ADS-Wocheninformation 23.10.2023

ADS-Wocheninformation 23.10.2023

Übergabe – Pflegeupdate

PU60 – CDU/CSU Positionspapier Pflege / DPR zu Vorbehaltsaufgaben

Und was es sonst so Neues gibt…


Empfehlungen zur Finanzierung der Pflegeversicherung

Berlin: (hib/PK) Zur langfristigen Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) will die Bundesregierung bis Ende Mai 2024 Empfehlungen vorlegen. Bei der Erarbeitung seien neben dem Bundesgesundheitsministerium auch verschiedene weitere Ministerien sowie die Länder beteiligt, heißt es in der Antwort (20/8756) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8505) der Unionsfraktion.

Bei der Erarbeitung der Vorschläge soll auch die rechnerisch zu erwartende Entwicklung der Beitragssätze in der SPV betrachtet werden.

Die Pflegeversicherung wies den Angaben zufolge Ende 2022 einen Mittelbestand von rund 5,6 Milliarden Euro aus. Bis einschließlich Juli 2023 ergab sich für das laufende Jahr ein Defizit von rund 0,51 Milliarden Euro. Damit habe der Mittelbestand rund 5,1 Milliarden Euro betragen. Zur Absicherung bestehender Leistungsansprüche und der vorgesehenen Leistungsanpassungen sei der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben worden.

Quelle: heute im bundestag Nr. 790, 23.10.2023


„Mein Pflegedienst muss täglich Patienten ablehnen“

Nicht nur auf dem Land finden Patienten immer schwieriger einen Pflegedienst für die ambulante Versorgung. Pflegedienst-Inhaber Christian Westermann erklärt im Interview Ursachen der prekären Lage und spricht sogar von einer „umgedrehten Triage“. Lesen

Quelle: NL Angehörige pflegen, 20.10.2023


Pflegestudiumstärkungsgesetz

Deutscher Pflegerat: Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Pflegeprofession – Ausübung von Heilkunde kommt mit einer ersten Stufe

Berlin (19. Oktober 2023, Nr. 45/2023) – Zur Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes – PflStudStG im Deutschen Bundestag (19.10.2023) erläutert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat das Potenzial, die Pflegeprofession erheblich aufzuwerten. Ab 2025 sollen spezifische und verbindliche erweiterte Kompetenzen für akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in die hochschulische Pflegeausbildung integriert werden. Dadurch wird es ihnen ermöglicht, eigenständig heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.

Konkret geht es um erweiterte Kompetenzen in den Bereichen Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz. Diese heilkundlichen Tätigkeiten sollen dann auch ohne Modellvorhaben als Regelversorgung abgerechnet werden können.

Der Deutsche Pflegerat hat sich seit Jahrzehnten für diese Entwicklung eingesetzt und begrüßt daher den ersten Schritt, der mit dem jetzigen Gesetz gemacht wird. Positiv ist auch, dass weitere größere Schritte des Gesetzgebers geplant sind, um die heilkundlichen Befugnisse in der Pflege insgesamt zu stärken und perspektivisch auszubauen.

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Versorgungssicherheit in der Zukunft zu gewährleisten. Der Deutsche Pflegerat fordert jedoch, dass die Grundlagen dafür, dass Pflegefachpersonen generell eigenständig heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen, zeitnah und umfassend geschaffen werden. Zu regeln ist dies in einem eigenständigen Heilberufegesetz, wie dies auch der Koalitionsvertrag vorsieht. Darüber hinaus sollte verbindlich geregelt werden, dass bereits in der Praxis tätige Pflegefachpersonen mit akademisierten Abschlüssen oder mit anerkannten Fachweiterbildungen (beispielsweise für Demenz und chronische Wunden) diese heilkundlichen Tätigkeiten bereits heute eigenverantwortlich ausüben dürfen.

Irritierend ist, dass bei der im Gesetz vorgesehenen Prüfung der Kompetenzen ärztliche Fachprüferinnen oder Fachprüfer beteiligt sein sollen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden. Diese Fremdbestimmung sollte vermieden werden.

Was heute noch dem Gesetz fehlt, ist die Aktualisierung grundlegender pflegerischer Kompetenzen in den Kompetenzkatalogen für die Pflegeausbildung und das duale Studium. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Rahmenlehrpläne und Studienordnungen sollten entsprechend den Anforderungen für anerkannte Ausbildungsberufe um Kompetenzen für berufspolitisches Engagement, diversitätssensible Pflege und nachhaltige Entwicklung erweitert werden.

Das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeprofession. Es ist weiter entscheidend, dass die Eigenständigkeit der Pflegefachpersonen in der Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten generell gewahrt und in einem Heilberufegesetz geregelt wird. Nur so kann die Pflege langfristig gestärkt werden und eine hochwertige Versorgung gewährleistet werden.“

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pflegebevollmächtigte begrüßt Heilkundeübertragung auf akademisierte Pflegekräfte

19. Oktober 2023 – Heute hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen – ein weiterer wichtiger Meilenstein für die professionelle Pflege.

Die Pflegestudierenden erhalten zukünftig eine Ausbildungsvergütung für die gesamte Dauer des Studiums, damit werden sich noch mehr junge Menschen für diesen Berufsweg entscheiden. Das Gesetz erweitert zudem das Ausbildungsprofil für die akademisierten Pflegekräfte. Erstmalig werden verbindliche erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert.

