ADS-Wocheninformation 02.05.2023

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Erste Lesung Pflegereform

Deutscher Pflegerat: Pokern um finanzgesteuerte Pflegereform ist würdelos

Berlin (27. April 2023, Nr. 19/2023) – Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):  „Das Finanzgezerre um die Pflegereform strapaziert die Nerven aller. Weder die Politik noch die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen und erst recht nicht die beruflich Pflegenden und ihre Arbeitgeber profitieren wirklich von dieser abgespeckten Reform.

Politisch einseitig bestimmt und eher nicht darum gerungen wurde bislang um dieses mehrfach verkleinerte Anhängsel weiterer gesetzlicher Regelungen der Pflegeversicherung. Seine sanften Anpassungen gehen nicht weit genug. Das Finanzministerium gibt den finanziellen Rahmen vor. Es zählt nicht, was vor Ort mehr an Leistungen und Unterstützung dringend benötigt wird. Machtpolitisch ausgeblendet wird der finanzielle Druck, der auf den Pflegebedürftigen und Angehörigen lastet.

Die Zukunft der pflegerischen Versorgung und der Profession Pflege steht auf dem Spiel und damit auch der gesellschaftliche Zusammenhalt. Das aktuelle finanzielle Pokern um die Pflegereform ist angesichts der Probleme, die es gibt, würdelos. Pflege benötigt nicht nur die gesellschaftliche, sondern auch die höchste politische Deckung. Diese Hilfe des Bundeskanzlers ist jetzt geboten.“

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Neue Pflegereform soll Entlastungen bringen

Berlin: (hib/PK) Mit einer weiteren Pflegereform sollen Pflegebedürftige entlastet und die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden. Der Gesetzentwurf (20/6544) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sieht zum 1. Juli 2023 eine Anhebung des Pflegebeitrags um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent vor. Das soll Mehreinnahmen in Höhe von rund 6,6 Milliarden Euro pro Jahr bringen. Der Arbeitgeberanteil liegt bei 1,7 Prozent. Die Bundesregierung soll außerdem dazu ermächtigt werden, den Beitragssatz künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss.

Der Pflegebeitragssatz wird ebenfalls zum 1. Juli 2023 nach der Zahl der Kinder weiter ausdifferenziert. Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll von derzeit 0,35 auf 0,6 Beitragssatzpunkte steigen. Für Mitglieder ohne Kinder gilt künftig ein Pflegebeitragssatz in Höhe von vier Prozent. Bei einem Kind sinkt der Beitragssatz auf 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr des Kindes um 0,25 Punkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Bei Familien mit fünf oder mehr Kindern liegt der Beitrag künftig bei 2,4 Prozent.

In der häuslichen und stationären Pflege werden die finanziellen Belastungen begrenzt. So werden das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben.

Zum Jahresbeginn2025 und 2028 werden die Geld- und Sachleistungen regelhaft und in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert. Das Pflegeunterstützungsgeld können Angehörige künftig pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je Pflegefall in Anspruch nehmen und nicht nur einmalig.

Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je länger die Verweildauer im Heim, umso höher der Zuschlag. Bei einer Verweildauer bis zu einem Jahr werden die Zuschläge von 5 auf 15 Prozent erhöht, bei einer Verweildauer zwischen einem und zwei Jahren von 25 auf 30 Prozent, bei einer Verweildauer zwischen zwei und drei Jahren von 45 auf 50 Prozent und bei einer Verweildauer von mehr als drei Jahren von 70 auf 75 Prozent.

Neu strukturiert und systematisiert werden sollen die Regelungen beim Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach Paragraf 18 SGB XI.

Schließlich soll die Reform auch zu besseren Arbeitsbedingungen beitragen. So soll in der stationären Pflege die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. Vorgesehen ist ferner ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege. Das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen im Volumen von insgesamt rund 300 Millionen Euro soll ausgeweitet und bis Ende des Jahrzehnts verlängert werden.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 64, 26.04.2023


Über 50 Akteure aus dem Gesundheitssektor fordern Nichtverbreitungsvertrag für fossile Brennstoffe

Berlin (27. April 2023) – Über 50 Gesundheitsakteure aus Deutschland appellieren in einem offenen Brief, einen rechtlich verbindlichen, globalen Vertrag zum Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe (Fossil Fuel Non-Proliferation Treaty) zu schließen: Denn die Weltbevölkerung leidet massiv unter den gesundheitlichen Folgen fossiler Brennstoffe. https://fossilfueltreaty.org/health-letter.

