ADS-Wocheninformation 21.08.2023

ADS-Wocheninformation 21.08.2023

PODCAST PFLEGESTÄRKE

Wie demokratisch ist die Kammer?

In dieser Episode sprechen wir über unser politisches System, unser Gesundheitssystem sowie Rechte und Pflichten als Bürger*in eines demokratischen Landes. Als Experten haben wir Dr. Michael Rosentreter, Professor an der APOLLON Hochschule für Gesundheitswirtschaft, eingeladen und diskutieren mit ihm den demokratischen Charakter von Pflegekammern. Dabei spielt erstens die Teilhabe des Berufsstandes Pflege an der Gestaltung der Gesundheitsversorgung eine Rolle sowie zweitens die Teilhabe von Pflegefachpersonen bei der Ausgestaltung ihrer Kammer.  PFLEGESTÄRKE #26

Quelle: NL Pflegekammer NRW, 18.08.2023


Spitzenwert bei Krankschreibungen in der Altenpflege

Laut aktueller Krankenstatistik der DAK gab es im ersten Halbjahr 2023 mehr Krankmeldungen als in den letzten zehn Jahren. Spitzenreiter im negativen Sinne sind die Beschäftigten der nichtmedizinischen Gesundheitsberufe wie der Altenpflege. Hier liegt der Krankenstand inzwischen bei 7,4 Prozent. Umgerechnet sind damit im Schnitt von 1.000 Beschäftigten jeden Tag 74 krankgeschrieben. Frankfurter Rundschau

Quelle: NL Care vor9, 21.08.2023


BMAS-Initiative Neue Qualität der Arbeit

Neue Arbeitszeitmodelle in der Pflege

18.08.2023 / News – Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt im Rahmen des Förderprogramms INQA-Experimentierräume das Modellprojekt Pflege:Zeit die Entwicklung und Erprobung flexibler Arbeitszeitmodelle in der stationären Altenpflege. Dies gab nun das Institut Arbeit und Technik (IAT) bekannt, das als Projektpartner fungiert.

Modellprojekt läuft bis 2025

Ziel sei es, bis zum Auslaufen des Projekts am 21. Mai 2025 praxistaugliche Arbeitszeitmodelle zu entwickeln, die unter anderem die Attraktivität des Pflegeberufs steigern sollen. Auch die Resilienz spiele eine entscheidende Rolle, sagt Helmut Wallrafen, Geschäftsführer der Sozial-Holding in Mönchengladbach, die sich ebenfalls am Projekt beteiligt.
„Angebote zur persönlichen Stressbewältigung und individuellen Gesundheitsförderung sind wichtig und richtig. Aber wir müssen auch die Strukturen und Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Beschäftigten gerne und gut pflegen können.“
Zuverlässigkeit, Transparenz und Flexibilität seien dabei wichtige Anforderungen an ein Arbeitszeitmodell, das die Beschäftigten im Projektentwicklungsprozess formuliert hätten.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/neue-arbeitszeitmodelle-in-der-pflege


Gründungsausschuss Baden-Württemberg

Aus der Pflege – Für die Pflege:

Der Gründungsausschuss arbeitet bereits auf Hochtour – im Vorstand und in diversen Ausschüssen sowie Unterausschüssen. Viele haben uns vielleicht auch schon auf Social Media entdeckt. Folgen Sie uns gerne auf Instagram, Facebook, X, YouTube und LinkedIn. Wir freuen uns, mit Ihnen in den Austausch zu gehen.
Auch der Zeitplan für die Registrierung steht bereits fest. Am 24.08.2023 werden die Arbeitgeber angeschrieben, ihre Pflegefachpersonen beim Gründungsausschuss zu melden. Sie haben dann knapp acht Wochen dafür Zeit. Ab dem 26.09.2023 steht Ihnen auch das Meldeportal zur Verfügung. Bis dahin können die Arbeitgeber aber bereits alles vorbereiten und die notwendigen Dokumente ab kommender Woche auch auf der Homepage herunterladen.
Ende 2023 bzw. Anfang 2024 werden dann die registrierten Mitglieder, also die gemeldeten Pflegefachpersonen, vom Gründungsausschuss angeschrieben und informiert. Diese haben dann die Möglichkeit, eventuelle Einwendungen geltend zu machen.
Nach Bereinigung und endgültiger Feststellung der Datensätze will das Sozialministerium dann am 11.03.2024 das Erreichen des Quorums feststellen. Wurden 60 Prozent der Pflegekräfte registriert, macht sich der Gründungsausschuss an die Arbeit, um die Wahl der ersten Kammerversammlung vorzubereiten. Diese wird voraussichtlich Ende 2024 stattfinden. Aktuelles

