ADS-Wocheninformation 28.08.2023

ADS-Wocheninformation 28.08.2023

Altenhilfe-Barometer sieht „eisige Stimmung“ in der Pflege

Die Stimmung der Entscheider in der Altershilfe hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Die rund 480 Teilnehmer am Altenhilfe-Barometer 2023 blicken pessimistischer in die Zukunft als je zuvor. Die Branchenumfrage wurde vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen Curacon durchgeführt. Die Personalnot sei für die Branche zwar die größte Herausforderung, doch längst nicht die einzige. Einzelkämpfer sehen die Experten als Auslaufmodell. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 28.08.2023


Pflegeausbildung: Angebot übersteigt Nachfrage

Ungenutzte Ausbildungskapazitäten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung

26/2023 | Bonn, 23.08.2023 – Viele Ausbildungsmöglichkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung bleiben ungenutzt. Das zeigen die Ergebnisse des Pflegepanels des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Demnach wurden im Jahr 2022 in der Pflege von den befragten Einrichtungen mehr Ausbildungs- und Studienplätze angeboten als tatsächlich besetzt werden konnten.

Für die berufliche Pflegeausbildung gaben 21 Prozent der mehr als 900 befragten Pflegeschulen an, ihre Ausbildungsplätze voll besetzt zu haben. Unter den mehr als 5.000 interviewten weiteren Ausbildungseinrichtungen (Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegedienste) waren es 27,4 Prozent.

Die Gründe für unbesetzt gebliebene Ausbildungsplätze sind vielfältig und unterscheiden sich je nach Einrichtung und Ausbildungssituation. Beklagt wird aber von einem Großteil aller Befragten in erster Linie ein Mangel an Bewerbungen, die fehlende Eignung der Bewerbenden oder die kurzfristige Absage von Ausbildungsinteressierten aufgrund vorhandener Alternativen.

Insbesondere Krankenhäuser lehnten Bewerbende aufgrund unzureichender schulischer Qualifikationen ab. Mangelnde Sprachkenntnisse wurden von jeweils rund der Hälfte der Krankenhäuser, Pflegedienste und Pflegeheime als Ablehnungsgrund aufgeführt. Eine Zusage für einen Ausbildungsplatz in einer anderen Pflegeeinrichtung oder in einem anderen Berufsbereich stellte den Hauptgrund für den kurzfristigen Rückzug potenzieller Auszubildender dar. Dagegen spielte die Aufnahme eines Pflege- oder eines anderen Studiums nur eine geringe Rolle für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen. Anders verhielt sich dies jedoch bei den Krankenhäusern: Hier gaben 19 Prozent an, dass sich Bewerbende kurzfristig für ein Studium außerhalb und knapp 12 Prozent für ein Studium in der Pflege entschieden hatten.

Auch in der hochschulischen Pflegeausbildung übersteigt das Ausbildungsangebot die Nachfrage. Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2.122 Studienplätze angeboten, immatrikuliert waren 1.217 Studierende. Die Erstimmatrikulationen pro Jahr in primärqualifizierenden Studienangeboten sind von 2019 bis 2022 kontinuierlich gestiegen. Ein ähnlicher Anstieg zeigt sich laut BIBB-Pflegepanel auch, wenn man alle einbezogenen Studiengänge in der Pflege betrachtet. Dies umfasst auch ausbildungsbegleitende oder ausbildungsintegrierende Studiengänge Pflege, die mit einer Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz zusammenhängen.

Die Akademisierungsquoten, das heißt der Anteil von Studierenden an der Gesamtzahl der Auszubildenden, sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, allerdings auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Bei primärqualifizierenden Angeboten liegt diese aktuell bei rund einem Prozent, über alle Studienangebote im BIBB-Pflegepanel hinweg bei knapp 2,3 Prozent.

Insgesamt hat das BIBB-Pflegepanel mehr als 6.000 Personen zur beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung im Zeitraum von Oktober 2022 bis Mai 2023 befragt. Davon kamen 902 aus Pflegeschulen, 5.117 aus ausbildenden Einrichtungen und 49 aus Hochschulen, davon 29 primärqualifizierende Hochschulen. Weitere Auswertungen, unter anderem zur Frage, wie die Ausbildungsakteure kontinuierlich unterstützt werden können, folgen. Mit dem BIBB-Pflegepanel kommt das BIBB dem gesetzlichen Auftrag der Durchführung eines Monitorings zur Umsetzung der beruflichen und der hochschulischen Pflegeausbildung gemäß Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung nach.

