ADS-Wocheninformation 28.11.2022

ADS-Wocheninformation 28.11.2022

Zur heutigen Suizidassistenz-Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages:

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin lehnt Umsetzung der aktuellen Gesetzesentwürfe ab

DGP-Vorstand: Gravierende Mängel, Unschärfen und missverständliche Regelungen I Fachgesellschaft irritiert: Als Sachverständige geladene Vorstandsmitglieder kurzfristig ausgeladen I Umso wichtiger, Debatte fortzuführen, Palliativ- und Hospizversorgung auszubauen, Suizidprävention zu stärken, im Umgang mit Todeswünschen zu qualifizieren

Berlin, 28.11.2022 I Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) spricht sich in einer aktuellen Stellungnahme gegen die Umsetzung der drei heute im Rechtsausschuss zur Diskussion stehenden Gesetzesentwürfe zur Suizidassistenz aus. DGP-Geschäftsführer Heiner Melching betont: „Wir sehen bei allen drei vorliegenden Gesetzesentwürfen in Bezug auf die Gruppe der Menschen mit fortschreitenden Erkrankungen und begrenzter Lebenserwartung gravierende Mängel, Unschärfen und missverständliche Regelungen.“ Die entsprechende Stellungnahme der DGP hat bei Einreichung dazu geführt, dass zwei ärztliche Vorstandsmitglieder, die als Sachverständige relevante und aktuelle Rückmeldungen aus der Praxis der Palliativversorgung hätten geben können, wieder ausgeladen wurden: „Ein höchst zweifelhafter „Erfolg“ von konstruktiver Kritik!“ bewertet PD Dr. Martin Neukirchen das Geschehene.

Geschäftsführer Heiner Melching beanstandet inhaltlich insbesondere, dass die Gesetzesvorlagen nicht „die besondere Beziehungsebene zwischen einem sterbewilligen und einem anderen möglicherweise zur Suizidhilfe bereiten Menschen“ berücksichtigen. Dem DGP-Vorstand erscheinen außerdem die gewählten Fristen und Konzepte für die Ermittlung der Dauerhaftigkeit respektive Unveränderlichkeit und Freiverantwortlichkeit eines Suizidwunsches „willkürlich“. DGP-Vizepräsident Dr. Bernd-Oliver Maier ergänzt: „Vorsicht ist ebenfalls bei den Konzepten zur Überlassung einer tödlichen Substanz geboten. Die vorliegenden Gesetzesentwürfe laufen Gefahr, eine vermeintlich einfache Lösung für ein komplexes Problem zu bieten.“

„Wir wissen um das konstruktive Ringen vieler Abgeordneter in der Debatte um die Gesetzesvorhaben.“ so Maier. „Doch bewerten wir aus der Perspektive des angemessenen Umgangs mit Todes- und Suizidwünschen bei Menschen mit weit fortgeschrittenen Erkrankungen und palliativmedizinischem Unterstützungsbedarf einige Punkte als zu kritisch.“ Dies erläutert der Chefarzt für Palliativmedizin und interdisziplinäre Onkologie: „Jeder der vorliegenden Entwürfe führt zu einer ‚Juristisierung‘ des Lebensendes, in der die persönliche Einlassung beinahe keine Rolle mehr spielt. Wir halten jedoch eine vertrauensvolle Beziehung und die fürsorgliche Unterstützung der Betroffenen für essentiell, um offen über Suizid- und Todeswünsche sprechen zu können.“

Da die aktuell bestehende Gesetzeslage bereits einen Handlungsspielraum biete, der die Umsetzung der Suizidassistenz prinzipiell ermögliche, empfiehlt die Fachgesellschaft die Fortsetzung der Diskussion über einen angemessenen Umgang mit der Frage der assistierten Selbsttötung. Vor einer etwaigen gesetzlichen Regelung erachtet die DGP folgende Maßnahmen als absolut dringlich:

  • Ausbau von Angeboten der Hospizarbeit und Palliativversorgung
  • Förderung und Finanzierung der Suizidprävention
  • Förderung des gesellschaftlichen Diskurses zur Enttabuisierung der Themen Lebensende, Sterben und Tod
  • Niedrigschwellige Kampagne zur Information der Bevölkerung über Möglichkeiten der Hospiz- und Palliativversorgung sowie Rechte und Handlungsoptionen von Patient:innen und Angehörigen
  • Stärkung der Aus- und Fortbildung der Berufsgruppen in der Palliativversorgung zum Umgang mit Todes-wünschen
  • Erfassung von assistierten Suiziden auf Totenscheinen und in der Todesursachenstatistik

