ADS-Wocheninformation, 18.03.2019

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Prof. Dr. Edith Kellnhauser mit dem Deutschen Pflegepreis 2019 ausgezeichnet

Franz Wagner: „Edith Kellnhauser hat für die Pflegekammern den Weg bereitet.
Ihr Verdienst für die Professionalisierung der Pflegenden ist von enormer Bedeutung“

Berlin (13. März 2019, Nr. 06/2019) – Der Deutsche Pflegepreis 2019 des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) wurde heute (13. März 2019) im Rahmen einer Gala am Vorabend des 6. Deutschen Pflegetags (14. bis 16. März 2019) in Berlin verliehen. Der Deutsche Pflegepreis wird seit 1999 an Persönlichkeiten oder Institutionen vergeben, die sich durch ihr Wirken um die Pflege und das Hebammenwesen in Deutschland besonders verdient gemacht haben.

Der Preis ehrt ihre Arbeit und ist die höchste nationale Auszeichnung in der Pflege. Er setzt wichtige Akzente und würdigt Meilensteine zur Bewältigung der Herausforderungen in der Pflege und im Hebammenwesen. Denn die Preisträger sind es, die mit ihrer Arbeit und ihrem Einsatz, zusammen mit hunderttausenden professionell Pflegenden, wesentlich für eine bessere Pflege in unserem Land beitragen. Sie geben der Pflege eine starke Stimme.

Im Besonderen gilt dies für die diesjährige Preisträgerin.

„Prof. Dr. Edith Kellnhauser, emeritierte Professorin der Katholischen Hochschule in Mainz, ist die Pionierin der Pflegekammern in Deutschland. Mit ihrer Promotionsschrift zum Thema ´Pflegekammer´ hat sie den Weg für diese bereitet. Ihr Verdienst für die Professionalisierung der Pflegenden ist von enormer Bedeutung. Ich freue mich sehr, sie im Namen des Deutschen Pflegerats mit dem Deutschen Pflegepreises 2019 auszeichnen zu dürfen“, freute sich Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats, bei der Übergabe des Preises.

„Für Edith Kellnhauser ist es von größter Bedeutung, dass die Pflegeberufe eine höhere Anerkennung und Wertschätzung für ihre wertvolle Arbeit erfahren. Dass dies so ist und die Rahmenbedingungen dafür gegeben sind, dafür setzt sich Edith Kellnhauser ihr ganzes Berufsleben ein. Dafür erhebt sie kraftvoll und verbunden mit einem enormen, vor allem auch internationalen Wissensschatz, nach wie vor ihre Stimme und damit hat sie Erfolg. Das zeichnet sie als Frau für die Pflege aus.“

Edith Kellnhauser absolvierte eine Ausbildung zur Krankenschwester und arbeitete als Pflegende und im Pflegemanagement in Deutschland, Großbritannien, Ägypten und in den Vereinigten Staaten. An der Florida International University erlangte sie den Bachelor of Arts in Philosophie und den Master of Science in Pädagogik. Danach arbeitete sie am Deutschen Krankenhausinstitut in Düsseldorf.

1992 wurde sie als Professorin für Pflegemanagement und Pflegepädagogik an die Katholische Hochschule Mainz berufen. 1993 hat sie an der Universität Osnabrück mit der Arbeit ´Krankenpflegekammern und Professionalisierung der Pflege. Ein internationaler Vergleich mit Prüfung der Übertragbarkeit auf die Bundesrepublik Deutschland´ zum Dr. phil. promoviert.

Edith Kellnhauser ist Mitglied in der Vertreterversammlung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und hat im Jahr 2017 für ihre Verdienste das Bundesverdienstkreuz erhalten. „Der Deutsche Pflegerat freut sich, sie heute für ihre Arbeit und für ihren enormen Einsatz für die Pflegeberufe zu würdigen.“

Die Laudatio auf Prof. Dr. Edith Kellnhauser hielt der letztjährige Preisträger des Deutschen Pflegepreises, Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Den Preis für Frau Prof. Dr. Kellnhauser nahm stellvertretend Ulrike Schleicht, Leiterin des Stauferklinikums Schwäbisch Gmünd, entgegen.

Übergeben wurde der Deutsche Pflegepreis 2019 zusammen mit dem Freundespreis der Pflege, verliehen von der Schlüterschen Mediengruppe, dem Pflegeinnovationspreis der Sparkassen-Finanzgruppe, dem BGW Nachwuchspreis sowie dem Preis „Botschafter der Pflege“, verliehen von der BVUK. In der Kategorie „Praxis“, in den letzten Jahren ausgelobt von HARTMANN, wurde in diesem Jahr kein Preis verliehen. Bis Ende Dezember 2019 können sich Einrichtungen aus dem stationären und ambulanten Bereich mit einer Idee zur langfristigen Bekämpfung des Personalengpasses in der Pflege bewerben.

