ADS-Wocheninformation, 26.07.2021

ADS-Wocheninformation, 26.07.2021

ADS-Wocheninformation, 26.07.2021

ÜG077 – Häusliche Versorgung in der Covid-19-Pandemie (Prof. Dr. Thomas Fischer)

Naturkatastrophen

KDA fordert angepasste Rettungspläne

23.07.2021 / News – Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat angesichts der aktuellen Flutkatastrophe im Westen und Süden Deutschlands gefordert, künftig ältere und hilfebedürftige Menschen besser in Rettungskonzepten zu berücksichtigen. Betroffene hätten einen besonderen Vorwarn- und Rettungsbedarf, betonte das KDA am Donnerstag.

Rettungskonzepte überarbeiten

Seniorenheime oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sollten in Warn- und Rettungskonzepten besonders berücksichtigt werden. Eine Neustrukturierung dieser Konzepte ist für KDA-Vorstandsvorsitzenden, Helmut Kneppe, daher unumgänglich.

„Wir müssen (…) Warn- und Rettungsstrukturen schaffen, die deutlich früher und nahe am jeweiligen Bedarf der Bewohner Hilfe schaffen. Der Rettungsplan etwa für einen Menschen mit einer körperlichen Einschränkung sieht anders aus als der für einen Menschen mit Demenz.“

Nachbarschaftshilfe ausbauen

Für alleinlebende Menschen sieht Kneppe die Organisation von Nachbarschaftshilfen als wichtigen Pfeiler künftiger Rettungsstrukturen. Diese Hilfsbereitschaft könne gut organisiert werden, sodass sie im Ernstfall nicht mehr dem Zufall überlassen sei und auch dort ankomme, wo sich Menschen vielleicht nicht selbst bemerkbar machen könnten.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/kda-fordert-angepasste-rettungsplaene


17 Listen – 16 % Wahlbeteiligung –

Pflegende in Rheinland-Pfalz haben die neue Kammerversammlung gewählt!

Berlin (22. Juli 2021, Nr. 29/2021) – Nach 5 Jahren haben die Pflegenden in Rheinland-Pfalz das zweite Mal gewählt. Es standen 17 Listen zur Wahl. Insgesamt haben sich 16 % der Pflegenden aktiv an der Kammerwahl beteiligt. Das ist eine erschreckend niedrige Wahlbeteiligung. Der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Landespflegekammer wird diese geringe Beteiligung nicht gerecht, auch wenn zu verstehen ist, dass die Versorgung in der Pandemie Kraft kostet und dies für die Pflegenden den Schwerpunkt bildet.

„Die Wahl kam an dieser Stelle zur Unzeit“, sagt die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler: „Die Versorgung in der Pandemie hat erneut gezeigt, dass es wichtig ist, die Pflege in ihrer Selbstverwaltung zu stärken und sie zentral in den Öffentlichen Gesundheitsdienst und Katastrophenschutz institutionell einzubinden. Gerade hier hat Rheinland-Pfalz in der Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer sehr profitiert. Dieses und die weiteren Aufgaben der Kammer gilt es weiter wahrzunehmen und zu stärken.

Es ist wichtig, dass auch nach den Neuwahlen alle Beteiligten die Kammer unterstützen und voranbringen. Selbstverwaltung und Professionsentwicklung voranzutreiben ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Wir schaffen damit Versorgungssicherheit – und Qualität für die Bevölkerung. Professionelle Pflege ist in der gesamtgesellschaftlichen und interdisziplinären Betrachtung weiterzuentwickeln, die nur von einer Landespflegekammer in einem etablierten Selbstverwaltungssystem mit diesem Anspruch gestaltet werden kann.

An dieser Stelle danken wir den bisherigen Mitgliedern der Kammerversammlung und seinem Vorstand mit dem Präsidenten Markus Mai für die erfolgreiche Aufbauarbeit der ersten Landespflegekammer in Deutschland und wünschen den neu gewählten Kammermitgliedern viel Erfolg bei der Weiterführung der Arbeit.“

Näheres zu den vorläufigen Wahlergebnissen finden Sie unter folgendem Link:

https://www.pflegekammer-rlp.de/files/pflegekammer/images/Wahlordnung/Bekanntgabe_Wahlergebnis_vorl%C3%A4ufig.pdf

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pflegekammerwahl in Rheinland-Pfalz abgeschlossen

DBfK-ADS-Liste neu in der Vertreterversammlung

Mainz, 22.07.2021 – Die Wahl zur Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz ist abgeschlossen. Es wurden 81 Vertreter/innen in das höchste Gremium der Landespflegekammer gewählt. Die Vertreterversammlung regelt sämtliche Belange der mehr als 37.000 Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz und spricht mit einer starken Stimme.

