ADS-Wocheninformation, 29.04.2019

ADS-Wocheninformation, 29.04.2019

DPR: Vermittlung von Gesundheitskompetenz hilft der Bevölkerung und dem Gesundheitssystem

Fortschreitende Dequalifizierung der Pflegeberufe steht dem jedoch entgegen

Berlin (15. April 2019, Nr. 09/2019) – Auf der Tagung „Gesundheitskompetenz – (k)ein Thema für die Pflege?“ wies die Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Christine Vogler, auf die hohe Bedeutung der Vermittlung von Wissen zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung durch die professionell Pflegenden hin. Das hierfür notwendige Know-how müsse unabdingbarer Bestandteil der neuen Pflegeausbildung sein. Eingeladen zur Veranstaltung hatte der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatsekretär Andreas Westerfellhaus.

„Die Förderung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung kann deren Gesundheitsverhalten deutlich stärken. Damit können positive Auswirkungen für das gesamte System „Gesundheit“ erreicht werden“, betonte Christine Vogler weiter. Jedoch stecke die Förderung, Forschung und Umsetzung der Gesundheitskompetenz in Deutschland noch in den Kinderschuhen.
Vogler machte deutlich, dass den professionell Pflegenden bei der Vermittlung von Gesundheitswissen „eine Schlüsselaufgabe zukommt. Sie haben die meisten Kontakte zu Pflegebedürftigen und deren Angehörige und agieren dicht an den Lebenswelten der Betroffenen. Die Förderung von Gesundheitskompetenz lässt sich gut in die pflegerische Versorgung einbetten“.
Einen Vorteil sieht Vogler dabei im neuen Pflegeberufegesetz. „Das neue Pflegeberufegesetz lässt insbesondere im Rahmen der Vorbehaltstätigkeiten der Pflegefachpersonen einen möglichen neuen Blick auf die Förderung von Gesundheitskompetenz zu. Das gilt es zu nutzen.“
Gleichzeitig müsse jedoch darauf hingewiesen werden, mahnte Vogler auf der Veranstaltung, dass die Vermittlung von Gesundheitskompetenz eine anspruchsvolle Aufgabe sei, die fundierter Qualifikationen bedürfe.
Hier sieht Vogler eine Gefahr in aktuellen Bestrebungen. „Die fortschreitende systematische Dequalifizierung des Pflegeberufes steht einer erfolgreichen Implementierung von Gesundheitskompetenz als ein Baustein gesellschaftlichen Bewusstseins entgegen“, stellte die Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats klar.
Zudem müsse darauf geachtet werden, dass Betriebe und Einrichtungen Gesundheitsförderung sinnvoll und selbstverständlich leben und umsetzen. Pflegende könnten Gesundheitskompetenz dann gut vermitteln und weitergeben, „wenn in Aus,- Fort- und Weiterbildungen Gesundheitskompetenz als eine selbstverständliche Kompetenz gelehrt und in den Einrichtungen ehrfahrbar gemacht“ werde.

Hintergrund: Der Deutsche Pflegerat ist einer der Unterstützer des „Nationalen Aktionsplans Gesundheitskompetenz“. Denn den an das Gesundheitswesen gestellten Herausforderungen muss mit vielen Maßnahmen begegnen werden. Menschen in ihrer Gesundheitskompetenz Unterstützung zu geben und damit Gesundheit als wichtigen Baustein gesellschaftlichen Lebens fest zu verankern, ist dabei ein wichtiger Baustein. Mehr Informationen zum Nationalen Aktionsplan Gesundheitskompetenz erhalten Sie hier: www.nap-gesundheitskompetenz.de/.

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Spahn muss nachbessern –

DPR fordert Pflegepersonalbemessungsverfahren für Krankenhäuser

Berlin (18. April 2019, Nr. 10/2019) – Angesichts der anhaltenden Krise der Pflege im Krankenhaus fordert der Deutsche Pflegerat (DPR) erneut die Bundesregierung auf, ein verbindliches Personalbemessungsverfahren einzuführen. Der DPR hat einen Vorschlag für ein solches Instrument gemacht, das kurzfristig einsetzbar wäre. Das Instrument berechnet den Versorgungsbedarf der einzelnen Patienten und ermittelt somit die Zahl der benötigten Pflegefachpersonen.

