ADS-Wocheninformation 15.01.2024

ADS-Wocheninformation 15.01.2024

Januar-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  • Editorial. Gesundheitskompetenz entscheidet (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Fokus. Mehr Eigenständigkeit (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
  • Pflegepersonalbemessungsverordnung. Ein Meilenstein für die Profession (DPR)
  • Pflege in den Mittelpunkt. Digitalgesetz – guter erster Schritt (DPR)
  • Aus den Verbänden. 30 Jahre BV Geriatrie (Bundesverband Geriatrie)
  • DPR und Bundeszahnärztekammer. Mehr Mundgesundheit (DPR, BZÄK)

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Übergabe – Pflegeupdate

PU65 – Im Fokus: Pflegekompetenzgesetz / Reaktion der Verbände

Und was es sonst so Neues gibt…


Pflegekrise gefährdet Stabilität der Demokratie

Gastbeitrag von Helmut Kneppe, Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, für epd sozial zu steigenden Pflegekosten.

Die Kosten für Pflege steigen weiter an. Immer mehr pflegebedürftige Menschen geraten in die Abhängigkeit der Sozialhilfe. Betroffene verzichten wegen der Pflegekosten auf notwendige Pflege, zeigt die Erfahrung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA). … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/pflegekrise-gefaehrdet-stabilitaet-der-demokratie/

Quelle: NL KDA, 15.01.2024


Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung in den allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2024

Die STIKO hat im Epidemiologischen Bulletin 2/2024 eine aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung veröffentlicht. Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist inzwischen mehrfach gegen COVID-19 geimpft und hat eine oder mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht. Weitere Impfungen sind insbesondere für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf oder einem erhöhten Infektionsrisiko wichtig. Für sie empfiehlt die STIKO eine jährliche Auffrischimpfung im Herbst. Immungesunde Personen dieser Risikogruppen können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben. Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre (inkl. Schwangere) ohne erhöhtes Risiko ist aus Sicht der STIKO weiterhin eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Diese ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte erfolgt sind, davon mindestens ein Kontakt durch eine Impfung. In dem besonderen Fall, dass die Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19-Impfung nachgeholt werden. Mehr »

Quelle: RKI-Newsletter zu aktuellen Infektionsschutzthemen (Newsletter), 15.01.2024


DEVAP: „Denken ohne Geländer“:

Professionelle Langzeitpflege endlich neu denken

„Wenn Menschen mit hohen Pflegegraden kaum professionelle stationäre Pflege finden, wenn die Eigenanteile trotz Reform immer weiter steigen, wenn die ambulante pflegerische Versorgungssicherheit vielerorts massiv gefährdet ist, dann müssen wir entschlossen handeln. und die professionelle Langzeitpflege endlich neu denken“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Wir brauchen ein gemeinsames ´Denken ohne Geländer`, wie es die Philosophin Hannah Arendt beschrieben hat, um flexible, am Bedarf orientierte und bezahlbare professionelle Pflege wieder sicherstellen zu können.“

Die DEVAP-Umfrage zur Versorgungssicherheit von April 2023 hat gezeigt: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen mussten Angebote einschränken; 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen. Die Umfrage wird im Januar 2024 wiederholt.

„Die Ergebnisse sind alarmierend und belegen den dringenden Handlungsbedarf“, so Wesemann weiter. „Dennoch bewegt sich wenig Grundlegendes: Die jährliche Auswertung des Verbands der Ersatzkassen zeigt, dass für Pflegebedürftige im Heim die selbst zu tragenden Zahlungen trotz höherer Entlastungszuschläge ab 2024 weiter gestiegen sind. Der Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung wurde bis 2027 gestrichen und der Koalitionsvertrag in vielen wichtigen Punkten noch nicht umgesetzt.“

Die für das Jahr 2024 geplanten Pflegekompetenz- und Pflegeassistenzgesetze sind wichtige und richtige Schritte zur Stärkung des Pflegeberufes. „Das Recht der Pflegebedürftigen auf eine gute und würdevolle Pflege wird damit jedoch nicht automatisch erfüllt“, so Wesemann.

