ADS-Wocheninformation, 08.04.2019

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Neuer Arbeitgeberverband Pflege Paritätischer sagt Unterstützung zu

02.04.2019 / News – Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich dafür ausgesprochen, einen Arbeitgeberverband Pflege mit der Arbeiterwohlfahrt und dem Deutschen Roten Kreuz zu gründen. Ziel ist, so zu einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflegebranche zu gelangen, wie von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Gewerkschaften gefordert. Ein solches Vorhaben war bereits für Anfang des Jahres angekündigt. Nun kommen positive Signale vom Paritätischen Wohlfahrtsverband: Er sehe in einem gemeinsamen Arbeitgeberverband Pflege „eine Option, um zu guten und verlässlichen Arbeitsbedingungen in der Pflege zu gelangen“, teilte der Verband am Montag mit. Er wolle sich „konstruktiv in die Konstituierung und Ausgestaltung“ einbringen.

An diesem Dienstag trifft sich die Arbeitsgruppe im Rahmen der „Konzertierten Aktion Pflege“, um einen Weg zu branchenweit zwingenden Lohnvorgaben für die Altenpflege zu finden. Nach Plänen der Bundesregierung soll die neue Verbändevertretung, in deren Bereich rund 20 % der Altenpflegenden arbeiten, einen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft Verdi aushandeln. Anschließend soll dieser Tarifvertrag mit einer Rechtsverordnung der Bundesregierung auf den Rest der Branche ausgeweitet werden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste, in deren Bereich mehr als 50 % der Pflegenden arbeiten, lehnt dieses Vorgehen allerdings ab und droht mit einer Verfassungsklage.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/37864-paritaetischer-sagt-unterstuetzung-zu/


BÄK begrüßt BGH-Urteil: Lebensverlängerung ist kein Schaden

Berlin, 02.04.2019 – Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes „zur Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung“(VI ZR 13/18) erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Die Erhaltung menschlichen Lebens stellt keinen Schaden dar. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofs ist für uns als Ärzte wichtig und sie ist auch richtig. Denn es gibt kein lebensunwertes Leben, das als Schaden qualifiziert werden kann, sondern nur die individuelle Entscheidung von Patienten, beziehungsweise ihres Vertreters, bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen abzulehnen. Ärztinnen und Ärzte müssen gemeinsam mit ihren Patientinnen und Patienten existentielle Entscheidungen treffen. Dazu gehören auch Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen. Die Indikationsstellung hängt maßgeblich vom Willen des Patienten ab. Jeder Patient kann dabei für sich individuelle Grenzen ziehen. Er kann entscheiden, welche Maßnahmen er möchte und welche er ablehnt. Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung hat er die Möglichkeit, für die Zukunft vorzusorgen. Besonders schwierig wird es für Ärzte, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist und letztlich andere für ihn entscheiden müssen. Könnte verlängertes Leben als Schaden qualifiziert werden, so müsste faktisch losgelöst vom Willen des Patienten darüber entschieden werden, wann ein Leben noch lebenswert ist und wann es einen Schaden darstellt. Das ist keine humane Herangehensweise. Für niemanden –erst Recht nicht für Ärzte.“

Quelle: Pressemitteilung der Bundesärztekammer, 02.04.2019


Expertenanhörung zur Pflege am 8. Mai

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich am Mittwoch erneut mit der langfristigen Finanzierung der Pflegeversorgung befasst. In einem Antrag (19/8561) der Grünen-Fraktion wird die Einführung einer solidarischen PflegeBürgerversicherung gefordert. Wegen der strukturellen Ähnlichkeit des privaten und sozialen Zweigs der Pflegeversicherung sei eine Pflege-Bürgerversicherung relativ einfach umsetzbar, heißt es in der Vorlage. Die Abgeordneten beschlossen eine Expertenanhörung zu dem Thema, die am 8. Mai stattfinden soll.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 359, 03.04.2019


Bundesfamilienministerin: Giffey will negatives Image des Pflegeberufs überwinden

29.03.2019 – Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will das negative Image des Pflegeberufs überwinden. Wer mehr Menschen für die Pflege gewinnen wolle, müsse gut von dem Beruf sprechen, sagte sie auf dem Caritas Kongress in Berlin, der unter dem Motto „Wir. Jetzt. Hier.“ steht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Thema hat. Die Bedingungen in der Pflege seien tatsächlich schwierig, sagte die Ministerin am Eröffnungstag der Veranstaltung, aber Jammern verbessere sie nicht. Die Regierung tue bereits viel dafür, die Bedingungen positiver zu gestalten.
So will sie in den kommenden fünf Jahren die Zahl der Auszubildenden und der Ausbildungsstellen in der Pflege um zehn Prozent erhöhen. Bis 2020 sollen überall das Schulgeld abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung eingeführt werden. Gegenwärtig sind nach Angaben des Familienministeriums rund 40.000 Stellen in der Pflege nicht besetzt.