„Nur durch ein Pflegepersonalbemessungsinstrument, das auf den Versorgungsbedarfen beruht, erhalten wir eine zuverlässige Grundlage für eine Personalausstattung, die eine angemessene pflegerische Versorgung gewährleistet“ sagt Franz Wagner, Präsident des DPR. „Ohne ein solches Instrument bleiben zum Beispiel Personaluntergrenzen Stückwerk. Personaluntergrenzen sollen zudem nur die extremsten Auswüchse abfangen und als rote Linie dienen, die nicht unterschritten werden darf. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Personaluntergrenzen nur in einem kleinen Teil von Krankenhäusern zu Verbesserungen führen. Durch die Begrenzung auf vier Fachbereiche gibt es eine Reihe von Fehlanreizen und es werden teilweise die Untergrenzen mit einer Obergrenze gleichgesetzt.
Der DPR hatte das bereits bei der Einführung befürchtet und erneuert seine Forderung nach einem analytischen Personalbemessungsverfahren als verbindliche Grundlage der Personalschlüssel. Nur durch bessere Personalschlüssel können von den zehntausenden Pflegefachpersonen, die den Beruf frustriert verlassen haben, welche überzeugt werden in ihren Beruf zurückzukehren. Das wäre die effektivste und einzige kurzfristig wirksame Methode, den gefährlichen Personalmangel in der Pflege – nicht nur im Krankenhaus – zu mildern.“
Der Vorschlag des Pflegerates für ein Pflegepersonalbemessungsinstrument (PPBI) ist auf der Website des DPR zu finden unter https://deutscher-pflegerat.de/Fachinformationen/PPBI_DPR_Positionspapier_1903.pdf?m=1552638791&
Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Aprilausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  •  Editorial. Deutscher Pflegepreis 2019 verliehen (von Franz Wagner, Präsident des DPR)
  • Im Focus. Deutschland braucht ein Geburtshilfe-Stärkungsgesetz (von Ulrike Geppert-Orthofer, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbands)
  • Pflegeberufegesetz: Noch längst nicht umgesetzt. Ambulante Pflege neu ausrichten
  • Nachgefragt. Christine Vogler zum Pflegeberufegesetz
  • News. Personalbemessung: Vorschläge der DPR-Expertengruppe
  • Interview. Neues Standardwerk zum Pflegemanagement

Die Aprilausgabe der „PflegePositionen“ können Sie hier abrufen: https://deutscher-pflegerat.de/aktuelles/newsletter.php
Zur Info: „PflegePositionen“ – Der offizielle Newsletter des DPR erscheint in Kooperation mit HEILBERUFE – Das Pflegemagazin.
Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin vor Bundesverfassungsgericht zu § 217 StGB: Leid, Angst und Verzweiflung können bei Schwerstkranken zu Sterbewünschen führen

Patienten haben Recht auf Therapieverzicht und -abbruch / Auch seltener Wunsch nach Suizidbeihilfe erfordert offenen, respektvollen und sensiblen Umgang / Beihilfe zum Suizid gehört nicht zu ärztlichen Aufgaben / Vertrauensvolle Gespräche über Sterbewünsche bahnen häufig die Annäherung an Alternativen zur Leidensminderung

Berlin, 16.04.2019. Die Einführung des § 217 im Strafgesetzbuch hat nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) keine negativen Auswirkungen auf die Palliativversorgung unheilbar erkrankter Menschen. Vor gut drei Jahren wurde das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung eingeführt. Dieses hat insbesondere bei Ärztinnen und Ärzten Verunsicherung ausgelöst, inwieweit sie sich in der Begleitung und Behandlung von schwerkranken Patienten, die nicht länger leben wollen, strafbar machen könnten. Elf Verfassungsbeschwerden gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe sind seit 2017 beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängig, von denen sechs am 16./17. April im Mittelpunkt einer zweitägigen mündlichen Verhandlung vor dem BverfG stehen.

Als geladener Sachverständiger bekräftigt Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), heute vor dem Bundesverfassungsgericht, dass die strafrechtliche Regelung mittels § 217 StGB die Palliativversorgung von schwerstkranken Menschen auch dann gewährleiste, wenn diese einen Sterbewunsch äußern. „Es zählt unbedingt zu den Aufgaben aller in der Palliativversorgung Tätigen, sich offen und respektvoll mit Sterbewünschen, wie auch Suizidwünschen im engeren Sinne, auseinanderzusetzen.“ Es sei zu kurz gegriffen, einen geäußerten Todeswunsch als konkrete Handlungsaufforderung im Sinne einer Bitte um Suizidbeihilfe zu verstehen, hob der Präsident der DGP hervor, in der fast 6.000 in der Palliativversorgung Tätige Mitglied sind.

