ADS-Wocheninformation 06.03.2023

ADS-Wocheninformation 06.03.2023

Übergabe

#04 Heim oder daheim – Pflegeorte im Mittelpunkt der Diskussion und weitaus mehr als die simple Entscheidung, ob ambulant oder stationär

Pflege zu Hause, in der vertrauten Umgebung und durch vertraute Angehörige. Wie man Herzenswunsch und Pflichtgefühl vereinbaren kann. Und warum Tagespflege, Nachbarschaftshilfe und Heime mehr als Alternativen sein können


Wiedereinstieg in den Beruf

„Onboarding für Pflegekräfte“ am Klinikum Stuttgart ausgezeichnet

03.03.2023 /News – Das Pilotprojekt „Onboarding für Pflegekräfte“ des Klinikums Stuttgart ist im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Wiedereinstieg und Verbleib im Pflegeberuf“ des Landes Baden-Württemberg von Sozialminister Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) ausgezeichnet worden.

Neustart in den Pflegeberuf mit Mentoren

Das Konzept am Klinikum sieht vor, Pflegefachpersonen, die den Wiedereinstieg oder Einstieg in den Beruf wählen, über einen Zeitraum von zwölf Monaten persönlich zu begleiten. Das geschieht über Mentorinnen und Mentoren, die die Pflegenden auch fachlich anleiten. So werde der gelungene Neustart abgesichert, erheblich erleichtert und gefördert, teilte das Klinikum am Donnerstag mit. Denn die soziale Integration und Bindung an das neue Arbeitsumfeld seien ein Schwerpunkt des Projekts.

Viele Pflegefachpersonen arbeiten in Teilzeit

Die stellvertretende Pflegedirektorin des Klinikums Stuttgart, Cathleen Koch, sagte während der Preisverleihung: „Unser oberstes Ziel ist es, den Wiedereinstieg in die Pflegepraxis möglichst einfach, attraktiv und nach dem Bedarf der neuen und wiederkehrenden Pflegekräfte zu gestalten.“

In Deutschland verfügten rund 1,8 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter über ein Examen in der Pflege. Allerdings seien nur zwei Drittel von ihnen auch im Pflegeberuf tätig, verdeutlichte Minister Lucha. Diese wiederum würden außerdem „zu einem hohen Anteil“ nur in Teilzeit arbeiten.

Großes Potenzial an Wiedereinsteigern in den Pflegeberuf

Verschiedene Erhebungen zeigten aber, dass die Bereitschaft hoch sei, wieder in den Pflegeberuf zurückzukehren oder die Arbeitszeit aufzustocken, wenn die Rahmenbedingungen stimmten.

Der Ideenwettbewerb des Landes zeichnet Konzepte und Ansätze mit Preisgeldern bis zu 80.000 Euro aus. Am Klinikum Stuttgart arbeiten fast 3.000 Pflegefachpersonen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/onboarding-fuer-pflegekraefte-am-klinikum-stuttgart-ausgezeichnet


Gesundheitsförderung betrifft alle Lebensbereiche

Kongress Armut und Gesundheit diskutiert über mehr gesundheitliche Chancengleichheit – Eröffnung durch den Bundespräsidenten

Köln, 03. März 2023. Wie können derzeitige und kommende gesundheitliche Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden? Welche Veränderungen und welche Anreize braucht es für mehr gesundheitliche Chancengleichheit? Darüber diskutieren unter dem Motto „Gemeinsam Wandel gestalten“ vom 06. bis 07. und vom 21. bis 22. März mehr als 2 000 Teilnehmende auf dem Public-Health-Kongress „Armut und Gesundheit“. Veranstaltet wird der Kongress von Gesundheit Berlin-Brandenburg e. V. zusammen mit zahlreichen Partnerinnen und Partnern wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) mit Sitz in der BZgA. Die Schirmherrschaft des Kongresses haben Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey übernommen, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird die Präsenzveranstaltung am 21. März in Berlin eröffnen.

