ADS-Wocheninformation, 05.07.2021

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Übergabe – Der Podcast für die Pflege – Pflegeupdate

PU003 – Forderungen des DPR / Neue Studien zum Personalmangel / ausländische Pflegekräfte in der häuslichen Versorgung


Neue Module für die Pflegeausbildung

Übertragung von Heilkunde auf Pflegefachpersonen

02.07.2021 / News – Die Bundesregierung hat die ersten 6 standardisierten Module für den Erwerb erweiterter heilkundlicher Kompetenzen in der Pflegeausbildung genehmigt. Ab sofort stehen ein Grundlagenmodul, 5 von insgesamt 8 Wahlmodulen sowie ein theoretischer Begründungsrahmen zur Verfügung. Das haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit am Donnerstag bekanntgegeben.

Module gehen über Inhalte der neuen Pflegeausbildung hinaus

Die Ausbildungsmodule umfassen „die Vermittlung von erweiterten Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten in der beruflichen und hochschulischen Pflegeausbildung“ und gehen nach Angaben der Ministerien über die Inhalte der neuen Pflegeausbildung hinaus.

Die Wahlmodule befassen sich mit den Themen Wundheilung, Diabetes, Bluthochdruck, Schmerzen und Demenz. Die Module sind nach den gleichen Prinzipien entwickelt worden wie die Rahmenlehr- und Rahmenausbildungspläne, damit sie problemlos in die Ausbildung integriert werden können.

Weitere Module folgen diesen Sommer

Die Entwicklung und Genehmigung von weiteren 3 standardisierten Modulen soll im Sommer 2021 abgeschlossen sein.

Mit dem Abschluss der Modulentwicklung wird eine entsprechende Vereinbarung aus der Ausbildungsoffensive Pflege (2019–2023) im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) umgesetzt. Die Vereinbarungspartner hatten sich darauf verständigt, dass die Krankenkassen bzw. ihre Verbände zeitnah Modellvorhaben zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde durch entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen vereinbaren oder durchführen.

Die Arbeitsgruppe 3 der KAP beschloss parallel, attraktive, innovative Aufgaben- und Verantwortungsbereiche für Pflegefachpersonen zu fördern sowie den Prozess der interprofessionellen und teambasierten Zusammenarbeit voranzubringen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/uebertragung-von-heilkunde-auf-pflegefachpersonen


Pflegeausbildung

Immer mehr Auszubildende in der Pflege

01.07.2021 / News – Trotz der enormen Belastungen in der Corona-Pandemie haben im vergangenen Jahr noch einmal mehr Menschen eine Ausbildung in der Pflege begonnen als in den Jahren zuvor. Das geht aus einem noch unveröffentlichten Beitragsentwurf zum zweiten Bericht der Konzertierten Aktion Pflege der Bundesregierung hervor, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am Donnerstag berichtet hat.

Kontinuierliche Steigerung der Ausbildungszahlen

Demnach sind 2020 rd. 57.200 Auszubildende in die neue, generalistische Pflegeausbildung gestartet, die 3 bisher eigenständige Ausbildungsgänge vereint. 2019 hatten rd. 56.110 Menschen eine dieser 3 Ausbildungen begonnen, 2018 waren es rd. 51.900.

Der Bericht, erstellt vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, das beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, wertet den Start in die generalistische Pflegeausbildung denn auch als Erfolg: In den Pflegefachberufen zeige sich gegen den allgemeinen Trend eine kontinuierliche Steigerung der Ausbildungszahlen, die sich 2020 fortgesetzt habe. Zwar sei damit zu rechnen, dass sich die Daten noch ändern, da sie zum Teil noch nicht von den statistischen Landesämtern geprüft seien, „ohne dass sich jedoch deshalb das Gesamtbild noch entscheidend ändern dürfte“.

