ADS-Wocheninformation 16.10.2023

ADS-Wocheninformation 16.10.2023

Oktober-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:
  • Editorial. Haltung zum Thema Pflege (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Digital-Gesetz überarbeiten (von Irene Maier, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Deutscher Pflegetag 2023. Profession Pflege gibt den Rhythmus vor (DPR)
  • DPR-Mitgliedsverbände stellen sich vor. Steckbrief AVG (AVG)
  • Zitiert. Im Blick: Handlungsautonomie (Pflegebevollmächtigte, Gesundheitsministerium Bayern)
  • Pflege-Mindestlohn. Gutes Signal für mehr Beschäftigung (DPR)

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Übergabe

ÜG123 – Gesundheitsförderung in Lebenswelten von Trans* Menschen (Prof:In Dr:In Miriam Tariba Richter, Ray Trautwein)

Einblicke in ein Forschungsprojekt


Lebensende und Lebensmüdigkeit pflegebedürftiger Menschen

Die direkte Konfrontation mit der Endlichkeit des Lebens sowie Belastungen und Krisen am Ende des eigenen Lebens – mit allen dazugehörigen Facetten – können für ältere pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ein schwieriges Themenfeld sein. Für beide Gruppen kann es dennoch oder gerade deshalb wichtig sein, hierüber zu sprechen. Angehörige sind dabei oft zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel um Sorgen, Wünsche und Regelungen rund um das Lebensende geht. Auch der Wunsch, bald zu sterben, kann dabei zur Sprache kommen – oder sogar die Bitte nach Hilfe zum Suizid.

Vor diesem Hintergrund haben das ZQP und das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro) in einer bundesweiten Studie mit 1.000 pflegenden Angehörigen untersucht, was die Konfrontation mit diesen Themen für pflegende Angehörige bedeuten kann. Einige ausgewählte Ergebnisse sind:

85 % berichteten, die pflegebedürftige Person habe ihnen gegenüber bereits Aspekte des Themenfelds Lebensende, Sterben und Tod unmittelbar angesprochen.

Etwa jede sechste befragte Person aus dieser Gruppe gab an, solchen Austausch als belastend zu empfinden.

Rund die Hälfte der Befragten erinnerten mindestens eine Äußerung in den letzten drei Monaten, die ein Anhaltspunkt für Gefühle der pflegebedürftigen Person im Spektrum von Lebensmüdigkeit bis Suizidalität sein kann.

Je 27 % der Befragten sagten, die pflegebedürftige Person habe geäußert, dass sie sich „allgemein recht nutzlos fühlt“ bzw. sie „wünscht sich des Öfteren einzuschlafen und nicht mehr aufzuwachen“. „Sie hätte gerne zeitnah Hilfe, ihr Leben selbst zu beenden“ war 3 % im Gedächtnis geblieben.

Der gesamte Studienbericht ist auf der ZQP-Webseite frei zugänglich. Zur Studie

Quelle: NL ZQP, 12.10.2023


Konferenz Diakonie und Entwicklung diskutiert Fachkräftemangel in der Pflege

Rostock, 12. Oktober 2023 – Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) fehlen bis zum Jahr 2030 bis zu zehn Millionen Fachkräfte in der Gesundheitsversorgung, allem voran in Afrika und großen Teilen Asiens. In Deutschland werden laut Deutschem Pflegerat bis 2030 etwa 500.000 Pflegevollzeitstellen vakant. Der Fachkräftemangel in der Pflege wird durch die demografische Entwicklung und eine immer älter werdende Gesellschaft weiter verschärft und stellt die Träger von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor enorme Herausforderungen. Dazu gehört auch, dass die sogenannten Babyboomer in Rente gehen und aus dem Pflegeberuf ausscheiden. Die Bundesregierung wirbt schon seit Jahren mit verschiedenen staatlich geförderten Programmen in Brasilien, Mexiko und auf den Philippinen um Pflegekräfte. Auch private Agenturen haben das Geschäft der Vermittlung von Pflegefachkräften aus dem Ausland entdeckt – meist ohne Begleitung und Kontrolle durch staatliche Instanzen und oft nicht auf Basis des Globalen Verhaltenskodex zur Rekrutierung von Gesundheitspersonal der WHO.

