ADS-Wocheninformation 11.03.2024

ADS-Wocheninformation 11.03.2024

Deutscher Nachhaltigkeitspreis Gesundheit

Leuchttürme gelungener Transformation gesucht

Berlin, 11. März 2024 – Ab sofort sind Bewerbungen für den erstmals vergebenen Deutschen Nachhaltigkeitspreis Gesundheit möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai. Der Preis würdigt Projekte, die die Transformation des Gesundheitswesens in Deutschland zu mehr Nachhaltigkeit vorantreiben. Die Auszeichnung wurde von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis (DNP), der BARMER und der Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen initiiert. „Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gerade das Gesundheitswesen hat hier noch einen weiten Weg vor sich. Mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis Gesundheit verschaffen wir Leuchttürmen gelungener Transformation die nötige öffentliche Aufmerksamkeit“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Zugleich sollten damit Zusammenhänge zwischen Nachhaltigkeit und Gesundheit in den Fokus der Versorger, der Gesundheitswirtschaft, von Politik, Medien und einer breiten Öffentlichkeit gerückt werden.

DNP Gesundheit in drei Kategorien

Der DNP Gesundheit wird in drei Kategorien vergeben. Bewerbungen können neben stationären und ambulanten Versorgern die Anbieter von Präventionsleistungen, Akteure aus den Bereichen Arbeits- und Patientenschutz, aber auch Hersteller aus der Technologie- oder Pharmabranche einreichen. Daneben richtet sich die Einladung an Initiativen aus der Zivilgesellschaft, Patientenvertretungen, Selbsthilfegruppen und Kommunen. Die Bewerbungen in den Kategorien „Versorgung stärken – Nachhaltige Strukturen schaffen“, „Gesundheit stärken – In Zeiten des Wandels Krankheit verhindern“ und „Umwelt schützen – Ökologische Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen etablieren“ werden Ende September 2024 durch eine interdisziplinär zusammengesetzte und unabhängige Jury bewertet. Die Sieger werden am 29. November dieses Jahres in Düsseldorf ausgezeichnet.

Service für Redaktionen

Mehr zum Thema Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen, zum DNP Gesundheit und zur Online-Bewerbung: www.barmer.de/nachhaltigkeitspreis und Gesundheit | Deutscher Nachhaltigkeitspreis.

Quelle: PM Barmer, 11.03.2024


Übergabe – Pflegeupdate

PU69 – Pflegepolitik im Bundesrat

Und was es sonst so Neues gibt…


Weltfrauentag: 17 Prozent der evangelischen Krankenhäuser unter weiblicher Leitung

75 Prozent des Gesundheitspersonals1 und 47 Prozent des ärztlichen Personals2 in deutschen Krankenhäusern ist weiblich. In Führungspositionen hingegen sind Frauen unterrepräsentiert.

Dazu Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV): „In evangelischen Krankenhäusern liegt der Frauenanteil in der Geschäftsführung bei 17 Prozent und damit einen Prozentpunkt unter dem Frauenanteil in den Vorständen von DAX- Unternehmen.3 Um die künftigen Herausforderungen zu meistern, müssen wir die Gleichstellung in evangelischen Krankenhäusern weiter voranbringen und mehr Frauen müssen frei und gleichberechtigt Verantwortung für die gerechte und erfolgreiche Gestaltung unserer Krankenhäuser übernehmen.“

 Zu wenige Frauen in Führungspositionen

In vielen Branchen sind Frauen in Führungspositionen unterrepräsentiert. Auch in Krankenhäusern war die Geschäftsführung im Jahr 2020 mit 83 Prozent überwiegend in Männerhand.4 Insgesamt ist der Frauenanteil in Führungspositionen im Krankenhaus seit der letzten Datenerhebung „Frauen in der Gesundheitswirtschaft“ aus dem Jahr 2015 sogar leicht zurückgegangen. In der Pflegedirektion sind Frauen mit 53 Prozent am häufigsten in einer Position auf der obersten Führungsebene beschäftigt. Als Geschäftsführerinnen sind 17 Prozent4,5 der Frauen tätig und als ärztliche Leitung 14 Prozent.4 In den mittleren Führungspositionen zeigt sich das Geschlechterverhältnis allerdings fast ausgewogen, sodass bei der Besetzung von Top-Führungspositionen künftig mehr Frauen zur Verfügung stehen könnten.4 „Wir müssen die Chance nutzen, gut qualifizierte Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist dafür sicher eine Voraussetzung. Aber wir müssen auch Potenziale erkennen und Nachwuchskräften die Chance geben, in Führungspositionen hineinzuwachsen“, so Radbruch.

