ADS-Wocheninformation, 11.11.2019

ADS-Wocheninformation, 11.11.2019

Expertengremium des Deutschen Pflegerats macht Vorschläge zur Verbesserung der Digitalisierung der Pflege

Positionspapier des Deutschen Pflegerats veröffentlicht

Berlin (08. November 2019, Nr. 31/2019) – „Die Digitalisierung der Pflege kann nur gelingen, wenn sie anwendungsorientiert und von Beginn an unter Einbezug der Profession Pflege entworfen und umgesetzt wird“, betonte der Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), Franz Wagner, heute in Berlin anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers eines vom Deutschen Pflegerat einberufenen Expertengremiums zur „Digitalisierung in der Pflege“.
„Das Verständnis, dass die Pflege die Technik vorantreibt, und nicht die Technik die Pflege, muss Ausgangspunkt aller Bestrebungen zur Digitalisierung sein“, machte der DPR-Präsident weiter deutlich. „Nur dann stehen die Bedürfnisse der Patienten sowie die der Anwender der Technik im notwendigen Gleichklang. Das heißt auch, dass nicht die Politik bestimmt, wo es mit der Digitalisierung in der Pflege langgehen soll.“

  • Die Kernforderungen des Deutschen Pflegerats zur Digitalisierung in der Pflege sind:
  • Die Digitalisierung fördert die pflegerische Qualität. Dazu bedarf es einer Digitalen Agenda Pflege
  • Die Profession Pflege muss in alle Entwicklungen der Digitalisierungen der Pflege eingebunden werden. Notwendig sind ein elektronisches Gesundheitsberuferegister und die Ausgabe der e-Heilberufeausweise
  • Die Digitale Agenda Pflege muss von einer Koordinierungsstelle begleitet werden
  • Die Förderung von Pflegeforschungsprojekten muss eng gekoppelt sein mit der pflegerischen Expertise. Der Deutsche Pflegerat, die Profession Pflege muss in allen entscheidenden Gremien vertreten sein
  • Der Bürokratieabbau durch Digitalisierung erfordert die Mitwirkung der Profession Pflege von Beginn an, aber auch die Konsensbildung
  • Um die Sichtbarkeit der Profession Pflege durch Digitalisierung zu erhöhen ist es erforderlich, dass die Pflege eine einheitliche Fachsprache bzw. Pflegeterminologie verpflichtend nutzt
  • Das Verständnis, dass die Pflege die Technik vorantreibt, und nicht die Technik die Pflege, muss Ausgangspunkt aller Bestrebungen zur Digitalisierung sein
  • Der Deutsche Pflegerat fordert dazu auf, die vielfältigen Möglichkeiten, die die Digitalisierung in der Pflege bietet, in die Pflegepraxis zu transferieren

Zukünftig müssen Informations- und Kommunikationstechnologie, technische Assistenzsysteme, Robotik etc. fester Bestandteil von Ausbildungs- und Studiencurricula sein

Das Positionspapier des vom Deutschen Pflegerat einberufenen Expertengremiums zur Digitalisierung in der Pflege macht deutlich, dass die Digitalisierung große Chancen für die Profession Pflege bietet. Die Digitalisierung und die Pflege gehören zusammen, auch wenn noch großer Handlungsbedarf erkennbar ist, der sowohl die Ebene der Profession, wie auch die der Einrichtungen, der Politik und der Wissenschaft betrifft.

Das Positionspapier „Digitalisierung in der Pflege“ kann auf den Seiten des Deutschen Pflegerats heruntergeladen werden.

Übersicht über die Mitglieder des Expertengremiums „Digitalisierung in der Pflege“ des Deutschen Pflegerats: Irene Maier (Vizepräsidentin des Deutsche Pflegerats e.V. (DPR), als Vorsitzende), Peter Bechtel (Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Pflegemanagement e.V.), Uwe Borchers (Geschäftsführer des Zentrums für Innovation in der Gesundheitswirtschaft OWL), Rupert Brenninger (1. Vorsitzender des Katholischen Pflegeverbands e.V.), Bernhard Calmer (Head of Business Development Central Europe & Latin America, Cerner Health Services Deutschland), Prof. Dr. Daniel Flemming (Katholische Stiftungshochschule München, Informatik und Informationstechnologie in Pflege und Sozialer Arbeit (bis August 2018)), Prof. Dr. Ursula Hübner (Hochschule Osnabrück – Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen, stellv. Leiterin der GMDS-AG Informationsverarbeitung in der Pflege), Thomas Meißner (Vorstand AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)), Prof. Dr. Björn Sellemann (FH Münster Fachbereich Gesundheit, Nutzerorientierte Gesundheitstelematik und assistive Technologien, Leiter der GMDS-AG Informationsverarbeitung in der Pflege (seit November 2018)) sowie Peter Tackenberg (stellv. Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe – Bundesverband e.V. (seit August 2019))

