
DKG zum Vorstoß des Gesundheitsministers
Kliniken begrüßen Schnellverfahren gegen Gewalttäter
Berlin, 24. August 2026 – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, Gewalttaten gegenüber Krankenhauspersonal künftig in Schnellverfahren zu ahnden. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG Dr. Gerald Gaß:
„Die Krankenhäuser registrieren seit Jahren zunehmende Übergriffe und mehr Gewalt gegen ihre Beschäftigten. Der Vorstoß des Gesundheitsministers, die Täter künftig schneller zu bestrafen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Beschäftigten der Kliniken resignieren heute viel zu oft und verzichten nach Übergriffen häufig gleich auf Anzeigen, da sie langwierige Bürokratie befürchten, die doch nur zu überlangen oder gleich eingestellten Verfahren führt. Straftäter müssen einen zeitlichen Zusammenhang zwischen ihrer Tat und der Verurteilung spüren. Wir unterstützen Minister Linnemann daher bei seinem Kurs. Allerdings müssen Gewalttaten auch spürbare Konsequenzen haben. Wenn Schnellverfahren wieder nur selbst bei Wiederholungstätern zu Bewährungs- oder geringen Geldstrafen führen, frustriert das die Betroffenen der Gewalt zusätzlich. Aber nicht zuletzt ist Gewalt im Krankenhaus nur Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Entwicklung. Die Lösung dieses Problems liegt außerhalb der Kliniken.“
Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/kliniken-begruessen-schnellverfahren-gegen-gewalttaeter/
Linnemann will Kürzungen bei Rente pflegender Angehöriger stoppen
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die geplanten Einsparungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger nicht umsetzen. Das erklärte er in einem Interview mit der „Bild am Sonntag“. Für den Fall eines Verzichts auf die Kürzung kündigte Linnemann Gespräche in der Koalition über eine Gegenfinanzierung an. → weiterlesen
Quelle: NL care konkret daily, 24.08.2026
Pflegereform: Städtetag fordert Umbau zur Vollversicherung
Im Herbst will die Bundesregierung auch die Reform der Pflegeversicherung angehen. Der Städtetag hat klare Vorstellungen, was geändert werden muss. → weiterlesen
Quelle: NL care konkret daily,24.08.2026
Gemeinsame Pressemitteilung
Pflege digital entlasten – aber richtig: Verbändebündnis fordert mehr als eine Quote
- Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ begrüßt die im PNOG geplante Transformationsklausel (§ 113e SGB XI) als überfälligen Schritt
- Klarstellung: Digitale und technische Lösungen ersetzen kein Pflegepersonal
- Nachbesserungsbedarf bei Refinanzierung, Laufzeit, Anwendungsbreite und Gesamtsteuerung
Berlin, 24.08.2026 | Das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege“ begrüßt, dass der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) mit § 113e SGB XI durch die “Transformationsstellenanteile“ erstmals einen Weg eröffnet, vereinbarte Personalstellenanteile in entlastende Technik zu überführen. Bleiben Stellen unbesetzt, kann die dafür vorgesehene Vergütung künftig in digitale Hilfen investiert werden, um so den personellen Ausfall so weit wie möglich zu kompensieren. Damit wird eine langjährige Forderung des Bündnisses aufgegriffen. Gleichzeitig warnt das Bündnis vor einer verkürzten Lesart der Regelung und vor einer Umsetzung, die in der Praxis wirkungslos bleiben könnte.
Kein Ersatz von Personal – sondern Antwort auf Personal, das es nicht gibt
Wer bei § 113e von einem Ersatz von Pflegepersonal spricht, verkennt die Realität in Einrichtungen und Diensten der Langzeitpflege. Die Regelung ersetzt keine Pflegekräfte, sondern reagiert auf Stellen, die schon heute nicht besetzbar sind, weil es entsprechende Fachkräfte erst gar nicht gibt. Auch der demografische Aderlass hat begonnen, und die Belastung treibt zunehmend Kräfte aus dem Beruf. Zugleich steigt die Zahl der pflegebedürftigen Menschen kontinuierlich und wächst Hochrechnungen zufolge bis 2070 auf fast 7 Millionen. § 113e adressiert damit einen Personalbestand, der sich in den kommenden Jahren weiter verkleinert.
