ADS-Wocheninformation 04.09.2023

ADS-Wocheninformation 04.09.2023

Übergabe

ÜG121 – Social Media Nurse (Stefan Schwark)

Pflege in den sozialen Medien besser darstellen


Deutschland bei ausländischen Fachkräften weniger attraktiv

Leben und arbeiten in Deutschland ist unter internationalen Pflegefachkräften kein Selbstläufer. Das zeigen die Ergebnisse des Integrationsbarometers des Personaldienstleisters Globogate, der mehr als 400 philippinische Pflegefachkräfte hierzulande nach ihren Erfahrungen und Zukunftsplänen befragte. Im Vergleich zu Vorjahresumfrage verliert Deutschland deutlich an Attraktivität. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 04.09.2023


Neues Info-Portal für Pflegekräfte rund um die Mundpflege

Eine neue Informations-, Schulungs- & Beratungsplattform für Pflegekräfte zum Thema Mundpflege von Pflegebedürftigen ist online. Verantwortet wird das vom Bund geförderte Projekt von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm, es wird frei von kommerziellen Interessen erstellt. Die Plattform ist hierbei auch für die Aus-, Fort- und Weiterbildung konzipiert. Mund-Pflege

Quelle: NL Care vor9, 04.09.2023


Corona-Impfung für bestimmte Bevölkerungsgruppen jetzt wichtig

Berlin, 01.09.2023 – Auf die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen COVID-19 weist der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) hin. „Glücklicherweise haben wir eine breite Immunität in der Bevölkerung und bei Infektion viele milde Verläufe. Für bestimmte Personengruppen ist das Virus aber weiter sehr gefährlich. Eine weitere Auffrisch-Impfung gegen Corona ist bei ihnen sehr wichtig“, betont der BVÖGD-Vorsitzende Dr. Johannes Nießen.

Wichtig ist zunächst die sogenannte Basisimmunität

Es gilt: Eine Basisimmunität wird laut der STIKO durch mindestens drei SARS-CoV-2-Antigenkontakte erreicht. Für den Aufbau einer bestmöglichen Basisimmunität sollten mindestens zwei der drei Antigenkontakte als Impfung erfolgt sein. „Wer dies nicht hat, sollte sich impfen lassen“, so Nießen.

Eine Ausnahme sind Kinder und Jugendliche. Die StIKO empfiehlt Säuglingen, (Klein-)Kindern und Jugendlichen ohne Grundkrankheiten aufgrund der inzwischen überwiegend milden Verläufe derzeit keine COVID-19-Grundimmunisierung (oder Auffrischimpfung).

Weitergehende Impf-Empfehlungen gelten für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe. Hier gilt:

Die STIKO empfiehlt Auffrisch-Impfungen im Abstand von zwölf Monaten oder länger für

  •  Personen ab 60 Jahren
  • Personen ab dem Alter von sechs Monaten mit relevanten Grundkrankheiten
  • Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen
  • Menschen mit einem erhöhten arbeitsbedingten Infektionsrisiko (also medizinischem oder pflegerischem Personal) sowie
  • Familienangehörigen und engen Kontaktpersonen von Personen unter immunsuppresiver Therapie, die durch eine COVID-19-Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren sowie Schwangeren empfiehlt die STIKO derzeit keine weitere Auffrischimpfung.

Die STIKO hat ihre aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung Ende Mai im Epidemiologischen Bulletin 21/2023 veröffentlicht.

Quelle: PM Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., 01.09.2023


Tipps für die Pflegepraxis

So setzen Pflegefachpersonen den Expertenstandard zur Mundgesundheit richtig um

Jede Pflegefachperson benötigt Wissen zur Mundhygiene. Wir fassen die Empfehlungen des Expertenstandards zusammen und geben praktische Tipps für die Umsetzung. Lesen

Quelle: NL bibliomed-pflege@bibliomed.de, 01.09.2023


ProAlter 3/23: Schwerpunktthema: „(Soziale) Innovationen in der Langzeitpflege“

In der neuen Ausgabe von ProAlter geht es im Schwerpunkt um Innovationen in der Pflege, was die meisten von Ihnen sofort an technische Innovationen denken lässt: elektronische Patientenakte, Patientendokumentationen mit Hilfe von KI bis hin zu Pflegerobotern. Hier geht es allerdings um ein differenziertes Verständnis von Innovation und eben nicht …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/proalter-3-23-schwerpunktthema-soziale-innovationen-in-der-langzeitpflege/

