ADS-Wocheninformation 05.12.2022

ADS-Wocheninformation 05.12.2022

Übergabe – Pflegeupdate

PU039 – Versorgungsengpässe in der Pädiatrie / Auslaufen der Impfpflicht / Pflegekammer

Kinder, Eltern und Kinderkrankenpflegende in Not

Deutscher Pflegerat: Kinder werden nicht wohnortnah versorgt, weil wir es nicht schaffen, dass ausreichend Pflegepersonal für sie da ist

Berlin (02. Dezember 2022, Nr. 48/2022) – Zur aktuellen äußerst schwierigen Lage der Kinder-Intensivmedizin betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Die Situation in Deutschlands Kinderkliniken und Kinderintensivstationen zeigt ein dramatisches Bild. Die Leidtragenden sind Kinder und deren Eltern und das Kinderkrankenpflegepersonal. Die Versorgung schwerkranker Kinder kann seit langem kaum noch gesichert werden. Es fehlt Kinderkrankenpflegepersonal, daher werden Betten gesperrt und es gibt Finanzierungsprobleme. Es darf nicht sein, dass in Deutschland Kinder nicht wohnortnah versorgt werden, weil wir es nicht schaffen, dass genügend qualifiziertes Pflegepersonal für sie da ist.“

Rund 40 Prozent der verfügbaren Betten in Kinderkliniken können aktuell nicht belegt werden, weil das Pflegepersonal fehlt. Das hat eine Umfrage der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ergeben. Der Regelfall sind abgelehnte Patienten. Dabei handelt es sich um Kinder.

„Die beruflich Pflegenden in den Kinderkliniken arbeiten am Limit. Der Deutsche Pflegerat fordert daher mehr Kolleginnen und Kollegen und eine sofortige Verbesserung der Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals auch in der Kinder-Intensivmedizin, um zumindest mittelfristig die katastrophale Versorgung zu verbessern.“

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgestellten fünf Punkte für eine bessere Versorgung von Kindern mit schweren Atemwegserkrankungen sind kurzfristig weitgehend richtig. Sie beheben jedoch nicht das Grundproblem des Pflegepersonalmangels und das der schlechten Arbeitsbedingungen. Falsch ist der Ansatz, Pflegepersonal aus den Erwachsenenbereichen in die Kinderstationen zu verschieben und die Pflegepersonaluntergrenzen in allen Bereichen eines Krankenhauses auszusetzen. Der Ausnahmetatbestand ist zurzeit für die Kinderkliniken gegeben, nicht aber in allen Bereichen der Kliniken.

Es muss jetzt dringend zusätzliches Personal in die Kinderkliniken entsandt werden, z.B. Sanitätsdienste der Bundeswehr oder Rettungsdienste.

„Benötigt werden zudem fundierte Zahlen. Erstmalig wird in Deutschlands Kinderkliniken mit der durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz eingeführten Kinder-PPR 2.0 und Kinderintensiv-PPR erhoben, wie viel Pflegepersonal tatsächlich in den Kinderkliniken fehlt, um die nötigen Leistungen erbringen zu können.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: https://deutscher-pflegerat.de/


Deutscher Bundestag verabschiedet Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Deutscher Pflegerat: Gesetz ist nun auf einem guten Weg, die Arbeitsbedingungen zu verbessern

Berlin (02. Dezember 2022, Nr. 47/2022) – Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag (2. Dezember) und der darin beschlossenen Regelungen für die Personalbesetzung in der Pflege äußert sich Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige Vorschläge des Rats aufgegriffen. Es wurde deutlich nachgebessert. Die PPR 2.0 ist nun eindeutig im Gesetz geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Das ist ein gutes Zeichen für die beruflich Pflegenden.

Neben der PPR 2.0 für Erwachsene und Kinder wird zudem auch ein System für die Intensivstationen erprobt. Die Federführung für die Beauftragung liegt hierfür richtigerweise beim Bundesgesundheitsministerium. Richtig ist auch, dass Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag die PPR 2.0 anzuwenden haben.

