ADS-Wocheninformation, 01.04.2019

ADS-Wocheninformation, 01.04.2019

Gemeinsames Personalbemessungssystem für den Krankenhausbereich

DPR ist zuversichtlich, gemeinsam mit der DKG hierzu die Grundlagen zu schaffen

Berlin (25. März 2019, Nr. 07/2019) – „Die professionell Pflegenden in Deutschlands Krankenhäusern brauchen klare und verlässliche Aussagen, was die Personalbemessung in der Pflege angeht. Zugleich muss das Vertrauen, dass tatsächlich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen gewollt ist, wiederhergestellt werden. Der Deutsche Pflegerat ist zuversichtlich, dass wir ein so verstandenes Personalbemessungssystem gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft schaffen“, machte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), heute in Berlin deutlich. Wagner kommt dabei auf den Beschluss des Vorstandes der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zurück. Die DKG will in einem Schulterschluss mit dem Deutschen Pflegerat und Gewerkschaften ein Personalbemessungsinstrument für den Krankenhausbereich entwickeln. Die DKG geht dabei richtigerweise vom Pflegebedarf für das gesamte Krankenhaus (Ganzhausansatz) aus, bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangslagen der Häuser. Richtig ist auch, dass das Personalbemessungssystem in seiner Anwendung flexibel ist, einen angemessenen Qualifikationsmix berücksichtigt und vollständig refinanziert werden muss. Wie ein so verstandenes Personalbemessungsinstrument (PPBI) aussehen kann, hat eine Expertengruppe des Deutschen Pflegerats aktuell vorgeschlagen. Als Orientierungsrahmen für das PPBI des DPR dienen die international verbreiteten Verfahren, die aus einem Scoring (u. a. pflegerische und medizinische Leistungen, Patientenfähigkeiten) eine Ableitung von Zeitwerten zur Personalbindung bzw. Vorgaben von Pflegepersonal-Patientenverhältnissen ermöglichen. Statt einer aufwendigen Einzelleistungsdokumentation sind lediglich die zentralen, den Pflegeaufwand bestimmenden Indikatoren zu erheben, was den bürokratischen Aufwand gering hält. „Das fundierte Modell des Deutschen Pflegerats kann eine wesentliche Grundlage für die gemeinsame Arbeit mit der DKG für ein neues Personalbemessungsinstrument im Krankenhausbereich sein“, zeigte sich Wagner zuversichtlich.
Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de

 


DPR: Hebammenausbildung wird grundlegend reformiert

Bundesgesundheitsministerium mit wegweisender Richtungsentscheidung

Berlin (26. März 2019, Nr. 08/2019) – Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz – HebRefG) vorgelegt. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Der Referentenentwurf sieht eine vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung im Rahmen eines dualen Studiums mit hohem Praxisanteil vor. Das Ministerium geht mit der Akademisierung den richtigen Weg und passt die Anforderungen an Hebammen endlich an die verantwortungsvollen Aufgabenstellungen des Berufes an. Alternativen zu einer akademischen Ausbildung gibt es nicht.
Bewusst spricht sich dabei das Bundesgesundheitsministerium gegen ein Nebeneinander verschiedener Ausbildungswege für Hebammen aus.
Die neue Hebammenausbildung zeigt auch für die weiteren Berufe in der Pflege die notwendig werdenden Wege auf. Sie kann der Lackmustest für diese sein, wenn es darum geht, Deutschlands Pflege nicht halbherzig in die Zukunft zu führen. Die wegweisende Richtungsentscheidung in der Hebammenausbildung zeigt mit Blick auf das verwässerte Pflegeberufegesetz, man kann es auch besser machen.
Einige der Regelungen der geplanten neuen Hebammenausbildung müssen umgehend mit in das pflegerische Studium weiterer Gesundheitsberufe übernommen werden. Dies betrifft vor allem die Ausbildungsfinanzierung der Studierenden durch die Sozialversicherung wie auch die Vorgabe, dass die Studiengangleitung nur durch Berufsangehörige erfolgen kann.“
Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Rechte pflegebedürftiger Menschen:

Neue Arbeitsmaterialien zur Pflege-Charta

Die Pflege-Charta ist ein Rechtekatalog für pflegebedürftige Menschen. Darin wird zusammengefasst und konkret erläutert, wie sich diese Rechte im Alltag widerspiegeln sollen. Um die Umsetzung der Charta in der Pflegepraxis zu unterstützen, hat das ZQP in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hierzu neues Arbeitsmaterial entwickelt. Dieses umfasst unter anderem animierte Erklärfilme, Präsentationsfolien, Arbeitsblätter und interaktive Elemente wie ein Online-Quiz. Neben Basiswissen erhalten Nutzer Anregungen zur Reflexion ihres beruflichen Handelns. Zudem werden ausgewählte Methoden und Instrumente vorgestellt. Die Materialien sind vielfältig einsetzbar, etwa an Pflegeschulen sowie in Fortbildungen, Workshops oder Qualitätszirkeln. Sie können je nach Bedarf einzeln oder zusammenhängend angewendet werden. Alle Arbeitsmaterialien sind unter www.zqp.de/pflege-charta verfügbar und können kostenfrei genutzt werden. Darüber hinaus hat das ZQP den Einblick Rechte pflegebedürftiger Menschen erarbeitet, der zehn zentrale Rechte von Pflegebedürftigen sowie Merkmale guter Pflege zusammenfasst.

Quelle: ZQP Newsletter, 3/2019


Verdi gegen Zwangsmitgliedschaft

Mehmecke kontert: Keine Legitimation, für Pflegende zu sprechen

25.03.2019 / News – Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) hat die Pflegekammer Niedersachsen erneut harsch kritisiert und in einer Resolution „eine Kammer ohne Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflicht“ gefordert. Mit Unverständnis reagierte die angegangene Selbstverwaltung der Heilberufe in der Pflege. Auf der 5. Konferenz des Verdi-Landesbezirks Niedersachsen-Bremen hatten 132 Delegierte laut Resolution „für eine Alternative zur niedersächsischen Pflegekammer“ plädiert, schreibt der Verdi-Landesbezirk in einer Pressemitteilung vom Wochenende. Die Gewerkschaft fordert, alle Pflegekräfte in Niedersachsen zu befragen, „wie sie zu einer Kammer bzw. zu Alternativen stehen“. „Pflegekammern haben den Auftrag, die Bevölkerung vor schlechter Pflege zu schützen. Die fehlenden Möglichkeiten, an den Rahmenbedingungen der Refinanzierung oder an den Arbeitsbedingungen etwas verändern zu können, machen die Pflegekammer jedoch zu einem zahnlosen Tiger“, zitiert die Nordwest Zeitung aus der Resolution. Kammerpräsidentin: „Das würde kein anderer Beruf akzeptieren“ „Verdi hat nicht die Legitimation, für die gesamte Berufsgruppe zu sprechen und schon gar keine Kompetenz, die Pflegefachberufe inhaltlich-fachlich weiterzuentwickeln“, reagierte die Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen, Sandra Mehmecke, in einem exklusiven Statement für BibliomedPflege auf die Forderung der Gewerkschaft. Diese „sollte sich endlich auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege konzentrieren, anstatt die Pflegekammer durch ständiges Infragestellen eines Landesgesetzes zu attackieren“, stellte Mehmecke klar. Die Pflegekammer sei angetreten, um die Situation der professionell Pflegenden in Niedersachsen zu verbessern. „Die Pflege ist erwachsen geworden und muss für sich selbst einstehen. Dafür brauchen wir eine eigene und unabhängige Struktur“, so die Kammerpräsidentin weiter: „Leider erleben wir erneut, dass Berufsfremde über die professionelle Entwicklung der Pflege entscheiden wollen. Das würde kein anderer Beruf akzeptieren.“ Am Wochenende hatten Pflegende in Hannover wieder gegen die Pflegekammer protestiert.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/37748-mehmecke-kontert-keine-legitimation-fuer-pflegende-zu-sprechen/?utm_ source=CleverReach&utm_medium=email&utm_campaign=BibPflege_20190326&utm_content=Mailing_11303702


Neue DBfK-Broschüre: Achtung – Risiko!

Berlin, 28.03.2019 – Die grundlegende professionelle Verantwortung der Pflegenden gilt dem pflegebedürftigen Menschen – so sagt es der ICN-Ethikkodex. Zum Tragen kommt das insbesondere dann, wenn seine Sicherheit in Gefahr gerät. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat jetzt eine Broschüre herausgegeben, die beruflich Pflegenden Information und Handlungshilfe zugleich geben kann: „Achtung – Risiko! Gefährdungsanzeige, CIRS, Whistleblowing – ein Plädoyer für mehr Patientensicherheit“ . Die Broschüre beleuchtet kompakt und gründlich wichtige Aspekte rund um die Gefährdungsanzeige – auch Überlastungsanzeige genannt – sowie den Umgang mit anonymen Berichts- und Fehlermeldesystemen. Den Abschluss bildet ein Kapitel über das Whistleblowing und die Notwendigkeit, dass Hinweisgeber in Deutschland sehr viel besser geschützt werden müssen als das bisher der Fall ist. Gerade im Gesundheitswesen können dadurch Menschenleben gerettet und Pflegebedürftige vor bleibenden Schäden bewahrt werden. Angesichts der Dynamik, die sich gerade zu diesem Thema derzeit auf europäischer Ebene abzeichnet, erhalten die Tipps und Informationen der neuen Broschüre eine besondere Bedeutung.
Die 20-seitige Broschüre im Format A4 ist kostenlos im DBfK-Shop zu bestellen: https://www.dbfk.de/de/shop/artikel/Achtung-Risiko.php.