„Die Pflege ist zur Frage der Demokratiefestigkeit geworden: Menschen finden keine professionelle Pflege oder verzichten aufgrund finanzieller Überforderung bewusst auf eine adäquate Versorgung. Aus dem Lebensrisiko Pflege ist damit eine reale Gefahr für jeden Einzelnen geworden, der auf Hilfe und Unterstützung angewiesen ist“, so Wesemann abschließend. „Wir brauchen eine generationsgerechte, legislaturübergreifende und grundständige Struktur- und Finanzreform der Pflege: Die Belastung der Pflegebedürftigen muss zeitnah kalkulierbar werden. Neue flexible Versorgungsansätze müssen entwickelt werden, die sich am Bedarf orientieren und sich vom starren Sektorendenken lösen.“

„Wir rufen alle Beteiligten dazu auf in einem Pflegegipfel gemeinsam ´ohne Geländer zu denken´, damit die Langzeitpflege nicht zur Sozial- und Demokratiefrage wird, sondern das professionelle Pflegesystem das Recht auf würdevolle Pflege endlich wieder erfüllt.“

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP), Invalidenstraße 29, 10115 Berlin, Tel.: 030 83001 267, Fax: 030 83001 25277, www.devap.de

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 15.01.2024


Krankenhaustransparenzgesetz

Was entscheidet der Bundesrat am 2. Februar?

News des Tages/ 12.01.2024 – Mit hauchdünner Mehrheit hatte der Bundesrat das nicht zustimmungspflichtige Krankenhaustransparenzgesetz kurz vor Weihnachten in den Vermittlungsausschuss geschickt. Dort blockieren die unionsgeführten Länder nun die abschließende Beratung, heißt es aus Kreisen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Das Gesetz müsste für die nächste Sitzung des Bundesrats auf die Tagesordnung gesetzt werden, die in der Regel einstimmig von allen Ländern konsentiert ist. Dort könnte das Transparenzgesetz dann beschlossen werden. Die nächste Ratssitzung ist am 2. Februar, das Krankenhaustransparenzgesetz steht noch nicht auf der Tagesordnung.

Im Zuge der Einigung auf die Eckpunkte der Krankenhausreform im Juli hatten sich Länder und Bundesgesundheitsministerium darauf geeinigt, dass der Bund das Krankenhaustransparenzgesetz, das eine Level-Einteilung der Kliniken beinhaltet, auf den Weg bringen darf. Im Bundesrat hatten die Länder dann jedoch überraschend mit 35 von 69 Stimmen den Vermittlungsausschuss angerufen. Unter anderem hatte die Grünen-geführte Regierung aus Baden-Württemberg und das SPD-geführte Brandenburg für den Vermittlungsausschuss gestimmt. Dieses Stimmverhalten hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sichtlich verstimmt. Der Minister betont seit Wochen, dass ohne das Transparenzgesetz die darin beschlossenen Liquiditätshilfen für Kliniken nicht fließen und Insolvenzen von Krankenhäusern so wahrscheinlicher würden. Außerdem beinhalte das Gesetz die Erhebung wichtiger Daten, die für die große Krankenhausreform benötigt werden.

Unterstützung bekommen die Länder derweil von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Der Vorwurf der „Blockadehaltung“ sei falsch, so die DKG: „Nicht nur die unionsgeführten Länder treibt die große und berechtigte Sorge um, dass mit dem Transparenzgesetz vom Bundesgesundheitsminister bisher keine ausreichenden wirtschaftlichen Hilfen in Aussicht gestellt werden, um die Insolvenzwelle und das daraus resultierende Krankenhaussterben zu stoppen.“ Karl Lauterbach habe mit den Inhalten dieses Gesetzentwurfs die gemeinsame Basis zwischen Bund und Ländern verlassen und will quasi durch die Hintertür erneut die Krankenhauslevel einführen, die es nach den Eckpunkten nicht mehr geben sollte.

Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news/was-entscheidet-der-bundesrat-am-2-februar


Das ändert sich 2024 für pflegende Angehörige

2024 ändert sich einiges für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wir haben für Sie die wesentlichen Punkte zusammengetragen. Lesen

Quelle: NL Angehörige pflegen, 12.01.2024


Neue Regelung in NRW:

So einfach kann man jetzt Nachbarschaftshelfer werden

Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige brauchen im Alltag Unterstützung. Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben zuhause und möchten dies auch gerne weiterhin. Das Engagement freiwilliger Helfer wird dabei dringend benötigt, um hilfebedürftigen Menschen die Teilhabe am alltäglichen Leben, an Kulturveranstaltungen oder Freizeitangeboten zu ermöglichen. … Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/neue-regelung-in-nrw-so-einfach-kann-man-jetzt-nachbarschaftshelfer-werden/

Quelle: NL KDA, 11.01.2024


Internationale Pflegefachpersonen

„Pflegefachperson in Anerkennung“ als neue Berufsbezeichnung?

10.01.2024 / News – Die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt sich dafür ein, die Integration und Anerkennung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland hierzulande zu verbessern. Nötig seien dafür klare Regeln für die Beschäftigung von Pflegefachpersonen, die noch auf ihre Berufszulassung warteten – einschließlich einer einheitlichen und adäquaten Berufsbezeichnung auf Namensschildern. Denn dort würden internationale Pflegefachkräfte oft als Krankenpflegehelfer, Hilfskraft oder Praktikant ausgewiesen. Das entspreche jedoch „in keiner Weise der bereits im Ausland erworbenen, teilweise akademischen Qualifikation der Personen“, kritisierte Kammervizepräsident Jens Albrecht zu Jahresanfang. Um Pflegende aus dem Ausland willkommen zu heißen und erfolgreich zu integrieren, sei das nicht hinnehmbar.

Klare Aufgabenprofile und Einarbeitungskonzept wichtig

In einem Positionspapier schlägt die Pflegekammer deshalb die Bezeichnung „Pflegefachperson in Anerkennung“ vor. Weitere Maßnahmen seien

  • Arbeitsverträge und Tätigkeitsprofile in englischer Sprache,
  • ein klares Aufgabenprofil,
  • ein zielgerichtetes Einarbeitungskonzept etwa über Integrationsbeauftragte.
Missverständnissen und Diskriminierung vorbeugen

Jährlich befänden sich in NRW fast 7.000 internationale Pflegekräfte im Anerkennungsverfahren, das drei bis 18 Monate dauern könne. Während dieser Zeit würden ihre umfangreichen beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen nicht zielgerichtet eingesetzt oder oftmals schon im Einarbeitungsprozess verkannt.

Missverständnisse und Diskriminierung seien die Folge einer nicht gut durchdachten Unterstützung sowie Einarbeitung internationaler Pflegefachpersonen, warnte die Pflegekammer.

Seit 1. Januar übernimmt die Pflegekammer NRW die Fachsprachprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Sie setzt sich für eine Beschleunigung der Verfahren ein und unterstützt im Fall von Problemen oder Verzögerungen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegefachperson-in-anerkennung-als-neue-berufsbezeichnung


Personalengpass

Immer mehr Leiharbeitskräfte im Einsatz

09.01.2024 / News – Gesundheitseinrichtungen in Berlin müssen vermehrt auf Leiharbeitskräfte zurückgreifen, um Personalengpässe in Krankenhäusern und Pflegeheimen abfedern zu können. Im Herbst 2023 seien bereits neun Prozent der Dienste von Leiharbeitskräften übernommen worden, im Vergleich zu fünf Prozent im Jahr 2018, beschrieb der Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), Marc Schreiner, am Montag bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss. Frühschichten und Wochenenddienste würden noch öfter mit Leasingpersonal besetzt, zitierte die Berliner Morgenpost Schreiner weiter.

OP: Jede vierte Pflegefachkraft kommt aus dem Leasing

Die Verteilung von Leiharbeit in der Pflege zeige Unterschiede je nach Einsatzgebiet, wie eine Befragung der Krankenhausträger ergeben habe. In Notaufnahmen und Operationssälen stamme jede vierte Fachkraft aus dem Leasing, während der Anteil in der Langzeitpflege bei 20 Prozent liege.

