ADS-Wocheninformation 19.12.2022

ADS-Wocheninformation 19.12.2022

Dezember-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
  • Editorial. Weihnachten (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Viele Ankündigungen – fehlende Einbindung (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
  • DPR nennt vier Forderungen an die Bundesregierung. Kann Pflege in Zukunft überhaupt noch stattfinden? (DPR)
  • DPR-Mitgliedsverbände stellen sich vor. Bundesverband Geriatrie e.V. (Bundesverband Geriatrie)
  • Aus den Verbänden. Klinische Geburtshilfe darf nicht gestrichen werden (DPR, Deutscher Hebammenverband)
  • Veranstaltungsreihe. Teil 2. PPR 2.0 verbindlich einführen (DPR)

Die Dezember-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


DKG zur Blitzumfrage zur Situation in der Pädiatrie

Kinderkliniken fordern mehr leistungsunabhängige Vergütung und Flexibilität beim Personaleinsatz

19.12.2022 – Die Situation in den Kinderkliniken in Deutschland ist dramatisch. Auch die gesetzlichen Änderungen können nur wenig zur Verbesserung beitragen. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Besonders dramatisch ist die Situation in den Kliniken auch deshalb, weil der niedergelassene Bereich ebenfalls unter Personalengpässen und hoher Belastung leidet und daher nicht mehr Patientinnen und Patienten aufnehmen kann. Viele Eltern weichen daher in die Notaufnahmen der Krankenhäuser aus, so die Umfrage.

Wir erleben gerade, dass alle Bereiche der Gesundheitsversorgung an ihre Grenzen stoßen. Niedergelassene Ärzte haben ihre Kapazitäten ausgeschöpft und sind durch Krankheitsfälle zusätzlich beeinträchtigt. Dasselbe gilt für die Krankenhäuser, deren Betten knapp werden und die die Überlastung des niedergelassenen Bereichs kaum noch ausgleichen können. In fast jedem Krankenhaus mit Kinder-Notfallaufnahme hat sich ihre Auslastung seit Beginn der aktuellen RSV-Infektionswelle verändert. In jeweils rund einem Drittel der Notfallaufnahmen ist die Auslastung um 20 bis 40 bzw. um 40 bis 60 Prozent gestiegen. In 18 Prozent der Einrichtungen ist die Auslastung noch deutlicher angestiegen.

Die Aufgabe der Gesundheitspolitik ist klar: Wir müssen alle Bereiche stärken, gerade in der Kinder- und Jugendmedizin und der Geburtshilfe. Die nun vorgesehenen Finanzspritzen für diese Bereiche kommen bei den Kliniken an und werden auch positiv gesehen. Allerdings können sie die Probleme nicht nachhaltig lösen. Das liegt auch daran, dass die vorgesehenen rund 400 Millionen den Krankenhäusern an anderer Stelle über den DRG-Katalog weggenommen wurden, um sie dann „großzügig“ neu zu verteilen. Rund zwei Drittel der Kliniken erwarten deshalb von den Finanzspritzen keine oder nur geringfügige Verbesserung. Um ihre Versorgung langfristig und nachhaltig sichern und ausbauen zu können, wünschen sich die Kinderkliniken leistungsunabhängige Finanzierungsmodelle über die bestehenden Unterstützungen hinaus. „Die Situation in den Kinderkliniken zeigt, dass es nicht ausreicht, Mittel im Krankenhaussystem nur umzuverteilen. Geld zu verteilen, das vorher an anderer Stelle abgezogen wurde, wird kaum helfen, die Versorgung der kleinen Patientinnen und Patienten nachhaltig und langfristig zu sichern. Wir sehen auch, dass den Krankenhäusern in Zukunft eine größere Bedeutung in der ambulanten Versorgung zukommen muss, nicht nur, weil im niedergelassenen Bereich die Kapazitätsgrenze erreicht ist. In der Kinderheilkunde knirscht es gerade überall, egal ob im stationären oder im niedergelassenen Bereich“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Die Umfrage macht auch deutlich, dass sich nicht einfach Personal aus den Erwachsenenstationen in die Kinderkliniken umschichten lässt. Gerade in der Kinderversorgung benötigen wir hochspezialisierte kompetente Fachkräfte. 85 Prozent der Befragten halten es medizinisch und organisatorisch nicht für sinnvoll, Personal von Erwachsenenstationen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Deshalb ist es wichtig, den Kliniken jetzt möglichst viel Flexibilität zu geben, damit sie die Versorgung sicherstellen können. Die Mehrheit der Kinderkliniken spricht sich dabei gegen die starren Personaluntergrenzen aus, um die Versorgung am tatsächlichen Pflegebedarf der kleinen Patientinnen und Patienten ausrichten zu können.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit; Wegelystraße 3; 10623 Berlin; web: www.dkgev.de


