Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Noch 6 Tage. Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.
Deutscher Pflegerat warnt: Ohne die Kompetenzen der Profession Pflege und der Hebammen bleibt die Versorgung weitgehend ein Versprechen.
Berlin (03. Juli 2026, Nr. 34/2026) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt davor, Prävention, Pflegebegleitung und Primärversorgung auszubauen, ohne die Kompetenzen der Pflegeberufe und Hebammen verbindlich zu nutzen.
Die Bundesregierung will Prävention, Pflegebegleitung und Primärversorgung stärken. Gleichzeitig schwächt sie Finanzierung und Personalsicherung und lässt pflegerische Kompetenzen sowie Hebammenkompetenzen weiter ungenutzt.
Das passt nicht zusammen. Wer Prävention verspricht, aber Pflegefachpersonen, Community Health Nurses, Advanced Practice Nurses, School Health Nurses und Hebammen nicht deutlich mehr einbindet, schafft neue Strukturen ohne tragende professionelle Grundlage.
Prävention braucht Menschen, die Risiken früh erkennen, beraten, begleiten, koordinieren und handeln können. Genau das leisten Pflegefachpersonen und Hebammen bereits heute – oft aber ohne ausreichende rechtliche, finanzielle und strukturelle Absicherung.
Prävention braucht Kompetenzen
Wenn professionelle Pflege nicht konsequent eingebunden wird, bleiben Hausbesuche aus. Risiken werden zu spät erkannt. Chronische Erkrankungen verschlechtern sich. Angehörige finden keine verlässliche Anlaufstelle. Schwangere und Wöchnerinnen erhalten keine Hebammenhilfe. Vermeidbare Krankenhausaufenthalte nehmen zu. Ohne Personal, Kompetenzen und Finanzierung bleibt Prävention ein Versprechen.
Pflegeberatung und Pflegebegleitung dürfen nicht auf Auskunft, Leistungsberatung oder Hilfe bei Anträgen reduziert werden. Sie umfassen pflegefachliche Bedarfserhebung, Assessment, Beratung, Anleitung, Prävention, Rehabilitation, Versorgungskoordination und Fallmanagement. Diese Aufgaben brauchen pflegefachliche Kompetenz.
Digitale Angebote können persönliche Beratung, aufsuchende Unterstützung und pflegefachliche Begleitung nicht ersetzen. Gerade ältere Menschen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und pflegende An- und Zugehörige brauchen erreichbare, persönliche und fachlich qualifizierte Anlaufstellen.
Hebammen sind in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett eine tragende Kraft der Primärversorgung. Sie besuchen Familien zuhause, passen Beratung und Versorgung an individuelle Lebenslagen an, stärken Gesundheitskompetenz und vermitteln als sektorenübergreifende Schnittstelle passgenau an weitere Unterstützungsangebote.
Pflegefachpersonen müssen eigenständig handeln, entscheiden, behandeln, verordnen und Versorgung koordinieren können – im Rahmen klar geregelter Kompetenzen. Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses gehören ins Leistungsrecht. Nicht in weitere Modellprojekte. Gleiches gilt für Hebammen. Pflegebegleitung muss als pflegefachliche Leistung ausgestaltet und durch Pflegefachpersonen erbracht werden.
Gesundheitskompetenz muss als Kernaufgabe professioneller Pflege anerkannt werden. Pflegefachpersonen tragen wesentlich dazu bei, Selbstbestimmung zu stärken, Erkrankungen zu vermeiden oder zu verzögern und Pflegebedürftigkeit möglichst lange hinauszuschieben.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
- professionelle Pflege als tragende Säule der Primärversorgung verbindlich zu verankern,
- Pflegefachpersonen auf Augenhöhe in wohnortnahe, niedrigschwellige multiprofessionelle und sektorenübergreifende Primärversorgung einzubinden,
- Pflegeberatung, Pflegebegleitung und Fallmanagement als pflegefachliche Leistungen mit klaren Kompetenz- und Rollenprofilen auszugestalten,
- Community Health Nurses, Advanced Practice Nurses und School Health Nurses flächendeckend aufzubauen, mit klarer Finanzierung auszustatten und im Leistungsrecht zu verankern,
- Hebammen als tragende Kraft der Versorgung von Frauen und Familien in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett einzubinden,
- Gesundheitskompetenz gesetzlich und strukturell als Aufgabe der Pflege und der Hebammen zu stärken,
- Prävention und Gesundheitsförderung in Kommunen und Versorgungseinrichtungen systematisch auszubauen,
- pflegerische und hebammenkundliche Kompetenzen für Prävention, Gesundheitsförderung und Versorgungskoordination verbindlich zu nutzen,
- klare Aufgabenprofile, rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung und Handlungsspielräume für die Gesundheitsfachberufe zu schaffen.
