ADS-Wocheninformation 27.02.2023

ADS-Wocheninformation 27.02.2023

Neue Netzwerke für bestmögliche Hospiz- und Palliativversorgung

(BERLIN, 27.02.2023) Um schwerstkranke und sterbende Menschen überall in Deutschland bestmöglich zu versorgen, sollen in neuen Netzwerken der Hospiz- und Palliativversorgung in allen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten die vielfältigen regionalen Angebote gemäß des neuen § 39d SGB V optimal aufeinander abgestimmt werden. Im Mittelpunkt steht, die Versorgung vor Ort mit allen Akteuren so zu koordinieren, dass sie dem jeweiligen schwerkranken Menschen gerecht wird. Diese enge Zusammenarbeit aller Akteure wird künftig durch Netzwerkkoordinator:innen in den Kommunen organisiert. Um den Aufbau von entsprechenden Netzwerken zu unterstützen, wurde im Januar 2023 ein Kooperationsprojekt gestartet, an dem der Verband der Privaten Krankenversicherung, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und die Bundesärztekammer (BÄK) beteiligt sind.

Sie wollen den Aufbau der in vielen Regionen noch fehlenden Netzwerke voranbringen, deren Zusammenarbeit und Weiterbildung fördern sowie die Information der Patientinnen und Patienten über ihre Versorgungsmöglichkeiten verbessern. Die dazu notwendigen überregionalen Strukturen wollen die Partner nun gemeinsam unterstützen, um so zum bundesweiten Gelingen der Hospiz- und Palliativnetzwerke beizutragen.

Die Private Krankenversicherung (PKV) leistet dafür in den nächsten 5 Jahren einen Finanzbeitrag von 2 Millionen Euro. Zur Umsetzung des Kooperationsprojekts hat der PKV-Verband einen Fördervertrag mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband geschlossen.

„Die Förderung der Hospizarbeit und Palliativversorgung ist der Privaten Krankenversicherung ein besonderes Anliegen“, betont PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Deshalb haben wir über das bestehende Engagement der PKV für die ambulanten Hospizdienste hinaus mit diesem Vertrag freiwillig die Förderung erweitert, um den Aufbau und die Koordination von Hospiz- und Palliativnetzwerken zu unterstützen.“

„Die vielfältigen palliativen Angebote sind in ihrer Ausrichtung immer multiprofessionell und sektorenübergreifend zu verstehen. Dazu bedarf es des weiteren Ausbaus von Netzwerken zur Umsetzung einer bedarfsorientierten und flächendeckenden Hospiz- und Palliativversorgung. Die Förderung der Privaten Krankenversicherung nimmt dieses dringliche Anliegen auf und leistet damit einen eindrücklichen Beitrag, palliative Netzwerke in unterschiedlichen Regionen zu etablieren und weiter auszubauen“ so der Präsident der Ärztekammer des Saarlandes und Palliativbeauftragte der Bundesärztekammer, San.-Rat Dr. med. Josef Mischo.

Heiner Melching, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), begrüßt die Förderung der PKV ausdrücklich und erhofft sich dadurch insbesondere für die neu zu gründenden Hospiz- und Palliativnetzwerke eine effektive Unterstützung beim Aufbau: „Dazu gehören die Beratung zur Vertragsgestaltung, das Erstellen von Vorlagen und die Verbreitung von Erfahrungen bestehender Netzwerke sowie die Vernetzung und Verbesserung der Sichtbarkeit. Konkret planen wir eine entsprechende Erweiterung des Wegweisers für Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland.“ Der DGP ist es darüber hinaus ein Anliegen, die Entwicklung und Wirksamkeit dieser Netzwerke zu evaluieren, um im Bedarfsfall Empfehlungen für eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen entwickeln zu können.  (https://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de)

„Die Förderung des Projekts durch den Verband der PKV trägt zu einem weiteren Ausbau der Hospizarbeit und Palliativversorgung bei und damit zur weiteren Verbesserung der Hilfen für die Betroffenen. Der Deutsche Hospiz und PalliativVerband hat daher gern die Trägerschaft für das Projekt übernommen, das nun in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesärztekammer gestartet wird“, so Benno Bolze, Geschäftsführer des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV).