Quelle: http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Giffey-will-negatives-Image-des-Pflegeberufs-ueberwinden/(cpg)/A3933?cpg=A3933&utm_ source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=Altenpflege_Newsletter_14_KW_&utm_content=Giffey-will-negatives-Image-des-Pflegeberufs-ueberwinden


Urteil: Eine Pflegefachperson für 56 Senioren reicht nicht

04.04.2019 / News – Eine einzelne Pflegefachkraft reicht nicht aus, um 56 Bewohner eines Pflegeheims zu betreuen. Nachts müsse auf 45 Bewohnerinnen und Bewohner mindestens eine Pflegefachperson und ab 46 Seniorinnen und Senioren eine zweite Fachkraft eingesetzt werden. Das entschied am Mittwoch das Verwaltungsgericht Sigmaringen, wie die Katholische Nachrichten Agentur berichtet.

Die Richter bestätigten damit die Anforderungen an die Personalbesetzung in Pflegeheimen im Nachtdienst, wie sie aus der 2016 in Kraft getretenen baden-württembergischen Landespersonalverordnung hervorgehen. Abweichungen von dieser Mindestvorgabe sind laut Gericht im Einzelfall möglich, wenn der Träger des Pflegeheims der Heimaufsicht eine Konzeption mit fachlich qualifizierter Begründung vorlegen kann. Das habe der Heimbetreiber aus dem baden-württembergischen Zollernalbkreis darzulegen versucht. Die Einrichtung verfolge einen besonderen Ansatz mit aktiver Tagesgestaltung und speziellen Abendangeboten, die zu ruhigeren Nächten führe. Dadurch reduziere sich der Betreuungsbedarf während der Nachtzeit deutlich.

Verringerung der Personalbesetzung nicht vertretbar

Mit dieser Argumentation habe der Einrichtungsbetreiber jedoch weder die Heimaufsicht des Landratsamts Zollernalbkreis noch das Regierungspräsidium als Widerspruchsbehörde und zuletzt das Verwaltungsgericht überzeugen können, so die Richter. Im Hinblick auf die Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Bewältigung von Akut- oder Gefährdungssituationen sei eine Verringerung des Betreuungsbedarfs in der Nacht nicht vertretbar. Notfallsituationen, wie sie in Pflegeheimen immer auftreten könnten, seien nicht mit einer Rufbereitschaft oder technischen Hilfsmitteln wie Sensormatten zu meistern.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Stuttgart habe in einem vergleichbaren Verfahren, in dem derselbe Heimbetreiber als Kläger auftritt, die Zustimmung zu einem Personalschlüssel von 1:56 für den Nachtdienst ebenfalls abgelehnt. Die Berufung gegen dieses Urteil sei vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgewiesen worden.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/37888-eine-pflegefachperson-fuer-56-senioren-reicht-nicht/


Giffey startet gemeinsame Initiative mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. , der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. und der Bundesärztekammer

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute 95 jungen Ehrenamtlichen die ersten „Anerkennungsurkunden“ für ihr Engagement in der Hospizarbeit überreicht. Mit der Urkunde soll das Engagement gewürdigt und gleichzeitig eine Möglichkeit geschaffen werden, die erworbenen Kompetenzen und das Engagement im weiteren Leben nachzuweisen.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die 95 jungen Menschen, die heute als erste ihre „Anerkennungsurkunde“ bekommen, haben Großartiges geleistet. Mit der Urkunde wollen wir das Engagement würdigen und die Kompetenzen auch für das künftige Leben nachweisbar machen – z.B. bei Bewerbungen für eine Ausbildung, für einen Studienplatz oder für einen Job. Ich freue mich, gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. und der Bundesärztekammer, die Qualifizierungs-Urkunde für die Hospiz-Arbeit ins Leben zu rufen und erstmals zu übergeben. Wir machen heute einen Schritt, das Ehrenamt junger Menschen besser anzuerkennen. Wer sich engagiert soll auch im weiteren Leben davon profitieren können.“

Die 95 jungen Ehrenamtlichen haben alle eine qualifizierte Vorbereitung für den Hospizdienst abgeschlossen und damit nachweisbare Qualifikationen erworben. Die „Anerkennungsurkunde“ wird heute erstmals vergeben durch die Bundesfamilienministerin und die Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und die Bundesärztekammer (BÄK). Nun beginnt die gemeinsame Arbeit, um die Anerkennung des Ehrenamtes in der Hospizarbeit weiter zu verbessern. Dazu wurden konkrete Gespräche zwischen dem Bundesfamilienministerium und den Trägern begonnen. Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V. sagte in seinem Grußwort: „Hospizarbeit ist auch in Zukunft ohne Ehrenamt nicht möglich. Die heutige Auszeichnung für diese jungen Menschen ist ein starkes Signal auf dem Weg hin zu einem ‚neuen‘, d.h. bunteren, vielfältigeren und flexibleren Ehrenamt – ein Wandel, der dringend voran gebracht werden muss“.