Die Palliativmedizin verstehe sich als ein Teil der Suizidprävention, unterstreicht auch DGP-Vorstandsmitglied Dr. Alexandra Scherg: „Neben einem Ausbau der Palliativmedizin selbst ist es im Sinne der Suizidprävention unbedingt notwendig, den angestoßenen Diskurs fortzusetzen, zum Beispiel durch öffentliche Aufklärungskampagnen. Ärzt:innen müssen außerdem schon während ihrer Ausbildung auf den professionellen Umgang mit Verantwortung und Unsicherheit vorbereitet werden.“ Internistin Alexandra Scherg verfolgt die Anhörung heute gemeinsam mit PD Dr. Martin Neukirchen von der Publikumstribüne aus, da sie am vergangenen Donnerstag als Sachverständige kurzfristig ausgeladen wurden.

Stellungnahme des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zu den Gesetzesentwürfen zum Themenkomplex der Suizidassistenz und der Suizidprävention bezogen auf Menschen in palliativen Erkrankungssituationen

https://www.dgpalliativmedizin.de/images/221123_DGP_Stellungnahme_Gesetzesentw%C3%BCrfe_Suizidassistenz_Suizidpr%C3%A4vention.pdf

Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP): Zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der Hospizarbeit und Palliativversorgung
https://www.dgpalliativmedizin.de/images/220318_Broschuere_Suizidassistenz_100dpi.pdf

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), Nationales Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS): Eckpunkte für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention
https://www.koordinierung-hospiz-palliativ.de/files/dokumente/220620_Eckpunkte_fuer_gesetzliche_Verankerung_Suizidpr%C3%A4vention.pdf

Quelle: PM DGP, 29.11.2022


Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Impfpflicht soll auslaufen

28.11.2022 / News – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern mussten laut Paragraf 20a des Infektionsschutzgesetzes seit Mitte März 2022 eine vollständige Impfung oder Genesung gegen das Corona-Virus nachweisen. Auch für Personal in Einrichtungen für behinderte Menschen, Arztpraxen, bei Rettungsdiensten oder in Entbindungseinrichtungen galt diese Regelung. Ansonsten drohen Tätigkeitsverbote oder Bußgelder. Beschlossen wurde die Regelung Ende 2021 vom Bundestag.

Grundlage für die Teil-Impfpflicht ist nicht mehr gegeben

Nun läuft die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus mit Ende des Jahres aus, wie mehrere Medien einstimmig berichten. Demnach erkläre das Gesundheitsministerium (BMG) das Auslaufen der Regelung mit der aktuellen Infektionslage. Mit der Impfpflicht sollten vulnerable Gruppen vor einer Ansteckung durch das Personal besser geschützt werden; von dieser Wirkung sei aber bei der Zunahme der Corona-Variante BQ.1.1 nicht mehr auszugehen. Die Grundlage für die Teil-Impfpflicht sei bei einer „mehr oder weniger komplett immunevasiven Variante“ aber nicht mehr gegeben, zitiert die Tagesschau das BMG.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich bis zuletzt offen gelassen, ob die ein­richtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder im kommenden Jahr verlängert wird.

Kritik gegen Verlängerung der Impfpflicht wurde lauter

Zuletzt hatten sich immer mehr Stimmen aus der Gesundheitsbranche gegen eine Verlängerung der Impfpflicht in ihren Einrichtungen positioniert, wie kürzlich etwa der Deutsche Pflegerat (DPR): Nichts anderes mache Sinn, sagte DPR-Präsidentin, Christine Vogler, vergangene Woche. Auch die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, bezog Stellung und sagte damals: „Ich habe immer gesagt, dass eine Impfpflicht nur Sinn macht, wenn sie für alle gilt. Ein Herauspicken einzelner Gruppen, von denen sich einige dann nachvollziehbar stigmatisiert fühlen, halte ich für keinen guten Weg.“ „Die Maßnahme einer Impfpflicht ist längst überholt gewesen und drohte zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden, wo jede Fachkraft dringend gebraucht wird.“

Die Entscheidung sei „richtig“,  sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Die Maßnahme einer Impfpflicht ist längst überholt gewesen und drohte zur Belastung für Krankenhäuser, Praxen und Pflegeeinrichtungen zu werden, wo jede Fachkraft dringend gebraucht wird“, so Gassen weiter.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/impfpflicht-soll-auslaufen


Bewegt und entspannt durch die Vorweihnachtszeit

24 Tipps im „Gesund und aktiv älter werden“-Adventskalender der BZgA

Köln, 28. November 2022.Mit dem „Gesund und aktiv älter werden“-Adventskalender der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kommen ältere Menschen mit Schwung und stimmungsvoll durch die Vorweihnachtszeit. Auf https://www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/service/adventskalender finden sich vom 1. bis 24. Dezember 2022 hinter jedem Türchen einfache Bewegungsübungen, leckere Rezepte, besinnliche Geschichten oder Tipps für aktive Entspannung.