Weitere Informationen unter www.bibb.de/de/bibb-pflegepanel

Quelle: NL bibb, 28.08.2023


BAGSO sensibilisiert für richtigen Umgang mit Patientenverfügungen

Die BAGSO hat in einem Schreiben an die Bundesregierung auf einen möglicherweise problematischen Umgang mit Patientenverfügungen hingewiesen. So dürfe aus dem bloßen Vorhandensein einer Patientenverfügung keinesfalls abgeleitet werden, dass die betroffene Person intensivmedizinische Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen ablehne. Aufgrund von Hinweisen auf einen problematischen Umgang mit Patientenverfügungen während der Corona-Pandemie wandte sich die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner im Juni 2023 an Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Zur Aktuellmeldung

Quelle: NL BAGSO, 25.08.2023


Podcast PFLEGESTÄRKE

Sebastian Tensing ist über eine ver.di-Liste in die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gewählt worden und als Vorstandsmitglied in der Kammer für den Arbeitsbereich „Transparenz und Rahmenbedingungen“ zuständig. Mit ihm sprachen wir im Juli 2022 über die Arbeit in der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, seine Haltung zur Kammer und über berufspolitisches Engagement in der Pflege. Viele Pflegefachpersonen sprechen sich für eine enge Zusammenarbeit von Gewerkschaften, Berufsverbänden und Kammern aus. PFLEGESTÄRKE | EPISODE 24

Quelle: NL Pflegekammer NRW, 25.08.2023


Gesetzentwurf für duales Pflege-Studium vorgelegt

Berlin: (hib/BAL) Pflege-Studenten sollen künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. Das möchte die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/8105) „zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ erreichen.

„Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potential an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen.

Das Pflegestudium soll künftig als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.

Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“

Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die vorgesehene Änderung, die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem zu integrieren, schreibt jedoch auch: „Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, eine Übergangsregelung einzuführen, bis die Refinanzierung der Hochschulstudierenden durch die fondsverwaltenden Stellen auf eine solide Daten- und Finanzierungsbasis gestellt werden kann.“

Ferner fordert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem geht es dabei um die Möglichkeit einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung für Personen, die eine Pflegeausbildung durchlaufen. Der Bundesrat spricht sich hierbei für die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ aus.

Um Pflegebedürftige zu entlasten, bittet der Bundesrat ferner darum, die Ausbildungsumlage aus der allgemeinen Pflege-Vergütung herauszunehmen. „Dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung sind die Kosten der Ausbildung durch einen Steuerzuschuss zu ersetzen“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Den Vorschlag des Bundesrats zur geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung lehnt die Bundesregierung ab. Den Vorschlag, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenmitteln herauszunehmen, nimmt sie zur Kenntnis. Dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Jedoch sei aber auch die Finanzlage des Bundes und die Schuldenregel des Grundgesetzes zu beachten. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass bis zum 31. Mai 2024 unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Dabei solle auch insbesondere die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

Einige weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats an dem umfangreichen Gesetz will die Bundesregierung prüfen, den Großteil der Vorschläge lehnt sie jedoch ab.

Quelle: heute im bundestag Nr. 611, 24.08.2023


Umfrage zu Pflegekosten: Große Mehrheit für Vollversicherung in der Pflege

Steigende Eigenanteile in der Pflege: Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung stellt aktuelle Umfrageergebnisse vor.

24. August 2023 – Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.”

Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: “Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.”

Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: “In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.”

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO.

Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar


Vision 2040: Was der professionellen Pflege wichtig ist

Flexible Arbeitszeiten, 4.500 Euro Einstiegsgehalt und früher in Rente – diese drei Bausteine scheinen das Fundament einer zukunftsfähigen Pflege zu bilden.

Die Landespflegekammer nutzte die öffentliche Aufmerksamkeit am Tag der Pflegenden, um gemeinsam mit Pflegefachpersonen die Arbeitsbedingungen in Deutschland im Jahr 2040 zu diskutieren und Visionen zu entwickeln.

