ADS-Wocheninformation 07.08.2023

ADS-Wocheninformation 07.08.2023

Pflegebedürftige rutschen in die Sozialhilfe: „Wir können die Menschen nicht im Armutsrisiko lassen.“

Interview des Bayerischen Rundfunks mit Helmut Kneppe, Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe
Die finanziellen Folgen der Pflegebedürftigkeit überfordern immer mehr Bürgerinnen und Bürger. „Menschen, die pflegebedürftig werden, rutschen immer öfter in ein Armutsrisiko“, antwortete Helmut Kneppe, Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) auf die Frage von Moderator Till Nassif, was bei …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/pflegebeduerftige-rutschen-in-die-sozialhilfe-wir-koennen-die-menschen-nicht-im-armutsrisiko-lassen/

Quelle: KDA NL, 07.08.2023


Aufruf zur Kollaboration: Das KDA-Projektteam „Posia“ sucht sozial innovative Projekte im Bereich der Alternshilfe

Projekte aus verschiedensten Bereichen der Gesellschaft, die das Ziel haben, sozial innovativ mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Selbstständigkeit im Altern zu verwirklichen, sind aufgerufen, sich beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), genauer, beim „Posia“-Projekt des KDA zu melden. Das „Portal für soziale Innovationen in der Alternshilfe“ (Posia) bietet innovativen Projekten die Möglichkeit, …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/aufruf-zur-kollaboration-das-kda-projektteam-posia-sucht-sozial-innovative-projekte-im-bereich-der-alternshilfe/

Quelle: KDA NL, 06.08.2023


Viele bekommen kein Extra-Geld für Praxisanleiter-Job

300 Stunden stecken Praxisanleiter in die Weiterbildung, doch fast die Hälfte der Arbeitgeber danken ihnen das Engagement für die Auszubildenden nicht. Dies geht aus einer Umfrage der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hervor, an der 660 Praxisanleiter aus Pflegeeinrichtungen und Kliniken teilgenommen haben. Dabei zeigt sich, dass viele Praxisanleiter für die Azubi-Betreuung nicht freigestellt werden und auch keine höhere Vergütung erhalten. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 03.08.2023


Zunehmend schwierige Besetzung von Pflegestellen

Berlin: (hib/PK) Für Pflegeeinrichtungen wird es nach Angaben der Bundesregierung zunehmend schwieriger, offene Stellen mit Fachkräften und qualifizierten Hilfskräften zu besetzen. Infolge des demografischen Wandels werde die Zahl der Pflegebedürftigen weiter deutlich steigen, während die Zahl der zur Verfügung stehenden Pflegekräfte schrumpfe, heißt es in der Antwort (20/7861) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/7453) der AfD-Fraktion.

Deutschland brauche mehr Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte, um langfristig die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Die Bundesregierung habe dazu ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um das inländische Potenzial zu heben. Dabei gehe es vorrangig darum, die Attraktivität der Ausbildung sowie des Arbeitsplatzes Pflege zu steigern und den Berufsverbleib zu erhöhen, heißt es in der Antwort weiter.

Zu den Initiativen zählen den Angaben zufolge die Verpflichtung zur Zahlung einer tariflichen Entlohnung durch alle zugelassenen Pflegeeinrichtungen sowie die Einführung eines bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahrens. Zudem sei ergänzend die Fachkräfteanwerbung aus Drittstaaten notwendig. Das Ziel sei eine faire und ethische Anwerbung von Fachkräften sowie eine vereinfachte Feststellung beruflicher Kompetenzen.

Quelle: heute im bundestag Nr. 581, 02.08.2023


Kürzung beim Freiwilligendienst verschärft Pflegenotstand

Der Altenpflege droht ein weiterer Rückschlag: Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Freiwilligendienste im nächsten Jahr um ein Viertel oder 78 Millionen Euro zu kürzen, 2025 um weitere 35 Millionen. Damit verlieren viele Pflegeeinrichtungen helfende Hände und offene Ohren für Menschen im Altenheim. „Treten diese Kürzungen in Kraft, dann fällt etwa jede dritte Stelle weg“, sagt Birgitta Kelbch, Leiterin der Freiwilligendienste der Katholische Kirche im Bistum Essen. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 02.08.2023


Finanzierung

Die Professionalisierung der Pflege braucht Geld

02.08.2023 / News – Für zunächst drei Jahre erhält der Deutsche Pflegerat (DPR) finanzielle Unterstützung vom Bundesgesundheitsministerium – ein Novum. Doch um langfristig gute Arbeit für die Profession Pflege leisten zu können, ist weit mehr nötig, sagen die Präsidentin und die Geschäftsführerin des DPR, Christine Vogler und Christine Denk. Sie geben Einblicke in die Arbeit des Gremiums und erläutern, vor welchen Herausforderungen sie stehen.

Ohne Moos nix los – dieses flapsige Sprichwort trifft im Kern ein Grundproblem der Profession Pflege: Denn fehlt die Finanzierung, fehlen die Mittel, um im Sinne der Berufsgruppe wirklich etwas bewegen zu können. Bislang findet pflegepolitisches Engagement oft – anders als beispielsweise in der Ärzteschaft – ehrenamtlich statt. Wer sich für die Pflege einsetzt, macht das nicht selten in seiner Freizeit und zusätzlich zu seinem eigentlichen (Fulltime-)Job.

Die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, betont: „Für den DPR zu arbeiten, bedeutet bislang ausschließlich ehrenamtlich zu arbeiten.“

Zwangsläufig bleibt dann nicht mehr allzu viel Zeit, um für Handlungsautonomie oder bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege zu kämpfen, geschweige denn Zeit, um sich in komplexe pflegepolitische Themen einzuarbeiten. Gleichzeitig ist aber genau das wichtig, damit sich die Pflegeprofession selbstbewusst weiterentwickeln kann.