Bitte beachten Sie zum Thema auch die Presseinformation „Deutscher Pflegepreis – Eine Auszeichnung für die Pflege“ des Pressebüros des Deutschen Pflegetags (mit allen Preisträger/innen). Diese und weitere Infos zur Vergabe des Deutschen Pflegepreises finden Sie unter www.deutscher-pflegepreis.de.

 

Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


 

DPR: Deutschlands Krankenhäuser brauchen ein verbindliches Personalbemessungsinstrument für die Pflege

Expertengruppe des Deutschen Pflegerats legt Vorschläge vor

Berlin (11. März 2019, Nr. 05/2019) – Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG will die Politik auch auf den Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern reagieren. „Die bisherige Umsetzung bleibt jedoch weit hinter dem zurück, was im Interesse von Patientinnen und Patienten und Pflegefachpersonen erforderlich ist“, mahnte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.

Seit dem 01. Januar 2019 sind Regelungen für Pflegepersonaluntergrenzen für ausgewählte pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern per Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums ausgewiesen. Diese gelten u. a. für die Bereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Hierzu sollen ab dem Jahr 2020 weitere Bereiche hinzukommen.

Der DPR fordert dazu auf, im Krankenhaus den tatsächlichen Pflegebedarf bei der Personalbemessung und deren Finanzierung zu berücksichtigen. Positiv sei, dass die Finanzierung der Pflege im Krankenhaus neu geregelt werden soll. „Allerdings laufen die verordneten Personaluntergrenzen ohne Bezug auf eine begründbare reguläre Personalausstattung und ohne Bezug zu Pflegepersonalbudgets. Da diese nur auf kalkulatorischen Größen beruhen besteht die Gefahr von gegenteiligen Effekten. Das ist nicht das, was sich der Gesetzgeber als Ziel wünscht“, machte Wagner weiter deutlich.

Zur Sicherstellung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Patientenversorgung ist es Pflicht, auf eine gesicherte Personalbemessung zurückzugreifen. Mehrfach hat der Deutsche Pflegerat bereits die Entwicklung eines solchen pflegewissenschaftlich begründeten Instrumentes für die Personalbemessung und dessen verpflichtenden Einsatzes in allen Krankenhäusern gefordert.

Vor diesem Hintergrund hat der DPR eine Expertengruppe berufen, die mit der Entwicklung eines solchen Pflegepersonalbemessungsinstruments (PPBI) beauftragt wurde. „Nur auf der Basis eines fundierten und zugleich praxistauglichen Verfahrens kann die pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern bedarfsgerecht und dauerhaft abgebildet und gesichert werden“, betonte Dr. Patrick Jahn, Leiter der Expertengruppe des Deutschen Pflegerats.

Als Orientierungsrahmen für das PPBI des DPR dienen die international verbreiteten Verfahren, die aus einem Scoring (u.a. pflegerische und medizinische Leistungen, Patientenfähigkeiten) eine Ableitung von Zeitwerten zur Personalbindung bzw. Vorgaben von Pflegepersonal-Patientenverhältnissen ermöglichen. Statt einer aufwendigen Einzelleistungsdokumentation sind lediglich die zentralen, den Pflegeaufwand bestimmenden Indikatoren zu erheben. „Damit können ohne übertriebenen bürokratischen Aufwand alle relevanten Faktoren einbezogen werden, die vor Ort zu Leistungen der Pflege führen, um daraus Aufwandsgruppen zu bilden“, führte Prof. Dr. Michael Isfort, der als ausgewiesener Experte zum Thema Personalbemessung in die Expertengruppe des DPR berufen wurde, weiter aus.

Die Expertengruppe des DPR wird ihr grundlegendes Modell für eine bedarfsgerechte Pflegepersonalbemessung auf dem Deutschen Pflegetag am 15. März 2019 erstmalig der Fachöffentlichkeit vorstellen.

Dieses und weitere interessante Themen werden auf dem 6. Deutschen Pflegetag vom 14. bis zum 16. März 2019 in Berlin diskutiert (Homepage Deutscher Pflegetag: www.deutscher-pflegetag.de)

 

Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Patientensicherheit ambulante Pflege: Blinder Fleck im Gesundheitswesen

In Deutschland fehlen bislang Wissen und Instrumente, um die Patientensicherheit in der ambulanten Pflege zu stärken. Nun hat das ZQP hierzu gemeinsam mit Experten aus Praxis, Wissenschaft und Politik siebenzentrale Handlungsfelder identifiziert. Dazu zählen die Sicherheitskultur sowie die Risikobereiche Medikation, Hyg ieneund außerklinische Beatmungspflege.