Die Politik muss entscheiden, ob Prävention nur angekündigt oder tatsächlich umgesetzt werden soll. Ohne Pflegefachpersonen, Community Health Nurses, Advanced Practice Nurses, School Health Nurses und Hebammen bleiben Prävention und Primärversorgung ein Versprechen ohne tragfähige Struktur.
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Noch 7 Tage. Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.
Deutscher Pflegerat warnt: Wer Tariflöhne ausbremst, gefährdet Personalbindung und Versorgung.
Berlin (02. Juli 2026, Nr. 33/2026) – Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) warnt vor den Folgen geplanter Eingriffe in die Finanzierung tariflicher Vergütung in der Pflege.
Die Bundesregierung will die Tarif-Treue-Regelungen in der Langzeitpflege aussetzen und Vergütungsentwicklungen zusätzlich durch eine verminderte Grundlohnrate begrenzen.
Das trifft ein System, dem bereits heute überall Personal fehlt. Einrichtungen sollen gute Löhne zahlen, erhalten dafür aber nicht sicher das notwendige Geld. Das setzt tarifgebundene Einrichtungen wie auch Einrichtungen, die unter die Tarif-Treue-Regelung fallen, wirtschaftlich unter Druck und schwächt die Attraktivität der Pflegeberufe.
Gute Bezahlung ist kein Luxus. Sie trägt zum Berufsverbleib bei, sichert die Versorgung und macht Einrichtungen konkurrenzfähig. Wer Tariflöhne ausbremst, verschärft den Personalmangel.
Pflegebedürftige und beruflich Pflegende dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Steigende Eigenanteile sind Ausdruck struktureller Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung – nicht Folge angemessener Löhne.
Gute Löhne sichern Versorgung
Der Evaluationsbericht zu den „Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege“ zeigt: Die Regelungen haben gewirkt. Die Löhne des Pflege- und Betreuungspersonals sind deutlich gestiegen. Die Verdienstlücke zur Krankenhauspflege wurde kleiner.
Gerade deshalb darf die Tariftreue jetzt nicht ausgesetzt werden. Das schafft Unsicherheit für Beschäftigte, Einrichtungen, Pflegebedürftige und Kostenträger. Es droht, mühsam erreichte Fortschritte bei der Entlohnung wieder zu gefährden. Der Bericht warnt zudem, dass ein Aussetzen nicht im Sinne einer konsequenten Aufwertungsstrategie der Pflegeberufe wäre und Lohnunterschiede wieder vergrößern könnte.
Statt gute Bezahlung zu bremsen, müssen die im Evaluationsbericht benannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten geprüft und genutzt werden. Dazu gehört die Berücksichtigung von Kappungsgrenzen bei der Berechnung des Regional üblichen Entlohnungsniveaus, eine Weiterentwicklung der Entgeltordnungen und bessere qualitative Arbeitsbedingungen.
Bleibt die Finanzierung tariflicher Lohnsteigerungen hinter den tatsächlichen Kosten zurück, geraten Pflegeeinrichtungen unter Druck. Offene Stellen können schwerer besetzt werden. Beruflich Pflegende wechseln den Arbeitgeber oder verlassen den Beruf.
Die Folgen treffen pflegebedürftige Menschen und ihre An- und Zugehörigen unmittelbar. Ambulante Dienste können keine neuen Pflegebedürftigen mehr aufnehmen. Stationäre Einrichtungen müssen Wohnbereiche oder Betten schließen, weil das notwendige Personal fehlt.
Werden in der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege Tarifentwicklungen ausgebremst, entstehen Versorgungslücken im häuslichen Umfeld und bei Menschen mit komplexem Pflegebedarf.