Ansprechpartner: Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304,
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Vorstoß im Bundesrat

Länder wollen Geburtshilfe stärken

News des Tages / 05.11.2019 – Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz, Bremen, Hamburg und Hessen drängen darauf, die Lage in der Geburtshilfe zu verbessern. Der Bundesrat soll die Bundesregierung unter anderem dazu auffordern, einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Geburtshilfe vorzulegen, schlagen die vier Länder vor. Für die Finanzierung von Hebammen sollten künftig die gleichen Bedingungen gelten wie für Pflegekräfte. So sollten zusätzliche und aufgestockte Stellen für Hebammen künftig vollständig refinanziert werden, heißt es in dem Antrag für die Bundesratssitzung an diesem Freitag.
Die vier Länder wollen zudem „angemessene und transparente Betreuungsschlüssel“ durchsetzen. Darüber hinaus soll die Bundesregierung nach ihren Vorstellungen den Sicherstellungszuschlag für Hebammen „zeitnah“ evaluieren.
In ihrem Antrag weisen sie darauf hin, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Geburtshilfen geschlossen wurden. Fast jedes zweite Krankenhaus mit einer Geburtshilfeabteilung habe Schwierigkeiten, offene Stellen für Hebammen zu besetzen. Zudem gebe es zu wenige Hebammen-Planstellen in den Kreißsälen, um eine „angemessene“ Hebammenbetreuung während der Geburt sicherzustellen. „Eine noch weitergehende Reduzierung der klinischen Geburtshilfen lässt befürchten, dass die flächendeckende Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann“, heißt es in dem Antrag. Dies könne dazu führen, dass die Entfernung zur nächstgelegenen Geburtshilfe zu groß werde. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine maximale Entfernung von 40 Minuten festgelegt.
Quelle: https://www.bibliomedmanager.de/news-des-tages/detailansicht/39257-laender-wollen-geburtshilfe-staerken/


Sichere Gesundheits-IT angestrebt

Berlin: (hib/PK) Die Digitalisierung des Gesundheitswesens soll nach Angaben der Bundesregierung 2021 für alle Versicherten, Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser im GKV-System „erlebbar“ werden. Nach einer Neuaufstellung konzentriere sich die Gesellschaft für Telematik auf die drei Anwendungen elektronische Patientenakte (ePA), elektronisches Rezept und sichere Kommunikation, heißt es in der Antwort (19/13787) der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage (19/13320) der FDP-Fraktion.
Dabei soll der Datenschutz jederzeit gewährleistet sein. So würden bei der Erstellung von Spezifikationen und der Entwicklung von Anwendungen, Komponenten und Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) bereits im Entwurfsstadium der Datenschutz und die Informationssicherheit berücksichtigt.
Bevor die technischen Komponenten und Dienste in der TI genutzt werden dürfen, müssten sie zugelassen werden. Zwingende Voraussetzung dafür sei der Nachweis, dass die Produkte alle Anforderungen an den Datenschutz und die Informationssicherheit erfüllen.
Komponenten und Dienste würden auch im laufenden Betrieb kontinuierlich überwacht. Schließlich solle die Gesellschaft für Telematik anbieterunabhängig potenzielle Schwachstellen und Bedrohungen, die auf die TI wirken könnten, erkennen.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 1227, 05.11.2019


