ADS-Wocheninformation 05.02.2024

ADS-Wocheninformation 05.02.2024

Pflegeschulen wirtschaftlich sichern:

Finanzierungsdelta verhindern, Sozialarbeit stärken

Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD) fordern: Weg von einer monatlichen Pro-Kopf-Finanzierung pro Schüler:in hin zu einer stabilen Kursfinanzierung über die gesamte Ausbildungszeit. Um hohen Abbruchquoten entgegenzuwirken, muss die Schulsozialarbeit ausgebaut werden.

Berlin/Freiburg, 5. Februar 2024 | Die Fachverbände DEVAP und VKAD kritisieren das bestehende Finanzierungssystem von Pflegeschulen. Schulen wird monatlich pro Schüler:in ein fester Betrag aus dem länderspezifischen Ausbildungsfonds erstattet. Brechen jedoch überdurchschnittlich viele Auszubildende die Ausbildung ab, wie dies zuletzt in Nordrhein-Westfalen mit 46 % bestätigt wurde, können Fixkosten, insbesondere die Ausgaben für Lehrpersonal, nicht mehr verlässlich refinanziert werden. Dies schadet vor allem kleinen Pflegeschulen, die häufig keine oder nur geringe Rücklagen haben.

„Pflegeschulen brauchen eine verlässliche Kursfinanzierung über die gesamte Ausbildungsdauer von drei Jahren, anstelle der monatlichen Pro-Kopf-Finanzierung pro Schüler:in. Eine stabile pädagogische Qualität kann – auch angesichts des akuten Mangels an Lehrpersonal – nur so sichergestellt werden. Wir fordern die zuständigen Bundesministerien auf, die Ausbildungsfinanzierungsverordnung entsprechend zu ändern. Für bundesweit gleichwertige Ausbildungschancen sollten die stark variierenden Pauschalen in den einzelnen Bundesländern zudem angeglichen werden“, betont Wilfried Wesemann, Vorsitzender des DEVAP.

Abbruchquoten verringern: Schulsozialarbeit muss aus Ausbildungsfond bezahlt werden

Um den Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen, setzen die Verbände auf eine gezielte Stärkung der Schulsozialarbeit. Die Vorsitzende des VKAD, Barbara Dietrich-Schleicher, erklärt: „Schulsozialarbeiter:innen unterstützen Auszubildende nicht nur beim Spracherwerb oder in schwierigen Lebenssituationen, sondern vermitteln auch wichtige Kompetenzen, die sich später im Beruf auszahlen. Die Schulsozialarbeit muss daher auf Pflegeschulen ausgeweitet und über den Ausbildungsfonds refinanziert werden. Lehrer:innen an Pflegeschulen können Maßnahmen sozialer Arbeit auf Dauer nicht nebenher leisten.“

Quelle: DEVAP-VKAD-Pressemitteilung, 05.02.2024


Bundesrat will Leiharbeit in der Pflege eindämmen

Der Bundesrat hat am Freitag eine Entschließung gefasst, die von der Regierungskoalition ein Gesetz zur Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege fordert. Der Einsatz externer Beschäftigter müsse sowohl in stationären und ambulanten Einrichtungen wie im Krankenhaus wirksam begrenzt werden. Gleichzeitig sollen die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften verbessern werden. Der Beschluss geht auf eine Initiative der neuen bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach zurück. Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 05.02.2024


Übergabe

ÜG129 – Kammergründung in Baden-Württemberg (Anne-Katrin Gerhardts)

Bundesrat macht Weg für elektronische Patientenakte frei

Berlin – Millionen Patienten sollen wichtige Gesundheitsdaten wie Befunde und Laborwerte bald standardmäßig in der elektronischen Patientenakte (ePA) parat haben. Der Bundesrat machte heute den Weg dafür frei und ließ ein vom Bundestag beschlossenes… [mehr]

Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 02.02.2024


Bis 2049 werden voraussichtlich mindestens 280 000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt

Infolge der Alterung der Gesellschaft werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280 000 und 690 000 Pflegekräfte fehlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Vorausberechnung zum Pflegekräftearbeitsmarkt (Pflegekräftevorausberechnung) mitteilt, wird…

Quelle: destatis Pressemitteilung Nr. 033 vom 24. Januar 2024


Bundesrat will Leiharbeit in der Pflegebranche reduzieren

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Einsatz von Leiharbeit in der Pflege sowohl im Krankenhaus als auch in stationären und ambulanten Einrichtungen wirksam zu begrenzen – und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen der Stammbelegschaften zu verbessern. Am 2. Februar 2024 fasste er auf Initiative von Bayern eine entsprechende Entschließung und übersandte sie der Bundesregierung.