Abbrecherquote auf „normalem“ Niveau

Darüber hinaus liefert der Bericht erste Hinweise zu den Abbrecherquoten. Der Deutsche Pflegerat hatte Anfang des Jahres gewarnt, wegen der herausfordernden Erfahrungen während der praktischen Einsätze in Pflegeheimen und Krankenhäusern würden die Auszubildenden immer öfter vor Abschluss des Examens abbrechen.

In dem Bericht, aus dem die FAZ zitiert, heißt es nun, belastbare Zahlen lägen noch nicht vor. Die Ausbildungseintritte ins Verhältnis zu den Bestandszahlen Ende 2020 gesetzt, ergebe sich eine mögliche Abbruchquote von 6,5 %. Damit bewege sie sich einer ersten Einschätzung zufolge auf dem Niveau der dualen Berufsausbildungen.

Eine FAZ-Umfrage unter großen Trägern von Pflegeschulen und ihren Verbänden stütze den Eindruck, dass es bisher aufgrund der Pandemie nicht zu überdurchschnittlich vielen Ausbildungsabbrüchen gekommen ist. So teilte z. B. die Deutsche Krankenhausgesellschaft der Zeitung mit, die Quote belaufe sich auf rd. 11 % und sei „absolut vergleichbar“ mit den Vorjahren.

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste habe keine Hinweise von den Schulen, dass die Abbruchquoten deutlich gestiegen sind.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/immer-mehr-auszubildende-in-der-pflege


Pflege-Report 2021:

Deutlicher Anstieg der Sterblichkeit in Pflegeheimen während der ersten und zweiten Pandemiewelle

30.06.2021 – Die Sterblichkeit von Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeheime in Deutschland ist in den ersten beiden Pandemiewellen drastisch angestiegen. Lag die Letalität in Pflegeheimen bereits rund drei Wochen nach Start des ersten Lockdowns (6. bis 12. April 2020) um 20 Prozent höher als im Mittel der Vorjahre, so überstieg sie in den ersten drei Monaten der zweiten Pandemiewelle von Oktober bis Dezember 2020 das Niveau der Vorjahre um durchschnittlich 30 Prozent. In der Spitze lag die Übersterblichkeit in der 52. Kalenderwoche 2020 sogar bei 80 Prozent. Dies zeigt der Pflege-Report 2021 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Er enthält zudem die Ergebnisse einer Angehörigen-Befragung, die drastische Einschränkungen der sozialen Teilhabe von Pflegebedürftigen in der ersten Pandemiewelle sichtbar macht. > mehr

Quelle: https://www.wido.de/news-events/aktuelles/


Verband wehrt sich gegen Pauschalkritik

Die Zusammenhänge sind falsch

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) äußert sich zu den unangemessenen Reaktionen auf die Studie der AOK zur Sterblichkeit in Pflegeheimen während der Pandemie:

Die AOK hat eine Studie herausgegeben, in der Zahlen zur Sterblichkeit in stationären Pflegeeinrichtungen während der Pandemie benannt werden. Anhand dieser – laut Studie – gestiegenen Zahlen werden nun in der Presse zum einen mangelnde Hygienekonzepte sowie eine mangelnde Impfbereitschaft der Mitarbeitenden kritisiert.

„Wir verwahren uns gegen diese Pauschalkritik an unseren Einrichtungen“, kritisiert Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP, scharf. „Erneut sehen wir uns einem Angriff ausgeliefert, der die Situation nicht korrekt widerspiegelt und den Einsatz der Pflegekräfte in dieser herausfordernden Zeit pauschal abwertet.“

Die diakonischen Pflegeeinrichtungen haben auf Hochtouren gearbeitet, um ihren Bewohnern während der Pandemie und unter Berücksichtigung der verordneten Besuchsregelungen das Leben in den Einrichtungen so angenehm wie irgend möglich zu machen. Mehrfach hatte der DEVAP angemahnt, dass die Regelungen ohne Expertise aus dem Pflegebereich getroffen wurden und zum Teil an der praktischen Realität vorbei gingen.