Quelle: NL KDA, 01.09.2023


Vorbehaltsaufgaben auf der Intensivstation –

Rechtsgutachten erstellt

Die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) hat ein juristisches Gutachten zum Thema „Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen mit abgeschlossener zweijähriger Weiterbildung Intensivpflege und Anästhesie auf der Intensivstation“ in Auftrag gegeben. Die Stellungnahme der beiden Gutachter Dr. Tobias Weimer und Prof. Dr. Gunnar Duttge beschäftigt sich mit der Frage, welche Tätigkeiten auf einer Intensivstation definitiv unter Arztvorbehalt stehen und welche Tätigkeiten auch von Pflegenden mit absolvierter Fachweiterbildung übernommen werden können. Dieses Gutachten liegt nun vor und ist in einer gekürzten Version auf der Homepage der DGF verfügbar (https://www.dgf-online.de/vorbehaltsaufgaben-auf-der-intensivstation-rechtsgutachten-erstellt/).

Hintergrund ist eine Veröffentlichung mit dem Titel „Vorbehaltsaufgaben für die Fachkrankenpflege“ (Pelz et al 2023), die ein deutliches Echo in der Fachöffentlichkeit hervorgerufen hat. Im Kern geht es dabei um die Empfehlung der DGF, dass Pflegende mit absolvierter Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie auch formal für die Tätigkeiten zuständig sind, die sie auf vielen Intensivstationen bereits seit Jahrzehnten – gemeinsam mit Mediziner*innen – übernehmen (vgl. Isfort et al 2012). Dies ist z.B. das Steuern der Beatmungseinstellung oder der Medikamente zur Kreislaufunterstützung. Bislang geschieht dies in einer rechtlichen Grauzone, da für sogenannte „heilkundliche Tätigkeiten“ primär Ärzt*innen verantwortlich sind. Hier benötigen die Pflegefachpersonen die juristische Absicherung für ihr tägliches komplexes Handling im Setting der Intensivstation.

Die Gutachter stellen grundsätzlich fest, dass die Zuordnung von Vorbehaltsaufgaben immer der Qualität der Patientenversorgung dienen muss. Sie benennen einen „weitgespannten“ Bereich von Tätigkeiten, die prinzipiell sowohl der ärztlichen als auch der pflegerischen Berufsgruppe „zugänglich“ sind. Hierfür ist erforderlich, dass die Handelnden über die notwendige fachliche Qualifikation verfügen und der Gesetzgeber die Handlungsfelder „als prioritäre oder relative Vorbehaltsaufgaben“ den beiden Berufsgruppen zuschreibt.

Lothar Ullrich, Vorsitzender der DGF: „Wir werden jetzt den konstruktiven Dialog mit anderen Fachgesellschaften suchen, um einen Konsens in der Frage der Vorbehaltsaufgaben zu erreichen. Unser Ziel ist es, dass dieser Bereich fachpflegerischen Handelns gesetzlich legitimiert wird. Diese Forderung wollen wir gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften an die Politik richten.“

Literatur:

Isfort, M.; Weidner, F.; Gehlen, D. (2012): Pflege-Thermometer 2012. Eine bundesweite Befragung von Leitungskräften zur Situation der Pflege und Patientenversorgung auf Intensivstationen im Krankenhaus. Herausgegeben von: Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip), Köln. Online verfügbar unter http://www.dip.de

Pelz, S. et al. (2023): Vorbehaltsaufgaben für die Fachkrankenpflege. intensiv 2023; 31: 18–20

Quelle: PM DGF, 31.08.2023


Deutlich mehr Abschlüsse in Pflegeberufen anerkannt

Die Zahl der anerkannten internationalen Abschlüsse in Gesundheitsberufen wächst zweistellig. Rund 60 Prozent der rund 35.000 Anerkennungsbescheide des vergangenen Jahres betrafen Pflegeberufe. Das zeigen die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts. Weil auch die Zahl der Anträge steigt, fordert der Arbeitgeberverband Pflege eine bundesweite „Fast Lane“ für eine schnellere Anerkennung. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 31.08.2023


