Meldungen des DPR:
Bundesregierung ignoriert Pflegeexpertise – Deutscher Pflegerat fordert grundlegenden Kurswechsel der Politik
Berlin (13. Juli 2026, Nr. 42/2026) – Nach Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Pflege und Hebammen werden zur politischen Verhandlungsmasse. Dieses Gesetz ist ein eklatanter Vertrauensbruch und ein hohes Risiko für die Versorgung.
Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) reagiert mit Fassungslosigkeit und Empörung auf die Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Mit der Begrenzung des Pflegebudgets, der Abkehr von einer verbindlichen Pflegepersonalbemessung, der Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen aus den Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen und der Deckelung sowie Ungleichbehandlung bei der Refinanzierung von Lohn- und Kostensteigerungen werden die Heilberufe Pflege und Hebammen erneut zur Verhandlungsmasse einer verfehlten Sparpolitik gemacht.
Für das Präsidium des Deutschen Pflegerats ist damit eine Grenze überschritten. Beruflich Pflegende und Hebammen sind keine beliebig verschiebbaren Kostenvariablen. Ihre Arbeit ist für das Gesundheitssystem unverzichtbar.
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Wir sind fassungslos und zutiefst empört. Die Politik ist zu weit gegangen. Sie behandelt die professionell Pflegenden und Hebammen nicht als tragende Säulen der Versorgung, sondern als Kostenfaktor, Sparreserve und Bauernopfer.
Wer die Schutzmechanismen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung schwächt und gleichzeitig behauptet, damit die Pflege stärken zu wollen, verhöhnt die Realität in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dieses politische Handeln ist respektlos gegenüber der Profession Pflege und den Hebammen, die das Versorgungssystem seit Jahren unter höchster Belastung aufrechterhalten.“
Der Deutsche Pflegerat weist die Behauptung entschieden zurück, mit diesem Gesetz würden die Lasten gerecht verteilt. Die Professionen der Pflege und der Hebammen werden deutlich härter und substanzieller getroffen als andere Bereiche. Gefährdet sind ihre Arbeitsbedingungen sowie ihre Fachlichkeit und damit die Sicherheit der Patient:innen und Pflegebedürftigen sowie die Zukunft der Versorgung.
Empörend ist auch die Art und Weise, wie diese Entscheidungen zustande gekommen sind. Noch in der Woche der abschließenden parlamentarischen Beratung wurden kurzfristig Änderungsanträge eingebracht, die mit gravierenden Verschlechterungen für die Profession Pflege und die Hebammen verbunden sind.
Während Papiere und einzelne Informationen bereits informell kursierten und politische Abstimmungen hinter verschlossenen Türen stattfanden, wurde die maßgebliche Organisation der Pflegeberufe weder offiziell noch rechtzeitig über die geplanten Änderungen informiert noch an ihnen beteiligt. Eine angesichts der Tragweite der Regelungen notwendige erneute Anhörung im zuständigen Ausschuss fand nicht statt.
Pascale Hilberger-Kirlum, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, sagt: „Die Pflegeprofession und die Hebammen haben frühzeitig gewarnt und fundierte Vorschläge gemacht. Nichts davon wurde in den entscheidenden politischen Beschlüssen erkennbar berücksichtigt. Eine Beteiligung, bei der man uns anhört und unsere Positionen anschließend ignoriert, ist keine Beteiligung. Sie ist politische Kulisse. Die maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene ist kein fachliches Feigenblatt für bereits getroffene finanzpolitische Entscheidungen und darf als solches auch nicht benutzt werden. Wer Beteiligung gesetzlich verspricht, muss sie politisch auch leben.“
Die Pflegeprofession wird mit diesen Beschlüssen in eine überwunden geglaubte Zeit zurückgeworfen. Erneut wird suggeriert, professionelle Pflege und Hebammenhilfe könnten ohne Folgen reduziert, gestrichen oder durch unverbindliche Regelungen ersetzt werden. Wir, die wir die Profession Pflege und den Berufsstand der Hebammen vertreten, sind nicht länger bereit, diese Abwertung und Geringschätzung hinzunehmen.
Jana Luntz, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats, warnt: „Diese Politik wird Folgen haben. Die Bevölkerung wird deutlich schlechter versorgt. Beruflich Pflegende und Hebammen geraten dadurch in einen direkten Konflikt mit ihrem Berufsethos. Viele werden sich aus besonders belastenden Versorgungsbereichen zurückziehen, ihre Arbeitszeit reduzieren oder den Beruf verlassen. Gleichzeitig werden sich junge Menschen sehr genau überlegen, ob sie in eine Profession einsteigen, deren Bedeutung politisch in Krisensituationen ständig beschworen, deren Fachlichkeit aber systematisch entwertet wird.
Die Politik provoziert einen kalten Pflexit und damit eine reale Versorgungsgefahr. Am Ende werden nicht nur die beruflich Pflegenden und Hebammen den Preis zahlen, sondern vor allem die Menschen, die auf eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung angewiesen sind.“
Pflegeneuordnungsgesetz darf so nicht weiterverfolgt werden
Das Pflegeneuordnungsgesetz ist bislang nicht vom Bundeskabinett beschlossen. Der Deutsche Pflegerat erwartet, dass die Politik diese Unterbrechung nutzt, um innezuhalten und den Referentenentwurf grundlegend neu zu gestalten.
Der Entwurf darf so nicht wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden. Er würde Pflegebedürftige, pflegende An- und Zugehörige sowie Pflege- und Gesundheitsfachberufe zusätzlich belasten. Besonders die geplanten Verschlechterungen bei den Rentenanwartschaften pflegender An- und Zugehöriger, die zusätzlichen Belastungen für Pflegebedürftige und die Schwächung tariflicher, personeller und qualitativer Standards sind nicht akzeptabel.
Christine Vogler macht deutlich: „Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt innehält. Es ist richtig, dass das Pflegeneuordnungsgesetz bislang nicht vom Bundeskabinett durchgepeitscht wurde. Bei einer Sozialreform dieser Tragweite muss die Politik die Kritik ernsthaft prüfen und sichtbar verarbeiten. Eine Reform der Pflegeversicherung darf nicht erneut auf dem Rücken pflegebedürftiger Menschen, ihrer An- und Zugehörigen und der beruflich Pflegenden finanziert werden.
Pflegende An- und Zugehörige sind keine kostenlose Reserve des Sozialstaats. Pflegebedürftige sind keine Haushaltsposition. Beruflich Pflegende sind keine beliebig reduzierbare Ressource. Beim Pflegeneuordnungsgesetz besteht noch die Möglichkeit, diesen politischen Irrweg zu verlassen.“
Die Bundesregierung muss offenlegen, welche Folgen ihre Reformen für Patient:innen, Pflegebedürftige, An- und Zugehörige, beruflich Pflegende, Hebammen, Einrichtungen und die Versorgung insgesamt haben. Die Reformen dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie treffen dieselben Menschen, dieselben Einrichtungen und dieselbe knappe Personalbasis über die gesamte Versorgungskette hinweg.
Wir akzeptieren diese Politik nicht
Der Deutsche Pflegerat wird die getroffenen Entscheidungen nicht hinnehmen. Er wird gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden, den beruflich Pflegenden, den Hebammen und weiteren Partner:innen entschieden und hörbar für eine Korrektur dieser Politik eintreten, ihre Folgen offenlegen und immer wieder deutlich machen: Wer an der Pflege und Hebammenhilfe spart, spart an der Sicherheit, Würde und Teilhabe der Menschen.
Das Präsidium des Deutschen Pflegerats erklärt gemeinsam:
„Wir akzeptieren nicht, dass die professionell Pflegenden und Hebammen zur Verhandlungsmasse einer kurzfristigen Sparpolitik gemacht werden.
Wir akzeptieren nicht, dass unsere Fachlichkeit ignoriert und die Risiken für die Versorgung negiert werden.
Wir akzeptieren nicht, dass politische Fehlentscheidungen als Stärkung der Pflege verkauft werden.
Wir fordern eine Politik, die den bedarfsgerechten Pflegebedarf verbindlich ermittelt, die Arbeit der beruflich Pflegenden und Hebammen verlässlich absichert und ihre Expertise in allen sie betreffenden Entscheidungen verbindlich einbezieht.“
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Heute. Pflege zählt. Hebammen zählen. Doch: So verliert Deutschland seine Pflege
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Berlin (10. Juli 2026, Nr. 41/2026) – Deutscher Pflegerat warnt zur abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Das ist eine Reformpolitik, die den Abbau der Versorgung sehenden Auges in Kauf nimmt.
Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor der heutigen abschließenden Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag.
Der Countdown des DPR über die letzten 11 Tage hat gezeigt, was diese Reformpolitik bedeutet: Pflegebedürftige verlieren Unterstützung. Patient:innen erleben weniger Zeit für Pflege, mehr Risiken und Versorgungslücken. Pflegende An- und Zugehörige verlieren Absicherung und sollen zugleich noch mehr Versorgung auffangen. Beruflich Pflegende und Hebammen verlieren faire Bezahlung, Perspektiven und Vertrauen. Einrichtungen verlieren Personal. Das Pflegebudget verliert seine Schutzwirkung. Personalbemessung wird ausgehöhlt und ausgesetzt, Qualitätsstandards werden auf eine gefährliche Mindestversorgung zurückgedreht. Die Professionen der Pflege und der Hebammen werden nicht beteiligt, wenn es um Entscheidungen über ihre eigene Arbeit geht.
