ADS-Wocheninformation, 30.08.2021

ADS-Wocheninformation, 30.08.2021

Vier Meilensteine für eine gute Pflege der Profession

Deutscher Pflegerat zur Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes

Berlin (27. August 2021, Nr. 33/2021) – Anlässlich der gestrigen (26.08.2021) Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes zum Thema „Drei Säulen für gute Pflege im Krankenhaus“ äußert sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

Eine sichere, gute und bedarfsgerechte Pflege im Krankenaus steht und fällt erstens mit einer guten und langfristig verlässlich finanzierten Personalausstattung auf allen Stationen. Der Deutsche Pflegerat hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 eine wirksame und sofort umsetzbare Interimslösung zur Personalbemessung vorgelegt. Hierauf bleibt das Bundesgesundheitsministerium unverständlicherweise seit Januar 2020 eine Antwort schuldig.

Damit steht das Ministerium jedoch nicht alleine. Der GKV-Spitzenverband sieht in der PPR 2.0 als Interimslösung ein veraltetes Instrument und unterliegt damit einer grob fahrlässigen Fehleinschätzung. Die gesetzlich bedingte Personalbemessung im Krankenhaus kommt frühestens 2025.

Bis dahin allein auf die in vielen Schichten nicht erfüllten Pflegepersonaluntergrenzen, voll finanziertes Pflegepersonal und bedarfsgerechte, abnehmende Fallzahlen zu bauen, wie es der GKV-Spitzenverband tut, ist nicht sachgerecht.

Zu guten Arbeitsbedingungen gehört zweitens eine dem Verantwortungsbereich gerecht werdende Bezahlung. Unsere wiederholte Forderung ist ein Einstiegsgehalt für Pflegefachberufe von 4.000 Euro, eine sinnhafte und wertschätzende Personalführung und eine personalorientierte, flexible Arbeitsorganisation in den Krankenhäusern.

Drittens bedarf es auch endlich im Krankenhaus einer sinnvollen Aufgabenverteilung, die sich an der Fachlichkeit der Professionen orientiert. Professionell Pflegende können mehr als ihnen heute zugestanden wird. Ihnen kann und muss vertraut werden. Modellversuche in der Aufgabenübertragung ärztlicher Aufgaben, wie jetzt entschieden, sind eher das bürokratische Verhinderungsmuster als der Motor für längst fällige Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen.

Viertens muss die Profession Pflege in allen sie betreffenden Fragen gestaltend einbezogen werden.

„Nur wenn es uns gelingt, für diese vier Meilensteine einer sicheren, guten und bedarfsgerechten Pflege im Krankenhaus schnellstmöglich Lösungen zu finden – mit der PPR 2.0 als Interimslösung – und diese auch direkt umsetzen, können die hierfür notwendigen professionell Pflegenden im Beruf gehalten und gewonnen werden. Dem GKV-Spitzenverband kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu, die er ernster nehmen muss, als er dies in der Vergangenheit vielfach getan hat.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Neuer ZQP-Erklärfilm: Stürze vermeiden

Pflegebedürftige Menschen haben ein erhöhtes Sturzrisiko. Dazu tragen zum Beispiel Schwindel, Sehschwäche, verringerte Muskelkraft, Schlafprobleme und Inkontinenz bei. Zusätzlich wirken äußere Einflüsse auf das Sturzrisiko: schlechte Beleuchtung und Stolperfallen. Auch bestimmte Medikamente, wie Schlaf- und Beruhigungsmittel, erhöhen die Gefahr zu stürzen. Daneben stellen Angst, Unruhe sowie ein gestörter Gleichgewichtssinn insbesondere für Menschen mit Demenz Sturzrisikofaktoren dar.
Ein Sturz kann nicht nur zu schweren Verletzungen führen, sondern auch Angst auslösen, erneut hinzufallen. Wird deswegen Bewegung vermieden, schwinden Muskelkraft und Gleichgewichtssinn. Damit steigt wiederum das Sturzrisiko. Zudem kann die eingeschränkte Beweglichkeit die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen, wenn dadurch zum Beispiel soziale Kontakte wegfallen.
Der Erklärfilm zeigt typische Ursachen für Stürze bei pflegebedürftigen Menschen und Möglichkeiten Stürzen vorbeugen auf.

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Weitere Tipps, um Stürze zu vermeiden, bietet auch das ZQP-Präventionsportal.

