ADS-Wocheninformation 12.12.2022

ADS-Wocheninformation 12.12.2022

Kostensteigerungen in der ambulanten Pflege

Deutscher Pflegerat schlägt prozentuale Kopplung der Pflegesachleistungen an die Lohnerhöhungen vor

Berlin (11. Dezember 2022, Nr. 50/2022) – Die Tarif-Treue-Regelung hat die Diskussion über Zuzahlungen höherer Pflegekosten und die dauerhaft sinnvolle Finanzierung der Pflege ausgelöst. Zusätzlich wird diese Diskussion verstärkt durch weitere Kostensteigerungen für die Pflegebedürftigen wie stark gestiegene Energiepreise und die hohe Inflation. Die Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege müssen diese Kostensteigerungen selbst tragen. In der Folge schränken sie aus finanzieller Not vielfach Leistungen der ambulanten Pflegedienste ein. Deutschland droht eine pflegerische Unterversorgung.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), fordert: „Die Lohnsteigerungen in der Pflege sind richtig und wichtig. Für den Bereich der Pflegeversicherung wurden die Löhne bewusst zum 1. September 2022 im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Tarif-Treue-Regelung massiv angehoben. Vergessen wurde dabei, dass die Hauptlast dieser Erhöhungen in der ambulanten Pflege ausschließlich durch die Pflegebedürftigen getragen wird.

Der Deutsche Pflegerat fordert kontinuierliche Erhöhungen der Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege, die an die Lohnsteigerungen in der Pflege prozentual gekoppelt werden. Das gewährleistet, dass es durch Preiserhöhungen nicht zu Leistungseinbußen bei der Inanspruchnahme der Pflegeleistungen kommt. Zudem wird der Gesetzgeber seinem zu Beginn der Pflegeversicherung gegebenem Versprechen, zumindest die pflegebedingten Kosten zu tragen, besser gerecht.

Die aktuellen Kostensteigerungen tragen allein die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Rufen diese wegen der steigenden Kosten weniger an notwendigen Leistungen der Pflegedienste ab, droht eine pflegerische Unterversorgung. Pflegende Angehörige müssen wieder vermehrt einspringen ohne unter Umständen das pflegefachliche Know-how zu haben. Die dadurch entstehenden Folgekosten finden sich dann nicht nur in der Pflegeversicherung, sondern auch vermehrt in der Krankenversicherung wieder.

Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Kostensteigerungen der Tarif-Treue-Regelung den Pflegeeinrichtungen vollständig refinanziert werden. Meldungen aus einzelnen Bundesländern zeigen eine finanzielle Unterdeckung der Pflegedienste. Geklärt werden muss, wie hoch die Löhne in den einzelnen Bundesländern prozentual tatsächlich gestiegen sind. Zweitens muss beantwortet werden, um wie viel Prozent demgegenüber die Preise für die Leistungen der Pflegedienste, getrennt für den SGB V- und dem SGB XI-Bereich, in den Verhandlungen mit den Kassen erhöht wurden.

Diese Daten müssen schnellstmöglich vorliegen. Unmittelbar danach muss eine Anpassung der Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege erfolgen. Gefragt sind die Kassen und der Gesetzgeber.

Bei all dem gilt: Wir sind eine Solidargemeinschaft. Wir müssen überlegen, wie wir die bestehenden Kostensteigerungen gerecht verteilen.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Zahlungsverschiebung an den Pflegevorsorgefonds ist kein Reformschritt, sondern zeigt Hilflosigkeit

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zur Verschiebung der Zuführung an den Pflegevorsorgefonds an das Jahresende 2023, die mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vorgesehen ist:

„Die Zahlung an den Pflegevorsorgefonds zu verschieben oder gar auszusetzen zu wollen, kann nur als Akt der Verzweiflung gewertet werden.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Seit Jahren wissen wir, dass unser Pflegesystem grundlegend reformiert werden muss, um einen Pfegekollaps zu vermeiden. Das unserem Bundesgesundheitsminister nun als erster Reformschritt der Eingriff in die zwingend notwendigen finanziellen Reserven einfällt, zeigt einmal mehr, dass er die Pflege nicht im Blick hat.“

Der Pflegevorsorgefonds wurde 2014 eingerichtet, um den Beitragssatzanstieg abzuflachen. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) soll die monatliche Zahlung an das Jahresende 2023 verschoben werden.