Die Ergebnisse einer Online-Umfrage zur Zukunft der professionellen Pflege in Deutschland unterstreicht die Haltung der Landespflegekammer: „Die Umfrage bestätigt unsere Annahme, dass es um weit mehr als nur um ein höheres Gehalt geht. Wertschätzung und Anerkennung für den Pflegeberuf sind ebenfalls von zentraler Bedeutung für Pflegefachpersonen“, betonte Andrea Bergsträßer, Vizepräsidentin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, bei einer Pressekonferenz.

Dazu sagt Präsident Dr. Markus Mai: „Viele lieben ihren Job, aber wünschen sich deutlich bessere Rahmenbedingungen. Das sieht man vor allem beim Wunsch nach flexiblen Arbeitszeitmodellen, einer Vier-Tage Woche und festen Dienstplänen. Diese zentralen Forderungen unterstützen wir und hoffen, dass die Politik und die Arbeitgeber in der Pflege dieses deutliche Signal ebenfalls wahrnehmen!“ Die Vision 2040 soll nun Stück für Stück weiter ausgearbeitet und an Politik und Arbeitgeber adressiert werden, damit sich die Situation der Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz nicht erst 2040 verbessert.

Zentrale Forderungen
4-Tage-Woche
  • Modellprojekt Bielefeld
Vergütung
  • 4.500 Einstiegsgehalt
  • Freizeitausgleich
  • Prämie beim Einspringen aus dem Frei
Altersgerechte Strukturen
  • Besondere Arbeitsbedingungen ab 50 Jahren
  • Renteneintrittsalter herabsetzen
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Betreuungsangebote für Kinder
  • Bedürfnisse von Familien werden bei der Dienstplangestaltung besonders berücksichtigt
Flexible Arbeitszeitmodelle
  • Gleitzeitmodell
  • Mitspracherecht bei der Dienstplangestaltung
  • Dienst orientiert an Lebensphasen
  • Kein starres Dreischichtsystem
  • Springer-Pools
Work-Life-Balance
  • Zuverlässigkeit des Dienstplans
  • Kein Einspringen aus dem Frei
  • Dienstplan zwei Monate im Voraus
  • Einhalten der arbeitsrechtlichen Vorgaben und Pausenzeiten
Arbeitgeberleistungen
  • Teambuilding-Maßnahme
  • Unterstützung bei Dokumentation durch Technik und KI
  • Automatisierung bürokratischer Prozesse durch Technik und KI
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Regelmäßige Supervisionen im Team
  • Wertschätzung im täglichen Arbeiten
Weitere Punkte
  • Personalschlüssel anhand des Pflegebedarfs
  • Abgrenzung durch Vorbehaltsaufgaben gegenüber anderen Professionen und Helferberufen
  • Mobilitätszuschüsse

Die Umfrageergebnisse können Sie per Mail anfordern: kommunikation@pflegekammer-rlp.de

Quelle: https://www.pflegemagazin-rlp.de/vision-2040-was-der-professionellen-pflege-wichtig-ist


Regierung kritisiert fehlende Mittel der Länder für Pflege

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung sieht derzeit keine Schließungswelle im Bericht der Alten- und Langzeitpflege, wenngleich eine „etwas höhere Zahl an Insolvenzen“ im Vergleich zu früheren Zeiträumen zu verzeichnen sei, schreibt sie in ihrer Antwort (20/8036) auf eine Kleine Anfrage (20/7837) der CDU/CSU-Fraktion.

Unter Berufung auf die Datenbank des Unternehmens pflegemarkt.com heißt es in der Antwort weiter, dass im ersten Quartal 2023 insgesamt 105 neue Pflegedienststandorte eröffnet und 97 geschlossen worden seien. Im stationären Bereich seien 25 neue vollstationäre Pflegeeinrichtungen eröffnet und zwölf geschlossen worden. „Darüber hinaus ist zu bedenken, dass viele Träger neue Wohnformen aufbauen, die das Ziel verfolgen, Angebote klassischer Pflegeheime zu substituieren“, erklärt die Bundesregierung.

Gegenüber den Pflegekassen habe das Bundesgesundheitsministerium (BMG) deutlich gemacht, dass die Pflegekassen für die Sicherstellung der Versorgung ihrer Versicherten verantwortlich seien und entsprechende Entwicklungen hinsichtlich des Angebots an professioneller Pflege beobachten müssten. Minister Lauterbach habe in einem Schreiben am 13. Juni 2023 an den Spitzenverband Bund der Pflegekassen (GKV-SV) deutlich gemacht, dass die Pflegekassen gesetzlich verpflichtet seien, „entsprechende Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit Pflegeeinrichtungen abzuschließen, damit die Versicherten die ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung auch tatsächlich in Anspruch nehmen können“.

