ADS-Wocheninformation 17.04.2023

ADS-Wocheninformation 17.04.2023

April-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
  • Editorial. Neu denken gefragt (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Strahlkraft der Kammer nutzen (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
  • PUEG stärkt nicht die pflegerische Versorgung. Deutscher Pflegerat vermisst Vision (DPR)
  • Hochschulische Pflegeausbildung stärken. Bildungsgipfel Pflege einberufen (DPR)
  • News. Deutscher Pflegetag 2023 (DPT) | Gemeinsame Erklärung zu Community Health Nurses (DPR, DBfK, VdS)
  • DPR-Mitgliedsverbände stellen sich vor. Steckbrief VPU e.V. (Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands)
  • Aus den Verbänden. Berufsstolz-Preis Pflege (Rechtsdepesche)
  • Stimme der Pflege im G-BA. Echte Mitsprache oder nur Mitreden? (DPR)

Die April-Ausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen.

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Übergabe

ÜG114 – Existenzrelevant! (Annemarie Fajardo & Birgit Ehrenfels)

„Regierung ignoriert Lebensrealität pflegender Menschen“

Bundesverband wir pflegen e.V. kritisiert Pflegereform

14. April 2023 – Der Bundesverband pflegender Angehöriger, wir pflegen e.V., äußert sich enttäuscht zum Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.

„Für pflegende Angehörige ist die vom Kabinett geplante Pflegereform eine Katastrophe. Im Koalitionsvertrag 2021 „Mehr Fortschritt Wagen“ einigten sich SPD, Grüne und FDP auf konkrete Maßnahmen für eine Verbesserung der häuslichen Pflege. Doch nach zwei langen Jahren des Hinhaltens kann von Fortschritt angesichts des Pflegenotstands keine Rede mehr sein,“ bedauert Edeltraut Hütte-Schmitz, Mitglied im Bundesvorstand von wir pflegen e.V.

„Die Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent ist eine Ohrfeige für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Fünf Prozent reichen bei weitem nicht aus, um die Inflationsrate von 16 Prozent seit der letzten Erhöhung 2017 auch nur annähernd auszugleichen. Das geht völlig an der Lebensrealität pflegender Angehöriger vorbei und treibt sie weiter in die Armutsfalle.“

„Es scheint, als wolle die Regierung den akuten Pflegenotstand einfach aussitzen,“ so Prof. Dr. Notburga Ott, Vorstandsmitglied wir pflegen NRW e.V. „Wir haben der Politik im Auftrag pflegender Angehöriger konkrete Handlungsempfehlungen vorgelegt. Sie wurden offensichtlich ignoriert, denn alle Maßnahmen des Koalitionsvertrags, die zu zeitnahen Verbesserungen der häuslichen Pflegesituation hätten führen können, wurden gestrichen. So zum Beispiel das erweiterte Entlastungsbudget.“

Ein Entlastungsbudget würde einzelne Leistungen flexibler zusammenfassen. Das würde den bürokratischen Aufwand für Angehörige erheblich reduzieren und allen Betroffenen spürbare Erleichterungen bringen, insbesondere auch Eltern, die Kinder mit Behinderung pflegen.

Um die Versorgung pflegebedürftiger Menschen in Zukunft zu sichern, muss die Bundesregierung JETZT in die häusliche Pflege investieren. Der Bundesverband pflegender Angehöriger fordert:

  • eine unabhängige, flächendeckende und zugehende Pflegeberatung
  • die regelhafte Dynamisierung des Pflegegelds
  • ein leistungsumfassendes, flexibles, transparentes Pflegebudget
  • die steuerfinanzierte Erweiterung der Familienpflegezeit und des Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung
  • den bedarfsgerechten Ausbau der Tages- und Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege

Weitere Informationen zu den Forderungen entnehmen Sie dem Pflegereformpapier des Bundesverbandes und seiner Stellungnahme zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.