„Die Begleitung des Sterbeprozesses insbesondere von alten schwerkranken Menschen erlangt in unserer Gesellschaft des langen Lebens eine immer größere Bedeutung. Die Ehrenamtlichen der Hospiz- und Palliativarbeit bringen den Alltag zu den Menschen, indem sie sich Zeit nehmen für Gespräche und zum Zuhören“, so Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. „Sie stehen den Menschen mit Kompetenz und Empathie stützend zur Seite“.

Im Vertrauen und auf Augenhöhe sprechen schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen mit ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern über viele Dinge des Lebens und des Sterbens, was diese besondere Zeit in der gewohnten Umgebung, sehr erleichtern kann, bestätigte Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. „Das ehrenamtliche Engagement in der Hospiz- und Palliativversorgung ist nicht nur wesentlicher Bestandteil und wertvolle Ergänzung der multiprofessionellen Betreuung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden, sondern bietet auch eine besondere Chance, den Umgang mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod in unserer Gesellschaft zu verändern.“ Für die Versorgung und Begleitung am Lebensende sind die Ehrenamtlichen häufig von großer Bedeutung. Sie arbeiten in enger Kooperation mit den Hausärztinnen und Hausärzten, in den ambulanten Diensten genau wie in den Hospizen. Diese Kooperation trägt dazu bei, dass sich Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut versorgt wissen.

Bei der Ehrung hat Bundesfamilienministerin Giffey auch die Broschüre „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“ vorgestellt. Das Magazin ist eine Maßnahme, die Öffentlichkeit stärker zu den Themen Sterben, Tod und Trauer zu informieren. Dies sieht die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland in einem ihrer fünf Leitsätze vor. Das BMFSFJ will mit dem Magazin dazu anregen, sich frühzeitig mit dem Thema Sterben auseinanderzusetzen, sich über die Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu informieren und zu erfahren, wie man sich in der Hospizarbeit engagieren kann. Das Magazin wird mit einem Schreiben der Ministerin an 22.000 Hausärztinnen und -ärzte sowie weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren versandt. Interessierte können das Magazin über den Publikationsversand der Bundesregierung kostenfrei bestellen.

Quelle: Presseinformation Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., 05.04.2019


Erklärfilm zur Initiative Demenz Partner veröffentlicht

Berlin, 5. April 2019. Demenz Partner – die Initiative für ein besseres erständnis von Demenz der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V. –stellt ihre bundesweite Aufklärungsarbeit zum Thema Demenz mit einem animierten Kurzfilm vor.

Menschen mit Demenz begegnet man nicht nur in der Familie, sondern vielfach im Alltag, in der Nachbarschaft oder am Arbeitsplatz. Ziel der Initiative Demenz Partner ist es, über die Erkrankung zu informieren und die Gesellschaft für die Bedürfnisse von Betroffenen zu sensibilisieren. In kostenlosen Demenz Partner-Kursen erfahren Interessierte mehr über die Erkrankung und lernen, wie man Menschen mit Demenz mit Respekt und Verständnis begegnet.

Die Kurse werden bundesweit angeboten und richten sich an Einzelpersonen, aber auch an Institutionen, Mitarbeitende von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr, im Einzelhandel oder im Öffentlichen Personennahverkehr Tätige. Getragen werden diese Schulungen von vielen aktiven Veranstaltern vor Ort. Mittlerweile sind fast 45.000 Menschen offizielle Demenz Partner.

Saskia Weiß, Koordinatorin der Initiative, freut sich auf viele weitere Demenz Partner: „Jeder kann Demenz Partner werden – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, ob man einen Mensch mit Demenz persönlich kennt oder nicht.“ Mit dem Erklärfilm erhalten Interessierte einen ersten Eindruck von der Initiative. Ebenso kann der Film die Veranstalter vor Ort in ihrer Arbeit unterstützen und den Zugang zu Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen erleichtern.

Hier geht es zum Film auf Youtube: (Link: https://www.youtube.com/watch?v=_C_rOj7WPXc )

Weitere Informationen zur Initiative Demenz Partner sowie zu den Kursangeboten vor Ort finden Sie hier: www.demenzpartner.de (Link: https://www.demenz-partner.de/ )

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V., 05.04.2019