Daneben sieht die Bundesregierung die Länder in der Pflicht. Eine für das Berichtsjahr 2021 vom BMG in Auftrag gegebene Studie mache deutlich, „dass die Länder ihrem Auftrag insgesamt weiterhin nur sehr unzureichend nachkommen“, was die Übernahme von Investitionskosten angeht. Diese sollten eigentlich Mittel dafür nutzen, die mit Einführung der Pflegeversicherung bei der Sozialhilfe eingespart wurden. Den Ländern obliege „gemäß § 9 SGB XI die Verantwortung für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur“, betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage.

Darüberhinaus verweist die Bundesregierung unter anderem auf steuerfinanzierte Hilfen für die Pflege im Zuge der Corona-Pandemie und zur Hilfe angesichts hoher Energiepreise. Tariflöhne dürften von den Pflegekassen nicht als unwirtschaftlich disqualifiziert werden, vielmehr müssten diese Vergütungsvereinbarungen abschließen, die lohnbedingte Kostensteigerungen berücksichtigen.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 127, 23.08.2023


Im Ausland gibt es für pflegende Angehörige Lohnersatz

Die politische Diskussion in Deutschland um die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige ist derzeit im vollen Gange. Und eine Entscheidung immer noch nicht in Sicht. Da lohnt ein Blick in das europäische Ausland. Viele Länder entlasten die pflegenden Angehörigen bereits ganz konkret mit unterschiedlichen finanziellen Modellen. In Schweden, Dänemark, Estland, Finnland, Österreich und Belgien gibt es derzeit schon Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 23.08.2023


Mitarbeiterbindung

Balance-Pool für Pflegekräfte

22.08.2023 / News – Keine kurzfristigen Dienstplanänderungen oder Anrufe an freien Tagen: Mit dem neuen Balance-Pool garantiert das Evangelische Krankenhaus Hubertus, ein Unternehmen der Johannesstift Diakonie, seinen Pflegefachpersonen einen verbindlichen Dienstplan, bei dem sie ihre Arbeitszeiten zu 100 Prozent selbst bestimmen können.

Einzige Bedingungen: Ein Arbeitstag sollte nicht kürzer sein als vier Stunden und die Mitarbeitenden erfahren erst am Arbeitstag selbst, auf welcher Station sie eingesetzt werden – ausgenommen ist lediglich die Intensivstation.

Zu 100 Prozent selbstbestimmter Dienstplan

Wie die Einrichtung in der Vorwoche mitteilte, steht die Arbeit im Balance-Pool allen Pflegenden des Hauses offen und ist in Voll- oder Teilzeit möglich.

Mit dem neuen Konzept soll es gelingen, Einsätze von Leasingpersonal zu reduzieren und Überstunden aufgrund krankheitsbedingten Einspringens des Stammpersonals auf den Stationen zu vermeiden und abzubauen.

Pflegedirektorin Petra Kurpik sagte: „Der Balance-Pool bietet Interessierten die Möglichkeit, Familie, Studium und Beruf besser unter einen Hut zu bekommen. Und uns hilft es, die Leistungsfähigkeit von Abteilungen bei Personalausfällen zu erhalten. Die Balance-Mitarbeitenden arbeiten in unterschiedlichen Bereichen des Hauses und erweitern so ihre fachliche Expertise.“

Wunschdienstplan zwei Monate im Voraus

Der Wunschdienstplan stehe zwei Monate im Voraus fest. In den Sommerferien seien drei Wochen Urlaub garantiert. Auch an Weihnachten und rund um den Jahreswechsel erfolge der Einsatz nur auf Wunsch der Mitarbeitenden.

Im Balance-Pool erwarteten Pflegekräfte ein Brutto-Jahresgehalt von 48.000 bis 50.000 Euro. Zudem profitierten sie von den Benefits der Johannesstift Diakonie, wie Kindergeldzulage, Firmenticket, Altersvorsorge sowie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Yoga-Angeboten, Massagestühlen für Mitarbeitende und die Möglichkeit auf ein Job-Rad.