Engagement für die Pflege als Hobby

Dieses Dilemma kennt der DPR nur zu gut. Seit nunmehr 25 Jahren will der Dachverband der 18 bedeutendsten Pflege- und Hebammenverbände in Deutschland die erforderlichen Rahmenbedingungen einer optimal auszuübenden Profession verbessern. Ihre pflegefachliche Expertise bringen die Mitglieder des DPR in den unterschiedlichsten Gremien und Ausschüssen auf Bundes- und Landesebene in Form von Stellungnahmen, Positionspapieren und Eckpunkten ein. So zum Beispiel beim Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0, beim Pflegstudienstärkungsgesetz oder beim Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz.

Allerdings sagt Vogler: „Die Meinung der Pflege wird bislang lediglich angehört. Wir dürfen unsere Position erläutern, sind aber in den entscheidenden Momenten nicht stimmberechtigt.“

Dennoch habe der DPR bislang Debatten zum Qualitätsanspruch, zur Autonomie pflegefachlicher Arbeit oder zur Selbstverwaltung in der professionellen Pflege maßgeblich mit vorantreiben können. Nur dank des Engagements seiner Mitgliedsverbände sei dem DPR möglich, klar Stellung zu beziehen und eine starke Position zu vertreten. Die in den Mitgliedsverbänden erarbeiteten Entscheidungsvorlagen und Handlungsempfehlungen seien wesentlich, um die Interessen der Pflege auf politischer und gesellschaftlicher Ebene erfolgreich zu vertreten.

Vom Ehrenamt hin zur Professionalisierung

Allein mit den personellen wie finanziellen Ressourcen des DPR sei das nicht zu stemmen, verdeutlicht Vogler. Einnahmen über Mitgliedsbeiträge der Verbände und von Sponsoren „im geringfügigen Umfang“ reichten nicht aus, um Personal aufzustocken und komplexe Pflegethemen intensiv zu analysieren sowie zu bewerten. Ziel sei aber, weg von der Ehrenamtsstruktur hin zu einer Professionalisierungsstruktur und einer Institutionalisierung zu gelangen.

Ein erster Schritt dahin ist die Finanzspritze aus dem Bundesgesundheitsministerium über das Förderprojekt „Stärkung des Deutschen Pflegerates zur Stärkung der Berufsgruppe der Pflegekräfte – StäBeP“. Seit September 2021 und zunächst bis Ende 2025 fließen jährlich 900.000 Euro an den DPR, damit dieser seine Gremienarbeit aufbauen und vertiefen kann. Ein Novum, das der DPR zu schätzen weiß. Es sei ein wichtiges Signal und zeige, dass das Ministerium anfange, die Relevanz der Profession Pflege zu erkennen.

Evaluation des DPR

Aber es gibt einen Haken: Die laufende Legislaturperiode schwebt wie ein Damoklesschwert über dem Rat. Denn verbunden mit der Förderung sei auch eine verpflichtende und im Haushaltsgesetz festgeschriebene externe Evaluation der Arbeit des Gremiums, beschreibt Geschäftsführerin Christine Denk. Im Juni 2024 sollen bereits Ergebnisse vorliegen.

Der Deutsche Pflegerat

Der Deutsche Pflegerat (DPR) wurde 1998 als Verein und Dachverband der bedeutendsten Organisationen der Pflegepersonen und Hebammen gegründet. Zunächst gehörten ihm fünf Verbände an, mittlerweile ist die Zahl auf 18 gestiegen. Der DPR wirkt mit in Arbeitsgruppen des Gesundheitsministeriums, der Gesundheitsministerkonferenz, der Bundesärztekammer und in Gremien der Qualitätssicherung. Er bezieht schriftlich Stellung zu pflegerelevanten politischen Themen, nimmt an Anhörungen teil, hat ein Netzwerk zu Mitgliedern in Bundestag und Bundesrat aufgebaut und tauscht sich intensiv und regelmäßig mit Interessensverbänden aus.

Die Ergebnisse sollen der Bundesregierung als Entscheidungsgrundlage dienen, wie es in Zukunft mit dem DPR weitergeht.

Vogler und Denk sehen das Vorhaben kritisch: Im Grunde stecke der DPR noch mitten in der Aufbauphase und solle schon evaluiert werden. Allein die Verwaltung von Bundesgeldern sei langwierig und kompliziert. Zwar sei wichtig zu prüfen, wie das Geld investiert werde. Allerdings: In zwei Jahren könne nicht aufgeholt werden, was über 20 Jahre lang ignoriert worden sei.

Referenten für Analysen und Bewertungen Mangelware

Zudem: 900.000 Euro gemessen am Finanzvolumen des Gesundheitsmarkts und angesichts einer Profession mit über 1,4 Millionen Angehörigen seien „völlig unverhältnismäßig“, betonen beide Frauen.

Bislang seien die Gelder genutzt worden, um eine Geschäftsstelle aufzubauen, fünf Referentinnen und eine Sekretärin einzustellen, zählt Geschäftsführerin Denk auf. Auch ihre Stelle finanziert sich über die Bundesmittel. Endlich sei in der Pflege Realität, was etwa bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft längst selbstverständlich sei:

„Dank der Referentinnen ist es uns jetzt erst möglich, Fachgruppen zu bestimmten, teilweise von der Politik vorgegebenen Themen aufzusetzen und in einer ganz neuen Tiefe zu bearbeiten.“

Um die Profession Pflege adäquat auf Bundesebene vertreten zu können, seien allerdings mindestens 20 Referentinnen und Referenten nötig. „Und diese Forderung ist noch bescheiden“, so Denk mit Blick auf ähnliche Interessensvertretungen anderer Berufe. Gerechnet mit einem jährlichen Bruttogehalt von 70.000 bis 80.000 Euro fielen damit allein gut 1,5 Millionen Euro Personalkosten an. In Summe seien drei bis vier Millionen Euro nötig für die Gremienarbeit des Pflegerats, rechnet Denk hoch.

Profession Pflege entsprechend ihrer Größe und Relevanz unterstützen

Insgesamt bewerten Vogler und Denk die finanzielle Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums als einen wichtigen Schritt zur Professionalisierung und Institutionalisierung der Pflegevertretung. Auch wenn ungewiss ist, wie sich mit der nächsten Regierung der Pflegerat weiterentwickelt, bleiben sie hartnäckig, um die Berufsgruppe der Pflegenden bestmöglich zu vertreten und die Rahmenbedingungen für eine optimale Ausübung der Pflegeprofession kontinuierlich zu verbessern. Nur mit ausreichender finanzieller Unterstützung und einer breiteren personellen Basis könne die Pflege ihre Handlungsmöglichkeiten weiter ausbauen und eine starke Stimme in der politischen und gesellschaftlichen Debatte übernehmen, argumentieren beide.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/die-professionalisierung-der-pflege-braucht-geld


BGW-Gesundheitspreis 2024: Gute Praxis aus der Altenpflege gesucht!