Quelle: PM Verband der Privaten Krankenversicherung, Bundesärztekammer, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und Deutscher Hospiz- und PalliativVerband, 27.02.2023


Übergabe – Pflegeupdate

PU42 – Übergabe des Pflegeupdate


Neuer Podcast mit BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

Gesunde Ernährung

Sprechende Medizin | 27.02.2023 – Berlin – Am 7. März ist der Tag der gesunden Ernährung. Und auch wir beschäftigen uns mit dem Thema. Wie gesund ernähren sich die Deutschen? Und wie können wir unsere Ernährung verbessern? All das und mehr bespricht Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt mit Moderator Daniel Finger in der neuen Folge des BÄK-Podcasts „Sprechende Medizin“.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 27.02.2023


Deutscher Pflegerat begrüßt den Vorstand der neuen Pflegekammer NRW

Strahlkraft der Pflegekammer zur Stärkung der beruflich Pflegenden nutzen

Berlin (24. Februar 2023, Nr. 08/2023) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) gratuliert dem gesamten Vorstand der neu gegründeten Pflegekammer NRW zu seiner Wahl. Das ist ein wichtiger Tag für die gesamte Pflege in NRW und für ganz Deutschland.

Hierzu betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Sandra Postel als erste Präsidentin der neuen Pflegekammer NRW, Jens Albrecht als Vize-Präsident und dem gesamten weiteren Vorstand kommt eine enorm wichtige Aufgabe zu. Sie sind es, die die berufliche Pflege in Nordrhein-Westfalen künftig repräsentieren und stellvertretend für alle Mitglieder der Pflegekammer verantwortungsvoll für die Profession sowie die Aufgaben und Ziele der Pflegekammer eintreten.

Aus dieser Verantwortung heraus wird es gelingen, die berufliche Pflege zu stärken. Das wird das Ansehen des Berufs verbessern. Der Deutsche Pflegerat wünscht dem gesamten Vorstand der Pflegekammer NRW gute Entscheidungen, Mut und Tatkraft, um die enormen Herausforderungen, die an die Profession gestellt werden, begegnen zu können. Und vor allem Lösungen zu finden, die die Kompetenzen der beruflichen Pflege aufgreifen und fortentwickeln.

Die Pflegekammer NRW mit ihren 200.000 Mitgliedern ist die größte Kammer in Deutschland und hat eine enorme Strahlkraft. Das sich daraus ergebende Selbstbewusstsein gilt es gut einzusetzen. NRW muss zusammen mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Vorbild für Kammergründungen in allen weiteren Bundesländern sein. Die Politik muss die Bedeutung der beruflichen Pflege klar und deutlich anerkennen und dieser mit Pflegekammern das Recht geben, über ihre eigenen Belange mitreden und mitbestimmen zu dürfen.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Erste Vorstandswahl

Sandra Postel und Jens Albrecht bilden Vorstandsspitze der Pflegekammer NRW

24.02.2023 / News – Die Mitglieder der Kammerversammlung haben die bisherige geschäftsführende Vorsitzende der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW), Sandra Postel, am Freitag zur neuen Präsidentin der Pflegekammer gewählt. Vizepräsident ist Jens Albrecht, der ebenfalls bislang im Vorstand des Errichtungsausschusses agierte. Postel habe 50 von 51 abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen können, teilte Albrecht auf der Pressekonferenz am frühen Nachmittag mit.

Postel einstimmig zur Präsidentin gewählt

Insgesamt wird der Vorstand 11 Personen umfassen. Aktuell dauern die Vorstandswahlen noch an.

Vier Wochen nach Verabschiedung der Hauptsatzung hat die Kammerversammlung der Pflegekammer NRW damit erstmals ihren Vorstand gewählt. Er wird künftig die Kammerversammlung leiten sowie die Aufgaben und Ziele der Pflegekammer federführend voranbringen.