Allerdings: Laut BKG-Chef kommen 20 Prozent der gebuchten Dienste nicht zustande, weil das bestellte Personal nicht erscheine. Das führe oft dazu, dass Pflegefachpersonen der Stammbelegschaft aus ihrem freien Tag geholt werden müssten.

Weiteres Problem: Gebuchtes Leasingperonal erscheint nicht

Die zunehmende Leiharbeit beeinträchtige den sozialen Frieden und stelle nachweislich eine Gefahr für die Patientensicherheit dar, zitierte die Zeitung Schreiner. So zeigten Studien eine 14 Prozent höhere Sterberate in Kliniken mit hohem Leasinganteil.

Auch wenn ein Verbot von Leiharbeit nicht mehr zur Diskussion zu stehen scheint, wird sich der Bundesrat wohl mit einer stärkeren Regulierung auseinandersetzen. Die BKG setzt derweil auf einen Mustervertrag, den einige Einrichtungen bereits anwenden. Dieser sieht Sanktionen vor, wenn bestellte Arbeitskräfte nicht erscheinen oder nicht erforderliche Kompetenzen mitbringen. Zudem sollen Zeitarbeitsfirmen ihr Pflegepersonal weiterbilden müssen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/immer-mehr-leiharbeitskraefte-im-einsatz


Anmeldung 26. Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“

Für den 26. Netzwerk-Workshop am 01. März 2024 in Osnabrück sind noch Plätze verfügbar. Interessierte Personen können sich für die Präsenzveranstaltung hier anmelden.
Die Veranstaltung widmet sich den Ergebnissen der modellhaften Implementierung des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege“, die bis Ende 2023 in 31 Einrichtungen stattgefunden hat.
Die Programmbroschüre zur Veranstaltung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage.

Quelle: NL DNQP, 09.01.2024


Bewerbung Praxisprojekt „Kontinenzförderung“

Für das anstehende Praxisprojekt zum aktualisierten Expertenstandard „Kontinenzförderung in der Pflege“ ist eine Bewerbung noch bis zum 31. Januar 2024 möglich.

Interessierte Einrichtungen, die ihr aktuelles Qualitätsniveau zur Kontinenzförderung in den Blick nehmen und weiterentwickeln wollen, finden hier ausführliche Informationen zum Projekt und zum Bewerbungsverfahren.

Quelle: NL DNQP, 09.01.2024


Landespflegekammer BW:

Registrierungsverfahren geht in entscheidende Phase

08.01.2024 – Ziel der künftigen Landespflegekammer ist es, durch eine Erhöhung der Attraktivität des Berufsstands auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten.

Mit dem Versand eines Informationsschreibens an die potenziellen Mitglieder einer Landespflegekammer durch den Gründungsausschuss geht das Registrierungsverfahren nun in die entscheidende Phase. Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha betonte aus diesem Anlass erneut die Bedeutung einer Selbstverwaltung für den Berufsstand. „Die Pflegekräfte haben nun die Chance, sich für eine Selbstverwaltung zu entscheiden. Die Pflege braucht eine eigene starke Stimme. Nur so kann sie auf Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen mitsprechen und ihre beruflichen Interessen wirksam vertreten. Ich bin mir sicher, dass wir mit der Pflegekammer für Baden-Württemberg hier auf dem richtigen Weg sind“, sagte Lucha am Montag (8. Januar) in Stuttgart.

Das Ziel der künftigen Landespflegekammer ist es, durch eine Erhöhung der Attraktivität des Berufsstands auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Der Pflegekammer sollen schrittweise wichtige Aufgaben übertragen werden. Dazu gehören unter anderem die Wahrnehmung von beruflichen Belangen sowie die Förderung der Ausbildung. Hierdurch können die Pflegekräfte ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Auch sollen Qualitätsmaßnahmen, Prävention, Förderung und Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie Weiterbildung und Fortbildung zu den Aufgabenbereichen der Kammer hinzukommen. Mit einer eigenen Kammer sollen Pflegekräfte ihre Themen selbstbestimmt angehen und somit auch auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen wie zum Beispiel der Ärzteschaft agieren können.