Der Nichtverbreitungsvertrag soll drei Elemente enthalten:

  1. Den Stopp jeder neuen Erschließung und Produktion von Kohle, Öl und Gas
  2. Den Ausstieg aus bestehenden Vorräten und der Produktion von fossilen Brennstoffen in Übereinstimmung mit dem globalen Klimaziel von max. 1,5 °C Temperaturanstieg
  3. Gewährleistung eines gerechten Übergangs bei der Umstellung

Zu den Erstunterzeichnern des Appells gehören die Weltgesundheitsorganisation, der Weltärztebund, der Weltverband der Public Health-Vereinigungen, die British Medical Association, die Global Climate and Health Alliance, die UK Health Alliance on Climate Change und das Medical Society Consortium on Climate and Health (USA).

Initiiert von dem Deutschen Pflegerat, der Bundesärztekammer und der Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit haben sich über 50 namhafte Akteure aus dem deutschen Gesundheitssystem ebenfalls der Forderung angeschlossen, darunter Landesärztekammern, Landespflegeräte, Fachgesellschaften, Berufsverbände, Gewerkschaften und Gesundheitseinrichtungen (Liste nachstehend).

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, kommentiert: „Der Klimawandel ist längst eine Klimakrise und eine maximale weltweite Gesundheitsbedrohung. Das Erreichen irreversibler Kipppunkte steht kurz bevor. Nach wie vor schließen wir davor die Augen. Die Sucht nach fossilen Brennstoffen muss beendet werden.“

Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Gesundes Leben ist ohne gesunde Umwelt nicht möglich. Schon heute leidet die Menschheit massiv unter den Folgen des Klimawandels. Daher ist es höchste Zeit, unsere Abhängigkeit von Öl, Kohle und Gas zu beenden und das postfossile Zeitalter einzuläuten.“

Prof. Dr. Christian Schulz, Geschäftsführer der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit: „Wir müssen unsere Abhängigkeit von den fossilen Energieträgern rasch überwinden. Nur so werden wir die Gesundheitserfolge der letzten Jahrzehnte auch zukünftig aufrechterhalten. Bereits jetzt sterben infolge von Hitzewellen und Luftverschmutzung Hunderttausende Menschen in Europa jedes Jahr zu früh“.

Hintergrund

2015 von Regierenden des globalen Südens ins Leben gerufen wird die Initiative seither von über 100 Nobelpreisträgerinnen und Nobelpreisträgern, zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Parlamentarierinnen und Parlamentariern, großen Städten, und einigen Ländern und Regierungsmitgliedern (Vatikan, Neuseeland, den Präsidenten von Vanuatu und Timor-Leste) unterstützt.

Bereits im Herbst 2022 riefen Politik und Wissenschaft dazu auf, die Abhängigkeit von nachweislich krank machenden, den Klimawandel beschleunigenden fossilen Brennstoffen umgehend zu beenden. So forderte das EU-Parlament die Mitgliedsstaaten am 20. Oktober 2022 auf, einen Nichtverbreitungsvertrag für nicht erneuerbare Energien auf den Weg zu bringen. Fast zeitgleich erschien am 26. Oktober 2022 der Lancet Countdown-Bericht on Health and Climate Change. Seine Verfasser:innen kamen zu dem Schluss, dass die anhaltende Abhängigkeit von Kohle, Gas und Erdöl den Klimawandel beschleunigt und Menschen krank macht – sogar tötet. Ungeachtet der Evidenz fördern zahlreiche Regierungen hingegen nach wie vor in großem Stil fossile Brennstoffe – mit Finanzmitteln, die in manchen Staaten sogar die nationalen Ausgaben für Gesundheit übersteigen.