Versandkosten werden in Rechnung gestellt. Es gibt sie auch als Download unter www.dbfk.de.

Johanna Knüppel, Referentin, Sprecherin, Redakteurin Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, presse@dbfk.de, www.dbfk.de


Beatmete Patienten zu Hause: Eine besondere Herausforderung

Menschen, die zu Hause beatmet und gepflegt werden, sind auf eine gute professionelle Pflege angewiesen. Der neue ZQPRatgeber hilft dabei, die Qualität dieses besonders sensiblen ambulanten Versorgungsbereichs einzuschätzen. Berlin, 28. März 2019. Immer mehr beatmete Menschen leben zu Hause oder in privaten Wohngemeinschaften. Deren Versorgung ist höchst anspruchsvoll – und für die beatmeten Menschen lebenswichtig. Oftmals besteht deswegen große Unsicherheit über die Qualität einer solchen außerklinischen Beatmungspflege. Die Brisanz des Themas wurde nicht zuletzt durch die jüngst veröffentlichten Ergebnisse der ZQP-Perspektivenwerkstatt „Patientensicherheit in der ambulanten Pflege“ deutlich: In der außerklinischen Beatmungspflege fehlt es unter anderem an fachlich gut ausgebildetem Personal, repräsentativen Daten zur Qualität der Versorgung sowie an bundesweit verbindlichen Zulassungsvoraussetzungen für ambulante Pflegedienste, die intensiv-pflegerische Leistungen anbieten. Dabei sind vor allem in der Beatmungspflege richtiges Verhalten im Notfall, der korrekte Umgang mit Geräten und Zubehör sowie penible Hygiene unentbehrlich für die Sicherheit der beatmeten Menschen. Selbst kleine Fehler oder Unachtsamkeiten können gefährliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch für die Lebensqualität ist eine gute Beatmungspflege entscheidend. „Die Versorgungssituation ist für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen teilweise sehr belastend: Insbesondere die Tatsache, auf die Geräte und die qualifizierte Arbeit der Pflegenden und Ärzte angewiesen zu sein, kann stark verunsichern. Auch wird zum Beispiel die Privatsphäre, stark eingeschränkt, wenn ständig professionell Pflegende im eigenen Zuhause sind“, erklärt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). „Vielen Betroffenen fällt es in dieser Lage und ohne fachliche Vorkenntnisse schwer einzuschätzen, ob die Pflege angemessen und fachlich richtig ist.“ Damit dies künftig besser gelingt, hat das ZQP den neuen Ratgeber „Beatmung zu Hause – Gute professionelle Pflege erkennen“ entwickelt. Darin wird leicht verständlich erläutert, was zu einer guten Beratung und zum richtigen Handeln professionell Pflegender gehört und wie man Risiken oder Fehler in der Versorgung ausmachen kann. Im Mittelpunkt stehen die Besonderheiten von intensiv-pflegerischen Tätigkeiten, zum Beispiel bei der Hygiene, der Überwachung der Beatmung oder beim Umgang mit der Tracheal-Kanüle. Nicht zuletzt erfahren Ratsuchende, wann ärztlicher Rat notwendig ist, wo es Hilfsmittel gibt, was bei der Auswahl sogenannter Beatmungs-WGs – also Wohngemeinschaften mit Spezialisierung auf außerklinische Beatmung – zu beachten ist oder an wen man sich bei Kritik und Beschwerden wenden kann. „Mit dem neuen Ratgeber wollen wir helfen, Berührungsängste und Unsicherheiten in der außerklinischen Beatmung abzubauen. Für Angehörige und beatmete Menschen bietet er eine hilfreiche Wissensgrundlage, um die Leistungen der professionell Pflegenden vor Ort einschätzen und mit ihnen in Austausch treten zu können“, so Suhr weiter. Der Ratgeber wurde in Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet der außerklinischen Beatmung sorgfältig erarbeitet. Alle Informationen sind qualitätsgesichert und entsprechen dem aktuellen Wissensstand. Der Ratgeber ist Teil einer Reihe, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen fundierte Informationen über Merkmale guter professioneller Pflege an die Hand gibt. Die Druckausgaben können kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als vollständige PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de bestellen.