Präsidentin Postel sagte zum Amtsantritt: „Die Wahl zur Präsidentin der Kammerversammlung nehme ich sehr ernst. Es ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die ich nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt ausführen werde. Ich freue mich sehr über das entgegengebrachte Vertrauen. Den Weg, den wir in den vergangenen zweieinhalb Jahren des Kammeraufbaus eingeschlagen haben, werden wir fortführen. Ich danke dem Errichtungsausschuss für sein Engagement und die großartige Arbeit. Gemeinsam mit dem Vorstand und der gesamten Kammerversammlung werden wir uns für die Belange der professionell Pflegenden in Nordrhein-Westfalen starkmachen. Wir dürfen keine Zeit verlieren und müssen mit einer wirkungsvollen Strategie die Pflegekammer sichtbar und im politischen Diskurs unüberhörbar machen.“

Ausschüsse besetzen, Weiterbildungsordnung auf den Weg bringen

Noch am Freitagnachmittag sollen die Ausschüsse für Bildung, Recht und Finanzen besetzt werden, bevor dann auch zeitnah die Weiterbildungsordnung, die zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, angegangen werde, erläuterte Albrecht. Außerdem stünden auf der Agenda Gespräche mit der Politik zur Landeskrankenhausplanung und zur Stärkung des interprofessionellen Austauschs zum Beispiel mit der Kinder- und Jugendmedizin. Generell will die Vorstandsspitze Kontakte zu Playern im Gesundheitssystem intensivieren und ausbauen sowie Qualifizierung und Integration stärken. Vorrangiges Ziel sei, einen Pflegekollaps abzuwenden, um eine Pflegekatastrophe zu verhindern.

Wichtig sei Postel dabei, allen Kammermitgliedern stets die Möglichkeit zu bieten, zu partizipieren.

Schon während der Arbeit im Errichtungsausschuss sei zu spüren gewesen, wie wichtig und stark die Stimme der Pflegenden in NRW geworden sei. Die Profession könne über die Pflegekammer ganz anders agieren als zuvor aus den Verbänden heraus, erläuterte Postel.

Alle Bereiche der Pflege werden im Vorstand vertreten sein

Im Vorfeld der Wahlen hatte der Errichtungsausschuss ein komplexes Wahlverfahren erarbeitet, das von der Kammerversammlung befürwortend aufgenommen wurde. Es sorgt unter anderem dafür, dass alle Bereiche der Pflege im Vorstand vertreten sind. Darüber hinaus müssen mindestens zwei in der Altenpflege beschäftigte Mitglieder dem Vorstand angehören. Ebenso ist die Quote der weiblichen Vorstandsmitglieder klar geregelt. So muss der Frauenanteil im Vorstand mindestens 50 Prozent betragen. Dem Präsidium soll mindestens eine Frau angehören.

Die Kammerversammlung umfasst 60 gewählte Mitglieder, ist das Parlament der Pflegefachpersonen und das entscheidende Organ der Pflegekammer NRW. Insgesamt gehören über 200.000 Pflegende der Pflegekammer NRW an.

Postel ist Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegepädagogin sowie Pflegewissenschaftlerin und leitet den Bereich Bildung der Marienhaus Holding.

Albrecht ist Krankenpfleger, Pflegepädagoge und Leiter des Bildungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen im Franziskus Hospital Bielefeld.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/sandra-postel-und-jens-albrecht-bilden-vorstandsspitze-der-pflegekammer-nrw


Diakonie-Zitat: Lauterbachs Pläne für eine kleine Pflegereform stehen auf finanziell brüchigem Fundament

Berlin, 24. Februar 2023 – Der Diakonie Deutschland liegt ein erster Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für die geplante kleine Pflegereform vor. Der Entwurf geht nun in die Abstimmung mit den anderen Ministerien. Dabei kommt es besonders auf das Bundesfinanzministerium an.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Im Entwurf sind sinnvolle Bausteine für eine Pflegereform enthalten, die allerdings auf einem sehr brüchigen finanziellen Fundament stehen. Gut ist, dass die die häusliche Pflege durch das so genannte Entlastungsbudget erleichtert werden soll: pflegende Angehörige können die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nun flexibler einsetzen. Eine Anpassung der Pflegeleistungen an die Preissteigerungen ist vorgesehen, allerdings erst ab 2025 – das ist eindeutig viel zu spät. Die Kostensteigerungen für pflegebedürftige Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen sollen laut den Plänen des Bundesgesundheitsministers abgemildert werden – aber nicht im notwendigen und ausreichenden Umfang. Die Kostensteigerungen der letzten Monate werden nicht ansatzweise aufgefangen.