Digitale und technische Lösungen haben das Potenzial, die Auswirkungen dauerhaft unbesetzter Stellen abzumildern, wenn ihr Einsatz pflegefachlich sinnvoll und prozessorientiert erfolgt. Konkrete Anwendungen wie sprachbasierte Dokumentation, Sensorik, digitale Tourenplanung oder automatisierte Dienstpläne reduzieren den Verwaltungs- und Wegeaufwand spürbar.
Warum § 113e in der jetzigen Fassung nicht ausreicht – Forderungen des Bündnisses
Aus Sicht des Bündnisses bleibt der Entwurf hinter dem Notwendigen und seinem eigenen Anspruch zurück. Der § 113e ist ein guter Start – damit Digitalisierung dauerhaft für Entlastung, Qualität und Versorgungssicherheit sorgt, braucht es jedoch gesetzlich verankerte Folgeschritte:
- Die Umwidmungsquote ist zu gering und sollte bei mindestens 50% liegen, um eine wirksame Umsetzung zu entfalten: Nach Abzug der nur teilweise refinanzierbaren und oft unbesetzten Stellenanteile verbleibt bei den im Entwurf vorgesehenen 10 % kein tragfähiger Betrag für Investitionen in entlastende Technik.
- Die Refinanzierung ist nicht nachhaltig gesichert, sie muss auch laufende Kosten erfassen. Es braucht eine dauerhafte, verlässliche Refinanzierung von Investitions-, Betriebs-, Schulungs- und Wartungskosten entlastender Technik.
- Die Begrenzung auf einzelne Anwendungsfelder ist zu eng: Entlastung entsteht im Zusammenspiel von Prozessen, Technik und Organisation, nicht in Einzelkategorien.
- Die Evaluation braucht Praxisbegleitung von Leistungserbringern, Pflegeprofession, Pflegewissenschaft und IT.
- Es fehlt eine Gesamtstrategie und Interoperabilitätsstandards. Nur durch eine einheitliche und über alle Bereiche übergeordnete verbindliche Strategie für die Digitalisierung in der Pflege wird es möglich, kompatible digitale Maßnahmen zu schaffen.
- Entlastung darf nicht durch neue Bürokratie aufgefressen werden. Zusätzliche Nachweis-, Erfassungs- und Antragspflichten müssen auf das notwendige Maß begrenzt bleiben, sonst entsteht Aufwand statt Entlastung.
Digitalisierung in der Pflege ist keine Frage der Notwendigkeit, sondern der richtigen Ausgestaltung. Sie darf weder als Sparprogramm noch als Personalersatz verankert werden. Stattdessen ist sie die Voraussetzung dafür, die Versorgung mit dem vorhandenen Personal überhaupt sicherzustellen. Der § 113e ist ein richtiger Anfang, jetzt muss er praxistauglich und finanzierbar gemacht werden.
Über das Bündnis:
Eine durchdachte Digitalisierung der Pflege kann helfen, Strukturen und Prozesse zukunftsfest zu gestalten, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und zugleich die Pflegequalität insgesamt zu verbessern. Um die Entwicklung voranzubringen, haben sich seit 2020 neun Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen zum Bündnis Digitalisierung in der Pflege zusammengetan. Das Bündnis bündelt digitalpolitische Interessen und macht sich für geeignete Rahmenbedingungen der Digitalisierung in der Pflege stark.