Die nun festgeschriebene wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung greift auf die Forderung des Deutschen Pflegerats zurück. Damit wird die PPR 2.0 der Ausgangspunkt der Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus. Konkretisiert für die Weiterentwicklung werden die Themen Qualifikationsmix, Digitalisierung und auch die Personalbemessung in Notaufnahmen. Das folgt dem Anliegen des Rats und wird zu einer zukunftsweisenden Ausrichtung der PPR 2.0 führen.

Entscheidend ist nun die Rechtsverordnung zu einem Pflegepersonalbemessungsinstrument des Bundesgesundheitsministeriums. Diese Verordnung muss im Sinne der beruflich Pflegenden erlassen werden und die PPR 2.0 als starkes Instrument implementieren. Der Deutsche Pflegerat muss bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung intensiv einbezogen werden.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist nun auf einem guten Weg, die Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat wird wachsam seinen weiteren Verlauf verfolgen. Denn nach wie vor sind viele Entscheidungen in die Zukunft verschoben und zudem seitens des Bundesfinanzministeriums wie auch des Bundesrates zustimmungspflichtig.“

Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Politik

Bundestag verabschiedet Krankenhaus­pflegeentlastungsgesetz

Berlin – Der Bundestag hat heute das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) mit den Stimmen von SPD, Grüne und FDP beschlossen. Dagegen waren Union und Linke. Die AfD enthielt sich. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen. Mit dem Gesetz… [mehr]

Quelle: Newsletter Deutsches Aerzteblatt, 02.12.2022


DEKV:Pflegeentlastungsgesetz vom Bundestag verabschiedet:

Veränderte Fristen für Budgetverhandlungen ermöglichen den Krankenhäusern eine solide Vorbereitung

Berlin, 2. Dezember 2022 – Heute haben die Parlamentarier des Deutschen Bundestages in zweiter und dritter Lesung das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) verabschiedet. Mit dem Gesetz wird ein Instrument zur Personalbedarfsbemessung für alle bundesdeutschen Krankenhäuser schrittweise bis 2025 eingeführt. Damit sollen maßgeblich Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Auch sind Maßnahmen und Fristen zu den Budgetverhandlungen von Krankenhäusern sowie
weitreichende Änderungen zur Krankenhausfinanzierung im Gesetz enthalten.

Neue Fristsetzung ermöglicht solide Vorbereitung von Budgetverhandlungen

„Die veränderte Fristsetzung für die Einreichung der Budgetunterlagen – insbesondere für die Altjahre bis 2021 – auf den letzten Metern der parlamentarischen Beratungen sind für die Krankenhäuser realistisch. Ursprünglich war sie für die Jahre bis 2021 bis 6 Wochen nach Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehen. Die neue Frist wird nun für die Haushaltsjahre bis 2021 auf den 31. Oktober 2023 verlängert. Damit wird den Krankenhäusern Luft verschafft, die komplexen Verhandlungen mit den Krankenkassen solide und gut vorzubereiten. Anders hätte das große Probleme und mit Sicherheit Sanktionen für einige Krankenhäuser gegeben“, sagt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes.

Der Gesetzgeber hat auch für die Vereinbarungszeiträume ab 2022 eine Konvergenzphase für die Krankenhausbudgets bis einschließlich 2025 vorgesehen. Ab 2026 ist ein regulärer Budgetabschluss bis zum 31. Juli des Jahres vorgesehen, für das die Vereinbarung gelten soll.