Das Evangelische Krankenhaus Hubertus in Berlin-Zehlendorf ist Akademisches Lehrkrankenhaus der Charité – Universitätsmedizin Berlin und Mitgliedshaus der Wannsee-Schule für Gesundheitsberufe. In dem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 200 Betten werden jährlich etwa 6.500 Patientinnen und Patienten stationär sowie 13.000 Patientinnen und Patienten ambulant versorgt.

Die Johannesstift Diakonie gAG ist das größte konfessionelle Gesundheits- und Sozialunternehmen in der Region Berlin und Nordostdeutschland mit über 10.400 Mitarbeitenden.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/balance-pool-fuer-pflegekraefte


In Österreich sollen Pensionisten zurück in die Pflege

Auch in Österreich sorgt der Fachkräftemangel dafür, dass Pflegebetten unbelegt bleiben. Nun belebt ein neuer Vorschlag die politische Debatte im Nachbarland. Demnach sollen künftig Ruheständler in die Pflegeheime zurückkehren. Als Anreiz sollten die sogenannten Pensionisten mit Sozialversicherungsbeiträgen in Richtung null und mit massiven Lohnsteuererleichterungen gelockt werden. ORF

Quelle: NL Care vor9, 22.08.2023


Grünen-Chefin fordert für pflegende Angehörige Lohnersatz

Ein neues Pflegezeitgesetz soll es künftig pflegenden Angehörigen erleichtern, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, so Grünen-Chefin Ricarda Lang (Foto). Ähnlich wie beim Elterngeld soll dann eine Lohnersatzleistung gezahlt werden. Diese Forderung war zuletzt auch schon von Unions-Politikern erhoben worden und bekommt nun Unterstützung von den Grünen. Handelsblatt

Quelle: NL Care vor9, 22.08.2023


Haushalt 2024: Gesundheitsetat soll deutlich sinken

Berlin: (hib/BAL) Der Zuschuss des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll 2024 wieder auf 14,5 Milliarden Euro sinken und sich auf den Posten für die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben beschränken. Das geht aus dem Programmkapitel GKV (Kapitel 1501) im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/7800) für den Etat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) (Einzelplan 15) hervor.

Der ergänzende Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von zwei Milliarden entfällt, ebenso reduzieren sich die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für verursachte Belastungen der Krankenkassen infolge der Corona-Pandemie um gut eine Milliarde Euro. Ausgaben in Höhe von eine Milliarde Euro für ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds sind auch nicht mehr vorgesehen.

Der Gesamtetat des BMG soll von 24,48 Milliarden Euro auf 16,22 Milliarden Euro sinken. Dies ergibt sich vor allem aus den um knapp 7,6 Milliarden Euro reduzierten Zuweisungen und Zuschüssen und den um knapp eine Milliarde Euro verringerten Investitionen. Neben dem reduzierten Zuschuss an die GKV schlägt hier auch zu buche, dass der Zuschuss an die soziale Pflegeversicherung (Kapitel 1502) in Höhe von eine Milliarde Euro ab 2024 entfallen soll.

Insbesondere das Abflauen der Corona-Pandemie zeigt sich im BMG-Etat. So sind beispielsweise keine Zuschüsse mehr für die zentrale Beschaffung von Impfstoff vorgesehen (Kapitel 1503). 2023 waren hier noch drei Milliarden Euro veranschlagt. Für die Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens plant die Bundesregierung 126 Millionen Euro im Jahr 2024 ein, nach 157 Millionen Euro 2023.

Etwas geringer sollen 2024 mit 157 Millionen Euro auch die Gesamtausgaben für Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Kapitel 1504) ausfallen, nach 174 Millionen Euro 2023. Auch im Ministerium selbst soll gespart werden (Kapitel 1512). Der Haushaltsentwurf sieht 5,6 Millionen Euro weniger für 2024 vor als im Vorjahr, nämlich 139,7 Millionen Euro.

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Kapitel 1513) sollen die Ausgaben von 17,4 auf 17,1 Millionen Euro sinken. Das Paul-Ehrlich-Institut (Kapitel 1515) soll 152.000 Euro einsparen und 2024 91,2 Millionen Euro ausgeben. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Kapitel 1516) sind 2024 bei einem Etatplan mit 115 Millionen Euro 70.000 Euro einzusparen. Das Robert-Koch-Institut (Kapitel 1517) soll seine Ausgaben um 4,3 Millionen Euro auf 167 Millionen Euro senken.