Schwer kranke Menschen, die den Wunsch zu sterben äußern, wünschen oftmals das Ende einer ihnen unerträglichen Situation tiefer Not und Verzweiflung. Häufig ist es die Angst, Schmerzen, Luftnot oder anderen schweren Symptomen hilflos ausgeliefert zu sein, Angst vor dem Verlust körperlicher Funktionen und Fähigkeiten, Angst, beim Sterben alleingelassen zu werden, Angst vor Vereinsamung, Angst vor einem als würdelos empfundenen Zustand, Angst vor medizinischer Überversorgung oder Angst, dauerhaft Medizintechnik (zum Beispiel durch künstliche Beatmung) ausgeliefert zu sein. Viele Patienten begründen ihren Sterbewunsch auch mit der Sorge, anderen zur Last zu fallen.

In der Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden werden Ärztinnen und Ärzte insbesondere in der Palliativversorgung immer wieder mit Sterbewünschen ihrer Patienten konfrontiert. Die tägliche Praxis zeigt aber, dass dies oft den Wunsch nach einem offenen Gespräch zum Ausdruck bringe, nach alternativen Angeboten und nach einem gemeinsamen Aushalten der bedrückenden Situation. Entsprechend darf der Wunsch zu sterben keinesfalls tabuisiert werden. Im Gegenteil: Radbruch plädierte vor dem Bundesverfassungsgericht in aller Klarheit dafür, „die Äußerung von Sterbewünschen als Zeichen des Vertrauens zu werten. Erst ein offener Umgang mit diesem existentiellen Anliegen kann den Weg eröffnen, mit den betroffenen Patienten, deren Angehörigen und dem eingebundenen Team die palliativmedizinischen Optionen zur Linderung von Leid zu erörtern und zu versuchen, einen gemeinsamen Weg zu finden.“

Entsprechende Äußerungen von Patienten dürften nicht dazu führen, dass notwendige symptomlindernde Maßnahmen wie z.B. die Gabe von hochdosierten Opioiden zur Schmerzbehandlung unterlassen werden, erklärte der Anästhesiologe und Palliativmediziner Radbruch.

Für die kleine Zahl an schwerstkranken Menschen, bei denen mit den Möglichkeiten der Palliativversorgung keine ausreichende Leidenslinderung erreicht werden kann und für die eine palliative Sedierung nicht in Frage kommt, stünden Alternativen zu einem Suizid zur Verfügung. Patienten haben ein Recht auf Verzicht oder Abbruch jeder Art von lebensverlängernder Therapie. Dies umfasst zum Beispiel auch das Abstellen der kontrollierten Beatmung bei Patienten, die nicht mehr selbständig atmen können. Mit einer angemessenen Sedierung kann sichergestellt werden, dass dieser Prozess der Beatmungsbeendigung nicht als qualvoll empfunden wird. Ebenso kann jede andere lebensverlängernde Therapie beendet werden, zum Beispiel die Gabe von kreislaufunterstützenden Medikamenten oder Antibiotika, der Einsatz von Dialyseverfahren oder künstlicher Ernährung.

Auch entscheiden sich in seltenen Fällen immer wieder einmal schwerstkranke und leidende Menschen, auf Essen und Trinken zu verzichten. Die Entscheidung zu einem solchen Verzicht liegt alleine bei den Patienten, hebt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin in einer aktuellen Stellungnahme hervor: „Wesentlich ist hier, dass der oder die Betroffene aus freiem Willen handelt und nicht durch eine krankhafte Essstörung oder eine andere psychiatrische Grunderkrankung in der Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt ist. Der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken kann ärztlich, pflegerisch und psychosozial begleitet werden, um gegebenenfalls Durst- und Hungergefühle effektiv zu lindern.“

Unmissverständlich betont die wissenschaftliche Fachgesellschaft: „Unabhängig von der moralischen und ethischen Bewertung eines Suizids und der Bereitschaft, darüber offen und ohne Tabus zu sprechen, gehört die Mitwirkung daran nicht zu den ärztlichen Aufgaben. Der Suizid ist auch keine vom Arzt oder anderen Mitgliedern eines Behandlungsteams zu empfehlende Option.“

