ADS-Wocheninformation, 23.08.2021

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Schöne heile Pflegewelt suggeriert

2. Bericht zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP) veröffentlicht

Berlin, 23. August 2021 – Die drei federführenden Bundesministerien haben den 2. Umsetzungsbericht zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP) veröffentlicht. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) stuft ihn als unverhältnismäßige Beschönigung der Situation in der Pflege ein.

Der Bericht suggeriert, in der beruflichen Pflege sei sehr viel erreicht worden: Mehr Menschen, die in der Pflege arbeiten, mehr Menschen, die die Ausbildung machen wollen, bessere Bezahlung usw. Gleichzeitig streiken aber Pflegende in Berlin für bessere Stellenpläne bzw. eine dem verfügbaren Personal angemessene Bettenauslastung.

„Rückblickend war die KAP vor allem ein Beschäftigungsprogramm für Vertreter/innen von Verbänden und Mitarbeitende in den Ministerien. Es fehlte nicht an Einsicht, sondern es mangelte am politischen Willen zur Durchsetzung von Veränderungen“, schätzt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein ein.

Dem Gesundheitsminister musste in monatelangem Diskurs der Auftrag zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Krankenhäuser abgerungen werden. Die dringend erforderliche Soforthilfe durch die PPR 2.0 verweigerte er. Der Stellenzuwachs über die Pflegestellenförderprogramme ist erstmal weitgehend theoretisch. Denn wegen der langjährigen politischen Untätigkeit bzw. Halbherzigkeit ist der Stellenmarkt leergefegt. Die eingesetzten Instrumente hätten vor zehn Jahren noch etwas bewirken können. Jetzt kamen sie schlichtweg zu spät.

Die Gehälter werden sich für die, die bisher ganz schlecht bezahlt wurden, vermutlich verbessern. Der Durchbruch für eine wirklich angemessene Bezahlung der Pflegenden in allen Sektoren in ganz Deutschland steht aber in weiter Ferne.

Bleibt der Zuwachs in der Ausbildung. Hier fehlen belastbare Vergleichszahlen zu den Vorjahren. Und angesichts der Ausbildungs- und späteren Arbeitsbedingungen besteht immer die Gefahr, dass die Auszubildenden frustriert vorzeitig hinschmeißen.

Der Zwischenbericht zeichnet ein sehr positives Bild der Entwicklungen in der beruflichen Pflege und soll den Erfolg der Regierungsarbeit belegen. Einem Realitätscheck hält er nicht stand. Er müsste auch deutlich die noch bestehenden Problembereiche ausweisen und die erforderlichen Lösungsschritte aufzeigen.

Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77


Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege:

Mehr Auszubildende, bundeseinheitliche Personalbemessung, tarifliche Entlohnung

Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte sind die zentralen Ziele der Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Der zweite Umsetzungsbericht der KAP, den der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Christine Lambrecht, sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, nun gemeinsam vorlegen, zieht eine positive Bilanz der Ergebnisse dieser Legislaturperiode für Pflegekräfte:

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gute Pflege braucht Zeit und verdient gute Bezahlung. Dafür haben wir in dieser Legislaturperiode gesorgt. Die Weichen dafür wurden mit der Konzertierten Aktion gestellt. Dadurch gibt es mehr Stellen in der ambulanten und der stationären Pflege. Im Krankenhaus wird nicht mehr auf dem Rücken der Pflegekräfte gespart. Der Mindestlohn wurde angehoben. Und auch Altenheime müssen künftig nach Tarif bezahlen. Pflege war, ist und bleibt in einer alternden Gesellschaft eines der wichtigsten gesundheitspolitischen Themen. Das hat die Pandemie uns allen deutlich vor Augen geführt.

„Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Das Pflegeberufegesetz war ein wichtiger Schritt für bessere Ausbildungsbedingungen und die Pflege insgesamt. Dass sich im ersten Jahr der neuen Pflegeausbildung so viele Menschen für eine Pflegeausbildung entschieden haben, ist ein gutes Zeichen für die Attraktivität der Ausbildung. Mein Dank gehört den Menschen in den Einrichtungen und Pflegeschulen, die die Einführung der neuen Ausbildung auch während der besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie ermöglicht haben. Den Auszubildenden sage ich: Pflege ist ein Zukunftsberuf. Ich freue mich, dass Sie sich für diesen Weg entschieden haben. Gemeinsam mit den Partnern der Ausbildungsoffensive Pflege werden wir uns auch weiterhin für die erfolgreiche Etablierung der neuen Pflegeausbildung einsetzen.“ Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflege geht uns alle an. Mir ist wichtig, dass die anspruchsvolle Arbeit von Pflegekräften auch ordentlich bezahlt wird. Mit der Konzertierten Aktion Pflege haben wir Bewegung in eine über lange Jahre festgefahrene Debatte gebracht und für die Pflegerinnen und Pfleger echte Verbesserungen geschaffen. Ab September gibt es erstmals bundesweit einheitliche Mindestlöhne in der Pflege. Einen großen Schritt hin zu besseren Löhnen machen wir ab September 2022. Dann wird die Zulassung einer Pflegeeinrichtung davon abhängig sein, dass sie ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe eines Pflegetarifvertrags bezahlt. Davon profitieren rund eine halbe Million hart arbeitende Männer und Frauen in der Altenpflege.“ Folgende konkret messbare Ergebnisse konnten in dieser Legislaturperiode für die Pflegekräfte erreicht werden: Mehr Personal in der Pflege. Das bedeutet, dass die Arbeit auf mehr Schultern verteilt und die Arbeitsverdichtung abgebaut wird. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in der Pflege ist in dieser Legislaturperiode kontinuierlich gestiegen, in der Altenpflege allein um insgesamt 10 Prozent (bis 2020). Auch während der Pandemie konnte ein Zuwachs in der Alten- und Gesundheits- und Krankenpflege verzeichnet werden. Dagegen stagnierte in anderen Branchen die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. ging teilweise zurück.

Immer mehr Menschen beginnen eine Pflegeausbildung. Die neue Pflegeausbildung hat sich damit bereits in ihrem Einführungsjahr als attraktive Ausbildung erwiesen. Insgesamt haben 57.294 Auszubildende im Jahr 2020 mit der neuen generalistischen Pflegeausbildung begonnen. Die bereits sehr hohen Ausbildungszahlen aus dem Vorjahr konnten damit trotz der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Ausbildungsmarkt weiter gesteigert werden. Unterstützt wird die Einführungsphase der neuen Pflegeausbildung durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“. Insgesamt ist die Zahl der begonnenen Pflegefachausbildungen seit Beginn dieser Legislaturperiode um 13,5 Prozent gestiegen.

Die Löhne in der Pflege steigen und tragen zu mehr Wertschätzung und besseren Arbeitsbedingungen bei. In dieser Legislaturperiode betrug der Lohnzuwachs in der Altenpflege insgesamt 15,6 Prozent sowie in der Gesundheits- und Krankenpflege 9,8 Prozent (bis 2020). Damit liegt die Lohnentwicklung der beruflich Pflegenden deutlich über der durchschnittlichen Lohnentwicklung aller Branchen mit einem Gesamtanstieg von 6,8 Prozent.

Der Bericht erläutert die Umsetzung der für bessere Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen vereinbarten KAP-Maßnahmen. Dazu gehören: Alle Pflegeeinrichtungen in der Altenpflege müssen Pflege- und Betreuungskräfte zukünftig nach Tarif entlohnen.

In der Altenpflege wurden mehr Pflegefachkraft- und Pflegehilfskraftstellen geschaffen. Das bundeseinheitliche Personalbemessungsverfahren wurde gesetzlich verankert. Für Krankenhäuser wird gesetzlich vorgegeben, ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren zu entwickeln. Die Ausbildungsoffensive Pflege wird weiter umgesetzt. Der Start der neuen Ausbildungen wird durch die Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ begleitet; der Bund unterstützt die Länder bei der Einführungsphase der neuen Pflegeausbildung mit einem Förderprogramm. Die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit bei beruflichen Weiterbildungen wurden ausgeweitet. Der erweiterte Zugang zur Weiterbildungsförderung für Beschäftigte, die Ausweitung der Förderleistungen und die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege. Die durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz angepassten Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten werden verstärkt genutzt, u.a. durch Anwerbeaktivitäten der Bundesagentur für Arbeit. Dies umfasst beispielsweise die Vereinbarung von Vermittlungsabsprachen zur Gewinnung von Pflegefachkräften mit Drittstaaten. Für den Bereich der Anwerbung auch außerhalb der Projekte der Bundesagentur für Arbeit werden z.B. die Visaverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz sowie die Anerkennungsverfahren und Integrationsmaßnahmen unterstützt. Die Vereinfachung und Beschleunigung von Modellen zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen verbessern die Versorgung und schaffen attraktivere berufliche Entwicklungsmöglichkeiten. Pflegefachpersonen haben jetzt mehr Befugnisse in der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Ihre Fachkompetenz wird dadurch besser wahrgenommen und eingesetzt. Zugleich werden Versorgungsabläufe optimiert und vereinfacht. Die Partner der KAP machen durch Gute-Praxis-Beispiele deutlich, wie bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der verbandlichen, vertraglichen und betrieblichen Praxis umgesetzt werden können. Die KAP-Partner setzen die gesetzlichen Regelungen, die in dieser Legislaturperiode zur Digitalisierung auf den Weg gebracht wurden, kontinuierlich um, damit der Digitalisierungsgrad in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern weiter erhöht und Pflegekräfte dadurch entlastet werden. Die drei Bundesministerien BMG, BMFSFJ und BMAS haben zu Beginn dieser Legislaturperiode, im Juli 2018, die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen, um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden in fünf Arbeitsgruppen konkrete Maßnahmen vereinbart und seitdem umgesetzt.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de

