ADS-Wocheninformation, 28.06.2021

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Infiziert im Job: COVID-19 als häufigste Berufskrankheit

 Berlin, 28. Juni 2021- 160.000 Mal wurde COVID bereits als Berufskrankheit angezeigt. Ein Großteil der Betroffenen arbeitet in Pflegeberufen: 37.784 Meldungen gingen aus der Langzeitpflege, ambulanten und stationären Hospizversorgung ein. 34.703 Anzeigen kommen von Beschäftigten in Kliniken – darunter auch Pflegende. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zeigt sich von den Zahlen wenig überrascht und fordert Unterstützung für die Betroffenen sowie ein Lernen für die Zukunft.

„Die beruflich Pflegenden sind den Daten zufolge am häufigsten betroffen. Sie waren während der Pandemie einem besonders hohen Risiko ausgesetzt und gerade am Anfang gab es teilweise große Probleme mit der Beschaffung der Schutzausrüstung. Und das ist nun das Ergebnis“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Die Kolleginnen und Kollegen tragen die Folgen einer fehlenden Pandemie-Strategie, die es auch in Deutschland längst hätte geben müssen. Sie dürfen jetzt nicht auch noch mit diesen Folgen alleingelassen werden.“

Seit Beginn der Pandemie war es dem DBfK zufolge kaum möglich, valide Daten zu Infektionen, Hospitalisierungen und Sterbefällen unter beruflich Pflegenden durch COVID-19 zu erhalten. Die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) differenzieren nicht nach Berufsgruppen und Qualifikation. „Wir müssen aus dieser Pandemie lernen und dazu braucht es Daten“, fordert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Für zukünftige Pandemien müssen wir wissen, ob Arbeitsort, Arbeitsbelastung und Qualifikation eine Rolle für das Infektionsrisiko spielen.“

Außerdem fordert der DBfK Politik und Arbeitgeber auf, den beruflich Pflegenden zur Bewältigung von Infektionsfolgen und drohenden Belastungsstörungen sofort psychosoziale Unterstützung anzubieten, die niedrigschwellig und während der Arbeitszeit in Anspruch genommen werden kann. „Wir sehen zwar, dass die Anerkennung als Berufskrankheit bei beruflich Pflegenden zu einem hohen Prozentsatz erfolgt, die Kolleginnen und Kollegen brauchen aber zusätzlich Unterstützung. Es geht dabei einerseits um mögliche Spätfolgen der Infektion, aber auch darum, die extrem belastenden Erfahrungen während der Pandemie zu verarbeiten. Wir verlieren sonst nach der Pandemie noch viele weitere Kolleginnen und Kollegen“, so Bienstein. „Über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege können betroffene Versicherte schon einige Angebote in Anspruch nehmen. Das empfehlen wir den Kolleginnen und Kollegen dringend, damit sie schnell geeignete Therapie- und Rehabilitationsmöglichkeiten nutzen können. Auch der DBfK bietet ein Unterstützungsangebot in Zusammenarbeit mit der Bundespsychotherapeutenkammer. Und nicht zuletzt sind die Arbeitgeber aufgefordert, niederschwellige Unterstützungsangebote wie beispielsweise Supervision anzubieten.“

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Bundesrat billigt Pflegereform

Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will der Bundestag Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Das Gesetz sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Pflegereform

Den zugrundeliegenden Regierungsentwurf ergänzte der Bundestag während seiner Beratungen um eine Pflegereform. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent an.

Tariflöhne für Pflegekräfte

Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Einrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Geringerer Eigenanteil an der Pflegevergütung

Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. In den Pflegegraden 2 bis 5 reduziert er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.

Anspruch auf Übergangspflege

Der Bundestag beschloss zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Bundeszuschuss für Pflegeleistungen

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Differenziertes Inkrafttreten

Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für zahlreiche Einzelregelungen sind allerdings abweichende Termine vorgesehen.

Weitere Reformschritte nötig

In einer begleitenden Entschließung mahnt der Bundesrat weitere Reformschritte an. Diese müssten unter Einbeziehung der Länder auf den Weg gebracht werden und insbesondere auch spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einschließen. Zur Finanzierung weiterer Reformschritte sei davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, betont der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst.