„Die konkreten Vorschläge für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung liegen vor und werden von einer großen Mehrheit der Verbände und auch pflegepolitischen Vertretern befürwortet.“, so Wesemann weiter. „Auch der DEVAP hat mit dem „Strategiepapier Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ hierzu seinen Beitrag geleistet. Wir fordern seit Jahren gemeinsam mit vielen anderen Akteuren einen Pflegegipfel und auch eine Enquete-Kommission für die Pflege, damit wir endlich gemeinsam die Pflege reformieren. Die klugen Ideen sind da, was fehlt ist ein Gegenüber im BMG, um gemeinsam die Katastrophe abzuwenden.“

Kontakt: Anna Leonhardi, DEVAP Geschäftsführerin // 030 83001-277 // E-Mail: info@devap.de

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 12.12.2022


Übergabe

ÜG104 – Mehr Männer für die Pflege (Merlin Wenzel & Holger Hegermann)

Mehr Männer für die Pflege


Konzepte gegen Einsamkeit von Pflegebedürftigen

Einsamkeit ist für pflegebedürftige Menschen ein wichtiges Thema – besonders, wenn sie stark in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind und sich der Familien- und Freundeskreis womöglich schon reduziert hat. Gefühle der Einsamkeit sollten erkannt und ernst genommen werden. Betroffene benötigen Unterstützung. Verschiedene Konzepte und Strategien können dazu beitragen, Pflegebedürftigen mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. MEHR ERFAHREN

Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 09.12.29022


Jetzt Mut zu grundlegenden Reformen gefragt

DBfK zu Reformvorschlägen der Krankenhauskommission

Berlin, 08.12.2022 – Am Dienstag, den 06. Dezember, hat die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach eingesetzte Krankenhauskommission in ihrer dritten Stellungnahme eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung skizziert. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht viele gute Ansätze in den Vorschlägen, die das Potenzial für eine bessere Gesundheitsversorgung hätten.

„Eine grundlegende Reform, die sich daran orientiert, was die Menschen an pflegerischer und medizinischer Versorgung wirklich brauchen und die sektorenübergreifend angelegt wird, ist überfällig“, kommentiert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK, die Reformvorschläge der Krankenhauskommission. „Die Vorschläge haben das Potenzial, das Gesundheitssystem zu verbessern und dabei die Rolle der professionellen Pflege zu stärken. Es hängt nun davon ab, wie die Reform im Detail ausgestaltet wird.“

In der Krankenhausfinanzierung sollen die Fallpauschalen (DRG) zukünftig eine geringere Rolle spielen, indem mit Vorhaltebudgets eine zusätzliche Finanzierungssäule eingebaut wird. „Damit werden die Fehlanreize durch das Fallpauschalensystem, das Quantität statt Qualität und Versorgungsbedarf honoriert hat, zwar nicht vollständig eliminiert, aber in der vorgeschlagenen Berechnung der Vorhaltebudgets zumindest begrenzt“, bewertet Bienstein den Vorschlag. „Es ist richtig und wichtig, dass das Pflegebudget weiterhin unangetastet bleibt!“

Die Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen, die von den Leveln eins bis drei mit Untergruppierungen gehen sollen, befürwortet der DBfK. „Für uns ist wichtig, dass die einheitlichen Kriterien, nach denen Häuser den Leveln 1–3 zugeordnet werden sollen, die Zusammensetzung und Qualifikationsanforderungen in den Pflegeteams berücksichtigen“, fordert Bienstein. „Die Level 1i-Häuser, die unter pflegerischer Leitung stehen sollen, werden aus unserer Sicht eine Schlüsselrolle für die Reform und die Verbesserung der Gesundheitsversorgung in den Regionen übernehmen“, so Biensteins Einschätzung. „Hier kommt es darauf an, dass Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen wie Community Health Nurses und Advanced Practice Nurses eingesetzt werden. Auch die Level 3-Kliniken, in denen die Maximalversorgung angeboten wird, müssen akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in den Teams einsetzen, um die hochkomplexen Fälle pflegerisch gut versorgen zu können. Spitzenmedizin ohne Spitzenpflege funktioniert nicht.“

Die Vorschläge der Kommission bieten dem DBfK zufolge auch die Chance, die notwendigen Strukturen aufzubauen, um tagesstationäre Leistungen tatsächlich effizienter zu erbringen. Positiv erscheint vor allem, dass die Profession Pflege mehr Verantwortung übernehmen und ihre Kompetenzen vollständig einbringen kann. „Wir werden uns aktiv und konstruktiv an einer sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung im Sinne der Bevölkerung beteiligen. Die Reformpläne können eine Aufwertung des Pflegeberufs bedeuten, die dringend notwendig ist. Wir als DBfK sind bereit, unsere Expertise in eine grundlegende Reform einzubringen. Hoffentlich bringen Bund und Länder den Mut dafür auf“, so Bienstein.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Notsituation in der Kinder-Intensivmedizin

Personalumverteilung gefährdet Patientensicherheit

08.12.2022 / News – Der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angeführte Vorschlag, Pflegefachpersonen aus anderen Abteilungen in der Kinderheilkunde einzusetzen, stößt weiterhin auf deutliche Kritik.