Der Fachkräftemangel in der Pflege ist die größte Herausforderung für diakonische Einrichtungen und Dienste. Aufgrund von Personalmangel werden bereits Stationen in Krankenhäusern und Wohnbereiche in Pflegeeinrichtungen geschlossen. Ambulante Pflegedienste können keine neuen Klient:innen annehmen. Es kommt zu Wartezeiten und Unterversorgung.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Der Fachkräftemangel in der Altenpflege, aber auch in der Eingliederungshilfe und in Kindertagesstätten ist enorm. Es geht um die Frage, wie Einrichtungen und Dienste weiter betrieben werden können oder ob Plätze und Angebote reduziert oder weiter abgebaut werden müssen. Bei der Anwerbung von ausländischen Fachkräften gibt es neben den ethischen Aspekten, die zu berücksichtigen sind, immer noch zu hohe bürokratische Hürden. Allerdings liegt die Lösung des Personalmangels in der Pflege nicht ausschließlich oder vorrangig in der Anwerbung aus Drittstaaten. Pflege- und Sozialberufe sind attraktive Berufe und bieten sichere Arbeitsplätze, die durch bessere Arbeitsbedingungen und Innovationen noch attraktiver werden.“

Die Diakonie Deutschland hält Maßnahmen zur Unterstützung der Integration von Pflegekräften im Rahmen der EU-Mobilität innerhalb der EU sowie aus Drittstaaten für notwendig: „Wir müssen in der Wohlfahrtspflege unsere Personalgewinnungsstrategien noch besser auf die Einwanderungsgesellschaft ausrichten. Das bedeutet auch, Zeit und Geld in diese Mitarbeitenden zu investieren und eine Willkommenskultur zu schaffen“, so Maria Loheide. Vor allem müsse die Attraktivität der Pflegeberufe in den Communities der Eingewanderten positiv dargestellt werden. Die Möglichkeit in den Pflegeberuf einzusteigen, muss für Geflüchtete, die bereits in Deutschland leben, geschaffen und verbessert werden. Denn die Gewinnung von Auszubildenden ist ein entscheidender Faktor.

Dagmar Pruin, EWDE-Vorstandsvorsitzende und Präsidentin Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe: „Wir brauchen eine Übereinkunft für das ethische Anwerben von Pflegekräften aus dem Ausland und Lösungen zur Entschärfung des globalen Wettbewerbs um Pflegefachkräfte. Dabei darf Gesundheitspersonal aus dem Globalen Süden nur in Ausnahmefällen und nur unter Berücksichtigung des WHO Verhaltenskodex angeworben werden. Zuwanderung befreit die Bundespolitik und die Arbeitgeber nicht von der Verantwortung, die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen hierzulande grundsätzlich zu verbessern, damit mehr Fachkräfte wieder in den Beruf zurückkehren. Für die Rekrutierung aus dem Ausland bedarf es statt eines freiwilligen Gütesiegels rechtlicher Vorgaben. Zudem brauchen wir eine umfassende Datenerhebung und begleitende Forschung der Anwerbeverfahren. Hierbei sollte auch lokale und zivilgesellschaftliche Expertise einbezogen werden. Letztere sollte auch bei bi- und multilateralen Abkommen hinzugezogen werden.“

Ein Policy Paper zur ethischen Anwerbung ausländischer Pflegefachkräfte von Brot für die Welt finden Sie unter:

https://www.brot-fuer-die-welt.de/downloads/policy-anwerbung-von-gesundheitsfachkraeften/

Quelle: PM Diakonie Deutschland, 12.10.2023


Spezifische Aufgaben von Pflegefachpersonen

Vorbehaltsaufgaben bundeseinheitlich regeln

12.10.2023 / News – Deutscher Pflegerat (DPR), Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) und Pflegekammer Rheinland-Pfalz haben sich gemeinsam dafür ausgesprochen, Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen bundeseinheitlich zu regeln. Denn bislang spezifiziere der Gesetzgeber nicht explizit Vorbehaltsaufgaben für verschiedene Versorgungsbereiche der Pflege. Landesrechtliche Anpassungen seien nötig, forderten die drei Gremien am Mittwoch.