Fazit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin: „In der Palliativversorgung sollte die Bitte um Beihilfe zum Suizid auf jeden Fall ernst genommen und respektiert werden. Mit dem Patienten sollten über seine Wünsche und Ängste gesprochen werden und alternative Optionen zur Leidensminderung aufgezeigt werden. Dazu gehört eine umfassende Aufklärung über Möglichkeiten der medikamentösen und nichtmedikamentösen Schmerz- und Symptomkontrolle, unter Umständen auch über die Option der palliativen Sedierung, über Therapieverzicht und Therapiebegrenzung sowie den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit. Die neue gesetzliche Regelung berücksichtigt, dass in wenigen Einzelfällen von dem Behandler keine andere Möglichkeit gesehen wird als die Unterstützung beim Suizid, und lässt diese im Einzelfall und aus altruistischen Motiven heraus gewährte Hilfe straffrei.“

https://www.dgpalliativmedizin.de/dgp-aktuell/deutsche-gesellschaft-fuer-palliativmedizin-vor-bundesverfassungsgericht-zu-%C2%A7-217-stgb-leid-angst-undverzweiflung-koennen-bei-schwerstkranken-zu-sterbewuenschen-fuehren.html

Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin vom 12.03.2019 im Vorfeld der mündlichen Verhandlung des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts am 16. und 17. April 2019 in Sachen § 217 StGB (geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) zu den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 651/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 2347/15, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 2527/16

https://www.dgpalliativmedizin.de/phocadownload/DGP%20Stellungnahme%20Verhandlung%20BVerfG%20120319.pdf

Quelle: PRESSEMITTEILUNG Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, 16.04.2019


Jetzt als Broschüre erhältlich: Sammelband ‚Mein Beruf: Pflegen‘

Berlin, 17.04.2019 – In den Monaten Oktober bis Dezember des vergangenen Jahres hatte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) in einer sehr erfolgreichen Kampagne unter dem Motto „Mein Beruf: Pflegen“ drei Themenschwerpunkte aufgegriffen:

  1. Pflege ist Leistungsfaktor
  2. Arbeitsbedingungen und Lohnniveau in der Pflege
  3. Arbeitszeit und Dienstplan.

Die umfangreichen Informationen und Materialien dieser Aktion sind nun in einem Sammelband zusammengefasst und durch weitere nützliche und aktuelle Handlungshilfen ergänzt worden. Aufgenommen wurden auch die Ergebnisse der Online-Umfrage, die zwischen dem 1. Dezember 2018 und dem 16. Januar 2019 beruflich Pflegende nach ihren Erwartungen an gute und nachhaltige Dienstplanung befragt hat.
Die Broschüre bietet ein breites Spektrum an Wissen und Anregungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Pflegeberufen. Insbesondere aber kann und soll sie Verantwortlichen aller Ebenen in Unternehmen und der Politik dabei helfen, den Beruf und die Arbeitsplätze professionell Pflegender wieder attraktiv zu gestalten. Denn nur wenn das gelingt, kann auch künftig die pflegerische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Die 44-seitige Broschüre im Format A4 ist kostenlos im DBfK-Shop zu bestellen: https://www.dbfk.de/de/shop/artikel/MeinBeruf-Pflegen.php.
Versandkosten werden in Rechnung gestellt. Es gibt die Broschüre auch als Download unter www.dbfk.de.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, presse@dbfk.de, www.dbfk.de