Inzwischen über 114.000 Pflegekräfte erfasst

Der Gründungsausschuss für eine Landespflegekammer Baden-Württemberg konnte mittlerweile über 114.000 Pflegekräfte als Mitglieder einer künftigen Kammer erfassen. In dem Schreiben werden die Pflegekräfte in den kommenden Tagen vom Gründungsausschuss über ihre Erfassung und das weitere Vorgehen zu ihrer Registrierung informiert. Die erfassten Pflegekräfte haben bis zum 23. Februar 2024 Zeit, eine Einwendung gegen ihre geplante Registrierung einzulegen. Die Landespflegekammer wird nur errichtet, wenn mindestens 60 Prozent der Pflegekräfte keine Einwendung gegen die Registrierung einlegen. Wird das Quorum erreicht, dann wird als nächster Schritt die Wahl zur ersten Vertreterversammlung der Kammer durchgeführt. Tritt diese erstmalig zusammen, ist die Pflegekammer gegründet. Dies könnte dann voraussichtlich Ende 2024 der Fall sein.

Quelle: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landespflegekammer-bw-registrierungsverfahren-geht-in-entscheidende-phase


Krise der ambulanten Versorgung braucht Umdenken – auch in der Ärzteschaft

Statement von DBfK-Präsidentin Bienstein zum Krisengipfel

Berlin, 8. Januar 2024 – Statement von Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), anlässlich des Krisengipfels im Bundesministerium für Gesundheit zur Situation in der ambulanten Gesundheitsversorgung am Dienstag:

„Die Probleme in der ambulanten Versorgung sind lange bekannt und müssen grundsätzlich angegangen werden. Das heißt auch, dass wir umdenken und neue Formen der Gesundheitsversorgung etablieren müssen.

In Deutschland fußt die ambulante Versorgung auf überlasteten und in vielen Regionen nicht mehr besetzten hausärztlichen Einzelpraxen. Wir können von internationalen Beispielen lernen, wie man das besser macht: beispielsweise mit multiprofessionellen Primärversorgungszentren. Gesundheitsförderung und Prävention müssen auch bei uns eine zentrale Rolle spielen, damit wir Krankheiten und Krankheitsfolgen verhindern oder mindern können. Die ambulante Versorgung ist besser, wenn sie als starke Primärversorgung neu aufgestellt wird. In einer Gesellschaft mit immer mehr alten und multimorbiden Menschen verändern sich die Versorgungsbedarfe drastisch. Insbesondere chronisch kranke und alte Menschen brauchen Medizin und Pflege, die Hand in Hand arbeiten. Professionelle Pflege kann mit ihren Kompetenzen dabei viel mehr leisten, als uns bislang zugebilligt wird. Gesundheitsminister Lauterbach hat das erkannt, wie man in den Eckpunkten zum Pflegekompetenzgesetz sieht. Wir brauchen Community Health Nurses, Schulgesundheitspflegende und akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die eigenverantwortlich arbeiten dürfen und damit oftmals unnötige Einweisungen von Bewohner:innen in Krankenhäuser vermeiden können. Sie sind keine Konkurrenz für die ärztlichen Kolleg:innen, sondern das fehlende Puzzleteil in der Gesundheitsversorgung.

Es ist daher unbegreiflich und auch nicht hinnehmbar, dass Hausärzt:innen zwar den Mangel beklagen, aber keine Offenheit für eine neue Aufgabenverteilung und für neue Versorgungsmodelle zeigen, die die Bevölkerung dringend benötigt, und stattdessen an den überkommenen Strukturen in der Gesundheitsversorgung festhalten.

Unser gemeinsames Ziel muss die sichere und bessere Primärversorgung für die Bevölkerung sein und dahinter sollten Einzelinteressen zurückstehen.“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Übergabe

ÜG128 – Starke Pflege (Sabrina Rudolph & Manuel Reuper)

Was das Pflegekompetenzgesetz für Pflegekräfte bedeutet

Besonders für Pflegekräfte in den ambulanten Pflegediensten könnten sich radikale Verbesserungen ergeben – aber auch für Pflegekräfte mit spezieller Expertise in Wundversorgung, Demenz und Diabetes Weiterlesen

Quelle: NL pflegen-online.de 03.01.2024


DBfK trauert um Ruth Schröck

Berlin, 2. Januar 2024 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) trauert um sein Ehrenmitglied Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Ruth Schröck. Die in Berlin geborene Ruth Schröck verstarb am 30. Dezember 2023 in ihrer Wahlheimat Edinburgh/Schottland.