Als zentrale Handlungsfelder für die Zukunft definieren die Veranstalter mehr Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, Pflege- oder Seniorenheimen und die Förderung von Nachbarschaftsnetzwerken und Selbsthilfe. Auch die persönliche Gesundheitskompetenz der Menschen müsse verbessert werden. Die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in der kommunalen Landschaft der Zukunft ist Thema der digitalen Satellitenveranstaltung am 03. März 2023.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Der Kongress Armut und Gesundheit hat sich zu einem der wichtigsten Pfeiler von Public Health in Deutschland etabliert. Denn Gesundheit hängt mit allen Lebensbereichen, etwa Bildung, Arbeit, Soziales, Stadtentwicklung, Wohnen oder Klima zusammen; eine ganzheitliche Sichtweise auf das Thema ist nötig. Daher sind bei der Gestaltung aller Lebensbereiche die Auswirkungen auf Gesundheit im Sinne von ‚Health in All Policies‘ unbedingt zu berücksichtigen. Die BZgA hat unter anderem mit dem Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit, Netzwerk Frühe Hilfen, StadtRaumMonitor und Impulsgeber Bewegungsförderung in Kommunen wichtige Ansatzpunkte hierfür geliefert. Deshalb ist für uns die Förderung des Kongresses ein zentrales Anliegen.“

Auf dem Kongress wird es auch in diesem Jahr Schwerpunkt-Veranstaltungen zu den Themen der Frühen Hilfen geben: Das NZFH stellt erste Ergebnisse aus drei neuen wissenschaftlichen Studien zur Diskussion, die einerseits Belastungen und Ressourcen von Familien untersucht haben und andererseits Nutzung und Wirkung von Unterstützungsangeboten wie aufsuchender Begleitung durch Gesundheitsfachkräfte. Inwieweit Qualitätszirkel und Schulungen von Kinderärztinnen und Kinderärzten dazu beitragen, den psychosozialen Hilfebedarf bei Familien zu erkennen, wird mit den Ergebnissen der P.A.T.H.-Intervention vorgestellt.

Weitere Veranstaltungen im Rahmen des Kongresses unter Mitwirkung der BZgA befassen sich mit den Themen „bewegungsfreundliche Kommune“, „Klimawandel mit dem StadtRaumMonitor“ und der Gestaltung gesundheitsfördernder Settings gemeinsam mit Familien, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Beim „Markt der Möglichkeiten“ stellen die BZgA und das NZFH an ihren Ständen neue Publikationen vor und laden zum persönlichen Austausch ein.

Der Kongress Armut und Gesundheit macht sich seit 1995 für die Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit in Deutschland stark. Die Veranstaltung ist deutschlandweit die größte Plattform für den Austausch und zu Lösungsansätzen im Bereich von Public Health.

Weiterführende Informationen zum Kongress-Programm unter:
www.armut-und-gesundheit.de

Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 03.03.2023


Notruf für ein würdiges Alter

Der Vorsitzende des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA), Helmut Kneppe, mahnt vor dem Hintergrund der Schließung von Senioreneinrichtungen sowie des aktuellen Streits um die Finanzierung der Pflegereform dringend einen würdigeren Umgang mit älteren Menschen an. „Die Würde des Menschen ist der Grundwert unserer Verfassung. Es ist der Leitgedanke, der die Organisation …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/notruf-fuer-ein-wuerdiges-alter/

Quelle: PM KDA, 02.03.2023


PUEG: Subventionierung von Pflegebedürftigkeit unzureichend und nicht zielgerichtet

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zum Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG):

Berlin, den 03.03.2023 „Die geplante Erhöhung im PUEG sieht vor, die Zuschläge zur Begrenzung der Eigenanteile bei vollstationärer Pflege um weitere 10 Prozent im ersten Jahr und 5 Prozent in den anderen Verweildauerstufen anzuheben. Diese weitere Subventionierung des pflegebedingten Eigenanteils ist aus mindestens zwei Gründen ungenügend“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP.

„Zum einen wird die geplante Erhöhung im Umfang nicht ausreichen, um die Betroffenen nachhaltig von den weiterhin steigenden Pflegekosten zu entlasten. Eine aktuelle Analyse der AOK Krankenkasse konnte aufzeigen, dass die Kosten der Pflege im Heim im Jahr 2022 um durchschnittlich 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzt und nicht durch die Maßnahmen des PUEG wirksam begrenzt werden kann.“, so Wesemann weiter. „Diese Ansicht vertritt auch Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen. Die Wissenschaftler:innen des dortigen SOCIUM-Forschungsinstituts konnten bereits im letzten Jahr aufzeigen, dass die prozentualen Entlastungen nicht zu einer langfristigen Dämpfung der Eigenanteile führen werden. Demnach werden die vorübergehend gesenkten Eigenanteile bereits ab Herbst 2023 wieder das vorherige Niveau erreicht haben.“

„Andererseits ist auch die Orientierung des § 43c SGB XI an der Verweildauer der Heimbewohnerinnen und -bewohner zu kritisieren. Damit werden die soziale Situation und der gesellschaftliche Wandel ignoriert, die eigentlich eine passgenaue und kalkulierbare Unterstützung erfordern würden.“, so Dr. Bodo de Vries, DEVAP Vorstand und stellvertretender Geschäftsführer der Ev. Johanneswerk gGmbH.