Quellen:

  1. https://www.genesis.destatis.de
  2. http://www.gbe-bund.de
  3. Mixed Leadership Barometer
  4. PricewaterhouseCoopers. Frauen in der Gesundheitswirtschaft, Berlin 2020
  5. DEKV 2023

Quelle: DEKV Pressemitteilung Berlin, 8. März 2024

Frauenberuf Pflege:

Weg frei machen für Selbstbestimmung

DBfK-Statement zum Weltfrauentag

Berlin, 07.03.2024 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert in seinem Statement zum Weltfrauentag am 8. März, der Fremdbestimmung im Frauenberuf „Pflege“ ein Ende zu setzen. Das geplante Pflegekompetenzgesetz sei der richtige Schritt und es müsse daher zügig und mutig umgesetzt werden.

Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin im DBfK dazu: „Der Pflegeberuf ist in einer Struktur gefangen, die an die Rolle der Hausfrauen in den Fünfzigerjahren erinnert. Damals brauchten Frauen für ein eigenes Konto oder ihre Erwerbstätigkeit das Einverständnis des Ehemannes. Damals wurde auch die Grundstruktur des Gesundheitswesens etabliert und die Pflege nur als zuarbeitende und dienende Funktion darin angelegt. Dieses Muster finden wir noch heute in einem Beruf, der zu über 80 Prozent von Frauen ausgeübt wird: Professionelle Pflege ist nach wie vor in großen Teilen fremdbestimmt. Dabei ist es ein Beruf, der eigene fachliche Standards hat und dem international eine eigene wissenschaftliche Disziplin – die Pflegewissenschaft – zugehörig ist. Professionelle Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf, der aber unattraktiv wird, weil die eigenen Kompetenzen nicht eigenverantwortlich genutzt werden können: Oft muss selbst für kleinere Routineaufgaben der Arzt sein Einverständnis geben und die aktuellen Bedingungen verhindern eine qualitativ angemessene Pflege. Das Einsparen von Personalkosten geht häufig zu Lasten der Pflege. Beides befeuert den Berufsausstieg.

Es ist nicht hinnehmbar, dass solche Bedingungen immer noch auf dem Rücken eines Frauenberufs ausgetragen werden. Es ist längst überfällig, den Pflegeberuf an moderne Arbeitswelten anzupassen, der dauernden Fremdbestimmung muss ein Ende gesetzt werden. Das geplante Pflegekompetenzgesetz ist ein wichtiger Schritt dahin. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat richtig gesehen, dass professionelle Pflege verantwortliche Rollen übernehmen kann und dass man die vorhandenen Kompetenzen endlich nutzen und weiterentwickeln muss. Wenn das Gesetz zügig und mutig umgesetzt wird, werden die Fremdbestimmung reduziert und wichtige Schritte zu einem selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Beruf eingeleitet. Das wird nicht nur der Attraktivität des Berufs dienen, sondern nachweislich auch der Qualität unserer Gesundheitsversorgung.“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, elefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Pflegepersonalregelung in Krankenhäusern

Eklat im Bundesrat zur PPR 2.0

08.03.2024 / News – Der bereits von Januar auf Juli verschobene Start der Einführungsphase für das neue Personalbemessungsinstrument in Krankenhäusern – PPR 2.0 – droht, auf den letzten Metern im Bundesrat blockiert zu werden. Ein Antrag von Bayern im Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat am Mittwoch für ordentlich Wirbel und Unverständnis in der Pflegebranche gesorgt.

Bayern blockiert Einführung der PPR 2.0

In sieben Punkten erläutert der Freistaat in seinem BibliomedPflege vorliegenden Antrag, warum der Bundesrat der PPR 2.0 nicht zustimmen solle. So könne die geplante Personalbemessung zwar eine Entlastung des Pflegepersonals darstellen. Allerdings bestehe die Herausforderung der Krankenhäuser bereits heute darin, ausreichend Pflegepersonal zu akquirieren und zu halten. Daher seien in einem ersten Schritt zunächst Maßnahmen zu ergreifen, um die in den Krankenhäusern vorhandenen personellen Ressourcen zu stärken.