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, der Deutsche Pflegerat und die Pflegegewerkschaft Bochumer Bund haben den Ansatz bereits abgelehnt. Nun haben u. a. auch die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) und der Frankfurter Gesundheitsökonom Thomas Busse den Vorschlag zurückgewiesen.

Die DGF mahnte, dass sich die Kompetenzen für die Intensivpflege von Erwachsenen zu denen in der Neonatologie und Pädiatrie unterscheiden. Neben einem hohen Anteil an spezialisiertem Fachwissen benötige ein Einsatz von Pflegefachpersonen in anderen Bereichen eine ausreichende Einarbeitungszeit. Ohne diese könnten die entsprechenden Kompetenzen nicht abgerufen und sicher eingesetzt werden, schreibt die Fachgesellschaft in einer Pressemitteilung von Dienstag.

Pflegefachpersonen könnten nicht sach- und fachgerecht handeln, wenn sie ad hoc in anderen Bereichen eingesetzt würden. Eine solche Umverteilung führe zudem zu moralischer Mehrbelastung und könne einen Berufsausstieg zur Folge haben. Intensivpflege sei ferner ein hochtechnisierter Bereich. Pflegefachpersonen dürften Medizinprodukte erst nach einer entsprechenden Unterweisung anwenden und bedienen.

Busse: Vollkommene Verkennung der Lage

Der Direktor des Zentrums für Gesundheitswirtschaft und -recht der Frankfurt University of Applied Sciences, Thomas Busse, kritisierte ebenfalls die geplante Verlegung von Klinikpersonal zur Bewältigung von Engpässen in Kinderkrankenstationen, berichtete der Informationsdienst Wissenschaft (idw) am Donnerstag. Busse sagte:

„Eine solche Entscheidung zeugt von einer vollkommenen Verkennung der Lage. Zielführender wäre es, Überlegungen anzustellen, wie Arbeitsplätze in der Pflege kurzfristig attraktiver gestaltet werden können.“

Als Beispiele nannte er eine Steuerbefreiung für Nachtdienste oder die Entbürokratisierung der Arbeitsanforderungen.

Der Bundesgesundheitsminister vermittle den Eindruck, als könne die Politik die Einsatzplanung von Pflegepersonal beeinflussen. Dies sei nicht der Fall und stattdessen die originäre Aufgabe eines jeden Krankenhauses.

Ferner suggeriere Lauterbach, „dass Erwachsenenstationen aktuell ausreichend Personalkapazitäten und das spezifische Qualifikationsniveau aufweisen würden, um spontan auf einer Kinderstation eingesetzt werden zu können“, so Busse weiter. Dies zeige wenig Wertschätzung gegenüber dem Pflegeberuf.

DGF: Politische Hilflosigkeit

Deutliche Worte findet die DGF auch für die temporäre Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzen: „Das Unterlassen der Prüfung zur Einhaltung von Personaluntergrenzen scheint eine Interventionsparadoxie der politischen Hilflosigkeit zu sein.“ Der Gesellschaft werde so eine falsche Sicherheit vermittelt. Eine Umverteilung von Pflegefachpersonen führe nicht gleichzeitig dazu, dass mehr personelle Ressourcen in der neonatologischen und pädiatrischen Intensivpflege zur Verfügung stehen. Die Behandlungskapazitäten in anderen Bereichen einzuschränken, verstärke die in diesen Tätigkeitsfeldern bestehenden Probleme und gefährde dort die Patientensicherheit.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/personalumverteilung-gefaehrdet-patientensicherheit


NRW

DIE KONSTITUIERENDE KAMMERVERSAMMLUNG

Am 16. und 17. Dezember ist es endlich so weit: Die Pflegekammer NRW wird offiziell gegründet. Dies geschieht in einer konstituierenden Versammlung der gewählten Kammermitglieder. Wir erklären in der aktuellen Fachinformation, was an den beiden Tagen voraussichtlich stattfindet. ZUM ARTIKEL

Quelle: KAMMER-INFO # 49/2022, Pflegekammer NRW


Pflegerats-Präsidentin plädiert für Pflichtjahr

8.Dez 2022 | News – Angesichts des Fachkräftemangels in Sozial- und Pflegeberufen hat sich der Deutsche Pflegerat für ein „verpflichtendes soziales Gesellschaftsjahr“ ausgesprochen. Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler hat die Hoffnung, dass ein sozialer Pflichtdienst Menschen in die Altenpflege bringt, die sie sonst nie kennengernernt hätten.