Die vorläufigen Wahlergebnisse sind auf der Website der Landespflegekammer www.pflegekammer-rlp.de abrufbar.

Wir sind mit unserer Liste „DBfK und ADS – gemeinsam stark für die Pflege“ zur Wahl angetreten und freuen uns, dass wir mit einem Vertreter gewählt worden sind. Mit Frank Stricker-Wolf wird ein langjährig erfahrener Kollege in der Berufspolitik unsere Liste vertreten. Wir danken allen unseren Listenmit-gliedern, die unter erschwerten Bedingungen einen sehr guten Wahlkampf absolviert haben.

„Ich sehe in den Vorbehaltstätigkeiten der Pflege einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Fachlichkeit. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die vorbehaltlichen Tätigkeiten in der Praxis Anwendung finden“, sagt Frank Stricker-Wolf.

Der DBfK Südwest e. V. wird die positive Weiterentwicklung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz begleiten und freut sich auf die konstruktive Zusammenarbeit. Wir wünschen allen neuen Vertreter/innen viel Erfolg für die Aufgabe, die Pflegekammer weiterzuentwickeln und zu stärken.

Uwe Seibel, Geschäftsführer · Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe · DBfK Südwest e. V., Eduard-Steinle-Str. 9 · 70619 Stuttgart · Tel. 0711-47 50 61· Fax 0711-47 80 239 · www.dbfk.de · www.facebook.com/dbfk.suedwest · Steuer-Nr.: 99015/00401


Personalzuwachs in der Altenpflege hat sich halbiert

  1. Jul 2021 | Personal – Die Zahl der der Altenpflegerinnen und Altenpfleger in Deutschland steigt zwar weiterhin leicht. Allerdings deutlich weniger als in den Vorjahren. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).

Trotz Fachkräftemangels in der Altenpflege hat die Branche im Corona-Jahr 2020 deutlich weniger Beschäftigte gewinnen können als in den vorangegangenen Jahren. So halbierte sich der Beschäftigungszuwachs, wie eine Antwort der Bundesagentur für Arbeit auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zeigt, die der dpa Berlin vorliegt.

Passend dazu: Ausbildungszahlen sollten in ein Verhältnis zur steigenden Pflegebedürftigkeit gesetzt werden

Die Branche zählte Ende 2020 rund 629 000 Beschäftigte und somit 10 000 mehr als Ende 2019. Das entspricht einem Zuwachs von 1,6 Prozent an sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.

Passend dazu: bpa fordert einjährige Pflegeausbildung zur Personalgewinnung

Zum Vergleich: Im Vorjahr hatte der Zuwachs noch gut 3,1 Prozent betragen. Im Jahr davor waren es sogar knapp 3,3 Prozent.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2021_07/2021_07_20_personalzuwachs_in_der_altenpflege_hat_sich_halbiert?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_AP_NL_20210722


Studie: Das Ansehen von Pflegenden ist durch die Pandemie gestiegen

  1. Jul 2021 | Personal – Schlüsselberufe wie die Pflege werden jetzt mehr respektiert als vor der Corona-Pandemie. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Jobportals StepStone.

Demnach sind bei den 2 000 befragten Personen aus Deutschland fast alle systemrelevanten Berufe in der Gunst gestiegen. Besonders stark an Respekt gewonnen haben Berufsgruppen, deren Tätigkeit den direkten Kontakt zu anderen Menschen voraussetzt – allen voran die Pflege. Mehr als die Hälfte der Befraten gab an, Pflegende durch die Pandemie mehr wertzuschätzen. Auf einer Skala von 0 (überhaupt keine Wertschätzung) bis 10 (allerhöchste Wertschätzung) haben Pflegeberufe mit einem Wert 8,4 das höchste Ansehen der 25 untersuchten Berufsgruppen, gefolgt von Ärztinnen und Ärzten (8,2).