Tariftreue ist ein Qualitäts- und Wettbewerbsstandard. Sie schützt Beschäftigte, stärkt faire Arbeitgeber und verhindert einen Wettbewerb über niedrigere Löhne.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
- Erhalt der Tariftreue als verbindlichen Qualitäts- und Wettbewerbsstandard,
- keine Begrenzung pflegerelevanter Vergütungsentwicklungen durch die Grundlohnrate,
- eine Finanzierung, die tarifliche Vergütung und tatsächliche Personalkosten in der Langzeitpflege, häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege verlässlich abbildet,
- Prüfung und Umsetzung der im Evaluationsbericht benannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten zur Tarif-Treue-Regelung,
- weniger Bürokratie bei gleichzeitig verlässlicher Sicherung tarifgerechter Entlohnung,
- gute, qualitative Arbeitsbedingungen als Voraussetzung für Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung,
- Planungssicherheit für Beschäftigte, Einrichtungen und Pflegebedürftige,
- politische Rahmenbedingungen, die Personalbindung stärken und Versorgung sichern.
Die Politik muss entscheiden, ob sie beruflich Pflegende im Beruf halten oder gute Bezahlung zur finanzpolitischen Stellschraube machen will. Wer die Versorgung sichern will, muss eine tarifgerechte Vergütung verlässlich finanzieren.
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Noch 8 Tage. Der Personalmangel wird zum Maßstab
Deutscher Pflegerat warnt: Nicht der Mangel darf bestimmen, wie viel Pflege Menschen erhalten.
Berlin (01. Juli 2026, Nr. 32/2026) – Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) kritisiert, dass der wissenschaftlich ermittelte Personalbedarf in der vollstationären Langzeitpflege nicht verbindlich umgesetzt wird.
Wer den Personalmangel zum Maßstab macht, verabschiedet sich von bedarfsgerechter Pflege. Pflegebedürftige erhalten dann nur noch das, wofür Personal vorhanden ist – nicht das, was sie brauchen.
Der Personalmangel darf nicht zum Maßstab der Versorgung werden. Maßstab muss der Pflegebedarf sein.
Mit PeBeM (Personalbemessung in der Pflege) liegt eine wissenschaftliche Grundlage für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege vor. Diese muss bundesweit verbindlich als Mindeststandard umgesetzt werden. Unterschreitungen dürfen nicht zugelassen werden.
Gute Pflege braucht Personal, Qualifikation und klare Verantwortung
Langzeitpflege braucht ausreichend Personal, den richtigen Qualifikationsmix und klare Rollen. Pflegefachpersonen müssen ihre Vorbehaltsaufgaben wahrnehmen können – dafür benötigen sie Zeit, Personal und Entscheidungsräume.
Alle Qualifikationsniveaus müssen entsprechend eingesetzt werden: Pflegefachpersonen, Pflegefachassistenz sowie weitergebildete und akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen. Voraussetzung dafür sind klare Kompetenzen, attraktive Berufsbedingungen, bundesweite Ausbildungsstrukturen und eine gesicherte Refinanzierung.
Kompetenzorientierung darf dabei kein Sparmodell sein. Kompetenz- und bewohnendenorientierte Arbeitsorganisation darf nicht zur Absenkung der Fachlichkeit genutzt werden. Notwendige Personal- und Qualifizierungsbedarfe müssen vollständig finanziert werden.