Pflegeentlastungsgesetz geht am Bedarf vorbei 

Mehr Pflege Wagen – Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der häuslichen pflegerischen Versorgung aus Sicht pflegender Angehöriger

Quelle: https://wir-pflegen.net/aktuelles/nachrichten/regierung-ignoriert-lebensrealitaet-pflegender-menschen-bundesverband-wir-pflegen-e-v-kritisiert-pflegereform


Pflegepreis 2023: Gestern, heute, morgen –

stark für unsere Profession! Bedeutsam für alle

Es ist wieder so weit. Zum dritten Mal wird der Pflegepreis NRW vergeben. Die Pflegkammer NRW ruft dafür alle Mitglieder auf, Menschen aus der Pflege für diese Auszeichnung vorzuschlagen. Gesucht werden zwei Preisträger*innen. Machen Sie uns Vorschläge! Zuschriften (bis zu einer Seite) unter kommunikation@pflegekammer-nrw.de. Einsendeschluss ist der 28. April 2023.

Quelle: PM Pflegekammer NRW, 14.04.2023


Männer für die Pflege gewinnen – aber wie?

Aktuelle Zahlen belegen, dass der Anteil männlicher Beschäftigter in der Praxis sehr gering ist. Um das zu ändern, haben sich der Verein Gesundheitswirtschaft Nordwest e.V. gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer Bremen, zwei Hochschulen und fünf Pilotbetrieben aus der Pflege unter dem Dach des Projekts „Modern Men Do Care“ (MOMEDOCARE) zusammengefunden. Gemeinsam wollen sie Pflegeeinrichtungen dabei helfen, mehr Männer für den Pflegeberuf zu gewinnen. Inzwischen ist eine Publikation erschienen, die Handlungsempfehlungen zusammenfasst. Diese und weitere Ergebnisse wird Projektleiter Merlin Wenzel beim Praxisdialog am 20. April um 11 Uhr vorstellen und diskutieren. Jetzt anmelden Zurück zur Übersicht

Quelle: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/austauschen/praxisdialoge/maenner-fuer-die-pflege-gewinnen-aber-wie?mtm_campaign=bmg-22-007_mediascale_newsletter_bibliomed_praxisdialog-Text_153


Pilotprojekt in Bremen

Erste akademische Lehrpflegeeinrichtungen bundesweit

11.04.2023 / News – Erstmals bundesweit wird es in Bremen akademische Lehrpflegeeinrichtungen in der Langzeitpflege geben. Der Startschuss für das Pilotprojekt viel Anfang April. Operativer Projektstart soll im Sommer sein, derzeit laufen die Vorbereitungen.

Gegenstand des Projekts „TCALL“ (Transfercluster akademischer Lehrpflegeeinrichtungen in der Langezeitpflege) seien „technische, digitale sowie strukturelle und prozesssteuernde Innovationen“, sagte Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann (Bündnis 90/Die Grünen). Bremen werde damit „zu einem Entwicklungszentrum für die Pflege in der gesamten Bundesrepublik“.

Bremen als „Entwicklungszentrum für die Pflege“

Ziel des Projekts sei, neue Entwicklungen in der Pflege zu testen, zu bewerten und deren Einführung bundesweit zu fördern.
Eine Öffnungsklausel im Bremischen Wohn- und Betreuungsrecht ermögliche es, Innovationen aus dem Projekt unmittelbar in der Praxis umzusetzen, so Stahmann weiter.
„In der Praxis können und müssen sich die Neuerungen bewähren, bevor sie bundesweit Verbreitung finden. Dazu ist die enge Zusammenarbeit zwischen Praxis, Forschung, Lehre und Ausbildung von ganz zentraler Bedeutung.“
Das Bundesministerium für Forschung und Bildung fördert das Projekt über neun Jahre mit einem Budget von 16 Millionen Euro. Der Leiter der Abteilung Gesundheit, Pflege und Alterssicherung im Socium der Universität Bremen, Heinz Rothgang, koordiniert das Projekt.