Quelle: ZQP-Pressemeldung, 28.03.2019


Gesundheit: Schnellere Arzttermine, bessere Versorgung

Wer gesetzlich versichert ist, der soll schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Der Terminservice ist über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche erreichbar. Ärztinnen und Ärzte müssen statt der bisherigen 20 Stunden mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechstundenzeit anbieten. Ausschreibungen für Hilfsmittel, beispielsweise Windeln und Gehhilfen, werden abgeschafft. Ländliche und strukturschwache Regionen werden besser versorgt. Daneben gibt es viele weitere Verbesserungen: von der Ärztevergütung über die Hebammenversorgung bis zum Zuschuss für Zahnersatz. Das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt am 1. April in Kraft. Weitere Informationen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz [https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/schnellere-arzttermine-bessere-versorgung-1531638]

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 28.03.2019


Neue Studie: Altenpflege liegt bei den Löhnen besonders weit zurück – umfassende Aufwertung dringend nötig gegen Fachkräftemangel

Gemessen an Verantwortung, Anforderungen und notwendigen Qualifikationen sind Pflegeberufe relativ niedrig bezahlt – trotz einiger Verbesserungen in letzter Zeit. Besonders stark zurück liegt die Bezahlung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern: Während sich die Verdienste von Fachkräften der Gesundheitspflege in Krankenhäusern im Bereich des mittleren Lohns aller Berufsgruppen in Deutschland (rund 3200 Euro brutto im Monat für eine Vollzeitstelle) bewegen, kamen Fachkräfte in der Altenpflege 2017 im Mittel (Median) auf lediglich rund 2740 Euro brutto für eine Vollzeitstelle. Das entspricht nur etwa 85 Prozent des mittleren Verdienstes für alle Berufe. Hilfskräfte in der Altenpflege verdienen in Vollzeit im Mittel lediglich rund 1940 Euro pro Monat – knapp 61 Prozent des Medianverdiensts aller Vollzeitbeschäftigten. Zu diesen Ergebnissen kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie des Instituts Arbeit und Technik (IAT) an der Hochschule Gelsenkirchen.* Die Studienautorinnen Michaela Evans und Christine Ludwig haben die repräsentative Beschäftigtenstatistik der Bundesagentur für Arbeit für die Jahre 2017 und 2012 ausgewertet. Besonderes Augenmerk legen sie neben dem Verdienstniveau auf die Entwicklung und die Verteilung der Verdienste. Dabei wird deutlich, dass die Entgelte von Altenpflegekräften sehr stark nach Beruf, Region und Art der Pflegeeinrichtung differieren. So verdienen Altenpflegekräfte, die in Krankenhäusern arbeiten, deutlich besser als in Senioreneinrichtungen oder der ambulanten Pflege – auch, weil in Kliniken häufiger ein Tarifvertrag gilt. Besonders niedrig ist die Bezahlung im Bereich der ambulanten Altenpflege, wo besonders selten nach Tarif gezahlt wird. Die Auswertung erlaubt auch einen Blick auf die unteren 20 Prozent der Verdienste in den verschiedenen Pflegetätigkeiten. Hier liegen beispielsweise die Einkommen der Altenpflegehelfer und -helferinnen in der ambulanten Pflege für eine Vollzeitstelle unter 1560 Euro im Monat und damit im Bereich des Allgemeinen Mindestlohns (weitere detaillierte Daten unten). „Eine Zahl, die an Brisanz gewinnt, verdeutlicht man sich, dass 67 Prozent der Hilfskräfte in der Altenpflege in Teilzeit arbeiten und deshalb noch einmal niedrigere Einkommen erzielen“, sagt IAT-Expertin Evans. „Die Beschäftigten im gesellschaftlich enorm wichtigen Tätigkeitsfeld der Altenpflege tragen ein überdurchschnittliches Risiko, trotz Arbeit arm zu sein“, konstatiert Studienautorin Ludwig. „Das ist nicht nur ein Problem für die Betroffenen, sondern es stellt eine schwere Hypothek für die Arbeitskräftesicherung