Die vorgesehene Erhöhung des Beitragssatzes auf 3,4 Prozent reicht nicht aus, um die notwendige Versorgung der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland hinreichend zu sichern. Um die Sozialabgaben nicht weiter zu erhöhen, ist ein Zuschuss aus dem Bundeshaushalt erforderlich. Hier ist im Entwurf eine Rolle rückwärts vorgesehen: der bereits eingeführte Zuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro jährlich soll bis 2028 zurückgezahlt werden. Das ist widersinnig.“

Aus der Sicht der Diakonie Deutschland braucht die Reform eine solide finanzielle Grundlage. Neben den höheren Beiträgen müssen hierfür Steuermittel eingesetzt werden. „Das Pflegesystem steht schon jetzt vor dem Kollaps. Die Zeit drängt“, so Loheide.

Die Diakonie Deutschland schlägt die Einführung einer Pflegevollversicherung mit kalkulierbarer Eigenbeteiligung vor. Mehr Infos unter: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin, www.diakonie.de

Quelle: Diakonie-Zitat: Lauterbachs Pläne für eine kleine Pflegereform stehen auf finanziell brüchigem Fundament, 24.02.2023


KHPflEG: Reform oder „Reförmchen“?

23.02.2023 | Politik | Nachrichten – Interview mit Professor Thomas Busse: Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz soll die Arbeitsbedingungen von Pflegenden und damit die Versorgung in den Kliniken verbessern. Ist der große Wurf gelungen?

Quelle und weiterlesen unter: https://www.springerpflege.de/politik/khpfleg–reform-oder–refoermchen–/24049432


Pflegebedürftigkeit darf nicht arm machen: Paritätischer fordert Pflegevollversicherung

Alle pflegerischen Leistungen müssten künftig bedarfsgerecht übernommen werden.

21.Februar 2023 – Angesichts explodierender Eigenanteile ist inzwischen fast ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten nicht alleine bewältigen können. Experten warnen vor einem weiteren Anstieg. Der Paritätische Wohlfahrtsverband mahnt umgehende Reformen an und fordert einen Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung. Diese soll nach den Vorstellungen des Verbands künftig für alle pflegebedingten Kosten aufkommen, Pflegebedürftigen dürften ausschließlich Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt werden.

“Wir sind an einem Punkt angekommen, wo gilt: Wer pflegebedürftig wird, muss Armut fürchten. Wo jeder dritte in Armut und Sozialhilfe fällt, sobald er oder sie auf Pflege angewiesen ist, hat die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form ihre Legitimation verloren”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband, unter dessen Dach 1800 Pflegeeinrichtungen sind, spricht sich für eine Pflegevollversicherung aus. “Wir müssen die Absicherung des individuellen Pflegerisikos neu denken, wir brauchen eine Pflegevollversicherung, die bedarfsgerecht alle pflegerischen Leistungen abdeckt”, so Schneider. Pflegebedürftige sollen demnach künftig nur noch für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, Kosten für Pflege und Betreuung, Ausbildung oder Investitionen jedoch dürften ihnen nicht in Rechnung gestellt werden. Eine solche Pflegevollversicherung müsse dabei auch den ambulanten Bereich umfassen, fordert der Verband. Sämtliche durch einen unabhängigen medizinischen pflegerischen Dienst als bedarfsgerecht erachteten pflegerischen Leistungen müssten durch die Pflegeversicherung übernommen werden.