Drei Pflegeeinrichtungen von Caritas und Johannitern beteiligt

Wissenschaftliche Projektpartner sind das Institut für Public Health und Pflegeforschung, das Zentrum für Medien-, Kommunikations- und Informationsforschung sowie das Zentrum für Pflegeforschung und Beratung der Hochschule Bremen. Drei Pflegeeinrichtungen von Caritas und Johannitern erproben die entwickelten Innovationen in der Praxis.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/erste-akademische-lehrpflegeeinrichtungen-bundesweit


Pflegestudium künftig vergütet und nur noch dual –

Ministerien planen Reform

Pflege-Studierende sollen künftig vergütet werden. So sieht es ein aktueller Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums und des Bundesfamilienministeriums vor, der auch die Ausbildungsstruktur reformiert.

11.04.2023  – Das steht im Entwurf des „Pflegestudiumstärkungsgesetzes“ (PflStudStG):

  • Studierende eines primärqualifizierenden Pflege-Studiengangs sollen über die gesamte Studiendauer eine „angemessene Vergütung bekommen“, die über den Ausgleichsfonds der Länder finanziert wird.
  • Dazu soll die Struktur der Praxiseinsätze künftig anders gestaltet und das Pflegestudium als duales Studium ausgestaltet werden.

Konkret bedeutet das: Die Studierenden schließen künftig einen Ausbildungsvertrag zur hochschulischen Pflegeausbildung mit einem Träger des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung ab. Dieser trägt – wie in der beruflichen Pflegeausbildung – die Verantwortung für die Durchführung des praktischen Teils des Studiums.

An diesem Vorhaben gibt es auch Kritik. Hochschulen verlören dadurch die Gesamtverantwortung und der Transfer zwischen Hochschule und Praxis werde erschwert, kommentiert Thomas Fischer, Professor an der Evangelischen Hochschule Dresden, auf Twitter. Das gehe auch zu Lasten des hochschulischen Ausbildungsniveaus.

Vergangene Woche hatte auch der Bundesrat Druck gemacht und die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag aufgefordert, ein entsprechendes Gesetz für die Vergütung von Pflege-Studierenden vorzulegen. Nun stimmt zunächst das Bundeskabinett über den vorgelegten Referentenentwurf ab.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/pflegestudium-kuenftig-verguetet-und-nur-noch-dual-ministerien-planen-reform


Pilotprojekt zur Erprobung der PPR 2.0

Deutscher Pflegerat: Krankenhäuser können noch am Projekt teilnehmen

Berlin (06. April 2023, Nr. 16/2023) – Das Pilotprojekt zur Erprobung der PPR 2.0. ist gerade gestartet. Gem. § 137k Abs. 2 S. 5 SGB V (Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus) bestimmt der Auftragnehmer eine repräsentative Auswahl an Krankenhäuser, weitere Krankenhäuser können sich an der Erprobung beteiligen.

Für diese freiwillige Teilnahme sucht das Bundesgesundheitsministerium noch teilnehmende Krankenhäuser. Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine formlose Mitteilung an das Bundesgesundheitsministerium. Dies bis zum Donnerstag, den 13. April 2023 unter E-Mail 216@bmg.bund.de.

Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pflegereform passiert Kabinett – mit weiteren Kürzungen

Das Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) hat das Kabinett passiert – jedoch nicht, ohne weitere Streichungen zu erfahren. Unter anderem wurde das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige herausgenommen.

06.04.2023 – „Das lange angekündigte Gesetz zur Pflegestärkung hat endlich das Kabinett passiert. Aber seinen Namen ‚Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege‘ verdient es nach zahlreichen Waschgängen in den Ressortrunden nicht mehr“, kritisiert Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes und weist vor allem auf die Streichung des Entalstungsbudgets hin. Bereits in der kleinen Pflegereform, die die Große Koalition am Ende der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht hatte, waren die pflegenden Angehörigen leer ausgegangen, erklärt Welskop-Deffaa in einer aktuellen Pressemitteilung.

Auch die Erhöhung des Pflegegeldes um 5 Prozent sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber bleibe deutlich hinter den Versprechen des Koalitionsvertrages zurück, so die Caritas-Präsidentin.