Ob Mobilisation oder Kräftigung, die Übungen werden Schritt für Schritt erklärt. Ohne Aufwand können die Bewegungseinheiten zu Hause oder im Freien, allein oder gemeinsam durchgeführt werden. Die Anleitungen stammen aus dem AlltagsTrainingsProgramm (ATP) des BZgA-Präventionsprogramms „Älter werden in Balance“, das mit finanzieller Unterstützung durch den Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelt wurde.

Zusätzlich stimmen Bastelideen, Geschenketipps und Anregungen für gemeinsame Aktivitäten in der Familie und im Freundeskreis auf die Weihnachtszeit ein. Wer bis Heiligabend Türchen für Türchen öffnet, den erwartet am 24. Dezember ein vollständiges weihnachtliches Bild.

Der „Gesund und aktiv älter werden“ Online-Adventskalender der BZgA:
https://www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/service/adventskalender

Weitere Informationen der BZgA:

Für alle, die zusätzlich Bewegung in ihren Alltag bringen möchten, bietet die BZgA-Bewegungspackung weitere Übungen. Die Bewegungspackung kann kostenfrei bei der BZgA bestellt werden: https://shop.bzga.de/bewegungspackung-60582387/

Bewegung im Alter: https://www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/gesundheitsthemen/bewegung-im-alter/

Bewegungstipps für zu Hause: https://www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/corona-covid-19/bewegungstipps-fuer-zu-hause/woche-1/

Aktivprogramm für jeden Tag: https://www.aelter-werden-in-balance.de/online-bewegungsangebote/aktiv-programm-fuer-jeden-tag/

Übungsprogramm „Gleichgewicht und Kraft”: https://www.gesund-aktiv-aelter-werden.de/service/materialien/sturzpraevention/

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 28.11.2022:


Übergabe

ÜG103 – Dementia Care Mapping (Dr.in Iris Hochgraeber)

Ein Konzept der personenzentrierten Pflege


Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der Covid-19-Pandemie –

Bestandsaufnahme und Perspektiven

Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in der Covid-19-Pandemie stand im Fokus einer GKV-Expertise, die am 16. November 2022 vorgestellt wurde. Die Präsentationen der Fachveranstaltung sind nun auch online abrufbar. MEHR ERFAHREN

Quelle: PM Pflegenetzwerk Deutschland, 25.11.2022


Andreas Westerfellhaus im Interview:

„Pflegende Angehörige werden sträflich vernachlässigt“

Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag zahlreiche Reformen für die häusliche Pflege festgehalten. Das war vor einem Jahr. Warum bisher noch nichts passiert ist und was die Politik tun muss, um pflegende Angehörige zu entlasten, darüber sprachen wir mit dem ehemaligen Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, Andreas Westerfellhaus. Lesen

Quelle: Angehörige pflegen, 25.11.2022


1028. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2022

Schutz vor Diskriminierung bei intensiv-medizinischer Behandlung

Am 25. November 2022 hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen am Infektionsschutzgesetz gebilligt, die Menschen mit Behinderung im Falle knapper intensiv-medizinischer Kapazitäten vor Benachteiligung bewahren sollen. Das Gesetz steht zur abschließenden Befassung auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates am 25. November 2022.

Hintergrund: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Das Gesetz geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr zurück. Dieses hatte vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie entschieden, dass sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes für den Staat ein Auftrag ergibt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung wegen ihrer Behinderung durch Dritte zu schützen. Besteht das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper, überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt werden, verdichtet sich der Schutzauftrag zu einer konkreten Schutzpflicht. Entscheidend ist, dass eine gesetzliche Regelung hinreichend wirksamen Schutz vor einer Benachteiligung wegen der Behinderung bewirkt.

Diskriminierungsfreie Zuteilungsentscheidung

Nach dem Gesetzesbeschluss ist künftig bei der ärztlichen Entscheidung ausschließlich die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten relevant. Niemand darf benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung.

Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten nicht mehr zur Disposition stehen, solange eine solche Behandlung noch indiziert ist und dem Patientenwillen entspricht.

Erfahrene Fachkräfte

Darüber hinaus enthält es Regelungen zum Verfahren, in dem die Zuteilungsentscheidung zu treffen ist. Zuständig hierfür sind zwei mehrjährig intensivmedizinisch erfahrene und praktizierende Fachärztinnen und Fachärzte, die die Patientinnen oder Patienten unabhängig voneinander begutachtet haben.

Zuteilungsentscheidung im Vorfeld vermeiden

Bevor eine Zuteilungsentscheidung notwendig wird, sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um den Engpass zu verhindern. Die Neuregelung ist ausschließlich für den Fall gedacht, dass dies nicht gelingt. Sie scheidet aus, wenn betroffene Patientinnen oder Patienten regional oder überregional verlegt und intensivmedizinisch behandelt werden können. Durch organisatorische Maßnahmen kann das Risiko, Zuteilungsentscheidungen treffen zu müssen, reduziert werden – wie zum Beispiel durch Verschiebung planbarer, nicht zeitkritischer Operationen oder durch Verteilung betroffener Patientinnen oder Patienten in andere Krankenhäuser. Zudem sind Krankenhäuser dazu verpflichtet, eine Zuteilungsentscheidung unverzüglich der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde anzuzeigen.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und dann wie geplant am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 25.11.2022


Claudia Moll: „Mehr Quartierspflege statt großer Pflegeheime“

23. Nov 2022 | News – Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), hat vor einem Kollaps des Pflegesystems gewarnt. Ohne tiefgreifende Änderungen könnten die bestehenden Strukturen angesichts des Personalmangels nicht lange aufrechterhalten werden, sagte sie laut einem Bericht des Evangelischen Pressedienstes (epd).

„Wir müssen anfangen, Pflege neu zu denken“, so Moll. Aus Sicht der Pflegebevollmächtigten müsse es einen Wandel Wandel weg von den großen stationären Pflegeeinrichtungen hin zu einer lokalisierten Pflegeversorgung in den Wohnquartieren der Städte und Gemeinden geben. Dort müsse das Pflegeangebot durch ein Netz von ambulanten Pflege- und Tagespflegediensten erweitert und insgesamt unbürokratischer sowie leichter zugänglich werden.

Zusätzlich brauche es eine Erhöhung des Pflegegeldes und eine bessere Entlohnung der in der Pflege Beschäftigten, so Moll.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2022_11/2022_11_23_mehr_quartierspflege_statt_grosser_pflegeheime?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_content=Button_+Claudia+Moll%3A+%E2%80%9EMehr+Quartierspflege+statt+gro%C3%9Fer+Pflegeheime%E2%80%9C+&utm_campaign=AP_NL_20221124


Studie untersucht Auswirkungen der Pandemie auf die Pflegeheime

23. Nov 2022 | News – Wie haben die Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 in Pflegeheimen gewirkt und was kann man für die Zukunft daraus lernen? Zu diesen Fragen legt die Berliner Charité jetzt die vom GKV-Spitzenverband geförderte Studie „Covid-Heim“ vor.

Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, fasst die wichtigsten Schlüsse aus den Studienergebnissen laut Pressemitteilung so zusammen: „Die Covid-Heim-Studie der Charité zeigt Wege auf, wie vulnerable Gruppen besser vor Infektionskrankheiten geschützt werden können. Mit der Benennung von Hygienebeauftragten in Pflegeheimen ist ein erster Schritt getan. Neben dem Infektionsschutz sollte auch die hausärztliche Versorgung in den Einrichtungen gestärkt werden – in etwa einem Drittel der Pflegeheime gab es hier zu den Hochzeiten der Pandemie Defizite. Außerdem muss die soziale Teilhabe von Pflegeheimbewohnerinnen und –bewohnern auch unter den schwierigen Bedingungen einer Pandemie gewährleistet sein, um zum Beispiel Vereinsamung vorzubeugen. Der Ausbau digitaler Kontaktpflege kann hier ein Ansatz sein.“