Deutlich mehr Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit

Bericht Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2021 veröffentlicht

Dortmund – Das Berufskrankheitengeschehen war im Jahr 2021 deutlich von der SARS-CoV-2-Pandemie geprägt. So haben sich die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nochmal verdoppelt und liegen mit 232.206 Anzeigen deutlich über 2020 (111.055) und 2019 (84.853). Die Zahl der Anerkennungen hat sich im Jahr 2021 gegenüber 2020 sogar verdreifacht und liegt bei 126.213. 865.609 und damit rund 5 Prozent mehr meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich 2021 im Vergleich zum Vorjahr. Die tödlichen Wegeunfälle hingegen sanken weiter. Nach 242 Todesfällen im Jahr 2020 verunglückten im Jahr 2021 234 Menschen auf dem Weg zur Arbeit oder zurück. Diese und weitere Ergebnisse enthält der Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2021“ (SuGA 2021), den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.

Neben den jährlich enthaltenen Daten zu Berufskrankheiten, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfällen, Arbeitsbedingungen und Renten bietet der aktuelle Bericht auch einen Überblick über ausgewählte Entwicklungen, Aktivitäten und Forschungsprojekte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Dabei präsentiert er unter anderem Daten und Ergebnisse zum Thema Arbeitszeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aufzuzeichnen ist. Wie weit die Arbeitszeiterfassung in Deutschland bereits verbreitet ist, zeigen Daten der BAuA Arbeitszeitbefragung 2021: 79 Prozent der Beschäftigten erfassen ihre Arbeitszeit, 66 Prozent mit und 13 Prozent ohne Arbeitszeitkonto. Jedoch lassen sich deutliche Unterschiede in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen finden. Während in der Industrie rund 75 Prozent der Beschäftigten ihre Arbeitszeiten mit einem Konto und 10 Prozent ohne ein Arbeitszeitkonto erfassen, liegt der Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich mit Erfassung und Verbuchung auf einem Arbeitszeitkonto bei nur 59 Prozent. Jede oder jeder Vierte (25 Prozent) gibt hier sogar an, die Arbeitszeit nicht zu erfassen. Auch im öffentlichen Dienst und im Handwerk ist die Arbeitszeiterfassung auf einem Konto mit 68 Prozent beziehungsweise mit 67 Prozent recht verbreitet (ohne Konto 11 Prozent bzw. 15 Prozent).

Neben weiteren Kurzberichten enthält der Bericht auch einen Überblick über die Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger.

„Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Berichtsjahr 2021“, Unfallverhütungsbericht Arbeit; 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2022; ISBN 978-3-88261-747-4, Seiten 361, DOI: 10.21934/baua:bericht20220718. Eine Version im PDF-Format zum Herunterladen gibt es auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

Quelle: Presse-Newsletter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin; Nr. 41/22, 19. Dezember 2022


G-BA: Inkrafttreten von Beschlüssen

Folgender Beschluss vom 17. November 2022 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft:

Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie: COVID-19-Epidemie – Verlängerung der bundesweiten Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit

Quelle: G-BA Infodienst, 19.12.2022


Startschuss für den „Klimapakt Gesundheit“

Deutscher Pflegerat: Beruflich Pflegenden kommt beim Klimawandel eine enorme Bedeutung zu

Berlin (16. Dezember 2022, Nr. 52/2022) – Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände den „Klimapakt Gesundheit“ unterzeichnet. Zu den Unterzeichnern und Unterstützern des Paktes gehört der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR).

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, weist auf die gemeinsame Verantwortung hin, die sich aus dem Klimawandel im Gesundheitswesen ergibt:  „Die Gesundheitsgefahren des Klimawandels sind enorm hoch. Bereits heute können wir sie vielfach nicht mehr verhindern. Ziel muss es sein, uns bestmöglich auf die klimabedingten Gesundheitsrisiken einzustellen. Das geht jedoch nur gemeinsam.