Notwendig sind verbindliche Rahmenbedingungen: Personalbemessung nach Bedarf, eine bundeseinheitliche Umsetzungs- und Finanzierungsstrategie, gute Arbeitsbedingungen, der Ausbau hochschulischer Pflegebildung, wissenschaftliche Weiterentwicklung und die Beteiligung der Profession Pflege an zentralen Entscheidungen.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine langjährigen Forderungen:
- die verbindliche bundesweite Umsetzung der Personalbemessung in der vollstationären Langzeitpflege als Mindeststandard,
- eine bundeseinheitliche Umsetzungs- und Finanzierungsstrategie für Personalbedarf, Qualifikationsmix sowie Pflege- und Qualitätsmanagement,
- klare Rollen- und Kompetenzprofile für alle Qualifikationsniveaus,
- den Ausbau der Pflegefachassistenz mit attraktiveren Berufsbedingungen und bundesweiten Ausbildungsstrukturen,
- die verbindliche Einbindung weitergebildeter und akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen mit gesicherter Refinanzierung,
- den Ausbau hochschulischer Pflegebildung sowie die tarifliche und strukturelle Anerkennung erweiterter pflegerischer Rollen,
- keine Nutzung kompetenz- und bewohnendenorientierter Arbeitsorganisation zur Absenkung der Fachlichkeit,
- die vollständige Finanzierung notwendiger Personal- und Qualifizierungsbedarfe,
- gute Arbeitsbedingungen und verbindliche Beteiligung der Profession Pflege,
- die wissenschaftliche Weiterentwicklung eines qualifikations- und kompetenzorientierten Personaleinsatzes,
- eine klare politische Absage an Personalbemessung nach Kassenlage.
Die Politik muss entscheiden, ob sie den Mangel verwaltet oder Versorgung gestaltet. Der Pflegebedarf der Menschen muss Maßstab für Personal und Finanzierung sein. Nicht der Mangel.
Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu
Noch 9 Tage. Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.
Deutscher Pflegerat fordert die Rücknahme der geplanten Kürzung und eine verlässliche Absicherung und Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger.
Berlin (30. Juni 2026, Nr. 31/2026) – Der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR) kritisiert die im Pflegeneuordnungsgesetz geplante Absenkung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent. Menschen, die wegen der Pflege eines nahestehenden Menschen ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder unterbrechen, dürfen dadurch nicht zusätzlich bei ihrer eigenen Alterssicherung benachteiligt werden.
Pflegende An- und Zugehörige tragen einen erheblichen Teil der Versorgung in Deutschland. Sie organisieren den Alltag, koordinieren Termine und Leistungen, übernehmen pflegerische Aufgaben und stehen häufig über Jahre hinweg verlässlich zur Verfügung. Dafür verzichten viele auf Einkommen, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und eigene Erholungszeiten.
Wer heute Verantwortung für die Pflege eines anderen Menschen übernimmt, darf dafür morgen nicht mit Altersarmut bezahlen. Die geplante Kürzung ist sozialpolitisch falsch und gefährdet zugleich die häusliche Versorgung. Pflegende An- und Zugehörige sind kein Einsparpotenzial.
Bereits heute sind viele Familien körperlich, psychisch und organisatorisch stark belastet. Werden ihre soziale Absicherung und die vorhandenen Unterstützungsangebote weiter geschwächt, drohen Überforderung, gesundheitliche Krisen und ein früherer Abbruch häuslicher Pflegearrangements. Die daraus entstehenden Versorgungslücken können ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und Pflegeheime angesichts des bestehenden Personalmangels auch nicht kurzfristig auffangen.
Häusliche Pflege braucht professionelle Unterstützung
Pflegende An- und Zugehörige dürfen mit ihrer Verantwortung nicht allein bleiben. Sie benötigen wohnortnah erreichbare Pflegeberatung, verlässliche Entlastungsangebote, kurzfristige Vertretungsmöglichkeiten und eine pflegefachliche Begleitung, die nicht erst einsetzt, wenn eine Krise bereits eingetreten ist.
Pflegefachpersonen können Pflegebedarfe frühzeitig erkennen, pflegende Familien beraten und anleiten, gesundheitliche Risiken einschätzen, Prävention und Rehabilitation unterstützen und die Versorgung koordinieren. Diese Kompetenzen müssen in der ambulanten und kommunalen Versorgung systematisch genutzt werden. Dazu gehören der Ausbau von Case Management sowie die regelhafte Einbindung von Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses.
Eine stabile häusliche Versorgung entsteht nicht dadurch, dass immer mehr Verantwortung auf Familien übertragen wird. Sie entsteht durch eine verlässliche Verbindung familiärer Unterstützung mit professioneller Pflege.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine langjährigen Forderungen:
- die vollständige Rücknahme der geplanten Kürzung der Rentenbeiträge,
- einen wirksamen Schutz vor Altersarmut für Menschen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Pflege reduzieren oder unterbrechen,
- eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie eine verlässliche finanzielle Absicherung während der Pflegezeiten,
- einen verbindlichen Zugang zu Beratung, Prävention, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weiteren Entlastungsangeboten,
- eine kontinuierliche pflegefachliche Begleitung pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien,
- die Nutzung und Erweiterung der Handlungskompetenzen von Pflegefachpersonen in Beratung, Assessment, Prävention, Versorgungsteuerung und Case Management.