Quelle: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/pflegebeduerftigkeit-darf-nicht-arm-machen-paritaetischer-fordert-pflegevollversicherung/


ASB fordert: Leiharbeit in der Pflege drastisch einschränken

Leiharbeit geht zulasten der Stammbelegschaft und gefährdet die Pflege

Köln/Berlin, 20. Februar 2023 – Der Arbeiter Samariter Bund (ASB) fordert die Bundesregierung auf, dringend die Leiharbeit in der Pflege zu regulieren. Denn die Entwicklung der Leiharbeit bedroht zunehmend die Arbeitsfähigkeit der Pflegeeinrichtungen. Leiharbeitsfirmen werben mit dem Ver-sprechen branchenunüblich hoher Gehälter, Einsatzplänen nach Wunsch und geldwerten Zusatz-leistungen Pflegekräfte an, um diese dann zu überhöhten Kosten an Pflegeeinrichtungen zu verlei-hen. Dies verschärft die ohnehin schon schwierige Personallage – auch für die ambulanten Pflege-dienste und Pflegeheime des ASB.

Quelle/ Weiterlesen unter: https://www.asb.de/news/asb-fordert-leiharbeit-der-pflege-drastisch-einschraenken


Recht & Politik

Maskenpflicht in Heimen endet am 1. März

Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen ab dem 1. März keine Maske zum Schutz vor einer Coronainfektion mehr tragen. Das teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am Dienstag mit.

Britta Waldmann – 15.02.2023 – Dem vorausgegangen war ein Treffen der Gesundheitsministerinnen und -minister von Bund und Ländern, die sich auf diesen Beschluss geeinigt hatten. Anders sieht es für Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern aus. Für sie gelte weiterhin auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die bis zum 7. April festgelegte Masken- und Testpflicht, heißt es vonseiten des BMG.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD):

„Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein. Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.“

Erst in der vergangenen Woche hatte unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ein „unverzügliches Ende“ der Masken- und Testpflicht für Bewohnende von Pflegeheimen wie auch für ihre Besucherinnen und Besucher gefordert.

Quelle: https://www.angehoerige-pflegen.de/maskenpflicht-in-heimen-endet-am-1-maerz/


G-BA will Pflege jetzt doch stärker einbinden

Die Pflege soll im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) deutlich mehr Einfluss erhalten. Das kündigte der Unparteische Vorsitzende Josef Hecken auf einer Pressekonferenz des Gremiums an.

20.02.2023 – Die Leitplanken dafür bereitet das BMG in einem der beiden Versorgungsgesetze vor. Im Versorgungsgesetz I ist eine Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgesehen: Seine Entscheidungen sollen beschleunigt und die Stimme der Pflege gestärkt sowie anderen Gesundheitsberufen Beteiligungsrechte eingeräumt werden.

Wie das Ärzteblatt berichtet, ist gebe es laut Hecken zu dem Thema einen „intensiven Austausch“ mit dem Ministerium. Hecken kündigte an, dass Pflegevertreter künftig mehr Mitberatungsrechte im G-BA bei bestimmten Themen bekommen würde.

Auch beim Thema Bewertung von Medizinprodukten müsse die Pflege künftig mitsprechen können. Künftig soll es Unterstützung durch eine Geschäftsstelle geben würde, so dass Ärzteblatt weiter. Bisher werde eine Vertreterin des Deutschen Pflegerates zwar zu den Pflegethemen im G-BA-Plenum angehört, finanzielle oder organisatorische Unterstützung habe es nicht gegeben.

Noch im Mai vergangenen Jahres zog Hecken harsche Kritik auf sich, als er dafür plädierte, der Profession Pflege kein Stimmrecht im G-BA zuzugestehen.

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/g-ba-will-pflege-jetzt-doch-staerker-einbinden


 

Interessante Termine:

 

Equal Pay Day 2023 – Entgeltgleichheit zwischen Frauen
und Männern in Hessen

am 7. März 2023, 10.00 – 12.00 Uhr, virtuell
Veranstalter: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Institut für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt
am Main

Infos und Anmeldung, unter: https://iwak.idloom.events/equal-pay-day-2023-entgeltgleichheit-zwischen-frauen-und-maennern-in-hessen


Parkinson, Psyche und Bewegung: virtuelle Workshops für Therapierende und Pflegekräfte

am 16./17. März 2023

Infos unter: www.dpg-akbont-kongress.de.


Lernwelten 2023: Let’s grow: Vom Wirken und Sein der Lehrenden
  1. & 29. September 2023, Frankfurt University of Applied Sciences

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