Unsere Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Krankenhäuser müssen sich einerseits aktiv beim Klimaschutz beteiligen. Sie müssen andererseits auf den Klimawandel und dessen Folgen angepasst werden, damit die Versorgung auch künftig sichergestellt ist.

Mit der Hilfe der Pflegewissenschaft muss umfassendes Wissen über die Wechselwirkungen von Klimawandel und Gesundheit geschaffen werden. Dieses Wissen muss als wesentlicher Bestandteil in die Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote der beruflich Pflegenden integriert sowie im Versorgungsalltag berücksichtigt werden.

Den beruflich Pflegenden kommt beim Umgang und der Bewältigung von klimabedingten Gesundheitsrisiken eine enorme Bedeutung zu. Zudem sind sie in der Fläche unterwegs und können als Multiplikatoren des Klimaschutzes täglich viele Menschen erreichen. Mit ihrer Hilfe ist eine aktive Aufklärung der Bevölkerung zu den Gesundheitsgefahren des Klimawandels möglich.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Übergabe – Pflegeupdate

PU40 – Krankenhausreform / Pflegehilfeausbildung ohne Schulabschluss in


Bundesrat billigt Gesetz für Pflegepersonal­bemessung in Kliniken

Berlin – Für die Bemessung des Personalbedarfs für die Pflege in Krankenhäuser gilt künftig ein besonderer Schlüssel. Der Bundesrat billigte heute das vom Bundestag kürzlich beschlossene Gesetz zur Personalbemessung. Es sieht die Anwendung des von… [mehr]

Quelle: Newsletter Deutsches Ärzteblatt, 16.12.2022


Pflegepolitik

Konstituierung der Pflegekammer NRW

16.12.2022 / News – Am Freitag hat sich die aus 60 Mitgliedern bestehende Kammerversammlung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) konstituiert. Sie löst den Errichtungsausschuss ab, in dem sich 38 Pflegende seit September 2020 engagiert hatten, um den Aufbau der Pflegekammer vorzubereiten.

Von Fremd- zu Eigenbestimmung

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte in seinem Grußwort die Notwendigkeit der Pflegekammer.

„Heute ist ein historischer Tag für die Pflege in Nordrhein-Westfalen. Wir haben jetzt eine berufsständische Vertretung für die Pflegenden. Ich freue mich, dass die Pflege nun endlich auf Augenhöhe mit den anderen Professionen des Gesundheitswesens steht. Die Pflegekräfte sind nun politisch unabhängig und haben es selbst in der Hand, die Pflege zu verändern. Dies ist eine enorme Chance.“

Die Vorsitzende des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, sagte: „Die Aufgabe lautet nun, mit einem starken Zusammenhalt und neuem Selbstbewusstsein die spezifischen Interessen der Mitglieder deutlich und nachdrücklich in der Öffentlichkeit und Politik zu vertreten. Unsere Pflegekammer ist schon jetzt die größte Heilberufskammer Deutschlands. Das ist für die professionelle Pflege die Chance, den wachsenden Herausforderungen mit Gestaltungswillen und Einflussvermögen zu begegnen und im Kräftespiel des Gesundheitswesens mitzuwirken.“

Etwa die Hälfte der Pflegenden in NRW registriert

Wenn auch neben der Pflegekammer in Rheinland-Pfalz die größte Pflegekammer Deutschlands, hat die Kammer in NRW noch Luft nach oben: Von rd. 200.000 potenziellen Mitgliedern seien gerade einmal 102.000 vollständig registriert, sagte Geschäftsführerin Anja Wiedermann während einer Pressekonferenz auf Nachfrage von BibliomedPflege. Die zahlreichen Informationsveranstaltungen zum Thema Pflegekammer sollen deshalb weiterlaufen. Allein in den vergangenen Monaten hätten bereits 400 solcher Termine stattgefunden.

Bis 2027 müssen die in der Pflegekammer organisierten Pflegenden dank finanzieller Unterstützung des Landes keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Doch auch danach rechnet der stellvertretende Vorsitzende des Errichtungsausschusses, Ludger Risse, nicht mit horrenden Beiträgen. Auf der Pressekonferenz kalkulierte er mit Summen zwischen 5 und 10 Euro. Eine Garantie dafür sei zwar „schlichtweg unmöglich“, aber er könne sich nicht vorstellen, dass die Kammer einem Beitrag von deutlich über 10 Euro zustimmen würde.