Berlin, 6. März 2019. Ein Viertel der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird unter Beteiligung eines ambulanten Pflegedienstes versorgt. Das waren 830.000 Personen im Jahr 2017. Insgesamt wird von einem hohen Risiko für die Patientensicherheit in der häuslichen Versorgung ausgegangen – insbesondere,wenn mehrere Akteure wie pflegende Angehörige, professionell Pflegende und Ärzte zusammenwirken. Ungenügende Kommunikation, fehlendes Wissen, Unachtsamkeit und Zeitdruck sowie unklare Prozesse erhöhen gesundheitliche Risiken, etwa für Infektionen, Medikationsschäden und Stürze. Maßnahmen zur Patientensicherheit können hingegen dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen, Fehler zu vermeiden und Schäden abzuwenden. Doch bislang ist das Thema Patientensicherheit in der ambulanten Pflege empirisch betrachtet ein kaum bekanntes Terrain im deutschen Gesundheitssystem. Unter anderem mangelt es an Erkenntnissen über Sicherheitsrisiken sowie an wissenschaftlich fundierten oder fachlich konsentierten Instrumenten zur Verbesserung der Patientensicherheit in der ambulanten Pflege.

Vor diesem Hintergrund hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) eine Perspektivenwerkstatt mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik zur Patientensicherheit in der ambulanten Pflege durchgeführt. Das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen hat die Durchführung wissenschaftlich begleitet. Beteiligt waren unter anderem das Aktionsbündnis Patientensicherheit, der AOK-Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der bpa, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ambulante Pflegedienste sowie Pflegeforscherinnen und -forscher.

Nach einer wissenschaftlichen Literaturstudie und vier Expertenkonferenzen wurden sieben zentrale Handlungsfelder identifiziert, die für eine Verbesserung der Patientensicherheit in der ambulanten Pflege hoch bedeutsam sind: Wissen und Kompetenz von beruflich Pflegenden (1), Personaleinsatz (2), Verantwortung ambulanter Pflege im komplexen Setting (3), Kommunikation an der Schnittstelle im Versorgungsprozess(4), Gesundheitskompetenz Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen (5), Sicherheitskultur in der ambulanten Pflege (6) sowie die speziellen Risikobereiche: Medikation, Hygiene, außerklinische Beatmungspflege (7).

„Die Verankerung von Patientensicherheits-Management in der Langzeitpflege – insbesondere im ambulanten Bereich – steckt in Deutschland im Jahr 2019 immer noch in den Kinderschuhen. Dabei wird seit Jahrzehnten über Pflegequalität diskutiert. Patientensicherheit ist aber eine zentrale Bedingung für Pflegequalität“, unterstreicht Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP, die Ergebnisse. Das bedeute nicht, dass sich in der Praxis bis jetzt niemand um Patientensicherheit kümmert.“ Aber es gäbe zu wenig spezifische Erkenntnisse und auch Anreize, um systematisch besser zu werden und aus kritischen Ereignissen zu lernen, so Suhr weiter.

Gerade im Handlungsfeld „Sicherheitskultur“ wird deutlich, wie wichtig systematisches Erfassen von kritischen Ereignissen und das Lernen aus Fehlern wäre. Dazu kommt den Leitungspersonen in der Pflege eine entscheidende Rolle zu, denn sie sollten maßgeblich zur Etablierung einer offenen und konstruktiven Kultur im Umgang mit Fehlern beitragen. In diesem Zusammenhang rät die Perspektivenwerkstatt auch, Berichts- und Lernsysteme (CIRS) auf Organisationsebene einzuführen. Hinzu kommt unter anderem die Empfehlung, Pflegevisiten weitaus konsequenter als bisher in der ambulanten Pflege zu etablieren.

„Pflegenden muss ermöglicht werden, aus Fehlern zu lernen. Denn Fehler gehören leider zur Arbeit – deren Fortführung aber nicht. Ich erwarte von der Politik, dass sie für die Einrichtungen stärkere Anreize setzt, eine systematische Fehlerkultur zu etablieren und CIRS-Systeme zu etablieren“, fordert Suhr.

Das vollständige Ergebnispapier mit einer detaillierten Beschreibung der Handlungsfelder und Schlussfolgerungen für die Verbesserung der Patientensicherheit in der ambulanten Pflege ist kostenfrei auf der Webseite des ZQP verfügbar.

Quelle: ZQP-Presseinformation, 06.03.2018


Intensivpflege: Umfrage zeigt dramatische Entwicklung

11.03.2019 / News – Jede dritte Intensivpflegefachperson will in den nächsten 5 Jahren aus dem Beruf aussteigen. Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) und des Ärzteverbandes Marburger Bund. Die Untersuchung ist nach Angaben der beiden Verbände die bisher deutschlandweit größte Umfrage unter Intensivpflegenden.

Insgesamt 2.498 Intensivpflegekräfte wurden zwischen 14. und 21. Januar dieses Jahres befragt. Davon bestätigen 97 % die deutlich gestiegene Arbeitsbelastung, genauso viele bestätigen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen insgesamt. 33,6 % der Studienteilnehmer gaben an, ihren Arbeitsanteil in den kommenden 2 Jahren reduzieren zu wollen.

Als Hauptgründe für die Unzufriedenheit nannten die Befragten einen hohen Zeitdruck, die zunehmende Ökonomisierung in den Kliniken und schlechte Personalschlüssel.