„Dennoch haben die Mitarbeitenden in den Einrichtungen trotz der bereits vor Corona kritischen Personalabdeckung bis zum Rande des Zumutbaren gearbeitet“, so Wesemann. „Dafür wurden sie zunächst beklatscht und dann immer schärfer kritisiert. Geredet hat niemand mit den Experten, als es darum ging, ein gutes Konzept zu entwickeln, das die Bewohner schützt vor dem Virus und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit gibt, nicht komplett von der Außenwelt abgeschnitten zu sein.“

Auch eine mangelnde Impfbereitschaft bestätigt der Verband nicht.

„Eine interne Studie des DEVAP hat ergeben, dass die Impfbereitschaft bereits zu Beginn der Möglichkeit einer Impfung für Mitarbeitende bei über 50% lag – mittlerweile liegen wir bei über 70 %“, so Wesemann abschließend. „Und den Zusammenhang zu ziehen zwischen der Sterblichkeit im Dezember 2020 und einer – nicht zutreffenden – mangelnden Impfbereitschaft der Mitarbeitenden, wie Herr Brysch es tut, ist schlichtweg falsch. Gleichwohl ist die Umsetzung der Testverordnung mit konsequenter Testung von Mitarbeitenden eine sinnvolle, aber auch zusätzlich zu organisierende, Aufgabe. An dieser Stelle sind wir mit Herrn Brysch, was die Zukunft angeht, einig. Impfen, testen und konsequentes Hygienemanagement.“

Quelle: DEVAP-Pressemitteilung, 01.07.2021


DNQP-Post:

Entlassungsmanagement in der Pflege – Erste Einblicke in die Ergebnisse des Praxisprojekts

Der Expertenstandard zum pflegerischen Entlassungsmanagement liegt nun seit mittlerweile 13 Jahren vor und zuletzt 2019 auf den Stand des aktuellen Wissens zu Vorgehen, Aufgaben, Bedeutungen und Zielen des pflegerischen Entlassungsmanagements gebracht worden. Mit anderen Worten könnten wir in der Pflege damit also seit vielen Jahren Klarheit darüber haben, auf welchem Weg und mit welchem Ziel Patient*innen mit einem Risiko für poststationäre Versorgungsprobleme und daraus entstehendem Pflege- und Unterstützungsbedarf auf ihre Entlassung vorbereitet werden sollten. Gleichermaßen begründet der Expertenstandard auch, warum pflegerisches Entlassungsmanagement für diese Patient*innengruppe von großer Bedeutung ist. Dabei stehen Fragen der Gestaltung von Übergängen zwischen Versorgungssettings und vor allem die Unterstützung der betroffenen Patient*innen, ihrer Angehörigen und der weiterversorgenden Einrichtungen bei der Bewältigung einer sich verändernden Lebenssituation oder zur Aufrechterhaltung einer größtmöglichen Kontinuität mehr im Mittelpunkt, als die Sorge vor kostenverursachenden Versorgungsbrüchen und Drehtüreffekten bei Wiederaufnahmen der Patient*innen. Denkt man das pflegerische Entlassungsmanagement im Sinne des Expertenstandards aus einer professionellen Bezugspflegeperspektive heraus, läge nahe, dass Pflegefachkräfte das Entlassungsmanagement „ihrer“ Patient*innen mit poststationären Versorgungsrisiken von Beginn an nicht nur steuern, sondern inhaltlich nach deren individuellen Bedürfnissen ausrichten, Maßnahmen planen und die Patient*innen und ihr persönliches Umfeld auf dem Weg zur Entlassung begleiten, bis sich alle Beteiligten sicher sind, dass die Zeit danach gelingen kann. Dass es sich hierbei um eine theoretische und zudem stark verkürzte Darstellung handelt, wird klar, wenn man sich mit den tatsächlichen Bedingungen befasst, unter denen das Entlassungsmanagement in den Krankenhäusern stattfindet.