Hamburg – Erfolgsfaktor Gesundheit am Arbeitsplatz: Wo gehen Pflegeeinrichtungen mit gutem Beispiel voran? Mit dem BGW-Gesundheitspreis zeichnet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) engagierte Mitgliedsunternehmen aus der ambulanten und stationären Altenpflege aus. Denn nur mit gesunden Beschäftigten ist gute Pflege möglich. Bewerbungsschluss für die jetzt gestartete Wettbewerbsrunde 2024 ist der 30. November 2023.

Insgesamt 45.000 Euro Preisgeld gibt es für durchdachte Basisarbeit und innovative Ideen. Nicht alles muss schon umgesetzt sein. Aber die Grundlagen für sicheres und gesundes Arbeiten müssen stimmen. Das Preisgeld wird unter den Gewinnerinnen und Gewinnern aufgeteilt und kann für weitere Aktivitäten im Gesundheitsschutz genutzt werden. Darüber hinaus profitieren alle, die sich bewerben, von Feedback zu ihrem betrieblichen Vorgehen.

Voraussetzungen prüfen und online bewerben

Das Bewerbungsverfahren ist dreistufig: Zunächst wird über ein Online-Formular geprüft, ob interessierte Einrichtungen die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Ist dies der Fall, beschreiben sie ebenfalls per Online-Formular ihr Vorgehen zur Gesundheitsförderung der Beschäftigten. Änderungen und Ergänzungen sind bis zur Abgabe der Bewerbung jederzeit möglich. Eine Jury bewertet die eingegangenen Bewerbungen und nominiert die Einrichtungen für die Endrunde. Diese werden vor Ort besucht (Audit).

Der BGW-Gesundheitspreis wird als Kategorie „Guter Arbeitsplatz“ des Deutschen Pflegepreises am Rande des Deutschen Pflegetags 2024 verliehen. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden sich unter: www.bgw-online.de/gesundheitspreis

Quelle: PM BGW, 01.08.2023


Rückgang der Ausbildungszahlen keine Überraschung

Statement von DBfK-Präsidentin Christel Bienstein

 

Berlin, 1. August 2023 – Am 27. Juli 2023 hat das Statistische Bundesamt die Ausbildungszahlen für die Pflegeberufe vorgelegt. Im Jahr 2022 sank demnach die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um sieben Prozent. Die Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) Christel Bienstein dazu: „Der Rückgang der Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen ist für uns keine Überraschung. Junge Menschen suchen einen sinnstiftenden Beruf, der ihnen attraktive Karrierewege bietet. Während der Hochphase der Pandemie hatten die Pflegeberufe große Aufmerksamkeit. In den Medien wurde gezeigt, wie wichtig die Kompetenz der Pflegefachpersonen für die Bevölkerung ist. Mittlerweile ist der Beruf in der medialen Versenkung verschwunden und politisch ist nichts passiert, um die Rahmenbedingungen zu verbessern. Trotz allem ist der Pflegeberuf der am häufigsten gewählte Ausbildungsberuf. Aufgrund des zunehmenden demografischen Ungleichgewichts, von immer weniger jungen und deutlicher Zunahme älterer Menschen, befinden wir uns bereits in einem Personalnotstand, der sich allein durch Ausbildungsinitiativen und die Anwerbung ausländischer Kolleg:innen nicht beheben lässt. Mit der generalistischen Pflegeausbildung ist zwar ein erster wichtiger Schritt getan worden, damit der Pflegeberuf nicht in eine Sackgasse führt, aber noch immer fehlen akademische Rollen und Karrierewege, die sich nach Weiterbildungen auch finanziell lohnen. Ohne grundsätzliche Reformen im Gesundheitswesen, die zu einer deutlichen Aufwertung des Berufs führen, wird sich die Situation weiter zuspitzen. In Deutschland wird die Relevanz pflegerischer Fachkompetenz im gesamten Gesundheitssystem noch immer verkannt und das rächt sich natürlich: Wer will denn einen Beruf lernen, der politisch und gesellschaftlich wie unwichtiges Beiwerk der Ärzteschaft behandelt wird? Das Ruder erst rumzuwerfen, wenn niemand mehr da ist, um professionell zu pflegen, wird zu spät sein.“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin , Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Pflegefachlichkeit für die Krankenhausstrukturreform einsetzen

DBfK legt mit Positionspapier nach

Berlin, 31. Juli 2023 – Die Krankenhausstrukturreform wurde bis zur Veröffentlichung der Eckpunkte aus dem Bundesministerium für Gesundheit vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) als Chance für eine bessere Gesundheitsversorgung und die Entwicklung der Pflegeberufe gesehen. Der DBfK hatte bereits in einem Policy Brief für die Ausschöpfung des pflegefachlichen Potenzials in der Reform argumentiert und in einer Pressemitteilung mit scharfer Kritik auf die Eckpunkte reagiert. Nun legt der Verband mit einem Positionspapier nach, in dem zehn Forderungen für eine gelingende Reform formuliert sind.