Die neu gewählte Kammerversammlung hat noch am Freitagnachmittag ihre Arbeit offiziell aufgenommen. Zunächst werde über die Hauptsatzung beraten, in der alle wichtigen Regeln zu Aufbau und Organisation fest zu verankern seien. Mit Verabschiedung der Hauptsatzung könne dann die Kammerversammlung Beschlüsse fassen und die Vorstandswahlen durchführen. Die Wahlen von Vorstand und Präsidium sollen Ende Januar 2023 erfolgen.

DPR: Vorbild für weitere Kammergründungen

NRW müsse zusammen mit Rheinland-Pfalz Vorbild für Kammergründungen in allen weiteren Bundesländern sein, sagte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, anlässlich der konstituierenden Sitzung. Weitere Länder müssten über ihren Schatten springen und konsequent Kammergründungen voranbringen.

„Die Pflegekammer NRW wird eine starke Stimme für die beruflich Pflegenden sein und diese enorm stärken. Die beruflich Pflegenden haben es verdient, in ihrem Berufsstand gut vertreten zu werden.“

Vogler äußerte sich zuversichtlich, dass sich die Pflege auf Augenhöhe mit anderen Professionen des Gesundheitssystems etabliert und die Bedingungen in dem Beruf positiv mit verändern wird.

Dazu bedürfe es jedoch auch eines festen Willens und eines gemeinsamen Ziels aller daran Beteiligten. Ziel müsse sein, die Interessen der beruflich Pflegenden in allen sie betreffenden Bereichen zu bewahren, zu schützen, wo nötig weiterzuentwickeln und zu unterstützen.

Das sich aus der Pflegekammer NRW verbesserte Ansehen des Berufs und sich daraus entwickelnde Selbstbewusstsein könne etwas entstehen lassen, was der Pflege gegenüber seit Langem fehle: Aufrichtiger Respekt und Wertschätzung.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/konstituierung-der-pflegekammer-nrw


Deutscher Pflegerat begrüßt neue Pflegekammer NRW

Politik hat in NRW ihr Versprechen gehalten – Vorbild für weitere Kammergründungen

Berlin (15. Dezember 2022, Nr. 51/2022) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) begrüßt die neue Pflegekammer NRW. Deren konstituierende Sitzung findet am morgigen Freitag (16. Dezember) statt. Hierzu betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Die Pflegekammer NRW wird eine starke Stimme für die beruflich Pflegenden sein und diese enorm stärken. Die beruflich Pflegenden haben es verdient, in ihrem Berufsstand gut vertreten zu werden. Dass ein Kammerwesen funktioniert und eine kraftvolle Wirkung entfalten kann, zeigt die Kammerlandschaft in Deutschland. Der Deutsche Pflegerat ist sich sicher, dass sich die Pflege auf Augenhöhe mit anderen Professionen des Gesundheitswesens etabliert, und die Bedingungen in der Pflege positiv mit verändern wird.

Dazu bedarf es jedoch auch eines festen Willens und eines gemeinsamen Ziels aller daran Beteiligten. Das Ziel muss sein, die Interessen der beruflich Pflegenden in allen sie betreffenden Bereichen zu bewahren, zu schützen, wo es nötig ist weiterzuentwickeln und zu unterstützen. Dabei geht es auch um die qualitativen Anforderungen an die pflegerische Versorgung der Bevölkerung. Geschaffen werden muss eine starke Einheit. Mit dem Blick nach vorne.

Mit der konstituierenden Sitzung nimmt die Pflegekammer NRW als größte Heilberufskammer Deutschlands nun offiziell ihre Arbeit auf. Das ist für den Berufsstand historisch und verantwortungsvoll zugleich. Die beruflich Pflegenden regeln in NRW künftig ihre Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit. Ihnen muss nicht nur zugehört werden, sie müssen auch beteiligt werden.

Das wird das Ansehen des Berufs verbessern. Das daraus sich entwickelnde Selbstbewusstsein kann etwas entstehen lassen, was der Pflege gegenüber seit langem fehlt: Aufrichtiger Respekt und Wertschätzung.