Personaluntergrenzen beheben nicht den Pflegenotstand im Krankenhaus

Berlin, 18.04.2019 – Seit 3 ½ Monaten gelten sie nun – die Pflegepersonaluntergrenzen in vier „pflegesensitiven“ Bereichen der Krankenhäuser: Intensivmedizin, Geriatrie, Kardiologie und Unfallchirurgie. Ihr Ziel nach Aussage der Bundesregierung: Sie sollen eine sichere und gute Behandlung von Patientinnen und Patienten im Krankenhaus ermöglichen und darum für ausreichend Pflegepersonal sorgen.
„Bislang wird dieses Ziel jedenfalls noch weit verfehlt. Untergrenzen, die nur für ausgewählte Bereiche gelten, führen nicht zu Personalaufwuchs, sondern zu Personalverschiebungen. Zudem sind die Untergrenzen so gesteckt, dass sie weit unter dem Personalbedarf liegen, der bei analytischer Betrachtung des Pflegebedarfs anzusetzen wäre. Und bilden somit erneut völlig falsche Anreize, statt die Patientensicherheit als Maßstab zu nehmen“, erklärt Johanna Knüppel, Sprecherin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Nach § 70 Abs. 1 SBG V muss vom Leistungserbringer Krankenhaus eine ‚bedarfsgerechte und gleichmäßige, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Versorgung der Versicherten‘ gewährleistet werden. Dieses Bedarfsdeckungsprinzip muss selbstverständlich auch für Personaluntergrenzen gelten, sonst wären sie mit geltendem Recht nicht vereinbar. Berichte, wie Krankenhäuser bisher mit den Untergrenzen umgehen, zeigen leider nicht, dass die zentralen Anliegen der Untergrenzen – a) die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit und b) die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals zu verbessern – tatsächlich verstanden und verinnerlicht wurden:

  • Es kommt zu Patienten- und Personalverschiebungen.
  • Bereiche werden umstrukturiert.
  • In Abteilungen mit Personal oberhalb der Untergrenzen wird Pflegepersonal weggespart.
  • Statt Betten stillzulegen werden Sanktionen in Kauf genommen. • Es wird versucht, gering qualifizierte Helfer mit einzurechnen.
  • Man wartet ab, hofft auf Ausnahmeregelungen und argumentiert, es gäbe kein Pflegepersonal auf dem Markt, usw.

All diese Entwicklungen waren vorauszusehen, der DBfK hat im Vorfeld wiederholt davor gewarnt. Und sie verstärken das seit langem bestehende Misstrauen von Pflegefachpersonen gegenüber Versprechungen der Politik und der Arbeitgeber. Es bleibt dabei: Ohne die zeitnahe Einführung eines verpflichtenden und am Pflegebedarf des Patienten ausgerichteten Pflegepersonalbemessungsinstruments wird die Pflegekrise in den Kliniken nicht gelöst werden können. Es gibt solche Instrumente, sie müssten nur zum Einsatz gebracht werden“, so die DBfK-Expertin.

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Tel.: 030-2191570, Fax: 030-21915777, presse@dbfk.de, www.dbfk.de


25 Jahre Pflegeversicherung: Reform ist dringend nötig, um Fehlentwicklungen zu korrigieren

Berlin, 18.4.2019 Die Pflegeversicherung ist die jüngste Säule der Sozialversicherungen und unterstützt Menschen, wenn sie pflegebedürftig werden. In ihrer 25jährigen Geschichte hat die Pflegeversicherung positiv dazu beigetragen, Langzeitpflege als eigenständige Aufgabe innerhalb der sozialen Sicherung zu verankern.

„Ein großes Problem heute sind allerdings die hohen Eigenanteile in der vollstationären Pflege, die schon ein Drittel der Heimbewohner überfordern. Ein deutliches Indiz dafür, dass wir eine Kurskorrektur benötigen und die Pflegeversicherung reformiert werden muss“ sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland.

Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist eine Begrenzung der Eigenanteile dringend notwendig. Die Pflegekosten, die über einen festen Eigenanteil liegen müssen zukünftig von den Pflegekassen getragen werden, damit für die Versicherten die Kosten der Pflegebedürftigkeit berechenbar werden.

Nach wie vor werden die meisten pflegebedürftigen Menschen in den Familien und von Angehörigen versorgt. „Die Einsicht, dass Pflegebedürftigkeit nicht in der Familie nebenbei bewältigt werden kann, setzt sich politisch leider zu langsam durch“ erläutert Loheide, „notwendig sind schnelle Hilfen wenn Pflegebedürftigkeit eintritt und eine fachliche und sozialräumliche Infrastruktur zur Unterstützung.“ Die pflegerische Infrastruktur habe sich seit 1995 zwar entwickelt, steht heute aber vor großen Herausforderungen.

Loheide plädiert für eine breite Reformdebatte, die berücksichtigt, dass das Risiko der Pflegebedürftigkeit seit 1995 durch die längere Lebenserwartung gestiegen ist, die Renten und das familiäre Pflegepotenzial hingegen gesunken sind.