„Unser Aufruf an die politisch Verantwortlichen ist klar: Nutzen Sie das pflegefachliche Potenzial, sonst wird die Reform nicht gelingen“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Wir sehen deutlich, dass wir neben dem gravierenden Personalmangel in allen Gesundheitsberufen mit einer Fehlversorgung konfrontiert sind. Diese gefährdet eine sichere Versorgung der Bevölkerung. Im OECD-Vergleich geben wir für die Gesundheitsversorgung das meiste Geld aus, erzielen aber nur mittelmäßige Ergebnisse. Dies ist einerseits auf einen Mangel in der Primärversorgung zurückzuführen, der parallel mit einer echten Strukturreform angegangen werden muss. Andererseits wissen wir, dass die Pflegepersonalausstattung und die Quote akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen in den Kliniken direkt mit den Komplikations- und Mortalitätsraten zusammenhängen. Ein Ausbau der Primärversorgung und höhere Personalschlüssel mit mehr akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen sind dringend erforderlich, wenn die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wirklich verbessert werden soll.“

Im nun vorliegenden Positionspapier „Krankenhausstrukturreform: Pflegefachliches Potenzial nutzen“ stellt der DBfK daher die folgenden zehn Forderungen auf:

  1. Level-Ii-Krankenhäuser müssen geschaffen und so konzipiert werden, dass sie kurzzeitige stationäre Behandlung ermöglichen und je nach regionalem Bedarf auch als Primärversorgungszentrum aufgestellt sein können.
  2. Die Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen müssen die pflegerische Leistung spiegeln und einen bedarfsgerechten Personalschlüssel sowie den notwendigen Qualifikationsmix für die Pflegeberufe beinhalten. Ein sinnvoller Personalschlüssel ergibt sich zum Beispiel aus der PPR 2.0 und der assoziierten Instrumente. Außerdem ist eine pflegewissenschaftlich begründete Quote für akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen für die jeweiligen Leistungsgruppen notwendig.
  3. Es wird ein Pflegeforschungsprogramm in Deutschland benötigt, um Pflegequalität wissenschaftlich zu fundieren. Die Disziplinbildung von Pflegewissenschaft in Deutschland muss gefördert werden, um auch in diesem Fach wissenschaftliche Exzellenz entwickeln zu können.
  4. Pflegerische Berufsbilder wie Advanced Practice Nurses (APN) mit unterschiedlichen Schwerpunkten im Krankenhaus, in der stationären und ambulanten Langzeitpflege sowie Community Health Nurses (CHN) in der Primärversorgung müssen etabliert werden.
  5. Eine pflegerische Notfallversorgung, wie sie im vierten Gutachten der Regierungskommission skizziert ist, muss geschaffen werden und durch auf Masterniveau ausgebildete APN mit entsprechender Handlungskompetenz ausgeübt werden.
  6. Level-Ii-Krankenhäuser spielen eine zentrale Rolle für die regionale akutpflegerische Versorgung. Sie verbinden den stationären und ambulanten Bereich miteinander, wenn sie beispielsweise den Übergang in die Häuslichkeit organisieren. Damit haben die Level-Ii-Krankenhäuser einen starken pflegerischen Auftrag, der pflegefachliche Kompetenzen auf hohem Niveau voraussetzt. Sie müssen daher auch unter fachlicher Leitung von APN stehen können.
  7. Rechtliche Weichen im Heilberufs- und Leistungsrecht müssen gestellt und das Pflegeberufegesetz an die neuen Anforderungen angepasst werden. Die Ausübung von Heilkunde ist im Sinne von Substitution in einem Heilberufegesetz auf Pflegefachpersonen zu übertragen.
  8. Vorbehaltsaufgaben müssen ernst genommen werden und Raum für die Ausführung erhalten. Dazu gehört zuvorderst die Ermächtigung zur eigenständigen Verordnung von Pflege und der dazu erforderlichen Heil- und Hilfsmittel.
  9. Investitionen in Pflegebildung sind notwendig – in primärqualifizierende Bachelor- und spezialisierende Masterstudiengänge ­– außerdem in die Bildung des dafür notwendigen Lehrpersonals. Pflegewissenschaft und Forschung sind zu stärken.
  10. Die bedarfsgerechte Pflege im Krankenhaus ist vollständig zu refinanzieren. Die pflegerischen Leistungen im Sinne der Primärversorgung in Level-Ii-Krankenhäusern sind über ein Leistungsrecht zu finanzieren. Pflegebewertungsrelationen und ein Pflege-DRG-System sind kategorisch abzulehnen.

„Wir können es uns schon lange nicht mehr leisten, die Kompetenz der Pflegefachpersonen brach liegen zu lassen“, so Bienstein. „Wer weiterhin den Stellenwert professioneller Pflege ignoriert, verschärft das Problem und gefährdet die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Einsatz akademischer Pflegefachpersonen

So kommt evidenzbasierte Pflege in der Pflegepraxis an

31.07.2023 / News – Mit einer Evidence-based-Nursing-Gruppe unterstützen die Fachkliniken Wangen im Allgäu Pflegefachpersonen, die gerade ihr Studium absolviert haben, auf dem Weg zu ihrer Arbeit am Patientenbett. Ein systematisches Konzept sorgt dafür, dass sie bedarfsorientiert und vor allem kompetenzorientiert arbeiten und so ihre Expertise in die pflegerische Praxis integrieren können.

Die Fachkliniken Wangen wollen den Einsatz akademischen Personals fördern. Denn Wissenschaft und Forschung sind in der Patientenversorgung ein essenzieller Bestandteil, um den Pflegeberuf weiterzuentwickeln. Doch die Akademisierung der Pflegeberufe hat in der Praxis immer noch nicht genug Anklang gefunden. Deutschland ist aktuell Schlusslicht im internationalen Vergleich, wenn es um Pflegepersonal-Patienten-Schlüssel und akademische Pflegefachpersonen in der direkten Pflegepraxis geht [1]. Dabei sind aufgrund diverser Veränderungen von Versorgungsstrukturen, Abrechnungsverfahren und komplexer werdender Patientenversorgungen akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen im Hinblick auf den „Skill-Grade-Mix“ unabdingbar.

Mit der effektiven Nutzung akademischen Fachpersonals ist das Gesundheitssystem in der Lage, einheitliche wissenschaftsbasierte Strukturen zu etablieren sowie ökonomische und ökologische Denkansätze voranzubringen.

Potenziale hochschulischer Pflegeexpertise nutzen

In § 37 des Pflegeberufegesetzes werden klare Ziele der hochschulischen Pflegeausbildung beschrieben. Dabei wird die Steuerung und Gestaltung des Pflegeprozesses – Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung auf Basis von Pflegewissenschaft, Übertragung von forschungsgestützten Problemlösungen, Implementierung wissenschaftlicher Lösungsansätze und Mitwirkung im Qualitätsmanagement – benannt [2].