Stand: 25.06.2021

Beschlussdrucksache: Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (PDF, 115KB, nicht barrierefrei)

Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1006/1006-pk.html#top-24


Letzte Sitzungswoche des Bundestages.

Deutscher Pflegerat zieht Bilanz der Regierungspolitik

Forderungen der Profession Pflege an die künftige Bundesregierung

Berlin (23. Juni 2021, Nr. 26/2021) – Die letzte Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vor der Wahl im September ist angebrochen. Zeit für den Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) und seine Präsidentin, Christine Vogler, ein Fazit der Regierungszeit der letzten vier Jahre für die Profession Pflege zu ziehen:

„Rückblickend ist die jetzige Bundesregierung mit hohem Engagement gestartet. Doch die Ergebnisse fallen mau aus. Die Maßnahmen gegen den Pflegenotstand greifen nicht.

Die versprochene deutliche Anhebung der Löhne wurde nicht umgesetzt. Hier ist man weit hinter den Erwartungen der Profession zurückgeblieben. Gleiches gilt für nachhaltige Veränderungen der Arbeitsbedingungen wie auch für die Steigerung der Ausbildungskapazitäten. Hier liegt man unter den formulierten Zielen der Konzertierten Aktion Pflege. Es hilft nicht, am Ende der Legislatur in Hektik zu verfallen und Versprechen für die Zukunft zu tätigen.

Das Ziel dieser Legislatur, die Pflegeberufe als attraktive Berufe zu stärken, ist nicht gelungen. Da helfen auch die vielen Lobworte für die gute Arbeit der Profession Pflege nicht, wenn dann nicht die richtigen Weichenstellungen erfolgen. Doch genau diese benötigen wir, um die Zukunft der pflegerischen Versorgung in Deutschland zu sichern.

Der Deutsche Pflegerat bleibt bei seinen Forderungen:

  • Die berufliche Selbstverwaltung der Profession Pflege muss auf Bundes- und auf Landesebene gestärkt werden.
  • Benötigt werden neue Kompetenzzuschreibungen für die Gesundheitsberufe mit mehr Autonomie in der beruflichen Handlungsausübung der Pflegenden.
  • Benötigt wird jetzt der Einsatz der Pflegepersonalbemessung 2.0 in den Krankenhäusern.
  • Benötigt wird ein zeitnaher Einsatz der Personalbemessung in allen Langzeitbereichen.
  • Die Einstiegslöhne der Pflegefachpersonen müssen in allen Arbeitsbereichen bei 4.000 Euro pro Monat liegen.
  • Benötigt wird eine massive Steigerung der Pflegestudienplätze.
  • Gefordert ist eine gemeinwohlorientierte Pflege- und Krankenversorgung. Mit dem Geld der Pflegebedürftigen darf nicht spekuliert werden.
  • Wir brauchen eine Einbindung der Profession Pflege in alle Entscheidungsstellen des Pflege- und Gesundheitssystems.

Der Deutsche Pflegerat wird die neue Bundesregierung im September von Anfang an mit seinen Forderungen flankieren und begleiten. Wir stehen dafür, dass auch in Zukunft die Pflege generationengerecht für alle Menschen in Deutschland gesichert angeboten wird. Dazu braucht es massive Änderungen im Pflege- und Gesundheitssystem.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Pflegereform geht anders

Das aus 23 Verbänden und Organisationen bestehende Bündnis für Gute Pflege kritisiert die gesetzlichen Regelungen zur Pflege, die der Bundesrat am Freitag (25.6.) beschließen will, als nicht ausreichend. In der Pflegepolitik bleibt weiter viel zu tun. Die Änderungsanträge, die auf die Schnelle kurz vor Ende der Legislaturperiode durch den Bundestag gepeitscht wurden und nun im Bundesrat verabschiedet werden, decken nur einen Teil des tatsächlichen Reformbedarfs ab.