Quelle: NL Pflegekammer BW, 18.08.2023


Dürfen wir vorstellen:

Die Pflege-Guides! Sie helfen bei der Vereinbarkeit von Beruf und privater Pflegeverantwortung

„Ich bin die Kümmer-Tante bei uns“, beschreibt Claudia Prinz ihre Aufgabe als betrieblicher Pflege-Guide im Bäckereibetrieb Evertzberg mit einem Augenzwinkern. Ein Pflegefall in der Familie kann überraschend kommen, zum Beispiel durch einen Sturz, oder sich über eine Zeit hin entwickeln. In beiden Fällen ist es wichtig, dass man Hilfe bekommt …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/duerfen-wir-vorstellen-die-pflege-guides-sie-helfen-bei-der-vereinbarkeit-von-beruf-und-privater-pflegeverantwortung/

Quelle: NL KDA; 17.08.2023


Behandlungsfehlerbegutachtung 2022: Immer wieder die gleichen Fehler

13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst im Jahr 2022 erstellt. In jedem 4. Fall wurden ein Fehler und ein Schaden festgestellt; in jedem 5. Fall war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden. Das geht aus der aktuellen Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung hervor, die der Medizinische Dienst heute in Berlin vorgestellt hat. Um die Patientensicherheit zu verbessern, sollten schwerwiegende, aber sicher vermeidbare Ereignisse wie Seiten- oder Medikamentenverwechslungen (Never Events) verpflichtend gemeldet werden. „Das ist internationaler Standard in der Patientensicherheit. Es ist aus Patientensicht nicht hinnehmbar, dass Deutschland das nicht umsetzt.“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

Im vergangenen Jahr hat der Medizinische Dienst bundesweit 13.059 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem 4. Fall (3.221 Fälle) wurde ein Fehler mit Schaden bestätigt. In jedem 5. Fall (2.696 Fälle) war der Fehler Ursache für den erlittenen Schaden – nur dann haben Patientinnen und Patienten Aussicht auf Schadensersatz. Die Zahl der Gutachten bewegt sich insgesamt auf dem Niveau der Vorjahre. „Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, erläutert Dr. Gronemeyer. „Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist vielfach belegt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Experten gehen davon aus, dass etwa 1 Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist. Nur etwa 3 Prozent aller unerwünschten Ereignisse werden nachverfolgt.“

Medikamenten- und Seitenverwechslungen, verbliebenes OP-Material im Patienten

Von großer Bedeutung für Präventionsmaßnahmen sind sogenannte Never Events. Dabei handelt es sich um gut vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu schwerwiegenden Schäden bei Patientinnen und Patienten führen können: Dazu gehören Patienten- und Seitenverwechslungen, schwerwiegende Medikationsfehler oder unbeabsichtigt zurückgebliebene Fremdkörper nach Operationen. Diese Schadensereignisse tauchen jedes Jahr in der Begutachtungsstatistik der Medizinischen Dienste auf (2022: 165 Fälle; 2021: 130 Fälle), obwohl die Risiken bekannt und geeignete Präventionsmaßnahmen verfügbar wären. Solche Ereignisse zeigen, dass Risiken im Versorgungsprozess bestehen und die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort unzureichend sind. Deshalb sind Never Events für das Erkennen, Umsetzen und Bewerten von Sicherheitsmaßnahmen besonders wichtig und werden daher in vielen anderen Ländern bereits für die Prävention erfolgreich genutzt.