So verliert Deutschland seine Pflege- und Hebammenversorgung.
Jeder von uns sollte sich fragen: Ist das die Versorgung, die ich mir wünsche, wenn ich selbst, meine Familie oder Menschen in meinem Umfeld auf Pflege oder Hebammenhilfe angewiesen sind?
Stellen werden nicht nachbesetzt. Pflegedienste nehmen keine neuen hilfebedürftigen Menschen mehr auf. Stationen und Wohnbereiche bleiben unterbesetzt. Hebammenpraxen und Kreißsäle schließen. Die Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett bricht weg, Wege zur nächsten Pflege- und Hebammenversorgung werden länger, Familien werden allein gelassen. Angebote verschwinden. Versorgungslücken wachsen. Wer heute den Beruf verlässt, steht morgen nicht wieder bereit. Auch nicht in der nächsten Krise. In einem Versorgungsbereich wird gespart, der andere trägt die Kosten. Es fehlt die Gesamtbetrachtung über die Versorgungsketten hinweg.
Beitragssatzstabilität ist wichtig. Aber sie darf nicht zum alleinigen Maßstab werden. Was nutzen stabile Beiträge, wenn die Versorgung durch die Professionen Pflege und Hebammen wegfällt?
Berufliche Pflege ist keine Reserve – sie sichert Versorgung
Ob GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Pflegeneuordnungsgesetz, Notfall- und Primärversorgung, Pflegebudget, Personalbemessung oder Leistungsrecht: Die Profession Pflege steht überall im Mittelpunkt der Versorgung. Sie ist die Schnittstelle über Sektorengrenzen hinweg. Hebammen sichern Versorgung rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und frühe Familienphase. Und doch stehen beide Heilberufe politisch zu oft außen vor. Das muss sich ändern. Der Deutsche Pflegerat steht dafür, dass diese Expertisen nicht am Rand bleiben, sondern Grundlage politischer Entscheidungen sind.
Der Heilberuf Pflege ist keine Liste abrechenbarer Leistungen. Er hat die Verantwortung für eine komplexe Versorgung:
- Pflege ist eine eigenständige Profession mit eigener Fachlichkeit, eigener Verantwortung und eigenem Beitrag zur Versorgungssicherheit. Pflege ist kein Anhängsel der Medizin.
- Pflege steht für Sicherheit, Stabilität und Lösungskompetenz im Alltag der Menschen. Pflege ist kein Kostenfaktor, den man beliebig kürzen kann.
- Pflege erkennt Bedarfe, steuert Prozesse, sichert Qualität und hält Versorgung dort zusammen, wo andere Systeme längst an ihre Grenzen kommen. Pflege ist nicht bloße Ausführung.
Das Gleiche gilt für den Heilberuf der Hebammen. Er ist eine zentrale Kernprofession der Gesundheitsversorgung und sichert diese in einer besonders sensiblen Lebensphase. Die Kompetenzen von Hebammen müssen verbindlich in Prävention, Beratung, Begleitung, Geburtshilfe, Wochenbett und früher Familienphase genutzt werden.
Trotzdem werden die Expertisen der Professionen der Pflege und der Hebammen politisch zu selten genutzt. Ihr Wert wird zu wenig anerkannt. Das ist, als würde man den Brandschutz erst ernst nehmen, wenn das Haus schon brennt.
Erst der Bedarf. Dann Finanzierung und Struktur
Beim Hausbau kann Finanzlogik ein Maßstab sein – aber nur, solange niemand am Fundament spart und das Dach nicht vergisst. Beides trägt, schützt und sichert das Ganze.
In der Pflege- und Hebammenversorgung reicht eine reine Finanzlogik nicht aus. Denn Pflege und Hebammenhilfe sind selbst Fundament und Dach einer sicheren Versorgung. Sie tragen Menschen in verletzlichen Lebenssituationen, schützen Gesundheit und sichern soziale Teilhabe. Wer hier nur nach Einsparpotenzialen sucht, gefährdet am Ende das ganze Haus: Menschensicherheit, Versorgungsqualität und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Deshalb muss am Anfang jeder Reform die Frage stehen: Welche Pflege, welche Hebammenversorgung und welche Unterstützung brauchen Menschen?
Erst danach können Personal, Finanzierung, Strukturen und Zuständigkeiten ausgerichtet werden. Dieses Einmaleins der Versorgung muss verstanden werden.
Der DPR hat mit seinen Eckpfeilern für ein bedarfsgerechtes und zukunftsorientiertes Gesundheitssystem gezeigt, dass es anders geht: Versorgung muss vom Menschen her gedacht werden – wohnortnah, niedrigschwellig, aufsuchend, vernetzt, präventiv, multiprofessionell, digital unterstützt und sektorenübergreifend.
Ein Gesundheitssystem, das Menschen trägt, braucht die Professionen Pflege und Hebammen im Mittelpunkt mit allen Gesundheitsfachberufen. Es braucht sie im Zentrum der Versorgung und ihre aktive Beteiligung bei Entscheidungen.
Nicht länger über Pflege und Hebammenversorgung ohne die Professionen entscheiden
Über die Zukunft unseres Gesundheits- und Pflegesystems darf nicht länger ohne die Heilberufe der Pflege und Hebammen entschieden werden. Das muss der erste Satz im Pflichtenheft für alle Reformvorhaben sein.
Wer Versorgung sichern will, muss Pflege und Hebammenversorgung stärken: mit Kompetenzen, die genutzt werden, mit Strukturen, die Versorgung ermöglichen, und mit verbindlicher Mitgestaltung statt politischer Randbeteiligung.
Der DPR fordert Bundesregierung und Bundestag auf:
- das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in dieser Form nicht zu beschließen,
- alle Reformen gemeinsam zu prüfen und verpflichtende Versorgungsfolgenabschätzungen einzuführen,
- Personalbemessung im Krankenhaus und in der Langzeitpflege verbindlich zu sichern,
- Pflegebudgets verbindlich zu sichern und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln,
- Tarifsteigerungen vollständig, verlässlich und basiswirksam für alle zu refinanzieren,
- pflegende An- und Zugehörige sozial abzusichern und zu entlasten,
- beruflich Pflegende und Hebammen im Beruf zu halten, neue Mitarbeitende zu gewinnen und Berufsrückkehrer:innen den Weg zurück zu erleichtern,
- die Heilberufe der Pflege und Hebammen als tragende Stimmen der Versorgung verbindlich an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen,
- Versorgung konsequent nach Kompetenz und anhand der Versorgungsketten zu organisieren.
Deutschland steht vor einer Entscheidung: Sollen die Professionen Pflege und Hebammen weiter geschwächt werden? Oder wird endlich anerkannt, dass Pflege und Hebammenversorgung die Versorgung der Bevölkerung sichert?
Pflege zählt. Hebammen zählen. Versorgung zählt. Stabile Beiträge allein nutzen nichts, wenn niemand mehr da ist, der pflegt und die Hebammenversorgung wegbricht!
Weitere Information:
Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Dazu auch: Eckpfeiler des Deutschen Pflegerats für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem.
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Noch 1 Tag. Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Das ist keine Reform. Das ist Abbau der Versorgung.
Berlin (09. Juli 2026, Nr. 40/2026) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor einer Reformpolitik, die Beiträge und Ausgaben stabilisieren will, aber die Grundlagen der Versorgung schwächt.
Beitragssatzstabilität ist wichtig. Sie darf aber nicht zulasten der Versorgungsqualität und -sicherheit der Patient:innen und Pflegebedürftigen gehen – und nicht zulasten der Heilberufe Pflege und Hebammen.
Die Bundesregierung will Beiträge und Ausgaben begrenzen. Dafür werden Leistungen geschwächt, Tarife nur unzureichend refinanziert, Personalbemessung zurückgefahren, Pflegebudgets begrenzt und professionelle Kompetenzen der Pflege und der Hebammen nur eingeschränkt genutzt.
Damit entsteht der zentrale Widerspruch dieser Reformpolitik: Die berufliche Pflegenden und Hebammen sollen Versorgung sichern, Lücken schließen, Prävention stärken und Menschen länger zu Hause versorgen. Gleichzeitig werden Personal, Finanzierung, Tarife, Kompetenzen und Beteiligung der Professionen geschwächt.
Das trifft die Menschen, die Versorgung brauchen. Und es trifft die Menschen, die Versorgung leisten.
Pflegebedürftige verlieren Unterstützung. Patient:innen erleben Versorgungslücken. An- und Zugehörige übernehmen zusätzliche Aufgaben. Pflegefachpersonen verlieren faire Bezahlung, Sicherheit und Vertrauen. Einrichtungen verlieren Personal. Frauen und Familien verlieren Hebammenhilfe. Angebote werden reduziert oder verschwinden.
Das ist eine Reform, die den Abbau der Versorgung wissentlich in Kauf nimmt.