Gute Arbeit möglich machen

Pflege braucht bessere Arbeitsbedingungen. Wie diese aussehen können, zeigen die Ergebnisse der BMG-geförderten Arbeitsplatzstudie mit einer Befragung unter rund 5.500 beruflich Pflegenden, die am diesjährigen Tag der Pflegenden veröffentlicht wurde. Was sind die Top-Attraktivitätsfaktoren für beruflich Pflegende? Was halten sie für zentral mit Blick auf Berufseinstieg, Berufsrückkehr und Quereinstieg? Was können Arbeitgebende über Arbeitszeitmodelle, Dienstpläne und die Kommunikation ihrer Führungskräfte erreichen? Welche Rolle spielt die Digitalisierung? Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse aus der Studie in einem Flyer zusammengefasst.

HIER GEHT’S ZU DEN ERGEBNISSEN DER ARBEITSPLATZSTUDIE UND ZUM FLYER

Eine zentrale Erkenntnis der Studie belegt: Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einer der zentralen Wünsche von beruflich Pflegenden an ihren Arbeitsplatz. Aber wie können beispielsweise Dienstpläne in der ambulanten Pflege gestaltet werden, um die individuellen Bedarfe der beruflich Pflegenden stärker zu berücksichtigen?

DAZU FINDEN SIE HIER TIPPS AUS DEM PFLEGENETZWERK

Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 31.08.2023


Pflege-Mindestlohn

Deutscher Pflegerat: Gutes Signal für mehr Beschäftigung

Unterschiede müssen Qualifizierung besser aufzeigen

Berlin (29. August 2023, Nr. 35/2023) – Zum Beschluss der Pflegekommission, den Pflege-Mindestlohn in der Langzeitpflege deutlich anzuheben, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Klar sein muss, dass die Mindestlohngrenzen keine Lohnstandards sein dürfen. Sie können auch keine Maßgabe für Tarifvereinbarungen sein. Sie sind eine Mindestgrenze. Der jetzt vereinbarte Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege liegt deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Damit wird gezeigt, dass die Berufe in der Pflege gut bezahlt werden. Dafür hat auch die seit September 2022 geltende Tarif-Treue-Regelung in der Langzeitpflege gesorgt.

Bedenklich ist, dass der Unterschied im Mindestlohn zwischen Pflegefachpersonen und qualifizierten Pflegehilfskräften von 3 Euro pro Stunde sowie zwischen qualifizierten Pflegehilfskräften zu Pflegehilfskräften von 1 Euro pro Stunde zu gering ist. Dieser kleine Mehrverdienst ist kaum Anreiz, sich für eine qualifiziertere Ausbildung zu entscheiden. Das kann zu einer Gefahr für die qualitative Sicherung der Pflege führen und ist zu beobachten.

Die notwendigen Steigerungen der Löhne in der Pflege dürfen nicht zu einer weiteren Erhöhung der Kosten für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen führen. Hier steht der Staat in der Pflicht, Lösungen zu finden. Auch muss die vollständige Refinanzierung der Kosten für die Pflegeeinrichtungen gesichert sein.

Ein guter Lohn ist ein wesentlicher Baustein für die Arbeitsattraktivität. Bessere Arbeitsbedingungen, das Recht zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde und damit zur souveränen Ausübung des Pflegeberufes wie auch die Schaffung von Selbstverwaltungsstrukturen im Bund und in den Ländern sowie durchlässige Bildungsstrukturen gehören unabdingbar dazu.“

Daten zum Lohnniveau in der Langzeitpflege:

 

Mindestlohn Altenpflege zum 01.05.2024

Euro pro Stunde Euro pro Monat 
Pflegehilfskräfte (unter 1 Jahr Ausbildung) 15,50 2.685
qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens 1-jährige Ausbildung) 16,50 2.858
Pflegefachpersonen (3-jährige Ausbildung) 19,50 3.377

Tabelle: Eigene Berechnungen Deutscher Pflegerat; bei 40 Stunden/Woche und einem Umrechnungsfaktor von 4,33. Hinzu kommen mögliche Zulagen und Zuschläge.

Werte der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Pressemitteilung des BMAS und des BMG, 29.08.2023.