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Quelle: ZQP Newsletter | Ausgabe August 2021, 30.08.2021


Schmerzmanagement in der Pflege

-Post aus dem DNQP- Chronische Schmerzen können für Betroffene tiefgreifende und umfassende Auswirkungen haben, die den Schmerz dauerhaft zum Lebensmittelpunkt werden lassen. Für ca. 12 Millionen Menschen in Deutschland geht chronischer Schmerz einher mit Angst, Bedrohung, Stress und dem Kampf zur Erhaltung eines Mindestmaßes an Lebensfreude und -qualität. Das Erleben von akuten Schmerzen hat Auswirkungen auf das physische, psychische und auch das soziale Befinden von …

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Quelle: PM Dialogzentrum Leben im Alter (DZLA), 27.08.2021


Langfristige Lösungen statt kurzfristiges Feuerlöschen

Rothgang-Studie belegt, dass die prozentuale Entlastung der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen nur kurzfristig wirkt

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zur neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit zu den finanziellen Folgewirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG):  

„Der pflegebedingte Eigenanteil, den die Pflegebedürftigen stationär zu zahlen haben, muss festgeschrieben werden.“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Nur dadurch wird Pflege endlich planbarer, weil Pflegestufenveränderungen, Leistungsänderungen durch Änderung des Gesundheitszustandes etc. nicht ständig dazu führen, dass der Anteil, den der Pflegebedürftige selbst zu tragen hat, unplanbar steigt.“

Die DAK-Studie von Prof. Dr. Heinz Rothgang zu den finanziellen Folgewirkungen des GVWG zeigt, dass die beschlossene prozentuale Entlastung zu Beginn wirken wird. „Da diese Beträge jedoch mit jeder anderen Kostensteigerung ebenfalls prozentual steigen, ist es nur eine kurzfristige Entlastung und führt – nicht zuletzt durch eine fehlende regelmäßige Dynamisierung der Beiträge – nicht zu einer langfristigen Senkung der Eigenanteile.“, so Wesemann weiter.

„Mittel- bis langfristig muss der Eigenanteil festgeschrieben werden (zumindest bis zu einer bestimmten Höhe), um Planungssicherheit zu haben und die Angst vor Altersarmut durch Pflegebedürftigkeit abzumildern. Die Vorschläge hierfür liegen auf dem Tisch.“, so Wesemann abschließend. „Schwerpunktthema der neuen Koalition muss die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der Pflege sein – ambulant und stationär. Hierfür brauchen wir nicht nur eine nachhaltige Finanz- sondern auch eine grundlegende Strukturreform.“

Der DEVAP hat im Oktober 2020 sein Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025 herausgebracht. Darin fordert der Verband gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen zu schaffen und fordert Politik und Freie Wohlfahrtspflege auf, aktiv zu werden.

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 25.08.2021


„Schulterklopfen hilft genauso wenig wie klatschen“

Deutscher Pflegerat zu den Ergebnissen der Konzertierten Aktion Pflege

Berlin (24. August 2021, Nr. 32/2021) – Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte sind die zentralen Ziele der vor drei Jahren gestarteten Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Deren Ergebnisse wurden vom Bundesgesundheitsministerium, vom Bundesfamilienministerium sowie vom Bundesarbeitsministerium anlässlich der Veröffentlichung des Zweiten Umsetzungsberichts als Erfolg gewertet.

Zu den Ergebnissen der KAP sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Bei all den Bemühungen und als positiv zu wertenden Aktivitäten der Bundesregierung sind die Probleme der Profession Pflege nicht kleiner, sondern größer geworden. Die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden haben sich nicht spürbar verbessert. Die Veränderungen sind allesamt halbherzig und bei den Pflegenden ist fast nichts angekommen. Der wirkliche Reformwille fehlt. Schulterklopfen hilft hier genauso wenig wie klatschen.

Regelungen zur Tarifentlohnung gelten erst in einem Jahr, über Lohnhöhen wird geschwiegen. Die Ausübung der Heilkunde für Pflegeberufe wird auf Länderebene wieder in Modellprojekte gegossen, die durch die Länder und die Krankenkassen umzusetzen sind. Es wurde nicht angedacht, die Pflegeprofession einzubeziehen.