Gesetzliche Legitimation vonnöten

Sie knüpfen damit an ein Rechtsgutachten zu Vorbehaltsaufgaben auf der Intensivstation an, das die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF) Ende August vorlegte. Gesetzlich legitimierte Vorbehaltsaufgaben seien nicht nur für Pflegende in der Intensivpflege und Anästhesie wichtig, sondern auch für Pflegende mit Fort- und Weiterbildungen etwa in der Notfallpflege, Atmungstherapeutinnen und -therapeuten sowie andere Pflegeexpertinnen und -experten mit vertieftem Wissen und erweiterten Handlungskompetenzen.

Dabei seien auch andere Weiterbildungen und Qualifikationsgrade sowie Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, miteinzubeziehen, sagte DPR-Vizepräsidentin Irene Maier.

Forderung nach einer bundeseinheitlichen Musterweiterbildungsordnung

Die Präsidentin der Pflegekammer NRW, Sandra Postel, sagte: „Auf Landesebene streben wir an, dass wir als Pflegekammer NRW im Rahmen der Weiterbildungsordnung die notwendigen Merkmale hierfür festlegen können. Darüber hinaus bedarf es selbstverständlich eines Zusammenspiels auf Bundesebene, um für alle Pflegefachpersonen zu einer stimmigen Lösung zu kommen.“

Der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, ergänzte: „Vorbehaltsaufgaben sind das Grundgerüst der pflegerischen Praxis und sollten für sämtliche Versorgungsbereiche einheitlich gelten, unabhängig von individuellen Spezialisierungen oder Qualifikationen.“

Eine wichtige Grundlage zur Orientierung der einzelnen Bundesländer hinsichtlich der Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Weiterbildungsordnung sei eine letztlich von der Bundespflegekammer in Kraft zu setzende Musterweiterbildungsordnung. In diesen Weiterbildungsordnungen seien dann die jeweiligen Vorbehaltsaufgaben thematisch umfassend zu berücksichtigen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/vorbehaltsaufgaben-bundeseinheitlich-regeln


Statement des Deutschen Pflegerats veröffentlicht

Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG müssen für alle Versorgungsbereiche gleichermaßen gelten

Berlin (11. Oktober 2023, Nr. 43/2023) – Pflegefachpersonen haben spezifische Aufgaben, die sich auf die Analyse des Pflegebedarfs, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Qualitätssicherung beziehen. Diese Aufgaben sind im § 4 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) als Vorbehaltsaufgaben festgelegt.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) gibt nachfolgend fachliche Hinweise zu den Vorbehaltsaufgaben in der Fachkrankenpflege für die klinische Intensivpflege (Erwachsene) und ergänzt damit die Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF).

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Vorbehaltsaufgaben beziehen sich auf den Kernbereich pflegefachlicher Praxis und sind Pflegefachpersonen mit dreijähriger Ausbildung sowie Pflegefachpersonen mit akademischem Grad vorbehalten. Sie gelten unabhängig von Spezialisierungen, wie der Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie (FWB A+I). Damit Tätigkeiten, die über vorbehaltliche Aufgaben hinausgehen, übernommen werden können, benötigt es eine Anpassung der landesrechtlichen Regelungen der FWB A+I. Hierbei sind jedoch auch andere Weiterbildungen und Qualifikationsgrade, aber auch Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, mit einzubeziehen.

Gleiches gilt für Pflegende mit Fort- und Weiterbildungen wie beispielsweise der Notfallpflege oder Atmungstherapeut:innen und andere Pflegeexpter:innen, mit vertieftem Wissen und erweiterten Handlungskompetenzen. Auch Notfallsanitäter, die möglicherweise in spezifische Versorgungsprozesse involviert sind, sollten unter Berücksichtigung ihrer Ausbildungsinhalte in den Tätigkeitsbeschreibungen einbezogen werden. Wichtig ist, dass in diesem Kontext auf den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Bezug genommen und dieser dem pflegerischen Bildungswesen angepasst werden muss.“

 

Für Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, ist klar: „Vorbehaltsaufgaben sind das Grundgerüst der pflegerischen Praxis und sollten für sämtliche Versorgungsbereiche einheitlich gelten, unabhängig von individuellen Spezialisierungen oder Qualifikationen. Dies gewährleistet eine konsistente Pflegequalität und Priorisierung der Patientensicherheit in allen Versorgungsbereichen.