Springerpools

In zehn Punkten zeigt der Bundesrat Verbesserungsbedarf in der Pflegebranche auf und schlägt Maßnahmen zur Abhilfe vor. Beispielhaft nennt er die Etablierung von Springerpools oder vergleichbarer Ausfallkonzepte – diese sollten gezielt unterstützt werden.

Entstehende Mehrkosten dürften aber nicht den Pflegebedürftigen obliegen. Für Krankenhäuser solle die Vergütung in Springerpools gesichert refinanziert werden – beispielsweise über das Pflegebudget. Kleinen Pflegeeinrichtungen sollten trägerübergreifende Springerkonzepte ermöglicht werden.

Gleichbehandlung der Beschäftigtengruppen

Die Bundesregierung müsse die Gleichbehandlung zwischen Stammpersonal und Leiharbeitskräften stärker als bisher gewährleisten, entgegenstehende Abreden für unzulässig erklären und Verstöße sanktionieren. Sie soll zudem prüfen, ob bundesrechtlich eine Deckelung des Anteils an Leiharbeitskräften bzw. eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter möglich wäre. Zu prüfen sei auch, ob und auf welche Weise Leiharbeitsfirmen in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden können.

Ein maßvoller Einsatz von Leiharbeit könne dazu beitragen, die Patientenversorgung zu sichern. Es zeige sich jedoch immer deutlicher, dass der zunehmende Einsatz von Leiharbeit unerwünschte Folgen habe – sowohl für die Versorgungsqualität als auch die Arbeit der Stammbelegschaft, begründet der Bundesrat seine Entschließung. Derzeit machten Zeitarbeitsfirmen große Zugeständnisse bei Bezahlung und Einsatzzeiten der Leiharbeitskräfte. Dies führe zu Ungleichbehandlung und Schlechterstellung der Stammbelegschaft.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Der Appell der Länder wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristvorgaben gibt es dafür nicht.

Quelle: NL Bundesrat, Plenarsitzung des Bundesrates am 02.02.2024


Entschließung des Bundesrates zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“

Deutscher Pflegerat: „Bessere Arbeitsbedingungen als erstes. Wenn Leiharbeit, dann mit klaren Regeln“

Berlin (01. Februar 2024, Nr. 05/2024) – Am 2. Februar 2024 entscheidet der Bundesrat über eine Initiative aus Bayern zur Leiharbeit in der Pflege. Abgestimmt wird über die Empfehlungen der Fachausschüsse des Rats zur „Eindämmung der Leiharbeit in der Pflege“.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):  „Leiharbeit in der Pflege darf nicht zur Regel werden und auch nicht zu einem Konflikt zwischen fest angestelltem Personal und Leiharbeitnehmenden führen. Das Wichtigste ist, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, insbesondere durch ausreichend Personal und belastbare Ausfallkonzepte. Denn Leiharbeit ist auch Ausdruck der schwierigen Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden. Die Arbeitsbedingungen müssen vorrangig deutlich verbessert werden.

Der Einsatz von Springerpools ist nur dann sinnvoll, wenn genügend festes Pflegepersonal vorhanden ist. Angesichts der prekären Personalsituation in der Pflege ist es unwahrscheinlich, dass dies für die meisten Unternehmen eine nachhaltige Lösung ist.

Eigentlich sollte Leiharbeit in der Pflege verboten werden, wenn sich die Leiharbeitsunternehmen auf Kosten der Solidargemeinschaft bereichern. In Notfällen kann der Einsatz von Leiharbeit jedoch helfen, solange klare Regeln gelten.

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit liegt bei den Kranken- und Pflegekassen. Daher müssen sie die anfallenden Kosten für den Einsatz von im Bedarf notwendiger Leiharbeit zu 100 Prozent übernehmen. Für die Leiharbeitsunternehmen muss es eine Kostenbegrenzung geben. Sie sollten außerdem an den Ausbildungskosten beteiligt werden und es müssen Fragen zu Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Mindestqualifikationen, gleichwertiger Bezahlung, Haftung und Vertragsverletzungen geklärt werden.