Die Bundesregierung muss pflegende An- und Zugehörige stärken, statt sie zu schwächen. Wer häusliche Pflege und unser Gesundheitssystem insgesamt sichern will, muss Familien entlasten, professionelle Pflege verlässlich einbinden und Pflegearbeit gesellschaftlich angemessen anerkennen. Wer Beitragssätze stabilisieren will, darf Versorgungssicherheit und soziale Absicherung nicht gegeneinander ausspielen.
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Pflegeausbildung 2025: Acht Prozent mehr neue Verträge
Rund 63.900 Menschen haben 2025 einen neuen Ausbildungsvertrag zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann abgeschlossen. Das sind 8 Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Es ist das dritte Jahr in Folge mit steigenden Anfängerzahlen in der generalistischen Pflegeausbildung. Rund die Hälfte der Auszubildenden mit Neuvertrag absolviert den praktischen Teil im Krankenhaus. 36 Prozent starten in einer stationären Pflegeeinrichtung, 12 Prozent in der ambulanten Pflege. → weiterlesen
Quelle: NL care konkrekt daily, 03.07.2026
Auch Unionsfraktionschefs monieren die Pflegereform
Der Widerstand gegen die Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wächst auch in der Union. Die Fraktionschefs von CDU und CSU aus sechs Bundesländern fordern, die geplanten Rentenkürzungen für pflegende Angehörige zurückzunehmen und die späteren Zuschläge zu den Eigenanteilen im Pflegeheim zu überarbeiten. Die Pflegereform dürfe keine neuen Abstiegsängste auslösen, sagte der Thüringer CDU-Fraktionschef Andreas Bühl (Foto). Zudem verlangen die Länderpolitiker, dass der Bund die Corona-Schulden der Pflegeversicherung begleicht. Welt
Quelle: NL Care vor9, 03.07.2026
Übergabe
Pflege schlägt Alarm – Stimmen zum GKV-Spargesetz
Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stellt Pflegebudget, PPR 2.0 und Pflegepersonaluntergrenzen infrage – Stimmen aus der Pflegelandschaft warnen ausdrücklich vor massiven Einschnitten in die Versorgung.
Von Christian & Lukas • 3. Juli 2026
Quelle: NL Übergabe, 03.07.2026
Symposium beim Hauptstadtkongress 2026:
Pflege-, Sozial- und Gesundheitspolitik gemeinsam denken
Wie können die Sozialversicherungen zukunftsfest finanziert und mit den weiteren Reformansätze der Bundesregierung verknüpft werden. Um diese Frage ging es beim Satellitensymposium, das vom Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) gemeinsam mit dem Netzwerk Soziales Neu Gestalten (SONG) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) beim Hauptstadtkongress 2026 veranstaltet wurde. Unter dem Titel „Pflegereform 2026 … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/symposium-beim-hauptstadtkongress-2026-pflege-sozial-und-gesundheitspolitik-gemeinsam-denken/
Quelle: NL KDA; 02.07.2026
Notfallversorgung soll effizienter organisiert werden
Gesundheit/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/PK) Mit einer Neustrukturierung der Notfallversorgung sollen Patienten in Akut- und Notfällen effektiver versorgt werden. Geplant ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Neuregelung, wie aus dem Gesetzentwurf (21/6808) der Bundesregierung zur Reform der Notfallversorgung hervorgeht, der jetzt im Bundestag zur Beratung vorliegt.
Deutschland verfüge zwar über ein umfassend ausgebautes System der Notfall- und Akutversorgung einschließlich eines gut etablierten Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche – vertragsärztlicher Notdienst, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste – müssten jedoch besser aufeinander abgestimmt werden, heißt es im Gesetzentwurf.
So gebe es Defizite bei der effizienten Steuerung von Patienten in die richtige Versorgungsebene, bedingt auch durch zwei unterschiedliche telefonische Anlaufstellen: die Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Notrufnummer 112 der Rettungsleitstellen. Die Fehlsteuerung führe zu einer Überlastung der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes.