Die Bündnispartner vertreten Interessen von:
- Pflegenden
- Einrichtungen und Diensten (ambulant & stationär)
- IT-Herstellern & -Dienstleistern
- Forschung & Beratung
Kontakt: Bundesverband Gesundheits-IT– bvitg e. V. (bvitg), Webseite: www.bvitg.de, Ansprechpartnerin: Juliana Gralak, Referentin Presse und Kommunikation, Tel. +49 (0) 170 552 17 98, E-Mail: juliana.gralak@bvitg.de
Professionalisierung
Pflege auf Krankenhauswebsites kaum sichtbar
Eine Analyse von Krankenhauswebsites zeigt: Pflege erscheint online oft in einer Nebenrolle. Akademisierung, Spezialisierungen und Advanced Practice Nursing werden nur selten sichtbar. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 21.08.2026
CDU-Abgeordnete machen Druck für stambulante Versorgung
Mehrere CDU-Bundestagsabgeordnete drängen Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), die stambulante Pflege mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) schneller in die Regelversorgung zu bringen. In einem Brief, der der Redaktion vorliegt, fordern 15 Parlamentarier ein „Fast-Track-Verfahren“. Ihr Argument: Gerade, wenn die Pflegereform Leistungen begrenze, dürfe die Politik nachweislich kostensparende Versorgungsformen nicht weiter ausbremsen. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 21.08.2026
„Kölner Pflegetalk“ zu Pflege und Recht
„Die Arbeit hat am Ende sogar Spaß gemacht“
Die Beschäftigung mit juristischer Materie ist für viele Pflegende eher eine mühselige Angelegenheit. Ganz anders bei Marvin Schlüter: Für die Masterarbeit seines Pflegestudiums hat er sich dezidiert für ein rechtswissenschaftliches Thema entschieden. Seine Arbeit „Antikorruption im Gesundheitswesen – Kooperation schützen und Korruption verhindern“ wurde sogar mit 1,0 bewertet, was nicht allzu häufig vorkommt. Im „Kölner Pflegetalk“ mit Prof. Dr. Volker Großkopf spricht er über sein Werk und den Weg bis zur Abgabe.
Dabei erzählt er, dass auch er anfangs eine Hemmschwelle gegenüber juristischen Themen im Pflegestudium hatte. Erst im weiteren Studium habe er gemerkt, dass sich rechtliche Fragen sehr konkret auf die Praxis übertragen lassen: „So praxisfern ist es gar nicht, sondern man kann es schon sehr, sehr gut mit Leben füllen.“ Schlüter, der an der Pflegeschule des Klinikums Dortmund arbeitet, leistete das Schreiben parallel zu seinem Job, den er vom Stundenkontingent nur ein wenig reduzierte. Er schildertt, wie sich sein Werk im Laufe des Schreibens entwickelt hat und worauf es zu achten galt. Außerdem gibt er Studierenden Tipps zum wissenschaftlichen Arbeiten und zur Themenwahl mit auf den Weg. Unser neues Pflegetalk-Video erreichen Sie HIER
Quelle: NL Rechtsdepesche, 20.08.2026
Ausgaben für Sozialhilfe im Jahr 2025 um 6,1 % gestiegen
Im Jahr 2025 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 21,5 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Ausgaben damit …
Weiterlesen unter/Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/_inhalt_2.html
Pressemitteilung Nr. 300 vom 21. August 2026
Anmeldung zum 29. Netzwerk-Workshop „Demenz“
Die 1. Aktualisierung des Expertenstandards „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ ist abgeschlossen.
Die Ergebnisse der Aktualisierung werden auf dem 29. Netzwerk-Workshop des DNQP am 25. September 2026 in Osnabrück durch die Expert*innenarbeitsgruppe vorgestellt.
Eine Anmeldung zum Workshop ist noch bis zum 11. September 2026 möglich. ► Hier finden Sie Details zum Programm und zur Online-Anmeldung
Der Expertenstandard kann ab Ende September als Print- und Digitalversion im DNQP-Shop oder bereits auf dem Netzwerk-Workshop erworben werden. Wir versenden einen gesonderten Newsletter, sobald die Veröffentlichung in unserem Webshop verfügbar ist.
Quelle: DNQP-Newsletter August 2026, 19.08.2026
DBfK: Pflege schützt Menschen vor Hitze – die Bundesregierung muss es auch tun
Berlin, 19.08.2026 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert von der Bundesregierung einen entschlosseneren Kurs beim Klimaschutz und bei der Anpassung des Gesundheitswesens an die Folgen der Klimakrise. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Versorgungsstrukturen müssen klimaresilient umgebaut werden. Gleichzeitig darf die Bundesregierung beim Klimaschutz nicht weiter an Tempo verlieren.