Am 3. November 2022 hatten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, der Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung Johan Rockström, Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt und der Vorsitzende der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit Martin Herrmann auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die massive Beschleunigung der Energiewende gefordert mit dem Ziel, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu beenden (Link zur Pressemeldung).

Pressekontakte

Prof. Dr. Christian Schulz, Geschäftsführer der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit, christian.schulz@klimawandel-gesundheit.de, 030 439706903


Übergabe

ÜG115 – simulationsbasiertes Lehren und Lernen (Meike Schwermann & Annika Rott)

Pflegeforschung

Projekt zu pflegerischen Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus startet

27.04.2023 / News – Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind seit 2020 bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten. Diese Aufgaben dürfen also nur noch von Personen ausgeübt werden, die über eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachperson verfügen. In der Praxis wirft diese Regelung allerdings noch viele Fragen auf. Daher startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (DIP) nun mit dem Projekt „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK).

VAPiK startet in acht katholischen Krankenhäusern

Gefördert wird das Projekt vom Katholischen Krankenhausverband Deutschland (KKVD). Der Verband verspricht sich Erkenntnisse im Hinblick auf die pflegerische Qualität, die Zusammenarbeit im Krankenhaus und einen künftigen Handlungsrahmen für den Umgang mit Vorbehaltsaufgaben.

An VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, sind Mitarbeitende aus acht Krankhäusern in katholischer Trägerschaft beteiligt.

Vorbehaltsaufgaben in der Praxis

Die Vorbehaltsaufgaben sorgen innerhalb der Berufsgruppe Pflege für Unsicherheit. Was sind die Gründe, wie lassen sich die Vorbehaltsaufgaben umsetzen und mit welchen Befugnissen gehen sie im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit einher? Ein Thinktank aus pflegerischen und juristischen Expertinnen und Experten hat hierzu Überlegungen angestellt.

Vorbehaltsaufgaben für Fachpflegende auf Intensivstationen hat die Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste zu Jahresbeginn definiert.

Aufwertung der beruflichen Pflege

Das PflBG regelt in § 4 unter anderem die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation und Entwicklung der Pflegequalität erstmals als pflegerische Vorbehaltsaufgaben.

Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um jene pflegerische Verantwortung, die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung ist.

Projekt läuft bis Jahresende

Zugleich soll mit der gesetzlichen Regelung eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe erreicht werden, da eine prozessbezogene Fachpflege in den verschiedenen Praxisfeldern nur noch durch entsprechend ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden darf.

Was bedeutet dies nun für die aktuelle Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus?

Welche Konsequenzen haben die Vorbehaltsaufgaben für die Zusammenarbeit im Krankenhaus und für die Kooperation mit weiteren Einrichtungen etwa bei Entlassungen aus dem Krankenhaus?

Welche Erfahrungen liegen in den Klinken bereits vor?

Das VAPiK-Projekt soll diese Fragen bis Ende des Jahres beantworten. Ein sich daraus ableitender Handlungsrahmen soll dann für mehr Klarheit und Rechtssicherheit in Krankenhäusern sorgen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/projekt-zu-pflegerischen-vorbehaltsaufgaben-im-krankenhaus-startet


Positionspapier der BAG Pflege im Funktionsdienst zur hochschulischen Qualifizierung

Berlin, 27. April 2023 – Die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Pflege im Funktionsdienst im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) stellt in ihrem jüngsten Positionspapier Überlegungen zur Einführung einer akademischen Qualifizierung für Pflegefachpersonen im Funktionsdienst (Endoskopie, OP, Anästhesie und Notfallpflege) vor.

In diesen Bereichen arbeiten häufig Pflegende, die schon aufgrund der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA (für die Notfallpflege) oder der KRINKO (für die Endoskopie) eine jeweils spezifische Fachweiterbildung nachweisen müssen. Es werden hohe Bildungsabschlüsse für die Lehrenden (Ausbildung, FWB und Pädagogikstudium) in den Weiterbildungen bzw. bei der Ausbildung zur Operationstechnischen Assistenz (OTA) oder Anästhesietechnischen Assistenz (ATA ) als Voraussetzung gefordert. Vor dem Hintergrund der Patient:innensicherheit muss über eine akademische Qualifizierung nachgedacht werden, die es ermöglicht, neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis zu übertragen.

