ADS-Wocheninformation 23.05.2022

ADS-Wocheninformation 23.05.2022

Mai-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  • Editorial. Probleme lösen sich nicht von alleine (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Auf den Schultern weniger (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Ukraine-Krieg muss sofort beendet werden. DPR startet Hilfsaktion. Aufruf des ICN (DPR, DBfK, ICN)
  • News. Merkblatt zur Corona-Impfung (BZgA, DPR) | Gute Bezahlung ernst nehmen (DPR) | Deutscher Pflegetag (DPT)
  • DPR-Mitgliedsverbände stellen sich vor. Steckbrief BFLK e.V. (BFLK)
  • Aus den Verbänden. Hochschulische Pflegeausbildung. Vergütung und Ausbau gefordert (u.a. DPR, VPU, DBfK)
  • Vorbereitung auf kommenden Herbst. Expert*innenrat bezieht erstmals Stellung (DPR)

 

Die Mai-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Übergabe – Pflegeupdate

PU027 – Tag der Pflegenden 2022 / Stimmrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss


Hilfe für pflegende Angehörige

BARMER erweitert digitalen Pflegecoach

Berlin, 20. Mai 2022 – Die BARMER baut ihren Service für pflegende Angehörige aus. Dazu erweitert die Pflegekasse ihren digitalen Pflegecoach um das Thema „Bewegung wirksam unterstützen“. Es zeigt pflegenden Angehörigen, wie sie rückenschonend und ohne großen Krafteinsatz Menschen mit eingeschränkter Mobilität helfen können. „Die meisten Menschen werden zu Hause versorgt. Ohne Angehörige, die tatkräftig helfen, würde das Pflegewesen in Deutschland nicht funktionieren. Der digitale Pflegecoach der BARMER vermittelt ihnen Tipps, wie der oftmals anstrengende Pflegealltag etwas leichter gehandhabt werden kann“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Das neue Modul des digitalen Assistenten erkläre unter anderem, wie eine Person beim Gehen unterstützt oder im Bett mobilisiert werden könne. Es informiere weiter zum Umgang mit Stürzen zu Hause. Nicht zuletzt zeige es, wie noch vorhandene Ressourcen bei pflegebedürftigen Menschen für Bewegung aktiviert werden könnten. Der digitale Pflegecoach sei ohne Registrierung oder Anmeldung für alle Interessierten kostenfrei nutzbar.

Weitere Module beim Pflegecoach in Planung

Der im Jahr 2020 eingeführte digitale Pflegecoach werde kontinuierlich ausgebaut. Derzeit beinhalte er sieben Themen. Dabei gehe es zum Beispiel um den Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen und eine angemessene Kommunikation auch zu Tabuthemen wie Inkontinenz und zum Abschiednehmen. Der Coach biete Tipps für pflegende Angehörige, um sich im belastenden Alltag nicht völlig aufzureiben. „Mitunter helfen schon kleine Dinge, um die emotionale und körperliche Belastung spürbar zu verringern. Genau hier setzt der digitale Pflegecoach an“, sagt Straub. Der Online-Helfer werde im Sommer dieses Jahres um weitere Themen ergänzt. Dabei gehe es um die Körperpflege sowie die Hilfe beim Essen und Trinken.

Weitere Informationen zum digitalen Pflegecoach unter: www.barmer-pflegecoach.de.

Quelle: PM Barmer, 20.05.2022


Bundestag beschließt Pflegebonusgesetz

DKG: Ampel für Krankenhauspflege steht auf Rot

20.05.2022 / News – Nachdem bereits Ende März das Bundeskabinett einen erneuten Corona-Bonus für Pflegepersonal verabschiedet hatte, hat diesem nun auch der Bundestag am Donnerstag mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Fraktion Die Linke enthielt sich, alle anderen Parteien stimmten dem Gesetz zu. Damit erhalten mehr als 1,5 Mio. Pflegende für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie zum Juli einen Bonus von bis zu 2.500 Euro.