Getätigt wurden mit der einheitlichen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ab Mitte 2023 nur Versprechungen in die Zukunft, für die ambulante Pflege fehlt die Personalbemessung gänzlich. Die Umsetzung einer besseren Personalbemessung in der Langzeitpflege dauert zu lange und steht zudem in ihrer vollständigen Umsetzung unter Genehmigungsvorbehalt der Bundesregierung und der Länder. Weiter fehlt es am ernsthaften Willen der Landesregierungen, eine zweijährige Pflegeassistenzausbildung bundesweit zu vereinheitlichen.

Nicht anders sieht es im Krankenhausbereich aus. Die auch hier dringend benötigte einheitliche Personalbemessung wird durch das Bundesgesundheitsministerium auf die lange Bank geschoben. Der Deutsche Pflegerat hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 eine wirksame und sofort umsetzbare Interimslösung zur Personalbemessung vorgelegt. Hierauf bleibt das Bundesgesundheitsministerium seit Januar 2020 eine Antwort schuldig.

Eine Finanzierungsreform der pflegerischen Versorgung mit Begrenzung der Zuzahlungspflicht in der ambulanten und stationären Langzeitpflege wurde nicht angegangen.

Wenn die KAP in der nächsten Legislatur nicht in der Bedeutungslosigkeit versinken soll, benötigen wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Arbeitsbedingungen der Pflegenden und den Lebensbedingungen der Pflegebedürftigen und Ihrer Angehörigen.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Parteien-Check für Pflegepolitik

DBfK startet PflegOMat zur Bundestagswahl

Berlin, 25. August 2021 – Pflegepolitik muss dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zufolge ein zentrales Wahlkriterium für alle Wahlberechtigten sein. Das ist spätestens durch die Pandemie überdeutlich geworden. Deshalb startet der DBfK den DBfK-PflegOMat, mit dem man überprüfen kann, wie die Parteien pflegepolitische Forderungen umsetzen wollen.

„Wenn wir auch in Zukunft eine sichere und hochwertige Gesundheitsversorgung in Deutschland gewährleisten wollen, muss die anstehende Bundestagswahl auch eine Pflegewahl werden“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Der massive Personalmangel wird sich verschärfen, da weitere Kolleginnen und Kollegen den Beruf verlassen werden, der Bedarf nach professioneller Pflege steigt und ohne eine deutlich spürbare Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen können wir weder die Kolleg/innen im Beruf halten, noch sie zurückgewinnen oder neu für den Beruf begeistern.“

Der DBfK hat deshalb bei den demokratischen Parteien, die im Bundestag vertreten sind, Forderungen eingereicht und die Parteien aufgefordert, sich dazu zu positionieren. Die Parteien konnten sich außerdem dazu äußern, wie sie Forderungen umsetzen wollen oder warum sie Forderungen ablehnen. Die Antworten der Parteien sind in den DBfK-PflegOMat eingeflossen, der damit ein Informationsangebot für die jeweilige individuelle Wahlentscheidung bietet.

„Ich kann nur allen beruflich Pflegenden raten, sich mit den Wahlprogrammen der Parteien aufmerksam auseinanderzusetzen. Mit unserem PflegOMat kann man sich schnell einen Überblick verschaffen, wie die Parteien nach der Wahl pflegepolitisch agieren wollen. Es lohnt zusätzlich ein Blick in die Wahlprogramme, um zu sehen, wie konkret Pflegepolitik bereits hier mitgedacht wurde“, so Bienstein. „Darüber hinaus müssen wir auch bei unseren Patient/innen, Bewohner/innen, den Angehörigen und im eigenen privaten Umfeld darauf hinwirken, dass Pflegepolitik zum Wahlkriterium wird. Früher oder später sind wir alle auf professionelle Pflege angewiesen – sei es durch eine Erkrankung, einen Unfall oder altersbedingt. Professionelle Pflege kann nicht jede/r, aber sie geht alle an!“

Der pflegepolitische Schnellcheck ist unter https://www.dbfk-pflegomat.de/ abrufbar. Auf der Themenseite zur Bundestagswahl hat der DBfK außerdem eine Gegenüberstellung der Wahlprogramme vorgenommen und bietet zur Vorbereitung auf die Bundestagswahl seit Ende Juli auch wöchentliche Talk-Runden zu den Kernforderungen des DBfK an.

Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V.
presse@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77


Personalmangel in der Pflege

Pflexit in der Intensivpflege nimmt zu

26.08.2021 / News – Die personellen Engpässe in der Intensivpflege nehmen zu. Das legen Auswertungen des seit Frühjahr 2020 betriebenen Melderegisters der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) nahe. Die Zahl der betreibbaren Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit gehe von Monat zu Monat zurück, twitterte der Präsident der Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) und wissenschaftlicher Leiter des DIVI-Intensivregisters, Christian Karagiannidis, am Mittwoch.

Das DIVI-Intensivregister erfasst täglich die freien und belegten Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin von etwa 1.300 Akut-Krankenhäusern in Deutschland. So lassen sich etwa während der COVID-19-Pandemie Engpässe in der intensivmedizinischen Versorgung im regionalen und zeitlichen Vergleich erkennen.

Karagiannidis: „Viele Kliniken melden uns Personalprobleme. Das Personal ist müde und wird weniger.“

20-30 % der Pflegefachpersonen auf Intensivstationen wollten ihren Beruf verlassen, weil dieser zu anstrengend geworden sei, verdeutlichte Karagiannidis am Mittwoch dem WDR.

Das liege nicht allein an der Corona-Pandemie, sondern auch an strukturellen Bedingungen: Während in Deutschland eine Pflegefachperson tagsüber 2 Intensivpatientinnen und -patienten sowie nachts 3 betreue, sei das Verhältnis z. B. in den Niederlanden oder den skandinavischen Ländern 1:1.

Entlastung des Personals als Mittel der Wahl

Als Folge der permanenten Überlastung des Personals und dem bereits bestehenden Mangel an Pflegefachpersonen würden die großen Krankenhäuser ihren Bestand an Intensivbetten mit invasiver Beatmungsmöglichkeit reduzieren.

Der DGIIN-Präsident erläuterte im WDR weiter: „Mitte Dezember gab es davon in Deutschland noch rund 12.000, nun sind es nur noch rund 9.000.“

Seiner Meinung nach ist die Entlastung des Personals das einzige, was hilft, um aus der Krise herauszukommen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflexit-in-der-intensivpflege-nimmt-zu


Übergabe – Pflegeupdate

Der Podcast für die Pflege

PU007 – Streik bei den Vivantes-Kliniken und der Charité


 


Neue Episode "Podcast WissenstransFair" erschienen (Eps. 019)

… Vom Blog ins Ohr … Das Dialogzentrum Leben im Alter (DZLA) gibt Ihnen die Möglichkeit, viele auf dem Blog geposteten Inhalte des DZLA und zudem exklusive Podcast-Beiträge auch unterwegs auf Ihrem Handy und/oder im Auto oder „wo auch immer“ zu hören. – Episode 019/2021 – Themen: Episode 019 (26.08.2021): Die Macht der Pflegenden ++ Rehabilitation bei Demenz? ++ Schlaf und …

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Quelle: PM Dialogzentrum Leben im Alter (DZLA), 25.08.2021


Für gute Arbeitsbedingungen gibt‘s keine Impfung – aber ein Projekt

Projekt des Pflegebevollmächtigten macht gute Arbeitsbedingungen in der Pflege möglich

August 2021 – Zum Jahresbeginn startete das auf drei Jahre angelegte Projekt „GAP – Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf“ des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung. Konkret sollen insbesondere kleine und mittelständische Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen unterstützt werden, ihre Arbeitsprozesse hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf zu prüfen und mit Hilfe externer Coaches zu verbessern.

Die Vorarbeiten sind nahezu abgeschlossen: Es wurde eine Projektgeschäftsstelle aufgebaut, Leitfäden mit Maßnahmen zu guten Arbeitsbedingungen entwickelt und aktualisiert. In Kürze werden die ersten Coaches damit starten, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen auf ihrem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen zu begleiten.

Der Pflegebevollmächtige Andreas Westerfellhaus: „Für mein Projekt haben wir schon über 50 Coaches gewinnen können, die derzeit intensiv vorbereitet und geschult werden. Gleichzeitig haben sich auch fast 250 Pflegeeinrichtungen angemeldet, von denen etwa 150 Einrichtungen ab September dieses Jahres ihre Arbeitsbedingungen unter die Lupe nehmen lassen und verbessern wollen. Ich bin von der Resonanz begeistert und davon überzeugt, dass wir unser Ziel von 750 teilnehmenden Pflegeeinrichtungen schnell erreichen werden. Klar ist, dass nicht alle im September beginnen können. Ich empfehle jedoch allen Pflegeeinrichtungen, die Unterstützung bei der Umsetzung besserer Arbeitsbedingungen brauchen, sich zeitnah an die Projektgeschäftsstelle GAP zu wenden, die zu den Details berät und passende Coaches vermittelt.“