Diese Bedingungen waren im nun abgeschlossenen DNQP-Praxisprojekt zur 2. Aktualisierung des Expertenstandards Entlassungsmanagement nicht der zentrale Gegenstand, vielmehr ging es um die Frage, wie sich die Qualität des pflegerischen Entlassungsmanagements in Krankenhäusern steuern lässt. Wir haben hierüber bereits im November 2020 berichtet und dabei die genutzten Instrumente zur Qualitätssteuerung in den Blick genommen. Mit dem Einsatz dieser Instrumente haben die beteiligten Einrichtungen aber natürlich auch Erkenntnisse über die Umsetzung des pflegerischen Entlassungsmanagements gewinnen können, die wir für den abschließenden Bericht zum Praxisprojekt einrichtungsunabhängig ausgewertet und zusammengefasst haben. Diesen Bericht werden wir im Laufe des Sommers veröffentlichen und er wird natürlich auch die Ergebnisse zum Nutzen der angewendeten Qualitätssteuerungsinstrumente, also dem Audit und den Indikatoren zum pflegerischen Entlassungsmanagement beinhalten.

Nach der Implementierung des Expertenstandards aus dem Jahr 2004 liegen nun zum zweiten Mal einrichtungsübergreifende Ergebnisse eines Audits zum Entlassungsmanagement vor. Natürlich haben sich die Rahmenbedingungen seit damals mit Blick auf gesetzliche Anforderungen und Regelungen des Entlassungsmanagements, weiter rückläufige Krankenhausverweildauern der Patient*innen, eine noch angespanntere Personalsituation usw. durchaus nicht überall zum Besseren gewendet. Zudem musste das Praxisprojekt unter den Bedingungen der Coronapandemie stattfinden. Unabhängig davon bestand darüber hinaus der Unterschied, dass dem aktuellen Praxisprojekt keine Implementierung des Expertenstandards in den beteiligten Einrichtungen zeitnah vorausgegangen ist. Trotz alldem zeigen die Ergebnisse einerseits einen ermutigenden Trend und andererseits Parallelen mit den Implementierungsergebnissen von vor 13 Jahren auf.

Positiv ist zu vermerken, dass es Normalität geworden zu sein scheint, dass Patient*innen mit erwartbaren poststationären Versorgungsproblemen und daraus resultierendem Pflegebedarf ein Entlassungsmanagement erhalten, dass über ein übliches Maß hinausgeht und dass Pflegende diese Entlassungsprozesse zumindest mitsteuern und in vielen Fällen auch vollständig begleiten. Ähnlich wie 2004 allerdings bemängeln die projektverantwortlichen Personen der Einrichtungen auch in dem aktuellen Praxisprojekt die inhaltliche Qualität der Einschätzung des poststationären Unterstützungsbedarfs und der individuellen Entlassungsplanungen. Zudem waren die Akzeptanz und der Stellenwert des pflegerischen Entlassungsmanagements unter den Pflegenden der Modellpflegeeinheiten im Praxisprojekt eher durchwachsen. Die Bedeutung des Entlassungsmanagements wurde zwar als hoch eingeschätzt und es bestand ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer strukturierten Entlassung von Patient*innen mit einem erhöhten poststationären Versorgungsrisiko. Allerdings spielte das Entlassungsmanagement im Pflegealltag dennoch keine vordergründige Rolle.

Dies gilt insbesondere dann, wenn das Entlassungsmanagement, und das war es in den meisten Einrichtungen, zentral organisiert ist. Die Pflegenden der Pflegeeinheiten stellen in diesen Fällen den Bedarf für ein Entlassungsmanagement fest und leiten den weiteren Prozess durch Informationsweitergabe an Pflegeexpert*innen, Casemanager*innen oder zum Teil auch Sozialarbeiter*innen ein und legen ihn teilweise auch vollständig in deren Hände. Dabei entstand der Eindruck, dass die Expertenstandardinhalte zwar die Basis für das Entlassungsmanagement bilden, letztendlich die Verantwortlichkeit für den Prozess aber nicht immer bei Pflegefachkräften der Pflegeeinheiten lag. Zusätzlich existierte zwischen den Aufgabenbereichen von Pflegeexpert*innen und denen des Sozialdienstes nur eine geringe Trennschärfe. Übernehmen also Pflegeexpert*innen oder Sozialarbeiter*innen im Case-Management den Löwenanteil des Entlassungsmanagements, obliegt den Pflegenden in der direkten Patient*innenversorgung vornehmlich die Rolle der Informationssammlung.