Intensivpflegefachpersonen erhalten höheren Bonus als Pflegefachpersonen

Insgesamt verteilen sich die 500 Mio. Euro für die Prämienzahlungen im Krankenhaus auf 837 anspruchsberechtigte Kliniken. Die Kliniken müssen den Bonus an Pflegefachpersonen in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachpersonen weitergeben, die 2021 für mind. 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die max. Prämienhöhe von 2.500 Euro für Intensivpflegefachpersonen liegt um das 1,5-fache höher als für Pflegefachpersonen auf bettenführenden Stationen. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft.

Aufbruch in eine neue Pflegepolitik fehlgeschlagen

Für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) beinhaltet das „handwerklich schlechte“ Gesetz „mehr Rückschritt als Fortschritt für die Pflegenden im Krankenhaus“. Das Gesetz sei enttäuschend und ohne Ambition. Für die Pflege in den Kliniken stehe die Ampel auf Rot. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe versäumt, einen Aufbruch für eine neue Pflegepolitik zu starten. Die Gesamtmittel für den Bonus seien deutlich zu gering angesetzt und der Kreis der Anspruchsberechtigten sei zu klein. DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß sagte am Donnerstag: „Viele Pflegende im Krankenhaus werden vergeblich nach einer Prämie Ausschau halten. Wir hatten diese Kritikpunkte seit Wochen vorgebracht. So läuft die Politik Gefahr, dass aus der gut gemeinten Prämie vielfach Frustration entsteht.“

Eine „deutliche Absage an die Pflege“ seien auch die weiteren Änderungen zum Pflegebudget, die „in einer Nacht- und Nebelaktion“ in das Gesetz geschrieben worden seien.

Bis 31. Juli sollen demnach alle Kliniken, die noch kein Pflegebudget für 2020 und 2021 vereinbart haben, über Wirtschaftsprüfer ein Testat über Stellenbesetzungen und Personalkosten erbringen. Diese Fristsetzung sei „völlig unrealistisch“. Werde sie nicht eingehalten, drohten zudem Strafzahlungen.

Pflegende richten sich mit Offenem Brief an Lauterbach

Die Anerkennung pflegerischer Leistungen etwa über die Corona-Prämie sei nicht ausreichend und treffe zudem nicht den gesamten Berufsstand, kritisieren auch zahlreiche Pflegefachpersonen in einem Offenen Brief an Lauterbach. Die Pflegekammer Rheinland-Pfalz hatte am Tag der Pflegenden Unterschriften für den Brief gesammelt, um den Druck auf die Politik zu erhöhen und nachhaltige Lösungen für die berufliche Pflege anzumahnen.

So fordern die Unterzeichnenden z. B. eine „deutliche Aufwandsentschädigung“ etwa über eine vom Bund als Tarifvertragspartei vorgeschlagene Grundgehaltserhöhung auf 4.000 Euro. Als Übergangslösung und schnell wirksames Instrument zur Lohnsteigerung könne eine Steuerentlastung in Form eines fest definierten Freibetrags in Höhe von 1.000 Euro pro Monat dienen. Ferner müssten die die Kompetenzen der Pflegefachpersonen „endlich“ anerkannt werden. Die Bevormundung der Berufsgruppe in ihrem eigenen Berufsfeld sei nicht hinnehmbar.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dkg-ampel-fuer-krankenhauspflege-steht-auf-rot


Impflicht für Beschäftigte in der Altenpflege ist verfassungsgemäß

19. Mai 2022 | News – Das Bundesverfassungsgericht hat die auch in Altenheimen geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht bestätigt. Das höchste deutsche Gericht wies eine Verfassungsbeschwerde zurück. Mit dem Urteil aus Karlsruhe besteht zumindest rechtliche Klarheit über die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unter anderem in der Altenpflege. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal, argumentierten die Karlsruher Richterinnen und Richter (Az. 1 BvR 2649/21, Beschluss vom 27. April 2022).
Zwar liege ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, räumte das Gericht ein. Alternativ bleibe nur, den Beruf nicht mehr auszuüben oder den Arbeitsplatz zu wechseln. Doch die Abwägung des Gesetzgebers, „dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung“ zu geben, sei nicht zu beanstanden. Generell werde das Recht auf Berufsfreiheit nicht verletzt.
Auch die weitere Entwicklung des Pandemieverlaufs ist laut der Mitteilung kein Grund, von der Beurteilung abzuweichen. Angehörte Fachgesellschaften seien der Meinung, dass die Krankheitsverläufe im Zuge der Omikron-Variante des Coronavirus zwar im Schnitt milder seien – sich „die Zusammensetzung der Risikogruppen und ihre grundsätzlich höhere Gefährdung aber nicht verändert habe“.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sieht sich durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Corona-Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal bestätigt. „Der Staat ist verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/artikel/2022_05/2022_05_19_einrichtungsbezogene_impfpflicht_verfassungsgemaess?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=AHI_AP_NL_20220519