„Pflegefachpersonen schützen jeden Tag Menschen vor gesundheitlichen Gefahren. Von einer Bundesregierung erwarten wir denselben Anspruch“, sagt Sarah Fliesgen, Referentin für Nachhaltigkeit und Klimaschutz des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Die Klimakrise ist längst eine Gesundheitskrise. Wer angesichts extremer Hitze vor allem über das Wetter spricht, wird der Dimension des Problems nicht gerecht.“
Besonders ältere, chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen sind durch hohe Temperaturen als Folge des Klimawandels gefährdet. Pflegefachpersonen erleben die Folgen unmittelbar: überhitzte Bewohner:innen- und Patient:innen-Räume, zusätzliche gesundheitliche Belastungen und immer schwierigere Arbeitsbedingungen.
Hitzeschutzpläne allein reichen deshalb nicht. Der DBfK fordert ein langfristig finanziertes Investitionsprogramm für klimaresiliente Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Notwendig sind Verschattung, Dämmung, Begrünung und Entsiegelung sowie wirksame Lüftungs- und Kühlsysteme, aber auch Fortbildungsprogramme für das Personal.
„Wo Kühlung zum Schutz von Menschen notwendig ist, muss sie möglich sein. Aber Klimaanpassung muss so gestaltet werden, dass sie den Klimaschutz unterstützt und nicht zusätzliche Belastungen schafft“, so Fliesgen. „Deshalb müssen Kühlung, energetische Sanierung und erneuerbare Energien zusammengedacht werden – etwa durch Photovoltaik auf den Dächern von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.“
Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität bestehen erhebliche finanzielle Spielräume. Aus Sicht des DBfK müssen diese Mittel auch dafür genutzt werden, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auf die Folgen der Klimakrise vorzubereiten.
„Wenn Milliarden für Infrastruktur und Klimaneutralität bereitstehen, dann muss sich das auch dort zeigen, wo besonders verletzliche Menschen versorgt werden“, sagt Fliesgen.
Zugleich warnt der DBfK davor, Klimaanpassung als Ersatz für konsequenten Klimaschutz zu verstehen. Je stärker sich das Klima erwärmt, desto größer werden die gesundheitlichen Belastungen und desto teurer wird die Anpassung.
„Wir können die Folgen der Klimakrise nicht einfach wegkühlen“, erklärt Fliesgen. „Deutschland braucht beides: konsequenten Klimaschutz und massive Investitionen in Klimaanpassung. Menschen vor vermeidbaren gesundheitlichen Schäden zu schützen, ist staatliche Verantwortung.“
Der DBfK fordert deshalb ein dauerhaft finanziertes Investitionsprogramm von Bund und Ländern, die gezielte Nutzung des Sondervermögens für klimaresiliente Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, die Verbindung von Hitzeschutz mit erneuerbaren Energien sowie die verbindliche Einbeziehung von Pflegefachpersonen in die Planung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Neue Arbeitsverbote können auch Pflegeanbieter treffen
Pflegeanbieter mit Beschäftigten aus Drittstaaten müssen jetzt bei einigen Herkunftsländern genauer auf den Aufenthaltsstatus schauen. Seit Kurzem gelten neue Arbeitsverbote für Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die anschließend geduldet werden. Betroffen sind unter anderem Menschen aus der Türkei und Indien, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband mitteilt. Für viele bestehende Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse gibt es allerdings eine Übergangsregelung. Care vor9
Quelle: NL Care vor9, 19.08.2026
Kein Patientenbett nötig: Urteil zur Mitgliedschaft in der Pflegekammer
Mainz, 18. August 2026 – Eine examinierte Krankenschwester arbeitet heute nicht mehr direkt am Patientenbett, sondern im Backoffice einer Hausarztpraxis. Sie organisiert Abläufe, verwaltet Akten und sorgt für Qualitätssicherung. Muss sie dennoch Mitglied in der Pflegekammer sein? Ein aktuelles Gerichtsurteil sagt klar: Ja.