Weiterhin haben auch Koordination des Entlassungsprozesses zwischen den Berufsgruppen und die damit verbundenen Kommunikationsherausforderungen eine große Bedeutung. Auch an diesem Beispiel zeigt sich eine Überschneidung mit den Ergebnissen des damaligen Implementierungsprojekts, aus denen mit Einschränkungen abgeleitet werden konnte, dass Entlassungsmanagement durch Pflegeexpert*innen positive Effekte auf das Gelingen von Entlassungsprozessen haben kann. Dies gilt im aktuellen Praxisprojekt vor allem für Patient*innen mit spezifischen Diagnosen und daraus resultierendem Pflege- und Unterstützungsbedarf, z. B. in der Stomatherapie. Die Übernahme des Entlassungsmanagements durch darauf spezialisierte Personen kann als Grund für die durchaus als gelungen zu bezeichnenden Koordinierungsprozesse zwischen den Berufsgruppen und dem Gelingen der gesamten Entlassungsmanagementprozesse angesehen werden, die sich durch die Auditergebnisse abzeichnen. Hier zeigt sich, dass in den Kliniken offensichtlich ein Entwicklungsprozess stattgefunden hat, denn die in der Vergangenheit oftmals zu hörenden Klagen, dass Entlassungen häufig ohne Absprachen kurzfristig terminiert und nahezu ausschließlich auf Initiative der behandelnden Ärzte stattfanden, waren im aktuellen Projekt nicht zu vernehmen.

Aber um zu dem eingangs dargestellten Blick aus Bezugspflegeperspektive zurückzukommen: Diese Perspektive auf das pflegerische Entlassungsmanagement scheint sich derzeit nicht oder nur selten durchzusetzen. Ursächlich dafür kann sein, dass das Entlassungsmanagement nicht überall als integrativer Teil pflegerischen Alltagshandelns wahrgenommen wird, sondern eher dem ärztlichen Verantwortungsbereich zugeordnet oder als ausschließlich sozialarbeiterische Aufgabe oder Aufgabe für Pflegeexpert*innen gesehen wird, während Pflegenden der Pflegeeinheiten lediglich eine informationssammelnde Rolle zukam.

Entlassungsmanagement ist ein interdisziplinärer Prozess und letztendlich dürfte es den Patient*innen nicht darauf ankommen, welche Berufsgruppen in welcher Weise zum Gelingen ihrer Entlassung und vor allem zur Sicherung ihrer nachstationären Weiterversorgung beigetragen haben. Entscheidend ist aus unserer Sicht allerdings, dass die Pflegenden ihren Beitrag wahrnehmen und mit ihrer Expertise zu diesem Gelingen beitragen. Und es bleibt auch nach diesem Praxisprojekt die Erkenntnis bestehen, dass gerade diese Expertise von ebenso großer Bedeutung für die Entlassungsprozesse ist, wie die Steuerungskompetenz der Pflegenden. Beides kann allerdings nur zum Tragen kommen, wenn dem organisatorisch und inhaltlich angemessen Raum gegeben wird.

Über die Veröffentlichung des Praxisberichts werden wir über die Fachpresse, unsere Homepage und den DNQP-Newsletter informieren.

Wenn sie eine Frage an uns haben: Dann senden Sie uns entweder eine Mail oder nutzen Sie die Kommentarfunktionen unter den einzelnen Posts. Wir werden Ihre Frage aufgreifen, versprochen.