Die Personallage ist bereits heute angespannt. Die neuen Ausbildungszahlen in der Pflege sind ein wichtiges Signal, aber kein Grund zur Entwarnung. Innerhalb der nächsten acht Jahre werden weit mehr als 350.000 beruflich Pflegende fehlen, die in den Beruf zusätzlich einsteigen. Schon heute fehlen allein in der vollstationären Langzeitpflege 115.000 Vollzeitstellen in der Pflege. Gerade deshalb darf die Pflegepersonalbemessung in der Langzeitpflege nicht unverbindlich werden. Pflegebedarf verschwindet nicht, weil Personal fehlt. Bis 2033 scheiden bis zu einem Drittel der heutigen beruflich Pflegenden altersbedingt aus dem Arbeitsmarkt aus. Rund drei Fünftel arbeiten in Teilzeit. Das Beschäftigungswachstum in der Pflege wird inzwischen ausschließlich durch Fachpersonen aus dem Ausland getragen.
Wer bedarfsgerechte und zukunftsorientierte Pflege und Hebammenversorgung sichern will, muss deshalb alle Hebel in Bewegung setzen. Entscheidend sind gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Finanzierung, mehr Kompetenzen, echte Entwicklungsperspektiven, alles was den Verbleib im Beruf stützt und für neue Mitarbeitende und auch für Berufsrückerer:innen attraktiv macht.
Stabile Beiträge pflegen niemanden
Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Wenn Tarife gedeckelt oder nur teilweise refinanziert werden, verlieren Einrichtungen Planungssicherheit und Mitarbeitende Vertrauen in politische Zusagen. Eine gute Pflege und Hebammenversorgung braucht Beschäftigte, die bleiben. Wer faire Bezahlung politisch fordert, muss sie auch vollständig, verlässlich und basiswirksam finanzieren.
Nicht nachvollziehbar ist, dass der Gesetzgeber einerseits Tariftreue fordert, andererseits die Refinanzierung tariflicher und tariforientierter Vergütung nur teilweise absichert. Wirtschaftlichkeit darf nicht pauschal politisch festgelegt werden. Sie muss nachvollziehbar, transparent und im Einzelfall prüfbar bleiben.
Die vorgesehene, auf zwei Jahre befristete 50-Prozent-Regelung zur Tarifrefinanzierung für die häusliche Krankenpflege sowie die außerklinische Intensivpflege bleibt zu eng, zu unsicher und zu kurz. Sie muss alle Einrichtungen umfassen. Sie darf nicht nur Einrichtungen mit Tarifvertrag sicher erfassen, sondern muss auch tariforientiert vergütende Einrichtungen verlässlich einbeziehen.
Ohne verlässliche Refinanzierung geraten ambulante Pflegedienste, häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege unter Druck. Versorgungslücken entstehen genau dort, wo Anschlussversorgung und häusliche Versorgung gesichert werden müssen.
Die Heilberufe Pflege und Hebammen müssen in den Mittelpunkt
Die Politik kann nicht erwarten, dass Pflegefachpersonen Versorgungslücken kompensieren. Gleichzeitig werden die Bedingungen geschwächt, unter denen professionelle Pflege und Hebammenversorgung überhaupt geleistet werden kann.
Auch das Pflegeneuordnungsgesetz zeigt dieses Problem: Es benennt Prävention, Pflegebegleitung und pflegerische Akutstrukturen als wichtige Ziele. Aber es verbindet diese Bausteine nicht zu einem tragfähigen Versorgungskonzept und nutzt die Kompetenzen der Profession Pflege nicht verbindlich genug. Dazu gehören auch Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses.
Berufliche Pflege und Hebammen halten die Versorgung zusammen. Sie sind im Krankenhaus, in der Langzeitpflege, in der ambulanten Versorgung, in der häuslichen Versorgung, in Prävention, Primärversorgung, Schule und Quartier unverzichtbar. Wer diese Professionen schwächt, schwächt das gesamte Gesundheitssystem.
Alle Reformen treffen dieselbe knappe Personalbasis. Berufliche Pflege und Hebammenversorgung dürfen deshalb nicht nur mitgedacht werden. Sie müssen in den Mittelpunkt der Gesetzgebung. Ihre Kompetenzen müssen verbindlich genutzt werden. Versorgung muss nach Kompetenz organisiert werden: Jeder Gesundheitsfachberuf muss das tun können, was er fachlich am besten kann.
Der DPR fordert die Politik dazu auf: Prüfen Sie alle Reformen gemeinsam. Machen Sie Versorgungssicherung und -qualität gemeinsam mit den beruflich Pflegenden und den Hebammen zum Maßstab und nicht allein Einsparziele und Beitragssatzstabilität.
Der Deutsche Pflegerat hat mit seinen Eckpfeilern für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem gezeigt, dass es anders geht: Versorgung muss vom Menschen her gedacht werden, wohnortnah, vernetzt, präventiv, interprofessionell und sektorenübergreifend. Genau daran müssen sich die aktuellen Reformen messen lassen.
Die Heilberufe Pflege und Hebammen dürfen nicht die Folgen politischer Entscheidungen tragen, ohne an diesen Entscheidungen verbindlich beteiligt zu sein. Ihre Kompetenzen müssen genutzt werden. Ihre Expertise muss in allen gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen verbindlich einbezogen werden.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
- alle Reformvorhaben im Gesundheits- und Pflegebereich gemeinsam zu prüfen und an einer zukunftsorientierten Versorgungslogik auszurichten,
- verpflichtende Versorgungsfolgenabschätzungen für alle Reformen einzuführen, die Leistungen, Budgets, Personalvorgaben oder Tarife in der beruflichen Pflege und der Hebammenversorgung betreffen,
- Personalbemessung im Krankenhaus und in der vollstationären Langzeitpflege verbindlich zu sichern und weiterzuentwickeln, statt sie durch unverbindliche Vorgaben oder Mindestmaßstäbe zu ersetzen,
- die Schutzwirkung des Pflegebudgets zu erhalten und es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt sein Wachstum zu begrenzen,
- Tarifsteigerungen vollständig, verlässlich und basiswirksam zu refinanzieren,
- auf die befristete 50-Prozent-Regelung zur Tarifrefinanzierung zu verzichten; sollte sie dennoch eingeführt werden, muss sie alle Einrichtungen der häuslichen Krankenpflege und die der außerklinischen Intensivpflege erfassen, auch tariforientiert vergütende Einrichtungen,
- professionelle Pflege- und Hebammenkapazitäten auszubauen, Ausbildungserfolge in dauerhaftes Personal zu überführen, Personal im Beruf zu halten, Teilzeitpotenziale durch bessere Arbeitsbedingungen zu erschließen und Berufsrückerer:innen zu gewinnen,
- Prävention, Pflegebegleitung, pflegerische Akutstrukturen, Hebammenhilfe für Frauen und Familien, Advanced Practice Nurses, Community Health Nurses und School Health Nurses verbindlich in ein integriertes Versorgungskonzept einzubinden,
- berufliche Pflege und Hebammen als tragende Professionen in allen Reformen zentral zu berücksichtigen, ihre Kompetenzen verbindlich zu nutzen und ihre maßgebliche Beteiligung an allen gesundheits- und pflegepolitischen Entscheidungen zu sichern,
- Aufgaben im Gesundheitswesen konsequent nach Kompetenz zu verteilen: Jeder Gesundheitsfachberuf muss das tun können, was er fachlich am besten kann,
- Reformen nach ihrem Beitrag zur Versorgungsqualität und -sicherheit für Patient:innen und Pflegebedürftige zu bewerten, nicht nur nach kurzfristigen Einsparwirkungen.
Was nutzen stabile Beiträge, wenn niemand mehr da ist, der pflegt?
Eine Reformpolitik, die die Heilberufe Pflege und Hebammen schwächt, gefährdet die Versorgung der Bevölkerung. Bundesregierung und Politik müssen sicherstellen, dass es auch morgen genügend qualifizierte beruflich Pflegende und Hebammen gibt, um pflegebedürftige Menschen, Patient:innen sowie Frauen und Familien professionell zu versorgen.
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Noch 2 Tage. Die Bundesregierung spart. Die Rechnung kommt zurück.
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Keine Reform ohne Versorgungsfolgenabschätzung.
Berlin (08. Juli 2026, Nr. 39/2026) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor einer Reformpolitik, die Ausgaben in einzelnen Bereichen begrenzt, ohne die Folgen für die gesamte Versorgung verbindlich zu prüfen.
Das Vorhaben, Ausgaben kurzfristig zu begrenzen, ohne die Folgen für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung umfassend zu bewerten, gefährdet Versorgungsqualität und verschiebt Kosten in andere Bereiche.
Beitragssatzstabilität ist ein wichtiges Ziel. Sie darf aber nicht zum alleinigen Maßstab werden. Versorgung darf nicht nachrangig werden.
Wer heute an Pflege spart, zahlt morgen einen höheren Preis. Medizinisch. Pflegerisch. Sozial. Volkswirtschaftlich.
Aus Krankenhauskosten werden Pflegekosten. Aus Pflegekosten werden Sozialhilfekosten. Aus professioneller Pflege wird unbezahlte Familienarbeit. Aus fehlender Pflege werden Komplikationen, ungeplante Wiederaufnahmen in Krankenhäusern und frühere Aufnahmen in Pflegeeinrichtungen.
Das ist keine nachhaltige Reform. Das ist Kostenverschiebung mit nicht absehbaren Folgen.