Das Bündnis für Gute Pflege wird sich weiter dafür einsetzen, dass pflegebedürftige Menschen von den hohen Zuzahlungen zu den Leistungen der Pflegeversicherung spürbar und zuverlässig entlastet werden. Der gestaffelte Zuschuss zu den pflegebedingten Eigenanteilen in der stationären Pflege etwa führt zu keiner echten Entlastung aller Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen. Angesichts der Tatsache, dass bis zum Beginn der 5%igen Entlastung ab dem 1. Januar 2022 noch Kostensteigerungen zu erwarten sind, ist diese Entlastung eine Mogelpackung. Und das nicht erhöhte Pflegegeld wiegt besonders schwer, weil die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland ambulant durch pflegende Angehörige versorgt werden. Tarifsteigerungen und Verbesserungen in der Personalausstattung der Zukunft dürfen nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der Betroffenen führen.

Auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung, die flächendeckend greift, sind die Tarifetreue-Regelungen zwar ein Schritt, sorgen jedoch nicht für Mindestbedingungen für alle Beschäftigten in der Pflege. Das versprochene Signal, um die fehlenden Pflegekräfte zurückzuholen sowie neu zu gewinnen, wird jedoch weiter dringend benötigt. Das Bündnis für Gute Pflege fordert flächendeckende leistungsgerechte und bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen auf einheitlich hohem Niveau, die dabei helfen, den Pflegeberuf aufzuwerten. Es bedarf grundlegender Reformschritte, um das Fachkräfteproblem langfristig in den Griff zu bekommen.

Das Bündnis für Gute Pflege setzt sich weiter dafür ein, dass pflegende Angehörige als tragender und unverzichtbare Säule der Pflegearbeit endlich die Anerkennung erhalten, die sie für ihre Sorgearbeit verdienen. Die jetzigen Gesetzesänderungen bringen ihnen keine Verbesserung. Wichtige Versprechungen des Koalitionsvertrages, wie das Entlastungsbudget, wurden nicht umgesetzt und das Pflegegeld nicht erhöht. Pflegende Angehörige benötigen umgehend direkte Unterstützung und Entlastung.

Das Bündnis für Gute Pflege fordert eine substanzielle Pflegereform, die ausreichend und nachhaltig finanziert ist. Die beschlossenen Zuschüsse und Beitragserhöhungen werden dafür nicht ausreichen. In der kommenden Legislaturperiode muss hier eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage geschaffen werden. Die Pflege ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Ländern und Kommunen und wird in den nächsten Jahren fast jede Bürgerin und jeden Bürger dieses Landes mindestens indirekt betreffen. Daher sind die Parteien im anstehenden Wahlkampf gefordert den Bürger*innen ihre Lösungskonzepte für eine umfassende Pflegereform darzulegen. Es liegt in der Verantwortung der nächsten Bundesregierung, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Wir sind als Verbände und Organisationen dazu bereit, den notwendigen Reformprozess mit unseren konkreten Vorschlägen gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode zu unterstützen.

Hintergrund:  Dem Bündnis für Gute Pflege gehören 23 Mitgliedsverbände und 14 Unterstützer an, darunter Verbände des Verbraucherschutzes und der Interessenvertretung pflegebedürftiger Menschen sowie pflegender Angehöriger, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und Berufsverbände. Sie repräsentieren insgesamt 13,6 Millionen Einzelmitglieder, zu denen Hunderttausende pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sowie beruflich Pflegende gehören.

Quelle: Pressemitteilung des Bündnisses für Gute Pflege zur Sitzung des Bundesrates am 25.06.2021


Pflegereformen in dieser Legislaturperiode

Pflege kritisiert „substanzloses“ GVWG

25.06.2021 / News – Von der pflegepolitischen Arbeit der Bundesregierung in der aktuell zu Ende gehenden Legislaturperiode zeigt sich die Profession Pflege enttäuscht. Das am Freitag vom Bundesrat verabschiedete Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) – in das die Pflegereform integriert wurde – sei weitgehend „substanzlos“. Die Pflege habe mehr erwartet, äußerte sich das Bündnis für gute Pflege, ein Zusammenschluss aus 23 Verbänden und Organisationen. In der Pflegepolitik bleibe weiterhin viel zu tun. Die Änderungsanträge, die noch „auf die Schnelle durchgepeitscht“ worden seien, deckten nur einen Teil des tatsächlichen Reformbedarfs in der Pflege ab. Das Bündnis erwartet „eine substanzielle Pflegereform“, die auch ausreichend und nachhaltig finanziert ist.