Der bereits bestehende Personalmangel in der Pflege könne auch mittelfristig nicht durch ein Personalbemessungsinstrument behoben werden, da dieses kein zusätzliches Personal generiere, sondern infolge der zusätzlichen Prüf- und Meldepflichten vielmehr weitere personelle Kapazitäten für bürokratische Tätigkeiten binde.

Pflege kämpft seit 2019 für ein neues Personalbemessungsinstrument

Es bestünden „gravierende Bedenken“ angesichts des mit der Umsetzung der PPR 2.0 dauerhaft einhergehenden „massiven zusätzlichen“ bürokratischen Aufwands.

Mit neun zu fünf Stimmen und zwei Enthaltungen hat nun nach AOK-Angaben der Gesundheitsausschuss im Bundesrat empfohlen, das Thema bei der nächsten Sitzung der Länderkammer am 22. März nicht zu behandeln.

2023 ist die PPR 2.0 bereits in Modellversuchen erprobt worden. Seit 2019 haben Deutscher Pflegerat (DPR), Deutsche Krankenhausgesellschaft und Gewerkschaft Verdi für die Einführungsphase eines neuen Personalbemessungsinstruments in Krankenhäusern gekämpft. Von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seinerzeit ignoriert, brachte sein Nachfolger Karl Lauterbach (SPD) die entsprechende Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) auf den Weg.

Pflegerat: PPBV wichtigste Signal für verbesserte Arbeitsbedingungen

Das Entsetzen in der Pflegebranche ist groß angesichts der Blockadehaltung im Bundesrat. Der jetzige Antrag aus Bayern sei „beschämend“ und „inakzeptabel“, kritisierte der DPR am Donnerstag. Er sei „strikt abzulehnen, da er (…) den Bemühungen um eine bessere Personalsituation in unseren Krankenhäusern widerspricht und mit massiver Desinformation einhergeht“. DPR-Präsidentin Christine Vogler betonte: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist bundesweit das wichtigste Signal für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege im Krankenhaus. Die Verordnung führt dazu, dass mehr Menschen einen Pflegeberuf in Betracht ziehen und mehr Mitarbeiter:innen gewonnen werden können. Die Verordnung sendet mit der Umsetzung der PPR 2.0 ein klares Signal für positive Veränderungen in der Berufsgruppe.“

Internationale Studien, wie in Kalifornien, hätten ausführlich den Einsatz von Personalbemessungsinstrumenten untersucht und gezeigt, dass dies zu einer Verringerung der Arbeitsbelastung und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt.

Die angeblich hohe Bürokratie sei eine unbegründete Behauptung. Die PPR 2.0 sei bereits digital und benutzerfreundlich umsetzbar. Es sei beschämend, die vermeintliche Bürokratie als Argument gegen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung der Versorgung zu verwenden.

DBfK: Schwarzer Tag für professionelle Pflege droht

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) äußerte sich verärgert über den Antrag aus Bayern. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein sagte: „Die PPR 2.0 ist aktuell das einzige Instrument, mit dem wir Pflegequalität in den Krankenhäusern sicherstellen können. Es ist ein lernendes Instrument, das weiterentwickelt wird. Dafür muss die PPBV jetzt kommen. (…) Dass wir ohne eine verbindliche Personalbemessung keinen Personalaufbau in den Kliniken schaffen, haben wir nun lange genug beobachtet.“

Sollte die PPBV tatsächlich abgelehnt werden, sei das ein „schwarzer Tag für die professionelle Pflege“. Es werde eine wichtige Maßnahme blockiert, ohne Alternativen zu präsentieren.

„Was auch immer Bayern damit erreichen will, es geht auf Kosten der beruflich Pflegenden und der Pflegequalität.“

Verdi spricht von Affront

Verdi findet gleichfalls deutliche Worte der Kritik. Der Antrag Bayerns sei „ein Affront gegen die Beschäftigten der Krankenhäuser“. Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte: „Auch Bayerns Staatsregierung hat in Sonntagsreden immer wieder erklärt, die Überlastung der Pflegekräfte müsse überwunden werden. Doch jetzt will sie die entscheidende Maßnahme zur Entlastung auf den letzten Metern sabotieren. Diese Politik ist verlogen und unverantwortlich.“

Die PPR 2.0 ist Teil des bereits am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/eklat-im-bundesrat-zur-ppr-20


Antrag aus Bayern ist beschämend

Deutscher Pflegerat: Unterstützung wäre hilfreich anstatt massiver Desinformation

Berlin (07. März 2024, Nr. 09/2024) – Der Antrag des Freistaates Bayern im Gesundheitsausschuss des Bundesrats, die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) abzulehnen, ist inakzeptabel. Mit diesem Antrag wird auf Kosten der Pflegeprofession und der Versorgungssicherheit in Deutschland Politik betrieben.

Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege haben wir uns gemeinsam dazu verpflichtet, ein Instrument zur Personalbemessung im Krankenhaus zu entwickeln, um damit die Arbeitsbedingungen der Pflegeprofession zu verbessern. Bayern würde somit wortbrüchig werden.

Der Antrag ist strikt abzulehnen, da er zudem den Bemühungen um eine bessere Personalsituation in unseren Krankenhäusern widerspricht und mit massiver Desinformation einhergeht.

Weiter erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR): „Der Freistaat Bayern bringt zwei Einwände vor: Personalmangel und Bürokratie. Die Inhalte der Pflegepersonalbemessungsverordnung basieren auf der PPR 2.0, die in Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Pflegerat, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft ver.di über Jahre hinweg entwickelt wurde. Sie wurde erprobt und zeichnet sich durch einen minimalen Bürokratieaufwand aus.

Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist bundesweit das wichtigste Signal für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege im Krankenhaus. Die Verordnung führt dazu, dass mehr Menschen einen Pflegeberuf in Betracht ziehen und mehr Mitarbeiter:innen gewonnen werden können. Die Verordnung sendet mit der Umsetzung der PPR 2.0 ein klares Signal für positive Veränderungen in der Berufsgruppe. Dies steht im Gegensatz zu dem, was im Antrag behauptet wird und widerspricht dem kürzlich veröffentlichten Statement Bayerns zur Notwendigkeit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, um Leasingpersonal abzubauen.

Internationale Studien, wie beispielsweise in Kalifornien, haben ausführlich den Einsatz von Personalbemessungsinstrumenten untersucht und gezeigt, dass dies zu einer Verringerung der Arbeitsbelastung und einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen führt. Dies wiederrum führt zu einer besseren Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und erhöht die Mitarbeiter:innenbindung.

Die angeblich hohe Bürokratie ist eine unbegründete Behauptung. Die PPR 2.0 ist bereits digital und benutzerfreundlich umsetzbar. Es ist beschämend, die vermeintliche Bürokratie als Argument gegen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Sicherstellung der Versorgung zu verwenden.

Anstatt die vermutete Bürokratie zu kritisieren, sollten wir uns gemeinsam auf den tatsächlichen Mehraufwand konzentrieren, der durch Prüf- und Melderegelungen sowie Dokumentationen entsteht.“

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


PPR 2.0 muss kommen!

DBfK verärgert über Antrag zur Ablehnung der PPBV durch Bayern

Berlin, 07.03.2024 – Der Freistaat Bayern hat die Ablehnung der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat beantragt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt sich verärgert über den Antrag, denn damit stelle sich Bayern gegen Qualität in der Pflege.

„Der Antrag aus Bayern zeugt davon, dass Pflegequalität dort offensichtlich keine Rolle spielt“, so Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Die PPR 2.0 ist aktuell das einzige Instrument, mit dem wir Pflegequalität in den Krankenhäusern sicherstellen können. Es ist ein lernendes Instrument, das weiterentwickelt wird. Dafür muss die PPBV jetzt kommen. Wir haben schon Jahrzehnte verloren, in denen sich die Rahmenbedingungen für die Kolleg:innen und damit für die Arbeitsqualität stetig verschlechtert haben. Schlechte Personalbesetzung und dauernde Überlastung zählen zu den Hauptgründen, den Beruf zu verlassen. Dass wir ohne eine verbindliche Personalbemessung keinen Personalaufbau in den Kliniken schaffen, haben wir nun lange genug beobachtet.“

Der DBfK hatte sich zusammen mit dem Deutschen Pflegerat (DPR), Verdi und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) schon lange für die Einführung der PPR 2.0 eingesetzt, da das Instrument auf der bekannten Personalbemessung PPR aufbaut und mit entsprechend geringer Bürokratie und Umgewöhnung leicht eingeführt werden kann. Die aktuellen Argumente aus Bayern kann der Verband nicht nachvollziehen.