„Diese Zahlen belegen eine dramatische Entwicklung in der Intensivpflege. Nicht nur die intensivmedizinische Versorgung ist bedroht, sondern auch die gesamte Krankenhausstruktur und damit die Existenz der Krankenhäuser – vom Kreiskrankenhaus bis zum Maximalversorger“, sagte der Past-Präsident der DGIIN, Reimer Riessen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/37645-umfrage-zeigt-dramatische-entwicklung/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=BibPflege_20190312&utm_content=Mailing_11280879


Gerechtigkeit herstellen, Sektorengrenzen abbauen!

Weiterentwicklung der Pflegeversicherung – zweiter Aufschlag

Mit dem zweiten „fact sheet“ ihrer gemeinsamen Kampagne zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung stellen der Verband Katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD) und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e. V. (DEVAP) den Abbau der Sektorengrenzen in den Mittelpunkt der Diskussion. Ausgehend von dem gemeinsamen Impulspapier vom Oktober 2018 wollen die beiden Verbände DEVAP und VKAD mit ihrer Kampagne die Neuordnung der Pflegeversicherung weiter vorantreiben.

„Schon das erste „fact sheet“ hat für viel Aufmerksamkeit und Nachfragen gesorgt“, resümiert Dr. Hanno Heil, Vorsitzender des VKAD. „Nun ist es wichtig die Diskussion am Laufen zu halten und weiterführende Vorschläge und Kritiken zu würdigen und in die Bearbeitung der Themen einzubeziehen. So greifen wir in diesem Sheet die Notwendigkeit des bedarfsorientierten Zugriffs aller Pflegebedürftigen auf Leistungen der Pflege, Hauswirtschaft und sozialen Betreuung auf. Dieser Zugriff muss unabhängig von der Frage, wo man wohnt, wie alt man ist oder von welchen krankheitsbedingten Einschränkungen man betroffen ist, möglich sein – leicht verständlich und bürokratiearm. Voraussetzung hierfür ist eine Angleichung des Leistungserbringungsrahmens in allen Bereichen“, erklärt Dr. Heil.

„Eine Einteilung in einen ambulanten und einen stationären Sektor ist überholt.  Für den Wohnort Pflege-heim muss künftig die Finanzierungsverantwortung vollständig für die Behandlungspflege in das SGB V zurückgeführt werden, so wie es heute auch für das Wohnen in der eigenen Häuslichkeit gilt. Zusätzlich tragen die Pflegebedürftigen selbst – je nach Wohnform – alle „Haushaltskosten“, die für Verpflegung und Miete und Nebenkosten des Wohnens entstehen. Denkbar ist ein verbleibender Eigenanteil für die pflegebedingten Kosten“, erläutert Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender DEVAP, mögliche Finanzierungsszenarien.

In Folge dieser Neuordnung entfällt die Trennlinie zwischen „ambulant und stationär“. Freiraum für innovative Formen einer modularisierten und damit auch individueller wählbaren Leistungserbringung entsteht. Da sind sich beide Verbandsvertreter einig.

Zur Berechnung der Eigenanteile sehen DEVAP und VKAD weiteren Forschungsbedarf. Dies betrifft auch die Frage nach der Modularisierung von Leistungen sowie die Harmonisierung der heute noch unterschiedlichen Finanzierungslogik im ambulanten und stationären Pflegesektor.

Quelle: DEVAP-VKAD-Pressemitteilung, 11.03.2019


EU-Signal zum Schutz von Hinweisgebern kann Leben retten

Berlin, 13.03.2019 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die gestrige Einigung innerhalb der EU für einen wirksamen Whistleblowerschutz ausdrücklich. „Leider gehört Deutschland noch immer zu den Staaten, in denen Hinweisgeber gravierende Konsequenzen befürchten müssen, wenn sie Missstände aufdecken. Gerade im Gesundheitswesen gibt es zahlreiche Beispiele, die das belegen“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel. „Patient/innen und Bewohner/innen erlitten bleibende Schäden oder haben sogar ihr Leben verloren, weil Mitarbeiter/innen bedroht bzw. zum Stillschweigen verpflichtet wurden. Wer seinem Gewissen folgt und Gesetzesverstöße, Qualitätsmängel oder Betrug anprangert, wird häufig als Verräter, Nestbeschmutzer oder Denunziant angesehen und behandelt. Das Ansehen der Einrichtung gilt dann mehr als die körperliche Unversehrtheit, die Würde und das Leben von Schutzbefohlenen. Das darf nicht hingenommen werden, ganz im Gegenteil. Eine Gesellschaft ist dringend auf verantwortungsbewusste Menschen angewiesen, die zum Wohle Anderer uneigennützig handeln und Zivilcourage zeigen. Sie brauchen Unterstützung und Ermutigung statt arbeitsrechtlicher Konsequenzen und Repressalien. Wir fordern daher Arbeitgeber im Gesundheitswesen auf, Hinweise auf Fehler und Mängel als wichtige Chance zu betrachten, die genutzt werden muss und vor schlimmen Folgen bewahrt. Und wir fordern Pflegefachpersonen auf, ihre professionelle Verantwortung als Fürsprecher kranker und pflegebedürftiger Menschen ernst zu nehmen. Der Ethikkodex des Weltverbands der Pflegeberufe formuliert es so: ‚Die grundlegende professionelle Verantwortung der Pflegenden gilt dem pflegebedürftigen Menschen‘. Der DBfK wird in Kürze eine Broschüre herausgeben, die Wege zu mehr Sicherheit für zu Pflegende aufzeigt und professionell Pflegenden eine Handlungshilfe bietet.