Etwa auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung, die flächendeckend greift, seien zwar die vorgesehenen Tariftreue-Regelungen ein Schritt, sorgten jedoch nicht für Mindestbedingungen für alle Beschäftigten in der Pflege.

Auch der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Mitglied des Bündnisses, wertet das Gesetz als „halbherzigen pflegepolitischen Schnellschuss“. DBfK-Präsidentin Christel Bienstein betonte:

„Dieses Gesetz wird den pflegepolitischen Herausforderungen nicht gerecht.“

Ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) war ein flächendeckender Tarifvertrag für die Langzeitpflege. Dieses Ziel sei ebenso verfehlt worden wie die vereinbarte schnelle Einführung eines Personalbemessungsverfahrens. Zwar komme der gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines Pflegepersonalbemessungsverfahrens im Krankenhaus bis 2025, die sofortige Einführung der PPR 2.0 als dringend notwendige Zwischenlösung im Krankenhaus sei aber „rundweg abgelehnt“ worden.

„Mit der KAP wurde mit viel Engagement und guten Vorsätzen gestartet, aber in der Pandemie haben wir immer wieder erlebt, dass die professionelle Pflege noch immer nicht den politischen Stellenwert hat, den sie braucht.“

Bereits vor wenigen Tagen kritisierte die Präsidentin des Deutschen Pflegerats, Christine Vogler, dass das Ziel der Bundesregierung, die Pflegeberufe als attraktive Berufe zu stärken, nicht gelungen sei.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflege-kritisiert-substanzloses-gvwg


Übergabe – Der Podcast für die Pflege

UG075 – Klima, Pflege und Gesundheit (Jessica Esser & David Vogel)


24-Stunden-Betreuung

Ausländischen Pflegenden steht Mindestlohn zu

25.06.2021 / News – Ausländische Pflege- und Haushaltshilfen, die nach Deutschland vermittelt werden, um Seniorinnen und Senioren in ihren Wohnungen zu betreuen, haben einen Anspruch auf Mindestlohn. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in einem Grundsatzurteil in Erfurt.

Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten

Der Mindestlohn gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die zumeist aus Osteuropa stammenden Frauen Betreuung auf Abruf leisteten, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter. Der Vorsitzende Richter Rüdiger Linck sagte nach Angaben der Süddeutschen Zeitung in der Verhandlung:

„Auch Bereitschaftsdienstzeit ist mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten.“

Für den Präzedenzfall beim Bundesarbeitsgericht sorgte eine Frau aus Bulgarien, die nach eigenen Angaben eine über 90-jährige Seniorin in deren Berliner Wohnung 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche betreut hat. In ihrem Vertrag stand lediglich eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich.

Die Höhe der Nachzahlung, die die Klägerin von ihrer bulgarischen Firma erhalten muss, soll vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut geprüft werden, entschieden die Bundesrichter. Sie verwiesen den Fall der Frau, die als „Sozialassistentin“ in Bulgarien eingestellt und 2015 nach Deutschland vermittelt worden war, an das Landesarbeitsgericht zurück.

„Ausbeuterische Zustände“

Schätzungen nach sind hierzulande zwischen 300.000 und 600.000 ausländische Pflegende in der Versorgung betreuungsbedürftiger älterer Menschen im häuslichen Umfeld tätig.

Die Gewerkschaft Verdi, die die Klägerin unterstützte, spricht von teilweise ausbeuterischen Zuständen. Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler betonte:

„Das derzeitige System basiert auf der Ausbeutung ausländischer Kolleginnen und garantiert keine sachgemäße Pflege.“

Auch der Bundesverband der Betreuungsdienste und das Deutsche Institut für Menschenrechte beklagen teils rechtlich unhaltbare Arbeitsbedingungen. Die Frauen verdienten wenig Geld, arbeiteten rund um die Uhr, hätten keine Urlaubsanspruch und oft auch keine Privatsphäre.