Die neue Wertschätzung wirkt sich laut Studienergebnis auch auf die Attraktivität bestimmter Berufsprofile aus. Vier von zehn Befragten gaben an, sie würden einen Wechsel in die Pflege jetzt eher in Betracht ziehen.

Passend dazu: Viele offene Stellen in der Altenflege bleiben unbesetzt

Einig waren sich die Studienteilnehmenden auch darin, dass Schlüsselberufe wie die Pflege besser bezahlt werden müssten. 70 Prozent der Befragten meinen, dass Pflegende derzeit zu wenig Geld verdienen.

Passend dazu: Pflege-Azubis führen die Gehaltsliste an – aber nur, wenn sie im öffentlichen Dienst arbeiten

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2021_07/2021_07_22_studie_das_ansehen_von_pflegenden_ist_durch_die_pandemie_gestiegen?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_AP_NL_20210722


DEKV veröffentlicht gesundheitspolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2021: Menschen brauchen Zuwendung

Die Handlungsfelder der kommenden Legislaturperiode sind Qualität, Vernetzung, Personal, Finanzierung

Berlin, 21. Juli 2021 – „Die Covid-19-Pandemie hat Stärken und Schwächen des deutschen Sozial- und Gesundheitssystems aufgezeigt. Eine Aufgabe des neu gewählten Bundestags und der nächsten Bundesregierung wird es sein, die Schwächen zu beheben und das Gesundheitssystem zukunftsorientiert aufzustellen. Eine Herausforderung wird dabei darin liegen, mit begrenzten Ressourcen eine an den Bedürfnissen der Patient:innen orientierte, qualitativ hochwertige sowie effiziente Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Um dies zu erreichen, müssen Strukturen geschaffen werden, die einen einfachen Zugang zu einer qualifizierten Gesundheitsversorgung gewähren und den medizinisch-technischen Fortschritt einbeziehen. Zugleich gilt es, auch für mögliche weitere globale Pandemien gerüstet zu sein. Eine besondere Herausforderung ist die Bewältigung des akuten Fachkräftemangels in einer älter werdenden Gesellschaft. Um diesen komplexen Aufgaben gerecht zu werden, sind Veränderungen in den vier Handlungsfeldern Qualität, Vernetzung, Personal und Finanzierung notwendig. Wie diese aussehen sollten, hat der DEKV-Vorstand in seinen Forderungen zusammengefasst“, erklärt Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV.

Qualitätspolitik mit Augenmaß

Die Basis einer patient:innen-orientierten und qualitativ hochwertigen Versorgung sind ein bundeseinheitlicher Planungs- und Finanzierungsrahmen mit Mindeststandards sowie eine regionale Planung, die evidenzbasierte, wissenschaftliche Qualitätsparameter einbezieht. Mindestanforderungen an die Krankenhausbehandlung stärken dabei die Versorgungsqualität, vorausgesetzt, sie führen nicht zu einer intransparenten Strukturpolitik, die die regionalen Versorgungserfordernisse gefährdet. Bestehende Qualitätsparameter und Qualitätskriterien wie Mindestmengen müssen im Hinblick auf ihren Beitrag zur Verbesserung der Versorgung und der Patientensicherheit überprüft werden.

„Es braucht eine Qualitätspolitik mit Augenmaß, die wünschenswerte Versorgungsqualitätsziele mit Wirtschaftlichkeit verbindet. Um die regionalen Besonderheiten sowie die medizinischen, pflegerischen, sozialen und demografischen Bedarfe passgenau zu berücksichtigen, fordern wir eine durch die Bundesregierung geförderte kleinräumige, regionale Versorgungsbedarfsforschung. Die gewonnenen Daten müssen den Krankenhäusern und Krankenkassen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden“, betont Radbruch.