Versorgung endet nicht an der Grenze eines Budgets
Gesundheits- und Pflegepolitik muss sektorenübergreifend als zusammenhängende Versorgungskette geplant und gesteuert werden. Reformen dürfen nicht isoliert einzelne Leistungsbereiche betrachten. Sie müssen ihre Auswirkungen auf die gesamte Versorgung offenlegen.
Wer Kosten an einer Stelle begrenzt, muss offenlegen, welche Folgen dies für Patient:innen, Pflegebedürftige, An- und Zugehörige und die übrigen Versorgungsbereiche hat.
Werden Krankenhauskosten begrenzt, braucht es tragfähige Anschlussversorgung. Werden ambulante Leistungen eingeschränkt, steigt der Druck auf Krankenhäuser, Langzeitpflege und Familien. Werden Pflegeleistungen nicht ausreichend finanziert, übernehmen An- und Zugehörige mehr Verantwortung. Oft unbezahlt. Oft ohne ausreichende Unterstützung.
So entsteht kein stabiles System. So entsteht ein gesundheitspolitischer Verschiebebahnhof.
Kosten werden so nicht reduziert. Sie werden verlagert. Zu den Patient:innen, zu den Familien, zu den Kommunen und zurück in andere Bereiche des Gesundheitswesens.
Was heute als Einsparung erscheint, wird morgen zur Belastung für Patient:innen, Pflegebedürftige, An- und Zugehörige, Kommunen und das gesamte Versorgungssystem.
Sektorenübergreifende Steuerung der gesamten Versorgungskette nötig
Der DPR fordert einen Paradigmenwechsel: Weg von isolierten Sparmaßnahmen einzelner Sektoren, hin zu einer bedarfsorientierten, sektorenübergreifenden Steuerung der gesamten Versorgungskette.
Für alle gesundheits- und pflegepolitischen Gesetzesvorhaben braucht es eine verbindliche Versorgungsfolgenabschätzung. Sie muss transparent machen, was Reformen für Personalbedarf, Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit, pflegende An- und Zugehörige sowie angrenzende Versorgungsbereiche bedeuten.
Finanzierung muss dem tatsächlichen Bedarf folgen. Nicht umgekehrt. Pflegebedarf verschwindet nicht, nur weil Leistungen gekürzt oder Finanzierungsgrenzen eingezogen werden.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
- keine Reform ohne verbindliche Versorgungsfolgenabschätzung,
- Gesundheits- und Pflegepolitik als zusammenhängende Versorgungskette zu planen und zu steuern,
- Auswirkungen auf Personalbedarf, Versorgungsqualität, Patient:innensicherheit und angrenzende Versorgungsbereiche offenzulegen,
- Belastungs- und Kostenverschiebungen auf Familien, Kommunen und andere Versorgungsbereiche zu verhindern,
- Finanzierung am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten, statt an pauschalen Ausgabenbegrenzungen,
- Prävention, Primärversorgung, professionelle Pflege und die Unterstützung pflegender An- und Zugehöriger systematisch zu stärken,
- vermeidbare Krankenhausaufenthalte, Komplikationen, ungeplante Wiederaufnahmen und frühere Aufnahmen in vollstationäre Pflegeeinrichtungen zu verhindern.
Die Politik muss jede Reform daran messen, was sie für die gesamte Versorgung bedeutet. Einsparungen ohne systemische Perspektive sind kein verantwortungsvolles politisches Handeln.
Wer heute Versorgung schwächt, verschiebt keine Kosten. Er erzeugt neue.
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Noch 3 Tage. Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Pflegepersonal darf nicht wieder zum Sparposten werden.
Berlin (07. Juli 2026, Nr. 38/2026) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor den geplanten Regelungen zum Pflegebudget im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Pflegepersonal darf nicht wieder zum Sparposten im Krankenhaus werden.
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten aus der für die Pflege desaströsen Fallpauschalenlogik herauszulösen. Es schützt Pflegepersonal vor dem ökonomischen Druck der DRG-Systematik. Es ermöglicht, bedarfsnotwendiges Pflegepersonal auch bei steigenden Tarifen zu halten sowie die Förderung neuer pflegeberuflicher Rollen. Das stärkt und erhöht die Patient:innensicherheit.
Diese Schutzwirkung darf nicht ausgehöhlt werden.
Das Pflegebudget darf nicht zu einem vom Bedarf losgelösten Fortschreibungsbudget umgebaut werden. Maßstab muss der nachgewiesene pflegerische Personalbedarf bleiben und nicht pauschale Ausgabenbegrenzungen oder Beitragssatzstabilität. Ausschlaggebend muss sein, welches Pflegepersonal Patient:innen für eine sichere Versorgung brauchen.
Dazu gehören auch die Versorgungslage vor Ort, das Leistungsangebot der Krankenhäuser sowie die damit einhergehende Notwendigkeit an den Pflegepersonalbedarf, notwendige Qualifikationen, reale Personalkosten und Tarifsteigerungen. Bedarfsgerechte Pflege braucht eine Finanzierung, die dem Bedarf folgt. Nicht umgekehrt.
Die Grundlohnrate ist dagegen ein Finanzindikator. Sie ist kein Maßstab für Pflegebedarf, Versorgungsintensität, Personalengpässe, Qualifikationsanforderungen, Tarifentwicklung oder notwendige Personalentwicklung.
Pflege darf nicht wieder Sparposten werden
Wer das Pflegebudget begrenzt, nimmt den Krankenhäusern Planungssicherheit. Kliniken, die Personal aufgebaut, neue Rollen entwickelt und tarifgerecht bezahlt haben, geraten besonders unter Druck. Personalaufbau wird unmöglich. Stellen werden nicht nachbesetzt. Arbeitsverdichtung steigt.
Tarifsteigerungen sind keine Fehlentwicklung. Sie sind Voraussetzung, um Pflegende im Beruf zu halten, neue Mitarbeitende zu gewinnen und stabile Versorgungsstrukturen zu sichern.
Die Folgen der Sparlogik beim Budget tragen Patient:innen mit ihren An- und Zugehörigen sowie beruflich Pflegende. Patient:innen erhalten weniger Pflege, Beratung und Begleitung, als sie brauchen. Beruflich Pflegende erleben erneut, dass ihre Arbeit unter Kostendruck gerät.
Das ist keine Weiterentwicklung. Das ist die Rückkehr zur alten Sparlogik.
Pflegefremde Tätigkeiten müssen klar abgegrenzt werden. Pflegeprozesssteuerung, klinische Einschätzung, Beratung, Edukation, Koordination, An- und Zugehörigenarbeit, Evaluation und Qualitätssicherung sind nicht pflegefremd. Dazu gehören auch Entlass- und Überleitungsmanagement, interprofessionelle Abstimmung und Qualitätsentwicklung. Sie sind Kernkompetenzen und -prozesse professioneller Pflege.
Pflegeprozessverantwortung lässt sich nicht sinnvoll in direkte und indirekte Pflege aufspalten.
Auch pflegerische Versorgungsverantwortung, akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen und professionsentwickelnde Rollenprofile müssen refinanzierungsfähig bleiben. Dazu zählen auch Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses. Wer das Pflegebudget begrenzt, blockiert genau die Professionalisierung, die politisch seit Jahren gefordert wird.
Der Gesetzgeber darf pflegerische Kompetenzerweiterung nicht berufsrechtlich ermöglichen und finanzierungsrechtlich blockieren.
Pflegebudget und bedarfsgerechte Personalbemessung müssen verbindlich zusammengedacht werden. Wer Pflegepersonal finanziert, muss wissen, welcher Pflegepersonalbedarf besteht. Eine Finanzierung, die reale Bedarfe nicht abbildet, gefährdet Versorgungsqualität und Patient:innensicherheit.
Änderungsanträge lösen das Grundproblem nicht
Inzwischen liegen Änderungsanträge vor, die in den Beschlussentwurf für den Gesundheitsausschuss eingeflossen sind. Sie bessern einzelne Punkte nach. Sie lösen aber nicht das Grundproblem.
Für 2027 soll stärker auf das tatsächliche Pflegebudget 2026 abgestellt werden. Das ist eine Nachbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf. Auch bei der Tarifrefinanzierung wird nachgebessert: Tarifsteigerungen sollen basiswirksam berücksichtigt werden, allerdings nur hälftig.
Eingeführt werden soll eine neue Generalklausel. Krankenhäuser sollen in der unmittelbaren Patient:innenversorgung eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherstellen und die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Gleichzeitig sollen verbindliche Vorgaben zur Ermittlung von Quantität und Qualität des notwendigen Pflegepersonals entfallen.
Wenn angemessenes Personal wesentlich für Versorgungsqualität und Arbeitssituation sein soll, dürfen verbindliche Vorgaben zur Ermittlung der bedarfsgerechten Personalausstattung nicht entfallen. Was hier als strukturelle Entlastung, Bürokratieabbau und Freiraum für Krankenhäuser beschrieben wird, droht in Wahrheit zu einem Verfahren nach Versuch und Irrtum bei Personalausstattung, Versorgungsqualität und Patient:innensicherheit zu werden.
Freiräume ersetzen keine Schutzstandards. Pflegepersonaluntergrenzen sind kein Maßstab für gute Versorgung. Sie markieren nur das unterste Niveau gegen Gefährdung. Mindestmaß ist nicht bedarfsgerecht, nicht zielorientiert und nicht zukunftsfähig.