„Wir dürfen die zu Pflegenden und ihre Angehörigen nicht im Regen stehen lassen, sondern müssen dafür sorgen, dass die Pflegeversicherung die Belastungen kalkulierbar absichert und kommunale Pflegeinfrastrukturen zur Entlastung ausgebaut werden“ erklärt Loheide. Mehr zum Thema Pflegeversicherung finden Sie unter

https://www.diakonie.de/pflegeversicherung/

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/pflegeversicherung/
Quelle: Pressemeldung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., 18.04.2019


Bessere Arbeitsbedingungen für ältere Pflegende

Pflegekammer legt Positionspapier vor

23.04.2019 / News – Altersgerechte Strukturen in der professionellen Pflege fehlen. Darauf hat die Pflegekammer RheinlandPfalz hingewiesen. Es sei alarmierend, dass ältere Pflegefachpersonen oft nicht unter den richtigen Bedingungen arbeiten könnten. Dies führe zu einer erhöhten Fluktuation, die mittlerweile eines der größten Probleme für die berufliche Pflege darstelle.

„Hohe Fehlzeiten aufgrund der täglichen Belastung, unflexible Arbeitszeiten sowie Schichtdienst sind Faktoren, mit denen Pflegefachpersonen ab 50 Jahren verstärkt zu kämpfen haben. Es müssen endlich Strategien gefunden werden, um älteren Mitarbeitern eine langfristige Erwerbstätigkeit zu ermöglichen“, sagte Brigitte Anderl-Doliwa aus dem Kammervorstand in der vergangenen Woche.

Die Pflegekammer habe deshalb ein Positionspapier erstellt, in dem Maßnahmen zum Schutz älterer Pflegefachpersonen aufgelistet sind. Dazu zählen beispielsweise flexible Arbeitszeiten, eine pflegeunterstützende Ausstattung am Arbeitsplatz und ausreichende Regenerationszeiten.

Zudem müsse in Einrichtungen eine Arbeitskultur geschaffen werden, die das berufliche Pflegen im hohen Alter begünstige und älteren Pflegefachpersonen die nötige Wertschätzung schenke.

Mehr als die Hälfte der Pflegenden im Land ist älter als 40 Jahre

„Dies gelingt nur, wenn älteren Arbeitnehmern anspruchsvolle Aufgaben übertragen werden und sie die Möglichkeit bekommen, an Fort- und Weiterbildungen teilzunehmen“, so Anderl-Doliwa. Besonders in der Pflege seien lebensphasengerechte Arbeitsplätze essenziell. „Ohne diese laufen wir Gefahr, beruflich Pflegende mit hoher Expertise und langjähriger Erfahrung dauerhaft zu verlieren.“

Laut Mitgliederdatenbank der Kammer sind rund 54 % der registrierten Pflegefachpersonen im Land zwischen 41 und 61 Jahren alt. Da immer weniger junge Kollegen nachrückten, verändere sich die Altersstruktur auf den Stationen und in den Einrichtungen stetig hin zu einem höheren Durchschnittsalter der Pflegefachpersonen.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/38008-pflegekammer-legt-positionspapier-vor/


Personalkonzept Gewinnung geflüchteter Menschen für die Pflege

Wichtige Informationen und Erkenntnisse zu den Erfahrungen zur Personalgewinnung unter geflüchteten Menschen bietet die Diakonie auf Ihrer Seite: https://www.diakonie.de/journal/projekt-migration-gesundheit-und-pflege/


„Gesundheitskompetenz – ein Thema für die Pflege!“

Welche Herausforderungen und Chancen das Thema Gesundheitskompetenz speziell für die Pflege bietet, diskutierten Expertinnen und Experten auf der heutigen gemeinsamen Veranstaltung des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Frau Prof. Doris Schaeffer und des Präsidenten des Deutschen Pflegerats e.V., Herrn Franz Wagner.

Gesundheitsinformationen richtig verstehen, beurteilen und anzuwenden ist für viele Menschen eine große Herausforderung. In Deutschland haben mehr als die Hälfte der Menschen eine unzureichende Gesundheitskompetenz, was sich stark auf ihre Lebensqualität auswirkt.

Staatssekretär Andreas Westerfellhaus: „Patienten, Pflegebedürftige und deren Angehörige benötigen einen adressatengerechte Informationsbereitstellung und –vermittlung. Wir müssen hier alles tun, um sie zu unterstützen, sich in unserem Versorgungssystem zurechtzufinden und gesundheitsbezogene Entscheidungen selbstbestimmt treffen zu können.“ Pflegefachpersonen kommt dabei eine besondere Aufgabe zu, denn: „sie sind in allen Bereichen des Gesundheitssystems präsent und stehen in besonders engem Kontakt zu Patienten, Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Ihnen fällt somit eine Schlüsselrolle zu, Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz zu erkennen, zu unterstützen und zu befähigen“.