„Wenn die PPBV wirklich abgelehnt wird, ist das ein schwarzer Tag für die professionelle Pflege und damit auch für die Patient:innen in den Krankenhäusern Deutschlands“, so Bienstein. „Hier wird eine wichtige Maßnahme blockiert, ohne dass man eine Alternative präsentiert. Was auch immer Bayern damit erreichen will, es geht auf Kosten der beruflich Pflegenden und der Pflegequalität.“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin , Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Gesetzesvorhaben

Bundeseinheitliche Pflegeassistenzausbildung in Arbeit

07.03.2024 / News – Bundesfamilienministerium und Bundesgesundheitsministerium arbeiten derzeit an einer Ausbildungsreform für die Pflegeassistenz. Bereits im Februar hatten die Ministerien ihr Vorhaben angekündigt. Jetzt sind erste Details zur Ausgestaltung bekannt geworden.

Referentenentwurf noch im März erwartet

Demnach soll die angekündigte bundesrechtliche Regelung für die generalistische Pflegeassistenzausbildung im Wesentlichen folgende Inhalte haben:

  • Ausbildungsdauer: 18 Monate
  • Finanzierung der bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung entsprechend §§ 26 ff Pflegeberufegesetz, also über einen Ausgleichsfonds, einschließlich einer anteiligen Zahlung durch das Land
  • Ausbildungsbeginn: 1. Januar 2026
  • Vorbereitung der Finanzierung über den Ausbildungsfonds ab 1. Januar 2025
  • Übergangsregelung für Altausbildungen bis Dezember 2027

Noch für März ist der Referentenentwurf angekündigt, damit die Bundesregierung ihren Entwurf bereits vor der Sommerpause in das parlamentarische Verfahren einbringen kann.

Umlageverfahren sichert Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung

Brandenburgs Sozialministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) hatte am Mittwoch im Landtagsausschuss über die Pläne der Ausbildungsreform informiert. Ursprünglich wollte die Landesregierung ein eigenes Gesetz zur Pflegeassistenz beschließen. Ein entsprechender Entwurf sei bereits fertiggestellt. Die bundesrechtlichen Eckpunkte orientierten sich nun inhaltlich „weitestgehend“ am Brandenburger Gesetzentwurf, teilte Nonnemacher mit. Sie sagte:

„Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung in der Pflege. Nachdem die dreijährige Pflegeausbildung grundlegend reformiert und zu einer einzigen, generalistischen Berufsausbildung zusammengeführt wurde, sollen jetzt auch die einjährigen Pflegehilfeausbildungen im Land Brandenburg grundlegend reformiert und zusammengeführt werden. Da es vom Bund in den vergangenen Jahren dazu nur Absichtsbekundungen gab, sind wir in Brandenburg zweigleisig gefahren und haben einen eigenen Gesetzentwurf vorbereitet. Eine bundeseinheitliche Regelung ist hier aber die bessere Lösung.“

Großer Vorteil der Bundesregelung sei die Finanzierung der Ausbildung aus dem bereits bestehenden Ausgleichsfonds der Fachkraftausbildung. Das sei per Landesrecht nicht umzusetzen gewesen. Durch das Umlageverfahren werde sichergestellt, dass Einrichtungen, die nicht ausbilden, in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt seien, wie Einrichtungen, die ausbilden.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bundeseinheitliche-pflegeassistenzausbildung-in-arbeit


Pflegekammern in anderen Ländern

Wir blicken nach Großbritannien

Wie arbeiten Pflegekammern in anderen Ländern? Ein Blick über den Tellerrand lohnt sich immer, daher stellen wir im Newsletter Pflegekammern anderer Länder vor. Den Start macht Großbritannien. Dort genießen Pflegeberufe schon sehr lange einen hohen Stellenwert. Mit dem „Nursing and Midwifery Council“ (NMC) gibt es bereits seit über 100 Jahren eine Kammer, die sich um die Interessen der rund 600.000 Mitglieder kümmert. Darüber hinaus wurde im Jahr 2000 die Pflegeausbildung komplett akademisiert. Anders als in Deutschland dürfen in Großbritannien Pflegefachpersonen Medikamente verschreiben. Eine weitere interessante Besonderheit: sogenannte Community Hospitals werden von professionell Pflegenden geleitet. ZUM NMC