Die Regelungen im Überblick
  • Um die häusliche Pflege zu stärken, wird das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht.
  • Aus diesem Grund werden auch die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben.
  • Das Pflegeunterstützungsgeld kann von Angehörigen künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden und ist nicht mehr beschränkt auf einmalig insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
    Die Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft.
  • Zum 1. Januar 2024 werden die Zuschläge (nach § 43c SGB XI), die die Pflegekasse an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, erhöht. Die Sätze werden von 5 Prozent auf 15 Prozent bei 0 – 12 Monaten Verweildauer, von 25 Prozent auf 30 Prozent bei 13 – 24 Monaten, von 45 Prozent auf 50 Prozent bei 25 – 36 Monaten und von 70 Prozent auf 75 Prozent bei mehr als 36 Monaten angehoben.
  • Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Für die langfristige Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten.
  • Die komplex und intransparent gewordenen Regelungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit in § 18 SGB XI werden neu strukturiert und systematisiert, so dass verfahrens- und leistungsrechtliche Inhalte in voneinander getrennten Vorschriften übersichtlicher und adressatengerechter aufbereitet sind.
Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende/Personalbemessung
  • In der stationären Pflege wird die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt. Dabei ist die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu berücksichtigen.
  • Um das Potential der Digitalisierung zur Verbesserung und Stärkung der pflegerischen Versorgung zu nutzen und die Umsetzung in die Praxis zu unterstützen, wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet.
  • Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Mio. Euro wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert.
Stabilisierung der Finanzen

Zur Absicherung bestehender Leistungsansprüche der sozialen Pflegeversicherung und der im Rahmen dieser Reform vorgesehenen Leistungsanpassungen wird der allgemeine Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Diese Maßnahme ist mit Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro/Jahr verbunden. Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, sofern auf kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss.

Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022

Ebenfalls zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 nach der Kinderzahl differenziert. Eltern zahlen dann generell 0,6 Beitragssatzpunkte weniger als Kinderlose. Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von vier Prozent. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase entfällt der Abschlag wieder. Nach der Zeit, in der der wirtschaftliche Aufwand der Kindererziehung typischerweise anfällt, ist eine weitere Differenzierung zwischen Mitgliedern mit unterschiedlicher Kinderzahl nicht mehr vorgesehen. Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern gilt nach der Erziehungszeit daher wieder der reguläre Beitragssatz in Höhe von 3,4 Prozent. Die genannten Abschläge gelten, solange alle jeweils zu berücksichtigenden Kinder unter 25 Jahre alt sind. In der Kindererziehungsphase werden Eltern mit mehreren Kindern daher spürbar entlastet. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 Prozent.

Quelle: https://www.haeusliche-pflege.net/pflegereform-passiert-kabinett-mit-weiteren-kuerzungen


Übergabe – Pflegeupdate

PU43 – Leiharbeit in der Pflege / Neues von der Pflegereform

Und was es sonst so Neues gibt…


Ausbildungsverträge

Deutscher Pflegerat: Vorläufige Zahlen weisen noch Datenlücken auf – Einordnung fehlt

Berlin (05. April 2023, Nr. 15/2023) – Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat vorläufige Zahlen zu einem Rückgang der Ausbildungsverträge zum Beruf der Pflegefachfrau beziehungsweise des Pflegefachmanns von 2021 auf 2022 um rund 7 Prozent oder 4.000 weniger gemeldet. Weiter betont das Destatis, dass noch Datenlücken bestehen. Endgültige Ergebnisse seien voraussichtlich im Juli 2023 verfügbar.

Hierzu äußert sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Die generalistische Pflegeausbildung ist richtig und sie macht Sinn. Sie ist eine wesentliche Antwort darauf, die pflegerische Versorgung über alle Bereiche der Pflege hinweg nachhaltig zu sichern. Für die Absolventinnen und Absolventen eröffnet sie Berufschancen in allen Versorgungsbereichen. Zudem ist der generalistische Pflegeausbildungsabschluss international anerkannt.

Das Statistische Bundesamt hat nun Zahlen zu Ausbildungsverträgen vorgelegt und verweist ausdrücklich auf deren Vorläufigkeit wie auch auf noch bestehende Datenlücken. Es ist daher schlichtweg unseriös und geradezu populistisch, voreilige Schlussfolgerungen und Schnellschüsse aus diesen Zahlen zu ziehen. Es fehlt das abschließende Ergebnis.