Um die sogenannte Generation Z in das Berufsfeld Pflege zu integrieren, sehen sich die Fachkliniken Wangen verpflichtet, Arbeitsfelder für Akademikerinnen und Akademiker in der Pflege zu schaffen. Die Generation Z wird beschrieben als Generation im Wandel der Akademisierung, leistungsorientiert und charakterisiert durch einen pragmatischen Optimismus [3].

Allerdings beschreiben Studierende Herausforderungen bezüglich der Identitätsfindung sowie im Hinblick auf potenzielle Arbeitsfelder mangelnde und unklare Berufsperspektiven in der direkten Patientenversorgung [4].

Leitfaden für Evidence-based Nursing

Die akademischen Pflegefachpersonen sollten nicht als Belastung, sondern vielmehr als Ressource verstanden werden. Dabei gilt es, diese Kolleginnen und Kollegen (im Folgenden: Kollegen) systematisch, bedarfsorientiert und vor allem kompetenzorientiert einzusetzen. Die Ängste und Befürchtungen von traditionell ausgebildeten, erfahrenen Pflegefachpersonen sollten jedoch nicht ignoriert oder bagatellisiert werden. Die Implementierung von akademischen Pflegefachpersonen stellt ohne Zweifel einen Change-Prozess dar, welcher mit Partizipation und „Bottom-up“ am sinnvollsten umzusetzen ist. Mit diesem Weg ist am wenigsten mit Widerständen zu rechnen.

Das Konzept für akademisches Pflegefachpersonal an den Fachkliniken Wangen ist ein Leitfaden, der von Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zur selbstständigen wissenschaftlichen Projektarbeit unterstützt. Das Konzept für die Expertengruppe Evidence-based Nursing (EBN) besteht im Wesentlichen aus acht Schritten. Dabei handelt es sich in den ersten drei Schritten um die grundlegende Einarbeitung. Weitere fünf Schritte beschäftigen sich mit der Struktur der wissenschaftlichen Tätigkeit. Ziel der EBN-Expertengruppe ist die Entwicklung, Mitgestaltung und Implementierung wissenschaftsbasierter innovativer Lösungsansätze für die ganzheitliche Versorgung von Patientinnen und Patienten.

Die einzelnen Schritte im Detail:

  • Schritt 1: Onboarding
    Die neuen Kollegen erhalten einen Einführungstag und lernen ihren Bereich oder ihre Station kennen. Stationsleitung oder Pflegebereichsleitung und eine Praxisanleiterin oder ein Praxisanleiter begleiten das Onboarding.
  • Schritt 2: Fachliche Einarbeitung
    Je nach Komplexität und Aufgabengebiet erfolgt eine vier- bis achtwöchige fachliche Einarbeitung der Kollegen. Die Einarbeitung erscheint als zusätzlicher Dienst im Dienstplan.
  • Schritt 3: Detailwissen und Organisationsverständnis erlangen
    Die Leitung der EBN-Gruppe unterstützt und schult die akademischen Pflegefachperson in Strukturfragen sowie Managementprozessen.
  • Schritt 4: Identifikation pflegespezifischer Themen
    Die Identifikation pflegespezifischer Themen und ihre Priorisierung nach Dringlichkeit übernehmen akademische Pflegefachperson, Pflegebereichsleitung und EBN-Leitung gemeinsam.
  • Schritt 5: Planung von Umsetzungsstrategien
    Auf Basis des wissenschaftlichen Kenntnisstands der akademischen Pflegefachperson sind Umsetzungsstrategien zu planen.
  • Schritt 6: Durchführung der Interventionen
    Sind bei einem speziellen Thema Interventionen für die definierte Zielsetzung Voraussetzung, erfolgen diese in diesem Schritt. Das können etwa Schulungen, die Implementierung einer Verfahrensanweisung oder eine Ist- Analyse sein.
  • Schritt 7: Evaluation der Intervention
    Um einen Effekt der getroffenen Maßnahmen sichtbar machen zu können, bedarf es einer Evaluation. Diese dient der eventuellen Ausweitung der getroffenen Maßnahmen auf weitere Stationen oder Bereiche und fördert die Akzeptanz im interprofessionellen Team.
  • Schritt 8: Eventuelle Veröffentlichung und Präsentation im Kollegium
    Wissen und Erkenntnisse sind weiterzugeben. Dieser Theorie-Praxis-Transfer gelingt zum Beispiel über eine Ergebnispräsentation im Kollegium oder durch Veröffentlichungen in Fachzeitschriften.
Mehr akademische Pflegefachpersonen ans Patientenbett bringen

Die Schritte vier bis acht sind als Zyklus zu verstehen, welcher nach Projektende erneut mit der Identifikationsphase beginnt. Eine ausreichende fachliche Einarbeitung vor Beginn der wissenschaftlichen Tätigkeit ist essenziell, um die pflegerische und wissenschaftliche Komponente im Nachgang vereinen zu können. Aktuell besteht die EBN-Gruppe aus drei Pflegefachpersonen mit jeweils Bachelor-Abschluss sowie der Stabstelle für Innovationsmanagement und Organisationsentwicklung in der Pflege. In einem Zwei-Monats-Rhythmus erfolgt ein wissenschaftlicher Austausch im Rahmen von „Journal Clubs“.

Mit der seit Kurzem bestehenden Möglichkeit, in den Fachkliniken Wangen ein ausbildungsintegriertes Studium zu belegen, erhofft sich das Haus einen Anstieg von akademischen Pflegefachpersonen in der direkten Patientenversorgung. Der erstellte Leitfaden soll diesen Ansatz unterstützen.

 

[1] Aiken L, Sloane D et al. Nurse staffing and education and hospital mortality in nine European countries: a retrospective observational study; 2014. The Lancet

[2] Darmann-Finck I, Reuschenbach B. Qualität und Qualifikation: Schwerpunkt Akademisierung der Pflege; 2018. In: Pflege Report 2018.