Informationen zur neuen Pflegeausbildung finden Sie unter: www.pflegeausbildung.net

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 060 Veröffentlicht am 20.08.2021


Medikationsfehler bei pflegebedürftigen Menschen vermeiden

Zur sicheren Medikamentenversorgung pflegebedürftiger Menschen können Angehörige entscheidend beitragen. Das ZQP bietet hierzu leicht zugänglich und werbefrei Wissen und Praxistipps.

Berlin, 23. August 2021. Die Mehrheit älterer pflegebedürftiger Menschen in Deutschland wendet regelmäßig und über einen längeren Zeitraum fünf oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel an, wie der WIdO-Pflege-Report 2021 zeigt. Dies birgt für sie nicht nur die Gefahr unerwünschter Neben- und Wechselwirkungen, sondern auch das Risiko für Fehler und Missverständnisse im Medikationsprozess – vom Verordnen, Lagern, Richten bis hin zur Anwendung. Für die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen kann das schwerwiegende Folgen haben, wenn die Medikamente nicht so wirken wie sie sollen. In der häuslichen Pflege gibt es eine Reihe von Fehlerpotenzialen: Denn an dem ohnehin komplexen Medikationsprozess sind neben den pflegebedürftigen Menschen selbst oft mehrere Personen beteiligt, unter anderem Ärzte, professionell Pflegende, Apotheker und nicht zuletzt Angehörige. Wie eine Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) zeigt, übernehmen drei Viertel der befragten pflegenden Angehörigen Aufgaben in der Medikamentenversorgung. Die Mehrheit empfindet das als schwierig oder belastend, sehr viele berichten von sicherheitsrelevanten Problemen.

Daniela Sulmann, Pflegeexpertin im ZQP, weiß um die Herausforderung für pflegende Angehörige: „Bei der Medikation zu unterstützen, ist eine vielschichtige und zum Teil aufwändige Aufgabe. Zum Beispiel besorgen Angehörige die Rezepte und Medikamente, stellen und verabreichen Tabletten, wenden Tropfen und Salben an und achten auf die Wirkung. Solche Aufgaben sind wegen der gesundheitlich hohen Relevanz besonders verantwortungsvoll.“ Medikationsfehler können zum Beispiel Schwindel, Stürze, Verdauungs- und Herz-Kreislauf-Probleme sowie Schäden an Nieren und Leber hervorrufen. Bei Schlaf- und Beruhigungsmitteln besteht das Risiko einer Abhängigkeit. Medikationsfehler mit Psychopharmaka können unter anderem Antriebslosigkeit und motorische Probleme auslösen oder verstärken.

Um pflegende Angehörige bei einer sicheren Medikamentenversorgung zu unterstützen, hat das ZQP Pflegeinformationen erstellt: Der Kurzratgeber ZQP-Einblick „Sicherheit bei der Medikation“ vermittelt Basiswissen und praktische Tipps, beispielsweise dazu was bei der Organisation und Verabreichung der Medikation zu beachten ist und welche Fragen man Fachleuten stellen sollte. Angehörige sollten sich zum Beispiel darüber informieren, wie ein Medikament wirken soll und welche Neben- sowie Wechselwirkungen auftreten können. Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Medikamenten bietet das ZQP-Präventionsportal, unter anderem zeigt ein kurzer Erklärfilm, was man über Medikationssicherheit wissen sollte. „Angehörige sollten unter anderem darauf achten, dass bei der Medikation Zeitpunkt und Dosis stimmen. Es ist sehr wichtig, dass Arzneimittel wie verordnet angewendet werden. Daher sollte man auch fachlichen Rat einholen, wenn es Probleme bei der Einnahme gibt. Ebenso sollte man abklären, bevor man Tabletten teilt, auflöst oder Kapseln öffnet, ob das unbedenklich ist“, sagt Sulmann.