Die BAG plädiert für die Integration der Fachweiterbildung in einen BA-Studiengang mit einem Advanced Nursing Practice (ANP) Abschluss als Übergangslösung zu mehr akademisch ausgebildeten Pflegenden im Funktionsdienst. Daran können sich Qualifikationen auf Masterniveau der Pflegewissenschaft, Pädagogik und des Managements anschließen. Mittelfristig sollten ANP-Qualifikationen für den Funktionsdienst auf Masterniveau angeboten werden. In sieben Forderungen werden Voraussetzungen für eine Umsetzung beschrieben.

Das Positionspapier ist auf der DBfK-Webseite verfügbar.

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin , Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Koalitionsvertrag für Berlin

Verbändebündnis fordert: Selbstverwaltung der Pflege einführen, nicht vertagen

Berlin (26. April 2023) – Votum von 2015 für eine Pflegekammer sofort umsetzen – 100 Tage Sofortprogramm für die beruflich Pflegenden nötig

„Der Koalitionsvertrag für Berlin von CDU und SPD steht. ´Für Berlin das Beste´ bedeutet einen Rückschritt für die Selbstverwaltung der Pflege“, kritisiert Hedwig François-Kettner vom Bündnis der Berliner Allianz Pflegekammer:

„Anstatt einer Pflegekammer soll es eine erneute Befragung der beruflich Pflegenden zum Thema Interessenvertretung geben. Das ist eine Zumutung und eine Zeitverschwendung. Ignoriert wird das klare Votum für eine Selbstverwaltung der Pflegenden in Berlin aus dem Jahr 2015. Initiiert wurde die repräsentative Befragung damals von den jetzigen Regierungsparteien. Bewegt hat sich bezogen auf eine bessere Vertretung der beruflich Pflegenden in allen Fragen, die sie betreffen, seitdem nichts.

Von Mit- und Selbstbestimmung der beruflich Pflegenden sind wir in Berlin im Moment weiter denn je entfernt. Warum werden anderen Berufen im Gesundheitswesen mehr Rechte gegeben als den Pflegeberufen? Das Selbstverwaltungssystem wird ja nicht infrage gestellt. Wer, wenn nicht die Berufe selbst, können über ihre Erfordernisse am besten und selbst entscheiden? Wann endet endlich die jahrzehntelang andauernde Fremdbestimmung durch die Politik und Institutionen, die weit von der Pflege entfernt sind?“

Juliane Blume, Vorsitzende des Landespflegerates Berlin-Brandenburg (LPR), ergänzt: „Die Fehler der Vergangenheit holen uns heute mit dem Pflegenotstand ein. Die Berliner Gesundheits- und Pflegeversorgung steht kurz vor einem Kollaps. Die Patientenversorgung steht auf der Kippe. Dies ist unvertretbar. Für eine erneute Befragung gibt es keine Zeit mehr. Sie verschwendet kostbare Ressourcen und stellt die Demokratie infrage. Seit 2015 liegt ein repräsentatives Ergebnis vor, in dem die Selbstverwaltung der Pflegeberufe durch diese selbst eindeutig gewünscht und gefordert wird.

Die Allianz Pflegekammer und der Landespflegerat Berlin-Brandenburg fordern die Regierung in Berlin dazu auf, keine erneute Befragung vorzusehen und umgehend die Ergebnisse von 2015 umzusetzen. Dem seit acht Jahren bestehendem klaren Votum für eine Berliner Pflegekammer muss die Politik endlich gerecht werden.