Zuwendung als Qualitätskriterium

Menschliche Zuwendung schafft ein heilungsförderndes und die Gesundung unterstützendes Umfeld. Dabei ist sie facettenreich und geht über Patient:innenorientierung und -zufriedenheit hinaus. Sie stellt eine eigene medizinisch-pflegerische Kategorie dar. Auch bezieht Zuwendung die Perspektive der Mitarbeitenden aller Berufsgruppen im Krankenhaus ein. „Hier besteht Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“, betont Radbruch. „Wir fordern, das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Entwicklung eines Zuwendungsindex für die stationäre und tagesstationäre Patient:innenversorgung zu beauftragen. Er muss in die Qualitätsmessung der Krankenhausversorgung eingeführt und in den Qualitätsberichten veröffentlicht werden. Nur mit einer umfassenden Betrachtung des Handlungsfeldes Qualität, die eine patient:innen-orientierte Sicht einschließt, sind wir für die Herausforderungen der Zukunft gut vorbereitet. Die evangelischen Krankenhäuser sind bereit, diesen Prozess aktiv mitzugestalten“, erläutert Radbruch.

Vernetzung über Sektorengrenzen hinweg

„Die bestehenden Grenzen zwischen Krankenhaus und niedergelassenen Ärzten, der stationären und ambulanten Altenhilfe und Rehabilitationseinrichtungen sowie pflegenden Angehörigen müssen durchlässiger werden. Die so entstehende Vernetzung führt unmittelbar zu einer erhöhten Versorgungsqualität. Dabei ist auch die Ambulantisierung von Krankenhausleistungen ein aus medizinischer und wirtschaftlicher Sicht nötiger Schritt. Studien gehen davon aus, dass bis zu 20 Prozent der Leistungen – das entspricht bis zu vier Millionen stationären Fällen – ambulant erbracht werden könnten. Allerdings sind in vielen Fällen die Ausstattung und die fachlich-interdisziplinäre Expertise des Krankenhauses notwendig. Daher müssen die Kostenstrukturen der Krankenhäuser bei der ambulanten Leistungserbringung berücksichtigt werden. Eine patient:innen-orientierte Versorgung über die Sektorengrenzen hinweg benötigt ein eigenes Budget und eine regionale Koordination. Daher sollten sich Krankenhäuser zu regionalen Gesundheitszentren weiterentwickeln, die die koordinierende Rolle in der Vernetzung von ambulanten und stationären Gesundheits- und Sozialleistungen übernehmen. Patient:innen fällt die Orientierung in einem komplexen Netzwerk im Gesundheitswesen oft schwer. Daher befürworten wir quartiersbezogene Patientenlotsen flächendeckend einzuführen, die über die Regelversorgung finanziert werden“, so Radbruch weiter.

Pflege stärken

Der anhaltende Fachkräftemangel stellt Krankenhäuser vor große Herausforderungen, denn die Patient:innenversorgung ist personalintensiv. „Mittel- bis langfristig kann dem Personalmangel nach Ansicht des DEKV nur durch bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, mehr Wertschätzung und attraktive Karrieremöglichkeiten begegnet werden. Die interprofessionelle Zusammenarbeit im Behandlungsteam muss gefördert und darüber die Pflege gestärkt werden. Dazu sind die vorbehaltenen Tätigkeiten durch den Gesetzgeber zu konkretisieren. Auch ist eine Neuverteilung von Verantwortung zwischen den Berufsgruppen durch ein Anreizsystem im Krankenhauswesen zu entwickeln. Benötigt wird zudem ein modernes, wissenschaftlich fundiertes Pflegebedarfsbemessungsinstrument, das sowohl den Qualifikationsmix als auch die akademische Pflege berücksichtigt.

Darüber hinaus gilt es, die Digitalkompetenz aller Mitarbeitenden in einer bundesweiten Qualifikationsoffensive durch Fort- und Weiterbildung zu stärken, damit eine umfassende digitale Transformation der stationären Versorgung gelingt. Um Abschlüsse in der akademischen und dualen Pflegeausbildung zu stärken, ist die Ausweitung und Finanzierung der Praxisanleitung zu fördern“, erläutert Radbruch.

Finanzierung sicher und transparent gestalten

Die Diagnosis Related Groups (DRG) sind durch die pauschale leistungsorientierte Erstattung geeignet, Transparenz herzustellen. Belastend auf die Finanzierung der Krankenhäuser wirkt sich jedoch die Länderinvestitionslücke aus, die laut Bundesrechnungshof 4 Milliarden Euro pro Jahr beträgt. Sie trifft nicht nur Krankenhäuser in ländlichen Regionen, sondern alle Häuser. Sie führt zu der Fehlentwicklung, dass Krankenhäuser Gewinne zur Finanzierung von Investitionen erwirtschaften müssen. An seine Grenzen stößt das DRG-System jedoch bei bedarfsnotwendigen Kliniken, deren Fallzahlen nicht ausreichen, um die durch die Qualitäts- und Strukturvorgaben entstehenden Kosten zu finanzieren. Die nachweislich nicht gedeckten notwendigen Kosten sollten nach Ansicht des DEKV durch Steuermittel ausgeglichen werden. Dazu Radbruch: „Es ist eine hoheitliche staatliche Aufgabe, die Daseinsfürsorge in den Versorgungsregionen zu finanzieren, in denen Krankenhäuser dies aus eigener wirtschaftlicher Kraftanstrengung nicht schaffen.“