in der Altenpflege dar“ – und damit auch für die gesamte Gesellschaft und die Wirtschaft: „Auch in anderen Branchen leistet die Altenpflege über ihre Dienste einen Beitrag dazu, den Produktionsfaktor ‚Arbeit‘ abzusichern. Denn zunehmend mehr Erwerbstätige sind gleichzeitig pflegende Angehörige“, schreiben die Wissenschaftlerinnen. Um eine Abwanderung der Fachkräfte aus der Altenpflege abzubremsen, braucht es nach Analyse der IAT-Expertinnen eine arbeitspolitische „High Road“-Strategie zur Aufwertung der Altenpflege. Teil dieser Strategie müsse es sein, durch flächendeckende tarifliche Mindeststandards faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen. Neben Lohn- und Tariffragen müssten aber auch die Personalbemessung, verlässliche Arbeitszeiten, berufliche Qualifizierung oder auch die Einführung digitaler Technik angegangen werden. Die dafür notwendige Datengrundlage könne ein neu einzurichtendes Berichtssystem zur Verdienst- und Personalstrukturentwicklung in der Altenpflege liefern. Zudem müssten die gesetzlichen Vorgaben für die Refinanzierung von Lohnerhöhungen in der Branche geändert werden. Wenn Pflegerinnen und Pfleger der Altenhilfe besser bezahlt werden, schlägt das bislang direkt auf die Eigenbeiträge der Gepflegten durch, weil die Pflegeversicherung Lohnerhöhungen nicht übernimmt. Durch diesen Mechanismus würden die Löhne in der Altenpflege „faktisch auf relativ niedrigem Niveau ausgebremst“, erklären die Wissenschaftlerinnen. Das Ziel, die Löhne in der Altenpflege der Bezahlung in der Krankenpflege anzunähern, sei auch deshalb besonders drängend, weil durch die Reform der Ausbildung für Pflegeberufe alle Pflegerinnen und Pfleger zunächst mit einer „generalistischen“ Ausbildung beginnen und sich erst im zweiten Schritt für eine Spezialisierung entscheiden. Pflegerinnen und Pfleger in Spe dürften sich also doppelt fragen, warum sie sich für einen Bereich mit schlechteren Verdienstmöglichkeiten entscheiden sollten. Rückstand etwas reduziert, aber weiter groß: Im Jahr 2017 betrug der Bruttomedianverdienst über alle Berufe und Tätigkeiten in Deutschland hinweg 3209 Euro monatlich für eine Vollzeitbeschäftigung. Die mittleren Verdienste von Vollzeitkräften in der Altenpflege lagen weitaus niedriger. Für Fachkräfte reichen sie von im Mittel 3252 Euro in Krankenhäusern über 2821 Euro in Pflegeheimen bis zu 2471 Euro in der ambulanten Pflege, wobei ein Fünftel der Fachkräfte in der ambulanten Pflege in Vollzeit sogar weniger als 2000 Euro brutto verdient (siehe auch Tabelle 1 auf den Seiten 34 bis 35 der Studie; Link unten). Bei Helferinnen und Helfern liegen die mittleren Vollzeit-Bruttolöhne zwischen 1986 Euro in Alten- und 1983 Euro in Pflegeheimen sowie 1836 Euro in der ambulanten Pflege, wobei hier das schlechtest bezahlte Fünftel maximal 1560 Euro verdient. Zwar sind die Löhne in der Altenpfleg zwischen 2012 und 2017 etwas stärker gestiegen als im Mittel aller Berufsgruppen. Die Altenpflegeberufe haben im Vergleich zum Gesamtmedian trotzdem nur moderat aufgeholt und liegen – Fach- und Hilfskräfte zusammengenommen – weiter unter 80 Prozent. Dagegen lagen Fachkräfte in der Krankenpflege mit einem mittleren VollzeitEinkommen von 3337 Euro etwas über dem Mittelwert für alle Berufe und Tätigkeiten. Hilfskräfte in der Krankenpflege erreichten mit im Mittel 2502 Euro 78 Prozent des allgemeinen Medians.

*Michaela Evans, Christine Ludwig: Zwischen Aufwertung, Abwertung und Polarisierung. Chancen der Tarif- und Lohnpolitik für eine arbeitspolitische High-Road-Strategie in der Altenpflege. Forschungsförderung Working Paper, Nr. 128, März 2019

Kontakt: Dorothea Voss, Leiterin Abteilung Forschungsförderung Kontakt: Rainer Jung, Leiter Pressestelle

Quelle: Newsletter Pressemitteilung vom 01.04.2019, Hans Böckler Stiftung