[3] Klaffke M. Millennials und Generation Z – Charakteristika der nachrückenden Arbeitnehmer-Generation. Generationen-Management; 2014: 57-82. doi: 10.1007/978-3-658-02325-6_3

[4] Belzner M. Pflege dual. Erfahrungen mit einem primärqualifizierten Studiengang; 2014.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/so-kommt-evidenzbasierte-pflege-in-der-pflegepraxis-an


BMG-Verbändeanhörung zum Referentenentwurf Digital-Gesetz

Deutscher Pflegerat: Von der geplanten Digitalisierung ist Deutschland weit entfernt

Berlin (01. August 2023, Nr. 34/2023) – Heute (01.08.2023) hat im Bundesgesundheitsministerium die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) stattgefunden. Mit dabei war der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR).

DPR-Präsidentin Christine Vogler betont: „Von der im Referentenentwurf vorgesehenen Digitalisierung des Gesundheitswesens sind wir nach wie vor weit entfernt. Die patientenorientierte Digitalisierung muss die maßgeblichen Berufsgruppen des Gesundheitsbereichs umfassen. Hierzu gehören vor allem auch die Profession Pflege und die Hebammen. Diese sind ein nicht zu ersetzender Teil der Gesundheitsversorgung und müssen per Gesetz in alle Prozesse der Digitalisierung einbezogen werden.

Insbesondere in der ambulanten Pflege und bei den Hebammen, bei denen die Akteure zum Teil weit voneinander entfernt die gemeinsame Versorgung sicherstellen, kommt es entscheidend auf die Schnittstellen und damit auf die Interoperationalität der Systeme aller an der Versorgung Beteiligter einschließlich der Kostenträger an. Stand heute ist man hier noch Lichtjahre voneinander entfernt.

Um die Digitalisierung in der Pflege und im Bereich der Hebammen sicherzustellen, ist diese Interoperationalität zwingende Voraussetzung. Hier muss die Telematik-Infrastruktur sichere Lösungen bieten. Auch dies kann nur mit Einbezug aller wesentlichen Berufsgruppen der Gesundheitsfachberufe gelingen.

Der Deutsche Pflegerat fordert Präzisierungen im Referentenentwurf:

  1. Wenn man die Digitalisierung ganzheitlich betrachtet und diese auch so will, dann müssen die Profession Pflege und die Hebammen umfassend daran beteiligt werden. Dies gilt u.a. für den Digitalbeirat und für das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen.
  2. Die Schnittstellen und die Interoperationalität der Systeme müssen einheitlich gestaltet werden. Alle Beteiligten sind dazu aufgerufen. Digitalisierung kann und darf nicht die Abbildung analoger Prozesse auf dem Bildschirm sein.
  3. Für Pflegefachpersonen und Hebammen müssen im gleichen Umfang wie für Ärztinnen und Ärzte Videosprechstunden möglich sein. Das hilft, die Versorgung in ländlichen Regionen zu sichern wie auch Beratung und soziale Kontakt zu fördern. Die Telepflege ist gesetzlich zu implementieren. Hier muss der Referentenentwurf nachgebessert werden.
  4. Die digitale Welt mit analogen Rechtsverfahren abzubilden, wird nicht funktionieren. Die überwiegend analogen Rahmenbedingungen wie Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Verträge auf Bundes- und Landesebene müssen für die digitale Anwendungen, Strukturen und Prozesse neu gefasst werden. Verknüpfungen und Automatisierungen aller nötigen Arbeitsschritte müssen im Vordergrund stehen.
  5. Der geplante Aufwand für die Bestätigung bzw. die Unterschrift der Versicherten bzw. der Leistungserbringer muss reduziert werden. Alle Beteiligten müssen durch die Digitalisierung spürbar entlastet werden.
  6. Die einmaligen und laufenden Kosten für den elektronischen Heilberufeausweis sowie die für dessen Einsatz notwendige Hard- und Software müssen vollständig refinanziert werden. Klargestellt werden muss, ob alle Pflegefachpersonen einen elektronischen Heilberufeausweis besitzen müssen oder ob dieser an Abteilungen, Stationen oder Institutionen gebunden ist. Geregelt werden müssen, welche Konsequenzen an die Besitzer eines solchen geknüpft sind.“

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

 Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

 Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Weniger Ausbildungsverträge?!

Deutscher Pflegerat: Zahlen der Statistiker fehlt die Bewertung

Es reicht nicht, nur die Pflegeausbildung zu modernisieren

Berlin (28. Juli 2023, Nr. 33/2023) – Das Statistische Bundesamt meldet „7 Prozent weniger neue Ausbildungsverträge in der Pflege im Jahr 2022“. Das bedeutet eine Verringerung um 4.100 auf rund 52.100 neue Auszubildende für den Beruf zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Die generalistische Pflegeausbildung ist richtig und sie macht Sinn. Sie ist eine wesentliche Antwort darauf, die pflegerische Versorgung über alle Bereiche der Pflege hinweg nachhaltig zu sichern. Für die Absolvent*innen eröffnet sie Berufschancen in allen Versorgungsbereichen. Zudem ist der Berufsabschluss der generalistischen Pflegeausbildung international anerkannt.

Grundsätzlich reicht es nicht, nur die Pflegeausbildung zu modernisieren. Deutschland muss die Profession Pflege insgesamt modernisieren. Sie muss international anschlussfähig gemacht werden. Handlungskompetenzen müssen erweitert, die Selbstverwaltung gestärkt, angemessene Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Den Schwarzen Peter für weniger Ausbildungsverträge angesichts der aktuell geburtenschwachen Jahrgängen der modernen Pflegeausbildung zuzuschieben, zeugt von Unkenntnis.

Die statistische 7-Prozent-Zahl spiegelt einen generellen Trend wider. Die Zahl der Auszubildenden in Deutschland ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 3 Prozent gesunken. Die Lücke zwischen Studierenden und Auszubildenden steigt weiter an. Auf 10 Studierende kamen bereits im Jahr 2021 nur noch 4,3 Auszubildende. Bereits dies relativiert die Zahl von 7 Prozent. Zudem fehlt in der Meldung der Statistiker eine solide Präzisierung und Bewertung.