Krankenhäuser in Deutschland unterscheiden sich im Hinblick auf Personalkosten, Vorhaltekosten und Eigeninvestitionen, da hier verschiedene Einflussfaktoren wie Versorgungsauftrag, Region oder Träger eine Rolle spielen. Um hier Transparenz zu schaffen, muss das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt werden, die unterschiedlichen Kostenstrukturen der privaten, öffentlich-rechtlichen und kirchlichen Krankenhäuser sowie der unterschiedlichen Versorgungsstufen auf Grundlage einer breiten Datenbasis in regelmäßigen Abständen zu analysieren.

„Um eine qualitativ hochwertige, an den Bedürfnissen der Patient:innen orientierte Versorgung zu erreichen, muss die Politik in der kommenden Legislaturperiode alle vier Handlungsfelder berücksichtigen. Dabei wirken wir als DEKV gern mit“, resümiert Radbruch.

Quelle: PM DEKV, 21.07.2021


Flutkatastrophe: 4 Millionen Euro Soforthilfe –

Große Spendenbereitschaft für Menschen in Flutgebieten

Berlin, 21.07.2021 – Die evangelische Kirche und die Diakonie stellen in einem ersten Schritt vier Millionen Euro für die Betroffenen der Flutkatastrophe in Westdeutschland bereit.  „Wir sind überwältigt von der enormen Solidarität der Spenderinnen und Spender“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. „Dank der großartigen Unterstützung können wir sofort damit beginnen, das große Leid der Menschen in den Flutgebieten zu lindern.“  Der Leiter der Diakonie Katastrophenhilfe, Martin Keßler, ergänzt: „Wir zahlen zunächst unbürokratisch finanzielle Hilfen aus, damit die Menschen die größte Not der kommenden Tage überstehen.“ Mit den Bargeldauszahlungen können die Betroffenen selbst entscheiden, was sie am dringendsten benötigen. Die Auszahlungen können für technisches Gerät zurBeseitigung der Flutschäden ebenso eingesetzt werden wie für eine Unterbringung, weil das eigene Haus unbewohnbar ist, Lebensmittel oder Hausrat. Die Soforthilfen werden über den lokalen Partner der Diakonie Katastrophenhilfe, die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, verteilt.  Ein weiterer Schwerpunkt der Hilfe können Freizeit-Angebote für Kinder und Jugendliche sein. „Die Kinder haben dramatische Szenen miterlebt und müssen nunzwischen den Trümmern auf der Straße spielen. Viele Kitas und Schulen sind zerstört“, sagt Christian Heine-Göttelmann, Vorstand der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe. „Wir möchten ihnen gezielt Angebote machen, etwa indem wir uns gemeinsam mit unseren Trägern bemühen, Jugendfreizeiten zu organisieren und den Kindern bei Bedarf mit psychologischer Unterstützung dabei helfen, ihre schlimmen Erlebnisse zu verarbeiten.“ Weitere Maßnahmen werden gerade mit dem lokalen Partner, staatlichen Stellen und den kommunalen Krisenstäben abgestimmt. „Es geht darum, schnelle Hilfe zu leisten. Aber gleichzeitig ist Koordination wichtig. Wir müssen sehen, an welchen Stellen der Staat hilft und wie wir mögliche Lücken schließen können“, sagt Keßler insbesondere mit Blick auf zerstörte Infrastruktur, Wohnhäuser und soziale Einrichtungen.  „Wir sind dankbar über die große Hilfsbereitschaft der vergangenen Tage und rufen weiterhin dazu auf, die Menschen mit Spenden darin zu unterstützen, wieder auf die Beine zu kommen. Der Bedarf an Hilfe ist enorm“, so Diakonie-Präsident Lilie.