Die Vorschläge des Bundesrates, einen Preis- und Vergütungsdeckel einzuführen und einen externen Personalschlüssel für Springer- und Ausfallkonzepte zu vereinbaren, der über die Kranken- und Pflegekassen finanziert wird, sind genauso richtig wie das Ziel, gleichwertige Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten zu schaffen, um Anreize für Leiharbeit einzudämmen.

Bei fehlender Wirksamkeit einzelner Maßnahmen müssen sie schnell anpassbar sein. Hierzu bedarf es einer Öffnungsklausel mit den Kranken- und Pflegekassen, diesen Weg auch zu gehen und die Finanzierung der Kosten vollständig sicherzustellen.“

Hinweis:

Von der Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen ist die unbefristete Arbeitnehmerüberlassung, bei der Organisationen Mitarbeiter*innen über Gestellungsverträge langfristig an Unternehmen „ausleihen“. Daher treffen die o. g. Ausführungen nicht auf die Gestellung, wie sie beispielsweise von den Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz praktiziert wird, zu.

Download Pressemitteilung

Download  Eckpunktepapier des Deutschen Pflegerats: „Ursachen und Auswirkungen der Leiharbeit in der Pflege entgegenwirken“ (28.04.2023)

Ansprechpartner*in: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


BARMER-Studie

Viele junge Pflegekräfte erwägen Berufsaufgabe

Berlin, 31. Januar 2024 – Knapp ein Drittel der jungen Pflegekräfte in Deutschland hat im vergangenen Jahr darüber nachgedacht, den Beruf aufzugeben. Gründe dafür können hohe Belastungen, Druck und ökonomische Zwänge sein. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Pflegestudie der BARMER und des Instituts für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG) hervor. Analysiert wurden im Juni 2023 Ressourcen und Belastungen von rund 1.000 Pflegekräften in der ambulanten und stationären Versorgung. „Pflegekräfte arbeiten häufig an der Belastungsgrenze und auch darüber hinaus. Deshalb müssen alle Beteiligten wirksame Strategien zur Bewältigung des Alltagsdrucks entwickeln. Neben besseren Arbeitsbedingungen sind Selbstfürsorge und eine verantwortungsvolle Führung zentrale Schlüsselfaktoren, um dieses Ziel zu erreichen“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER.

Innere Kündigung besonders häufig bei jüngeren Pflegenden

Insbesondere Pflegekräfte im Alter bis zu 29 Jahren gaben an, in den zurückliegenden Monaten aufgrund von Stress und Druck häufiger an eine Berufsaufgabe gedacht zu haben. Mit einem Anteil von rund 28 Prozent lag der Wert in dieser Altersgruppe bei allen Befragten am höchsten. Am niedrigsten war dieser bei den 40- bis 49-Jährigen mit gut 18 Prozent. Die sogenannte „innere Kündigung“ beschreibt eine Arbeitshaltung, bei der Betroffene sich innerlich von ihren Tätigkeiten, der Kollegenschaft und von der gesamten Organisation distanzieren, wodurch ihre Leistungsfähigkeit stark sinkt. Den Autoren der Studie zufolge ist eine solche Einstellung häufig direkt an eine geringe Arbeitszufriedenheit geknüpft.

Der jetzt veröffentlichte Studienband der Pflegestudie 2.0 kann hier abgerufen werden: www.barmer.de/pflegestudie

Quelle: Pressemitteilung Barmer, 31.01.2024


Deutscher Pflegerat: Qualität braucht die beruflich Pflegenden

PPR 2.0, Einbezug aller Sektoren und Beteiligung müssen wesentliche Bausteine der Reform sein

Berlin (30. Januar 2024, Nr. 04/2024) – In der Bundespressekonferenz ging es heute (30.01.2024) um das Thema „Versorgungsqualität und Behandlungserfolg – darum muss die stationäre Versorgung jetzt revolutioniert werden“. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats besteht kein Zweifel daran, dass eine Krankenhausreform erforderlich ist. Der Weg dorthin kann nur gemeinsam gegangen werden. Und sie braucht eine gemeinsame Kommunikation. Eine Revolution ist jedoch etwas ganz anderes.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), betont: „Eine gute Versorgungsqualität kann nur erbracht werden, wenn die dafür notwendigen gut qualifizierten Mitarbeitenden in der Pflege und bei den Ärzten vorhanden sind. Das Statistische Bundesamt hat kürzlich berechnet, dass in den nächsten zehn Jahren rund 350.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt werden. Dabei wurde die bereits bestehende Personallücke in der Pflege noch nicht berücksichtigt.