Es sind grundlegende Fragen zu beantworten: Wie sehen die Zahlen in anderen Branchen aus? Welchen Einfluss hatte Corona auf die Ausbildungszahlen, besonders in der Pflege? Welche demografischen Faktoren beeinflussen diese Entwicklung? Ist ein Trend in den Bundesländern sichtbar, und wenn ja, worin liegt dieser begründet? Welche strukturellen Gegebenheiten fördern oder bremsen die Ausbildung? Welche Kapazitäten können von Unternehmen noch genutzt werden, um verstärkt auszubilden? Probleme zeigen sich insbesondere aufgrund einer unzulänglichen Finanzierung der Pflegeschulen und wegen eines hohen Mangels an pädagogischem Lehrpersonal.

Das Gesundheitssystem in Deutschland muss in lebenslanges Lernen investieren und Bildungswege für Pflegende durchlässig gestalten. Dazu bedarf es eines professionellen Pflegeverständnisses in allen Settings sowie auf allen Fach- und Führungsebenen und langfristiger Strategien zur Weiterentwicklung der Pflegebildung und Pflegewissenschaft.“

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

 Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


PODCAST PFLEGESTÄRKE

In Episode 13 sprechen wir mit Sabine Torgler über Pflegepolitik in England. Dort ist das „Nursing and Midwifery Council“ vollkommen selbstverständlich. Torgler erläutert, wie Berufspolitik in der britischen Pflege funktioniert. Im pflegerischen Selbstverständnis gehören dort die Mitgliedschaft in Pflegekammer und Pflegegewerkschaft zum Berufsstolz.
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Quelle: PM Pflegekammer NRW, 28.07.2023


DKG zu den Zahlen der Auszubildenden in der Pflege

Die Untätigkeit der Politik gefährdet weitere Ausbildungsplätze in der Pflege

27.07.2023Zu den am Donnerstag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen der Auszubildenden in der Pflege sagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß:

„Die aktuelle Statistik zu den Auszubildendenzahlen in der Pflege ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, dass sie nicht noch weiter absinken. Im Gegenteil: Wir brauchen dringend eine Trendumkehr. Doch aktuell besteht die Gefahr, dass die Zahl der Auszubildenden in den kommenden Jahren sogar weiter sinkt. Unsere konkrete große Sorge ist, dass regionale Krankenpflegeschulen infolge von Klinikschließungen und -insolvenzen selbst schließen müssen. Die Krankenpflegeschulen sind unmittelbar an Krankenhäuser angedockt und stehen in deren Trägerschaft. Wenn das Krankenhaus schließt, ist auch die Krankenpflegeschule betroffen. Damit fallen nicht nur Ausbildungsplätze für Pflegekräfte weg, die später im Krankenhaus arbeiten sollten. Dem regionalen Arbeitsmarkt geht auch eine Vielzahl junger Fachkräfte verloren, die in der Region gebraucht werden, sei es in den Langzeitpflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Krankenpflege.

Die Politik muss handeln und darf der Schließung von Krankenhausstandorten und Krankenpflegeschulen jetzt nicht einfach tatenlos zusehen.“

Quelle: PM DKG, 27.07.2023


DKI-Blitzumfrage zur Krankenhausreform

DKG-Chef: Pflegende ziehen nicht „wie Wanderzirkus“ weiter

27.07.2023 / News – Die Krankenhäuser blicken äußerst pessimistisch auf ihre eigene Zukunft. Das zeigt eine aktuelle Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) zur Krankenhausreform.

Fast kein Krankenhaus kann demnach seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen decken (96 Prozent). Auch die Rücklagen reichen mehrheitlich nicht aus, um die aktuellen Kostensteigerungen vorübergehend zu finanzieren. Insgesamt 69 Prozent der Krankenhäuser konnten in den vergangenen Jahren keine ausreichenden Rücklagen dafür bilden. 53 Prozent der Befragten bewerten ihre Liquiditätssituation derzeit als schlecht (34 Prozent) oder sehr schlecht (29 Prozent).

Keine Verbesserung des Fachpersonalmangels erwartet

Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, äußerte sich besorgt mit Blick auf die kommenden Jahre, in denen die Reform noch nicht greifen wird. Fraglich bleibe, „wie viele Krankenhäuser die Reform unter den jetzigen schweren wirtschaftlichen Bedingungen überhaupt erleben werden“. Dass sich die Personalsituation, besonders in der Pflege, verbessern werde, sei illusorisch, argumentierte Gaß und weiter: „Wenn Krankenhäuser regional schließen müssen, werden die Pflegekräfte im Regelfall nicht einfach wie ein Wanderzirkus in das nächste große Krankenhaus weiterziehen.“

Bisherige Schließungen von Standorten hätten gezeigt, dass sich Pflegepersonal vielmehr neue Arbeitgebende in der Nähe ihres Wohnorts suchten.

Tarifsteierungen für Pflegepersonal bald nicht mehr zahlbar?

Mit Blick auf die Entbürokratisierung rechnen laut DKI-Umfrage 68 Prozent nicht mit einem Abbau von Bürokratie. Dabei müssten Pflegende aktuell drei Stunden ihres Arbeitstags mit Dokumentationsarbeiten verbringen, kritisierte der DKG-Chef weiter. Das zeige, welch „enormes“ Arbeitskräftepotenzial konsequente Entbürokratisierung freisetzen könnte.

Das politische Versprechen der Entbürokratisierung werde zum Bumerang, denn die Beschäftigten spürten, dass der wirtschaftliche Druck in den Krankenhäusern „noch nie so groß war wie heute“. Wahrscheinlich müssten etliche Krankenhäuser in den kommenden Monaten Notlagentarifverträge abschließen, prophezeite Gaß. Denn die vereinbarten zweistelligen Tarifsteigerungen seien unter den gegebenen Bedingungen nicht zu schultern.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/dkg-chef-pflegende-ziehen-nicht-wie-wanderzirkus-weiter


Pflege vor dem Kollaps:

Weitere Kostensteigerungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen endlich begrenzen!