Claudia Moll, MdB: „Seit Jahren mache ich mich dafür stark und freue mich unglaublich, dass die Heilkundeübertragung nun kommt. Die Studierenden dürfen zukünftig in bestimmten Bereichen ihre Kompetenzen endlich voll einsetzen und ohne ärztliche Anweisung tätig werden. Das ist ein guter Anfang. In einem nächsten Schritt muss diese Ausweitung der Befugnisse auch für alle Pflegefachkräfte kommen – noch in dieser Legislatur.“

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber viel dafür getan, um den Pflegeberuf zu stärken – sei es mit der Einführung der neuen Pflegeausbildung, der verpflichtenden Bezahlung nach Tarif oder einem eigenen Pflegebudget im Krankenhaus nach dem Selbstkostendeckungsprinzip. Das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist die konsequente Fortsetzung, um die professionelle Pflege weiter zu entwickeln. Moll: „Mit der Finanzierung des Studiums wird ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und mit den erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten wird die Pflege revolutioniert.   Ich freue mich über diese Emanzipation des Pflegeberufes. Gute Gehälter, eine modernisierte Ausbildung und mehr Kompetenzen – die Pflege ist im Aufbruch und die Attraktivität des Berufes steigt. Wir sind hier auf einem guten Weg, den wir mutig weiter beschreiten müssen!“

Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz werden unter anderem auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert, die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht und eine Regelung zur Verstetigung der hochschulischen Ausbildungsstrukturen in der Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie verankert. Besonders erfreut ist die Pflegebevollmächtigte zudem über die Konkretisierung der Inhalte des Förderprogramms zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf. Moll: „Da einige Kassen sich damit schwertun, vom Gesetzgeber bereitgestellte Fördertöpfe für gute Arbeitsbedingungen in der Langzeitpflege freizugeben, steuern wir hier nun erneut nach. Ich bin guter Hoffnung, dass die Gelder nun endlich fließen und auch alle Einrichtungen, die an meinem Projekt GAP teilnehmen, um ihre Arbeitsbedingungen zu verändern, hiervon profitieren.“

Informationen zum Projekt GAP finden Sie hier: www.gap-pflege.de

Quelle: PM der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, 19.10.2023


Aufwertung der Pflegeberufe!

DBfK begrüßt Regelungen im PflStudStG zur Heilkundeausübung

Berlin, 19. Oktober 2023 – Am Donnerstag wurde das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) im Bundestag abschließend beraten. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) begrüßt die Neuregelungen zur Finanzierung des Studiums sowie zur Ausübung von Heilkunde.

Dem Gesetz zufolge sollen Pflegefachpersonen ab 2025 im Studium die erweiterten Kompetenzen erlangen, um eigenständig Heilkunde in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz ausüben zu können.

„Dies ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe insgesamt, wenn die angekündigten Ausweitungen zügig angegangen werden“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Es ist auch ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Versorgungsqualität in Deutschland. Wer sich dem entgegenstellt, wie ver.di das gerade mit ihrer Pressemitteilung getan hat, agiert nicht im Interesse der Berufsgruppe und der Patient:innen in Deutschland.“

Der DBfK fordert seit langem, dass Pflegefachpersonen eigenständig Heilkunde ausüben dürfen. Der nächste Schritt nach diesem Gesetz müsse mit einem bundesweiten Heilberufegesetz folgen, in dem die Ausübung von Heilkunde für alle Pflegefachpersonen geregelt werde. „Wenn Pflegefachpersonen eigenständig arbeiten können, kommt das den Menschen mit Pflegebedarf zugute. Es ist wesentlich effizienter, wenn nicht jeder Schritt zusätzlich abgestimmt und durch eine:n Ärzt:in abgesegnet werden muss. Gleichzeitig wertet es den Beruf auf, wenn die Kompetenzen anerkannt und die dauernde Fremdbestimmung eingeschränkt werden. Die Expert:innen, die bereits eine Fachweiterbildung oder ein Masterstudium in einem der drei Bereiche absolviert haben, müssen aus unserer Sicht ebenfalls die Heilkunde ausüben dürfen“, so Bienstein. „Für die Sicherung unserer Gesundheitsversorgung ist es unumgänglich, dass wir das pflegefachliche Potenzial vollständig nutzen. Die Neuregelung zur Ausübung von Heilkunde ist ein wichtiger Schritt dahin.“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin , Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Pflegestudiumstärkungsgesetz

Bundestag stimmt für heilkundliche Kompetenzen

19.10.2023 / News – Hochschulisch qualifizierte Pflegende dürfen künftig heilkundliche Aufgaben übernehmen. Das hat der Bundestag am Donnerstagnachmittag in zweiter und dritter Lesung zum Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Demnach sollen in einem ersten Schritt ab 2025 spezifische und erweiterte Kompetenzen für eine selbstständige Ausübung von Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert werden. Konkret geht es dabei um die Fachmodule „Diabetische Stoffwechsellage“, „Chronische Wunden“ und „Demenz“.

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, sagte während der rund 45-minütigen Aussprache zum Gesetzentwurf im Bundestag:

„Die Studierenden dürfen zukünftig in bestimmten Bereichen ihre Kompetenzen endlich voll einsetzen und ohne ärztliche Anweisung tätig werden. Das ist ein guter Anfang. In einem nächsten Schritt muss diese Ausweitung der Befugnisse auch für alle Pflegefachkräfte kommen – noch in dieser Legislatur.“

Bereits auf dem Deutschen Pflegetag hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein weiteres Gesetz für die Kompetenzerweiterung beruflich Pflegender angekündigt.