Und selbst wenn dieses vorliegt, muss es solide bewertet und präzise eingeordnet werden. Dazu sind einige grundlegende Fragen zu beantworten. Zu diesen gehören beispielsweise: Wie sehen die Zahlen in anderen Branchen aus? Welchen Einfluss hatte Corona auf die Ausbildungszahlen? Welche demografischen Faktoren spielen eine Rolle? Ist ein möglicher Trend in den Ländern sichtbar, und wenn ja, worin liegt dieser begründet? Welche strukturellen Gegebenheiten sind ersichtlich, die eine Ausbildung fördern aber auch bremsen können?

Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten an der generalistischen Pflegeausbildung dazu auf, sich vernünftig über die Chancen und Möglichkeiten, wie aber auch Ursachen für Entwicklungen bezüglich der generalistischen Pflegeausbildung Gedanken zu machen und gemeinsam zu diskutieren.

Deutschland benötigt in all seinen medizinischen und pflegerischen Settings auf allen Fach- und Führungsebenen ein professionelles Pflegeverständnis. Dieses muss in seiner Weiterentwicklung langfristig ausgelegt sein.

Benötigt wird jedoch auch eine gemeinsame Kommunikationsebene zwischen allen Beteiligten, die aus Sicht der Pflegebedürftigen und Patienten abwägt, was für deren Versorgungssicherheit wichtig ist. Voreilige Urteile müssen vermieden werden. Daran ist solide zu arbeiten.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Landespflegerat Berlin-Brandenburg:

„Politik muss sich klar zur Stärkung der beruflich Pflegenden bekennen“

Berlin (04. April 2023) –  „Die personelle Neuaufstellung des Berliner Senats beinhaltet große Chancen, um aus Sicht der Pflege die Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren“, betont Juliane Blume, Vorsitzende des Landespflegerates Berlin-Brandenburg (LPR). „Nun muss es zu einer Stärkung der beruflich Pflegenden kommen. Dazu muss sich die Politik klar bekennen. Ob diese dazu bereit ist, ist angesichts der Inhalte des Koalitionsvertrages von CDU und SPD für das Land Berlin fraglich.“

Der Vertrag trägt den Titel „Für Berlin das Beste“. Blume: „Für die professionelle Pflege ist der Titel nicht Programm, denn es findet sich im Vertrag wenig dazu. Das Thema Pflegekammer fällt nahezu komplett durch. Hierzu heißt es lediglich, dass die Koalition sich für eine starke institutionelle Interessenvertretung für Pflegeberufe ausspreche. Beabsichtigt sei die zeitnahe Durchführung einer Befragung der Menschen in Pflegeberufen, deren Ergebnis als Grundlage für die Errichtung einer dann zu schaffenden Institution dienen werde.

58,8 Prozent der befragten Pflegefachpersonen haben sich jedoch bereits 2015 in einer repräsentativen Befragung für eine Kammer in Berlin ausgesprochen. Auch damals wurde Berlin von einer CDU/ SPD-Regierung geführt. Hierauf muss spätestens jetzt endlich reagiert werden. Weiter fehlen im Vertrag Vorhaben für notwendige Strukturreformen zur Versorgungssicherheit. Auch ist bedauerlich, dass das Thema Verbesserung der Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden sich im Vertrag nicht wiederfindet.

Es bleibt zu hoffen, dass die neue Regierung in Berlin sich trotz allem eindeutig hinter die Profession Pflege stellt und wie zuletzt im Land Nordrhein-Westfalen deutlich macht, dass der Fremdbestimmung des Berufs endlich ein Ende gesetzt wird. Dies kann letztlich nur eine Pflegekammer schaffen. Denn nur diese hat die Möglichkeit und Durchsetzungsfähigkeiten, die die Profession dringend braucht.“

Ansprechpartnerin: Juliane Blume, Vorsitzende

Landespflegerat Berlin-Brandenburg, Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Tel. 030 / 30 35 54 80, info@landespflegerat-berlin-brandenburg.de, www.landespflegerat-berlin-brandenburg.de


Baden-Württemberg

Kabinett gibt “Go” für Landespflegekammergesetz

05.04.2023 / News – Das baden-württembergische Kabinett hat am Dienstag den Entwurf des Landespflegekammergesetzes gebilligt und zu den parlamentarischen Beratungen an den Landtag weitergeleitet. Damit sei eine weitere wichtige Etappe bei der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg genommen, teilte die Landesregierung mit.