„Der Grundsatz der Prospektivität bei den Budgetverhandlungen ist politisch gewollt. Er erhofft sich damit die Liquidität der Häuser zu verbessern. Das bedeutet nun für alle Beteiligten ein schnelles Umdenken und verändertes Handeln. Die Instrumente für die Verhandlungen müssen neu ausgerichtet werden. Das stellt einen Kraftakt für die Verhandelnden der Krankenhäuser und Krankenkassen dar. Allerdings bieten die Fristen Raum für neues Vorgehen. Bereits jetzt verhandeln evangelische Krankenhäuser Budgets für mehrere Jahre“, so Radbruch.

Eine aktuelle Auswertung im Pflegebudgetatlas des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) zeigt die Entwicklungen der Budgetabschlüsse für das Jahr 2020 bis zum 1. November 2022. Zwischen dem 1. August 2022 und dem 1. November 2022 sind bundesweit 107 Budgets vereinbart worden. Der prozentuale Anteil der Vereinbarungen ist regional jedoch unterschiedlich. Für das Budgetjahr 2020 sind in Bayern 91 Prozent aller Budgets vereinbart worden; in Hamburg hingegen nur ein Viertel. Insgesamt sind damit 851 Pflegebudgets der 1.424 somatischen Krankenhäuser verhandelt. Das sind 60 Prozent aller Pflegebudgets im bundesweiten Durchschnitt für 2020. Bei durchschnittlich 65 Arbeitstagen in diesem Zeitraum ergeben sich 1,65 Budgetverhandlungen je Arbeitstag bundesweit.

PPR 2.0 kommt mit Erprobungsjahr und Qualifikationsmix

In ihrem Beruf geht es Pflegenden primär um eine gute Versorgung der Patient:innen. Pflegekräfte wünschen sich insbesondere die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Die künftige Pflegebedarfsbemessung und die Weiterentwicklung von PPR 2.0 muss dazu führen, dass ein verbindlicher Qualifikationsmix (von der Pflegeassistenz bis zur akademischen Pflege) stationsbezogen eingeführt wird. Dabei ist die Beteiligung der klinischen Pflegepraxis unverzichtbar. Dies erhöht die patientenbezogene Behandlungs- und Versorgungsqualität und hilft den Pflegenden sowie den Personalverantwortlichen in den Krankenhäusern. Nur eine Pflegebedarfsbemessung und eine weiterentwickelte PPR 2.0 mit einer verbindlichen Qualifikationsmixnorm hilft Patient:innen, professionellen Pflegekräften und dem Management des Krankenhauses.

„Der DEKV zusammen mit der Diakonie Deutschland hat die verbindliche Festschreibung des Qualifikationsmixes in der Pflegebedarfsbemessung wie auch eine Praxiserprobung des Instruments PPR 2.0 schon seit langem gefordert. Daher begrüßen die evangelischen Krankenhäuser, dass diese Forderungen mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz berücksichtigt sind. Nur eine PPR 2.0 mit einem verbindlichen Qualifikationsmix macht die professionelle Pflege stark. Die Wirkungen werden mittelfristig erlebbar und sichtbar sein. Auch hier ist, wie bei den Budgetverhandlungen, eine Konvergenzphase notwendig, um den Krankenhäusern zu ermöglichen ihr jeweils spezifisches Kompetenz- und Weiterbildungsmanagement in der Pflege umzusetzen und sie nicht zu überfordern“, hebt der DEKV-Vorsitzende vor.

„Allerdings bleibt die Forderung des DEKV und der Diakonie Deutschland, dass bei einer bedarfsgerechten personellen Zusammensetzung des Pflegepersonals neben dem Pflegequalifikationsmix auch die weiteren Gesundheitsfachberufe für pflegerische Teilaufgaben regelhaft erfasst und berücksichtigt werden. Denn alle professionell qualifizierten Hände und Köpfe der Gesundheitsfachberufe werden für die Wege raus aus dem akuten Fachkräftemangel heute, morgen und perspektivisch benötigt“, mahnt Radbruch.