Pflegestudium als „attraktive Alternative“

Außerdem sollen Pflegestudierende künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zugleich als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studierende, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds. Damit wird laut Bundesregierung sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden.

Ferner wird das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht. So soll der Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung ermöglicht werden.

Der Gesundheitsausschuss hatte das Pflegestudiumstärkungsgesetz bereits am Mittwoch mit zahlreichen Änderungen mehrheitlich gebilligt. Die Abgeordneten beschlossen weitere 39 Änderungsanträge.

Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, AfD und Union lehnten die Vorlage ab, die Linke enthielt sich.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bundestag-stimmt-fuer-heilkundliche-kompetenzen


DAK-Pflegereport 2023

Beruflich Pflegende für Studie gesucht

19.10.2023 / News – Der DAK-Pflegereport 2023 geht der Frage nach, wie gute Pflege gewährleistet werden kann und was den Pflegeberuf heute und in Zukunft ausmacht. Dazu sucht das mit der Studie beauftragte Institut AGP Sozialforschung Menschen, die beruflich pflegen oder gepflegt haben – von Pflegehelfenden über Pflegefachpersonen bis hin zu Pflegedienstleitungen.

Erfahrungen und Expertise beruflich Pflegender gefragt

Denn in den nächsten Jahren werde sich die berufliche Pflege verändern, schreiben die Studienverantwortlichen auf der Webseite zur Umfrage. Nicht zuletzt dadurch, dass bis 1969 Geborene bald in den Ruhestand gehen und damit viel Fachwissen sowie Erfahrung den Pflegeberuf verlassen werden.

Die Online-Befragung dauert rund fünf bis zehn Minuten. Interessierte, die an einem telefonischen Interview teilnehmen möchten, können am Ende der Umfrage ihre Kontaktdaten hinterlassen. Im Mittelpunkt der Gespräche stehen individuelle Erfahrungen und die Expertise beruflich Pflegender.

Update 23.10.2023:

Die Umfrage richtet sich ausschließlich an Pflegende der sogennanten Babyboomer-Generation, also Personen, die vor 1970 geboren sind.  Besonders in folgenden Bundesländern sucht die DAK Interviewinteressierte:

  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/beruflich-pflegende-fuer-studie-gesucht


Komplexe Tätigkeiten in der Pflege

Deutscher Pflegerat kritisiert: ver.di schürt öffentlich bewusst Dissens und entwertet die Profession Pflege

Berlin (19. Oktober 2023, Nr. 44/2023) – Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Unterstützung für die Pflegeberufe aufgegeben. Anstatt fachlich zu diskutieren wird Dissens unter den Berufen geschürt. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung und Stellungnahme der Gewerkschaft hervor.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), kritisiert: „Mit ihren Äußerungen zu komplexen Pflegetätigkeiten und zum Konkurrenzdenken der Berufe in der Pflege treibt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft einen Keil zwischen die Berufe in der Pflege. Anstelle zu vereinen, werden völlig unnötig Schranken aufgebaut, die es in der Praxis nicht gibt.

ver.di trägt die Empfehlungen der Arbeitsgruppe der Ausbildungsoffensive Pflege zu den Aufgabenprofilen akademisch qualifizierter Pflegefachpersonen nicht mit. Anstatt jedoch fachlich weiter mit allen Beteiligten zu diskutieren, sucht die Gewerkschaft in der Öffentlichkeit den Dissens auf dem Rücken der Profession. Damit boykottiert sie alle in der Vergangenheit getroffenen Absprachen und Projekte. Diese Profilierung ist der falsche Weg. Sie gefährdet damit zudem die pflegerische Versorgungssicherheit und entwertet die berufliche pflegerische Weiterentwicklung in Deutschland.

Bereits 2012 hat der Wissenschaftsrat eine akademische Qualifizierungsrate von Pflegefachpersonen in Höhe von 10 bis 20 Prozent angemahnt. Neben der Situation, dass nun durch ver.di eine nicht argumentierbare Bildungsverweigerung gegenüber der Pflegeprofession stattfindet, wird auch internationale Anschlussfähigkeit verhindert und die Versorgungssicherheit von Pflegebedürftigen und Patient*innen gefährdet.

Um die Gesundheit unserer Bevölkerung zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die neuesten Erkenntnisse in die Arbeit zu integrieren. Dies gilt insbesondere für den Pflegebereich, in dem wissenschaftlich fundiertes Wissen eine zentrale Rolle spielt. Die heutige Pflegepraxis ist nicht mit der von vor 20 Jahren zu vergleichen. Deutschland hinkt bereits jetzt weit hinter den Standards anderer vergleichbarer europäischer Länder zurück. Es ist eben nicht praxisfern, sondern äußerst zeitgemäß, wenn Pflege sich behauptet, ihre eigenen Kompetenzen einsetzt und eine Spezialisierung in Form der akademischen Pflegeausbildung befürwortet. Besonders in einem Beruf, der hauptsächlich von Frauen ausgeübt wird, sollte eine professionelle Weiterentwicklung nicht verwehrt, sondern aktiv gefördert werden.

Es ist genau diese Zusammenarbeit, Kompetenzerweiterung, Selbstbestimmung und Förderung, welche unsere Zukunft in der Pflege sichert und auch die Arbeitsbedingungen verbessert. Die Arbeitsbedingungen wiederum sorgen dafür, dass die Berufe in der Pflege attraktiv sind, sich mehr Menschen für diese entscheiden und somit helfen, den Personalmangel in der Pflege zu lindern.