Gründungsausschuss nimmt Arbeit im Sommer auf

Der Gründungsausschuss für eine Pflegekammer im Land wird voraussichtlich im Sommer 2023 seine Arbeit aufnehmen. Er hat 18 Monate Zeit, die Landespflegekammer Baden-Württemberg vorzubereiten. Zu den wichtigsten Aufgaben des Gründungsausschusses gehören die Registrierung der Pflichtmitglieder und die Vorbereitung zur Wahl der ersten Vertreterversammlung. Die Errichtungsphase wird mit rund 1,8 Millionen Euro im Jahr 2023 und rund 2,1 Millionen Euro im Jahr 2024 durch das Land finanziert. Nach Errichtung der Landespflegekammer soll die Finanzierung der Pflegekammer über die Beiträge der Kammermitglieder erfolgen.

Aufwertung des Pflegeberufs

Nach Angaben der Landesregierung ist von einem durchschnittlichen monatlichen Beitrag zwischen fünf und neun Euro auszugehen. Die Mitgliedsbeiträge sollen nach Gehalt gestaffelt sein – bis zur Beitragsfreistellung. Gesundheitsminister Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) sagte: „Die Gründung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg würde den Pflegeberuf deutlich aufwerten. Die Pflege kann mit einer Kammer als Berufsstand besser gehört und beteiligt werden, sich sachkundig und demokratisch legitimiert einbringen und damit auch das Ansehen des Berufs verbessern.“

Nach dem Beschluss des Ministerrats soll die erste Lesung des Landespflegekammergesetzes nun am 20. April im Landtag erfolgen.
Eine Landespflegekammer Baden-Württemberg würde die Zahl der Pflegekammern in Deutschland auf drei erhöhen. In Rheinland-Pfalz besteht seit 2016 eine Pflegekammer und in Nordrhein-Westfalen seit Dezember 2022.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/kabinett-gibt-go-fuer-landespflegekammergesetzes


Vergütung der Praxiseinsätze macht Pflegestudium attraktiver

DBfK begrüßt Entschließungsantrag des Bundesrats

Berlin, 04. April 2023 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert seit langer Zeit bessere Rahmenbedingungen für die primärqualifizierenden Pflegestudiengänge. Er begrüßt den vom Bundesrat vorgelegten Entschließungsantrag zur Vergütung der Praxiseinsätze.

Mit dem Entschließungsantrag fordert der Bundesrat die Regierung auf, einen Gesetzentwurf zur Vergütung der Pflegestudierenden „sehr zeitnah“ vorzulegen und dabei auch die Refinanzierung der Praxisanleitung zu regeln. „Das ist ein dringend notwendiger Schritt zur Aufwertung des Pflegestudiums. Die hochschulische Pflegeausbildung muss massiv unterstützt werden, damit sie attraktiver wird“, bekräftigt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.

Die Praxiseinsätze in der akademischen Ausbildung werden bisher finanziell nicht unterstützt. Studierende haben durch die Praxiseinsätze aber kaum Möglichkeiten, sich mit Zuverdiensten wie in anderen Studiengängen das Studium zu finanzieren. „Diese Ungleichheit muss behoben wird. Wir brauchen mehr akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen, die die immer komplexer werdenden Anforderungen bewältigen, und damit wir in Deutschland die Versorgung sichern können und den Anschluss an internationale Standards nicht verlieren“, so Bienstein.

Der Wissenschaftsrat forderte bereits 2012 eine Akademisierungsquote in der Pflege von 10 bis 20 Prozent. Mit aktuell knapp zwei Prozent wird sie deutlich verfehlt. Nur mit mehr Studierenden an den Hochschulen kann die pflegerische Versorgung zukunftssicher werden. Weitere Schritte müssen folgen, wie der Ausbau der Pflegestudiengänge an den Hochschulen sowie die Schaffung attraktiver Karrieremöglichkeiten inklusive Vergütung für akademische qualifizierte Pflegefachpersonen.