 

Regional übliches Entgeltniveau (Tarif-Treue-Regelung Langzeitpflege)

Stand: 31.07.2023 (Erhebungsrunde September 2022)

  Lohnspanne in Euro/Monat

(pro Stunde)

Bundesland

(Vergleich niedrigster Wert zu höchstem Wert)

Regional übliches Entgeltniveau 3.254 bis 3.646

(18,79 bis 21,05)

Mecklenburg-Vorpommern zu NRW
Pflege- und Betreuungskräfte (unter 1 Jahr Berufsausbildung) 2.790 bis 3.034

(16,11 bis 17,52)

Mecklenburg-Vorpommern zu NRW
Pflege- und Betreuungskräfte (mindestens 1-jährige Berufsausbildung) 2.932 bis 3.516

(16,93 bis 20,30)

Brandenburg zu NRW
Fachkräfte in den Bereichen Pflege und Betreuung (mindestens 3-jährige Berufsausbildung) 3.743 bis 4.160

(21,61 bis 24,02)

Sachsen-Anhalt zu Baden-Württemberg

Tabelle: Eigene Berechnungen Deutscher Pflegerat; bei 40 Stunden/Woche und einem Umrechnungsfaktor von 4,33. Hinzu kommen mögliche Zuschläge.

Daten aus der „Veröffentlichung der Übersichten zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI nach Bundesländern, Stand: 31.07.2023“.

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Mindestlöhne in der Pflege sollen um bis zu 14 Prozent steigen

Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Darauf hat sich die Pflegekommission einstimmig ausgesprochen. “Durch den Beschluss der Pflegekommission steigen die Mindestlöhne in der Pflege um bis zu 14 Prozent”, sagte Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), am 29. August in Berlin.

29.08.2023 – Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde. Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt.

Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 ausgesprochen.

“Das ist gut für die Pflegerinnen und Pfleger und gut für die Pflegebranche. Ich freue mich, dass die Pflegekommission einstimmig entschieden hat und wir den Pflegerinnen und Pflegern so zu deutlich mehr Lohn verhelfen”, kommentierte der Arbeitsminister die Entscheidung der Kommission.

Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lobte die Entscheidung: “Jede zugelassene Pflegeeinrichtung ist bereits jetzt zu einer Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte in Tarifhöhe verpflichtet. Die Anhebung des Mindestlohns ist ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte.”

Die nach der neuen Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte der Pflegemindestlöhne lauten im Einzelnen wie folgt:

Pflegehilfskräfte
ab 01.05.2024 15,50 €
ab 01.07.2025 16,10 €
Qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens 1-jährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit)
ab 01.05.2024 16,50 €
ab 01.07.2025 17,35 €
Pflegefachkräfte
ab 01.05.2024 19,50 €
ab 01.07.2025 20,50 €

Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31. Januar 2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen. Sie steigen zum 1. Dezember 2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro pro Stunde.

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/mindestloehne-in-der-pflege-sollen-um-bis-zu-14-prozent-steigen/


BMG

Bundeskabinett beschließt Digitalgesetze für bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen

30.08.2023 – Das Kabinett hat heute die Entwürfe eines „Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie eines „Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) beschlossen. Ziel ist, mit digitalen Lösungen den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten in Deutschland zu verbessern.

Quelle/ Weiterlesen unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bundeskabinett-beschliesst-digitalgesetze-fuer-bessere-versorgung-und-forschung-im-gesundheitswesen.html


Die Pflege-Rat-Tour 2023:

Sommerfeste mit Mehrwert

Die Pflege und Betreuung eines Angehörigen ist meist mit großen Herausforderungen und Veränderungen im Alltag der Betreuenden verbunden. Vieles ist zu organisieren und zu bedenken. Wie kann man in dieser Situation wo Hilfe und Entlastung bekommen? Unter dem Motto „Drei Orte, ein gemeinsames Ziel“ bot die Pflege-Rat-Tour 2023 die Möglichkeit, …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/die-pflege-rat-tour-2023-sommerfeste-mit-mehrwert/

Quelle: NL KDA, 30.08.2023


Verbesserung der Krankenhaustransparenz

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will die Verbesserung der Krankenhaustransparenz in einem eigenen Gesetz regeln. Mit der Transparenzoffensive solle ein unabhängiges Verzeichnis aufgebaut werden, bei dem mehr patientenrelevante Informationen abrufbar sein sollen, als bisher für die Öffentlichkeit zugänglich sind, heißt es in der Antwort (20/8061) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7918) der Unionsfraktion.