Laut Frau Professor Doris Schaeffer haben „insbesondere ältere Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, mit geringem oder mit Migrationshintergrund Schwierigkeiten, gesundheitsbezogene Informationen richtig einzusetzen und eine gezielte Entscheidung für eine gesunde Lebensweise oder Krankheitsbewältigung zu treffen“. Die Gesundheitswissenschaftlerin betonte, dass Gesundheitskompetenz grundsätzlich einen höheren Stellenwert im Gesundheitssystem einnehmen müsse und das Gesundheitssystem nutzerfreundlich gestaltet werden müsse. Dass der Pflege dabei eine besondere Rolle zukommt wurde ausdrücklich unterstrichen aber auch gezeigt, dass bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind. Die aktuellen Pflegereformen bieten dazu etliche Ansatzpunkte.
Die Experten sind sich einig, dass die Zusammenarbeit und Verständigung aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen verbessert werden muss, um Menschen mit eingeschränkter Gesundheitskompetenz wirkungsvoll zu unterstützen. Franz Wagner, der vor Ort durch die Vizepräsidentin des Pflegerates, Frau Vogler, vertreten wurde: „Eine Stärkung der Gesundheitskompetenz setzt eine gute Kommunikation voraus. Die neue Pflegeberufeausbildung, die ab Januar 2020 startet, wird hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten, da Pflegefachpersonen verstärkt in diesem Bereich ausgebildet werden. Hier sollte auch ein Schwerpunkt auf die Vermittlung von Wissen zur Gesundheitskompetenz gelegt werden.“ Die Diskussion gab darüber hinaus viele Anregungen, wie Einrichtungen selbst gesundheitskompetent werden können, und Hinweise dazu, ob Gesundheitskompetenz künftig ein Indikator für die Qualität einer Einrichtung sein kann.

Weitere Informationen zur Arbeit des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung finden Sie unter: www.pflegebevollmächtigter.de

Quelle: Pressemitteilung des Bevollmächtigten der Bundesregierung für Pflege, Nr. 6, 10. April 2019


Interessante Tagungen, Kongresse und Veranstaltungen

14. APS-Jahrestagung

09./10. Mai 2019, Berlin

Weitere Informationen unter: https://www.aps-ev.de/aps-jahrestagung2019/

 

Advanced Nursing Practice (ANP): Erweiterte Pflegepraxis nach internationalem Vorbild etablieren: Was braucht es, damit es gelingt?

Berlin, 10.05.2019, Hotel Aquino, Tagungszentrum Katholische Akademie

Weitere Infos unter: www.dbfk.de > „Wichtige Termine“

 

„Die Hessische Wirtschaft 2024. Regionale Entwicklungen erkennen – Vorausschauend Handeln!“,

15. Mai 2019, 10.15 Uhr, Festsaal, Casino-Gebäude des Campus Westend der Goethe-Universität Frankfurt, Norbert-Wollheim-Platz 1, 60323 Frankfurt.

Anmeldung unter: regiopro@iwak-frankfurt.de

Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit incl. Deutscher Pflegekongress

vom 21. bis 23. Mai 2019 in Berlin

Weitere Infos unter: https://www.hauptstadtkongress.de/teilnahme/

 

Fachtagung “Interkulturelle Öffnung in der ambulanten Pflege. Europäische Perspektive, aktueller Stand in Deutschland und zukünftige Herausforderungen“

UKE Hamburg, 24.5.2019

Weitere Informationen unter: http://ikoe-pflege.de/fachtagung/

 

#Zuhören. Erfolgreich PR gestalten – 11. Bundeskongress Kommunikation Diakonie,

8.+9.10.2019, Kassel, Haus der Kirche

Weitere Informationen unter: https://www.bundeskongress-kommunikation-diakonie.de/

Europäischer Gesundheitskongress München: Faszination Gesundheitswesen: Auch für die nächste Generation!

26. und 27. September 2019

Anmeldemöglichkeit unter: www.gesundheitskongress.de

7. Christlicher Gesundheitskongress

23. – 25. Januar 2020 in Kassel

Infos unter: www.christlicher-gesundheitskongress.de