Quelle: NL Pflegekammer NRW, 08.03.2024


Deutsches Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte informiert im Netzwerk „Make it in Germany“ über Integrations-Management

Die internationale Anwerbung von Fachpersonal ist ein immer wichtiger werdender Baustein für Unternehmen in Deutschland. Insbesondere Pflege- und Gesundheitseinrichtungen suchen international Pflegepersonen, um auch in Zukunft eine gute pflegerische Versorgung gewährleisten zu können. Eine von der Bundesregierung ins Leben gerufene Onlineplattform für Arbeitgebende und internationale Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/deutsches-kompetenzzentrum-fuer-internationale-fachkraefte-informiert-im-netzwerk-make-it-in-germany-ueber-integrations-management/

Quelle: NL KDA, 07.03.2024


Gründungsausschuss Baden-Württemberg
Aus der Pflege – Für die Pflege:

Mehr als 50 Prozent sind für eine Pflegekammer

Am 29.02.2024 haben wir eine Pressemitteilung zum derzeitigen Stand des Quorums veröffentlicht. Minister Manfred Lucha hatte am Tag zuvor im Sozialausschuss überraschend darüber informiert, dass aktuell die zur Gründung der Landespflegekammer notwendigen 60 % nicht erreicht wurden. Auch wenn wir unser Ziel zumindest zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreicht haben, zeigt diese Prognose ganz deutlich: Über die Hälfte der registrierten Pflegefachpersonen in Baden-Württemberg ist für die Pflegekammer! Wir haben die Mehrheit unserer Profession erreicht und die Kammer stößt auf breite Zustimmung. Vorstandsvorsitzender Peter Bechtel fasst es so zusammen: „Jetzt aufzugeben ist keine Option, das Ergebnis muss noch geprüft und endgültig bestätigt werden.“ Lesen Sie hier unsere Pressemitteilung.

Die Reaktionen aus den Verbänden

Christine Vogler, Präsidentin des DPR (Deutscher Pflegerat), zeigt sich verwundert über die Aussagen Luchas zum vorläufigen Ergebnis: „Es ist überraschend, dass bereits fünf Tage nach Ende der Einwendungsfrist ein vorläufiger Trend verkündet wird, obwohl das Ergebnis erst kurz vor Ostern veröffentlicht werden sollte. Sollte sich das Ergebnis nach dem noch durchzuführenden Prüfverfahren bestätigen, wird dieses selbstverständlich akzeptiert. Die verpasste Chance, eine Pflegekammer in Baden-Württemberg zu gründen, wäre allerdings bedauerlich.“ Die vollständige Pressemitteilung des DPR finden Sie hier.

Auch Ralf Pinkinelli, stv. Vorsitzender des Pflegebündnis Mittelbaden, äußert in einer Pressemitteilung sein Bedauern. Er bezeichnet den Tag der Verkündung der vorläufigen Ergebnisse als „schwarzen Tag für die Pflege“ und kritisiert darüber hinaus scharf das aggressive Vorgehen Verdis gegen die geplante Pflegekammer.

Für den Bochumer Bund wäre es ein „gewaltiger Rückschritt für uns alle“, sollte die Gründung der Pflegekammer scheitern. Zudem wird in der Pressemitteilung die Frage aufgeworfen, warum nach den offiziellen gesetzlichen Regularien zur Gründung der Pflegekammer keine mehrheitliche Zustimmung der Pflegefachpersonen ausreicht, sondern stattdessen das Quorum auf 60 % hochgesetzt ist.

Und auch der DBfK (Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe) hat sich in seiner Pressemitteilung „Errichtung der Landespflegekammer wackelt“ zum Thema geäußert.