„Das würde den so wichtigen Berufen in den Bereichen Gesundheit und Soziales mehr Aufmerksamkeit geben“, sagte Pflegerats-Präsidentin Christine Vogler dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ wie der Evangelische Pressedienst berichtete. Vogler äußerte die Hoffnung, dadurch mehr junge Menschen für Berufe in der Pflege zu finden.
Vor allem viele junge Männer hätten in der Vergangenheit nur wegen ihres Zivildienstes ihre berufliche Laufbahn in der Pflege eingeschlagen, betonte Vogler. Einen ähnlichen Effekt verspricht sie sich von einem Gesellschaftsjahr: „So können Menschen für den Beruf begeistert werden, die vorher gesagt hätten: ‚Das versuche ich gar nicht erst‘.“
Die Pflegerats-Präsidentin ist sich bewusst, dass die jungen Menschen während des Gesellschaftsjahres keine „professionelle Entlastung“ in der Kranken- und Altenpflege bringen oder die pflegerische Versorgung sichern würden. Sie könnten aber „mit anpacken, lernen und darüber auch eine wichtige Rolle übernehmen, um das Sozialgefüge der Gesellschaft wieder stückweise zu kitten“.
Auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte sich im Sommer für einen sozialen Pflichtdienst ausgesprochen.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2022_12/2022_12_08_pflegerats_praesidentin_plaediert_fuer_pflichtjahr?


Krankenhauskommission stellt Reformkonzept vor

Deutscher Pflegerat: Gute Ansätze mit Potential bei Berücksichtigung der beruflich Pflegenden

Berlin (07. Dezember 2022, Nr. 49/2022) – Zum gestern von der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung vorgelegten Krankenhauskonzept sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt das von der Regierungskommission vorgelegte Krankenhauskonzept. Richtig ist es, den Fokus dabei auch auf die beruflich Pflegenden zu setzen.

Medizinische anstatt ökonomische Gründe sollen künftig über die Behandlungen bestimmen, was zu weniger, aber dafür gezielteren Leistungen im Krankenhausbereich führen soll. Der sichtbar fehlerhafte Anreiz des Fallpauschalensystems, immer mehr Leistungen zu erbringen, wird unterbrochen. Das entlastet die beruflich Pflegenden.

Die Krankenhausreform muss begleitet werden von einer Reform über alle Sektoren des Gesundheitswesens hinweg, von der ärztlichen ambulanten Versorgung über die Bereiche der Rehabilitation bis hin zur ambulanten und stationären Langzeitpflege. Deutlich wird dies an der Zielsetzung, dass künftig Krankenhäuser des „Level Ii“ unter pflegerischer Leitung regional eine sektorenübergreifende steuernde Schlüsselrolle übernehmen sollen. Die geplante Zusammenarbeit mit regionalen Ärzten muss gleichberechtigt erfolgen. Hierfür sind eine Kompetenzerweiterung und eine hohe Handlungsautonomie der pflegerischen Berufe notwendig, die endlich auf deren Wissen baut.

Die geplante Reform macht klar, dass Deutschland mehr denn je gut ausgebildete Pflegefachpersonen benötigt, um Erfolg zu haben. Dies auf Augenhöhe mit allen weiteren Berufen im Gesundheitswesen. Die beruflich Pflegenden benötigen hierfür die Selbstverwaltung der Pflegekammern. Auch dies muss im Gesamtkonzept neben einer umfassenden Bildungsstruktur beinhaltet sein.

Der Weg der skizzierten Krankenhausreform ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats vorstellbar. Sie darf jedoch nicht Halt machen an reinen Strukturänderungen im Krankenhausbereich. Der Deutsche Pflegerat unterstützt diesen Prozess gerne.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Ein Jahr Koalitionsvertrag: Verbesserungen für die Langzeitpflege – Fehlanzeige.

Pflegepolitik hat keine Antwort auf die dramatische Entwicklung in der Pflege

Am 07.12.2022 jährt sich die Unterzeichnung des Koalitionsvertrages der Ampelregierung. Trotz guter Ansätze wurden bisher kaum entscheidende Weichen zur langfristigen Sicherstellung der Langzeitpflege gestellt. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) fordern die zügige Umsetzung der Vorhaben im Koalitionsvertrag und eine tragfähige Strategie für die Langzeitpflege.