„Deutschland sollte dies endlich umsetzen. Die geplante Novellierung des Patientenrechtegesetzes bietet die Chance, eine verpflichtende Nationale Never Event Liste einzuführen und dadurch die Patientensicherheit in der Versorgung zu stärken“, sagt Gronemeyer. „Die Meldung der Schadensereignisse dient ausschließlich der Prävention. Sie sollte für die Einrichtungen sanktionsfrei und pseudonymisiert erfolgen.“

Fehlervorwürfe in vielen Fachgebieten und bei unterschiedlichsten Eingriffen

In der aktuellen Jahresstatistik bezogen sich zwei Drittel aller erhobenen Behandlungsfehlervorwürfe auf Leistungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (8.827 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.208 Fälle). „Die meisten Vorwürfe beziehen sich auf operative Eingriffe. Da diese häufig im Krankenhaus erfolgen, werden sie dem stationären Sektor zugeordnet“, erläutert Dr. Christine Adolph, Stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leitende Ärztin des Medizinischen Dienstes Bayern.

30,3 Prozent aller Vorwürfe (3.960 Fälle) betrafen die Orthopädie und Unfallchirurgie, 12,2 Prozent die Innere Medizin und Allgemeinmedizin (1.599 Fälle), jeweils knapp 9 Prozent die Frauenheilkunde und Geburtshilfe (1.143 Fälle) sowie die Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.133 Fälle). Ebenfalls knapp 8 Prozent entfielen auf die Zahnmedizin (1.006 Fälle) und über 6 Prozent auf die Pflege (834 Fälle). 26 Prozent der Vorwürfe bezogen sich auf 29 weitere Fachgebiete. In der Jahresstatistik 2022 sind 13.059 Verdachtsfälle zu insgesamt 1.019 unterschiedlichen Diagnosen erfasst. Die Vorwürfe betreffen fehlerhafte Behandlungen bei Hüft- und Kniegelenksverschleiß, Knochenbrüchen, Durchblutungsstörungen am Herzen, Gallensteinen oder Zahnerkrankungen.

Die Zahlen der Jahresstatistik sind nicht repräsentativ ─ sie zeigen lediglich die Begutachtungszahlen und -ergebnisse des Medizinischen Dienstes. „Eine Häufung von Vorwürfen in einem Fachgebiet sagt gar nichts über die Fehlerquote oder die Sicherheit in dem jeweiligen Gebiet aus“, erklärt Adolph. „Sie zeigen nur, dass Patientinnen und Patienten reagieren, wenn eine Behandlung nicht ihren Erwartungen entspricht.“ Fehler bei chirurgischen Eingriffen sind für Patienten in der Regel leichter zu erkennen als zum Beispiel Medikationsfehler, weshalb auch eher Fehler bei Operationen vorgeworfen werden als bei anderen Behandlungen.

Zwei Drittel der Schäden sind vorübergehend

Bei knapp zwei Drittel (60,5 Prozent) der begutachteten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend − eine Intervention oder ein Krankenhausaufenthalt waren notwendig. Die Patienten sind jedoch vollständig genesen. Bei über einem Drittel der Betroffenen (35 Prozent) wurde ein Dauerschaden verursacht. Die Medizinischen Dienste unterscheiden zwischen leichten, mittleren und schweren Schäden. Ein leichter Dauerschaden kann eine geringe Bewegungseinschränkung oder eine Narbe sein. Ein mittlerer Dauerschaden kann eine chronische Schmerzsymptomatik, eine erhebliche Bewegungseinschränkung oder die Störung einer Organfunktion sein. Ein schwerer Dauerschaden liegt vor, wenn Geschädigte pflegebedürftig geworden sind oder sie aufgrund eines Fehlers erblinden oder dauerhafte Lähmungen erleiden. In 3 Prozent der Fälle (84) hat ein Fehler zum Versterben geführt oder wesentlich dazu beigetragen.