„Armageddon“ in der häuslichen Pflege erwartet

Der Sozialverband VdK fürchtet laut den Zeitungen der Funke Mediengruppe nach dem Urteil ein „Armageddon“ in der häuslichen Pflege.

Auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte im ZDF:

„So nachvollziehbar die Entscheidung auch ist. Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/auslaendischen-pflegenden-steht-mindestlohn-zu


Umfrage

Pflegende weiterhin unzufrieden und wenig optimistisch

22.06.2021 / News – Eine aktuelle Umfrage unter Pflegenden bestätigt erneut deren starke Überlastung, Jobwechselabsichten und Unzufriedenheit mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung. Allerdings scheinen die aktuellen Ergebnisse der im März gestarteten Medwing-Umfrage weniger dramatisch, wie jene vorheriger Studien – etwa des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK), der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz oder der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN).

So fühlten sich laut Umfrage etwa 38 % der befragten Pflegenden in ihrem Beruf oft deutlich überlastet und gestresst. Knapp 20 % empfinde dieses Gefühl sogar dauerhaft. In anderen Studien gaben noch drei Viertel der Befragten eine Überlastung an. 

Interessant auch: Knapp 24 %, weniger als ein Viertel, der Teilnehmenden will infolge der Pandemie dem Gesundheitswesen den Rücken kehren. Bisherige Studien hatten ermittelt, dass etwa ein Drittel der Pflegenden den Job verlassen wollten. 

Keine Verbesserungen der Arbeitsbedingungen

Unverändert hoch dagegen ist die Bewertung der Arbeitsbedingungen: 68 % der Pflegenden gab an, nicht mit Verbesserungen in ihrem Job zu rechnen.

In der Umfrage heißt es dazu:

„Der Großteil glaubt schlicht und ergreifend nicht mehr an eine positive Wendung für das Personal im Gesundheitswesen, da es auch bisher nicht einmal Corona geschafft habe, ebensolche herbeizuführen.“

In den Begründungen fänden sich eine hohe Frustration und die Kritik an einer fehlenden Lobby für die Berufsgruppe.

Auch das Krisenmanagement der Bundesregierung wird weiterhin überwiegend negativ bewertet. Hatten frühere Studien hier teils extreme Ergebnisse geliefert – so fühlten sich laut DGIIN-Studie 96 % der Pflegenden von der Politik im Stich gelassen –, äußerten sich aktuell 56 % der Befragten unzufrieden bis sehr unzufrieden. So hätten die Teilnehmenden auch Verständnis gezeigt, „dass auch für die Bundesregierung die Pandemie und deren Ausmaße nicht vorhersehbar waren“. Dennoch fehle der Mehrheit ein konkreter und konsequent einzuhaltender Fahrplan.

Medwing ist ein Karriereberatungsunternehmen für alle Gesundheitsberufe. An der Umfrage beteiligten sich über 1.600 Beschäftigte in Gesundheitsberufen, darunter mehr als 1.500 Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger, Altenpflegerinnen und -pfleger und Pflegehelferinnen und -helfer. Rund 80 % aller Befragten arbeitet in Festanstellung, fast 60 % in Vollzeit. Etwa 60 % ist in Krankenhäusern und Altenheimen beschäftigt. Unter den Antwortenden waren 75 % weiblich.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegende-weiterhin-unzufrieden-und-wenig-optimistisch


DEKV: Krankenhausfinanzierung hat Priorität in der nächsten Legislaturperiode

Krankenhausfinanzierung und Krankenhausstruktur in Deutschland müssen zukunftsfähig und wirtschaftlich aufgestellt werden