Elf von 1000 Heimbewohner:innen verstarben im Wochendurchschnitt

Ein wichtiger Teil der Studie ist die Auswertung von Abrechnungsdaten, anhand derer die Entwicklung der Sterblichkeit in Pflegeheimen im Verlauf der Pandemie nachvollzogen werden kann. Zum Höhepunkt der zweiten Welle von Dezember 2020 bis Februar 2021 war diese deutlich erhöht: Durchschnittlich starben wöchentlich elf von 1000 Heimbewohnenden. In den Jahren 2015 bis 2019 waren es durchschnittlich sieben von 1000. Der Verlauf während der Pandemie entspricht dem in der gesamten Bevölkerung über 60 Jahre. In der dritten Welle wiederum sank die Sterblichkeit der Pflegeheimbewohnenden unter den Wert der Vorjahre, vermutlich zeigte die priorisierte Impfung in Pflegeheimen erste Erfolge. Von den mit einer Corona-Infektion in ein Krankenhaus eingewiesenen Heimbewohnenden verstarben knapp 60 Prozent innerhalb von 90 Tagen nach der Hospitalisierung.

Häufigste Folgewirkungen der Schutzmaßnahmen: Einsamkeit, Rückzug und Verwirrung

Für die Covid-Heim-Studie wurden 873 Pflegeheimleitungen zu Einschränkungen während der zweiten Covid-19-Welle befragt. 85 Prozent nannten eingeschränkte Besuche als Maßnahme in ihrer Einrichtung, 82 Prozent hatten den Körperkontakt zwischen allen Personen reduziert und zwei Drittel hatten gemeinsame Veranstaltungen gestrichen. Neun von zehn Pflegekräften bestätigen, dass Schutzmaßnahmen dieser Art Folgewirkungen für die Bewohnenden gehabt hätten, allen voran Einsamkeit, Rückzug und Verwirrung. Die Studie zieht daher das Fazit, dass soziale Teilhabe durch den Einbezug von pflegenden Angehörigen und Ehrenamtlichen gestärkt werden müsste, pflegenden Angehörigen dürfe der Zugang nicht untersagt werden.

Die Covid-Heim-Studie startete im Juli 2020 und lief über zwei Jahre. Basis der Erhebung sind anonymisierte Abrechnungsdaten der AOK Kranken- und Pflegekassen über den Zeitraum Januar 2015 bis Juni 2021. Zusätzlich wurden Pflegepersonen und Heimleitungen sowie Pflegebedürftige befragt.

Hier geht es zu den Ergebnisberichten der Studie.

Quelle: https://www.aktivieren.net/artikel_apa/2022_11/2022_11_23_studie_untersucht_auswirkungen_der_pandemie_auf_die_pflegeheime?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_content=Button_+Studie+untersucht+Auswirkungen+der+Pandemie+auf+die+Pflegeheime&utm_campaign=APA_NL_20221123


Über das Trauern in der Corona-Pandemie

Nicht dabei sein können, wenn die liebsten Menschen sterben: Das mussten in der Pandemie viele Angehörige erleben – und Pflegekräfte miterleben. Eine Pastorin erklärt, was Betroffenen helfen kann. Interview mit einer Seelsorgerin

Quelle: Pflegebrief Newsletter, 23.11.2022


Änderungsantrag zur PPR 2.0

Pflegerat will Institut für Personalbemessung in der Pflege

21.11.2022 / News – Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat sich dafür ausgesprochen, dauerhaft ein Institut für die Personalbemessung in der Pflege („InPeP“) einzurichten. Das könne helfen, eine bundesweit verbindliche Personalbemessung in sämtlichen Krankenhausbereichen aufzubauen. Bislang seien solch ein Aufbau und die entsprechende Finanzierung unzureichend geregelt, kritisierte der DPR am Montag.

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte Anfang Juli die Forderung nach einem eigenen Institut für die Personalbemessung in der Pflege.

PPR 2.0 als dauerhaftes und lernfähiges Verfahren?

Gleichwohl wecke der Änderungsantrag der Regierung zum Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 Hoffnung, so der DPR jetzt. Dieser sei eine „echte Chance, dass die PPR 2.0 eingeführt und tatsächlich als Startpunkt für eine langfristige Weiterentwicklung verstanden werden kann“, urteilte DPR-Vizepräsidentin Irene Maier.

Der Antrag schaffe „ein Stück mehr Klarheit“ für die langfristige Entwicklung des Instrumentariums zur Personalbemessung im Pflegedienst der Krankenhäuser unter Einbezug des Intensivbereichs. Die PPR 2.0 könne somit nicht nur als Übergangsinstrument, sondern als Ausgangspunkt für ein dauerhaft anzuwendendes, lernfähiges Verfahren weiterentwickelt werden.