Eine wichtige Grundlage zur Orientierung der einzelnen Bundesländer bei der Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Weiterbildungsordnung ist eine letztlich von der Bundespflegekammer in Kraft zu setzende Musterweiterbildungsordnung, die unter anderem auch Regelungsvorschläge zur Intensivpflegeweiterbildung enthalten muss. In diesen Weiterbildungsordnungen sind dann die jeweiligen Vorbehaltsaufgaben thematisch auch umfassend zu berücksichtigen.“

 

Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, fordert: „Gesetzlich legitimierte Vorbehaltsaufgaben in der Pflege müssen auch für spezifische Aufgaben weitergebildeter Pflegefachpersonen geregelt werden. Hier braucht es die Klärung für die Grundausbildung auf Bundesebene.

Auf Landesebene streben wir an, dass wir als Pflegekammer NRW im Rahmen der Weiterbildungsordnung die notwendigen Merkmale hierfür festlegen können. Darüber hinaus bedarf es selbstverständlich eines Zusammenspiels auf Bundesebene, um für alle Pflegefachpersonen zu einer stimmigen Lösung zu kommen.“

 

Ergänzender Hintergrund zum DPR-Statement „Vorbehaltsaufgaben in der Intensivpflege“

Aufgaben und Tätigkeiten in der Pflege sind klar zu unterscheiden. Aufgaben und Prozesse stellen einen spezifischen Bereich dar, der möglichst vollständig und eindeutig beschrieben wird. Tätigkeiten hingegen dienen der Erfüllung von Aufgaben und bestehen aus mehreren Handlungen. Sie beschreiben, wie eine Aufgabe ausgeführt wird. Jede Tätigkeit muss eindeutig einer Aufgabe oder einem Prozess zugeordnet werden können.

Vorbehaltsaufgaben sind Arbeitsprozesse, die nur von Pflegefachpersonen mit bestimmten Qualifikationen ausgeführt werden dürfen. Bei Auflistung einzelner Tätigkeiten handelt es sich um Heilkundeausübung, anstelle der Ausführung vorbehaltlicher Aufgaben.

Der Gesetzgeber spezifiziert nicht explizit Vorbehaltsaufgaben für verschiedene Versorgungsbereiche, da sich diese Aufgaben auf den Kernbereich der pflegefachlichen Praxis beziehen. Die Ausführung von Vorbehaltsaufgaben ist den examinierten Pflegefachpersonen mit einer dreijährigen Ausbildung und Pflegefachpersonen mit einem akademischen Abschluss vorbehalten.

Dies gilt auch für die Intensivpflege im Rahmen einer zweijährigen Weiterbildung in Intensivpflege und Anästhesie sowie für andere pflegerische Versorgungsbereiche. Konkretisierungen, die sich auf Vorbehaltsaufgaben gemäß PflBG beziehen, müssen daher für alle Versorgungsbereiche gleichermaßen gelten und die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen einschließen.

Es kann erforderlich sein, die landesrechtlichen Fachweiterbildungen für Anästhesie und Intensivpflege anzupassen, da derzeit keine bundeseinheitliche Musterweiterbildungsordnung existiert. Dies erfordert unter anderem die flächendeckende Einführung von Pflegekammern oder die Erstellung einer Musterweiterbildungsordnung durch die Bundespflegekammer.

Zu beachten ist zudem, dass für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten möglicherweise eine weiterführende Einarbeitung, langjährige Erfahrung und zusätzliche Qualifikationen erforderlich sind.

Das Statement des Deutschen Pflegerats „Vorbehaltsaufgaben in der Intensivpflege“ liegt der Anlage bei und kann unter www.deutscher-pflegerat.de (Profession stärken -> Stellungnahmen) heruntergeladen werden.

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pflegepolitik

Diese Pläne hat die Politik für die Pflege

11.10.2023 / News – Sowohl die Ampelkoalition als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befassen sich in aktuellen Konzepten mit der Profession Pflege und wie diese zukunftsfest zu gestalten ist. So hat etwa Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an die Fraktionsmitglieder der Regierungskoalition geschrieben, attraktivere Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaft in Krankenhäuser zu schaffen und damit Leiharbeit in der Pflege eindämmen zu wollen.

Lauterbach will Leiharbeit nicht verbieten

Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter profitierten von flexibleren und planbareren Arbeitszeiten sowie einer besseren Bezahlung. Gesetzlich verbieten wolle Lauterbach die Zeitarbeit allerdings nicht, zitierte das Deutschen Ärzteblatt am Dienstag aus dem Schreiben des Ministers. Das sei nicht die Lösung gegen den Fachkräftemangel in der Pflege.