Die Diakonie Katastrophenhilfe hat ein Spendenkonto für die Betroffenen in den Flutgebieten eingerichtet:

Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin, Evangelische Bank, IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02BIC: GENODEF1EK1, Stichwort: Hochwasserhilfe Deutschland, Online unter: www.diakonie-katastrophenhilfe.de/spenden/

Das Spendenkonto der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe für die Betroffenen in den Flutgebieten lautet: Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. – Diakonie RWLIBAN: DE79 3506 0190 1014 1550 20, BIC: GENODED1DKD, Stichwort: Hochwasser-Hilfe

Quelle: PM Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 21.07.2021 


Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

(Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) im Bundesanzeiger erschienen

Das Gesetz ist nachzulesen unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*[@attr_id=%27bgbl121s2754.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2754.pdf%27%5D__1627298038272


RKI-Befragung

Impfquote in der Pflege bei 61 %

61 % des Pflegepersonals sind vollständig geimpft. Das geht aus Ergebnissen der krankenhausbasierten Onlinebefragung zur COVID-19-Impfung „KROCO“ des Robert Koch-Instituts (RKI) hervor, die in der Vorwoche veröffentlicht wurden. Demnach hatten in der Zeit von 22. März bis 12. April 83 % des teilnehmenden Krankenhauspersonals mind. eine Dosis eines SARS-CoV-2-Impfstoffs erhalten, 48 % waren bereits vollständig geimpft.

Deutliche Unterschiede zwischen Berufsgruppen

Unter Klinikpersonal mit besonderem Expositionsrisiko oder Kontakt zu vulnerablen Patientengruppen, z. B. aus der Onkologie oder Geriatrie, hatten 90 % mind. eine Dosis erhalten und 68 % waren vollständig geimpft.

Mit Blick auf Berufsgruppen und Einsatzorte unterschied sich die Impfquote allerdings deutlich: Während 61 % des Pflegepersonals vollständig geimpft waren, wies die Ärzteschaft eine Quote von 78 % auf. Im OP waren 94 % der Befragten vollständig geimpft, auf Normalstationen 54 %.

Ein Großteil der Nicht-Geimpften gab an, sich „auf jeden Fall impfen“ lassen zu wollen (49 %) oder äußerte sich eher positiv (15 %). Die Hauptgründe für eine Impfung waren der Wunsch, sich selbst sowie das private und Arbeitsumfeld zu schützen oder eine Aufforderung über den Arbeitgeber erhalten zu haben.

Hauptgründe gegen eine Impfung

15 % der Nicht-Geimpften gaben an, sich „auf gar keinen Fall“ impfen lassen zu wollen und 13 % äußerten sich eher negativ. Die Hauptgründe gegen eine Impfung waren neben dem fehlenden Impfangebot die Furcht vor starken Nebenwirkungen oder vor bleibenden Schäden sowie die Sorge, dass die neuen Impftechnologien nicht sicher sein könnten. Manche äußerten den Wunsch, noch abwarten zu wollen.

Insgesamt befragte das RKI 26.080 Krankenhausmitarbeitende in 122 Einrichtungen.

Eine zweite Datenerhebung läuft aktuell noch bis 26. Juli. Ergebnisse dazu sind laut RKI in den darauffolgenden Wochen zu erwarten. Eine dritte Datenerhebung ist für Herbst geplant.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/impfquote-in-der-pflege-bei-61


DEVAP-Regionaldialog Ostwestfalen-Lippe

Roadmap für die Pflege: Die nächste Pflegereform muss mutiger sein!

Mittwoch, 18.08.2021 | 10:00 – 13:30 Uhr, Anmeldefrist: 11.08.2021

Kontakt: Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Tel: 030/83001 – 277, Fax: 030/83001 – 25 277, Email: info@devap.de, Web: www.devap.de


Zentrum für Gesundheitsethik (ZfG) in Kooperation mit dem Landesstützpunkt für Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e.V.:

„Sterbebilder – Vorstellungen und Konzepte im Wandel“

  1. – 24.09.2021; Die Tagung findet als Hybrid-Veranstaltung (präsent im Hanns-Lilje-Haus, Hannover sowie online) statt.

Das Programm können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG/tagungen-Workshops/2021-Arnold-Krueger-Sterbebilder