Die Einführung einer Generalklausel kann eine systematische Bedarfserhebung mittels PPR 2.0 nicht ersetzen. Darüber hinaus widerspricht sich der Gesetzgeber selbst, wenn er im Rahmen dieser eine bedarfsgerechte Personalausstattung fordert, jedoch nur Mindestvorgaben im Sinne der PpUG refinanziert.
Auch deshalb reichen die Nachbesserungen nicht. In der Gesamtwirkung bleibt das Pflegebudget begrenzt. Tatsächliche Mehrkosten ab 2027 werden weiterhin nicht berücksichtigt, Minderkosten dagegen schon. Pflegeentlastende Maßnahmen werden schrittweise zurückgeführt.
Damit bleibt der Druck bestehen. Pflegepersonal wird wieder zum Risiko in der Bilanz. Das darf nicht passieren.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
- die Schutzwirkung des Pflegebudgets zu erhalten und es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt sein Wachstum zu begrenzen,
- den Pflegepersonalbedarf, die Versorgungslage vor Ort, das Leistungsangebot der Krankenhäuser, notwendige Qualifikationen und reale Personalkosten verlässlich abzubilden,
- Tarifsteigerungen vollständig, basiswirksam und verlässlich zu refinanzieren, statt sie nur hälftig zu berücksichtigen,
- tatsächliche Mehrkosten im Pflegebudget auch ab 2027 zu berücksichtigen und nicht nur Minderkosten anzurechnen,
- verbindliche Vorgaben zur Ermittlung von Quantität und Qualität des notwendigen Pflegepersonals zu erhalten und weiterzuentwickeln,
- Pflegebudget und bedarfsgerechte Personalbemessung verbindlich zusammenzudenken, damit nicht Mindestgrenzen, sondern der tatsächliche Pflegepersonalbedarf finanziert wird,
- pflegeentlastende Maßnahmen dort refinanzierungsfähig zu halten, wo sie Pflegefachpersonen tatsächlich entlasten,
- pflegerische Versorgungsverantwortung, akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen und professionsentwickelnde Rollenprofile refinanzierungsfähig zu halten.
Die Politik muss Pflegepersonal nach den Versorgungsbedarfen der Patient:innen finanzieren, nicht nach Kassenlage. Wer das Pflegebudget begrenzt, macht Pflegepersonal wieder zum Sparposten. Das gefährdet Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die beruflich Pflegenden.
Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viel Pflege sich die Beitragssatzstabilität leisten will. Die entscheidende Frage lautet, wie viel Pflege Patient:innen für eine sichere Versorgung brauchen. Genau daran muss sich das Pflegebudget ausrichten.
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Noch 4 Tage. Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Wer Personalbedarf nicht ermittelt, gefährdet Patient:innensicherheit.
Berlin (06. Juli 2026, Nr. 37/2026) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor den aktuellen Plänen zur Pflege im Krankenhaus. Was als „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“ beschrieben wird, löst keine Probleme. Der Titel verspricht Bürokratieabbau. Der Inhalt liefert den Abbau verbindlicher Schutzstandards.
Das Papier setzt an den falschen Stellen an: Die PPR 2.0 soll nicht verbindlich angewendet werden. Die Kommission für Personalbemessung soll abgeschafft werden. Pflegepersonaluntergrenzen sollen aus den Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen gestrichen werden. Verbindliche Mindestvorgaben für die Leistungsgruppen sollen erst später greifen. An die Stelle verbindlicher Instrumente soll eine unbestimmte Generalnorm treten.
Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist eine Streichliste zulasten der Patient:innensicherheit.
Wenn Pflegepersonalbedarf nicht verbindlich ermittelt wird, wird er unsichtbar. Dann verschwindet er aus der Steuerung. Offene Stellen werden nicht nachbesetzt. Schichten bleiben unterbesetzt. Arbeitsverdichtung nimmt zu. Die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich. Pflegefachpersonen verlassen den Beruf. Wer heute geht, steht morgen nicht wieder bereit. Auch nicht in der nächsten Krise.
Pflegepersonalbedarf muss sichtbar bleiben
Mit der PPR 2.0, der Kinder-PPR 2.0 und der Kinder-Intensiv-PPR 2.0 wurden Instrumente aufgebaut, die den Pflegepersonalbedarf in der akutstationären Versorgung systematisch erfassen können. Seit Inkrafttreten der Pflegepersonalbemessungsverordnung werden Daten zur Ist-Personalausstattung und zum Soll-Personalbedarf erhoben.
Krankenhäuser haben dafür erhebliche Strukturen aufgebaut. Pflegefachpersonen, Pflegedirektionen, Controlling, Qualitätsmanagement und IT haben Prozesse angepasst, Mitarbeitende geschult, Datenflüsse etabliert und neue Routinen geschaffen.
Diese Aufbauleistung darf nicht ignoriert werden. Es ist fachlich widersprüchlich, die PPR 2.0 erst einzuführen und sie dann wieder zu entwerten, bevor die vorhandenen Daten und Erfüllungsgrade ausgewertet und fachlich bewertet sind. Das ist keine Weiterentwicklung. Das ist ein fataler Rückschritt in die 1990 Jahre.
Bestehende Instrumente dürfen erst ersetzt werden, wenn eine bessere Lösung entwickelt, geprüft und einsatzbereit ist. Dies ist aktuell nicht der Fall. Alles andere bedeutet: Schutzstandards werden gestrichen.
Die geplante Generalnorm für die Personalbesetzung ist unbestimmt und ersetzt keine Personalbemessung. Wer die PPR 2.0 nicht mehr verbindlich stellt, nimmt den einzigen aufgebauten Maßstab aus dem System. Dann wird Personalbesetzung wieder der Finanzierbarkeit und gefühlten Erfordernissen überlassen, statt fachlich und systematisch ermittelt. Abgeschafft werden soll die Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus. Somit entfällt auch die Entwicklung einer Personalbemessung für die Hebammen. Die Personalausstattung aller Gesundheitsfachberufe im Krankenhaus steht somit in einem nicht akzeptablen luftleeren Raum.
Auch die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) müssen als Qualitätsanforderung in den Leistungsgruppen erhalten bleiben. Sie müssen ergänzt werden durch Qualifikations- und Verfügbarkeitsanforderungen für Pflegepersonal. Die PpUG-Verordnung mit ihrer Sanktionsvereinbarung reicht nicht aus. In den Leistungsgruppen geht es darum, ob eine Leistung überhaupt erbracht und abgerechnet werden darf. Pflegepersonal muss dort als Qualitätsanforderung verankert bleiben. Sonst wird professionelle Pflege aus der Strukturqualität herausgelöst.
Empfehlungen und spätere Mindestkriterien, wie die der Leistungsgruppen, reichen nicht. Sie geben nur ein Mindestmaß an Qualität vor. Das ist jedoch kein Qualitätskriterium für bedarfsgerechte Versorgung. Gerade unter steigendem finanziellen Druck braucht es verbindliche Regeln. Die PpUG müssen deshalb als Qualitätsanforderungen in den Leistungsgruppen erhalten werden.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
- PPR 2.0, Kinder-PPR 2.0 und Kinder-Intensiv-PPR 2.0 verbindlich zu sichern,
- vorhandene PPR-Daten und Erfüllungsgrade auszuwerten und fachlich zu bewerten,
- Personalbemessung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt aufgebaute Instrumente zu entwerten,
- bestehende Instrumente erst zu ersetzen, wenn eine bessere Lösung geprüft und einsatzbereit ist, die jedoch heute noch nicht zur Verfügung steht,
- Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätsanforderung in den Leistungsgruppen zu erhalten und Qualifikations- und Verfügbarkeitsanforderungen ergänzend zur PpUG zu verankern,
- Schutzstandards nicht durch unbestimmte Generalnormen, spätere Empfehlungen oder Mindestkriterien zu ersetzen,
- Einführung von praxistauglichen Personalbemessungsinstrumenten für die 1:1 Betreuung durch die Hebammen in der Geburtshilfe,
- die Profession Pflege und die Hebammen maßgeblich an allen Regelungen zur Personalbemessung und zu Qualitätsanforderungen zu beteiligen.
Die Politik muss Personalbedarf sichtbar machen, nicht ausblenden. Wer Pflegepersonalbedarf aus der Steuerung nimmt, gefährdet Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die beruflich Pflegenden.
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Noch 5 Tage. Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.
Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat warnt: Reformen dürfen Versorgung nicht von einem Bereich in den nächsten verschieben.
Berlin (05. Juli 2026, Nr. 36/2026) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt davor, Krankenhausversorgung, ambulante Pflege, Langzeitpflege und häusliche Versorgung getrennt zu reformieren und zu finanzieren.
Versorgung endet nicht an Sektorengrenzen. Wenn ein Bereich spart, trägt oft der nächste die Folgen. Werden Krankenhausaufenthalte verkürzt, müssen ambulante Dienste, Langzeitpflege und An- und Zugehörige die Versorgung übernehmen können.
Das ist heute häufig nicht gesichert. Ambulante Dienste können vielfach keine neuen hilfebedürftigen Menschen aufnehmen. Pflegeheime haben keine freien Plätze oder nicht genug Personal. An- und Zugehörige bleiben allein. Pflegebedürftige werden erneut ins Krankenhaus eingewiesen oder müssen früher in ein Pflegeheim ziehen.