Quelle: NL Pflegekammer BW, 07.03.2024


In der Pflege steigen Fehltage wegen psychischer Probleme

Psychische Erkrankungen haben im vergangenen Jahr zu einem Rekord an Arbeitsausfällen geführt, wie die DAK-Gesundheit mitteilte. Die Zahl der Krankschreibungen stieg im Vergleich zum Vorjahr um 21 Prozent. Besonders betroffen waren Beschäftigte in der Altenpflege und in Kindertagesstätten. Sie hatten pro Kopf durchschnittlich 5,3 Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen. Das waren 65 Prozent mehr als der Durchschnitt aller Berufsgruppen. DAK

Quelle: NL Care vor9, 07.03.2024


Tausende ehrenamtliche Helfer in der Hospizarbeit

Berlin: (hib/PK) In der Hospizarbeit sind Tausende ehrenamtliche Helfer aktiv. Das geht aus der Antwort (20/10521) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10330) der Unionsfraktion hervor.

Wie es in der Antwort unter Verweis auf den Deutschen Hospiz- und Palliativ Verband (DHPV) heißt, erhalten rund 1.000 ambulante Hospizdienste für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene sowie Erwachsene eine Förderung nach Paragraf 39a Absatz 2 SGB V. In diesen Diensten engagierten sich etwas mehr als 50.000 ehrenamtliche Mitarbeiter.

Die Zahl der Helfer liege aber höher, weil es neben den geförderten ambulanten Hospizdiensten weitere ambulante Hospizdienste gebe, die ohne Förderung tätig seien und deren Daten nicht erfasst würden.

Ebenfalls nicht erfasst würden Ehrenamtliche, die sich in geförderten ambulanten Hospizdiensten nicht in der unmittelbaren Begleitung von Schwerkranken engagieren, sondern etwa im Bereich Bildung und Öffentlichkeitsarbeit oder die sich in stationären Hospizen und auf Palliativstationen engagieren.

Insbesondere mit dem 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung seien die Weichen dafür gestellt worden, dass allen schwerkranken und sterbenden Menschen möglichst flächendeckend ein würdiges und selbstbestimmtes Leben bis zuletzt ermöglicht werden könne, sei es zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz.

Neben der professionellen medizinischen und pflegerischen Betreuung bräuchten die Menschen besondere Zuwendung, um möglichst schmerz- und angstfrei Abschied nehmen zu können. Daher sei das Zusammenwirken zwischen professioneller und ehrenamtlicher Hilfe gestärkt worden.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 35, 06.03.2024


Pfleger aus dem Ausland sollen Fachkräftelücke schließen

Berlin: (hib/PK) Um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung kurz- und langfristig sicherzustellen, ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Fachkräfteanwerbung aus Drittstaaten dringend erforderlich. Obwohl sich die Zahl der angeworbenen Fachkräfte seit 2016 verdreifacht habe, bleibe der Engpass an Fachkräften in der Pflege weiter akut, heißt es in der Antwort (20/10522) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10331) der Unionsfraktion.

Im Dezember 2023 waren den Angaben zufolge rund 25.000 offene Arbeitsstellen für Fachkräfte in Kranken- und Altenpflegeberufen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gemeldet. Über das Programm „Triple Win“ würden derzeit Pflegefachkräfte aus Bosnien und Herzegowina, Tunesien, Jordanien, Philippinen, Indonesien und Indien angeworben. Aus Vietnam würden Auszubildende in die Pflege vermittelt. Ferner setze die BA Projekte zur Gewinnung von Pflegefachkräften mit anderen Partnern in Brasilien, Mexiko und Kolumbien um.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 35, 06.03.2024


Führungsstil ist in vielen Pflegediensten kein Thema

25 Prozent aller PDLs wissen mit dem Begriff nichts anzufangen. Das hat die Umfrage der Pflegedienstleitung Anita Otte mit 600 PDLs ergeben. In ihrer Masterarbeit ist zu erfahren, warum das so ist Weiterlesen

Quelle: Pflegebrief Newsletter, 06.03.2024


Wichtige Termine:

 

Gesundheitskongress des Westen: „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance“

17.-18.04.2024, Köln; Weitere Infos zum Kongress bekommen Sie laufend auf: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de


PFLEGE PLUS 2024: Plattform für Updates aus der Branche

14. bis 16. Mai 2024 Messe Stuttgart, Infos unter: https://www.messe-stuttgart.de/pflege/?utm_source=Newsletter&utm_medium=text&utm_campaign=PflegePlus_2024&utm_content=Pflege-Newsletter


Symposiums „Kulturelle Vielfalt bei der Arbeit – Sichere und gesunde Integration von Fachkräften“

27.-29.05.24 , Dresden; Veranstaltungswebseite / Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an: registration@issa-cultural-diversity.com


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/