Hintergrund

Spezielle Teams des Medizinischen Dienstes begutachten Vorwürfe zu Behandlungsfehlern im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen. Die Gutachterinnen und Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard und mit aller Sorgfalt abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird geprüft, ob der Schaden, den Versicherte erlitten haben, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann bestehen Schadensersatzansprüche. Auf der Basis des Sachverständigengutachtens können die Betroffenen entscheiden, welche weiteren Schritte sie unternehmen wollen. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Medizinischen Dienstes Bund: www.md-bund.de

Quelle: MDB PRESSEMITTEILUNG, Berlin/Essen, 17. August 2023


Was die Pflege in Deutschland vom Ausland lernen kann

In vielen Ländern ist die Pflegeausbildung im Hochschulbereich angesiedelt. Die Regelversorgung werde von Pflegekräften mit Bachelor übernommen und für hochkomplexe Versorgungssituationen seien Pflegende auf Master- und Promotionsniveau erforderlich, sagt Experte German Quernheim, selbst Krankenpfleger und Pflegewissenschaftler. Er meint, dass in Deutschland die Pflegekräfte eine Menge Energie auf das Jammern und Schimpfen über ihre Arbeitsbedingungen verwenden, anstatt sich stärker berufspolitisch zu engagieren. Focus

Quelle: NL Car vor9, 17.08.2023


Streichung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung sorgt für Ärger

Wie aus dem Referentenentwurf des Finanzministeriums für den Bundeshaushalt hervorgeht, streicht die Bundesregierung den jährlichen Zuschuss von einer Milliarde Euro zur sozialen Pflegeversicherung. Die fehlenden Mittel will der Bundesgesundheitsminister einsparen, indem er die Einzahlung in den Pflegevorsorgefonds bis 2027 stoppt.

16.08.2023 – Der Fonds war eingerichtet worden, um die demografiebedingten finanziellen Belastungen für die Pflegeversicherung abzufedern. Im Koalitionsvertrag hatten sich die SPD, Grüne und FDP darauf verständigt, die Finanzierung der Pflegeversicherung langfristig abzusichern.

“Der Bundesfinanzminister kürzt bei der Pflege und der Bundesgesundheitsminister schaut kampflos zu, wie die Belange der Pflegebedürftigen auf dem Altar der Finanzpolitik geopfert werden. Die Milliardenkürzung ist zukunftsblind, denn sie ignoriert die gewaltige demografische Herausforderung, vor der die Pflegeversicherung steht”, kritisiert der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP), Thomas Greiner.

“Die Bundesregierung hat offenbar immer noch nicht verstanden, was los ist in der Altenpflege. Zudem hat die Ampel offenbar vergessen, was sie selbst in ihrem Koalitionsvertrag unterschrieben hat. Leider ist das schon keine Überraschung mehr, sondern geübte Regierungspraxis der Ampel-Koalition: Die Pflegebedürftigen und Beitragszahler stehen auf dem politischen Abstellgleis. Damit sich die Regierung den zentralen Herausforderungen der Altenpflege – der Finanzierung und der Versorgungssicherheit – stellt, müssen wir die Pflege vom Abstellgleis holen. Dazu braucht es Druck: Politische Ignoranz gegenüber der Altenpflege muss mit einem Preisschild versehen werden”, so Greiner weiter.

Auch die AOK Bayern schlägt Alarm: „Wieder werden die Beitragszahlenden für ein strukturelles Defizit in Verantwortung genommen, das ganz wesentlich durch versicherungsfremde Leistungen verursacht ist“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. „Die geplante Streichung des ohnehin zu niedrigen Bundeszuschusses in Höhe von einer Milliarde Euro belastet die Beitragszahlenden zusätzlich“, so Stippler weiter. Und noch immer säßen die Pflegekassen auf Corona-Kosten in Milliardenhöhe.

Statt der im Koalitionsvertrag vereinbarten weiteren Steuerzuschüsse zur Refinanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige oder für die pandemiebedingten Zusatzkosten der Pflegeversicherung, flössen nun über mehrere Jahre gar keine Steuermittel mehr. Die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung scheine nicht zu den wichtigen Zielen der Bundesregierung zu gehören, lautet das harsche Urteil der AOK aus Bayern.