Der Deutsche Pflegerat dankt dem Land NRW. Die politisch Verantwortlichen zeigen dort, was möglich ist, wenn Versprechen gehalten und aktiv zusammengearbeitet wird. NRW muss zusammen mit Rheinland-Pfalz Vorbild für Kammergründungen in allen weiteren Bundesländern sein. Weitere Länder müssen über ihren Schatten springen und konsequent Kammergründungen voranbringen.

Der Deutsche Pflegerat gratuliert der Pflegekammer in NRW ganz herzlich und wünscht allen gewählten Vertreter*innen, dass sie im Sinne unseres Berufsstandes und der ihnen anvertrauten Menschen gute Entscheidungen treffen. Verlieren Sie nie den Mut, die Interessen der beruflich Pflegenden in NRW voranzutreiben.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


DKG zum Beschluss des Gaspreisbremsengesetzes im Bundestag

Gas- und Strompreisbremse wichtiger erster Schritt

15.12.2022 – Die heute im Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kliniken von den gestiegenen Energiepreisen helfen zwar kurzfristig, das wirkliche Problem der Inflation lösen sie aber nicht.  Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt grundsätzlich, dass die Politik mit dem Härtefallfonds und der Preisbremse Mechanismen schafft, die die gestiegenen Energiepreise für die Krankenhäuser zu einem großen Teil ausgleichen, soweit es sich um Gas, Strom und Fernwärme handelt. Die dafür im Härtefallfonds vorgesehenen 4,5 Milliarden Euro werden nach den Berechnungen der DKG voraussichtlich aber nur im Umfang von 3 Milliarden Euro abgerufen werden, weil andere Energieträger und indirekte Kostensteigerungen infolge der gestiegenen Energiepreise damit nicht refinanziert werden dürfen. „Wir haben auf diesen Umstand wiederholt hingewiesen und deshalb dringend empfohlen, eine andere Verteilung der 6 Milliarden-Euro-Hilfen vorzunehmen. Völlig ungelöst bleibt das größte wirtschaftliche Problem der Krankenhäuser: die jenseits der Energiekosten liegende allgemeine Kostensteigerung von zehn Prozent. Sie wird durch die gesetzlich festgelegten Steigerungen der Fallpauschalen von nur rund 2 Prozent nicht refinanziert. Inflationsbedingt entstehen so nicht refinanzierte Kostensteigerungen von fünf Milliarden Euro im Jahr 2022. Den wirtschaftlichen Druck, der auf den Krankenhäusern lastet, und die daraus resultierenden Insolvenzrisiken kann die Bundesregierung mit den heutigen Beschlüssen deshalb nur partiell reduzieren“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß.

Diese Maßnahmen können also nur ein erster Schritt sein, um die wirklichen Nöte aufzufangen. „Wir vertrauen hier auf die Aussage  des Gesundheitsministers, dass keine Klinik durch die Inflation in die Insolvenz getrieben wird“, so Gaß.

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit; Wegelystraße 3; 10623 Berlin; web: www.dkgev.de


Pflegekräfte sollen mehr wie Ärzte arbeiten

15. Dez 2022 | News – Pflegeverbände fordern es schon lange: Jetzt will auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Pflegekräften mehr Verantwortung geben.

„Ich wünsche mir, dass wir hier künftig Pflegekräfte haben, die stärker auch wie Ärzte arbeiten“, sagte Lauterbach in einem Interview in der aktuellen Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“. Man müsse die Pflege im Krankenhaus dringend aufwerten, findet der Minister und verweist auf die USA, wo „besonders gut ausgebildete Pflegekräfte vieles machen, was bei uns den Hausärzten vorbehalten ist“. Dazu gehöre unter anderem Medikamente verschreiben oder Behandlungen anordnen.

„Deshalb ist der Beruf dort sehr attraktiv“, so Lauterbach. In Deutschland wehre die ärztliche Lobby jede Übertragung von Kompetenzen ans Pflegepersonal ab, obwohl einzelne Ärzte viel weniger Probleme damit hätten als ihre offiziellen Vertreter.