Darüber hinaus müssen in einem Sofortprogramm in den kommenden 100 Tagen bereits jetzt die Allianz Pflegekammer, der Landespflegerat Berlin-Brandenburg sowie alle pflegerischen Berufsgruppen als maßgebliche Ansprechpartner mit Stimmrecht in den die beruflich Pflegenden betreffenden Entscheidungsgremien beteiligt werden. Das sichert die pflegerische Versorgung in Berlin.“

Ansprechpartner*innen: Thomas Meißner, Allianz Pflegekammer, c/o LPR Berlin-Brandenburg , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Tel. 030 / 49 90 53 80, info@berliner-pflegekammer.de, www.berliner-pflegekammer.de/

Juliane Blume, Vorsitzende, Landespflegerat Berlin-Brandenburg, Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Tel. 030 / 30 35 54 80, info@landespflegerat-berlin-brandenburg.de, www.landespflegerat-berlin-brandenburg.de


DIP: Pflegerische Vorbehaltsaufgaben im Krankenhaus

Projekt startet bundesweit mit acht Krankenhäusern

Köln, 26.04.2023 – Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) sind seit 2020 bestimmte Aufgaben des pflegerischen Versorgungsprozesses dem Pflegefachpersonal vorbehalten.
D.h., diese Aufgaben dürfen nur noch von Personen ausgeübt werden, die über  eine abgeschlossene Qualifikation als Pflegefachperson verfügen. In der Praxis wirft diese Regelung allerdings noch viele Fragen auf. Daher startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) nun mit dem Projekt „Vorbehaltsaufgaben der Pflege im Krankenhaus“ (VAPiK). Gefördert wird das Projekt vom Katholischen Krankenhausverband Deutschlands (KKVD), der sich Erkenntnisse im Hinblick auf die pflegerische Qualität, die Zusammenarbeit im Krankenhaus und einen zukünftigen Handlungsrahmen für den Umgang mit den
Vorbehaltsaufgaben verspricht. An VAPiK, das bundesweit umgesetzt wird, sind Mitarbeitende aus acht Krankhäusern in katholischer Trägerschaft beteiligt.
Das PflBG regelt im § 4 u.a. die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs, die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Analyse, Evaluation und Entwicklung der Pflegequalität erstmals als pflegerische Vorbehaltsaufgaben. Allerdings gelten die Vorbehaltsaufgaben nur  in beruflichen Kontexten, d.h. pflegende Angehörige können weiterhin die pflegerische Unterstützung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen planen und organisieren.
Dem Gesetzgeber geht es bei den Vorbehaltsaufgaben in erster Linie um diejenige pflegerische Verantwortung, die für die Pflegequalität und den Patientenschutz von besonderer Bedeutung ist. Zugleich soll mit der gesetzlichen Regelung eine merkliche Aufwertung der Pflegeberufe erreicht werden, da eine prozessbezogene Fachpflege in den verschiedenen Praxisfeldern nur noch durch entsprechend ausgebildetes Personal mit den erforderlichen Kompetenzen wahrgenommen werden darf.
Was bedeutet dies nun für die aktuelle Versorgung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus? Welche Konsequenzen haben die Vorbehaltsaufgaben für die Zusammenarbeit im Krankenhaus und für die Kooperation mit weiteren Einrichtungen etwa bei Entlassungen aus dem Krankenhaus? Welche Erfahrungen liegen in den Klinken bereits vor? Im Rahmen des Projektes VAPiK sollen diese Fragen bis zum Ende des Jahres beantwortet und ein Handlungsrahmen entwickelt werden, der zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit in den Krankenhäusern beitragen soll. Begleitend zum Projekt ist nun auch die Website www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de online gegangen. Hier werden nach und nach auch Informationen zu VAPiK und weiteren Themenfeldern rund um die
pflegerischen Vorbehaltsaufgaben bereitgestellt.
Kontakt: Elke Grabenhorst, Tel: 0221/ 4 68 61 – 30, E-Mail: dip@dip.de
Der DIP e.V. ist ein gemeinnütziges Institut an der Katholischen Hochschule NRW in Köln, das seit mehr als 20 Jahren nahezu 200 Projekte in der Versorgung, Bildung und zu Innovationen in der Pflege umgesetzt hat.


AOK-Analyse

Krankenstand in der Pflege auf Rekordniveau

26.04.2023 / News – Nie zuvor waren Beschäftigte in der Pflege so oft krankgeschrieben wie im vergangenen Jahr: Drei von vier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die professionell pflegen, haben sich 2022 mindestens einmal arbeitsunfähig gemeldet. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten des AOK-Bundesverbands. Insgesamt fielen sie an 8,8 Prozent aller Arbeitstage aus – so oft wie nie zuvor. 2021 hatte dieser Anteil noch bei 7,2 Prozent und vor elf Jahren sogar bei 6,1 Prozent gelegen.