Gesundheitsausschuss billigt Corona-Bonus für Pflegekräfte

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat grünes Licht gegeben für den Corona-Pflegebonus. Der Gesetzentwurf (20/1331) der Koalitionsfraktionen wurde am Mittwoch im Ausschuss in geänderter Fassung mit breiter Mehrheit gebilligt. Für die Vorlage stimmten neben den Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP auch die Fraktionen von Union und AfD, die Linke enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden.

Von dem Bonus sollen Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen profitieren. Insgesamt stehen für den Pflegebonus eine Milliarde Euro bereit. Es sollen 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen in Krankenhäusern verwendet werden und weitere 500 Millionen Euro für einen Bonus in der Langzeitpflege.

In den Ausschussberatungen verständigten sich die Abgeordneten darauf, auch Leiharbeitnehmer in der Pflege und die DRK-Schwesternschaften in die Bonusregelung einzubeziehen. Der Bonus soll steuer- und abgabenfrei ausgezahlt werden.

Der Ausschuss nahm auch mehrere fachfremde Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen an, die nicht mit dem Bonus zusammenhingen. Dabei ging es unter anderem um die Verlängerung pandemiebedingter Sonderregelungen in der Pflege und die Einbeziehung der Apotheken in die Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 246, 18.05.2022

Hierzu auch: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/karl-lauterbach-dank-fuer-unermuedlichen-einsatz-bundestag-beschliesst-bonus-fuer-pflegekraefte.html


„Niemand muss zu begründen haben, warum er oder sie weiterleben will – egal wie alt oder wie krank“

Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa zur heutigen Orientierungsdebatte zum assistierten Suizid

Berlin, 18. Mai 2022. „Die Abgeordneten erörtern heute im neuen Bundestag erneut die Frage, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidhilfe vom Februar 2020 für den Gesetzgeber ergeben. Wir brauchen Regelungen, die verlässlich verhindern, dass Angebote der Suizidassistenz Menschen unter Rechtfertigungsdruck setzen. Weiter leben zu wollen bedarf keiner Begründung – ganz unabhängig davon, wie alt oder krank man ist.

Schon heute ist die Zahl der Suizide bei Menschen über 65 erschreckend hoch. Suizid spiegelt eine Realität der Verzweiflung, Vereinsamung gerade bei Männern über 90, die in unserer Leistungsgesellschaft keine Wertschätzung erleben. Diese Realität darf nicht durch eine erleichterte Zugänglichkeit von Suizidhilfe banalisiert und verschärft werden.

Die Caritas fordert verbesserte Suizidprävention – gerade auch für ältere Menschen. Ebenso unverzichtbar sind weitere Anstrengungen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und die Gewährleistung guter Betreuung durch ausreichend qualifiziertes Personal in der stationären und ambulanten Altenhilfe.

Für die Einrichtungen und die Beschäftigten in unseren Diensten ist wichtig zu bekräftigen: Niemand ist verpflichtet, an einem Suizid mitzuwirken. Dieser vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundsatz gilt für natürliche Personen, aber auch für Träger von Einrichtungen und Diensten. Das Gesetz muss dies klarstellen. Die Pandemie-Erfahrung hat gelehrt: Wir brauchen eine soziale Infrastruktur mit Räumen für das Leben, in denen sich Menschen bis zuletzt in sorgenden Händen gut aufgehoben fühlen.“

Quelle: PM Deutscher Caritasverband, 18.05.2022


Diakonie und Kirche fordern Suizidpräventionsgesetz

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland fordern vor einer gesetzlichen Neuregelung des assistierten Suizids die Verabschiedung eines Suizidpräventions-Gesetzes.

EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus: „Suizid-Prävention muss allem anderen vorgehen. Menschen, die für sich keinen anderen Ausweg mehr sehen, und ihre An- und Zugehörigen dürfen wir nicht sich selbst überlassen. Wir wollen sie begleiten und ihnen möglichst Alternativen aufzeigen, ohne ihr Selbstbestimmungsrecht in Frage zu stellen. Wir müssen schon viel früher ansetzen, wenn Menschen in einer für sie unerträglichen Lebenslage oder bei einer schweren Erkrankung einen Suizidwunsch äußern. Dies müssen wir schärfer wahrnehmen und Menschen in suizidalen Krisen frühzeitig helfen und sie professionell unterstützen.“

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Suizid-Prävention setzt bereits weit vor einem assistierten Suizid an. Dazu gehören ein Aktionsplan, um Öffentlichkeit und Fachkräfte für das Thema umfassend zu sensibilisieren, sowie ein breites Netz von leistungsfähigen Präventions- und Krisendiensten. Außerdem müssen mehr psychotherapeutische und psychosoziale Angebote geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für Jugendliche und ältere Menschen.“

Diakonie und Kirche sprechen sich dafür aus, dass bestehende Angebote ausgebaut werden, die speziell auf die soziale Teilhabe älterer Menschen zugeschnitten sind und sozialer Isolation und Einsamkeit entgegenwirken.

Darüber hinaus müssen auch die Menschen die Möglichkeit haben, ein individuelles ganzheitliches Beratungsangebot zur gesundheitlichen Versorgung in der letzten Lebensphase in Anspruch zu nehmen, auch die, die nicht in Einrichtungen leben. Ein weiterer zentraler Punkt zur wirkungsvollen Suizid-Prävention ist der Ausbau der Palliativversorgung.

Zur Neuregelung des assistierten Suizids liegen dem Bundestag bislang drei interfraktionelle Gesetzesvorschläge vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen in Bezug auf das eigene Sterben gestärkt und den Gesetzgeber aufgefordert, tätig zu werden.

„Die individuelle Lage und Verletzlichkeit der Menschen mit Suizidwunsch muss bei der gesetzlichen Neuregelung besonders in den Blick genommen werden“, sagt Diakonie-Präsident Lilie. Dazu müssen spezialisierte und bedarfsgerechte Beratungs- und Hilfsangebote flächendeckend aufgebaut und dauerhaft gesichert werden. Zudem müssen die Beratungsangebote auch für Angehörige und Verwandte sowie für Mitarbeitende geöffnet werden, für die ein Suizid ebenfalls eine Belastung darstellen kann. „An dieser Stelle hat jeder der drei bisher im Bundestag vorliegenden Gesetzentwürfe zur Neuregelung des assistierten Suizids große Lücken.“ Darüber hinaus fänden sich nicht in allen Entwürfen hinreichende Fristen zur Sicherung der Beständigkeit eines Suizidentschlusses. „Gute Beratung braucht auch Zeit, um wirksam werden zu können. Ein Verlauf von mindestens acht Wochen muss abgewartet werden. Anderes kann allenfalls bei terminaler Diagnose gelten“, so Lilie und Kurschus.

Das parlamentarische Verfahren wird begleitet durch eine zivilgesellschaftliche Debatte, an der sich die Diakonie und die Kirchen beteiligen. Dazu hat die Diakonie 2020 einen innerverbandlichen Diskussionsprozess gestartet. Dabei ist eine Orientierungshilfe zum assistierten Suizid entstanden, die sich an die diakonischen Einrichtungen und Dienste richtet. Die Orientierungshilfe und die Forderungen von evangelischer Kirche und Diakonie werden am Donnerstag im Rahmen eines parlamentarischen Abends Politikerinnen und Politikern vorgestellt.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-der-diakonie-deutschland-zum-suizidpraeventionsgesetz

Orientierungshilfe zum Umgang mit Sterbewünschen, suizidalen Gedanken und Wünschen nach Suizidassistenz:

https://www.diakonie.de/diakonie-texte/022022-orientierungshilfe-zum-umgang-mit-sterbewuenschen-und-dem-assistierten-suizid

https://www.diakonie.de/journal/selbstbestimmt-sterben

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von Diakonie Deutschland und Evangelische Kirche in Deutschland, Berlin, 18. Mai 2022