Quelle: PM DEKV, 02.12.2022


KDA

Beschluss zur erleichterten Fachkräfte-Einwanderung aus Drittstaaten

Die Bundesregierung hat sich auf Eckpunkte zur erleichterten Einwanderung von  Fachpersonal aus Drittstaaten geeinigt. Helmut Kneppe, Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) und Vorsitzender der „Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland“, begrüßt die Eckpunkte ausdrücklich. Er weist auf drei weitere essenzielle Punkte hin, die in der Praxis …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/beschluss-zur-erleichterten-fachkraefte-einwanderung-aus-drittstaaten/

Quelle: KDA, 02.12.2022


DBfK zur Aussetzung der Personaluntergrenzen

Berlin, 2. Dezember 2022 – Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zur geplanten Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen:

„Die Pflegepersonaluntergrenzen sind als unterste rote Linie gedacht, um noch eine sichere Versorgung der Patient:innen im Krankenhaus gewährleisten zu können. Wir reden also dann bereits nicht mehr von fachlich fundierter und aktivierender Pflege. Wenn selbst diese rote Linie in Frage gestellt wird, dann ist es das falsche Zeichen für die Pflegefachpersonen und gefährdet die Patient:innen im Krankenhaus. In Engpässen müssen Personalkapazitäten geschaffen werden, indem Leistungen wie beispielsweise elektive Eingriffe verschoben werden.“

Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77


„Das nachgebesserte Gesetz ist ein Erfolg unserer Arbeit.“

DBfK zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Berlin, 01.12.2022 – Mit über 30 Änderungsanträgen wurde gestern im Gesundheitsausschuss das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) gebilligt, das am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte mehrfach auf Nachbesserungen gedrängt, die nun weitgehend berücksichtigt wurden.

Die verbindliche Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) war für den DBfK der zentrale Punkt des Gesetzes, damit die Personalausstattung endlich am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtet wird. „Das Gesetz geht mit den von uns geforderten Nachbesserungen nun in eine gute Richtung für die Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus“, so die Präsidentin des DBfK, Christel Bienstein. „Die PPR 2.0 wird für Erwachsene und Kinder umgesetzt und auch die von uns geforderte Personalbedarfsermittlung für Intensivstationen wird erprobt. Außerdem stellt das Gesetz nun klar, dass die PPR 2.0 für alle Kliniken gilt, statt Häuser mit einem Entlastungstarifvertrag vom Gesetz auszunehmen.“

Im nachgebesserten KHPflEG wurde auch erklärt, dass die wissenschaftliche Weiterentwicklung eines Instruments zur Personalbemessung auf der PPR 2.0 basieren wird. „Das ist ein richtiger Schritt, da ein erprobtes Instrument optimiert wird und wir bei der Entlastung der Kolleg:innen keine unnötige Zeit verlieren“, so Bienstein.

Das Bundesministerium für Gesundheit muss zum November 2023 eine Rechtsverordnung erlassen, um die Einführung zum 1. Januar 2024 detailliert zu regeln. „Dabei sollte das Ministerium die Pflegeverbände frühzeitig und intensiv einbinden, damit die Regelungen auch wirklich im Sinne der beruflich Pflegenden getroffen werden“, fordert Bienstein. „Das nachgebesserte Gesetz ist ein klarer Erfolg unserer intensiven berufspolitischen Arbeit gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat. Natürlich werden wir im Umsetzungsprozess sehr genau hinschauen. Die notwendige Zustimmung des Finanzministeriums und des Bundesrates birgt die Gefahr, dass die Sicherheit und Qualität pflegerischer Versorgung im Krankenhaus von der Kassenlage oder der Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern abhängen. Die Personalausstattung muss am Bedarf der Menschen ausgerichtet sein, darauf haben die Menschen in der Sozialversicherung einen Rechtsanspruch.“

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Gesundheitsausschuss billigt Krankenhauspflegegesetz