Atemwegserkrankungen häufigste Ursache für Krankschreibungen

Nach AOK-Angaben ist damit der Krankenstand in der Pflege in den vergangenen elf Jahren um 44,2 Prozent gestiegen. Der Krankenstand-Vergleich mit anderen Berufsgruppen zeigt: Die knapp 700.000 AOK-versicherten Beschäftigten in der Pflege lagen im vergangenen Jahr durchschnittlich bei 32 Arbeitsunfähigkeitstagen je AOK-Mitglied und damit acht Fehltage (30,6 Prozent) über dem Durchschnitt aller bei der AOK versicherten Berufstätigen.

Am häufigsten krankgeschrieben waren Beschäftigte in Pflegeberufen aufgrund von Atemwegserkrankungen. Die Anzahl der Fälle mit dieser Diagnose habe sich im Vergleich zu 2021 mehr als verdoppelt, teilte die AOK mit. Statistisch habe fast jede Pflegeperson diese Diagnose einmal bekommen und bleibe damit durchschnittlich acht Tage zu Hause.

Reformen für bessere Arbeitsbedingungen „endlich angehen“

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sagte zu den Ergebnissen: „Die Anforderungen an die Pflege sind in den vergangenen Jahren gestiegen. Hinzu kommen Belastungen durch den andauernden Personalmangel. Das geht häufig zulasten der Gesundheit der Beschäftigten.“

Doch nur gesunde Pflegefachpersonen könnten eine gute Pflege leisten. Grundsätzlich wichtig sei, notwendige Reformen im Krankenhaus und in der Pflege „endlich anzugehen“. Dies sei die Grundlage, um Arbeitsbedingungen und -organisation in der Pflege zu verbessern.

Die AOK versucht, mit speziellen Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) Personal in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zu stärken und arbeitsbedingten Erkrankungen vorzubeugen. Im vergangenen Jahr war die AOK eigenen Angaben zufolge bundesweit in über 1.500 Einrichtungen aktiv. Das waren 200 mehr als im Jahr zuvor. Die meisten Unternehmen, die von der AOK begleitet wurden, BGF-Maßnahmen zu planen oder umzusetzen, waren Pflegeheime (63,4 Prozent). Bei jeder fünften Einrichtung handelte es sich um ein Krankenhaus und 16 Prozent waren im ambulanten Bereich angesiedelt. Zur Verbesserung der Arbeitsgestaltung, Arbeitsorganisation, Kommunikation und Information wurden mehr als 560 Maßnahmen im Jahr 2022 initiiert. Knapp 700 Einrichtungen hat die AOK bei Aktivitäten unterstützt, die Pflegende und Führungskräfte für Gesundheitsthemen sensibilisieren und gesunde Verhaltensweisen vermitteln.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/krankenstand-in-der-pflege-auf-rekordniveau


Vereinbarkeit von Beruf & Pflege –

Eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung

Erster Fachkongress des Servicezentrums Pflegevereinbarkeit im KDA
Immer mehr Menschen müssen ihren Beruf und eine private Pflegeaufgabe unter einen Hut bringen. Das Landesprogramm in NRW hat dazu einen Fachkongress mit dem Thema „Vereinbarkeit von Beruf & Pflege – Eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung“ veranstaltet. Im Mittelpunkt der hybriden Veranstaltung stand der Gedanke der …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/vereinbarkeit-von-beruf-pflege-eine-gesamtgesellschaftliche-verantwortung/

Quelle: NL KDA, 27.04.2023


„Wir erwarten von einer ernst gemeinten Pflegereform mehr als diese Schmalspur-Lösung“

Caritas zur Ersten Lesung der Pflegereform im Bundestag

Berlin, 27. April 2023. „Von einer ernst gemeinten Pflege-Reform erwarten wir uns mehr als die Schmalspur-Lösung, die heute im Bundestag vorgestellt wird,“ stellt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa klar. Der Deutsche Caritasverband kritisiert insbesondere, dass die Situation der häuslichen Pflege unbeachtet bleibt, pflegende Angehörige leer ausgehen und für die sogenannte 24-Stunden-Pflege keine Verbesserungsvorschläge gemacht werden.