Versorgung ist eine Kette
Krankenhäuser, ambulante Pflege, Langzeitpflege, häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege, Rehabilitation sowie An- und Zugehörigenpflege hängen zusammen. Wer an einer Stelle kürzt, verändert die Versorgung an anderer Stelle.
Berufliche Pflege stabilisiert diese Übergänge. Sie erkennt Risiken, sichert Kontinuität, koordiniert Entlassung und Überleitung und verhindert Versorgungsbrüche. Genau deshalb darf die Profession Pflege nicht nur als Kostenfaktor behandelt werden. Sie ist maßgeblicher Teil der Lösung.
Politische Entscheidungen dürfen sich nicht allein an kurzfristigen Einsparzielen oder an der Beitragssatzstabilität orientieren. Finanzstabilisierung darf nicht gegen Versorgungssicherung ausgespielt werden. Maßstab muss der tatsächliche Versorgungsbedarf sein.
Einsparungen in einem Bereich dürfen nicht dazu führen, dass Aufgaben, Belastungen und Kosten nur weitergereicht werden: vom Krankenhaus in die ambulante Pflege, von dort in die Langzeitpflege oder zurück zu den An- und Zugehörigen. Sonst entsteht ein gesundheitspolitischer Verschiebebahnhof.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
- Versorgung sektorenübergreifend als zusammenhängende Kette zu planen und zu steuern,
- Reformen nicht isoliert auf einzelne Versorgungsbereiche auszurichten,
- Finanzstabilisierung mit Versorgungssicherung und Versorgungslogik zu verbinden,
- die Auswirkungen jeder Reform auf angrenzende Versorgungsbereiche transparent zu machen,
- politische Entscheidungen am tatsächlichen Versorgungsbedarf auszurichten,
- Personalbedarf, Platzkapazitäten, Versorgungsqualität und Patientensicherheit verbindlich mitzudenken,
- eine verbindliche Versorgungsfolgenabschätzung für alle gesundheits- und pflegepolitischen Gesetzesvorhaben,
- keine Verschiebung von Aufgaben, Belastungen und Kosten auf andere Sektoren oder An- und Zugehörige.
Die Politik muss jede Reform daran messen, was sie für die gesamte Versorgungskette bedeutet. Wer Versorgung nur abschnittsweise betrachtet, riskiert neue Lücken, Komplikationen und zusätzliche Belastungen für pflegebedürftige Menschen, Patient:innen sowie ihre An- und Zugehörigen.
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Countdown angehalten. Zeit zum Nachdenken.
#PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Berlin (04. Juli 2026, Nr. 35/2026) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) hält seinen Countdown #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu? für einen Tag an und veröffentlicht die „Eckpfeiler eines zukunftsorientierten Gesundheitssystems“.
Die Eckpfeiler sollen helfen, die jetzt anstehenden politischen Entscheidungen an einer klaren Frage zu messen: Stärken sie eine verlässliche Versorgung, die sich am Menschen orientiert?
Sie beschreiben eine Vision für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem und sollen zugleich helfen, die heutigen Realitäten realistisch einzuordnen und zu bewerten.
Das Anhalten des Countdown ist bewusst gewählt. Nicht jede Reform sollte einfach durchgesetzt werden. Manchmal ist es besser, innezuhalten und politische Vorhaben neu zu durchdenken.
Genau dazu fordert der DPR die Bundesregierung und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf. Die aktuellen Gesetzesvorhaben dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und das kommende Pflegeneuordnungsgesetz sind wichtige Versorgungsgesetze. Sie brauchen gründliche Beratung und eine gemeinsame Bewertung ihrer Folgen. Sie treffen dieselben Menschen, dieselben Einrichtungen, dieselben Regionen und dieselbe knappe Personalbasis.
Wer Versorgung neu ordnen will, muss zuerst fragen, was Menschen brauchen – und wie Finanzierung, Personalentwicklung und Versorgungsstrukturen gesichert und gemeinsam weiterentwickelt werden können.
Versorgung vom Menschen her denken
Ein gutes Gesundheitssystem beginnt beim Menschen. Es muss früher helfen – nicht erst, wenn die Krise da ist. Risiken müssen rechtzeitig erkannt, Selbstständigkeit gestärkt, Prävention und Gesunderhaltung gefördert sowie An- und Zugehörige entlastet werden.
Dafür braucht Deutschland eine klare Versorgungslogik. Versorgung muss wohnortnah, vernetzt, digital unterstützt und vorausschauend organisiert werden. Sie muss Prävention, Behandlung, Therapie, Pflege, Rehabilitation, soziale Unterstützung und Teilhabe verbinden.
Politik muss jede ihrer Entscheidungen daran messen, was sie für die Menschen, Einrichtungen und Regionen bedeutet. Stärkt sie Versorgung oder verschiebt sie Belastungen? Wird die Versorgung dadurch besser, sicherer und verlässlicher? Wer Versorgung neu ordnet, muss den Menschen zuhören und ihre Erfahrungen ernst nehmen – denn auf gute Versorgung sind wir alle angewiesen.
Entscheidend ist: Versorgung folgt dem Bedarf der Menschen – nicht den Grenzen von Finanzen, Sektoren, Kostenträgern oder Zuständigkeiten.
Kompetenzen der Pflege und Hebammen nutzen
Beruflich Pflegende und Hebammen sind unverzichtbar für ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem. Sie sind nah an den Lebenswelten der Menschen – von der Geburt bis zum Lebensende. Sie pflegen, beraten, diagnostizieren, koordinieren, begleiten, sichern Qualität und übernehmen Verantwortung.
Diese Kompetenzen müssen vollständig genutzt werden. Ohne künstliche Grenzen. Ohne Barrieren auf dem Papier und in den Köpfen. Ohne alte Denkmuster, die Veränderungen blockieren.
Ein Gesundheitssystem der Zukunft braucht Pflege, Medizin, Hebammen, Therapie, Assistenz, Sozialarbeit und weitere Gesundheitsfachberufe auf Augenhöhe – mit klarer Verantwortung, gegenseitigem Respekt und gemeinsamem Auftrag.
Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:
- Reformen nicht isoliert, sondern in ihren gemeinsamen Auswirkungen auf Versorgung, Personal und Regionen zu bewerten,
- die Eckpfeiler als Maßstab für die anstehenden Beratungen und Entscheidungen zu nutzen,
- Versorgung konsequent vom Bedarf der Menschen her zu denken,
- Prävention, Gesundheitskompetenz, Pflege, Rehabilitation und soziale Unterstützung stärker zu verbinden,
- die Kompetenzen der Profession Pflege und der Hebammen verbindlich zu nutzen,
- Pflege und Hebammen in die Gestaltung des Gesundheitssystems einzubeziehen,
- Bildung, Digitalisierung, Gesundheitskompetenz, Prävention, bedarfsgerechte Pflege und Geburtshilfe auch im Bundeshaushalt als Zukunftsinvestitionen zu behandeln,
- politische Entscheidungen daran zu messen, ob sie Versorgung stärken oder Belastungen verschieben.
Der DPR stoppt den Countdown für einen Tag, um nachzudenken. Diese Pause ist zugleich ein Appell an die Bundesregierung und die Politik: Nicht einfach durchsetzen. Neu ordnen. Versorgung vom Menschen her denken.
Ansprechpartner:innen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de, Social Media DPR: Instagram | LinkedIn | YouTube | Bluesky
Sonstige Meldungen:
Pflegekammer muss Beitragsbescheide korrigieren
Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz muss ihre Beitragsbescheide für 2025 teilweise neu berechnen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte, dass die Kammer bei der Berechnung nicht alle beitragspflichtigen Pflegefachpersonen berücksichtigt hatte – etwa Beschäftigte in Arztpraxen, Krankenkassen oder Bildungseinrichtungen. Dadurch fehlte eine ausreichende Datengrundlage für eine rechtssichere und gerechte Beitragsverteilung. Kammergeschäftsführer Thorsten Müller (Foto) begrüßt das Urteil. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 13.07.2026
Bundestag verabschiedet GKV-Sparpaket
Der Bundestag hat das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beschlossen, der Bundesrat hat es kurz danach gebilligt. Das Maßnahmenpaket greift in zentrale Bereiche der Versorgung ein. Es hagelt Kritik daran, der bpa spricht von einem drohenden Chaos in der ambulanten Pflege. → weiterlesen
Quelle: NL care konrekt daily, 13.07.2026
„Ich halte das, was die Bundesregierung hier beschlossen hat, für unverantwortlich.“
DBfK zum beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
Berlin, 13.07.2026 – Statement von Vera Lux, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), zum beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:
„Ich halte das, was die Bundesregierung hier beschlossen hat, für unverantwortlich. Am Ende werden es die Patient:innen und die Kolleg:innen ausbaden müssen. Die Krankenhäuser sollen gleichzeitig ihre Strukturen umbauen, mit einem gedeckelten Pflegebudget auskommen und ohne verbindliche Personalbemessung selbst dafür sorgen, dass genug Pflegefachpersonen da sind. Das kann nicht funktionieren!