Kontaktdaten zur Geschäftsstelle und weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.gap-pflege.de

Quelle: https://www.pflegebevollmaechtigter.de/details/fuer-gute-arbeitsbedingungen-gibt-s-keine-impfung-aber-ein-projekt.html


VdK-Studie: Im Lockdown litten zwei Drittel der zu Hause Gepflegten unter Angst und Isolation

  • VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Noch so eine Zeit überstehen die zu Hause Versorgten und ihre Angehörigen nicht“
  • VdK kündigt Klage gegen die ausgebliebene Erhöhung des Pflegegeldes an

Berlin. Verängstigt und vergessen – so fühlten sich die meisten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause während der Corona-Pandemie. Dies zeigen die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Hochschule Osnabrück, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben und am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Mehr als zwei Drittel der 16.000 Befragten gaben an, sehr unter der psychischen Belastung in dieser Zeit gelitten zu haben. Gleichzeitig waren für viele dringend benötigte Entlastungsangebote weggefallen. VdK-Präsidentin Verena Bentele zog am Montag in Berlin eine bittere Bilanz: „Für die Pflegeheime legte die Große Koalition millionenschwere Rettungsschirme auf, für die Pflegekräfte gab es immerhin Applaus und Boni. Nur für die pflegenden Angehörigen zu Hause gab es mal wieder nix. Damit bestätigte die Politik erneut: Die Pflegenden und Gepflegten zu Hause sind nicht nur die Vergessenen der Pandemie, ihre Belange werden dauerhaft sträflich vernachlässigt.“ Dabei werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Der VdK kündigt als Konsequenz aus der politischen Ignoranz der häuslichen Pflege nun juristische Schritte an. „Deswegen werden wir jetzt die unter anderem einkassierte Erhöhung des Pflegegeldes einklagen – notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Bentele. Die Erhöhung aller Pflegeleistungen im Umfang von 1,8 Milliarden Euro war bereits angekündigt, wurde aber bei der Pflegereform im Juli nicht umgesetzt. Damit sollte der Wertverlust der vergangenen Jahre für alle Pflegeleistungen ausgeglichen werden. Das Geld wird nun zweckentfremdet und umgeleitet, um die Eigenanteile in der stationären Pflege zu bezuschussen. Wegen der Pandemie fand die Pflege zu Hause unter extrem erschwerten Bedingungen statt. So zeigt die VdK-Pflegestudie: 78 Prozent der Pflegebedürftigen empfanden diese Zeit als belastend, bei den pflegenden Angehörigen waren es sogar 84 Prozent. Vor allem die psychische Belastung wog für mehr als 70 Prozent aller Befragten schwer. 76 Prozent fürchteten selbst an Corona zu erkranken und Spätfolgen zu erleiden. 81 Prozent der Pflegebedürftigen und 87 Prozent der pflegenden Angehörigen mieden den Kontakt zu Dritten. Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen verließ sogar das Haus oder die Wohnung nicht mehr – das eigene Zuhause wurde zur Isolationsstation. 37 Prozent der Pflegehaushalte nahmen keine Unterstützungsangebote mehr in Anspruch. Mehr als 16.000 VdK-Mitglieder, die pflegebedürftig sind oder als Angehörige pflegen, haben die Fragen der Hochschule Osnabrück zu ihrer persönlichen Situation während der Pandemie beantwortet.
Alle Studienergebnisse und Fotos von der Pressekonferenz zum Download: www.vdk.de/permalink/82761


Aktionsbündnis Patientensicherheit sucht neue Leuchtturm-Ideen zur Verbesserung von Patientensicherheit

Ausschreibung zum Deutschen Preis für Patientensicherheit 2021/2022

Berlin – Einrichtungen des Gesundheitswesens sind noch zum 7. November 2021 aufgerufen, ihre herausragenden Ideen zur Verbesserung von Patientensicherheit beim Deutschen Preis für Patientensicherheit einzureichen. Ob neue Operationstechniken, Apps und Zubehör oder verbesserte Prozessabläufe mit innovativen Tools – oft sind es verhältnismäßig kleine Änderungen, die helfen können, Fehler in der Arztpraxis, in der ambulanten oder stationären Pflege oder im klinischen Alltag zu vermeiden und die Sicherheit der medizinischen Behandlung zu erhöhen. Diese Ideen sucht das Aktionsbündnis Patientensicherheit, um die besten mit dem renommierten Preis auszuzeichnen.