Ivonne Köhler-Roth | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin


Potential vertan: Umschüler weiterhin nicht ausreichend refinanziert

DEVAP kritisiert aufwendige AZAV-Zertifizierung für Pflegeschulen

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zum Verfahren zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III (AZAV-Zertifizierung):

„Die Maßnahmen zu Umschulungen laufen aktuell in vielen Regionen ins Leere. Die entsprechenden Gelder werden nicht abgerufen, weil der Zertifizierungsprozess für die Pflegeschulen weiterhin mit einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden ist und eine auskömmliche Finanzierung fehlt.“, so Uwe Machleit, DEVAP-Vorstand und Mitglied der Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz. „Damit wird dieses Potential an neuen Pflegefachpersonen nicht genutzt.“

„Der personelle Aufwand für die Pflegeschulen ist enorm: mindestens ein bis zwei Vollzeitwochen pro Audit und insgesamt ca. ¼ bis ½-Vollzeitstelle pro Jahr für die laufenden Qualitätsmanagementprozesse.“, so Machleit weiter. „Eine Zertifizierung lohnt sich damit nur, wenn dies viele Schüler auch nutzen, sonst ist der Aufwand aktuell für die meisten Pflegeschulen zu groß.“

Die Problematik ist auf Bundesebene erkannt worden und das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Verbesserungen bei den Fachkundige Stellen (FKS), dem Beirat der deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und der Bundesagentur für Arbeit angekündigt. „Leider kommen die versprochenen bürokratischen Entlastungen bisher kaum bei dem Pflegeschulen an. Die Pflegeschulen berichten bundesweit, dass die Zertifizierungsverfahren weiterhin sehr aufwendig sind.“

Der DEVAP fordert daher in seinem Onepager zum Thema vier konkrete Maßnahmen, um endlich mehr Umschüler auszubilden und damit einen wichtigen Beitrag zur Lösung des Pflegepersonalmangels zu leisten:

  1. Der hohe bürokratische Aufwand für die AZAV-Zertifizierung muss deutlich reduziert und – durch Anerkennung bereits geprüfter Sachverhalte – Doppelverfahren vermieden werden.
  2. Zudem sollten Gruppenzertifizierungen, wie vor Einführung der generalistischen Pflegeausbildung, wieder möglich sein, weil hier der Aufwand geteilt und ein Erfahrungsaustausch zwischen den Schulen befördert wurde.
  3. In allen Bundesländern muss die Differenz zwischen dem Bundesdurchschnittskostensatz für Umschüler und den durch den Fonds getragenen Ausbildungskosten für die Erstausbildung vollständig über den Fonds querfinanziert werden.
  4. Perspektivisch muss der Bundesdurchschnittskostensatz für die Pflegeausbildung erhöht und an die Beträge, die über den Fonds für die Erstausbildung refinanziert werden, angeglichen werden.

„Die 10 % Steigerung der Ausbildungszahlen bis zum Jahr 2023, welche in den Zielen der Konzertierten Aktion Pflege festgeschrieben wurde, kann nur erreicht werden, wenn auch das Potential an Umschülern genutzt wird.“, so Machleit abschließend.

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001 267, Fax: 030 83001 25277, www.devap.de

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 03.04.2023


Hautproblemen an den Händen bei Pflegenden vorbeugen

Im Pflegealltag kann es bei pflegenden Angehörigen zu Hautreizungen und -schäden an den Händen kommen. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt Tipps, wie sie ihre Hände schützen können.

Berlin, 03. April 2023. Im Pflegealltag werden die Hände durch häufiges Händewaschen, Desinfizieren oder Handschuhtragen beansprucht. Andauernder Kontakt mit Feuchtigkeit sowie mit aggressiven Stoffen schädigt die Haut. Dadurch wird sie auch anfälliger für Reizungen, Infektionen und Allergien. Mangelnder Schutz, mangelnde Pflege sowie falsche Händehygiene können also zu Hautproblemen führen. Anzeichen sind beispielsweise trockene, rissige oder schuppige Haut, Rötungen, Ausschlag oder Schwellungen. Hautprobleme an den Händen können plötzlich auftreten oder sich über einen längeren Zeitraum entwickeln. Aber wie kann man ihnen richtig vorbeugen?