Im April 2018 hatte die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zum Whistleblowerschutz vorgelegt.  Lange waren sich EU-Parlament und die Vertreter der EU-Staaten danach uneins, welches Meldeverfahren zugrunde gelegt werden soll. Während die Staaten für ein dreistufiges Verfahren plädiert hatten, wonach sich Hinweisgeber immer zuerst an interne Stellen wenden müssen, wollte das EU-Parlament mehr Wahlfreiheit. Die nun erzielte Einigung ohne den verpflichtenden internen Meldeweg muss nun noch von EU-Staaten und Parlament formell bestätigt werden. Danach haben die Länderregierungen zwei Jahre Zeit, um die neue Richtlinie in nationales Recht zu überführen.

Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, presse@dbfk.de


Stationäre Pflege: Richtlinien für die Qualitätsprüfung liegen jetzt vor

08.03.2019 – Die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege, die der GKV-Spitzenverband am 17. Dezember 2018 beschlossen hatte, sind Ende Februar vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und jetzt veröffentlicht worden. Das teilte der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) mit.

Die Richtlinien treten am 1. November 2019 in Kraft und bilden die verbindliche Grundlage für die Prüfung der Qualität in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die externen Qualitätsprüfungen werden wie bisher durch die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), den Sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (SMD) und den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) durchgeführt.

Durch das neue Prüfverfahren verändern sich die Prüfinhalte und der Prüffokus der externen Qualitätsprüfung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. 21 der 24 Qualitätsaspekte des neuen Prüfinstrumentes beziehen sich auf die Qualität der Bewohnerversorgung. Ergänzend zur externen Qualitätsprüfung kommen erstmalig auch von den vollstationären Pflegeeinrichtungen zu erhebende Qualitätsindikatoren flächendeckend zur Anwendung. Diese werden bei der externen Qualitätsprüfung stichprobenartig auf ihre Plausibilität geprüft.

Ab der Umsetzung des neuen Prüfverfahrens sind die Qualitätsprüfungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen grundsätzlich einen Tag vorher anzukündigen; Anlassprüfungen sollen weiterhin unangekündigt erfolgen.

Einen Download-Link zu den aktualisierten Qualitätsprüfungs-Richtlinien finden Sie auf der Homepage des MDS.

Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Richtlinien-fuer-die-Qualitaetspruefung-liegen-jetzt-vor/(cpg)/A3930?cpg=A3930&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Altenpflege_Newsletter_11_KW&utm_content=Richtlinien-fuer-die-Qualitaetspruefung-liegen-jetzt-vor


„Pflege kollabiert“

Aktionsbündnis „Pflege steht auf“: Kampagnen-Auftakt in Bremen

12.03.2019 – Das Aktionsbündnis „Pflege steht auf“ hat sich am 6. März in Bremen zum Auftakt seiner bundesweiten Protestkampagne getroffen. Unter dem Motto „Pflege kollabiert“ sollen jetzt weitere Mitstreiter gewonnen und die Kassen in den Dialog gezwungen werden.

Seit die Bewegung 2013 ins Leben gerufen wurde, konnte sich keine positive Entwicklung feststellen lassen. Stefan Block, Mitinitiator von Pflege steht auf und Geschäftsführer der ASB Ambulante Pflege GmbH, sieht die Macht der Kassen als untragbar: „Die Kassen bestimmen, was wir für Preise kriegen.“ In der Selbstverwaltung gebe es keine Partnerschaft auf Augenhöhe. Die knapp bemessene Zeit im Pflegealltag sei ein weiteres großes Problem.

Alle Aktionssteilnehmer wollen künftig montags ihre Aktionsshirts tragen, um Aufmerksamkeit zu erregen. Zusätzlich rufen die Initiatoren auch Pflegende aus anderen Bundesländern auf, Säcke voll Überlastungsanzeigen nach Berlin zu bringen und sie dort dem Bundesgesundheitsminister zu überreichen. Entsprechende Formulare stellt die Initiative auf ihrer Homepage zur Verfügung.

Pflege am Limit wird auf der ALTENPFLEGE 2019 vom 2. bis 4. April in Nürnberg mit einem Stand vertreten sein.