Die Gewerkschaft ver.di sollte sich diesen Zielen wieder nähern, anstatt bewusst Dissens zu schüren.“  Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Die Zukunft der ambulanten Pflege gestalten

BAuA untersucht alternative Organisationsformen in der ambulanten Pflege aus der Perspektive Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Dortmund – Zusammen mit dem AOK-Bundesverband hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Fachgespräch mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Pflegepraxis durchgeführt. Im Mittelpunkt standen unterschiedliche Organisationsformen ambulanter Pflege, die im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die Arbeits- und Gesundheitssituation ambulant Pflegender diskutiert wurden. Die Ergebnisse hat die BAuA in einem Kompaktbericht veröffentlicht.Alternative Organisationsformen ambulanter Pflege bieten Chancen, die Arbeits- und Gesundheitssituation der Beschäftigten zu verbessern, darin waren sich die Expertinnen und Experten einig. Drei alternative Organisationsformen ambulanter Pflege und deren Auswirkungen werden im Kompaktbericht näher erläutert:

„Buurtzorg“

Das Konzept der „Nachbarschaftspflege“ kommt aus den Niederlanden. Die Förderung der Selbstständigkeit von Menschen mit Versorgungsbedarf ist das pflegerische Kernziel und steht im Mittelpunkt dieses Konzeptes. Dafür wird das erweiterte soziale und lokale Umfeld mit in die Versorgung einbezogen. So beteiligen sich Ehrenamtliche sowie Nachbarinnen und Nachbarn aktiv an der Versorgung Pflegebedürftiger, indem sie beispielsweise Einkäufe übernehmen oder bei Aktivitäten begleiten. Die Pflegeteams organisieren sich selbst. Erste Evaluationsergebnisse aus Deutschland weisen auf eine leicht verbesserte Arbeitsfähigkeit Pflegender in Buurtzorg-Teams hin. Allerdings werden auch unerwünschte Wirkungen von Pflegearbeit in diesem Konzept berichtet. Da die Verantwortung für alle Prozesse (Quartiersmanagement, Einbezug der Nachbarschaft in die Versorgung und Leistungsabrechnung) bei den beruflich Pflegenden liegt, besteht die Gefahr einer Überforderung sowie einer Entgrenzung zwischen Berufs- und Privatleben.

„Pflegenachbarn“

Das Projekt „Pflegenachbarn“ greift einige Aspekte des Buurtzorg-Konzeptes auf: kleine, selbstorganisierte pflegerische Teams, Budgetkontrolle, mehr fachlicher Entscheidungsfreiraum für Pflegende und verstärkter Einbezug von Angehörigen sowie den Menschen im Quartier in die Versorgung. Allerdings setzt das Konzept auf Change-Prozesse bestehender Pflegeteams anstatt auf Neugründungen, wie es beim Buurtzorg-Konzept oft der Fall ist. Bislang wird das Konzept nur im ländlichen Raum eingesetzt. Auch bei diesem Konzept wird die Aufgabe des Quartiersmanagements als ein entscheidender Punkt für die zukünftige Umsetzung betrachtet, da dies bisher nicht zu den Kernkompetenzen von Pflegediensten gehörte und die praktische Anwendung für Pflegende deshalb eine Herausforderung darstellt.

Ambulante Wohngemeinschaften

Eine weitere alternative Organisationsform in der ambulanten Pflege sind ambulante Wohngemeinschaften. Gegründet werden diese in der Regel durch Träger ambulanter Pflegeeinrichtungen, sozialpflegerische Vereine oder durch Betroffene und Angehörige. Kernmerkmal ist die geteilte beziehungsweise gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten (Pflegedienst, Alltagsbetreuenden, Angehörigen, Nachbarinnen und Nachbarn). Die Arbeitssituation Pflegender in ambulanten Wohngruppen unterscheidet sich von der Arbeitssituation bei traditionellen ambulanten Pflegediensten dadurch, dass mehrere Pflegebedürftige an einem Ort betreut werden können. Dadurch fallen lange Wege und Fahrzeiten zwischen den Versorgenden weg und Gefährdungen für Pflegende, die in der häuslichen Umgebung oftmals vorkommen (beispielsweise Stolperfallen, aggressive Haustiere) können reduziert werden. Voraussetzungen für gelingende ambulante Wohngemeinschaften sind eine Kooperation aller Beteiligten auf Augenhöhe, flache Hierarchien, gute Kommunikations- und Aushandlungsprozesse, die Schaffung eines Koordinierungskreises zur Abstimmung sowie ein spezialisierter Onboarding-Prozess neuer Personen, damit das Prinzip der geteilten Verantwortung vermittelt werden kann.(…)

Quelle: Presse-Newsletter der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Nr. 41/23, 19. Oktober 2023


Kliniken fordern mehr Autonomie für Pflegefachkräfte

Die Charité Berlin und andere deutsche Kliniken haben ein wegweisendes Positionspapier zur Professionalisierung der Pflege entwickelt, um den Mangel an Pflegefachkräften anzugehen und die Qualität der Pflege zu verbessern. Unter anderem fordern sie die Stärkung der Autonomie und Kompetenz von Pflegefachpersonen durch eine Anpassung des Pflegeberuf-Gesetzes.  Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 19.10.2023


Fit in 30 Minuten: So geht gewaltfreie Kommunikation

Im Streit fallen häufig wertende und verurteilende Worte – und nicht selten enden solche Situationen in Wut, Enttäuschung und Missverständnissen. Es geht auch anders. Wie, das beantwortet unser kostenfreies Webinar „Fit in 30 Minuten“ am Freitag, 20. Oktober, das Care vor9 zusammen mit dem renommierten Schulungsanbieter Lembke Seminare und Beratungen organisiert. Die Gratis-E-Learnings zu unterschiedlichen Themen gibt es einmal im Monat. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 19.10.2023


Pflege kann stolz sein. Pflege kann was.