Pflegeexpertise einbeziehen

Trotzdem äußerte sich Maier auch skeptisch. So werde es darauf ankommen, welches Verfahren zur Erprobung ausgewählt werde und was die Selbstverwaltungspartner vereinbarten oder was das Bundesgesundheitsministerium vorgebe, wenn diese sich nicht einigen könnten.

Gewissheit fehle darüber, welche Personalbemessung tatsächlich zu erproben sei. Und ob überhaupt bundesweit ein Instrument per Rechtsverordnung eingeführt werde. Unklar bleibe auch, ob und wie Konsequenzen bei Nichterfüllung von Vorgaben gezogen würden. Der Gesetzgeber müsse Antworten zu diesen Fragen geben.

Die vorgesehene Entwicklung einer bundesweit verbindlichen und einheitlichen Pflegepersonalbemessung für Intensiveinheiten sowie die Weiterentwicklung der Personalbemessung auf Normalstationen dürfe nicht allein bei der Selbstverwaltung bzw. den Kostentragenden und Arbeitgebenden liegen. Die berufliche Pflege mit ihrer Expertise sei eng in alle Entwicklungsschritte einzubeziehen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegerat-will-institut-fuer-personalbemessung-in-der-pflege


Pflegewissenschaft

Warum Expertenstandards wichtig sind

22.11.2022 / News – Die Nutzung von und Arbeit mit Expertenstandards in der Pflege sind viel diskutierte Themen in unterschiedlichen Bereichen von Pflegepraxis, Pflegemanagement und Pflegewissenschaft.

Der Lenkungsausschuss des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) nimmt in einer umfangreichen Stellungnahme Bezug auf einige dieser Diskussionen und betont die Intention der Arbeit mit Expertenstandards zur Qualitätsentwicklung und -verbesserung in der Pflege.

Verständigung auf Qualitäts- und Leistungsniveau in der Pflege

Die Voraussetzung für Entwicklung, Konsentierung, Implementierung und Aktualisierung von Expertenstandards sei, dass diese in der Hand der Berufsgruppe lägen, heißt es in dem 6-seitigen Papier.

Die dabei angewandten Prozesse seien aufwendig und zum Teil auch langwierig, aber nach Ansicht des DNQP auch gerechtfertigt. Die Verständigung innerhalb der Berufsgruppe der Pflegenden auf ein Qualitäts- und Leistungsniveau sei eine „sehr große Herausforderung“, die dem DNQP in den vergangenen 30 Jahren gelungen sei.

An Professionalisierung der Pflege festhalten

Innerhalb der relevanten Organisationen der professionellen Selbstverwaltung, der Berufspolitik und auch der Pflegewissenschaft werde irgendwann zu entscheiden sein, ob dieser Weg fortgesetzt werden solle. Falls nicht, dann wären Alternativen einer berufsgruppengesteuerten Qualitätsentwicklung zu formulieren, schreibt der DNQP-Lenkungsausschuss.

Das DNQP empfiehlt ein klares Bekenntnis der Berufsgruppe zu der geleisteten Arbeit der vergangenen Jahre. Dies wäre die Grundlage einer systematischen Weiterentwicklung und auch künftig pflegerisch gesteuerten Qualitätsentwicklung. Geschehe dies nicht, „dann würde sich die Berufsgruppe eines wichtigen Teils der eigenen Geschichte und Professionalisierung in Deutschland berauben“.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/warum-expertenstandards-wichtig-sind


DNQP: Online-Befragung zu Weiterbildungsangeboten

Das DNQP arbeitet derzeit in Kooperation mit der Fachhochschule Münster daran, die Qualität der Weiterbildungen zu den Expertenstandards weiter zu entwickeln und das eigene Angebot zu erweitern. Zu diesem Zweck führen wir eine Online-Befragung durch, um den aktuellen Bedarf an Weiterbildungsangeboten zu erfassen und zu analysieren.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich an der Befragung beteiligen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

An der Online-Befragung teilnehmen

Weitere Informationen zu dem Kooperationsprojekt finden Sie hier.

Quelle: DNQP-Newsletter November 2022, 22.11.2022


DNQP: 11. Konsensus-Konferenz in der Pflege – Thema Haut

Am 17. Februar 2023 wird der Entwurf eines Expertenstandard zum Thema „Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege“ vorgestellt, diskutiert und konsentiert. Die Konsesus-Konferenz wird als Hybrid-Veranstaltung durchgeführt, es besteht die Möglichkeit, in Präsenz oder online an der Veranstaltung teilzunehmen.
Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

Quelle: DNQP-Newsletter November 2022, 22.11.2022