Kontakt: Heiko Stehling, MScN, h.stehling(at)hs-osnabrueck.de, www.dnqp.de

Quelle: https://www.dzla.de/entlassungsmanagement-in-der-pflege-erste-einblicke-in-die-ergebnisse-des-praxisprojekts/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=ein-neuer-beitrag-des-dzla-ist-erschienen_12


Ein Verein wird das Gütesiegel „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ erteilen

  1. Juli 2021 – Zur Erteilung des neuen Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ für eine ethische, faire und transparente Anwerbung internationaler Pflegefachkräfte wurde am 29.06.2021 ein Verein im Sinne einer Gütegemeinschaft gegründet.

Die „Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e.V.“ wird mit der Umsetzung des Prüfverfahrens, der Schulung und Beauftragung von unabhängigen Prüfern sowie der Erteilung des Gütezeichens betraut. Darüber hinaus wird die Gütegemeinschaft Vorschläge für Aktualisierungsmaßnahmen der Prüfkriterien entwickeln. Dem Verein (zurzeit in Gründung) können Interessierte, zum Beispiel Arbeitgeber und Leistungserbringer sowie Vermittlungsagenturen, beitreten.

Der Verein bzw. die „Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegefachkräften aus dem Ausland e.V.“ soll Teil der RAL-Gütegemeinschaften werden.

Die Herausgabe des Gütesiegels „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ regelt das Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Es legt Anforderungen an die Erteilung des Gütesiegels fest. Inhaber des Gütesiegels ist das Bundesministerium für Gesundheit. Herausgeber des Gütesiegels ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA).

Der Vorstandsvorsitzende des KDA, Helmut Kneppe, wurde zum Vorsitzenden der Gütegemeinschaft, Jenny Wortha, stellvertretende Pflegedirektorin der Charité, zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder sind Leon Bauer, Gründer und Inhaber der ONEA Care GmbH als Obmann des Güteausschusses und André Vater, Vorstandsvorsitzender der Bremer Heimstiftung als Schatzmeister. Sebastian Thieswald, ASPIDA GmbH, Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), und Axel Lottermoser, Referatsleiter Akkreditierung und Prämien, Berufsgenossenschaft BGW, wurden in den Güteausschuss gewählt. (…)

Quelle/ Weiterlesen unter: https://kda.de/ein-verein-wird-das-guetesiegel-faire-anwerbung-pflege-deutschland-erteilen/


Deutscher Pflegerat fordert 7-Punkte-Programm für ausländische Betreuungskräfte

Bundesarbeitsgericht mahnt Mindestlohn und Zahlung der Bereitschaftszeiten an

Berlin (28. Juni 2021, Nr. 27/2021) – Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Juni 2021 entschieden, dass ausländische Betreuungskräfte, die nach Deutschland entsandt werden und in Privathaushalten arbeiten, Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben und die Bereitschaftszeiten zu bezahlen sind. Hierzu erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt das wegweisende Urteil. Es wird erhebliche praktische Auswirkungen auf die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung haben.

Das Urteil macht deutlich, dass die Politik sich über Jahrzehnte der Thematik verschlossen hat. Dabei hat sie zugesehen, wie sich ein exorbitanter Schwarzmarkt in der Pflege entwickelt hat. Die geschätzte Zahl dieses „grauen Pflegemarkts“, in denen Pflegebedürftige in der Regel von osteuropäischen Frauen zu Hause unterstützt werden, liegt bei bis zu 500.000 Haushalten. Tatsache ist dabei, dass auch pflegerische Leistungen abgerufen werden. Diese dürfen in den betreffenden Settings an sich nicht erbracht werden, zudem sind sie nicht qualitätsgesichert.

Dabei treffen mehrere Notlagen aufeinander. Erstens können in Deutschland die meisten Familien die professionell erbrachte Pflege ihrer Angehörigen, die dauerhaft zuhause versorgt werden sollen, nicht bezahlen. Jedoch benötigen sie zweitens dennoch pflegerische Leistungen und Hilfen bei der Betreuung. Drittens suchen viele osteuropäische Frauen dringend Arbeit. Viertens suchen die meisten ambulanten Pflegedienste dringend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontrollen hinsichtlich der Qualität der geleisteten Arbeit, Arbeitsschutzstandards und Entlohnung sind in dem betreffenden Setting kaum möglich. Die grenzüberschreitende Situation bringt zusätzliche Herausforderungen mit sich. Häufig wird den Beschäftigten vermittelt, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz nicht gelte. Fakt ist, in der Schwarzarbeit in der Pflege gibt es keine guten und fairen Arbeitsbedingungen.