Neue Analysen des Alters-Instituts des Ev. Johanneswerks zeigen auf, dass der Anteil der Heimbewohner:innen mit lebendem Partner mittlerweile auf 30 Prozent gestiegen ist. Zugleich weist diese Gruppe mit durchschnittlich 20 Monaten die kürzeste Verweildauer von allen Heimbewohner:innen auf. „Im Kontext des § 43c bedeutet dies: Ein zunehmender Anteil von Ehepartnerinnen und Lebenspartner verarmt parallel zum Aufenthalt ihrer Partner in der Pflegeeinrichtung, obwohl deren unterdurchschnittliche Verweildauer eine besondere Solidarität gerade dieser Personen belegt. Denn vor der Pflege im Heim wurde der oder die betroffene Partner:in häufig über viele Jahre bereits im häuslichen Setting betreut. Für diese Gruppe verpufft die prozentuale Entlastung weitgehend, weil sie im Umfang zu gering bemessen ist oder schlicht gar keine Anwendung findet.“, so Dr. de Vries weiter.

„Die deutlich höhere Entlastung im zweiten und dritten Jahr des Aufenthalts dagegen zielt vor allem auf Singles, die mit ca. 40 Monaten eine doppelt so lange Zeit in der stationären Pflege leben. Diese Personengruppe der Alleinstehenden ist aufgrund ihres langen Aufenthaltes überproportional häufiger auf Sozialhilfe angewiesen (sog. Hilfe zur Pflege), weil die eigenen finanziellen Reserven früher oder später nicht mehr ausreichen, um die nötigen Eigenanteile für die Pflege aufzubringen.“

Für Wesemann ist das nichts anderes als eine Quersubventionierung zugunsten der Kommunen: „Damit subventioniert die solidarische Pflegeversicherung den Aufenthalt einzelner Zielgruppen und entlastet im Schwerpunkt den kommunalen Leistungsträger. Staatlich betrachtet geht das Geld also von der rechten in die linke Tasche, ohne, dass die Betroffenen davon tatsächlich profitieren. Das geht an den Zielen und der Intention der Pflegeversicherung vorbei“.

Aus Sicht des DEVAP braucht es daher neben einer überfälligen Struktur- auch eine Finanzreform der Pflegeversicherung, um das System mit Blick auf den demografischen Wandel zukunftsfähig zu machen. „Aus dem Lebensrisiko Pflege ist mittlerweile auch mit Blick auf die Finanzierung von Pflege eine Gefahr für jeden Einzelnen entstanden, der auf Hilfe und Unterstützung im Alter angewiesen ist“, stellt Wesemann fest. „Aus dieser existentiellen Gefährdung muss wieder ein kalkulierbares Risiko für jeden Einzelnen werden; so, wie es mit Inkrafttreten der Pflegeversicherung 1995 auch beabsichtigt war.“ Das Ziel der Pflegeversicherung bestand bei ihrer Einführung im Jahr 1995 nämlich vor allem darin, das Risiko des Pflegefalls sozial abzusichern und für den bzw. die Durchschnittsrentner:in finanzierbar zu halten.

„Aus diesem Grund fordert der DEVAP auch in seinem „Strategiepapier Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“ eine absolute Begrenzung der Eigenanteile, um den weiteren Anstieg der Kosten wirksam zu begrenzen.“, so Wesemann abschließend. „Hinzu kommt, dass wichtige im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen zur Entlastung der Betroffenen nicht im aktuellen Referentenentwurf enthalten sind. Hierzu gehört beispielsweise, dass die sog. Ausbildungsumlage nicht mehr von den Pflegebedürftigen finanziert wird und die Behandlungspflege in der stationären Pflege zukünftig von der Krankenkasse übernommen wird. Hier sind umfassende Nachbesserungen erforderlich.“

Kontakt: Anna Leonhardi, DEVAP Geschäftsführerin // 030 83001-277 // E-Mail: info@devap.de

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 03.03.2023


Prävention – warum das Thema auch in der Pflege bedeutsam ist

2. März 2023 – Das Magazin ZQP diskurs bietet fachliche Einblicke und Impulse zu aktuellen Themen rund um die Pflege und Gesundheit älterer pflegebedürftiger Menschen und die verschiedenen Pflegesettings. Schwerpunkt der neuen Ausgabe ist das Thema Prävention in der Pflege. Das Heft wird vom ZQP kosten- und werbefrei zur Verfügung gestellt.