Aber wie sprechen wir eigentlich über unseren Job?

Bewusst über die eigene Arbeit zu reden, stärkt das Verständnis für die damit verbundenen Tätigkeiten und Kompetenzen von beruflich Pflegenden. Die richtigen Worte gegen negative Stereotype, Vorurteile und falsches Image: Für mehr gesellschaftliche Wertschätzung, ein respektvolles Arbeitsumfeld und starke Teams.

Welche Bedeutung es hat, über die eigene Expertise in der Pflege bewusst zu sprechen, wurde im Projekt „Kompetenzkommunikation und Wertschätzung in der Pflege (KoWeP)“ untersucht, das vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert wurde. Die Erkenntnisse daraus haben uns im Pflegenetzwerk Deutschland den Impuls für die Aktion „Pflege hat’s drauf – sprechen wir drüber“ gegeben. Mehr über KoWeP erfahren

Quelle: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/pflegehatsdrauf?mtm_campaign=bmg-22-007_mediascale_newsletter_vincentz_pflegehatsdrauf-TextBildPos1_334&utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_content=HP_NL+20231019+BMG+Pflegenetzwerk&utm_campaign=HP_NL_20231019; Abruf 19.10.2023


Gesundheitsausschuss billigt Pflegestudiumsgesetz

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat das sogenannte Pflegestudiumstärkungsgesetz mit zahlreichen Änderungen mehrheitlich gebilligt. Die Abgeordneten beschlossen am Mittwoch weitere 39 Änderungsanträge, darunter 21 sachfremde Änderungen, die sich auf andere Gesundheitsbereiche beziehen, sowie 18 sachbezogene Änderungen. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/8105) stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, AfD und Union lehnten die Vorlage ab, die Linke enthielt sich. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag verabschiedet werden.

Die Koalition hatte den Gesetzentwurf bereits zusammen mit 20 sachfremden Änderungsanträgen eingeführt. Die Änderungsanträge betrafen unter anderem eine aktualisierte Kinderkrankengeldregelung nach der Corona-Pandemie, Versorgungsansprüche bei Impfschäden, den erleichterten Austausch von Kinderarzneimitteln in Apotheken und Regelungen zur häuslichen Krankenpflege.

Bei den beschlossenen sachbezogenen Änderungen geht es unter anderem um die Ausübung heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachpersonen. So sollen in die hochschulische Pflegeausbildung erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Tätigkeiten der Heilkunde integriert werden. Konkret geht es dabei um die Integration der Fachmodule Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zugleich als duales Studium ausgestaltet werden mit einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsanteil. Die praktische Ausbildung wird aus einem Ausgleichsfonds in den Ländern finanziert.

Ferner wird das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinfacht. So soll der Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung ermöglicht werden.

Quelle: heute im bundestag Nr. 774, 18.10.2023, Gesundheit — Ausschuss — hib 774/2023


„Krankenhausinsolvenzen durch Planungssicherheit abwenden!“

Berlin, 18. Oktober 2023 – Am heutigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Bundestages zwei Anträge zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser. Initiatoren sind die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die LINKE Fraktion.

„Qualifizierte Patient:innenversorgung braucht eine Finanzierung der realen Kosten im Krankenhaus und Planungssicherheit. Sie muss die tatsächlichen Personal- und Sachkosten abbilden. Die jetzigen gesetzlichen Regelungen der Krankenhausfinanzierung verhindern, dass inflationsbedingte Kostensteigerungen erstattet werden. Das bringt die Häuser in eine wirtschaftlich schwierige Situation.

Im kommenden Jahr wird sich die Situation weiter zuspitzen, wenn der Landesbasisfallwert ab 2024 nur im aktuellen gesetzlichen Rahmen steigt. Das bietet den Krankenhäusern keine Perspektive. Im Gegenteil: Mit jeder Behandlung steigt das Defizit, weil Personal- und Sachkosten nicht ausreichend finanziert sind. Das muss korrigiert werden. Nur eine Erhöhung und eine Korrektur des Landesbasisfallwertes kann diese Situation verändern. Der Landesbasisfallwert muss künftig so gestaltet werden, dass er die tatsächlichen Kosten abbildet“, betont der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV) Christoph Radbruch, der als Sachverständiger an der Anhörung teilnimmt.

Ergänzend zur Anpassung des Landesbasisfallwertes muss das Zahlungsziel von fünf Tagen verstetigt werden. Nur so erhalten die Krankenhäuser ausreichend finanzielle Mittel. Fehlende Klarheit zu den Zahlungszielen führt dazu, dass Krankenhäuser entsprechend dem Insolvenzrecht eine drohende Zahlungsunfähigkeit anzeigen müssen. „Krankenhäuser gehören zur Daseinsvorsorge. Es kann nicht sein, dass steigende Kosten nicht angemessen und dauerhaft refinanziert werden. Dadurch wird die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger infrage gestellt. Dem kann und muss die Politik mit den nun notwendigen Entscheidungen entgegenwirken“, so Radbruch weiter.