Auch die Vorstandsvorsitzendes des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, schlägt in die gleiche Kerbe: “Beitragsgelder der Versicherten und Arbeitgeber, die eigentlich in den Pflegevorsorgefonds fließen sollten, um die Beitragszahlenden ab 2030 zu entlasten, werden damit indirekt zur Sanierung des Bundeshaushaltes zweckentfremdet.”

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/bundeszuschuss-zur-pflegeversicherung-wird-gestrichen


Pflegestudium

Bayern fördert 60 Pflegestudierende

16.08.2023 / News – Das vor einem Jahr in Bayern ins Leben gerufene bayerische Stipendium für Pflegestudierende wird nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sehr gut angenommen. Seit August 2022 würden derzeit rund 60 Studierende gefördert. Diese seien „rund 50 Prozent der förderfähigen Studierenden“, sagte Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek am Dienstag in München.
Mit Einführung des Stipendiums zum Wintersemester 2022/2023 seien etwa 250 000 Euro investiert worden. Der Minister ergänzte: „Unser Ziel ist es, mit dem Pflegestipendium die Rahmenbedingungen so attraktiv zu verbessern, dass sich künftig noch mehr junge Menschen für ein Pflegestudium entscheiden.“

Stipendien bis zum Jahr 2025 möglich

Das Stipendien-Programm läuft vorerst noch bis Ende 2025. Die Förderung beträgt monatlich bis zu 600 Euro für längstens drei Jahre. Gefördert würden Studierende eines primärqualifizierenden Studiengangs Pflege (Bachelor of Science) an folgenden Hochschulen: Evangelische Hochschule Nürnberg, Hochschule Kempten, Hochschule München, Katholische Stiftungshochschule München, Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg und Technische Hochschule Deggendorf.
Für das Pflegestipendium des bayerischen Gesundheits- und Pflegeministeriums bewerben können sich jedes Semester Studierende des primärqualifizierenden Pflegestudiengangs ab dem zweiten Semester beim Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP). Weitere Informationen und die Unterlagen zur Antragstellung finden sich im Internet auf der Seite des Bayerischen Ladesamts für Pflege.
Holteschek begrüßte, dass der Bund nun endlich seiner Verpflichtung nachkommen will, das Pflegestudium attraktiver zu machen. Bayern sei mit dem Pflegestipendium im August 2022 in Vorleistung gegangen. Das Bundeskabinett hatte im Mai den Entwurf zum Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) gebilligt. Studierende in Pflegestudiengängen sollen demnach künftig für die Dauer ihres Studiums eine „angemes­sene Vergü­tung“ erhalten. Holetschek sagte: „Das ist ein wichtiger Schritt, um gegen den Pflegekräftemangel vorzugehen.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bayern-foerdert-60-pflegestudierende


DKG zu Protestaktionen am 20. September

Kliniken fordern mit bundesweitem Protesttag Inflationsausgleich

15.08.2023 Die deutschen Krankenhäuser werden am 20. September mit einem bundesweiten Protesttag auf ihre schwierige wirtschaftliche Lage aufmerksam machen. Mit Demonstrationen in mehreren Bundesländern und einer Kundgebung in Berlin fordern die Kliniken einen Ausgleich der durch die anhaltende Inflation extrem gestiegenen Kosten. Die Bundesregierung verweigert diesen Ausgleich bislang. Krankenhäuser können ihre Preise aber nicht an die gestiegenen Kosten anpassen. In der Folge kann fast kein Krankenhaus mehr seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen bezahlen. Viele Kliniken müssen sich überschulden, steuern auf Insolvenzen zu und müssen im schlimmsten Fall schließen.