Weiterlesen unter/Quelle: https://pflegekammer-rlp.de/kein-patientenbett-noetig-urteil-zur-mitgliedschaft-in-der-pflegekammer/
DKG zum Hitzeschutz in deutschen Kliniken 19. August 2026
Nur fünf Prozent der Patientenzimmer sind klimatisiert
59 Prozent der deutschen Krankenhäuser können kein einziges und 41 Prozent im Mittel nur elf Prozent ihrer Patientenzimmer kühlen. Das ist eines der Ergebnisse einer aktuellen Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts zum Hitzeschutz in den Kliniken im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Ursache für die mangelhafte Ausstattung mit Kühltechnik ist in fast allen Fällen die fehlende Finanzierung, so die Studie. Die DKG fordert angesichts dieser Zahlen entschiedenes Handeln, um die Krankenhäuser bis zum Sommer 2027 in die Lage zu versetzen, ihre Gebäude zügig mit Kühltechnik nachzurüsten, um für die erwartbaren längeren und intensiveren Hitzeperioden vorbereitet zu sein. Für viele Krankenhauspatientinnen und -patienten ist Hitze lebensgefährlich. Daher besteht in Krankenhäusern – wie auch in Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – besonderer Handlungsbedarf. »
Ganze Meldung unter: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/nur-fuenf-prozent-der-patientenzimmer-sind-klimatisiert/
Quelle: https://www.dkgev.de/dkg/presse/
Pflegeforschung
„Berufsstolz ist mehr als Arbeitszufriedenheit“
Neue Studie zum Berufsstolz in der Pflege: Johanna Ristau erklärt, was Pflegefachpersonen stolz macht, welche Rolle Pflegequalität dabei spielt und was Berufsstolz gefährdet. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 18.08.2026
Finanzierung
Pflegediagnosen: Made in Germany!
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Einführung eines „bundeseinheitlichen Klassifikationssystems für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen“ ins Spiel gebracht. Möglich ist das durchaus, einfach wird es jedoch nicht, meint Arne Evers, Prokurist für Pflege und Prozesse am St. Josefs-Hospital Wiesbaden. Lesen
Quelle: NL BibliomedPflege, 18.08.2026
Sozialberufe holen beim Gehalt auf – Pflege mit Median-Entgelt von 4.732 Euro
Fachkräfte in Pflege- und Sozialberufen haben in Baden-Württemberg beim Verdienst deutlich aufgeholt. Laut Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit stiegen die Median-Entgelte in der Pflege innerhalb von zehn Jahren um 47 Prozent auf 4.732 Euro. Damit liegen Pflegekräfte inzwischen über dem Niveau der Metallbearbeitung. → weiterlesen
Quelle: NL care konkret daily, 18.08.2026
Das PNOG schürt Zukunftsangst!
Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sorgt bei Mitgliedern des Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. für große Sorge.
Medina Akbarzada, Pflegedienstleiterin in der Tagespflege des bad-Mitglieds Pflegezentrum Sonnenschein, warnt vor den Folgen geplanter Einschränkungen beim Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege.
„Die absolute Mehrheit unserer Tagespflegegäste nutzt den Entlastungsbetrag nicht nur, um den Eigenanteil der anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen zu können. Er ist tatsächlich der maßgebliche Faktor zur Bestimmung der möglichen Besuchstage.“ Read more →
Posted by Tanja Ehret, Redaktion CareTRIALOG on 18 August, 2026
Quelle: Aktuelles – Die neuesten Meldungen auf CareTRIALOG, 18.08.2026
Unbelegte Verdächtigungen gegen Beschäftigte in Pflegeheimen sind verantwortungslos
DBfK zu Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund
Berlin, 17.08.2026 – Nachdem Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund am 16. August 2026 auf Instagram unbelegte Zweifel an der ordnungsgemäßen Briefwahl in Pflegeheimen gesät hat, erklärt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK):
Wer öffentlich behauptet, bei der Briefwahl in Pflegeeinrichtungen werde „nicht immer alles dem Zufall überlassen“, obwohl er selbst einräumt, dafür keine Belege zu haben, sät gezielt Misstrauen gegen die Menschen, die dort arbeiten. Das ist verantwortungslos.
Pflegefachpersonen stehen jeden Tag für die Würde, Selbstbestimmung und Rechte der ihnen anvertrauten Menschen ein. Sie sind dem international anerkannten ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen verpflichtet. Dieser schreibt die Achtung der Menschenrechte, der Würde und der Wahlfreiheit jedes Menschen fest – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung. Dazu gehört selbstverständlich auch, die freie politische Willensbildung und Wahlentscheidung pflegebedürftiger Menschen zu respektieren und zu schützen.