Berlin/Freiburg, 07.12.2022 | „Im zurückliegenden Jahr hat die Langzeitpflege vor allem die Auswirkungen einer sich ständig ändernden Corona-Politik zu spüren bekommen. Das Infektionsschutzgesetz überflutet die Träger mit nicht refinanzierter Bürokratie“, resümiert Eva-Maria Güthoff, Vorstandsvorsitzende des VKAD. „Es fehlen nach wie vor ernstzunehmende Maßnahmen, um die Langzeitpflege zu entlasten. Die Politik muss ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag jetzt in die Tat umsetzen“, fordert Güthoff.

„Wir müssen die Krise endlich in den Griff bekommen, denn die Situation in der Langezeitpflege ist mittlerweile dramatisch. Die Kapazitäten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege decken nicht mehr den tatsächlichen Pflegebedarf: ambulante Touren werden abgesagt und in stationären Einrichtungen Betten nicht mehr belegt. Grund hierfür ist trotz steigernder Ausbildungszahlen der Personalmangel. Die guten Ideen gegen diesen Personalmangel, wie die Ausbildungsförderung und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege durch beispielsweise einen kompetenzorientierten Qualifikationsmix und die Übertragung heilkundlicher Tätigkeiten auf das Fachpersonal, dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden“, sagt Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP e.V.

Eigenanteile: Gesetzlich begrenzen und Ausbildungsumlage herausnehmen

„Bestimmte Stellschrauben, wie sie der Koalitionsvertrag vorsieht, können Pflegebedürftige und Angehörige schon jetzt entlasten und sollten zeitnah umgesetzt werden“, führt Wesemann weiter an: „Die Behandlungspflege muss auch in der stationären Pflege endlich von den Krankenkassen übernommen werden und die pandemiebedingten Zusatzkosten vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, damit die Pflegeversicherung endlich wieder hinreichend liquide ist. Zudem belegen Zahlen der AOK[1], dass die pflegebedingten Eigenanteile trotz der Entlastung durch die letzte Pflegereform deutlich steigen“, so Wesemann weiter. „Wir dürfen die Pflegebedürftigen mit dieser Last nicht allein lassen. Langfristig hilft nur eine gesetzliche Begrenzung der Eigenanteile, die die Kosten für Pflegebedürftige kalkulierbar macht.“ Hierzu fordern die beiden Verbände, die Ausbildungskostenumlage wie geplant noch in dieser Legislatur aus den Eigenanteilen herauszunehmen.

Von der im Juni 2023 anstehenden Einführung der Personalbemessung erhoffen sich die Träger, zukünftig mehr Pflegefachhelferinnen und -helfer beschäftigen zu können, um Fachkräften in der Pflege die dringend nötige Entlastung zu bringen. VKAD und DEVAP setzen sich vor diesem Hintergrund seit längerem für die Förderung und bundesweite Vereinheitlichung der Ausbildung zur Pflegeassistenz ein, um mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen.

„Neben den kleineren Maßnahmen muss die Politik die langfristigen Strategien verfolgen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat angekündigt, im nächsten Jahr die Finanzierung der Pflegeversicherung anzugehen. Aus unserer Sicht sollte das Thema besser gestern als morgen auf der Agenda des Gesundheitsministers stehen. Dazu ist die Lage zu ernst“, fügt Güthoff hinzu.

Kontakt: Anna Leonhardi, Geschäftsführerin, 030 83001-277, E-Mail: info@devap.de

Quelle: VKAD-DEVAP-Pressemitteilung, 06.12.2022


Den Blick auf professionelle Pflege ändern

DBfK zum BKK Gesundheitsreport 2022

Berlin, 07.12.2022 – Am 07. Dezember 2022 veröffentlichte der BKK Dachverband seinen Gesundheitsreport „Pflegefall Pflege?“, der wieder einmal zeigt, wie kritisch es um die professionelle Pflege in Deutschland bestellt ist. Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), macht darin deutlich, dass es grundlegender Reformen bedarf, um die berechtigte Unzufriedenheit professionell Pflegender zu beenden.  „Es ist wichtig, den Blick auf Pflege zu verändern, ihren Wert und eigenständigen Beitrag zur Gesunderhaltung, zur Gesundung und zur Wahrung der Selbstbestimmung anzuerkennen“, so Bernadette Klapper auf die Frage, wie das Berufsbild der professionell Pflegenden aufgewertet werden könne.

Klapper macht deutlich, dass die Unzufriedenheit der professionell Pflegenden ein wichtiger Faktor im Personalmangel ist. „Das kann rasch entgleisen und zu Berufsaustritten führen. Die desolate Personalsituation in den Pflegeberufen hat vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen gesellschaftliche Sprengkraft“, so Klapper. „Es müssen jetzt einige Grundproblematiken angegangen werden“.