Prämiert werden beim Deutschen Preis der Patientensicherheit die ersten drei Platzierungen. Die beeindruckendsten Einsendungen sind mit 10.000 Euro für den 1. Platz, 6.000 Euro für den 2. Platz und 3.500 Euro für den 3. Platz dotiert. Der Preis ist innerhalb des Gesundheitswesens mit medialer Aufmerksamkeit verbunden. Dazu gehört auch, dass ein Fachmedium über die Preisträger berichtet. Die offizielle Prämierung erfolgt im Frühjahr 2022. Alle Infos und Bedingungen finden Interessierte unter https://www.aps-ev.de/dpfp/.

Zum neunten Mal schreibt das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern – der Ecclesia Versicherungsdienst GmbH, der MSD Sharp & Dohme GmbH, der Thieme Gruppe und seit diesem Jahr der Inworks GmbH – den Deutschen Preis für Patientensicherheit aus. 29 Leuchtturm-Ideen, die Patientensicherheit fördern und verbessern sollen, prämierte das APS bereits in den vergangenen Jahren.

Eine Jury bewertet die Einreichungen und wählt die Sieger. Peggy Ahl (Apothekerin, Referentin für Qualitätssicherung im Geschäftsbereich Pharmazie, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände),  Dr. Franziska Diel (Leiterin Dezernat Versorgungsqualität, Herausgeberin und Co-Autorin der QEP-Werke, KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung), Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig (Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)), Martin Meilwes, Prokurist der GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH, Birgit Pätzmann-Sietas, Präsidiumsmitglied im Deutschen Pflegerat, Dr. Klaus Schlüter (Medizinischer Direktor der MSD SHARP & DOHME GMBH, Deutschland), Univ.-Prof. Dr. Claudia Doris Spies (Direktorin der Klinik für Anästhesiologie mit Schwerpunkt operative Intensivmedizin der Charité© Campus Mitte und Campus Virchow Klinikum), Prof. Dr. Christoph Straub (Vorsitzender des Vorstands der BARMER), Markus Tannheimer (Geschäftsführung Inworks GmbH) sowie ein Mitglied der BAG Selbsthilfe bilden die Jury.

„Die Entwicklungsteams kennenzulernen, ihre Arbeit zu betrachten und dann das Engagement der Überzeugendsten mit einem Preis zu würdigen – das ist in jedem Jahr ein echtes Highlight und erfüllt uns mit Stolz. Unser Ziel ist, dass die Innovationen auch in anderen Einrichtungen Anwendung finden und für Anregung sorgen können. Sie sind somit Leuchttürme für Patientensicherheit“, erklärt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS und Juryvorsitzende des Preises. „Zuletzt hat sich die Beteiligung auch noch einmal gesteigert, was uns auch insgesamt darauf schließen lässt: Patientensicherheit gewinnt immer weiter an Bedeutung.“

Ausdrücklich erwünscht sind in diesem Jahr Projekte, die sich auf die Bewältigung der Coronakrise und die Förderung und den Einsatz digitaler Techniken beziehen. Die thematische Spezialisierung ist allerdings kein Muss.


Netzwerk-Workshop „Expertenstandard Schmerzmanagement“

Für den 23. Netzwerk-Workshop am 04. Oktober 2021 sind noch Plätze verfügbar, sowohl für eine Präsenz-, als auch eine Online-Teilnahme.

Auf dem Workshop werden die Ergebnisse eines Praxisprojektes vorgestellt, in dem über 20 Einrichtungen mit dem aktualisierten Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“ gearbeitet haben und erstmalig Indikatoren zum pflegerischen Schmerzmanagement getestet haben. In settingspezifischen Arbeitsgruppen werden die Erkenntnisse vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Weitere Informationen finden Sie in der Programmbroschüre zur Veranstaltung.

Auf der Homepage der DNQP finden Sie weitere Informationen zur Veranstaltung sowie die Möglichkeit der Anmeldung.

Quelle: DNQP-Newsletter – August 2021, 24.08.2021