Vielmehr seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass sich die Attraktivität der Arbeit in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen erhöht. Dazu seien bereits mehrere Maßnahmen umgesetzt worden, wie etwa die regelhafte Finanzierung von Springerpools und anderen betrieblichen Ausfallkonzepten in der Langzeitpflege.

Neues Pflegepersonal will der Gesundheitsminister unter anderem mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz gewinnen, das sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, und einer Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen. Bereits auf dem Deutschen Pflegetag Ende September hatte Lauterbach dazu entsprechende Gesetzesinitiativen angekündigt.

Union für Stundenreduzierungskonzepte für Pflegende ohne finanzielle Nachteile

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stellte in einem 17-seitigen Positionspapier am Dienstag ihre Vorstellungen für eine zukunftsfeste Pflege vor. Darin enthalten ähnliche Pläne, wie die von Lauterbach. So wollen sich auch CDU/CSU für verbesserte Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen einsetzen. Die Fraktion setzt dabei vor allem auf Entlastung – zum Beispiel über an Berufsjahre gekoppelte Stundenreduzierungskonzepte bei Vollzeitkräften ohne finanzielle Nachteile sowie regelmäßige Kur-, Rehabilitations- und Erholungsangebote.

Eine Stärkung der Berufsautonomie soll über mehr Verantwortungsüberahme mittels Übertragung ärztlicher Tätigkeiten gelingen.

Eine „qualitätsorientierte Reduktion der Leiharbeit“ soll über eine Reform gelingen, die Zeitarbeit reguliert und steuert. Leiharbeit könne in einer Notsituation eine befristete Lösung sein, dürfe jedoch keine dauerhafte Lösung sein, heißt es im Positionspapier dazu. Springerkonzepte und Kooperationen mit anderen Einrichtungen seien Bausteine für verlässliche Arbeitszeiten und Dienstpläne.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/leiharbeit-diese-plaene-hat-die-politik-fuer-die-pflege


Moll: Arztvorbehalt ist nicht mehr zeitgemäß

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), hat sich für weniger Arztvorbehalt und eine bessere Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen ausgesprochen.

11.10.2023  – Claudia Moll verabschiedete Montag in einer Pressekonferenz in Berlin eine „Gemeinsame Erklärung für mehr interprofessionelle Teamarbeit“. „Wir wollen mehr Interprofessionalität, aber die Strukturen sind veraltet und durch den Arztvorbehalt geprägt“, sagte Moll. Der Arztvorbehalt sei aber in vielen Bereichen nicht mehr zeitgemäß. Man könne es sich nicht mehr leisten, vorhandene Kompetenzen nicht zu nutzen. Deshalb sollten Gesundheitsfachberufe viel eigenständiger und unabhängiger arbeiten, so Moll. So fragt sie sich, warum Pflegefachkräfte nicht selbstständig impfen, Wunden versorgen oder Verbandsmaterialien und bestimmte Medikamente verordnen könnten.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) unterstützt den Aufruf von Claudia Moll. „Ein modernes Gesundheitssystem baut auf Interprofessionalität“, sagte DPR-Präsidentin Christine Vogler. Deutschland sei hier noch Entwicklungsland. Vogler sprach sich klar dafür aus, dass Pflegefachpersonen Heilkunde selbstständig leisten dürfen. Sie kritisierte, dass das System zu starr und die Machtverteilung und Einflussnahme im Pflege- und Gesundheitssystem zu festgefahren seien.

Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sieht in der Interdisziplinarität große Chancen: „Interdisziplinäre Teams erleben mehr Zufriedenheit durch Wertschätzung. Jeder ist gleich viel wert. Das kommt den Patienten und Bewohnern zugute.“

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/moll-arztvorbehalt-ist-nicht-mehr-zeitgemaess


Aufruf zur Förderung der interprofessionellen Teamarbeit im Gesundheitswesen

Deutscher Pflegerat fordert klare Kompetenzfestlegung und sofortiges Handeln

Berlin (10. Oktober 2023, Nr. 42/2023) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) unterstützt den Aufruf von Claudia Moll, der Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, „Gemeinsam für interprofessionelle Teamarbeit im Gesundheitswesen“.