Wenn Pflegepersonal fehlt, heißt das ganz konkret: Menschen warten länger auf Hilfe, Veränderungen ihres Zustands werden später bemerkt, vermeidbare Komplikationen treten auf und notwendige Pflege bleibt liegen, weil die Kolleg:innen nur noch das Dringendste schaffen.
Wir haben schon in den 1990er-Jahren erlebt, was passiert, wenn bedarfsgerechte Personalbemessung abgeschafft wird: Stellenabbau, immer höhere Belastung und schlechtere Versorgung. Diesen Fehler wiederholt die Bundesregierung jetzt.
Die Bundesregierung wurde gewarnt. Sie kennt die Folgen. Sie hat sich trotzdem dafür entschieden.“
Welche konkreten Folgen die beschlossenen Sparmaßnahmen für die Pflege im Krankenhaus, in der Psychiatrie und in der ambulanten Versorgung haben, hat der DBfK auf folgender Seite zusammengefasst: dbfk.de/keinsparschwein
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Übergabe
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz/ APN Positionspapier/ pflegepolitischer Ausblick
In dieser Folge sprechen wir erneut über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, neues aus dem APN Positionspapier und ein pflegepolitischer Ausblick vor der Sommerpause. Von Michelle & 3 others • 11. Juli 2026 Im Browser ansehen
Quelle: NL Übergabe, 13.07.2026
1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026
Bundesrat billigt Reform der gesetzlichen Krankenkassen
Wenige Stunden nach Verabschiedung im Bundestag hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebilligt. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand keine Mehrheit. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, die laut Bundesregierung eine Grundlage für stabile Finanzen in der gesetzlichen Krankenversicherung schaffen sollen.
Ausgaben reduzieren
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was zu einem erheblichen Anstieg der Beitragssätze geführt habe, begründet die Bundesregierung ihr Gesetz. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Um die Beiträge zu stabilisieren, müssten die Ausgaben reduziert werden, um sie in Einklang mit den Einnahmen zu bringen.
Finanzierungsbeitrag für Grundsicherungsempfänger
Das Gesetz sieht nun vor, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger dauerhaft um 750 Mio. Euro pro Jahr erhöht. So beträgt der Anteil im Jahr 2027 eine Milliarde Euro und steigt danach jährlich. Im Jahr 2031 liegt der Finanzierungsbeitrag dann bei 2,75 Milliarden Euro. Die im Regierungsentwurf vorgesehene Absenkung des Bundeszuschusses wurde im Bundestag reduziert. Statt wie ursprünglich geplant zwei Milliarden Euro jährlich beträgt die Absenkung für 2027 1,35 Milliarden Euro, ab 2028 dann 1,55 Milliarden Euro.
Obergrenze für Kostenanstieg in Krankenhäusern
Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt für die Krankenhäuser die gleiche Obergrenze für den Kostenanstieg wie für andere Leistungsbereiche (Grundlohnrate minus 1 Prozentpunkt). Ab 2030 soll der Orientierungswert oder, wenn sie darunter liegt, die Grundlohnrate maßgeblich sein.
Entwicklung der Personalbemessung im Krankenhaus
Die Krankenhäuser werden über eine sogenannte Generalnorm gesetzlich verpflichtet, in allen Bereichen für eine Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist. Im parlamentarischen Verfahren wurde jedoch von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich Abstand genommen.
Änderungen bei der Familienversicherung
Bei der Familienversicherung wird für mitversicherte Partner ab dem Jahr 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Dies betrifft allerdings nicht Kinder und Eltern von Kindern unter zwölf Jahren. Darüber hinaus bleiben Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 sowie mit einem Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Grundsicherung beziehen, beitragsfrei mitversichert.
Abschlagserhöhungen bei Arzneimitteln
Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den Pharmaunternehmen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, erhöht.
Kieferorthopädische Leistungen
Um eine regionale Unterversorgung in der kieferorthopädischen Versorgung zu vermeiden, sollen künftig Zahnärzte, die einen mit der Fachzahnarztqualifikation gleichwertigen Abschluss vorweisen können oder über anerkannte praktische Erfahrung in der kieferorthopädischen Behandlung verfügen, weiterhin kieferorthopädische Leistungen durchführen und abrechnen können. Eine genaue Definition der gleichwertigen Qualifikationen wird von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen festgelegt.
Keine Leistungen für Homöopathie
Ausgaben müssen künftig einen für Versicherte nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.
Wie es weitergeht
Das parlamentarische Verfahren ist nun abgeschlossen. Das Gesetz tritt zu einem großen Teil am Tag nach der Verkündung in Kraft. Für einzelne Punkte gelten hingegen andere Zeitpunkte des Inkrafttretens.
Plenarsitzung des Bundesrates am 10.07.2026
Quelle: NL Bundesrat, 10.07.2026
DKG zur Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
Ein Trostpflaster soll die Länder zur Zustimmung bewegen
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Inhalte des heute im Bundesrat zur Verabschiedung anstehenden GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Sie warnt vor spürbaren Versorgungseinschränkungen und unabsehbaren Kosten für Länder und Kommunen. weiterlesen »
27/26 | DKG Update – Der Newsletter, 10.07.2026
Gesundheitspolitik
GKV-Spargesetz ist beschlossen
Nach langem Ringen bringt die Koalition Milliarden-Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben durchs Parlament, die höhere Beiträge verhindern sollen. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 10.07.2026
Advanced Practice Nursing
APN-Gesetz soll noch 2026 kommen
Das Bundesgesundheitsministerium will die gesetzliche Einführung der Advanced Practice Nurse noch in dieser Legislaturperiode voranbringen. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 10.07.2026
Die Grünen-Fraktion will das Patientenrechtegesetz ändern
Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion will das Patientenrechtegesetz ändern. In der praktischen Anwendung zeige sich nach mehr als zehn Jahren, dass die Ziele nur teilweise erreicht würden. Mehrere strukturelle Aspekte des Behandlungsverhältnisses blieben unzureichend erfasst oder ließen sich in der Praxis nur schwer im Nachhinein durchsetzen, heißt es im Gesetzentwurf (21/6916) der Fraktion.
Die gesetzliche Ausgestaltung führe in der Praxis dazu, dass haftungsrechtliche Verantwortung überwiegend den Ärzten oder dem nichtärztlichen Personal zugeschrieben werde, während institutionelle oder organisatorische Faktoren, die häufig maßgeblich zum Entstehen eines Behandlungsfehlers beitrügen, unzureichend berücksichtigt würden.
In Verfahren über mögliche Behandlungsfehler sei es für Patienten überdies schwierig, den Ursachenzusammenhang nachzuweisen. Pflichtverletzungen könnten zwar festgestellt werden, der Nachweis ihrer Schadenkausalität sei jedoch häufig kaum zu führen.
Die Entscheidung der Gerichte in Arzthaftungssachen hänge zudem maßgeblich von der Bewertung des medizinischen Sachverhalts durch das ärztliche Gutachten ab. In der Praxis bestünden jedoch Hinweise auf mangelnde Neutralität der Gutachter, da diese meist selbst Ärzte seien.
Die Abgeordneten fordern, die Patientenrechte in der medizinischen Versorgung zu stärken. Dazu solle ein klarer gesetzlicher Rahmen für die Organisationsverantwortung der Leitung medizinischer Einrichtungen geschaffen werden. Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der Behandelnden sollen erweitert, präzisiert und an moderne Behandlungsformen angepasst werden.
Beweisrechtliche Regelungen sollen ergänzt werden, um strukturelle Nachteile von Patienten im Arzthaftungsprozess zu reduzieren. Ferner sollen verbindliche Qualitätsanforderungen für medizinische Sachverständige sowie Regelungen zur Förderung außergerichtlicher Streitbeilegung eingeführt werden. Auch sollen die Pflichten der gesetzlichen Krankenkassen zur Unterstützung der Versicherten bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Behandlungs- und Aufklärungsfehlern gestärkt werden.
Quelle: heute im bundestag Nr. 574, 09.07.2026
Primärversorgung neu denken
Community Health Nursing im internationalen Vergleich
Berlin, 09.07.2026 – Wie kann Primärversorgung künftig früher, koordinierter und näher am Alltag der Menschen ansetzen? Diese Frage stand im Mittelpunkt der internationalen Fachtagung „Community Health Nursing: Primärversorgung stärken – Impulse für ein modernes Gesundheitssystem“, die die Agnes-Karll-Gesellschaft im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) gemeinsam mit dem Bosch Health Campus am 7. Juli 2026 in Berlin veranstaltete.
Expert:innen aus Deutschland, Australien, Großbritannien, Estland und Spanien zeigten, wie Community Health Nursing in anderen Gesundheitssystemen verankert ist und welche Impulse sich daraus für Deutschland ableiten lassen. Im Mittelpunkt standen neue Rollen in der Primärversorgung, bessere Koordination zwischen Gesundheitsberufen und kommunalen Angeboten sowie die Frage, wie Versorgung stärker an der Lebenssitutation der Menschen ausgerichtet werden kann.
„Community Health Nursing ist ein Thema von großer gesellschaftlicher Bedeutung. Denn die Frage, wie Primärversorgung gestaltet wird ist, ist auch eine Frage, wie wir in Zukunft möglichst lange gesund leben, begleitet und wie, aber auch wo wir versorgt werden wollen“, betonte DBfK-Präsidentin Vera Lux.