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat das sogenannte Krankenhauspflegeentlastungsgesetz mit zahlreichen Änderungen und Ergänzungen gebilligt. Mit dem Gesetzentwurf (20/3876) sollen durch den Einsatz eines Instruments zur Personalbemessung vor allem Pflegekräfte im Krankenhaus entlastet werden. Ferner enthält die umfangreiche Vorlage zahlreiche weitere Regelungen, etwa zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Der Ausschuss nahm am Mittwoch 32 Änderungsanträge von SPD, Grünen und FDP an. Für den geänderten Entwurf votierten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, Union und Linke stimmten dagegen, die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Die Novelle sieht ein neues Instrument zur Personalbemessung vor in Anlehnung an die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Gewerkschaft Verdi entwickelte Pflegepersonalregelung PPR 2.0, die in drei Stufen eingeführt werden soll. Ab 2025 soll die Personalbemessung verbindlich sein und sanktioniert werden können.

Verzichtet wird nach den Beratungen auf einen Passus, wonach Krankenhäuser, die bereits über einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Vorgaben zur Mindestpersonalbesetzung auf bettenführenden Stationen verfügen, von der Anwendung der PPR 2.0 absehen können. Diese Regelung wird gestrichen, um eine bundesweite Anwendung und Vergleichbarkeit der Bemessungsverfahren sicherzustellen.

Der Gesetzentwurf enthält nun auch einige neue Regelungen zur finanziellen Stärkung der Pädiatrie und der Geburtshilfe. So sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 270 Millionen Euro zur Finanzierung der Pädiatrie entnommen werden. Ferner sollen ebenfalls für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 108 Millionen Euro zur Finanzierung der Geburtshilfe aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereitgestellt werden. Zudem soll der Personalaufwand für Hebammen im Krankenhaus ab 2025 vollständig im Pflegebudget berücksichtigt werden.

Eingeführt wird außerdem eine sogenannte tagesstationäre Behandlung. Krankenhäuser können demnach in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. In dem Zusammenhang ist auch eine spezielle sektorengleiche Vergütung geplant.

Der Gesetzentwurf zielt darüber hinaus darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit digitaler Anwendungen zu verbessern und zentrale Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) stärker zu verbreiten. Dazu werden zahlreiche neue, praxisrelevante Regelungen eingeführt.

Quelle: Heute im Bundestag, 30.11.2022


Sicherheitskultur in der Pflegepraxis stärken:

Praxisprojekt „PriO-a“ und CIRS-Entwicklung gestartet

Im Päventionsprojekt Sicherheitskultur in ambulanten Pflege-Settings (PriO-a) unterstützt das ZQP bundesweit 15 Pflegedienste bei der Stärkung ihrer Sicherheitskultur. Dabei werden unter anderem ein „Materialkoffer“ für die Praxis sowie ein zentrales digitales Berichts- und Lernsystem (CIRS) für die Langzeitpflege entwickelt. Im Projekt PriO-a wirken relevante Bundesverbände als Kooperationspartner mit, wie die Verbände der Pflegeanbieter, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK) und das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (APS).

In der aktuellen Projektphase finden Arbeitstreffen der Projektpartner, Bestandsaufnahmen zur Sicherheitskultur in allen Pflegediensten sowie Inhouse-Schulungen mit dem ZQP-Schulungsmaterial statt. Daneben hat der Entwicklungsprozess des CIRS begonnen. Das Projekt läuft insgesamt über vier Jahre [2022 bis 2025]. Weitere Informationen sind auf der Projektseite zusammengefasst: Zum Projekt

Quelle: ZQP Newsletter | Ausgabe Nov/Dez 2022, 30.11.2022


Bekommt Berlin 2025 eine Pflegekammer?

Die Berliner CDU-Fraktion hat gerade einen Gesetzesentwurf für eine Pflegekammer eingebracht. Warum Initiator Christian Gräff glaubt, dass es dieses Mal besser laufen wird als bisher   Interview

Quelle: Pflegebrief Newsletter, 30.11.2022