Künftig sollen digital vernetzte Integrierte Notfallzentren (INZ) eine flächendeckende ambulante Erstversorgung gewährleisten. Die INZ bestehen dem Konzept zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer KV-Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Die Ersteinschätzungsstelle soll für die Patientensteuerung zuständig sein.
Kooperationspraxen in der Nähe der INZ sollen die Akutversorgung während der regulären Sprechstundenzeiten übernehmen. Sollten weder Notdienstpraxis noch Kooperationspraxis geöffnet haben, übernimmt die Notaufnahme im Krankenhaus die ambulante Akut- und Notfallversorgung der Patienten in INZ.
Für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen können geeignete Standorte ausgewählt werden. Wo die Einrichtung von solchen speziellen INZ nicht möglich ist, wird eine telemedizinische Unterstützung von INZ durch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin gewährleistet.
Die Funktion der Rufnummer 116 117 wird unterteilt in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle. Die Akutleitstelle soll ambulante Not- und Akutfälle in die richtige Versorgungsebene vermitteln und sich mit den Rettungsleitstellen (112) zur Fallübergabe digital zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen. Unter der Nummer 116 117 sollen außerdem für Akutfälle flächendeckend und rund um die Uhr telemedizinische und aufsuchende Notdienste als Erstversorgung zur Verfügung stehen.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, die medizinische Notfallrettung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verankern. Das medizinische Notfallmanagement, die Versorgung vor Ort und die fachlich-medizinische Betreuung während des Transportes sollen als Teil der Krankenbehandlung anerkannt werden.
So wird der Rettungsdienst als spezialisierte Leistung zur Versorgung von Notfällen besser abgebildet als die jetzige Finanzierung durch die Krankenkassen als reine Fahrtkosten. Damit werde zugleich verhindert, dass Versicherte einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Ärzte in Notdienstpraxen von INZ sollen in bestimmten Notfallkonstellationen Arzneimittel und apothekenpflichtige Medizinprodukte für den akuten Bedarf an ihre Patienten abgeben können, wenn die Versorgung über eine Apotheke nicht sichergestellt werden kann.
Schließlich soll auch Vorsorge getroffen werden, um die Überlebensquote beim plötzlichen Herzkreislaufstillstand zu erhöhen. Die Anleitung zur Reanimation am Notruf soll ebenso zum Standard werden wie Ersthelfer-Apps, mit denen freiwillige Ersthelfer in der Nachbarschaft zur Wiederbelebung von Patienten entsandt werden.
Damit soll das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzt werden. Alle öffentlich zugänglichen Defibrillatoren sollen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst werden, das mit den Leitstellen digital vernetzt wird.
Die Digitalisierung der medizinischen Notfallrettung und die Vernetzung der Leitstellen soll über fünf Jahre (2027-2031) aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes mit insgesamt 225 Millionen Euro gefördert werden.
Mit der Reform sind auch Einsparziele verbunden. So sei langfristig geschätzt mit jährlichen Minderausgaben in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro zu rechnen. Mit bedarfsgerechten Rettungseinsätzen ergebe sich ein weiteres Einsparpotenzial von mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.
In einem neuen Fachgremium medizinische Notfallrettung sollen Rahmenempfehlungen für die Leistungen der medizinischen Notfallrettung erstellt und ständig fortentwickelt werden.
Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 105, 02.07.2026
Musik hilft bei der Pflege von Menschen mit Demenz
Die Uni Jena hat in einem Forschungsprojekt bewiesen, dass individuelle Lieblingsmusik Menschen mit Demenz beruhigt und so zu einer Entlastung beitragen, auch von Angehörigen und Pflegekräften. Für das Projekt wurde eigens eine Musik-App entwickelt, die nun auch bundesweit zur Verfügung stehen und in Pflegeheimen getestet werden soll. Die App dient nicht nur zum Abspielen, sondern auch, um die Reaktion der Senioren zu dokumentieren. MDR
Quelle: NL Care vor9, 02.07.2026
Resolution: Unionsfraktionschefs fordern Nachbesserungen an Warkens Pflegereform
Gegenwind aus den eigenen Reihen: Die Unionsfraktionschefs aus sechs Ländern verlangen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) deutliche Änderungen an der geplanten Pflegereform. In einer gemeinsamen Resolution kritisieren sie geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige und die spätere Wirksamkeit der Zuschläge zum Eigenanteil im Heim. Sie warnen vor einem „Verschiebebahnhof“ zulasten Betroffener und Kommunen. → weiterlesen
Quelle: NL care konrekt daily, 02.07.2026
DPT: Eröffnung des DPT26 mit Schirmherrin Nina Warken
Der DPT26 startet mit einem echten Highlight: Unsere Schirmherrin, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, wird auch dieses Jahr wieder den Deutschen Pflegetag offiziell eröffnen. Verpassen Sie auch nicht die anschließende berufspolitische Rede der DPR-Präsidentin Christine Vogler und die Verleihung des Deutschen Pflegepreises – das beste Warm-up für die folgenden zwei Kongresstage! 12. November 2026 | 10:30-12:00 Uhr | Halle 25 Ich will dabei sein
Quelle: NL DPT, 02.07.2026
Fachkommission übergibt Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan für die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung an BMBFSFJ und BMG
Rahmenpläne unterstützen Pflegeschulen und Träger der praktischen Ausbildung zum Start der Ausbildung ab 2027
Die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz hat heute die von ihr erarbeiteten Rahmenpläne (Rahmenlehrplan und Rahmenausbildungsplan) für die neue Pflegefachassistenzausbildung an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fristgerecht übergeben. Pflegeschulen und die Träger der praktischen Ausbildungen erhalten damit fachlich fundierte Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der neuen Ausbildung.
Die neue, vergütete Pflegefachassistenzausbildung wird ab dem 1. Januar 2027 durch das Pflegefachassistenzgesetz eingeführt. Sie löst die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ab. Damit wird bundeseinheitlich ein eigenständiges und einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Die neue Ausbildung ist ein wichtiger Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die bundeseinheitliche Pflegefachassistenzausbildung eröffnet einen niedrigschwelligen Einstieg in ein attraktives und durchlässiges Pflegebildungssystem von der Pflegefachassistenz über die dreijährige berufliche Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Sie bietet Bildungschancen, eine sichere berufliche Perspektive und trägt zur Sicherung der personellen Grundlage guter Pflege bei. Die Rahmenpläne sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Ausbildung ab 2027. Ich danke den Mitgliedern der Fachkommission sehr, dass sie die Pläne innerhalb kürzester Zeit und mit hohem persönlichem Engagement erarbeitet haben.
“Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: „Eine gute pflegerische Versorgung kann nur gelingen, wenn Aufgaben möglichst breit verteilt werden und wir attraktive und moderne Berufsbilder in der Pflege schaffen. Die neue Pflegefachassistenzausbildung setzt genau hier an: Durch eine bundeseinheitliche und generalistische Ausbildung lösen wir die bisher 27 landesrechtlich unterschiedlich geregelten Ausbildungen ab und schaffen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Die nun von der Fachkommission ausgearbeiteten Rahmenpläne sind eine hervorragende Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildung und deren erfolgreichen Start ab 2027. Allen Mitgliedern der Fachkommission gilt dafür mein herzlicher Dank.“
Hintergrund:
BMBFSFJ und BMG haben die elf ehrenamtlichen Mitglieder der zweiten Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz mit Wirkung zum 1. Oktober 2024 für die Amtsdauer von fünf Jahren berufen. Wie bereits das Pflegeberufegesetz für die Ausbildung zur Pflegefachperson sieht auch das Pflegefachassistenzgesetz für die Pflegefachassistenzausbildung die Erarbeitung von Rahmenplänen als eine Aufgabe der Fachkommission vor.Die Rahmenpläne enthalten konkrete Vorschläge für die inhaltliche Ausgestaltung der Pflegeausbildungen. Sie werden den Pflegeschulen beziehungsweise den Trägern der praktischen Ausbildung kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie entfalten als Orientierungshilfe zur Umsetzung der Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz und der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung empfehlende Wirkung für die Lehrpläne der Länder und die schulinternen Curricula der Pflegeschulen. Die Rahmenpläne sind laut Pflegefachassistenzgesetz erstmals bis zum 30. Juni 2026 den beiden Ministerien zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Pflegefachassistenzgesetz vorzulegen. Nach der heutigen Übergabe werden sie entsprechend geprüft und danach rasch den relevanten Akteuren zur Verfügung gestellt.Die Mitglieder der Fachkommission sind ausgewiesene und praxiserfahrene Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten. Vertreten sind Praktikerinnen und Praktiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Personen mit Erfahrung in der Lehrplanentwicklung. Die Besetzung spiegelt die verschiedenen Versorgungsbereiche der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wider.Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesministerium für Gesundheit und eine Vertretung der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege sowie jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und der Kultusministerkonferenz haben beratend an den Sitzungen teilgenommen.Die Rahmenpläne werden nach Prüfung online und in Druckform veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-ueber-die-einfuehrung-einer-bundeseinheitlichen-pflegefachassistenzausbildung-und-zur-aenderung-weiterer-gesetze-242496
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums , Pressemitteilung 31 , Veröffentlicht am 30.06.2026
Systemdebatte
Evers: Pflegepolitik dreht sich im Kreis
In seinem Kommentar warnt Arne Evers: Die Pflegepolitik verkauft alte Konzepte als Fortschritt – und riskiert damit Stillstand statt echter Reform. Die Pflegepolitik bleibe widersprüchlich und wenig konsequent. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 30.06.2026
29. Netzwerk-Workshop am 25.09.2026 – Expertenstandard „Demenz“
Am Freitag, den 25. September 2026 wird im Rahmen des 29. Netzwerk-Workshops die 1. Aktualisierung des Expertenstandards „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ vorgestellt.
In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden die Inhalte des Expertenstandards und ihre einrichtungsspezifische Umsetzung beleuchtet und diskutiert. ► Hier finden Sie Details zum Programm und zur Online-Anmeldung
Save the Date – Konsensus-Konferenz „Delirmanagement“
Für Ihre weitere Terminplanung möchten wir auf die kommende 12. Konsensus-Konferenz am 26. Februar 2027 in Osnabrück hinweisen.
Im Rahmen der ganztägigen Veranstaltung wird der Entwurf eines Expertenstandards zum Thema „Delirmanagement in der Pflege“ (Arbeitstitel) vorgestellt, diskutiert und konsentiert.
Eine Anmeldung zu den Veranstaltungen ist aktuell noch nicht möglich. Wir werden wie gewohnt rechtzeitig über unseren Newsletter und die Fachpresse über das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung informieren.
Quelle: NL DNQP, 30.06.2026
Warum eine Vier-Tage-Woche den Krankenstand senken kann
Die Vier-Tage-Woche beim kommunalen Pflegeanbieter Münchenstift wirkt sich offenbar positiv auf den Krankenstand aus. Nach den ersten Monaten lagen die Fehlzeiten der Teilnehmer rund ein Drittel unter dem Durchschnitt der Pflege. Personalleiter Markus Edel sieht den Grund nicht allein in längeren Erholungsphasen. Vor allem der ruhigere Arbeitsalltag und mehr Zeit für die eigentliche Pflege spielten eine Rolle. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 30.06.2026
DKG fordert Sofortprogramm für hitzeresiliente Krankenhäuser 29. Juni 2026
Sondervermögen jetzt für Hitzeschutz und klimaresiliente Klinikmodernisierung einsetzen
Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/
Wichtige Termine:
Internationale Fachtagung Community Health Nursing
Primärversorgung stärken – Impulse für modernes Gesundheitssystem
07.Juli 2026 von 10:00 – 17:30 Uhr, Robert Bosch Stiftung | Französische Straße 32 | 10117 Berlin und Online per Zoom. Das detaillierte Veranstaltungsprogramm zum Download finden Sie hier.
1. BIS 2. SEPTEMBER 2026: MEDCARE LEIPZIG
https://www.medcare-leipzig.de/
29. Netzwerk-Workshop am 25.09.2026 – Expertenstandard „Demenz“
► Hier finden Sie Details zum Programm und zur Online-Anmeldung
17. DGP- HOCHSCHULTAG
20.11.2026 – Mehr Infos finden Sie hier.