Klapper nennt drei Hauptursachen für die Unzufriedenheit der professionell Pflegenden: Der Personalmangel, der auf rund 200.000 Vollzeitstellen geschätzt wird, führe zu dauerhafter Überlastung. Dies zeige sich im Krankenstand der Berufsgruppe, der mit 25,7 Krankheitstagen in der Akutpflege und 33,2 Tagen in der Langzeitpflege weit über dem allgemeinen Durchschnitt von 18,2 Fehltagen liegt.

Die mangelnde Wertschätzung des Berufs und der pflegerischen Kompetenz seien weitere Gründe für Unzufriedenheit. „Hartnäckig hält sich das Bild von ‚Pflege kann jede:r‘, wenn vorgeschlagen wird, nicht qualifizierte Arbeitskräfte in der Pflege anzusiedeln“, so Klapper.

Die dritte Ursache liegt nach Klappers Überzeugung in der Fremdbestimmung, mit der die Berufsgruppe konfrontiert sei: „Wenn man sich heute die Situation in der Pflege anschaut, dann erinnert sie mich an das Familienbild der 50er-Jahre. Bei aller Vernachlässigung von Details zeigt sich darin ein Spiegel unserer Gesundheitsversorgung: Der Vater als Haushaltungsvorstand – in dem Fall der Mediziner – sagt an, was richtig ist in Sachen Gesundheit. Die Mutter, also die Pflege, kümmert sich um die Kinder, hat vermeintlich diffuse Aufgaben, aber sorgt dafür, dass der Laden läuft. Und sie muss den Mann fragen, ob sie arbeiten gehen, ein eigenes Konto eröffnen oder studieren darf. Sprich, sie wird in jedem Schritt gesteuert und darf nicht eigenständig agieren.“

Klapper fordert daher den neuen Blick auf die Profession Pflege, der die notwendigen Investitionen und Maßnahmen leiten müsse, um die Berufszufriedenheit wiederherzustellen: „Anstatt die berufliche Pflege in Verrichtungslogiken engzuführen und sie unter ihren Möglichkeiten einzusetzen, sollte ihre Rolle als Profession und Partnerin im Gesundheitssystem – sowohl an der Basis der Gesundheitsversorgung als auch in der Systemgestaltung – gestärkt und erweitert werden. Die Potenziale der Pflege liegen in ihrer Professionalisierung.“ Dazu seien Maßnahmen zu einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung, zur Stärkung der generalistischen Pflegeausbildung, die Sicherung der primärqualifizierenden Studiengänge sowie die Einrichtung weiterer Studiengänge für erweiterte pflegerische Rollen notwendig. In der Praxis brauche es eine Umsetzung des Qualifikationsmixes. Außerdem sei die berufliche Selbstbestimmung in Form von Pflegeberufekammern notwendig. „Der Schlüssel für den Erfolg der Maßnahmen auf allen Ebenen sind die Anerkennung und Wertschätzung professioneller Pflege für eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung. Vorschläge, wie das gelingen kann, haben wir längst vorgelegt“, so Klapper.

Neben den politisch Verantwortlichen sieht Klapper auch die Arbeitgeber:innen in der Pflicht: „Beruflich Pflegende wollen verlässliche Dienstpläne, und ihr Beruf muss mit dem Privatleben vereinbar sein. Wertschätzung, Partizipationsmöglichkeiten, Unterstützung durch Supervision oder Coaching und Angebote für Betriebliches Gesundheitsmanagement gehören heute selbstverständlich zu attraktiven Arbeitsplätzen.“

Hier finden Sie weitere Materialien zum BKK Gesundheitsreport: https://www.bkk-dachverband.de/publikationen/bkk-gesundheitsreport/pressematerial-zum-bkk-gesundheitsreport-2022

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Reaktionen zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

PPR 2.0 kann Pflege im Krankenhaus stärken

05.12.2022 / News – In ersten Reaktionen auf die Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) zeigten sich Deutscher Pflegerat (DPR) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) zuversichtlich, dass mithilfe des Pflegepersonalbemessungsinstruments PPR 2.0 die Situation der Pflegenden im Krankenhaus verbessern werden kann. Kritischer äußerte sich die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.

Der DPR begrüßt die Verabschiedung des KHPflEG. Im Gesetzgebungsverfahren seien wichtige Vorschläge des DPR aufgegriffen worden, sagte DPR-Vizepräsidentin Irene Maier am Freitag in Berlin.