„Ruth Schröck war eine der großen und prägenden Persönlichkeiten für die professionelle Pflege in Deutschland“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein.

Schröck hat sich besondere Verdienste in der Anfangsphase der Akademisierung in (West-)Deutschland seit den 1980er Jahren erworben. 1987 wurde sie als erste Pflegeprofessorin in Deutschland an die Fachhochschule Osnabrück berufen. Mit dem Hintergrund ihrer beruflichen und akademischen Ausbildung und Tätigkeit in Großbritannien beeinflusste sie ganz entscheidend den frühen Diskurs um die Akademisierung der Pflege und das Denken über die professionelle Pflege.

Nach ihrer Emeritierung 1996 betreute sie das Postgraduiertenprogramm an der Privaten Hochschule Witten-Herdecke. Auch nach ihrem Ausscheiden dort betreute sie noch etliche Jahre lang Promovierende. Ruth Schröck engagierte sich auch außerhalb der Hochschulen in Gremien, mit Vorträgen und Initiativen wie beispielsweise der Gründung des Deutschen Vereins für Pflegewissenschaft.

Ihre Verdienste wurden in Deutschland und in Großbritannien mehrfach anerkannt, beispielsweise mit mehreren Ehrendoktorwürden. Der Bundespräsident verlieh ihr 2017 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse. Der DBfK ernannte sie zum Ehrenmitglied und verlieh ihr 2011 die Agnes Karll-Medaille. 2001 wurde sie mit dem Pflegepreis des Deutschen Pflegerates ausgezeichnet

„Ruth Schröck hat sich um die Profession Pflege in Deutschland verdient gemacht. Der DBfK wird ihr ein ehrendes Gedenken bewahren“, so Bienstein.

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Kostenfreie Digitalisierungsfortbildung für die Profession Pflege

Deutscher Pflegerat unterstützt Digitalisierungsziele der Bundesregierung

Berlin (21. Dezember 2023, Nr. 54/2023) – Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) bietet in Zusammenarbeit mit der eHealth.Business GmbH eine kostenfreie Lernplattform zur Digitalisierung mit dem Namen DIGITALISIERUNGSBOTSCHAFT für Pflegekräfte an.

DPR-Präsidentin Christine Vogler betont die Bedeutung dieser Fortbildung für die Pflegebranche: „Wir bieten der Pflegeprofession eine einzigartige Möglichkeit, sich in den Bereichen Digitalisierung in der Pflege weiterzubilden. Damit die Digitalisierung ihre positiven Auswirkungen entfalten kann, müssen die Menschen in der Praxis über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Das ist die entscheidende Botschaft, mit der wir auch die Digitalisierungsziele der Bundesregierung in der Pflege unterstützen.“

Marcus Beck, Geschäftsführer der eHealth.Business GmbH, erklärt: „Unser Angebot ermöglicht es beruflich Pflegenden, die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu erkennen und eine aktive Rolle in Digitalisierungsprojekten zu übernehmen. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Pflegerat bietet die DIGITALISIERUNGSBOTSCHAFT Pflegekräften einen kostenlosen Zugang zu einer spannenden Lernplattform. Digitale Bildung ist eine Kernkompetenz für ein innovatives Gesundheitswesen und kann dazu beitragen, die Belastung in diesem Bereich zu verringern.“

Weitere Informationen zu den Inhalten, Voraussetzungen und dem Zugang zur DIGITALISIERUNGSBOTSCHAFT finden Sie hier.

 

Hintergrund: Die DIGITALISIERUNGSBOTSCHAFT hat das Ziel, umfassendes Wissen und methodisches Können zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zu vermitteln und in der Praxis anwendbar zu machen. Dadurch sollen Digitalisierungsvorhaben erfolgreich geplant, positiv erlebt und im Ergebnis für die Menschen wertvoller werden.