Quelle: PM DEKV, 18.10.2023


Krankenhäuser fordern Soforthilfen

Berlin: (hib/PK) Die Krankenhäuser fordern Soforthilfen, um angesichts drastisch gestiegener Kosten weitere Insolvenzen zu vermeiden. Verschiedene Klinikverbände machten in einer Anhörung über Anträge der Unions- und der Linksfraktion zur Sicherung der Krankenhäuser deutlich, dass ohne diese Hilfen in manchen Regionen die Versorgung auf dem Spiel stehe. Andere Experten sehen in allgemeinen Finanzhilfen jedoch keinen sinnvollen Beitrag zur angestrebten Krankenhausstrukturreform. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der Anhörung des Gesundheitsausschusses sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag (20/7568) einen Ausgleich für defizitäre Krankenhäuser über ein Vorschaltgesetz vor der Krankenhausreform. Die Unionsfraktion warnt vor einer kalten Strukturbereinigung in der Krankenhauslandschaft und fordert in ihrem Antrag (20/8402) ebenfalls ein Vorschaltgesetz zur finanziellen Absicherung der Häuser.

Nach Ansicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist ein Vorschaltgesetz zwingend notwendig, um die hohen Kosten durch Inflation, Energie und Tarifsteigerungen zu überbrücken. Nötig sind aus Sicht der DKG eine Anpassung der Landesbasisfallwerte, die regelhafte Finanzierung der Tarifsteigerungen sowie ergänzende Finanzinstrumente, um die Sach- und Personalkostensteigerungen vollständig und zeitnah abzubilden.

Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) warnte, die aktuelle Liquiditätslage der Krankenhäuser könnte sich negativ auf die weiteren diakonischen Hilfegelder auswirken. Dadurch könnte ein unerwünschter Dominoeffekt für die Stabilität der sozialen Infrastruktur entstehen. Die Folgen wären große Lücken in der gesundheitlichen und sozialen Versorgung.

Der Bundesverband der Deutschen Privatkliniken (BDPK) erklärte, die Krankenhäuser seien auf eine Refinanzierung der inflationsbedingten Kostensteigerungen durch den Bund angewiesen. Es handele sich nicht um Staatshilfen oder Subventionen, sondern um eine notwendige Refinanzierung entsprechend der tatsächlichen Kostenentwicklung. Ohne ein Vorschaltgesetz würden viele Häuser die Krankenhausreform nicht mehr erleben, die wohnortnahe Patientenversorgung wäre gefährdet.

Das wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) erklärte, es sei unstrittig, dass die Kliniken mit vergleichsweise hohen Kostensteigerungen konfrontiert sind. Durch die unzureichende Investitionskostenfinanzierung der Länder fehlten zudem jährlich zwischen vier und fünf Milliarden Euro. Die Zahl der stationären Krankenhausfälle liege außerdem deutlich unterhalb des Niveaus von 2019. Es sei jedoch nicht zielführend und wirtschaftlich, die Klinikkapazitäten dauerhaft von der Nachfrageentwicklung abzukoppeln.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erinnerte daran, dass der Bund die pandemiebedingten Fallzahlrückgänge mit rund 21,5 Milliarden Euro ausgeglichen habe. Die Krankenhäuser bekämen 2023 und 2024 weitere Bundesmittel in Höhe von sechs Milliarden Euro als Energiehilfen. Darüber hinaus erhielten die Kliniken für die Jahre 2023 und 2024 für die Geburtshilfe und Pädiatrie zusätzlich jährlich 420 Millionen Euro. Nach Ansicht des Verbandes sollten in der Übergangsphase bis zur Krankenhausreform zielgenaue Instrumente erarbeitet werden, um bedarfsnotwendige Kliniken vor einem Ausscheiden aus der Versorgung zu bewahren.

Mehrere Sachverständige aus der Geschäftsführung von Krankenhäusern machten in der Anhörung die Eilbedürftigkeit von Entscheidungen zur finanziellen Stützung der Kliniken deutlich. Sobald ein Schutzschirmverfahren für ein Krankenhaus publik werde, wüchsen die Sorgen bei Mitarbeitern, Patienten und in der Bevölkerung. Es komme vor, dass in solchen Phasen ganze Abteilungen von anderen Kliniken abgeworben würden.

Quelle: heute im bundestag Nr. 778, 18.10.2023


Was tun, wenn Mitarbeiter keine Umgangsformen haben?

Es kommt auf die Ursache für das unhöfliche Verhalten an, sagt die österreichische Pflegepädagogin Margit Schäfer und skizziert in einem Gastbetrag vier mögliche Reaktionen auf mangelnde Umgangsformen. Weiterlesen

Quelle: Pflegebrief Newsletter, 18.10.2023


DKG zur aktuellen Debatte zu einem Vorschaltgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Die Patientenversorgung sichern – Insolvenzen vermeiden

17.10.2023„Eine erfolgreiche Krankenhausreform, wie sie sich Bund und Länder im Rahmen ihrer Eckpunkte vorgenommen haben, wird nur gelingen, wenn nicht bereits vorher wesentliche Teile der Patientenversorgung in den Krankenhäusern aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage auf kaltem Weg vom Markt verschwinden werden. Die aktuelle wirtschaftliche Lage ist äußerst angespannt, wie zahlreiche unabhängige Analysten bestätigen. In den kommenden Monaten und im nächsten Jahr werden vor allem durch die stark steigenden Tariflöhne, weitere ungedeckte Kostenfaktoren auf den Kliniken lasten. Die Bevölkerung erwartet zurecht, dass die Politik der gegenwärtigen Insolvenzwelle nicht tatenlos zusieht, sondern handelt.