Berlin, 2. März 2023. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat nun die neue Ausgabe seines jährlich erscheinenden Magazins ZQP diskurs zu aktuellen Aspekten von Forschung und Praxistransfer rund um die Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen veröffentlicht. Das diesjährige Magazin ist dem Thema Prävention in der Pflege gewidmet. Die Leserinnen und Leser erfahren unter anderem, warum Prävention in der Pflege so relevant ist und wie es um die Forschung und den Praxistransfer dazu in Deutschland steht.

Daneben werden Präventionsthemen wie Pflegesicherheit und Sicherheitskultur aufgegriffen. So wird beleuchtet, wie es zu negativen Ereignissen, etwa Fehlern, in der Pflege kommen kann und wodurch gesundheitliche Risiken pflegebedürftiger Menschen bei der Versorgung verringert werden können. Zudem wird vorgestellt, wie das ZQP Pflegedienste – unter anderem mit dem Praxisprojekt „PriO-a“ – dabei unterstützt, ihre Sicherheitskultur zu stärken.

Die Autorinnen und Autoren der Stiftung erläutern außerdem, wie Schutzkonzepte zur Gewaltprävention in stationären Pflegeeinrichtungen beitragen können – und geben einen Überblick zu Bedeutung, Risikofaktoren und Prävention von Gewalt im Kontext Demenz.

Des Weiteren werden erste Ergebnisse einer gemeinsamen Studie des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) und des ZQP vorgestellt, die darauf hinweisen, wie bedeutsam das Themenfeld Lebensende, Sterben, Lebensmüdigkeit und Suizidalität für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sein kann.

Außerdem im Heft: Klimawandel und Pflege – welchen Einfluss die Zunahme sehr hoher Tages- und Nachttemperaturen auf die Gesundheit von pflegebedürftigen Menschen und Pflegenden hat, die ZQP-Analyse „Distance Caregiving“ – was auf Distanz Pflegende in Deutschland über ihre Situation berichten, eine Praxisreportage über ein demenzfreundliches Krankenhaus sowie ein Interview mit Professor Jan Kottner, Leiter des Instituts für Klinische Pflegewissenschaft und des Bachelorstudiengangs Pflege an der Charité – Universitätsmedizin Berlin zur Akademisierung in der Pflege.

Nicht zuletzt erschließt das Heft den kostenfreien Zugang zu den umfangreichen Wissensangeboten des ZQP, wie Arbeits- und Schulungsmaterial für die professionelle Pflege, Instrumente für die Beratung in der Pflege, Ratgeber für pflegende Angehörige sowie Studien und wissenschaftliche Analysen.

Das 44-seitige, werbefreie Magazin kann ab sofort unentgeltlich über die Webseite des ZQP auf www.zqp.de/bestellen angefordert oder als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Für den Einsatz etwa in der Aus- und Fortbildung kann das Magazin bei ausreichender Verfügbarkeit auch im Umfang von Klassen- bzw. Seminarsätzen bestellt werden.

Quelle: https://www.zqp.de/praevention-bedeutsam/


Politik

Regierung will Pflegebeiträge ohne Bundestagsbeschluss anpassen

Berlin – Die Bundesregierung will sich dazu ermächtigen lassen, künftige Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung ohne Zustimmung des Bundestags durchsetzen. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und… [mehr]

Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 01.03.2023


Deutscher Pflegerat vermisst Vision

Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung

Berlin (01. März 2023, Nr. 09/2023) – Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) liegt vor. Hierzu bewertet Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Dem Referentenentwurf fehlt die Vision für eine nachhaltige Pflege. Wir vermissen die Idee eines funktionierenden Gesundheitssystems, das alle Gesundheitsfachberufe und alle Sektoren einbezieht.