Gerade ein Kandidat für das Amt des Ministerpräsidenten sollte das Vertrauen in demokratische Wahlen schützen, statt mit unbelegten Andeutungen Misstrauen gegenüber Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen und gegenüber demokratischen Verfahren zu säen. Wer konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten hat, muss sie den zuständigen Stellen vorlegen. Wer keine hat, sollte die Beschäftigten in einem ganzen Versorgungsbereich nicht unter Verdacht stellen.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e.V., Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Tel. +49 30/219157-0, Fax: +49 30/219157-77, E-Mail: dbfk@dbfk.de, Webseite: www.dbfk.de
Haushalt 2027: Gesundheitsetat schrumpft deutlich
Berlin: (hib/PK) Der Bundeshaushalt 2027 sieht erheblich weniger Mittel für den Gesundheitsetat vor. Im Entwurf für den Haushaltsplan (21/7300) sind im Einzelplan 15 im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von rund 14,33 Milliarden Euro vorgesehen, rund 7,43 Milliarden Euro weniger als im laufenden Jahr. Die Soll-Ausgaben für 2026 liegen bei rund 21,77 Milliarden Euro.
Der mit Abstand größte Teil der Ausgaben entfällt im Gesundheitsetat stets auf die Zuwendungen des Bundes an den Gesundheitsfonds. Für die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben werden seit der gesetzlichen Festschreibung im Jahr 2017 jedes Jahr eigentlich 14,5 Milliarden Euro veranschlagt.
2027 jedoch sinkt der Bundeszuschuss dem Entwurf zufolge um zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro. Das für 2026 mit 2,3 Milliarden Euro veranschlagte überjährige Darlehen an den Gesundheitsfonds entfällt 2027. Damit sinken die im Kapitel „Gesetzliche Krankenversicherung“ vorgesehenen Ausgaben von 16,8 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro.
Deutlich niedriger fallen mit rund 79 Millionen Euro auch die Ausgaben für die Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung aus, die 2026 noch bei rund 3,28 Milliarden Euro liegen. Die geringere Summe hängt wesentlich damit zusammen, dass das 2026 mit 3,2 Milliarden Euro veranschlagte überjährige Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung 2027 entfällt.
Der Bund beteiligt sich 2027 mit 56 Millionen Euro (2026: 57,7 Millionen Euro) an der Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge. Die Bundesmittel für die Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern in der früheren DDR werden mit rund 3,6 Millionen Euro (2026: rund 3,5 Millionen Euro) leicht aufgestockt. Die Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-infizierten Personen sollen auf rund 10,2 Millionen Euro steigen (2026: rund 9,9 Millionen Euro).
Im Kapitel „Prävention und Gesundheitsverbände“ sind 2027 Ausgaben in Höhe von rund 851 Millionen Euro eingeplant. Das sind rund 123 Millionen Euro mehr als 2026 (rund 728 Millionen Euro). Zur Finanzierung der Pandemiebereitschaftsverträge werden im kommenden Jahr noch rund 175 Millionen Euro bereitgestellt im Vergleich zu rund 336 Millionen Euro 2026.
Weiter reduziert werden die Zuschüsse des Bundes zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen Sars-Cov-2 mit rund 48 Millionen Euro (2026: 59 Millionen Euro). Die Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus liegen erneut bei 5,4 Millionen Euro. Für Modellprojekte zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid stehen 2027 zehn Millionen Euro zur Verfügung (2026: 15 Millionen Euro).
Mittel für den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst sind der Vorlage zufolge im Haushalt 2027 nicht mehr vorgesehen, 2026 sind dafür rund 52 Millionen Euro veranschlagt. Für die gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung sollen rund 28,4 Millionen Euro zur Verfügung stehen (2026: rund 27,4 Millionen Euro). Deutlich aufgestockt werden die Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung: von rund 189 Millionen Euro auf rund 541 Millionen Euro.
Im Kapitel „Forschungsvorhaben und -einrichtungen“ sind Gesamtausgaben in Höhe von rund 131 Millionen Euro eingeplant (2026: rund 147 Millionen Euro). Für den Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ sind rund 36,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: rund 41,5 Millionen Euro).
Für Modellprojekte und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs stehen erneut 5,3 Millionen Euro bereit. Die Gelder für Projekte zur Erprobung von Anwendungen mit großen Datenmengen im Gesundheitswesen werden auf knapp sechs Millionen Euro gekürzt (2026: rund 6,7 Millionen Euro).