Grundsätzlich sollten Angehörige ärztlichen, pharmazeutischen oder pflegefachlichen Rat einholen, wenn sie Fragen zur Medikation haben. Ratsam sei es, die Fragen vorher aufzuschreiben, die Informationen aus dem Gespräch direkt zu notieren oder sich idealerweise schriftlich mitgeben zu lassen, erklärt Daniela Sulmann. Für einen guten Überblick und eine sichere Handhabung der Arzneimittel sollte der ärztlich ausgestellte bundeseinheitliche Medikationsplan genutzt werden. Gesetzlich Krankenversicherte, die mindestens drei Medikamente anwenden, die über den Blutkreislauf wirken, haben Anspruch auf einen solchen Medikationsplan.

Alle ZQP-Pflegeinformationen sind frei von kommerziellen Interessen. Der Kurzratgeber kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen/. Auf www.pflege-praevention.de sind weitere Informationen und Tipps sowie der Erklärfilm zur Medikationssicherheit zugänglich.

Quelle: PM ZQP, 23.08.2021


„Neustart! Zukunftsagenda – für Gesundheit, Partizipation und Gemeinwohl“

Robert Bosch Stiftung überreicht dem Deutschen Pflegerat die Neustart! Zukunftsagenda

Berlin (17. August 2021, Nr. 31/2021) – Am heutigen Dienstag (17.08.2021) überreicht Dr. Bernadette Klapper, Bereichsleiterin Gesundheit der Robert Bosch Stiftung GmbH, der Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Christine Vogler, die „Neustart! Zukunftsagenda – für Gesundheit, Partizipation und Gemeinwohl“ der Robert Bosch Stiftung.

Hierzu Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Es ist Zeit für die Politik und alle Institutionen des Pflege- und Gesundheitsbereichs entschlossen richtig zu handeln. Die Robert Bosch Stiftung hat mit ihrer Initiative ´Neustart! Reformwerkstatt für unser Gesundheitswesen´ den Mut bewiesen, vielen Menschen zuzuhören und die wichtigen Dinge in ein Reformkonzept zu bündeln.

Daraus ist die ´Neustart! Zukunftsagenda – für Gesundheit, Partizipation und Gemeinwohl´ entstanden, die der Deutsche Pflegerat voll und ganz unterstützt.

In der Agenda wird eine Politik der langen Linie vorgeschlagen. Gefordert wird eine Neugestaltung des Gesundheitswesens mit Investitionen in langfristig zu erreichende Ziele und den für die Umsetzung benötigten richtigen Rahmenbedingungen. Der dabei eingeschlagene Weg ist richtungsweisend. Er deckt sich mit der vom Deutschen Pflegerat seit langem geforderten Roadmap für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Kolleginnen und Kollegen in der direkten Patientenversorgung, mehr Beteiligung und Mitsprache sowie einer besseren Bezahlung der Profession Pflege.

Jedoch bedarf es aus Sicht des Deutschen Pflegerats insbesondere für die professionell Pflegenden einer sofortigen Umsetzung. Hier muss bereits heute gehandelt werden. Die Lösungen liegen bereits lange auf dem Tisch. Was fehlt, ist vielfach der politische Wille und der Mut zu handeln.

Die Agenda der Robert Bosch Stiftung weist zurecht darauf hin, dass die hohe Verantwortung der Gesundheitsberufe nach Unterstützung verlangt. Insbesondere der bislang nicht ausreichend beachtete eigenständige Beitrag der Pflegeberufe in der Gesundheitsversorgung muss endlich umfassend erkannt und als solcher gefördert werden.

Das Gesundheitssystem muss sich dauerhaft auf potenzielle Krisen einstellen, wie Pandemien und Katastrophenfälle infolge des Klimawandels als gelebter Normalfall. Hier muss eine Krisenvoreinstellung unter Mitwirkung der Profession Pflege verankert werden.