Der jetzige Referentenentwurf dient vor allem der kurzfristigen Rettung der Finanzen der Pflegeversicherung. Nicht aufgefangen werden die immensen Kostensteigerungen für die Pflegebedürftigen, die zu großen zusätzlichen Belastungen der Sozialhilfeträger führen werden.

Eine wirkliche, zeitnah erforderliche Strukturreform der Pflegeversicherung steht nach wie vor aus, in der bezüglich der pflegebedingten Kosten der ´Sockel-Spitze-Tausch´ aufzugreifen ist. Benötigt werden tatsächliche qualitative Verbesserungen der pflegerischen Versorgung und deren Sicherung. Die beruflich Pflegenden müssen gestärkt werden. Die Bedingungen für pflegende Angehörige müssen sich verbessern. Benötigt wird die Neustrukturierung der Kompetenzen der Gesundheitsfachberufe sowie die Anerkennung der Langzeitpflege als Teil des Gesamtsystems. Dies mit einer sinnvollen Zusammenführung von SGB V- und SGB XI-Leistungen.

Abgelenkt wird in den Regelungen des Referentenentwurfs zur Personalausstattung mit qualifizierten Pflegehilfskräften von der im Koalitionsvertrag festgelegten Harmonisierung durch ein bundeseinheitliches Berufsgesetz für Pflegeassistenz. Der Entwurf enthält entgegengesetzt dazu eine umfassende Lockerung der beruflichen Qualifikationen für Pflegehilfskraftpersonal bis hin zur Anerkennung von nur berufspraktischer Erfahrungen sowie nicht zu tolerierende langjährige Übergangsregelungen. Das gefährdet die Versorgungssicherheit.

Wenn der Bund und die Länder nicht unverzüglich die notwendigen Inhalte sowie Ausbildungsstrukturen für den bundeseinheitlichen Pflegeassistenzberuf schaffen, kann die qualitativ und quantitativ gebotene Einführung des neuen bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens schon im ersten Schritt zum 1. Juli 2023 nicht gelingen. Dies hat unabsehbare Folgen für die Sicherstellung der Pflege in allen Versorgungsbereichen.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Veröffentlichung Expertenstandard Mundgesundheit

Die abschließende Veröffentlichung des Expertenstandards „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ ist ab sofort verfügbar und kann auf unserer Homepage bestellt werden.
Diese Veröffentlichung enthält neben dem unveränderten Expertenstandard, der Kommentierung und der Literaturstudie zusätzlich die Ergebnisse der modellhaften Implementierung des Expertenstandards in 25 Einrichtungen. Der Bericht gibt hilfreiche Hinweise für die Einrichtungen in den unterschiedlichen pflegerischen Settings, die sich mit dem Expertenstandard auseinandersetzen wollen.
Weitere Informationen zum Expertenstandard finden sie hier.

Quelle: DNQP-Newsletter, 01.03.2023


Bewerbung modellhafte Implementierung Expertenstandard „Hautintegrität“

Im Mai 2023 startet die modellhafte Implementierung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege“, der im Rahmen der 11. Konsensus-Konferenz am 17. Februar 2023 vorgestellt, diskutiert und verabschiedet wurde.
Für dieses Implementierungsprojekt sucht das DNQP noch interessierte Einrichtungen, die sich beteiligen möchten. Auf unserer Homepage finden Sie weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren und dem Projektverlauf. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 24. März 2023!
Der Sonderdruck zum Expertenstandard wird voraussichtlich Mitte des Jahres veröffentlicht. Wir informieren wie gewohnt über unseren Newsletter, sobald der Standard verfügbar ist.

Quelle: DNQP-Newsletter, 01.03.2023


Kooperation zwischen DPR und DNQP bekräftigt

Zum 01.01.2023 haben das Präsidium des Deutschen Pflegerats (DPR) und das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) ihre erstmals 2005 schriftlich vereinbarte Kooperation erneuert.
DPR und DNQP sind sich darin einig, dass die Kontrollautonomie der pflegerischen Berufsgruppe eine unerlässliche Grundlage bei der Pflegequalitätsentwicklung und
-sicherung darstellt und dass Expertenstandards weiterhin als wissenschaftsbasierte Instrumente eine zentrale Rolle bei der unabhängigen berufsgruppengesteuerten Qualitätsentwicklung haben.
Die Kooperation umfasst den regelmäßigen Informationsaustausch sowie die gegenseitige Abstimmung bei politischen Vorhaben, die Fragen der Qualitätsentwicklung und -sicherung betreffen.