Drei Viertel der Pflegebedürftigen werden zu Hause betreut, Experten gehen davon aus, dass in 10 Jahren knapp drei Millionen Pflegebedürftige in Deutschland ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt werden, das wären rund 630.000 mehr als im Jahr 2020. Der Gesetzentwurf „zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege“ aber lässt diesen Bereich so gut wie brach liegen. „Weder die pflegenden Angehörigen noch die ungezählten Frauen aus Ost-, Südost- und Mitteleuropa, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen, werden von der Reform bedacht,“ kritisiert Welskop-Deffaa.

‚Größter Pflegedienst der Nation‘ wird selbst alt und kann nicht mehr

Die Caritas fordert, dass pflegende Angehörige Leistungen einkaufen können, die sie passgenau entlasten – die Leistungen der Pflegeversicherung müssen dringend flexibler und praxisgerechter einsetzbar sein. Es muss einfach gemacht werden, einen Platz in der Kurzzeitpflege spontan zu buchen, wenn die Kräfte der Pflegenden ausgehen oder die nachbarschaftliche Entlastung für den lange geplanten Kurzurlaub plötzlich ausfällt. „Ein hierfür geeignetes Entlastungsbudget war im ursprünglichen Entwurf vorgesehen, ist aber in der Ressortabstimmung herausgeflogen. Dabei ist klar: Der ‚größte Pflegedienst der Nation‘, das sind Babyboomer, die selbst älter werden und dringend Entlastung brauchen,“ so Welskop-Deffaa. Jeder pflegende Angehörige muss seinen Anspruch auf einen Pflegekurs auch tatsächlich einlösen können und nicht darauf angewiesen sein, ob seine Pflegekasse einen Vertrag mit seinem Kursanbieter hat oder nicht.

Die Caritas begrüßt, dass das Pflegegeld, das seit dem Jahr 2017 unverändert war, erhöht wird. Die geplante Erhöhung um 5 Prozent bleibt aber deutlich hinter den Versprechen des Koalitionsvertrages zurück. Angesichts der Inflationsrate reichen 5 Prozent Steigerung in keiner Weise aus, um die Kostensteigerungen auszugleichen.
Mehr Informationen: Die Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege haben in dieser Stellungnahme gemeinsam zum Gesetzentwurf für eine Pflegereform Position bezogen.

Quelle: PM Caritasverband, 27.04.2023


Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Pflegende erhalten 400 Euro mehr

24.04.2023 / News – Der Tarifstreit im öffentlichen Dienst ist beendet. Samstagabend einigten sich Bund, Kommunen und Gewerkschaften in Potsdam auf mehr Geld für 2,5 Millionen Beschäftigte.

Nach Angaben der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erhalten die Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro. Im Juni 2023 sollen sie davon zunächst 1.240 Euro netto erhalten. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 sind dann monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto vorgesehen. Ab dem 1. März 2024 sollen die Einkommen der Beschäftigten „tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent“, schreibt Verdi.

Für Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten gilt: Sie sollen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro erhalten sowie von Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro netto. Zudem solllen die Ausbildungsentgelte werden für sie ab März 2024 um 150 Euro erhöht werden.

Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024.

Rechenbeispiel: 11,6 Prozent mehr Lohn

In einem Beispiel hat Verdi die Auswirkung der Einigung unter anderem für eine Pflegefachperson in der Entgeltgruppe P8/Stufe 4 berechnet:

Gehalt zum 31.12.2022: 3.448,44 Euro monatliches Bruttogehalt
1.1.2023 bis 30.6.2023: 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld
Juli 2023 bis Februar 2024: monatlich 220 Euro netto mehr
Ab 1.3.2024: 3.849,10 Euro monatliches Bruttogehalt = + 400,66 Euro (11,62 Prozent)
Ab 1.1.2025: neue Tarifverhandlungen