Die DIGITALISIERUNGSBOTSCHAFT bietet Lernreisen zu aktuellen Themen der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen an. Die Geschwindigkeit und der Zeitpunkt der Bearbeitung der Lernreisen werden durch die Teilnehmenden selbst bestimmt.

Jede Lernreise besteht aus mehreren Lerneinheiten, welche als Audios, Videos oder eBooks umgesetzt wurden. Alle Lerneinheiten können auch anhand der Begleitdokumente nachgelesen oder ausgedruckt werden. Angeboten wird ein Selbsttest zum Verständnis der wichtigsten Inhalte. Am Ende einer jeden Lernreise haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, eine Abschlussprüfung abzulegen und ein Zertifikat zu erhalten. Dieses weist die Lerninhalte, den zeitlichen Lernaufwand und das Prüfungsergebnis aus. Innerhalb einer befristeten Zeitspanne besteht die Gelegenheit, die Lerneinheiten zu bearbeiten.

Auf einer Lernplattform werden 17 Lernreisen zur Digitalisierung mit über 200 Lerneinheiten angeboten. Diese umfassen:

  • Grundlagenwissen zu Informations- und Kommunikationstechnologie
  • Zusammenhänge von Technik und Organisation
  • Wissen zur Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen und im europäischen Vergleich
  • Grundlagen zu politischen und rechtlichen Hintergründen, zu aktuellen politischen Entwicklungen und relevanten Gesetzen sowie deren Bedeutung
  • Grundlagenwissen zu den technischen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, zu Innovationen, Zukunftserwartungen und bewährten Verfahren der Digitalisierung
  • Umfassendes Wissen und Erfahrungen zum erfolgreichen Management von Menschen, Projekten und Veränderungen von Personal und Organisation

Aus diesen Lerneinheiten wurde für die Profession Pflege die Lernreise „DIGITALISIERUNGSBOTSCHAFT in der Pflege“ zusammengestellt und zusammen mit dem Deutschen Pflegerat veröffentlicht.

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pflegekompetenzgesetz kann großer Wurf werden

DBfK zum Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums

Berlin, 20. Dezember 2023 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) lobt die Eckpunkte zur Erweiterung der Befugnisse von Pflegefachpersonen, die am 19.Dezember von Bundesgesundheitsminister Lauterbach in einem Fachgespräch vorgestellt wurden.

„Die Eckpunkte zeigen, dass Bundesgesundheitsminister Lauterbach den Stellenwert professioneller Pflege für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland sieht und jetzt die überfälligen Weichen stellt. Das ist ein großer Sprung, der uns zuversichtlich für das kommende Jahr stimmt“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Eine der wesentlichen Aufgaben der professionellen Pflege ist es, Pflegebedürftigkeit zu verhindern bzw. zu vermindern. Die eigenverantwortliche Verordnung häuslicher Krankenpflege und der Vorstoß, die Feststellung von Pflegebedürftigkeit in die Hände von Pflegefachpersonen zu legen, ist eine wichtige Grundlage, dieser Aufgabe nachzukommen“, so Klapper. Der DBfK sieht darin auch viel Potenzial, Bürokratie und redundante Arbeitsprozesse zu reduzieren.

Besonders positiv hervorzuheben sei, dass die Kompetenzerweiterung in der Pflege in einem vierstufigen Modell angedacht ist, dass Pflegefachpersonen mit Ausbildungsabschluss, weiteren Fortbildungen und akademischen Abschlüssen berücksichtigt, wodurch gleichzeitig ein durchlässiges Karrieremodell entsteht.

Die Eckpunkte enthalten auch die langjährige Forderung des DBfK, die Berufsbilder der Advanced Practice Nurse einschließlich der Community Health Nurse einzuführen und dabei internationalen Vorbildern zu folgen. Das bedeutet, dass die selbständige Ausübung heilkundlicher Aufgaben ermöglicht werden soll. „Angesichts der ansteigenden Pflegebedarfe in der Bevölkerung bei gleichzeitig sinkender Fachkräftezahl ist es extrem wichtig und sinnvoll, in die vorhandenen Fachkräfte zu investieren, ihre Kompetenzen und Rollen zu erweitern und ihnen zu ermöglichen, ihr volles Potenzial in Anwendung zu bringen“, so Klapper.