Quelle: http://www.haeusliche-pflege.net/Infopool/Nachrichten/Aktionsbuendnis-Pflege-steht-auf-Kampagnen-Auftakt-in-Bremen/(cpg)/A3940?cpg=A3940&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Haeusliche_Pflege_Newsletter_11_KW&utm_content=Aktionsbuendnis-Pflege-steht-auf-Kampagnen-Auftakt-in-Bremen


TSVG: Bundestag beschließt Terminservice- und Versorgungsgesetz

News des Tages/ 14.03.2019 – Der Bundestag hat heute Vormittag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Mit den Stimmen von Union und SPD wurde das umfassende Gesetzeswerk beschlossen. Mit dem TSVG soll insbesondere erreicht werden, dass gesetzlich Versicherten künftig schneller einen Arzttermin erhalten. In dem Gesetz sind aber beispielsweise auch neue Regelungen zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vorgesehen.

Kern des Gesetzes ist der Ausbau der Terminservicestellen. Sie sollen zentrale Anlaufstellen für Patienten werden und rund um die Uhr über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 erreichbar sein. Parallel dazu wird das Mindestsprechstunden-Angebot der Vertragsärzte auf 25 Stunden pro Woche erhöht. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Mit Blick auf Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wurde beschlossen, dass Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen künftig nur fachbezogene MVZ gründen dürfen. Auch die Gründungsbefugnis für zahnmedizinische Versorgungszentren durch Krankenhäuser wird eingeschränkt (siehe auch: MVZ – Schluss mit gefühlten Bedrohungen von Susanne Müller, BMVZ).

Darüber hinaus soll das TSVG dazu beitragen, Hebammen und Entbindungspflegern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurden die Krankenkassen verpflichtet, sich bei Pflegepersonal in den kommenden fünf Jahren zu 50 Prozent an Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit finanziell zu beteiligen. Dies soll nun auch für Hebammen und Entbindungspfleger gelten, die in Krankenhäusern tätig sind.

Das TSVG sieht zudem vor, dass die Krankenkassen bis spätestens 2021 ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten müssen. Wer möchte, soll auch mit dem Smartphone oder Tablet auf medizinische Daten zugreifen können – ohne, dass er dafür die elektronische Gesundheitskarte benötigt.

Mit dem Gesetz ändern Union und SPD zudem einige Regeln in der Selbstverwaltung. So wird das Bundesgesundheitsministerium Mehrheitsgesellschafter bei der Gesellschaft für Telematik (Gematik), was insbesondere bei den Kassen für großen Unmut gesorgt hat. Zudem ändern sich die Vorgaben für die Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zur Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden: Hersteller von Medizinprodukten können künftig die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung einer Erprobung selbst in Auftrag geben. Entscheiden sie sich dagegen oder lassen sie die vom G-BA gesetzte Frist verstreichen, vergibt der G-BA den Auftrag wie bisher nach einem Ausschreibungsverfahren. Zudem wurde im TSVG festgelegt, dass der G-BA die Bedarfsplanungs-Richtlinie bis zum 1. Juli 2019 überprüfen muss.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/37675-bundestag-beschliesst-terminservice-und-versorgungsgesetz/


Pflegeschulen fit machen für die Zukunftsberufe

Familienministerin Giffey und Gesundheitsminister Spahn sprechen mit Pflegeschülerinnen und -schülern des DRK über die Reform der Ausbildung

Für das Ziel, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken, ist die Reform der Pflegeberufe unverzichtbar. Am 1. Januar 2020 starten die neuen Pflegeausbildungen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn besuchten heute (Donnerstag) gemeinsam das biz Bildungszentrum für Pflegeberufe der DRK Schwesternschaft Berlin, um sich mit Pflegeschülerinnen und -schülern über die neuen Ausbildungen auszutauschen.  Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Pflege ist ein Zukunftsberuf: krisenfest und digitalisierungssicher. Allerdings ist es dringend nötig, dass wir die Rahmenbedingungen verbessern. Mit der Einführung der neuen Pflegeausbildungen am 1. Januar 2020 machen wir die Ausbildung moderner und attraktiver. Das stellt auch die Pflegeschulen vor neue Herausforderungen, aber wir unterstützen sie bei der Umstellung. Als Ergebnis der Arbeitsgruppe ‚Ausbildung‘ der Konzertierten Aktion Pflege unter Vorsitz meines Hauses haben wir daher gemeinsam mit den Partnern die ‘Ausbildungsoffensive Pflege‘ gestartet. Das sind 111 konkrete Maßnahmen, um mehr Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern und die Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe bereits jetzt in der Vorbereitungsphase auf die neuen Pflegeausbildungen und bis zum Abschluss des ersten Ausbildungsjahrganges Ende 2023 konkret zu unterstützen. Zu den vereinbarten Maßnahmen gehört auch, dass die Pflegeschulen am ‘DigitalPakt Schule‘ teilhaben können“. Bundesgesundheitsminister Spahn: „Die Pflege braucht ein besseres Image. Und die neue, moderne Ausbildung trägt dazu bei. Gemeinsam können wir die Vertrauenskrise in der Pflege überwinden und den Beruf wieder attraktiv gestalten. So dass Eltern stolz sein können, wenn sich ihr Kind für eine Ausbildung in der Pflege entscheidet. Wir sorgen dafür, dass der Sozialstaat auch in 10 Jahren noch funktioniert.“ Mehr als zwei Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der Pflege. Rund 140.000 Auszubildende haben im Schuljahr 2017/2018 eine Ausbildung in der Pflege begonnen. Derzeit gibt es in Deutschland rund 1.500 Pflegeschulen. Im Rahmen der „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019-2023) sollen die Zahl der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden bis zum Ende der Offensive 2023 im Bundesdurchschnitt um jeweils 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werden. Um die bisherigen Ergebnisse der „Konzertierten Aktion Pflege“ ging es am Mittag beim Deutschen Pflegetag. Dort nahmen Ministerin Giffey, Minister Spahn und der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Björn Böhning an einer Podiumsdiskussion teil. Die Konzertierte Aktion umfasst fünf Arbeitsgruppen, die konkrete Ziele und Maßnahmen erarbeiten, um gut ausgebildete und engagierte Pflegefachkräfte für das neue Berufsfeld zu gewinnen. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 1 wurden im Januar vorgestellt und die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023) gestartet. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen 2-5 werden im Sommer 2019 präsentiert.  Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmfsfj.de, www.pflegeausbildung.net sowie unter www.bundesgesundheitsministerium.de

Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, Pressemitteilung 012 , Veröffentlicht am 14.03.2019


Deutscher Pflegetag 2019

Das ist nötig, um die Pflege aus der Krise zu führen

14.03.2019 / News – Der Pflegeberuf befinde sich in der Krise. Um die Rolle der Pflege zu stärken und einen Weg aus dieser Krise zu finden, seien vielfältige Änderungen nötig, die Politik und Arbeitgeber angehen müssten. Das betonte  der Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), Franz Wagner, am Donnerstag im Rahmen der Pressekonferenz zum Deutschen Pflegetag 2019. „Beim Pflegeberufegesetz wurden Kompromisse gemacht, die uns nun als Hemmnisse bei der Umsetzung einholen“, sagte Wagner. Um hier die richtigen Wege zu beschreiten, stellte er 4 Forderungen auf:

  1. Versorgung strukturell und inhaltlich den veränderten Anforderungen anpassen

Politik und Arbeitgeber müssten für eine bessere Organisation der Arbeit sorgen durch

  • Reduzierung des bürokratischen Aufwands auf ein Minimum
  • Bessere technische Ausstattung
  • Konzentration auf pflegerische Aufgaben
  • Moderne Arbeitszeitmodelle
  • Verlässlichere Dienstplanmodelle
  • Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
  • Intensivierte Personalentwicklung und -bindung
  1. Aufgabenverteilung und Rollen der Akteure neu regeln

Das hohe Potenzial der Pflegenden würde häufig unterschätzt und durch überholte berufs- und leistungsrechtliche Vorgaben begrenzt, so Wagner. Professionelle Pflege könne Gesundheitsversorgung und Prävention gerade in heute unterversorgten Bereichen oder bei schwer erreichbaren Zielgruppen verbessern. Dafür bedürfe es entsprechender berufs- und leistungsrechtlicher Regelungen.

  1. Investition in Ausbildung und auch in hochschulische Ausbildung
    Wagner forderte anstelle einer Absenkung der Qualifikationsanforderungen „gestufte Qualifikationsniveaus“, um sowohl den Einstieg in das Berufsfeld als auch den Aufstieg innerhalb dessen zu ermöglichen. Angesichts steigender Anforderungen im Beruf sieht Wagner die mit dem neuen Pflegeberufegesetz geschaffene Möglichkeit, regelhaft über ein Hochschulstudium den Beruf zu erlernen, als eine wichtige Ergänzung der pflegerischen Berufsqualifikation. Für einen Einsatz von Studienabsolventen seien noch geeignete Versorgungkonzepte und Stellenangebote nötig. Für „spezifische Aufgaben“ fehle es noch an klinisch orientierten Masterstudiengängen. Dafür brauche es Investitionen in den Qualifizierungsweg, in eine zu schaffende Praktikumsvergütung Studierender, die Refinanzierung der Praxisanleitung und die Hochschulen selbst.
  2. Attraktivität der Arbeitsplätze erhöhen durch mehr Personal, bessere Organisation der Arbeit, qualifizierte Führung und eine angemessene Bezahlung
    „Pflege an sich ist ein phantastischer Beruf mit vielen Facetten und beinahe unendlichen Entwicklungschancen in einer langen Berufskarriere“ sagte Wagner. Um junge Menschen zu begeistern und Aussteiger zurückzuholen, seien Rahmenbedingungen grundsätzlich und nachhaltig zu verbessern.