Um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und mehr Mitarbeitende zu gewinnen, ist die Umsetzung der Pflegepersonalregelung PPR 2.0 in den Krankenhäusern ein wichtiger erster Schritt.

Eine wirkliche Revolution im Pflege- und Gesundheitswesen packt das gesamte System an und überarbeitet dies. Derzeit wird jedoch weitgehend nur an den Krankenhäusern herumgedoktert. Notwendig ist jedoch eine Lösung über alle Sektoren – von der hausärztlichen Versorgung über die Pflege durch Angehörige, Pflegedienste, teil- oder vollstationäre Pflege bis hin zur Rehabilitation und den Krankenhäusern. „Revolutionen“ in einem Sektor haben unmittelbare Auswirkungen auf alle anderen Sektoren. Wenn keine ganzheitliche Betrachtung erfolgt, ist die nächste Krise direkt absehbar. Die Qualität der pflegerischen Versorgung ist dadurch stark gefährdet, was direkte Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und unsere Demokratie hat.

Eine nachhaltige Revolution muss vom Volk ausgehen und für alle nachvollziehbar sein. Dafür ist eine klare und gemeinsame Kommunikation unerlässlich. Im aktuellen Reformprozess sind die beruflich Pflegenden erneut nur unzureichend in die Gespräche hinter verschlossenen Türen eingebunden. Wer von uns verlangt, die Neustrukturierung umzusetzen und zum Erfolg zu führen, muss von Anfang an auf unser Fachwissen zurückgreifen. Eine erfolgreiche Krankenhausrevolution ist ohne die Beteiligung der Pflegeberufe undenkbar.“

Weitere Informationen:

  • Wenn es aufgrund der Krankenhausreform zu einer Verlagerung von Leistungen in ein anderes Krankenhaus kommt, kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass die Mitarbeitenden mit der „Leistung“ wechseln. Es kann im neuen Krankenhaus zu einem Personalmangel kommen, der möglicherweise nicht behoben werden kann. Dadurch wäre die Leistung zwar verlagert, aber kann im Zweifelsfall nicht angeboten werden.
  • Die Ängste und Sorgen der bedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen sind enorm, wenn sie keine ärztliche oder pflegerische Versorgung im Bedarfsfall erhalten. Werden die Probleme der Krankenhäuser durch die Krankenhausreform in andere Bereiche verlagert, die bereits heute ebenfalls stark belastet sind, kann dies schnell zu einer weitreichenden Krise führen. Dies birgt Gefahren für unsere Demokratie, unsere Gesellschaft und unser Verständnis des Zusammenlebens. Eine alleinige Krankenhausreform ist daher zu kurz gedacht.
  • Das Statistische Bundesamt hat in der letzten Woche prognostiziert, dass in zehn Jahren bereits rund 350.000 Pflegekräfte fehlen werden. Dabei haben die Statistiker nicht berücksichtigt, dass die Fortschreibungsbasis für Pflegeheime bereits um 115.000 Vollzeitstellen höher hätte sein müssen. Es ist somit davon auszugehen, dass in zehn Jahren unter Berücksichtigung der hohen Teilzeitquote rund 500.000 Pflegekräfte fehlen werden. Es ist unerlässlich, den Pflegeberuf in allen Sektoren attraktiver zu machen und alle verfügbaren Mittel dafür einzusetzen.

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Wohnen in Deutschland ist oft nicht pflegegerecht

Die Wohnsituation pflegebedürftiger Menschen ist nicht selten ungünstig. Darauf deuten die An-gaben pflegender Angehöriger in einer neuen Studie des ZQP hin: Über 80 Prozent berichten vonBarrieren im privaten Wohnraum. 39 Prozent sehen dort Sicherheitsrisiken bei Bad und WC. 40Prozent meinen, die Fußwege im Umfeld seien für Menschen mit eingeschränkter Gehfähigkeit nurbedingt tauglich. Ein gutes Viertel sieht die Gehwege dort generell als eher unsicher an.

Berlin, 30. Januar 2024. Von den rund 5 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland leben etwa 4,2 Millionen zuhause. Wie selbstbestimmt, sicher und gesundheitsförderlich man mit Pflegebedürftigkeit daheim leben kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab – einer ist die Beschaffenheit des Wohnraums und dessen Umfelds. „Alters- und pflegegerechtes Wohnen ist auch für gesundheitliche Prävention bedeutsam, etwa indem es körperliche Aktivitäten möglichst wenig behindert, Sturzrisiken verringert und zu sozialen Teilhabemöglichkeiten beiträgt“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP), PD Dr. Ralf Suhr.