Krankenhäuser brauchen verlässliche, kostendeckende Erlöse, die es ihnen ermöglichen, ihren Krankenhausstandort für die Zukunft fit zu machen. Aber darf es nicht, wie vom Bund nun vorgeschlagen, um einzelne wenig wirksame Liquiditätshilfen gehen, sondern es müssen grundsätzlich und strukturell auskömmliche Preise festgelegt werden. Derzeit verlieren die Krankenhäuser Monat für Monat 500 Millionen €, die sie aus Rücklagen oder neuen Schulden für Löhne und Gehälter aufwenden müssen. Damit verlieren die Krankenhäuser, ihre Beschäftigten und die Patienten auch Zukunftsperspektiven für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt sich deshalb hinter die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz, durch gesetzliche Anpassungen im Finanzierungssystem einen sofortigen Inflationsausgleich herzustellen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach muss jetzt handeln, und zwar unabhängig von der mittelfristigen Frage, in welcher Form die Bundesländer zukünftig die Investitionsfinanzierung auskömmlich sichern wollen. Diese beiden Fragen jetzt umzudrehen oder zu verknüpfen, bedeutet die Flucht aus der eigenen Verantwortung für eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser.“

Quelle: PM DKG, 17.10.2023


Pflegebildung

Mangelware: Gute Qualifizierungsangebote für Führungspersonen

17.10.2023 / News – Obwohl Führungspersonen im Pflegemanagement eine große Verantwortung tragen für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, werden vorhandene Qualifizierungsangebote diesem Anspruch nicht gerecht. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Gemeinsam mit dem Institut Arbeit und Technik (IAT) hat das BIBB bestehende Qualifizierungsangebote für Führungspersonen in der Pflege untersucht, gegenwärtige und künftige Anforderungen herausgearbeitet und ein Rahmenkonzept für Weiterbildungen erstellt. Das Konzept gibt Impulse und enthält Empfehlungen für die künftige Gestaltung der Qualifizierung von Führungs- und Leitungspersonen in der Pflege.

Rahmenkonzept für künftige Gestaltung der Qualifizierung vorgelegt

IAT-Wissenschaftler Christoph Bräutigam sagte in der Vorwoche: „Bisher ist das Angebot an Weiterbildungen in Deutschland sehr intransparent und heterogen. Es fehlt an einem zukunftsfähigen, einheitlichen und verbindlichen Rahmen zur systematischen Qualifizierung für Führungspositionen in der professionellen Pflege.“

Je nach Bundesland fanden sich nach BIBB-Angaben teils große Differenzen hinsichtlich der Anforderungen an die Weiterbildungen, obwohl die berufspraktischen Anforderungen an Führung in der Pflege sich nicht nach Ländern unterschieden. Teilweise richteten sich die Weiterbildungen zudem nur an Teilnehmende aus bestimmten Einrichtungsformen (beispielsweise Krankenhaus oder ambulanter Pflegedienst). Weiterbildungsangebote und Studiengänge existierten nebeneinander. Sie qualifizierten oft für gleiche Positionen, eine geregelte Durchlässigkeit zwischen beiden sei aber nicht gegeben. Die Unterschiede in den Inhalten der Angebote wirkten teilweise getrieben vom Streben nach Alleinstellungsmerkmalen am Bildungsmarkt.

„Eklatanter Mangel an Transparenz, Vollständigkeit, Aktualität und Verlässlichkeit“

Die großen Differenzen zwischen den bisherigen Weiterbildungen ließen sich sachlich kaum nachvollziehen, heißt es in der 68-seitigen Analyse. Auch wenn verschiedene Datenbanken und Verzeichnisse Weiterbildungsangebote erfassten, bestehe ein „eklatanter Mangel an Transparenz, Vollständigkeit, Aktualität und Verlässlichkeit“.

Für eine grundlegende Reform der Weiterbildung schlägt das BIBB deshalb unter anderem vor:

  • Etablierung bundeseinheitlicher Weiterbildungen für alle pflegerischen Einsatzfelder und Führungsebenen.
  • Implementierung eines offiziellen Informationsportals mit allen Weiterbildungsangeboten und Studienangeboten.
  • Regelungen zur Durchlässigkeit zwischen Weiterbildungen und Studiengängen vereinbaren.
  • Einführung eines bundeseinheitlichen Verfahrens zur Akkreditierung/Zertifizierung der Weiterbildungen.
  • Definition von bundeseinheitlichen Mindeststundenumfängen gemäß dem Anspruchsniveau der jeweiligen Führungsebene.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/mangelware-gute-qualifizierungsangebote-fuer-fuehrungspersonen


BARMER Krankenhausreport 2023

In keinem anderen Land werden so viele stationäre Behandlungen pro Einwohner wie in Deutschland durchgeführt. Vollstationäre Behandlungen sind jedoch gegenüber einer ambulanten Behandlung deutlich ressourcenintensiver und binden mehr Personal. Zudem ist die stationäre Behandlung nicht immer auf eine medizinische Notwendigkeit zurückzuführen und könnte bei gleichbleibender Qualität auch ambulant erbracht werden.