Im Ergebnis führt das Urteil zwangsläufig dazu, die ambulant erbrachten Pflegeleistungen über Steuerzuschüsse zu stützen oder die Pflegebedürftigen und ihre Angehörige finanziell stärker zur Kasse zu bitten.

Alle Beteiligten müssen diese Dilemmata anerkennen. Dies ist die wichtigste Voraussetzung, um Lösungen zu finden. Der Deutsche Pflegerat schlägt vor diesem Hintergrund ein 7-Punkte-Programm vor:

 

  1. Legalisierung der transnationalen Betreuungskräfte, Auflösung des „grauen Pflegemarkts“. Erarbeitung von Konzepten, wie man mit den bestehenden Strukturen Anspruchshaltungen und Versorgungssicherheit bei Einbindung der Kommunen gewährleisten kann.
  2. Einbindung der osteuropäischen Betreuungskräfte im Rahmen eines Konjunkturpakets in den legalen Arbeitsmarkt.
  3. Bezahlung von tarifgerechten, sozialversicherungspflichtigen Löhnen, die angemessene Beschäftigungsbedingungen erlauben.
  4. Ausbau der Pflegeversicherung durch Steuermittel im Rahmen der Erhöhung der Sachleistungsbudgets im ambulanten Bereich. Finanzielle Absicherung der Bedürftigen durch Sozialhilfeträger. Die Kosten dürfen nicht bei den Betroffenen bleiben.
  5. Einheitliche Umsetzung einer bundesweiten zweijährigen Pflegeassistenzausbildung, um Qualitätsstandards in der Pflege und Betreuung zu sichern.
  6. Klare und eindeutige Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung in dem betreffenden Setting. Kompetenzorientierter Einsatz von Pflegeassistenten und Pflegefachpersonen in der ambulanten Pflege.
  7. Einführung von „Marktwächtern“ bei den Verbraucherzentralen sowie Ausbau von Beratungsstellen für 24 Stunden-Pflege.

 

Die Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Von daher stehen auch der Staat und die Kommunen mit in der Pflicht, sachgerechte Lösungen zu finden. Gerne bieten sich die Verbände des Deutschen Pflegerats mit ihrer jeweiligen Expertise zur Mitarbeit an.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Engagement: Das ZQP ist der Allianz für Suizidprävention beigetreten

Wenn Menschen suizidal sind, also etwa Suizidgedanken haben, kann das ganz unterschiedliche Gründe haben. Oftmals kommen mehrere Faktoren zusammen, die dazu beitragen. Ältere Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf leben häufig mit mehreren fortschreitenden Erkrankungen und verschiedenen psychischen sowie sozialen Belastungen. Zu solchen Belastungen gehören zum Beispiel stark nachlassende körperliche oder geistige Fähigkeiten, chronische Schmerzen, Angst vor zunehmender Hilfebedürftigkeit, sowie Verluste von Beziehungen oder mangelnde soziale Einbindung. Das Zusammenwirken solcher und anderer Belastungsfaktoren kann schließlich auch zu Lebensmüdigkeit bis hin zu Suizidalität führen. Für pflegende Angehörige kann es besonders schwierig sein, mit Lebensmüdigkeit oder gar Suizidgedanken des pflegebedürftigen Menschen umzugehen. Sie sind teilweise über viele Jahre mit den Themen Sterben und Tod oder sogar Suizidalität bei dieser Person konfrontiert. Dabei gelten pflegende Angehörige ohnehin – insbesondere bei hoher Unterstützungsintensität – als psychisch überdurchschnittlich belastet.
Es ist daher u. a. wichtig, den Wissensstand über die Ausprägungen von Lebensmüdigkeit und Suizidalität bei älteren pflegebedürftigen Menschen zu verbessern sowie über Möglichkeiten der Prävention zu informieren. Um dazu beizutragen, dass diese Themen sowohl gesellschaftlich als auch im Gesundheitssystem verstärkt wahrgenommen werden, ist das ZQP der Allianz für Suizidprävention bei­getreten. Zudem werden verschiedene Beiträge zu dem Thema erarbeitet