Um zu einem aktuellen Bild von der Wohnsituation pflegebedürftiger Menschen in Deutschland beizutragen, hat das ZQP eine entsprechende bundesweite Studie durchgeführt. Dazu wurden über 1.000 pflegende Angehörige befragt. Laut den Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern lebt knapp die Hälfte (46 Prozent) der pflegebedürftigen Personen in Wohnungen mit „einigen“, „vielen“ oder „sehr vielen“ Barrieren. Rund zwei Fünftel (39 Prozent) geben an, eine sichere Nutzung von Bad bzw. WC sei in der Wohnung tendenziell nicht gegeben. Für pflegebedürftige Personen, die nicht im Erdgeschoss wohnen, schätzen 43 Prozent der Befragten das Treppenhaus entsprechend unsicher ein.

Neben dem eigenen Wohnraum hat in diesem Zusammenhang die Gestaltung des Wohnumfelds relevanten Einfluss. Suhr dazu: „Zerfurchte Bürgersteige, hohe Bordsteinkanten, fehlende Ruhebänke oder eine schlechte Anbindung an den ÖPNV – dies sind nur einige negative Beispiele. Hierdurch können die Selbständigkeit, etwa beim Einkauf und beim Arztbesuch, und nicht zuletzt die Sicherheit von pflegebedürftigen Menschen beeinträchtigt oder gar verhindert werden.

Viele Angehörige zeigen in der Studie eine kritische Einschätzung des Wohnumfelds der pflegebedürftigen Person. Über die Hälfte (52 Prozent) aller Befragten sieht Probleme mindestens in Bezug auf drei Faktoren, die für ein gesundheits- und teilhabeförderliches Wohnumfeld für ältere pflegebedürftige Menschen bedeutsam sein können bzw. mit entsprechender wohnortnaher Infrastruktur assoziiert sind. So sagt die Hälfte (50 Prozent), dass die Wohnung oder das Haus der pflegebedürftigen Person nicht gut an Bus oder Bahn angebunden sei. Zwei Fünftel (40 Prozent) geben an, dass die Fußwege im Wohnumfeld für Menschen mit eingeschränkter Gehfähigkeit nicht gut geeignet seien. Ein gutes Viertel (26 Prozent) ist zudem tendenziell der Ansicht, dass das die Wohnung umgebende Gelände unübersichtlich sei und kein Gefühl der Sicherheit vermittele.

Auch die Nahversorgungssituation im Wohnumfeld der pflegebedürftigen Personen erscheint offenbar teilweise nicht günstig. So schätzen über ein Fünftel (21 Prozent) die „Versorgungsmöglichkeit mit Gütern des täglichen Bedarfs“ vor Ort als „sehr/eher schlecht“ ein. In Bezug auf die Verfügbarkeit von Tagespflegeangeboten sagten dies 29 Prozent, den Zugang zu Facharztpraxen beurteilten 45 Prozent als „sehr/eher schlecht“.

Für Suhr ist das alles in allem besorgniserregend: „Wir müssen davon ausgehen, dass ein erheblicher Teil der älteren pflegebedürftigen Menschen, die noch zuhause leben, durch Barrieren und insgesamt für ihre Bedürfnisse nicht passende Wohnverhältnisse in ihren Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes und gesundheitsförderliches Leben zu führen, eingeschränkt werden.“

Pressekontakt: Torben Lenz | Tel: 030 994 05 62 – 22 | E-Mail: torben.lenz@zqp.de

Quelle: ZQP-Presseinformation, 30.01.2024


Berufsregister für Pflegefachkräfte wird in Bayern Pflicht

In Bayern wird per Gesetz ein verpflichtendes Berufsregister für Pflegefachpersonen eingeführt, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und eine effektivere Interessenvertretung zu ermöglichen. Dies gab die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (Foto) bekannt. Das Register, das von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) geführt wird, soll detaillierte Informationen über die Anzahl, Altersstruktur und Qualifikation der Pflegekräfte liefern.  Care vor9