Gekürzt werden auch die Gelder für das internationale Gesundheitswesen, in dem Kapitel stehen 2027 noch rund 106 Millionen Euro zur Verfügung (2026: rund 115 Millionen Euro). Die Stärkung der internationalen öffentlichen Gesundheit ist mit rund 47 Millionen Euro im Entwurf vorgesehen (2026: rund 56 Millionen Euro).
Beiträge an internationale Organisationen, darunter die Weltgesundheitsorganisation (WHO), werden etwa gleichbleibend mit rund 37 Millionen Euro ausgewiesen. Zur Finanzierung des Betriebs des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin werden erneut 15 Millionen Euro veranschlagt.
Für das Bundesministerium selbst sind Ausgaben in Höhe von rund 170,3 Millionen Euro vorgesehen, rund 1,8 Millionen Euro mehr als 2026. Auch die Etats der vier Geschäftsbereichsbehörden steigen. Für das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit sind rund 23,3 Millionen Euro vorgesehen (+1,6 Millionen Euro). Der Etat des Paul-Ehrlich-Instituts soll um rund 17 Millionen Euro auf 114,8 Millionen Euro steigen. Für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sind rund 154 Millionen Euro vorgesehen, 11,9 Millionen Euro mehr als 2026. Die Ausgaben des Robert Koch-Instituts sollen um rund 17 Millionen Euro auf 227,2 Millionen Euro steigen.
Zudem sieht der Einzelplan eine neue globale Minderausgabe für „Effizienzmaßnahmen“ in Höhe von 96 Millionen Euro vor. Zusammen mit dem unveränderten Konsolidierungsbeitrag von rund 15,3 Millionen Euro sind globale Minderausgaben von insgesamt rund 111,3 Millionen Euro eingeplant.
Quelle: heute im bundestag Nr. 646, 17.08.2026
Orientierungswert
Pflegediagnosen: Made in Germany!
Pflegediagnosen und Pflegeleistungen sollen künftig stärker verknüpft werden. Doch zwischen politischer Idee und praktischer Umsetzung liegt ein weiter Weg. Ein Realitätscheck von Arne Evers. Lesen
Quelle: f&w-Newsletter, 17.08.2026
Wichtige Termine:
1. BIS 2. SEPTEMBER 2026: MEDCARE LEIPZIG
https://www.medcare-leipzig.de/
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege: Save-the-Date
Unsere Impulsreihe „Ankommen. Bleiben. Pflegen. Mit internationalen Pflegekräften die Versorgung sichern“ geht weiter.
Die 2. Session: „Bleiben statt wechseln – Gute Arbeitsbedingungen auch für Auszubildende aus Drittstaaten“ findet am 21.09.2026 von 14:15 bis 15:15 Uhr im Livestream statt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
29. Netzwerk-Workshop am 25.09.2026 – Expertenstandard „Demenz“
► Hier finden Sie Details zum Programm und zur Online-Anmeldung
DEVAP Onlineforen „Wie sieht die Pflegeschule von morgen aus?“
am 05.10.2026 „Wie sieht die Pflegeschule von morgen aus? und 09.12.2026: „6 Jahre Pflegeberufegesetz: „Wo stehen wir?“
Infos hier: https://www.devap.de/unsere-aktivitaeten/veranstaltungen/
25 Jahre Europäischer Gesundheitskongress – Den Mutigen gehört die Zukunft
München am 22. und 23. Oktober 2026, Informationen zum Kongress finden Sie laufend auf: www.gesundheitskongress.de
„Pflegeethiksymposium – Advance Care Planning – Zwischen Autonomie, Fürsorge und Realität“
Mittwoch, 28.10.2026; Die Tagung findet als Präsenzveranstaltung im Hanns-Lilje-Haus, Knochenhauerstr. 33 in Hannover statt. Das Programm und weitere Informationen können Sie dem folgenden Link entnehmen: https://www.zfg-hannover.de/Kurse–Tagungen-und-Angebote-ZfG-oeffentliche-Veranstaltungen/tagungen-Workshops/20261028-hildegard-emmermann-pflegeethiksymposium_advance-care-planning
17. DGP- HOCHSCHULTAG
20.11.2026 – Mehr Infos finden Sie hier