Dreizehn Prozent der Krankenhäuser in Deutschland waren im Jahr 2019 von Insolvenz bedroht, insgesamt 40 Prozent waren finanziell gefährdet. Diese Ergebnisse des „Krankenhaus Rating Reports 2021“ zeigen: Beim Thema Krankenhausfinanzierung und Krankenhausstruktur besteht dringender Handlungsbedarf. Im Wahlprogramm, das CDU und CSU am 21. Juni 2021 vorgestellt haben, wird dem Rechnung getragen, indem die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung sowohl in der Krankenhausplanung als auch in der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden soll. „Wir begrüßen, dass alle Parteien dem Thema Krankenhausfinanzierung und Krankenhausstruktur eine hohe Priorität in der kommenden Legislaturperiode einräumen und eine Lösung herbeiführen möchten. Laut Bundesrechnungshof beträgt die Länderinvestitionslücke 4 Milliarden Euro pro Jahr. Sie belastet nicht nur Krankenhäuser in ländlichen Regionen, sondern alle Häuser, denn sie führt zu der Fehlentwicklung, dass Krankenhäuser Gewinne zur Finanzierung von Investitionen erwirtschaften müssen“, betont Christoph Radbruch, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes e.V. (DEKV).

Die Krankenhausfinanzierung muss erweitert werden

Bei der Finanzierung von bedarfsnotwendigen Klinken, insbesondere in ländlichen Bereichen, versagt das jetzige leistungsorientierte Finanzierungssystem der DRGs, wenn die Fallzahlen nicht ausreichen, um die notwendigen Kosten für das vorzuhaltende Personal zu erwirtschaften. Daher muss aus Sicht des DEKV das jetzige duale System durch eine zusätzliche Finanzierungsform erweitert werden. Diese sollte sich durch Steuermittel tragen und dient nach Ausgliederung der Pflege aus den DRGs hauptsächlich der Finanzierung des ärztlichen und nichtärztlichen Personals.

Krankenhäuser müssen Versorgungsaufgaben in der Region übernehmen

„Gerade im ländlichen Raum – aber nicht nur dort – müssen die verschiedenen Sektoren im Gesundheitswesen stärker ineinandergreifen, um eine qualitativ hochwertige Daseinsvorsorge sicherzustellen. Dazu sind die Kooperation zwischen den Krankenhäusern und eine regionale Planung Voraussetzungen. Ihr Ziel muss es sein, in allen Regionen eine hohe Qualität, eine gute Zugänglichkeit und Kontinuität der Versorgung sicherzustellen. Deswegen brauchen wir einen bundeseinheitlich-verbindlichen Planungs- und Finanzierungsrahmen mit Mindeststandards, der regionale Vielfalt in der Patientenversorgung ermöglicht“, so Radbruch weiter.

Krankenhäuser werden zukünftig stärker als heute die Organisation der gesamten Versorgung in einer Region übernehmen und Versorgungsnetzwerke mit anderen Krankenhäusern, Vertragsärzten und anderen Gesundheitsdienstleistern bilden. „Damit die Versorgung am Bedarf orientiert ist, ist eine transparente regionale Planung die Voraussetzung, die auf einer kleinräumigen regionalen Versorgungsbedarfsforschung basiert. Nur so kann die Versorgung konsequent an der regionalen Morbidität und Bevölkerungsstruktur ausgerichtet werden. Deswegen fordern wir die Förderung solcher Forschung. Die gewonnenen Daten sollten den Krankenhäusern und den Krankenkassen frei zugänglich sein, damit transparente Entscheidungen zur Bedarfsgerechtigkeit ermöglicht werden“, erklärt der DEKV-Vorsitzende.

„Die Probleme bei der Krankenhausfinanzierung und -struktur sind erkannt. An einer Lösung möchten wir als DEKV gern mitwirken. Aus unserer Sicht braucht es dazu neue Verabredungen zwischen den Vertretern der Politik, den Krankenkassen, den Krankenhäusern und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Mit der Einberufung einer Enquete-Kommission, an der alle interessierten Kreise beteiligt sind und die von politischen Vertretern aus Bund und Ländern moderiert werden, kann es gelingen, die Zukunft der Krankenhäuser im ersten Jahr der neuen Legislaturperiode aus verschiedenen Perspektiven zu denken, Interessen auszubalancieren und verbindliche Verabredungen zu treffen“, so Radbruch.

Quelle: PM DEKV, Berlin, den 22. Juni 2021