Insellösungen helfen nicht –

ambulante Pflege braucht endlich ganzheitliche digitale Anwendungen

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) zeigt auf seinem Werkstattgespräch „Aufbruch ins Digitale: Best-Practice-Projekt zur digitalen Pflegedokumentation in der ambulanten Pflege“ am 18.05.2022 Best practice Beispiele für eine gelungene digitale Pflegedokumentation:

„Alle sprechen von der Digitalisierung, doch für die ambulanten Dienste werden konkrete Anwendungen abgelehnt. Alle technischen Voraussetzungen sind längst vor Ort, Investitionen in Hard- und Software sowie Schulungen werden getätigt und dann dürfen diese Möglichkeiten nicht für die digitale Pflegedokumentation angewandt werden“, so Sebastian Wirth, DEVAP-Vorstand und Vorsitzender DEVAP-Fachausschuss Ambulant.

„Seit Jahren kritisiert der DEVAP, dass es an verbindlichen, einheitlichen und ganzheitlichen Möglichkeiten fehlt und nicht die Hardware das Problem ist. Es fehlt ein Masterplan zur Digitalisierung in der ambulanten Pflege. Digitales Handeln findet weiterhin – wenn überhaupt – nur in kleinen Insellösungen und nicht für die großen Themen statt.“

Beim digitalen DEVAP-Werkstattgespräch „Aufbruch ins Digitale: Best-Practice-Projekt zur digitalen Pflegedokumentation in der ambulanten Pflege“ wurde hierzu mit 89 Teilnehmenden intensiv diskutiert und Best practice Beispiele der DSP Elbdiakonie gGmbH Hamburg und der Diakonie vor Ort gGmbH Gummersbach vorgestellt.

„Die Erfahrungen der Dienste zeigen, dass die Kosten für digitale Lösungen und auch der Aufwand für die Schulungen der Mitarbeiter zwar nicht unerheblich sind, die Effizienz nach erfolgreicher Implementierung digitaler Verfahren jedoch enorm ist“, so Wirth weiter. „Wir raten den Diensten dringend jetzt damit zu starten und Erfahrungen zu sammeln. Die Vorgabe, dass z.B. die Unterschiften der Patienten mit „Kuli auf Papier“ zu erfolgen hat, gibt es nicht.“

Der DEVAP stellt fest, dass es bereits viele Träger in Deutschland gibt, die den Weg der digitalen Pflegedokumentation beschreiten und mit dem eLeistungsnachweis abrechnen. Dennoch muss jeder Leistungsnachweis danach wieder ausgedruckt und das Papier für die Abrechnung per Post zur Kasse geschickt werden. Das verursacht Tonnen von Papier- vollkommen unnötig. Der DEVAP kritisiert weiterhin, dass bisher nur wenige Krankenkassen, aber leider auch sehr große Kassen wie die Techniker Krankenkassen und die AOK Sachsen vereinzelt die Unterschriften der Patienten auf dem eLeistungsnachweis abgelehnt haben. Diese Verfahren müssen endlich im Jahr 2022 ankommen.

„Parallel muss auf Bundesebene ein Masterplan mit durchgängig einheitlichen digitalen Lösungen entwickelt werden. In die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach angekündigte Nationalen Strategie zur Digitalisierung muss die Expertise der Pflege entsprechend einbezogen werden.“, so Wirth abschließend. „Der DEVAP entwickelt und erprobt seit Jahren praxisnahe Bausteine für die Digitalisierung in der ambulanten Pflege und steht mit seiner Expertise gern zur Verfügung.“

Der DEVAP fordert seit Jahren einheitliche und für alle verbindliche digitale Lösungen in der ambulanten Pflegedokumentation, der Leistungserfassung und der Abrechnung. Zum Thema wurde eine umfangreiche Pressemappe veröffentlicht