Wagner betonte, ein erster Schritt, um die Belastung der Pflegenden zu verringern sei eine bessere Personalausstattung mit 100.000 zusätzlichen Stellen. „Diese Zielvorgabe wäre das richtige und entscheidende Signal für eine Trendwende.“ Erforderlich sei ein Personalbemessungsverfahren in allen Versorgungssektoren, „das sich am Versorgungsbedarf der betroffenen Menschen orientiert“, mahnte der DPR-Präsident. Denn ansonsten griffen die gesetzlichen Veränderungen zu Pflegepersonal im Krankenhaus nicht nur zu kurz, sondern liefen im Falle der Pflegepersonaluntergrenzen „sogar Gefahr, das Gegenteil zu erreichen“.
Pflegende erwarteten eine angemessene Vergütung ihrer Arbeit. Angesichts Verantwortung und Belastung müssten sie „deutlich besser verdienen“, so Wagner weiter.

„Gute Führung ist ein wichtiger Baustein.“ Pflegerischer Sachverstand in der Person der Pflegedienstleitung sei auf der obersten Führungsebene zu verankern.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/37680-das-ist-noetig-um-die-pflege-aus-der-krise-zu-fuehren/?utm_source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=BibPflege_20190314&utm_content=Mailing_11286234


Deutscher Pflegetag 2019

Spahn: Pflegende müssen Pflegekammern wollen

15.03.2019 / News – Zu den Pflegekammern in Deutschland zeichneten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und der Staatssekretetär im Arbeitsministerium, Björn Böhning (beide SPD), auf dem Deutschen Pflegetag am Donnerstag ein unterschiedliches Bild. „Wir müssen einen Weg finden, den die Fachleute für sinnvoll halten“, sagte Giffey und stellte unter dem großen Zuspruch des Auditoriums eine bundesweite Pflegekammer nicht in Abrede. Wenn der Zuspruch so groß sei, fügte sie an, müsse „an dem Vorschlag etwas dran sein“.

Böhning sieht dagegen generell keine Notwendigkeit in der Errichtung einer Pflegekammer. In seinem Bundesland Berlin habe man sich dagegen ausgesprochen: „Ich halte das derzeit nicht für gegeben.“

„Ohne Akzeptanz bringt die beste Kammer nichts“

„Will die Pflege eine Pflegekammer?“, stellte Spahn die entscheidende Frage in den Raum und erntete ebenfalls Beifall. Die Bundesregierung allerdings sei nicht in der Pflicht, da die Entscheidung für oder gegen eine Kammer verfassungsrechtlich bei den Ländern angesiedelt sei. Das Beispiel Niedersachsen zeige, dass eine solche Einrichtung in weiten Teilen der Pflege selbst Akzeptanz finden müsse. In Niedersachsen arbeiteten jedoch viele Pflegende aktiv dagegen. Der Pflegeberufsstand müsse die Kammern mit großer Mehrheit wollen. „Deshalb müssen wir gemeinsam dafür werben“, so Spahn weiter. Er könne auch „sehr gut damit leben“, wenn mehrere Landeskammern eine Interessenvertretung auf Bundesebene bündelten. Das aber müsse sich aus der Pflegeszene selbst entwickeln. „Ohne Akzeptanz bringt die beste Kammer nichts“, gab der Gesundheitsminister zu bedenken.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/37686-spahn-pflegende-muessen-pflegekammern-wollen/


Interessante Tagungen, Kongresse und Veranstaltungen

Gesundheitskongress des Westens: „Der Druck nimmt zu: Zeit für mutige Veränderungen!“

26. und 27. März 2019, Köln

Infos unter: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de/programm/?pk_campaign=nl-wiso&pk_kwd=20181120

 

Forschungswelten 2019

4.-5. April 2019,  Hochschule Osnabrück

Infos unter: www.forschungswelten.info

 

Tagung: „Evangelisches Profil im Kontext einer pluralen Gesellschaft“

8.-.9.4.2019, Evangelische Akademie Hofgeismar

Weitere Infos unter: https://www.akademie-hofgeismar.de/programm/detailansicht.php?category=start&exnr=19228

 

TOGETHER EVERYONE ACHIEVES MORE! – 3. Multiprofessionelle Expertentagung
– Innovationen: multiprofessionell, praxisnah, umsetzbar
– im Spannungsfeld von Ökonomie & Qualität

Universität Witten/Herdecke, Do. 11.-Fr. 12. April 2019

Infos unter: https://www.uni-wh.de/detailseiten/news/together-everyone-achieves-more-tagung-2019-7357/

 

Advanced Nursing Practice (ANP): Erweiterte Pflegepraxis nach internationalem Vorbild etablieren: Was braucht es, damit es gelingt?

Berlin, 10.05.2019, Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie

Weitere Infos unter: www.dbfk.de > „Wichtige Termine“

 

Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit incl. Deutscher Pflegekongress

vom 21. bis 23. Mai 2019 in Berlin

Weitere Infos unter: https://www.hauptstadtkongress.de/teilnahme/

 

Europäischer Gesundheitskongress München: Faszination Gesundheitswesen: Auch für die nächste Generation!

26. und 27. September 2019

Anmeldemöglichkeit unter: www.gesundheitskongress.de

7. Christlicher Gesundheitskongress

23. – 25. Januar 2020 in Kassel

Infos unter: www.christlicher-gesundheitskongress.de