„Die regelmäßige und gründliche Händereinigung gehört zur Basishygiene und dient dem Infektionsschutz. Dieser ist in der Pflege besonders wichtig. Gleichzeitig kann durch die Händehygiene die Haut gereizt und geschädigt werden. Aber solchen Problemen kann man vielfach vorbeugen“, erklärt Daniela Sulmann, Geschäftsleiterin und Pflegeexpertin im ZQP. Grundsätzlich sollten die Hände so oft wie nötig gereinigt werden – in jedem Fall vor und nach Pflegetätigkeiten. Zur Reinigung kommen Waschen oder Desinfizieren infrage. Bei sichtbaren Verschmutzungen sollte man die Hände immer waschen. Wenn die Reinigung besonders oft nötig ist, sei es in der Regel besser, sie häufiger zu desinfizieren, statt sie zu waschen. Dies sei schonender für die Haut, so die Pflegeexpertin.

Zur Reinigung und Pflege der Hände sind milde, hautschonende Produkte ohne ätherische Öle, Farb- und Duftstoffe zu empfehlen. Dazu gehören Reinigungsprodukte mit einem pH-Wert unter 6. Außerdem sollten die Hände regelmäßig eingecremt werden. Es kann auch sinnvoll sein, spezielle Produkte anzuwenden, die einen Schutzfilm auf der Haut bilden und so Feuchtigkeit sowie reizende Stoffe teilweise abhalten.

Zum Schutz der Haut – etwa vor Infektionen, anhaltender Feuchtigkeit und Reizungen – dienen Handschuhe. Sie sollten beim Kontakt mit Körpersekreten, bei der Körperpflege und beim Umgang mit Medikamenten getragen werden. Bei diesen Tätigkeiten sind medizinische Einmal-Handschuhe geeignet. Aber: Handschuhe können die Haut auch strapazieren. Bei der Auswahl sollte man auf das Material achten. Zum Beispiel können Latex-Handschuhe Allergien auslösen. „Außerdem sollten Handschuhe nur so lange wie nötig getragen werden. Wenn sie innen feucht sind, sollten sie gewechselt werden. Werden die Handschuhe über zehn Minuten getragen, kann es sinnvoll sein, dünne Baumwoll-Handschuhe darunter anzuziehen“, ergänzt Sulmann.

„Pflegende Angehörige sollten zur Händehygiene und zum Hautschutz sowie bei Hautveränderungen und Hautproblemen fachlichen Rat einholen“, betont Sulmann. Hierfür können sie sich an eine Pflegefachperson, die Hausärztin oder den Hausarzt oder auch an Hautärztinnen und Hautärzte wenden.

Weitere Tipps für pflegende Angehörige zur sorgfältigen Hygiene und Pflege der Hände sowie einen Erklärfilm bietet das ZQP auf seinem frei zugänglichen, werbefreien Internetportal www.pflege-praevention.de. Dort gibt es auch Informationen zur Vorbeugung von Hautproblemen bei pflegebedürftigen Menschen.

Pressekontakt: Torben Lenz | Tel: 030 994 05 62 – 22 | E-Mail: torben.lenz@zqp.de


Übergabe

ÜG113 – Advanced Practice Nurses in der Hausärzt:innenpraxis (Prof. Dr. Renate Stemmer & Sophie Petri)

Interessante Termine

 

Gesundheitskongress des Westens am 3. und 4. Mai 2023 in Köln

Programm Gesundheitskongress des Westens 2023


6. NÜRNBERGER Wundkongress

„Die Wunde im Fokus – der Mensch im Mittelpunkt”, 23.–24. November 2023 Meistersingerhalle Nürnberg

Anmeldung unter: https://wund-kongress.de/registrierung-1/anmeldung