Neben der Darstellung von Leistungsgruppen soll die Zuordnung zu sogenannten Leveln den Patienten eine niedrigschwellige Einschätzung ermöglichen, wie das Leistungsspektrum eines Krankenhauses einzuordnen ist, also ob komplexe Eingriffe oder eine Grund- und Regelversorgung erbracht werden. Das soll eine nutzerfreundliche Suche nach dem geeigneten Krankenhaus ermöglichen.

Die Zuordnung zu Leveln diene ausschließlich dem Zweck der Veröffentlichung im Rahmen des Transparenzverzeichnisses und habe keine krankenhausplanerische Auswirkung oder Auswirkungen auf die Vergütung. Durch die Level werden den Angaben zufolge bundeseinheitliche Versorgungsstufen von Krankenhäusern definiert. Dabei richte sich die Definition insbesondere nach der Anzahl und Art der mindestens vorzuhaltenden Leistungsgruppen.

Vorgesehen sind Level der Stufen 1 bis 3 sowie eigene Level für Fachkrankenhäuser und sektorenübergreifende Versorger (Level F und Level 1i). Krankenhäuser mit Level 3 sollen eine umfassende Versorgung von Patienten sichern. Häuser mit Level 2 sollen eine erweiterte Versorgung sicherstellen. Level-1n-Krankenhäuser sollen die Basisversorgung inklusive der Notfallmedizin leisten.

Mit der gesetzlichen Neuregelung zur Umsetzung eines Transparenzverzeichnisses soll die Grundlage zur Erhebung und Verarbeitung der dafür erforderlichen Daten geschaffen werden.

Quelle: heute im bundestag Nr. 619, 29.08.2023



 

 

Wichtige Termine:

„Gewalt – ein Thema im Gesundheitswesen?“, 08.09.2023 | Köln

Schon im Januar konnte die Pflegekammer NRW zum Thema Gewalt in der Pflege im Landtag Stellung beziehen ↗.
Das von der TK geförderte Projekt PEKo „verfolgt das Ziel gemeinsam mit den Beschäftigten zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention zu entwickeln.“ Gern weisen wir auf den PEKo Fachtag 2023 hin. ZUM FACHTAG


Fachkräftesicherung in den hessischen Regionen jetzt strategisch neu aufstellen!

Erste Zwischenbilanz der Hessischen Fachkräfteinitiative: Zukunftsgerecht und regional

am 13. September 2023 von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr, virtuell

Anmeldung unter: https://iwak.idloom.events/erste-zwischenbilanz-zur-hessischen-fachkraefteinitiative-zukunftsgerecht-und-regional


Netzwerk-Workshop „Sturzprophylaxe in der Pflege“

25. September 2023 in der Osnabrück Halle, Anmeldung: DNQP-Homepage.


Gewissensfreiheit und Gewissenskonflikte im Gesundheitswesen

Aktuelle Herausforderungen; 27.09.2023 Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstr. 33, Hannover

Anmeldung unter: Zentrum für Gesundheitsethik – Gewissensfreiheit und Gewissenskonflikte im Gesundheitswesen (zfg-hannover.de)


Deutscher Pflegetag

28.+29.09 2023 – Berlin; Dt. PFLEGETAG


Bundeskongress Kommunikation Diakonie

10.-11.10.2012, Berlin; Anmeldung unter: https://www.bundeskongress-kommunikation-diakonie.de/


Osnabrücker Gesundheitsforum  – „Wer rastet, der rostet! – Qualifikation im betrieblichen Kontext“

20. Oktober 2023, Hochschule Osnabrück, Weitere Informationen, die Programmbroschüre sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Europäischer Gesundheitskongress München

SOS: Rettung für das überforderte Gesundheitswesen – Wer kommt zur Hilfe?; 26. und 27. Oktober 2023

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress.de/registrierung-und-tarife.html


Fachtagung „Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und Ihre Angehörigen“ (F 4248/23)

am 26. und 27. Oktober 2023 im Bildungszentrum Erkner, Berlin

Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va_23-demenz


Pflegetag Rheinland-Pfalz

29.11.2023 Rheingoldhalle Mainz

Anmeldung unter: https://www.pflegetag-rlp.de/index.php/startseite.html