Weiter wird die Alterung der Gesamtbevölkerung zu einem anderen Krankheitsspektrum sowie zu mehr Investitionen in die Gesundheitsförderung und Prävention zur Reduktion des Versorgungsbedarfs führen müssen. Bildung ist dabei einer der größten Einflussfaktoren für die individuelle Gesundheit. Zudem ist die gesundheitliche Versorgung aller Altersgruppen gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.

Ein Muss ist auch eine flexiblere Governance, die auf ihre tatsächliche Notwendigkeit beschränkt ist. Die Sozialgesetzgebung muss konsequent auf die Anforderungen der Zukunft ausgerichtet werden, bis hin zu einer grundlegenden Überarbeitung ihrer Gesetze.

Letztlich ist ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem insbesondere auf eine gute Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen angewiesen. Diesen Perspektivwechsel fortzuführen ist mit entscheidend für eine bessere Gesundheitsversorgung der Zukunft.

Die ´Neustart! Zukunftsagenda – für Gesundheit, Partizipation und Gemeinwohl´ weist den richtigen Weg. Jetzt gilt es entschlossen und beherzt zu handeln.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


BGW-Umfrage

Gewalt und Aggression gegen Pflegende

17.08.2021 / News – Zwei Drittel der Beschäftigten in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege haben bereits sexuelle Belästigung und Gewalt erfahren. Dies geht aus einer aktuellen Studie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hervor.

Die Studie hat die Verbreitung sexueller Belästigung und Gewalt, die von Patientinnen und Patienten, Klientinnen Klienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen ausgeht, untersucht. Erforscht wurde auch, welche Formen sexueller Belästigung und Gewalt vorkamen, welche Branchen besonders häufig betroffen sind, welche Folgen sich für die Beschäftigten ergeben und wie bekannt diesen verschiedene Konzepte und Unterstützungsangebote sowie Präventions- und Nachsorgestrategien sind, teilte die BGW in einer Pressemitteilung von Montag mit.

An der Befragung nahmen 901 Beschäftigte aus 60 Einrichtungen teil – u. a. aus Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

In den vergangenen 12 Monaten hätten demnach 62,5 % der Befragten mind. einmal nonverbale, 67,1 % verbale und 48,9 % körperliche sexuelle Belästigung und Gewalt durch von ihnen gepflegte oder betreute Personen erlebt. Pflegepersonal leide besonders häufig unter verbaler Belästigung.

Auswirkung auf die Psyche

Beschäftigte, die häufiger sexuelle Belästigung und Gewalt ausgesetzt waren, hätten zudem vermehrt über Depressivität, emotionale Erschöpfung und psychosomatische Beschwerden berichtet.

Über entsprechende betriebliche, präventive Unterstützungsangebote ihres Arbeitgebers sei 32,5 % der Befragten nichts bekannt.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/gewalt-und-aggression-gegen-pflegende


Pflegepolitischer Talk der Bundespflegekammer

„Was wir brauchen, wissen wir. Wir stellen die Fragen nach dem wie!“ Unter diesem Motto findet der nächste pflegepolitische Talk der Bundespflegekammer in Zusammenarbeit mit der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz sowie mit vielen gesundheits- und pflegepolitischen Bundestagsabgeordneten statt. Im Gespräch dabei sind Heike Baehrens (SPD), Erich Irlstorfer (CSU), Kordula Schulz-Asche (Bündnis90/Die Grünen) und Nicole Westig (FDP). Für die berufliche Pflege sprechen Dr. Markus Mai, Sandra Postel und Christine Vogler.

Haben Sie Fragen an Ihre Vertreter? Dann senden Sie diese vorab an info@pflegekammer-rlp.de und lassen Sie sich diese live während des pflegepolitischen Talks am 30. August ab 17:30 Uhr in Zoom beantworten.
Zur Veranstaltung kommen Sie mit einem Klick!

Quelle: Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 20.08.2021


Online-Umfrage

Ausgestiegenes Pflegepersonal wiedergewinnen

Die Arbeitnehmerkammer Bremen und die Arbeitskammer des Saarlandes wollen ausgestiegenes Pflegepersonal zurückgewinnen.

In einer Online-Umfrage ermitteln sie und das Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen Hochschule/Ruhr-Universität Bochum unter welchen Bedingungen ehemalige Pflegende in ihren Beruf zurückkehren und was sich ändern muss, damit Teilzeitpflegepersonal bereit ist, Stunden auszuweiten. Das gaben alle drei Institutionen in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Freitag bekannt.

Dazu werde das bisher in Bremen erfolgreich erprobte Pilot-Projekt nun deutschlandweit ausgeweitet.