Verdi-Chef Frank Werneke betonte: „Das ist die größte Tarifsteigerung in der Nachkriegsgeschichte im öffentlichen Dienst.“

Wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mitteilte, belaufen sich die Gesamtkosten des Abschlusses für die vereinbarte Laufzeit für den Bund auf rund 4,95 Milliarden Euro. Faeser sagte: „Wir sind den Gewerkschaften so weit entgegengekommen, wie wir es in schwieriger Haushaltslage noch verantworten konnten.“

Ein erstes Angebot der Arbeitgeberseite im März hatten die Gewerkschaften abgelehnt.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegende-erhalten-400-euro-mehr


Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe feiert Doppeljubiläum

Wegweisend für die Pflege: 120 Jahre Pflegeberufeverband und 50 Jahre DBfK

Berlin, 24. April 2023 – Vor 120 Jahren gründete Agnes Karll die „Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands“ (BOKD), die 1973 nach einem Zusammenschluss mit weiteren Verbänden zum Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wurde. Dieses Doppeljubiläum feierte der DBfK am 24. April in Berlin mit einem Festakt unter der Schirmherrschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

„Wir können als Berufsverband stolz darauf sein, dass wir einen maßgeblichen Beitrag dazu geleistet haben, dass sich der Pflegeberuf weiterentwickelt hat“ sagte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein zum Auftakt ihrer Rede. Dabei verwies sie auf Erfolge in Bereichen wie der Pflegeausbildung, Studiengängen oder der Personalbemessung, betonte aber auch nachdrücklich, dass es noch viel zu tun gibt.

Rolf Rosenbrock, der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, machte in seiner Gratulation deutlich, dass professionelle Pflege für den gesellschaftlichen Zusammenhalt unverzichtbar sei, weil sie Gesundheit, Wohlbefinden und Würde der Menschen in ihren schwächsten Momenten sichere.

Pamela Cipriano, Präsidentin des International Council of Nurses (ICN), überbrachte ihre Glückwünsche via Video und unterstrich die Bedeutung des über 100jährigen gemeinsamen Wirkens von ICN und DBfK für die Profession. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, würdigte das herausragende Engagement des DBfK bei der Gründung des Deutschen Pflegerats vor 25 Jahren.

Zahlreiche Gratulationen gingen per Videobotschaft ein: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hob die Rolle der professionellen Pflege in der Gesundheitsversorgung hervor, und die Pflegebevollmächtige Claudia Moll dankte dem DBfK dafür, dass er eine starke Stimme für die Profession Pflege sei.

In ihrer Festrede gab die renommierte Heidelberger Pflegehistorikerin Karen Nolte Einblicke in die wechselvolle Geschichte der Pflege und das Wirken Agnes Karlls: „Agnes Karll hat gezeigt, wie viel Wandel möglich ist, wenn sich Pflegende solidarisieren und sich auch international organisieren.“

Bienstein betonte zum Abschluss noch einmal, dass der DBfK sich auch in Zukunft mit aller Kraft und zum Wohle aller Menschen in Deutschland für eine starke berufliche Pflege einsetzen wird: „Wir können es schaffen, die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, wenn alle Beteiligten ernsthaft daran arbeiten und die berufliche Pflege in diesem wichtigen Anliegen unterstützen. Der DBfK ist jedenfalls dabei!“

Ein Foto der Veranstaltung können Sie hier zur Verwendung herunterladen (Quelle: David Karran für DBfK): https://www.dbfk.de/media/img/Meldungen/DBfK_Jubilaeum_Christel_Bienstein.jpg

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


 

Interessante Termine

„Pflegearbeitsplatz mit Zukunft!“, 12. Mai 2023 | Einlass ab 10.30 Uhr, Start ab 11 Uhr | live & online

im Atrium des Bundesministeriums für Gesundheit, Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Kommen Sie nach Berlin oder verfolgen Sie die Veranstaltung über unseren digitalen Live-Stream. Bei einer Vor-Ort-Teilnahme bitten wir um Anmeldung bis spätestens 8. Mai. Eine Bestätigung ist erforderlich. Der Besuch ist kostenfrei. Wir freuen uns auf Sie!

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