Quelle: NL Care vor9, 30.01.2024


Wissen und Haltung aufbauen für die Begleitung von Menschen mit Demenz

Jahresprogramm 2024 mit 25 Präsenz- und 8 Online-Fortbildungen
Wissen auffrischen und erweitern, neue Ideen bekommen und Haltung aufbauen – grundlegend für einen empathischen Umgang mit Menschen mit Demenz. Deshalb bietet das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein neben Inhouse-Schulungen, Beratungsangeboten oder Prozessbegleitungen jährlich einen bunten Mix an Fortbildungen in seinem Jahresprogramm. In 2024 sind das 25 Fortbildungen in verschiedenen Orten Schleswig-Holsteins sowie acht Online-Fortbildungen.
Die Fortbildungen eignen sich für alle, die Menschen mit Demenz begleiten, betreuen oder pflegen. „Wir legen schon immer Wert darauf, die Inhalte für alle Zielgruppen interessant und praxisnah zu vermitteln. Der Teilnehmer-Mix aus professionellen Pflege- und Betreuungskräften sowie anderen Berufsgruppen und Ehrenamtlichen ist sehr bereichernd für den Aufbau des Wissens und vor allem der Haltung in der Begleitung von Menschen mit Demenz.“, so Anna Jannes, Leiterin des Kompetenzzentrums Demenz in Schleswig-Holstein.
Die erste Fortbildung findet am 13.03. in Neumünster statt. Unter dem Titel „Bettlägerig und dement!? Wie kann ich jetzt noch aktivieren und beschäftigen?“ werden gemeinsam Ideen für die passende Raumgestaltung und die Aktivierung gesammelt und eine mögliche Umsetzung für das eigene Haus oder die Einrichtung entwickelt.
Das gesamte Programm, das Anmeldeformular und alle Informationen gibt es unter https://www.demenz-sh.de/das-jahresprogramm.html. Das Kompetenzzentrum Demenz ist unter info@demenz-sh.de  oder unter 040 / 2383044- 0 zu erreichen.
Kontakt: Cornelia Prepernau, Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein, Hans-Böckler-Ring 23c, 22851 Norderstedt, Telefon: 040/ 23 83 044 29, Fax: 040/ 23 83 044 99, @: prepernau@demenz-sh.de, www.demenz-sh.de, www.facebook.com/KompetenzzentrumDemenz, https://www.instagram.com/demenz_tagram/


Ausschreibung für Lohfert-Preis 2024

„Fachkräftemangel als Impuls: Strategien zur Entwicklung und Stärkung des Gesundheitspersonals“ ist das Thema der Ausschreibung des Lohfert-Preises 2024. Bewerbungen für den mit 20.000 Euro dotierten Förderpreis können noch bis zum 29. Februar 2024 online unter https://bit.ly/LP-24-Bewerbung eingereicht werden


Wichtige Termine:

 

Kommunen stärken – Pflege und Teilhabe ermöglichen

Claudia Moll im Austausch mit ihren Gästen

Mittwoch, 21. Februar 2024, 16:00 bis 17:00 Uhr; Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Atrium, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin

Auf dem Podium:

  • Prof. Dr. habil. Thomas Klie, AGP Sozialforschung & Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung
  • Claudia Moll, Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung
  • Jutta Stratmann, Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
  • Katharina Wiegmann, Fachstelle Altern und Pflege im Quartier im Land Brandenburg

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und bitten um eine Anmeldung


Lehren aus der Corona-Pandemie:

Handlungsempfehlungen aus Fokusgruppen-Gesprächen; Februar 2024, 13:00 Uhr, online; Pflegenetzwerk Deutschland


Virtueller Lunch-Talk: „Demografie und Arbeitsmarkt – Ergebnisse aus dem Hessischen Pflegemonitor“

am 23. Februar 2024 von 12 bis 13 Uhr; Zur besseren Planbarkeit bitten wir um eine Anmeldung: https://iwak.idloom.events/lunchtalk-februar


Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“

01. März 2024, Osnabrück; Möglichkeit zur Anmeldung


„Pflegepädagogik im Diskurs“

08.03.2024, Düsseldorf ; Anmeldung unter: https://www.dbfk.de/de/bildungsangebot/termine/2024/Pflegepaedagogik-im-Diskurs-2024.php


SAVE THE DATE I Wissenschaft trifft Praxis – Anti-Rassismus im Gesundheitswesen

Montag, 11. März 2024, 15 bis 17.30 Uhr, Online-Veranstaltung; Link zur Anmeldung: UKE-Akademie für Bildung & Karriere [Fachtag gegen Rassismus]


Gesundheitskongress des Westen: „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance“

17.-18.04.2024, Köln; Weitere Infos zum Kongress bekommen Sie laufend auf: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/