Maier: „Ein gutes Zeichen für beruflich Pflegende“

„Die PPR 2.0 ist nun eindeutig im Gesetz geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Das ist ein gutes Zeichen für die beruflich Pflegenden.“ Neben der PPR 2.0 werde für Erwachsene und Kinder unter Federführung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) darüber hinaus ein System für die Intensivstationen erprobt. Laut Maier sei es zudem richtig, „dass Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag die PPR 2.0 anzuwenden haben“. Die PPR 2.0 werde nun zum Ausgangspunkt der Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus. Zu deren Weiterentwicklungsthemen gehörten Qualifikationsmix, Digitalisierung und die Personalbemessung in Notaufnahmen. „Das folgt dem Anliegen des Rats und wird zu einer zukunftsweisenden Ausrichtung der PPR 2.0 führen.“

Entscheidend sei nun die Rechtsverordnung zu einem Pflegepersonalbemessungsinstrument des BMG. Diese Verordnung müsse im Sinne der beruflich Pflegenden erlassen werden und die PPR 2.0 als starkes Instrument implementieren. Maier stellte auch klar: „Der Deutsche Pflegerat muss bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung intensiv einbezogen werden.“

DKG erhofft positive Entwicklung in der Pflege

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht in der Einführung „eines Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrumentes“ die Möglichkeit, die Pflege im Krankenhaus zu stärken. Nach einigen – auch von der DKG geforderten – Anpassungen könne in den kommenden Jahren eine positive Entwicklung in der Pflege eingeleitet werden.

Allerdings äußert die DKG kritisch, dass es „keinesfalls eine Pflege nach Kassenlage“ geben dürfe. Pflege könne sich nur nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten richten. Das Vetorecht des Finanzministers konterkariere die Zielsetzung und das politische Versprechen, das mit den Pflegebudgets verbunden war, nämlich die vollständige Refinanzierung der Pflege am Bett.

Mai: PPR 2.0 darf nur Übergangslösung sein

Laut dem Präsidenten der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, ist die Neuentwicklung eines Instruments zur Personalbemessung weiterhin unerlässlich. Die PPR 2.0 dürfe nur als Übergangslösung dienen, sagte Mai am Freitag in Mainz. Sie sei aufgrund der fehlenden Evaluation keineswegs ein Personalbemessungsinstrument, das sich am Pflegebedarf orientiere. „Zudem ist sie vergangenheitsorientiert, weil sie eher die Frage beantwortet, ob gestern genug Personal anwesend war. Sie fokussiert sich nicht auf die Personalbedarfe der Zukunft, weil sie dies von ihrer Plattform her gar nicht leisten kann.“

Die Weiterentwicklung im Gesetz interpretiere die Landespflegekammer dergestalt, dass abseits der PPR 2.0 ein neues Instrument entwickelt werde. Die ursprünglich geplante Entwicklung eines völlig neuen Instruments hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach indes bereits abgeblasen. Die PPR 2.0 soll stattdessen weiterentwickelt werden.

Laut Mai könne die PPR 2.0 nur zur Entlastung beitragen, wenn sich die Zahl der zu versorgenden Patientinnen und Patienten an der Zahl des zur Verfügung stehenden Personals orientiert. Das sei aber so explizit nicht vorgesehen, sondern nur Abschläge, die eine Mangelbesetzung inklusive einer Qualitätsverschlechterung und Belastungserhöhungen leider nicht ausschließen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/ppr-20-kann-pflege-im-krankenhaus-staerken


Übergreifende Reform der Krankenhausstrukturen und -finanzierung

Diakonie Deutschland und Deutscher Evangelischer Krankenhausverband:

„Die Vorschläge zur großen Krankenhausreform haben das Potential zur Evolution des DRG-Systems – aber ein Praxischeck zu den Auswirkungen für die Versorgung vor Ort muss
verpflichtend sein.“

Berlin, 06. Dezember 2022 – Heute wurde in Berlin die 3. Stellungnahme für eine übergreifende Krankenhausstrukturreform der Regierungskommission Krankenhausversorgung des Bundes vorgestellt. Die Vorschläge beinhalten im Kern eine Stufenreform der Krankenhäuser und die Neugestaltung ihrer Finanzierung. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will damit das DRG-System überwinden und die Medizin entökonomisieren. Auf Grund der Zuordnung der einzelnen Krankenhäuser zu Versorgungsstufen durch die Länder soll ein Vorhaltebudget von rund 35 Milliarden Euro jährlich durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) verteilt werden.
„Die evangelischen Krankenhäuser danken der Regierungskommission und dem Bundesgesundheitsminister für die vorgelegten Empfehlungen zur übergreifenden Krankenhausreform.