„Die Patientenversorgung in Krankenhäusern war in der Bundesrepublik noch nie so bedroht wie heute. Die Inflation zwingt immer mehr Standorte in die Knie und beschleunigt den kalten Strukturwandel der unkontrollierten Klinikschließungen noch einmal. Wir laufen Gefahr, dass zahlreiche Krankenhäuser Lauterbachs Reform gar nicht mehr erleben werden, wenn nicht umgehend der Inflationsausgleich kommt. Dagegen müssen wir protestieren und die Bundesregierung zur Vernunft bringen. Es ist sehr leicht, ein Krankenhaus in die Schließung zu treiben, aber sehr schwer, diese wertvollen Versorgungsstrukturen wiederaufzubauen“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß.

Gemeinsam mit der Berliner Krankenhausgesellschaft und Delegationen aus anderen Bundesländern wird die DKG am 20. September ab 11 Uhr am Brandenburger Tor für die Rettung der Krankenhäuser protestieren. Demonstrationen wird es zudem in Saarbrücken, Mainz, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf und Hannover geben.

Quelle: PM DKG, 15.08.2023


KAMMERVERSAMMLUNG

21.09.2023 | Düsseldorf ab 10:00 Uhr – Die Sitzungen der Kammerversammlung sind das Herzstück unserer Arbeit. Sie sind „kammeröffentlich“, das heißt, dass alle registrierten Kammermitglieder die Sitzung direkt verfolgen können. Die Kammerversammlung hat den Austausch mit den Mitgliedern in der „Fragestunde“ als erstes Thema auf der Tagesordnung. Stellen Sie Ihre Fragen – persönlich vor Ort, vorab per Post, E-Mail oder live im Videostream.

ZUM TERMIN

Quelle: NL Pflegekammer NRW


Gesundheitsökonomische Gespräche 2023:

Green Health – Innovationspotential und Herausforderungen

Das Institut für Management, Ökonomie und Versorgung im Gesundheitsbereich (IMÖVG) der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen (HWG LU) lädt am 13.10.2023 von 9.30 bis 15.30 Uhr zu den Gesundheitsökonomischen Gesprächen ein. Die diesjährige Fachtagung widmet sich dem Thema „Green Health“ und findet in der Aula der Hochschule, A-Geb., Ernst-Boehe-Str. 4 in 67059 Ludwigshafen, statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung bis 6.10.2023 erforderlich. Nähere Information und Anmeldung unter: https://www.veranstaltungen.hwg-lu.de/event/gesundheitsokonomische-gesprache-2023

Mit einem Anteil von etwa 5% der nationalen Treibhausgasemissionen weist der Gesundheitssektor einen tiefen ökologischen Fußabdruck auf. Dies gilt in ähnlicher Weise für Wasserverbrauch, Abfälle und weitere Faktoren. Gleichzeitig stehen Leistungserbringer, Krankenkassen und die industrielle Gesundheitswirtschaft, ebenso wie öffentliche Verwaltungen, vor großen Herausforderungen, wenn es darum geht, den gesundheitlichen Folgen des Klimawandels zu begegnen. Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege betrachtet deshalb die Auswirkungen des Klimawandels als einen zentralen Aspekt bei der zukünftigen Gestaltung eines resilienten Gesundheitssystems. Green Health adressiert somit sowohl die Notwendigkeit, schädliche ökologische wie soziale Folgen im Zusammenhang mit Leistungen der Gesundheitsversorgung – sei es bei Produktion, Transport, Verwendung oder Entsorgung – zu reduzieren als auch die Veränderung im Versorgungsbedarf.

Bei den Gesundheitsökonomischen Gesprächen 2023 beleuchten ausgewiesene Expertinnen und Experten beide Facetten des Themas: Unter dem Titel „Klimawandel und Gesundheit“ werden die Folgen des Klimawandels für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland untersucht. Ein zweiter Themenblock befasst sich mit Ansätzen des Nachhaltigkeitsmanagements aus der Praxis und den damit verbundenen Innovationsimpulsen. Vertreterinnen und Vertreter aus Krankenhäusern, Krankenkassen und der Life Sciences Industrie teilen ihre Erfahrungen und geben Impulse. Hierbei wird deutlich, dass anspruchsvolle Nachhaltigkeitsziele sich nur erreichen lassen, wenn die Akteure entlang der gesamten Wertschöpfungskette und berufsgruppenübergreifend zusammenarbeiten. Nachhaltigkeit hat somit das Potential, ein weiterer Treiber der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit zu werden. Die Perspektive der nächsten Generation von Health Professionals soll durch eine/einen Young Professional eingebracht. Abschließend wird die Messung und Bewertung des ökologischen Fußabdrucks im Zusammenhang mit dem Reporting zu Nachhaltigkeitszielen in den Blick genommen.