Der Gesundheitsminister plant eine große Krankenhausreform. Die Vorschläge sehen unter anderem vor, Krankenhäuser einzurichten, die ohne angestellte Ärztinnen und Ärzte auskommen und ganz von Pflegekräften geleitet werden.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2022_12/2022_12_15_pflegekraefte_sollen_mehr_wie_aerzte_arbeiten


Studie Betreutes Seniorenwohnen 2022 erschienen

Modernisierungsbedarf bei vielen Pflege-Immobilien

Eine neue Studie zum Betreuten Seniorenwohnen ist erschienen. Demnach steht die Branche vor einer Sanierungswelle mit hohem Finanzierungsbedarf und steigenden Mieten einerseits sowie sich ändernden Ansprüchen an das Betreute Wohnen andererseits. Das verdeutlicht die gemeinsame Studie „Betreutes Seniorenwohnen 2022″ des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) und der BFS …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/studie-betreutes-seniorenwohnen-2022-erschienen/

Quelle: KDA-Newsletter, 15.12.2022


Rhein-Ruhr-Gebiet

Krankenstand in der Pflege so hoch wie nie

14.12.2022 / News – Im vergangenen Jahr ist der Krankenstand von Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege in weiten Teilen Nordrhein-Westfalens (NRW) auf einen Rekordwert gestiegen. Mit 7,72 % hätten die Ausfallzeiten „eine neue Dimension“ erreicht, teilte die AOK Rheinland/Hamburg am Mittwoch mit. Das sei der höchste Krankenstand im Branchenvergleich. Seit 2017 nehme dieser zu. Zuletzt sei er von 7,68 % im Jahr 2020 auf 7,72 % im vergangenen Jahr gestiegen. 2021 seien somit an jedem Tag durchschnittlich 7,72 % der Beschäftigten krankgeschrieben gewesen.

10 Jahre zuvor habe dieser Wert bei 6,86 gelegen. In der Informations- und Kommunikationsbranche z. B. liege der Wert bei 3,03 %.

Psychischer Erkrankungen um 70 % erhöht

Auch die „stark zunehmende seelische Belastung“ des Personals in der Pflege sei auffällig. So hätten sich die Fallzahlen psychischer Erkrankungen bei Beschäftigten an Rhein und Ruhr von 2006 bis 2021 um fast 70 % erhöht. 2021 hätten psychische Störungen rd. 8 % aller Arbeitsunfähigkeitsfälle in der Pflege ausgemacht. Zwischen Rhein und Ruhr seien die Beschäftigten durchschnittlich 7,9 Tage wegen psychischer Probleme ausgefallen – auf diesen Wert sei keine andere Branche gekommen.

An der Spitze der Diagnosegruppen haben nach Krankenkassen-Angaben Atemwegs- sowie Muskel-Skelett-Erkrankungen gestanden. 16 % aller diagnostizierten Arbeitsunfähigkeitsfälle seien auf Erkrankungen der Atemwege zurückzuführen, 15 % hätten mit Beschwerden wie Rückenschmerzen, Bandscheibenschäden oder Schulterläsionen zu tun.

Viele Atemwegs- und Muskel-Skelett-Erkrankungen

Eine Krankschreibung sei im vergangenen Jahr für durchschnittlich 17,2 Kalendertage ausgestellt worden (2020: 17,0 Tage, 2019: 15,1 Tage). Die Arbeitsunfähigkeitstage hätten 2021 den bisherigen Höchstwert von 28,2 Arbeitsunfähigkeitstagen je Arbeitsperson erreicht (2020: 28,0 Tage, 2019: 27,4 Tage).

Für den „Branchenbericht Pflege“ hat das Institut für Betriebliche Gesundheitsförderung die Arbeitsunfähigkeitsdaten von 85.000 bei der AOK Rheinland/Hamburg versicherten Arbeitnehmenden aus der stationären und ambulanten Pflege analysiert. Der überwiegende Teil von ihnen arbeitet in NRW.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/krankenstand-in-der-pflege-so-hoch-wie-nie


 

 

Interessante Termine

 

DEVAP – Fachtagungen in unterschiedlichen Regionen

„Qualifikationsmix neu denken: Aufgabenumverteilung im Gesundheitswesen“, 24. Januar 2023 in Bielefeld und 21. Februar 2023 in Hamburg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Flyer (Anlagen) oder der DEVAP-Homepage


Hauptstadtkongress 2023

14. Juni 2023 im hub27 der Messe Berlin

Weitere Informationen zu sämtlichen Programmpunkten finden Sie stets aktuell hier: https://www.hauptstadtkongress.de/programm/