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 18.05.2022


Corona

Gesundheitsministerkonferenz will Masterplan für den Herbst

Covid-19 / 17.05.2022  – Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) will sich gemeinsam mit dem Bund frühzeitig für eine neue Corona-Welle ab Herbst rüsten. Aus Sicht der Länder müsse das Infektionsschutzgesetz (IfSG) spätestens mit Auslaufen der Befugnisgrundlagen § 28 a Abs. 7 und Abs 8 IfSG überarbeitet werden. Den Ländern sollten gesetzliche Befugnisse eingeräumt werden, um auf das Infektionsgeschehen im Herbst und Winter reagieren sowie notwendige Infektionsschutzmaßnahmen ergreifen zu können. „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei“, sagt die GMK-Vorsitzende, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra-Grimm Benne, „wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen. Mit Blick auf den Herbst und Winter müssen wir mit dem Auftreten neuer Virusvarianten rechnen.“ Das Bundesgesundheitsministerium sollte daher rasch einen Masterplan zur Pandemiebekämpfung im Herbst gemeinsam mit den Ländern abstimmen.

Zu den Maßnahmen, mit denen auf das Infektionsgeschehen im Herbst reagiert werden könnte, gehören aus Sicht der GMK insbesondere

  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • 3G- oder 2G-Regelungen mit entsprechender Zugangsbeschränkung für risikogefährdete Bereiche und Einrichtungen
  • die Verpflichtung zur Erstellung von verbindlichen Infektionsschutzkonzepten

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/gesundheitsministerkonferenz-will-masterplan-fuer-den-herbst


Würdigung

WHO-Auszeichnung für alle Pflegenden in Deutschland

16.05.2022 / News – Stellvertretend für alle Gesundheits- und Pflegefachpersonen im Land haben die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, der Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, eine Auszeichnung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überreicht. Die Pflegenden würden für ihren unentwegten Einsatz zur Aufrechterhaltung der Versorgung von Patientinnen und Patienten während der Covid-19-Pandemie und in Erinnerung an das Internationale Jahr der Gesundheits- und Pflegefachpersonen 2021 geehrt, teilte die Pflegebevollmächtigte am Montag mit.

Moll: Symbole und Zeichen allein ändern nicht viel

Moll sagte anlässlich der Preisverleihung vergangenen Freitag: „Wir übergeben den Preis dem Deutschen Pflegerat stellvertretend für die vielen Tausend Menschen, die in den Krankenhäusern, in den Pflegeeinrichtungen und zu Hause wirklich großartige Arbeit geleistet haben. Ich weiß, dass eine solche Auszeichnung ein Zeichen der Anerkennung ist und gut tut. Ich weiß aber auch, dass sich an der Situation in der Pflege durch Symbole und Zeichen alleine nicht viel ändert. Deshalb werden wir weiterhin alles tun, damit sich in der Pflege die Arbeitsbedingungen weiter verbessern und wir damit durch mehr Pflegekräfte die optimale Versorgung der Menschen sicherstellen.“

Vogler verwies darauf, dass mit der Würdigung auch eine Verpflichtung einhergehe. „Wir freuen uns und fühlen uns geehrt“, sagte die DPR-Präsidentin, die die Auszeichnung stellvertretend für alle professionell Pflegenden in Empfang nahm und ergänzte, dass diese Geste neben dem Dank auch eine Mahnung beinhaltet.

„Es gilt das Gesundheitswesen in Zukunft sicher und vorbereitet für die heutigen und kommenden Herausforderungen aufzustellen. Die Weichen für eine tiefgreifende Veränderung im Gesundheitssystem müssen jetzt beherzt und mutig begonnen werden.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/who-auszeichnung-fuer-alle-pflegenden-in-deutschland


Interview mit Björn Zeien und Sascha Platen

health4ukraine: Gemeinschaftlich etwas bewegen

Freie Kapazitäten in Pflegeheimen an geflüchtete ukrainische Pflegebedürftige vermitteln – das ist die Grundidee von health4ukraine. Im Interview mit HCM erzählen zwei der Initiatoren, wie die private Organisation dies in kurzer Zeit auf die Beine stellte und die Politik die Weiterarbeit nun unmöglich macht.
Von Bettina Kleinsteuber » mehr

Quelle: PM Health&Care-Management, 17.05.2022


Veranstaltungen

 

Kongress Lernwelten 2022

Bildung durch Begegnung: Begegnungen in der Ausbildung der Gesundheitsberufe

29. und 30. September 2022, XUND Bildungszentrum Gesundheit Zentralschweiz, Luzern

Infos unter: https://www.lernwelten.info/