Der DBfK beurteilt auch die Stärkung der berufsständischen Vertretung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

„Wir sehen das Potenzial, die Gesundheitsversorgung wirklich zu verbessern“, so Klappers Fazit. „Zusammen mit dem ebenfalls in Vorbereitung befindlichen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das die Einführung von Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren beinhaltet, kann eine Versorgung entstehen, die den Herausforderungen gerecht wird. Wir hoffen sehr, dass der eingeschlagene Weg jetzt konsequent verfolgt wird und begleiten gerne die weitere Ausarbeitung und den Prozess.“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin


Eckpunkte zum Pflegekompetenzgesetz

Deutscher Pflegerat: „Eckpunkte sind wegweisend für die Zukunft der Pflege“

Berlin (19. Dezember 2023, Nr. 53/2023) – Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat heute (19.12.2023) die Eckpunkte eines Pflegekompetenzgesetzes vorgestellt. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), bewertet die Eckpunkte wie folgt: „Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege. Der vorgeschlagene Ansatz ist in allen Punkten richtig. Wenn diese Schritte umgesetzt werden, wäre dies ein Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Kompetenzen der beruflich Pflegenden, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war. Jeder einzelne Punkt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beeindruckend ist die neue Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflege.

Das Zielbild der Eckpunkte ist stimmig. Es bietet entscheidende Lösungen zur Sicherung der Versorgung angesichts der enormen Herausforderungen der Demografie. Richtig betont wird, dass der Pflegeberuf von der Pflegeassistenzperson bis zur Pflegefachperson mit Masterabschluss ein eigenständiger Heilberuf mit eigenen Kompetenzen ist. Es wird auch richtig darauf hingewiesen, dass die gesamten Kompetenzen der Pflegenden besser genutzt werden sollten, um eine multiprofessionelle Zusammenarbeit aller Heilberufe zu ermöglichen. Dadurch wird der Pool an Fachkompetenz in der Versorgung erweitert.

Der Deutsche Pflegerat stimmt darin überein, dass Pflegefachpersonen unter anderem erweiterte Befugnisse im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten sollten, einschließlich der Verordnungsfähigkeit. Weitere Vorschläge, wie die Einbeziehung der Pflegenden bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln, bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, bei der Prozesssteuerung durch Pflegefachpersonen, im Bereich der (komplexen) Wundversorgung, bei der Versorgung von Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage sowie mit demenziellen Erkrankungen – auch durch Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildungen – sind richtig. Etabliert werden soll zurecht das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, unter Einbeziehung der Community Health Nurse. Die Bedeutung und Beteiligung der Pflegefachpersonen für einen umfassenden Bevölkerungsschutz wird in den Eckpunkten ebenfalls anerkannt.

Ein Meilenstein ist die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene, die mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet ist und Empfehlungen für eine Muster-Berufsordnung, eine Muster-Scope of Practice und eine Muster-Weiterbildungsordnung aussprechen kann. Es ist auch richtig, geeignete Beteiligungsrechte der Vertretung bei Prozessen zu prüfen, die berufsständische und pflegerische Fachfragen auf Bundesebene betreffen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat auch erkannt, dass für die Umsetzung der Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege und im Krankenhausbereich vor Ort Unterstützung benötigt wird. Hierzu soll eine Geschäftsstelle eingerichtet werden.

Obwohl noch Detailfragen zu klären sind und einige Punkte präzisiert werden müssen, stimmt die inhaltliche Richtung der Eckpunkte für eine höhere Berufsautonomie der Pflegeberufe. Das macht zuversichtlich für das Jahr 2024.“

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Wichtige Termine:

„Sterben, Tod und Trauer bei Menschen mit Demenz“

23.01.24, 09:30 – 16:30 Uhr, Anmeldung bis zum 15.12.23 unter: https://www.demenz-sh.de/anmeldung-fachtag.html


Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“

01.März 2024, Osnabrück, Möglichkeit zur Anmeldung


Gesundheitskongress des Westen: „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance“

17.-18.04.2024, Köln; Weitere Infos zum Kongress bekommen Sie laufend auf: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/