Sie sind eine gute Grundlage für die Evolution des Gesundheitssystems. Bei der Umsetzung der Vorschläge ist aber ein Praxischeck der Auswirkungen auf die Versorgung vor Ort zwingend nötig. Ferner braucht es ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung der Versorgungs- und Finanzauswirkungen dieser neuen Finanzierungsmaßnahmen. Auch müssen wir uns die Zeit für eine eingehende gesellschaftspolitische Debatte mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen nehmen. Ihre heterogenen Perspektiven auf die stationäre Versorgung sind regelhaft zu hören. Der Bundesgesundheitsminister muss dafür Raum geben. Denn bei den krankenhausregulatorischen Maßnahmen liegt meist die Tücke im Detail. Mögliche Fehlanreize zeigen sich häufig erst zeitversetzt und Lücken in der Regelung treten erst bei der Praxisanwendung hervor“, sagt Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
So ist es bei der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem G-DRG-System geschehen: Aufgrund von Abgrenzungsproblemen können der GKV-Spitzenverband, der PKV-Verband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sich nicht auf Entgeltkataloge einigen. Per Rechtsverordnung muss das Bundesgesundheitsministerium schiedsrichten, weil die gesetzlichen Regelungen unscharf sind und sich teilweise widersprechen.
„Nur indem die Reformmaßnahmen einem multiperspektivischen sorgfältigen Check durchlaufen, können unerwünschte Nebenwirkungen vermieden werden. Daher fordert der DEKV eine regelhafte Beteiligung von Krankenhäusern, Krankenkassen, Pflege- und Gesundheitsfachberufen sowie der Länder im neu einzusetzenden Ausschuss zur Definition von Leistungsgruppen und Anforderungen. Auch wenn das Ziel der Reform ist, dass die Medizin im Krankenhaus nicht mehr der Ökonomie folgen muss, darf die gemeinwohldienliche Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser nicht aus dem Blick geraten“, fordert Christoph Radbruch.
Das Herzstück der Reform sind die Leistungsgruppen mit ihren personellen und technischen Anforderungen. Diese beeinflussen die Krankenhausplanung und Verteilung der Vorhaltebudgets auf Landesebene. Die Strukturierung der Leistungsgruppen und die Zuordnung dieser zu den Stufen haben eine enorme Versorgungs- und Finanzrelevanz. Nach Berechnungen der Regierungskommission sind das rund 35 Milliarden Euro. Daher ist eine sorgfältige Folgekostenabschätzung der Leistungsgruppenstruktur für das Gesamtsystem wie auch auf Hausebene zwingend geboten. Für solche Analysen sind sehr spezifisches Wissen und die Expertise der Systemakteure Grundvoraussetzung. Der DEKV begrüßt, dass bei den Kriterien für die Rückverteilung der pauschal ausgegliederten Vorhaltekosten die Kostenunterschiede zwischen Regionen oder unterschiedlichen Versorgungsstufen berücksichtigt werden sollen.
Um die Versorgungsrelevanz der Vorhaltebudgets gesamtgesellschaftlich zu beurteilen und das Vertrauen der Bevölkerung in die notwendigen Reformen zu fördern, fordern der DEKV und die Diakonie Deutschland die Gründung eines gesellschaftlichen Bündnisses für eine patientenzentrierte und bedarfsorientierte stationäre Versorgung. „Neben den tradierten gesundheitspolitischen Akteuren müssen Kirchen, Gewerkschaften und weitere Sozialverbände einbezogen werden. Das Bündnis muss die tatsächlichen und gefühlten Versorgungsbedarfe der Bürgerinnen und Bürger, ihre Befürchtungen und ihre Sorgen bei einer übergreifenden Krankenhausreform widerspiegeln. Dieses Bündnis muss eng mit dem künftigen Ausschuss zur Festlegung der Leistungsgruppen und Anforderungen verzahnt sein, die fachspezifischen Entscheidungen flankieren und bürgerverständlich übersetzen. Wir fordern für die Zusammenarbeit eine Debattenkultur, die vom gegenseitigen verstehen wollen und verstanden werden geprägt sein sollte. Wenn das von allen Beteiligten beachtet wird, bin ich für den Reformprozess zuversichtlich“, betont Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Pressekontakt: Medizin & PR GmbH – Gesundheitskommunikation Birgit Dickoré | Eupener Straße 60, 50933 Köln, E-Mail: birgit.dickore@medizin-pr.de | Tel.: 0221 / 77543-0
Melanie Kanzler | Verbandsdirektorin, E-Mail: kanzler@dekv.de | Tel.: 030 80 19 86-11 | www.dekv.de
Kathrin Klinkusch | Pressesprecherin Diakonie Deutschland, E-Mail: kathrin.klinkusch@diakonie.de | Tel.: +49 30-65211-1878 | www.diakonie.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland und DEKV, 06.12.2022