Einen besonderen Mehrwert bietet die Einbindung junger gesundheitsökonomischer Expertise in den fachlichen Austausch und das professionelle Networking. So können die Tagungsgäste mit Absolventinnen und Absolventen sowie Studierenden der gesundheitsökonomischen Studiengänge an der HWG LU in Kontakt kommen und Young Professionals für sich gewinnen.

Die Gesundheitsökonomischen Gespräche 2023 bringen Expertise, Entscheiderinnen und Entscheider aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung, der Politik und der Wissenschaft zusammen und geben Impulse, um die Herausforderungen, vor denen diese innovative Branche steht, im Interesse einer leistungsfähigen medizinischen Versorgung erfolgreich zu meistern.

Gefördert wird die Veranstaltung durch den Förderverein Gesundheitsökonomie an der Hochschule Ludwigshafen e.V..

Nähere Information und Anmeldung unter: https://www.veranstaltungen.hwg-lu.de/event/gesundheitsokonomische-gesprache-2023

Fachkontakt: Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen, Institut für Management, Ökonomie und Versorgung im Gesundheitsbereich (IMÖVG), Simone Kuhn
Tel. 0621 5203-197, imoevg@hwg-lu.de


 

 

Wichtige Termine:

„Gewalt – ein Thema im Gesundheitswesen?“, 08.09.2023 | Köln

Schon im Januar konnte die Pflegekammer NRW zum Thema Gewalt in der Pflege im Landtag Stellung beziehen ↗.
Das von der TK geförderte Projekt PEKo „verfolgt das Ziel gemeinsam mit den Beschäftigten zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention zu entwickeln.“ Gern weisen wir auf den PEKo Fachtag 2023 hin.  ZUM FACHTAG

Quelle: NL Pflegekammer NRW, 04.08.2023


Fachkräftesicherung in den hessischen Regionen jetzt strategisch neu aufstellen!

Erste Zwischenbilanz der Hessischen Fachkräfteinitiative: Zukunftsgerecht und regional

am 13. September 2023 von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr, virtuell

Anmeldung unter: https://iwak.idloom.events/erste-zwischenbilanz-zur-hessischen-fachkraefteinitiative-zukunftsgerecht-und-regional


Netzwerk-Workshop „Sturzprophylaxe in der Pflege“

25. September 2023in der OsnabrückHalle zur Präsenz- oder Online-Teilnahme.  Anmeldung: DNQP-Homepage.


Gewissensfreiheit und Gewissenskonflikte im Gesundheitswesen
Aktuelle Herausforderungen

27.09.2023 Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstr. 33, Hannover

Anmeldung unter: Zentrum für Gesundheitsethik – Gewissensfreiheit und Gewissenskonflikte im Gesundheitswesen (zfg-hannover.de)


Deutscher Pflegetag

28.+29.09 2023 – Berlin, Dt. PFLEGETAG


Bundeskongress Kommunikation Diakonie

10.-11.10.2012, Berlin; Anmeldung unter: https://www.bundeskongress-kommunikation-diakonie.de/


Osnabrücker Gesundheitsforum  – „Wer rastet, der rostet! – Qualifikation im betrieblichen Kontext“
  1. Oktober 2023, Hochschule Osnabrück; Weitere Informationen, die Programmbroschüre sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Pflegetag Rheinland-Pfalz

29.11.2023 Rheingoldhalle Mainz; Anmeldung unter: https://www.pflegetag-rlp.de/index.php/startseite.html