Der Krankenhausreport 2023 geht unter dem Titel „Ambulante Leistungserbringung im deutschen Krankenhaussektor“ der Frage nach, ob die Wahrscheinlichkeit einer ambulanten Behandlung seit der Coronapandemie angestiegen ist. Exemplarisch werden hier die operative Versorgung der Leistenhernie, die arthroskopische Knieoperation, die diagnostische Koronarangiographie sowie die Resektion und Rekonstruktion des Nasenseptums untersucht. Der Report zeigt, dass die Pandemie das bestehende Potenzial zur Ambulantisierung nur in sehr geringem Maße realisieren konnte, und leitet auf Grundlage dieser Erkenntnisse Handlungsempfehlungen ab.

Neben den Untersuchungen zum Schwerpunktthema beinhaltet der Report in bewährter Weise detaillierte Analysen zum akut-stationären Versorgungsgeschehen in Deutschland. Ergänzend zum Buch werden dabei umfangreiche Ergebnisse auch in Form interaktiver Grafiken zugänglich gemacht.

BARMER Krankenhausreport 2023

Interaktive Grafiken zum Krankenhausreport

Quelle: bifg-Newsletter 15/2023 BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung, 17.10.2023


Pflegenetzwerk Deutschland auf dem Deutschen Pflegetag 2023

Mit der Aktion „Pflege hat’s drauf – sprechen wir drüber“ hat sich das Pflegenetzwerk Deutschland auf dem Deutschen Pflegetag 2023 präsentiert und die Rolle einer wertschätzenden Kommunikation in den Fokus gerückt. Als Impuls dienten Erkenntnisse aus dem vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekt „Kompetenzkommunikation und Wertschätzung in der Pflege (KoWeP)“. Das Interesse an der Aktion war groß: Gemeinsam mit vielen beruflich Pflegenden haben wir uns darüber ausgetauscht, wie sie den Pflegeberuf wahrnehmen, welche Kompetenzen sie für wichtig erachten, und wie die konkreten Aufgaben abseits von Stereotypen und Vorurteilen aussehen. Kernaussagen wurden direkt am Stand mit einem Graphic Recording festgehalten. Auch Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach war vor Ort beim Deutschen Pflegetag. „Die Pflege braucht mehr Spielraum. Damit machen wir den Beruf nicht nur attraktiver, wir nutzen auch die Kompetenzen der Pflegekräfte besser. Deswegen werden wir die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Pflege deutlich erweitern“, so der Minister.

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Quelle: PM Pflegenetzwerk Deutschland, Pflege im Blick: Neues aus Praxis, Wissenschaft und Politik | Nr. 22, 16.10.2023


Wichtige Termine:

 

Europäischer Gesundheitskongress München

SOS: Rettung für das überforderte Gesundheitswesen – Wer kommt zur Hilfe? , 26. und 27. Oktober 2023

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress.de/registrierung-und-tarife.html


Fachtagung „Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und Ihre Angehörigen“

am 26. und 27. Oktober 2023 im Bildungszentrum Erkner, Berlin

Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va_23-demenz


Pflege vor dem Kollaps? – 3. Fachtagung Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege
  1. und 7. November 2023

Infos unter: https://forschungsnetzwerk-gesundheit.hwg-lu.de/kommunikation/gesundheitsfoerderung-praevention-in-der-pflege/3-fachtagung-gesundheitsfoerderung-praevention-2023


„Ausfallkonzepte in der Langzeitpflege: Strategisches Ausfallmanagement über Springermodelle und Personalpools“

gemeinsam mit der Bundespflegebevollmächtigten Claudia Moll und dem Diakonischen Werk Bayern e.V. am 06.11.2023 von 14 bis 16 Uhr


„KLIMASCHUTZ und INVESTITIONSKOSTENREGELUNGEN im Pflegeversicherungsgesetz ZUSAMMENBRINGEN“

in Kooperation mit der Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank und der CURACON GmbH am 09.11.2023 von 9 bis 11 Uhr.


Berliner Pflegekonferenz

Impulse und praktische Lösungsansätze für eine bedarfsgerechte Versorgung – digital und barrierearm im Stream, Donnerstag, 9. November 2023

Infos unter: https://berliner-pflegekonferenz.de/bpk/


Umsetzung des Expertenstandards „Beziehungsgestaltung in der Pflege bei Menschen mit Demenz“

Fachveranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) , 14.11.2023 von 9:00 bis 16:30 Uhr, Berlin

Anmeldung unter: tagung@bag-wohlfahrt.de


46. Deutscher Krankenhaustag

13. bis 16. November 2023; Detaillierte Informationen zum Kongressprogramm unter www.deutscher-krankenhaustag.de.


Pflegetag Rheinland-Pfalz

29.11.2023 Rheingoldhalle Mainz

Anmeldung unter: https://www.pflegetag-rlp.de/index.php/startseite.html


Evangelische Akademie „Zuwanderung von Fachkräften in den Gesundheits- und Pflegeberufen“.
  1. bis 29. November 2023

Link zur Tagung: https://www.loccum.de/tagungen/2371/

 

2024

 

„Sterben, Tod und Trauer bei Menschen mit Demenz“

23.01.24, 09:30 – 16:30 Uhr, Anmeldung bis zum 15.12.23 unter: https://www.demenz-sh.de/anmeldung-fachtag.html


26. Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“

01. März 2024, Osnabrück; Möglichkeit zur Anmeldung


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024

https://www.deutscher-pflegetag.de/