Zur Allianz für Suizidprävention

Quelle: ZQP Newsletter | Ausgabe Juni 2021, 30.06.2021


Corona: Druck auf nicht geimpfte Pflegekräfte steigt

Geimpft oder nicht geimpft? Mit dieser Frage müssen Bewerber in Vorstellungsgesprächen inzwischen rechnen. Ein Klinikum hat außerdem entschieden, Impfverweigerer nicht in Führungspositionen aufsteigen zu lassen

Weiterlesen unter: „Krankenhaus ist kein x-beliebiger Betrieb“

Quelle: Pflegebrief Newsletter Schlütersche, 30.06.2021


Pflege goes Wissenschaft –

Die neue Austauschplattform für Forschungs- und Qualifikationsarbeiten

Wissenschaftliches Arbeiten gewinnt in der Pflege immer mehr an Bedeutung. Durch Wissenschaft und Forschung erweitert sich das Wissen der professionellen Pflege und bietet die Grundlage für die Bewertung und Beurteilung von Konzepten, Instrumenten und Methoden in der pflegerischen Versorgung und dient damit der Weiterentwicklung der pflegerischen Praxis und der sicheren pflegerischen Versorgung der Bevölkerung.

Daher bieten wir nun eine Plattform an, auf der Wissenschaftler, Studierende und Weiterbildungsteilnehmende ihre Forschungsvorhaben vorstellen können, um etwa Interessierte für Befragungen zu gewinnen. Darüber hinaus können auch fertige Studien- und Facharbeiten vorgestellt und so den Mitgliedern der Landespflegekammer zur Verfügung gestellt werden.

Die erste wissenschaftliche Arbeit, die die Landespflegekammer unterstützen darf, widmet sich den Erfahrungen von Pflegefachpersonen im Krankenhaus in Bezug auf Delir. Diese Befragung basiert auf einem Online-Survey, welches ab sofort zugänglich ist und noch Teilnehmende an der Befragung benötigt. Nehmen auch Sie teil und teilen Sie Ihre Erfahrungen für den wissenschaftlichen Zweck!

 Weitere Infos finden Sie hier >>

Quelle: Mitgliedermailing Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, 28.06.2021


DEVAP-Regionaldialogen OST und NIEDERSACHSEN

„Roadmap für die Pflege: Die Pflegereform muss mutig sein!“.

DEVAP Regionaldialog OST: Am 12.07.2021 von 13 bis 15 Uhr findet der digitale DEVAP-Regionaldialog OST zum Thema „Roadmap für die Pflege: Die Pflegereform muss mutig sein!“ in Kooperation mit der Stadtmission Zwickau statt. Alexander Krauß, Mdb, CDU/CSU, und sozialpolitischer Experte, konnte als Gast gewonnen werden.

DEVAP Regionaldialog NIEDERSACHSEN: Am 13.07.2021 von 9:30 bis 12 Uhr findet der digitale DEVAP-Regionaldialog Niedersachsen zum Thema „Roadmap für die Pflege: Die Pflegereform muss mutig sein!“ statt. Die sozialpolitischen Experten der Landtagsfraktion SPD, CDU und FDP des Landtages Niedersachsen konnten als Gäste gewonnen werden.

Die Einwahl für die digitalen Veranstaltungen erfolgt jeweils über Zoom und ist kostenfrei. Die Einwahldaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung über die DEVAP Homepage oder über das Anmeldeformular im Flyer. Sie können sich jederzeit aktiv an der Veranstaltung per Chatfunktion beteiligen.

Quelle: PM DEVAP, 30.06.2021