Den fachlichen Rahmen setzte Prof. Dr. Katharina Janus mit ihrer Keynote zu internationalen Herausforderungen in der Primärversorgung: „Der Kerngedanke der Primärversorgung geht weit über die Funktion einer „Eingangstür“ oder eines „Gatekeepers“ hinaus. Sie umfasst die Koordination und Vernetzung der beteiligten Akteur:innen ebenso wie die kontinuierliche Begleitung der weiteren Versorgung“, machte sie deutlich
In der Diskussion zum Transfer nach Deutschland wurde deutlich, dass Community Health Nursing nicht dauerhaft in Modellprojekten verbleiben darf. Mit dem für die zweite Jahreshälfte 2026 angekündigten Referentenentwurf für ein Pflege- und Gesundheitsexperten-Einführungsgesetz bietet sich die Chance, Community Health Nursing als Ausprägung des Advanced Practice Nursing (APN) mit einem klaren Kompetenzprofil und verbindlichen Rahmenbedingungen gesetzlich zu verankern.
Dr. Katja Vonhoff, Bosch Health Campus, betonte noch einen weiteren Aspekt: „Eine zentrale Erkenntnis ausallen internationalen Präsentationen ist, dass die Pflege wirklich gute Beziehungen zur Ärzteschaft aufbauen sollte. Kommunikation ist dabei ein ganz zentraler Schlüssel. Wir müssen klar sagen: Es geht darum, die Menschen besser zu versorgen, dafür gibt es unterschiedliche Rollen und wir sollten die Pflege und andere Gesundheitsprofessionen als wichtige Partner in der interprofessionellen Zusammenarbeit betrachten.“
Community Health Nursing ist ein pflegerisches Handlungsfeld in der wohnortnahen Primärversorgung und öffentlichen Gesundheitssorge. Zentrale Elemente sind Gesundheitsförderung, Krankheitsprävention und Krankheitsmanagement. Community Health Nurses verbinden pflegerische Expertise mit Beratung, Koordination, Public Health und Vernetzung im Sozialraum. Sie sind kein Ersatz für Hausärzt:innen, sondern stärken multiprofessionelle Primärversorgung dort, wo medizinische, pflegerische und soziale Unterstützungsbedarfe zusammenkommen.
„Community Health Nursing löst die Strukturprobleme der Primärversorgung nicht allein. Es adressiert aber eine zentrale Lücke: die Verbindung von medizinischer Behandlung, Pflege, Prävention, Gesundheitsförderung und sozialräumlicher Unterstützung“, so das Fazit von Vera Lux.
Die Fachtagung ist Teil des Projekts „Community Health Nurse – Gesundheitsversorgung sichern und weiterentwickeln (CHN Phase IV) – internationale Fachtagung“. Seit 2017 setzt sich die Agnes-Karll-Gesellschaft im DBfK mit Unterstützung der Bosch Health Campus GmbH für die Etablierung von Community Health Nurses in Deutschland ein.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Gemeinsame Pressemitteilung
Verbände: Tarifdeckel in der Pflege gefährdet Versorgung
Der Bundestag stimmt am Freitag über die geplante Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab (GKV). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Tariferhöhungen in Krankenhäusern, in der häuslichen Krankenpflege und in der medizinischen Rehabilitation- und Versorgung künftig nicht mehr voll durch die GKV refinanziert werden. Eine ähnliche Regelung ist auch für die Pflegeversicherung geplant. Dazu erklären die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) und der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD):
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Freigemeinnützige ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sind eine tragende Säule der wohnortnahen pflegerischen Versorgung. Mit ihren Reformplänen verschärft die Bundesregierung deren wirtschaftliche Lage massiv. Denn gerade dort ist die Tarifbindung besonders hoch. Die Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste werden deshalb ihre Leistungen sehr wahrscheinlich großflächig einschränken müssen, um nicht in Insolvenzgefahr zu geraten. Das kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen und nachhaltig ausgerichteten Politik sein.“
VdDD-Vorstandsvorsitzende Johanne Hannemann: „Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen weiter vollständig refinanziert werden. Von diesem Grundsatz abzuweichen, reißt erhebliche Finanzierungslücken auf, die viele Pflegedienste und Krankenhäuser nicht schließen können. Außerdem konterkariert die Koalition mit diesem Gesetz das eigene politische Ziel, die Tarifbindung zu erhöhen und Berufe in der Pflege und Medizin im Interesse der Menschen attraktiv zu halten. So werden gerade die Unternehmen bestraft, die sich an faire Arbeitsbedingung vertraglich gebunden haben. Der Bundestag und spätestens der Bundesrat müssen dieses Gesetz aufhalten.“
DEVAP-Vorstand Thomas Neeb: „Sollte die fatale Tarifdeckelung wie bisher vorgesehen auch auf den Bereich der Pflegeversicherung übertragen werden, würden Pflegedienste und -einrichtungen in wirtschaftliche Schieflage geraten und das nur, weil sie ihren Mitarbeitenden faire Löhne zahlen. Der Tarifdeckel darf weder Bestandteil des GKV-Beitragssatzstabilisierungs- noch des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) werden. Einerseits macht die Politik klare Vorgaben zur Personalausstattung und Qualität der Versorgung, andererseits will sie die dafür notwendigen Löhne aber nicht refinanzieren. Hier passt wirklich nichts zusammen und die Gefährdung der Versorgungssicherheit ist vorprogrammiert.“
Quelle: PM Diakonie Deutschland, 09.07.2026
DKI-Blitzumfrage: Auswirkungen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG)
bis Ende 2027 gehen 42 % der Allgemeinkrankenhäuser in Deutschland von einem eher hohen oder sehr hohen Insolvenzrisiko für ihr Haus aus. Bis Ende 2028 steigt der entsprechende Anteil sogar auf 53 %. Bei den psychiatrischen Fachkrankenhäusern haben 11 % (2027) und 25 % (2028) ein erhöhtes Insolvenzrisiko. Maßgeblicher Grund dafür ist das BStabG.
Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). An der Repräsentativbefragung beteiligten sich bundesweit 520 Krankenhäuser.
Die Mehrzahl der Allgemeinkrankenhäuser (94 %) und Psychiatrien (71 %) erwartet negative Auswirkungen des BStabG auf die Patientenversorgung – bei den Personalkosten durch Personalabbau, Einstellungsstopps oder Einschränkungen von Aus- und Weiterbildungsangeboten, bei den Sachkosten durch Verschiebung oder Streichung von Investitionsvorhaben.
Einschränkungen beim Leistungsangebot, etwa durch die Verschiebung planbarer Behandlungen oder Streichung bestimmter Versorgungsangebote, die Verlängerung von Wartezeiten bei elektiven Patienten bzw. der Ausbau von Wartelisten sind weitere Handlungsoptionen der Krankenhäuser.
Für die PDF-Datei mit den kompletten Ergebnissen klicken Sie bitte → hier.
Quelle: DKI-NEWS, 08.07.2026
Stammzelltransplantation, Selbstpflege und neue Versorgungswege – Ein Blick in die Hämato-Onkologie
25. Folge des Podcasts „PflegeKraft HD“
Was bedeutet es, Menschen durch eine Stammzelltransplantation zu begleiten? Und wie verändert sich die Pflege, wenn Patientinnen und Patienten zunehmend aktiv in ihre eigene Versorgung eingebunden werden?
In dieser Folge von PflegeKraft HD spricht Jana Wagner mit Gwendolin Oppenberg von der Station von Dusch. Gemeinsam werfen sie einen Blick in einen hochspezialisierten Bereich der Hämato-Onkologie, in dem Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des blutbildenden und des Immunsystems versorgt werden. Jetzt reinhören! (…)
Quelle: NL Universitätsklinikum Heidelberg, 07.07.2026
Gesundheitsmanagement hält Pflegekräfte länger im Beruf
Altenpflegekräfte gehören zu den Berufsgruppen, die sich am seltensten vorstellen können, bis zur Rente zu arbeiten. Eine neue Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zeigt aber auch: Ein gutes betriebliches Gesundheitsmanagement kann daran viel ändern. Beschäftigte in Betrieben mit gutem BGM trauen sich deutlich häufiger zu, bis zum Renteneintritt durchzuhalten. Dennoch bietet mehr als die Hälfte der Unternehmen keine Gesundheitsförderung an. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 07.07.2026
Generalistik, Pädiatrie und der Mut zur ehrlichen Diskussion (Jennifer Wellensiek & Kathrin Scherer)
Reichen 120 Stunden Pädiatrie wirklich aus, um kranke Kinder sicher zu versorgen? Drei Frauen mit ganz unterschiedlichen Perspektiven zeigen, warum die generalistische Ausbildung kein Schwarz-Weiß-Thema ist, wo die Lücken liegen und welche Lösungen es gibt.
Von Christian & Francis • 5. Juli 2026 Im Browser ansehen
Quelle: NL Übergabe, 05.07.2026
Wichtige Termine:
1. BIS 2. SEPTEMBER 2026: MEDCARE LEIPZIG
https://www.medcare-leipzig.de/
29. Netzwerk-Workshop am 25.09.2026 – Expertenstandard „Demenz“
► Hier finden Sie Details zum Programm und zur Online-Anmeldung
17. DGP- HOCHSCHULTAG
20.11.2026 – Mehr Infos finden Sie hier.

