRESS MEDIZIN UND GESUNDHEIT (HSK)
23. bis 25. Juni 2026 im hub27 (Messe Berlin), Tickets zum Super-Frühbuchertarif
Internationale Fachtagung Community Health Nursing
Primärversorgung stärken – Impulse für modernes Gesundheitssystem
07.Juli 2026 von 10:00 – 17:30 Uhr, Robert Bosch Stiftung | Französische Straße 32 | 10117 Berlin und Online per Zoom
Das detaillierte Veranstaltungsprogramm zum Download finden Sie hier.
1.BIS 2. SEPTEMBER 2026: MEDCARE LEIPZIG
https://www.medcare-leipzig.de/
17. DGP- HOCHSCHULTAG
20.11.2026 – Mehr Infos finden Sie hier.