Der Etat von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll am Donnerstag, 7. September 2023, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 126


Projekt

„How to nurse“ als Schulfach an Gesamtschule

21.08.2023 / News – An der Dortmunder Gesamtschule Scharnhorst gehört das Fach „Pflege“ künftig zum Stundenplan. Im Projekt „How to nurse“ kooperiert die Schule mit dem Klinikum Dortmund, um Schülerinnen und Schüler für den Pflegeberuf zu begeistern.

Praktisches und theoretisches Pflegewissen erhalten

Interessierte Schülerinnen und Schüler können ab der 9. Klasse in den nächsten drei Schuljahren am Projekt teilnehmen. Für sie stehen jeden Dienstag zwei Stunden auf zugewiesenen Stationen im Krankenhaus auf dem Programm. Aktuell machen laut Pressebericht 21 Schülerinnen und Schüler von dem Angebot Gebrauch.

Neben Einblicke in den Arbeitsalltag von Pflegefachpersonen erhalten die Schülerinnen und Schüler auch einmal im Monat theoretischen Unterricht zu Themen wie Körperfunktionen, Vitalzeichen und Verbandwechsel.

Ausweitung des Projekts in Planung

Künftig soll die Zusammenarbeit zwischen Klinikum und Schule auch an weiteren Bildungsstätten angeboten werden.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/how-to-nurse-als-schulfach-an-gesamtschule


Resilienzprogramm in Bayern für stark belastete Pflegekräfte gestartet

Rettenbach – Bayern will stark belastete Pflegekräfte mithilfe von Resilienzprogrammen vor einem Burn-Out schützen. Für entsprechende Maßnahmen stellt er in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 17,8 Millionen Euro zur Verfügung…. [mehr]

Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 21.08.2023


Wichtige Termine:

„Gewalt – ein Thema im Gesundheitswesen?“, 08.09.2023 | Köln

Schon im Januar konnte die Pflegekammer NRW zum Thema Gewalt in der Pflege im Landtag Stellung beziehen ↗.
Das von der TK geförderte Projekt PEKo „verfolgt das Ziel gemeinsam mit den Beschäftigten zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention zu entwickeln.“ Gern weisen wir auf den PEKo Fachtag 2023 hin. ZUM FACHTAG


Fachkräftesicherung in den hessischen Regionen jetzt strategisch neu aufstellen!

Erste Zwischenbilanz der Hessischen Fachkräfteinitiative: Zukunftsgerecht und regional

am 13. September 2023 von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr, virtuell

Anmeldung unter: https://iwak.idloom.events/erste-zwischenbilanz-zur-hessischen-fachkraefteinitiative-zukunftsgerecht-und-regional


Netzwerk-Workshop „Sturzprophylaxe in der Pflege“

25. September 2023 in der Osnabrück Halle, Anmeldung: DNQP-Homepage.


Gewissensfreiheit und Gewissenskonflikte im Gesundheitswesen

Aktuelle Herausforderungen; 27.09.2023 Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstr. 33, Hannover

Anmeldung unter: Zentrum für Gesundheitsethik – Gewissensfreiheit und Gewissenskonflikte im Gesundheitswesen (zfg-hannover.de)


Deutscher Pflegetag

28.+29.09 2023 – Berlin; Dt. PFLEGETAG


Bundeskongress Kommunikation Diakonie

10.-11.10.2012, Berlin; Anmeldung unter: https://www.bundeskongress-kommunikation-diakonie.de/


Osnabrücker Gesundheitsforum  – „Wer rastet, der rostet! – Qualifikation im betrieblichen Kontext“

20. Oktober 2023, Hochschule Osnabrück, Weitere Informationen, die Programmbroschüre sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Europäischer Gesundheitskongress München

SOS: Rettung für das überforderte Gesundheitswesen – Wer kommt zur Hilfe?; 26. und 27. Oktober 2023

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress.de/registrierung-und-tarife.html


Fachtagung „Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und Ihre Angehörigen“ (F 4248/23)

am 26. und 27. Oktober 2023 im Bildungszentrum Erkner, Berlin

Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va_23-demenz


Pflegetag Rheinland-Pfalz

29.11.2023 Rheingoldhalle Mainz

Anmeldung unter: https://www.pflegetag-rlp.de/index.php/startseite.html