DPR-Präsidentin Christine Vogler betont: „Ein modernes Gesundheitssystem baut auf Interprofessionalität. Deutschland ist hier noch Entwicklungsland. Die Kompetenzen der Pflegefachpersonen werden nicht voll genutzt. Die Grundlagen dafür, dass Pflegefachpersonen Heilkunde selbstständig leisten dürfen, müssen kommen. Nur so ist unser System überlebensfähig.

Trotz zahlreicher Absichtserklärungen scheint diese einfache und naheliegende Lösung politisch bisher kaum umsetzbar zu sein. Das System ist zu starr, die Machtverteilung und Einflussnahme im Pflege- und Gesundheitssystem sind festgefahren. Dadurch ist die Patientensicherheit seit langem gefährdet.

Es ist dringend erforderlich, dass wir einen Paradigmenwechsel in der Pflege vollziehen und nicht nur darüber diskutieren. Der Aufruf von Claudia Moll ist richtig und von enormer Bedeutung.

Der Fokus muss auf der pflegerischen Praxis liegen. Es muss deutlich gemacht werden, wo die pflegerische Perspektive liegt, welche Kompetenzen vorhanden sind und welche Qualität die berufliche Pflege bietet. Dabei müssen die einzelnen Prozesse der interprofessionellen Zusammenarbeit mit anderen Heilberufen in Verbindung mit der übernommenen Verantwortung und Haftung betrachtet werden.

Basierend auf diesem Ansatz ist sofortiges Handeln erforderlich, anstatt auf den beim Deutschen Pflegetag 2023 versprochenen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers zu warten.“

 

Download „Gemeinsam für interprofessionelle Teamarbeit im Gesundheitswesen“ (Homepage Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung)

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Wichtige Termine:

 

Osnabrücker Gesundheitsforum  – „Wer rastet, der rostet! – Qualifikation im betrieblichen Kontext“

21. Oktober 2023, Hochschule Osnabrück
Weitere Informationen, die Programmbroschüre sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Europäischer Gesundheitskongress München

SOS: Rettung für das überforderte Gesundheitswesen – Wer kommt zur Hilfe?, 26. und 27. Oktober 2023

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress.de/registrierung-und-tarife.html


Fachtagung „Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und Ihre Angehörigen“

am 26. und 27. Oktober 2023 im Bildungszentrum Erkner, Berlin

Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va_23-demenz


Pflege vor dem Kollaps? –

3. Fachtagung Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege, 6. und 7. November 2023

Infos unter: https://forschungsnetzwerk-gesundheit.hwg-lu.de/kommunikation/gesundheitsfoerderung-praevention-in-der-pflege/3-fachtagung-gesundheitsfoerderung-praevention-2023


„Ausfallkonzepte in der Langzeitpflege: Strategisches Ausfallmanagement über Springermodelle und Personalpools“

gemeinsam mit der Bundespflegebevollmächtigten Claudia Moll und dem Diakonischen Werk Bayern e.V. am 06.11.2023 von 14 bis 16 Uhr


„KLIMASCHUTZ und INVESTITIONSKOSTENREGELUNGEN im Pflegeversicherungsgesetz ZUSAMMENBRINGEN“

in Kooperation mit der Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank und der CURACON GmbH am 09.11.2023 von 9 bis 11 Uhr.


Berliner Pflegekonferenz: Impulse und praktische Lösungsansätze für eine bedarfsgerechte Versorgung – digital und barrierearm im Stream

Donnerstag, 9. November 2023; Infos unter: https://berliner-pflegekonferenz.de/bpk/


46. Deutscher Krankenhaustag, 13. bis 16. November 2023; Detaillierte Informationen zum Kongressprogramm unter www.deutscher-krankenhaustag.de.


Pflegetag Rheinland-Pfalz

29.11.2023 Rheingoldhalle Mainz

Anmeldung unter: https://www.pflegetag-rlp.de/index.php/startseite.html


Evangelische Akademie „Zuwanderung von Fachkräften in den Gesundheits- und Pflegeberufen“.
  1. bis 29. November 2023

Link zur Tagung: https://www.loccum.de/tagungen/2371/

 

 

2024

 

Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“

01. März 2024, Osnabrück

Möglichkeit zur Anmeldung


Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024

https://www.deutscher-pflegetag.de/