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zu den aktuellen Auswertungen des Ersatzkassenverbands zur Entwicklung der Eigenanteile in der stationären Pflege:

Berlin, den 20.07.2023 „Die aktuell brisante Mischung aus steigenden Kosten und fehlenden Fachkräften bringt nicht nur viele Pflegeeinrichtungen an den Rand ihrer Existenz. Auch für die Betroffenen wird es immer schwieriger, denn die finanziellen Belastungen durch steigende Eigenanteile gehen mittlerweile weit über die Belastungsgrenzen vieler hinaus“, so Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP. „Wir brauchen dringend ein Sofortprogramm, um die Situation für die Betroffenen zu verbessern.“

Die selbst zu zahlenden Anteile für Pflegebedürftige und ihre Familien stiegen nochmals deutlich, wie eine Auswertung des Verbands der Ersatzkassen mit Stand zum 1. Juli ergab. Im ersten Jahr im Heim waren demnach im bundesweiten Schnitt 2548 € im Monat fällig – 348 € mehr als Mitte 2022.

„Aktuelle Berechnungen des DEVAP bestätigen dies. Aufgrund von steigenden Sach- und Personalkosten ist auch weiterhin mit deutlichen Mehrbelastungen für die Betroffenen zu rechnen. Beispielhafte Berechnungen für NRW prognostizieren zeitnah einen weiteren Anstieg um 16 %. Dies kann Eigenanteile von bis zu 3.500 € zur Folge haben. Wenngleich in geringerer absoluter Höhe wird mit vergleichbaren Kostensteigerungen auch in allen anderen Bundesländern zu rechnen sein“, so Wesemann weiter.

Der DEVAP fordert ein Sofortprogramm aus fünf Maßnahmen, um dieser Entwicklung adäquat zu begegnen:

  1. Eigenanteile deckeln: Die bisherige Dämpfung des Eigenanteils im § 43c SGB XI reicht nicht aus, um die Kosten wirksam zu reduzieren. Die Maßnahmen des PUEG sind zudem völlig ungeeignet und mit Blick auf die aktuelle Inflation auch unzureichend. Mindestens bedarf es, analog zu den bereits beschlossenen Deckeln für Strom und Gas, einer absoluten Deckelung der Eigenbeteiligung. Der Sockel-Spitze Tausch bietet nach wie vor die beste Chance für eine generationengerechte Ausgestaltung der finanziellen Eigenbeteiligung in der Pflege.

 

  1. Behandlungspflege systemkonform ausgestalten: Pflegebedürftige in der stationären Pflege dürfen nicht länger zusätzlich durch die Übernahme von den Kosten für die Behandlungspflege belastet werden. So sieht es auch der Koalitionsvertrag der Ampel vor.

 

  1. Ausbildungskosten aus Steuermitteln finanzieren: Die Finanzierung der Pflegeausbildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sollte nicht weiter zu Lasten der Pflegebedürftigen erfolgen. Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht vor, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenanteilen herauszunehmen.

 

  1. Investitionskosten in den Ländern vereinheitlichen: Die Vereinheitlichung der Finanzierung der Investitionskosten in der stationären Pflege durch die Bundesländer wäre ein wichtiges Signal der Entlastung der Pflegebedürftigen und überdies ein wichtiger Schritt zur Umsetzung gleicher Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland.

 

  1. Pflege generationengerecht finanzieren: Neben notwendigen Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung können Steuerzuschüsse, eine sinnvolle Neuordnung von sozialer und privater Pflegeversicherung sowie eine angemessene Besteuerung von Kapitalerträgen dazu beitragen, nicht nur finanzielle Löcher zu stopfen, sondern vor allem eine menschenwürdige Pflege zu ermöglichen.

„Noch nie zuvor war die Not in der Pflege größer. Wirksame Vorschläge der Verbände liegen auf dem Tisch. Die Tatenlosigkeit der Politik muss endlich ein Ende haben. Ziel aller Maßnahmen muss es sein, die existentielle Gefährdung im Pflegefall wieder auf ein für den Einzelnen kalkulierbares Lebensrisiko zurückzuführen“, so Wesemann abschließend. „Dies wird nur durch eine umfassende Finanz- und Strukturreform gelingen, die auch die Arbeitsbedingungen berücksichtigt und geeignet ist, die Versorgungssicherheit in der Pflege wiederherzustellen. Kurzfristig führt kein Weg an den dargestellten fünf Sofortmaßnahmen vorbei.“

Siehe auch: „Strategiepapier DEVAP Altenarbeit und Pflege 2021 bis 2025“

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 20.07.2023

 


Wichtige Termine:

08.09.2023 | Köln

„Gewalt – ein Thema im Gesundheitswesen?“

Schon im Januar konnte die Pflegekammer NRW zum Thema Gewalt in der Pflege im Landtag Stellung beziehen ↗.
Das von der TK geförderte Projekt PEKo „verfolgt das Ziel gemeinsam mit den Beschäftigten zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention zu entwickeln.“ Gern weisen wir auf den PEKo Fachtag 2023 hin. ZUM FACHTAG


Fachkräftesicherung in den hessischen Regionen jetzt strategisch neu aufstellen!

Erste Zwischenbilanz der Hessischen Fachkräfteinitiative: Zukunftsgerecht und regional

am 13. September 2023 von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr, virtuell

Anmeldung unter: https://iwak.idloom.events/erste-zwischenbilanz-zur-hessischen-fachkraefteinitiative-zukunftsgerecht-und-regional


25. Netzwerk-Workshop „Sturzprophylaxe in der Pflege“,

22. September 2023 in der OsnabrückHalle zur Präsenz- oder Online-Teilnahme. Anmeldung: DNQP-Homepage.


Deutscher Pflegetag

28.+29.09 2023 – Berlin

Dt. PFLEGETAG


Bundeskongress Kommunikation Diakonie

10.-11.10.2012, Berlin; Anmeldung unter: https://www.bundeskongress-kommunikation-diakonie.de/


20. Osnabrücker Gesundheitsforum  – „Wer rastet, der rostet! – Qualifikation im betrieblichen Kontext“

20.Oktober 2023, Hochschule Osnabrück
Weitere Informationen, die Programmbroschüre sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier


Europäischer Gesundheitskongress München

SOS: Rettung für das überforderte Gesundheitswesen – Wer kommt zur Hilfe?, 26. und 27. Oktober 2023

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress.de/registrierung-und-tarife.html