Nach den Ergebnissen der Bremer Befragung wäre etwa die Hälfte der Teilzeitpflegenden bereit, unter besseren Arbeitsbedingungen ihre Stundenzahl zu erhöhen. Unter den ausgestiegenen Fachkräften lag die potenzielle Rückkehrquote mit 60 % noch höher. Befragt wurden 1.032 Pflegende, größtenteils aus Bremen und dem Bremer Umland.

Die bundesweite Umfrage wolle nun herausfinden, wie intensiv sie sich die Teilnehmenden mit dem Thema Berufsrückkehr bzw. Stundenerhöhung beschäftigen und welche Erwartungen sie an das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen haben.

Die Teilnahme an der Befragung mit dem Titel „Ich pflege wieder, wenn…“ ist in der Zeit vom 16. August bis zum 17. Oktober möglich. Erste Zwischenergebnisse sollen im Januar 2022 vorliegen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/ausgestiegenes-pflegepersonal-wiedergewinnen


Übergabe – Pflegeupdate

Der Podcast für die Pflege

PU006 – generalistische Pflegefachassistenzausbildung NRW / Corona-Pandemie in Pflegeheimen

Besuchertests in Altenheimen bleiben kostenlos

  1. Aug 2021 | Corona – Auch nach Abschaffung der kostenlosen Bürgertests zum 11. Oktober sollen Corona-Tests zum Besuch in Alten- und Pflegeheimen kostenfrei bleiben.

„Die Regelungen für Pflegeheime bleiben, wie sie sind. Der Besuchertest bleibt kostenlos“, sagte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums, Hanno Kautz, dem Evangelischen Pressedienst am Mittwoch in Berlin.

Sozialverbände hatten nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz vom Dienstag gefordert, dass Corona-Tests von Besucherinnen und Besuchern und Beschäftigten in der Altenpflege weiter kostenlos bleiben und zusätzlich auch Geimpfte und Genesene einbeziehen.

Pflegeheime bekommen derzeit die Ausgaben für die Testdurchführung erstattet. Die Regelungen werden dem Gesundheitsministerium zufolge nun auch im Herbst beibehalten. Für Details der Neuregelungen plant die Bundesregierung eine neue Testverordnung. Ab dem 23. August gilt bundesweit die sogenannte 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ getestete Personen Alten- und Pflegeheime betreten dürfen.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2021_08/2021_08_12_besuchertests_in_altenheimen_bleiben_kostenlos?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_AP_NL_20210812


Klimakatastrophe ist Gesundheitskatastrophe

DBfK fordert Investitionen für Pflegebranche

Berlin, 11. August 2021 – Der aktuelle Bericht des Weltklimarates zeigt erneut die Dramatik der Veränderungen unseres Klimas. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) sieht zwei große Herausforderungen für die Gesundheits- und Pflegebranche: Zum einen muss der Beitrag zum Klimawandel minimiert werden, zum anderen müssen die Menschen vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden.

Der DBfK fordert für die Einrichtungen im Gesundheitswesen Mittel, um explizit klimafreundliche Investitionen zu ermöglichen und die Umstellung auf eine nachhaltige Materialwirtschaft zu realisieren. Pflegefachpersonen benötigten außerdem Unterstützungs- und Schulungsangebote, um klimafreundlicher pflegen und die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels auf Menschen reduzieren zu können. Dieses Wissen müsse auch obligatorisch in den Pflegeausbildungen und -studiengängen vermittelt werden.

Die gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels werden laut DBfK bestehende Probleme in der Primärversorgung verschärfen. „Die Menschen brauchen mehr Beratung, wie sie gesundheitlichen Problemen vorbeugen und ihr Zuhause anpassen können“, sagt Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. „Pflegefachpersonen haben einen ganzheitlichen Zugang zur Versorgungs- und Gesundheitssituation der Menschen und können daher eine tragende Rolle in der Beratung und der Vermittlung von Gesundheitskompetenz, auch in Bezug auf den Klimawandel, einnehmen. Hier liegt das Potenzial, um die Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern und bereits bestehende Versorgungslücken zu kompensieren.“

Dies könnten Pflegefachpersonen aber nur leisten, wenn es entsprechend in Personalschlüsseln und der Finanzierung berücksichtigt würde. „Andernfalls entgeht der Gesellschaft ein großes Potenzial. Eine sichere Gesundheitsversorgung im Klimawandel kann ohne die Kompetenz von Pflegefachpersonen nicht realisiert werden“, so Wagner.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77