Quelle: DNQP-Newsletter, 01.03.2023


Februar-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Themen der aktuellen Ausgabe sind:

 

  • Editorial. Reformkonzept Krankenhaus (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Kostensteigerungen gerecht verteilen (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Positionspapier des Deutschen Pflegerats. Ursachen und Auswirkungen der Leiharbeit entgegenwirken (DPR)
  • News. BGW Nachwuchspreis 2023 (BGW)
  • DPR-Mitgliedsverbände stellen sich vor. Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
  • Aus den Verbänden. Klimapakt Gesundheit (BMG, DPR)
  • Politik hat in NRW Versprechen gehalten. Pflegerat begrüßt Kammer-Gründung (DPR)

Die Februar-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Goldene Ehrennadel für KDA-Mitarbeiterin Christine Sowinski

Große Ehre für Christine Sowinski: Die langjährige wissenschaftliche Mitarbeiterin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) wurde mit der Goldenen Ehrennadel des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) ausgezeichnet. Die Ehrung fand   anlässlich der 11. Konsensuskonferenz des Deutschen Netzwerkes für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) zum Nationalen Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Hautintegrität“ …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/goldene-ehrennadel-fuer-kda-mitarbeiterin-christine-sowinski/

Quelle: NL KDA, 27.02.2023


Reaktionen auf Vorstandswahlen

„Enorme Strahlkraft“ der Pflegekammer NRW

27.02.2023 / News – Führende Pflegeverbände haben sich positiv zur ersten Vorstandswahl der neu gegründeten Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) geäußert. Der vergangene Freitag sei nicht nur ein wichtiger Tag für die Pflege in NRW gewesen, sondern auch deutschlandweit, kommentierte der Deutsche Pflegerat (DPR) die Wahlen. Jetzt gelte es, die „enorme Strahlkraft“ der Pflegekammer zur Stärkung der beruflich Pflegenden zu nutzen und um Lösungen zu finden, die die Kompetenzen der beruflichen Pflege aufgriffen und fortentwickelten.

DPR: Kammervorstand übernimmt enorm wichtige Aufgabe

Dem Vorstand der Pflegekammer NRW komme dabei eine „enorm wichtige Aufgabe“ zu, betonte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Die Vorstandsmitglieder seien es, die die berufliche Pflege in NRW künftig repräsentierten und stellvertretend für alle Mitglieder der Pflegekammer verantwortungsvoll für die Profession sowie die Aufgaben und Ziele der Pflegekammer einträten.

Vogler sagte: „Der Deutsche Pflegerat wünscht dem gesamten Vorstand der Pflegekammer NRW gute Entscheidungen, Mut und Tatkraft, um die enormen Herausforderungen, die an die Profession gestellt werden, begegnen zu können.“

NRW müsse zusammen mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Vorbild für Kammergründungen in allen weiteren Bundesländern sein. Die Politik müsse „die Bedeutung der beruflichen Pflege klar und deutlich anerkennen und dieser mit Pflegekammern das Recht geben, über ihre eigenen Belange mitreden und mitbestimmen zu dürfen“.

VPU: Meilenstein in der Geschichte der Pflege NRW

Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU) sieht in der Vorstandswahl einen weiteren Meilenstein in der Geschichte der Pflege NRW.  Mit den Vorstandsmitgliedern der Pflegekammer NRW werde die Stimme der Pflegeprofession verantwortungsvoll in der Gesundheitspolitik von NRW vertreten sein, äußerte sich VPU-Vorstandsvorsitzender Torsten Rantzsch zuversichtlich. „Nun gilt es, die Größe der Kammer mit 200.000 Mitgliedern zu nutzen und die Partizipation der Pflegefachpersonen zu stärken.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/enorme-strahlkraft-der-pflegekammer-nrw


Interessante Termine

REMINDER: Krankenhausgipfel 2023

Livestream des Krankenhausgipfels der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) am Montag, dem 13. März 2023, von 13.00 bis 16.45 Uhr

https://www.dkgev.de/service/veranstaltungen/krankenhausgipfel-2023/


Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit vom 14. bis 16. Juni in Berlin

Hauptstadtforum Gesundheitspolitik: Weichen stellen und Chancen endlich nutzen

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