15. APS-Jahrestagung am 14./15. Mai 2020 in Berlin

„Bist Du sicher? Patientensicherheit geht alle an!“

Berlin – Die Jahrestagung des Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) ist die Gelegenheit des Jahres, sich über aktuelle Entwicklungen der Patientensicherheit und des klinischen Risikomanagements auszutauschen. Hier treffen Praktiker auf Praktiker. Im kommenden Jahr wird der inhaltliche Schwerpunkt auf der sicheren Versorgung von Menschen mit besonderem Versorgungsbedarf beziehungsweise besonderen Herausforderungen bezüglich der Patientensicherheit liegen. Nun ruft das APS auf, sich an der inhaltlichen Gestaltung der Jahrestagung am 14./15. Mai 2020 in Berlin mit einem Kurzvortrag zu beteiligen. Der CALL FOR ABSTRACTS läuft bis zum 15. Dezember 2019.
Patientensicherheit ist eine tägliche Herausforderung. Eine noch größere Herausforderung ist die Patientensicherheit, wenn die zu versorgenden Personen besondere Risiken mitbringen! Etwa, wenn sie sich nur eingeschränkt oder gar nicht mitteilen können, weil es sich um Kinder oder Menschen mit Demenz oder anderen kognitiven Einschränkungen handelt. Vor allem, wenn sie zusätzlich kein belastbares soziales Umfeld haben. Wenn Dosierungen von Arzneimitteln bei chronischer Erkrankung berücksichtigt, oder die Funktion von medizintechnischer Ausstattung angepasst werden müssen. Was ist zu tun bei sprachlichen und kulturellen Barrieren? Welche besonderen Bedürfnisse bringen Menschen mit Behinderungen mit und wie muss die Versorgung gestaltet sein, um auch für sie sicher zu sein? Wie kann dabei eine sektorenübergreifende Versorgung ohne Sicherheitsrisiken gelingen? „Sicherheitskultur ist nicht nur im Normalfall wichtig, sondern vor allem dann, wenn besondere Risiken zu bewältigen sind. Deshalb widmet sich unsere Jahrestagung insbesondere Ansätzen, die zur sicheren Versorgung von Patientengruppen mit besonderen Risiken beitragen,” sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS.
Das APS möchte darüber hinaus den internationalen Austausch zur Patientensicherheit fördern. „Wir wollen mit verschiedenen Akteuren weltweit in Kontakt treten und voneinander lernen“, sagt Generalsekretär Marcel Weigand. „Deshalb suchen wir Best-Practice-Beiträge als Beispiele für Deutschland und Berichte von internationalen Kooperationsprojekten zur Patientensicherheit.“ Dabei stellt sich für das Aktionsbündnis auch die Frage: Wie können grenzüberschreitende Anliegen des Welttags für Patientensicherheit genutzt werden?
„Und schließlich ist und bleibt das APS auch weiterhin das Netzwerk für all diejenigen, die sich für Patientensicherheit engagieren“, ergänzt Heike Morris, zweite Vorsitzende des APS. „Wir möchten die Vernetzung unter den verschiedenen Akteuren weiter fördern und darüber hinaus über den Tellerrand blicken.“ In diesem Jahr sind auch Vertreter aus Bereichen wie beispielsweise der Lebensmittelindustrie oder der Fahrzeugtechnik eingeladen, um von ihren Herausforderungen und Lösungsansätzen zu einer adäquaten Sicherheitskultur zu berichten. Beiträge in diesem dritten Themenbereich werden sich von daher mit der Vernetzung und Übertragungsmöglichkeit von weiteren Strategien der Sicherheitskultur beschäftigen.
Das APS ruft Interessierte dazu auf, sich an der inhaltlichen Gestaltung der Jahrestagung am 14./15. Mai 2020 in Berlin mit einem Kurzvortrag zu beteiligen. Der CALL FOR ABSTRACTS, über den sich Interessierte für eine Beteiligung an der Jahrestagung bewerben können, läuft noch bis zum 15. Dezember 2019. Informationen zu Schwerpunktthemen und zur Einreichung von Abstracts gibt es hier: https://www.aps-ev.de/aps-jahrestagung2020/#call
Quelle: APS P R E S S E M I T T E I L U N G, 07.11.2019


Grüne fordern umfassende Pflegereform

Berlin: (hib/PK) Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Reform der Pflegeversicherung mit einer Begrenzung der Kosten. In einem Antrag (19/14827) schlagen die Abgeordneten dazu eine „doppelte Pflegegarantie“ vor.
Demnach soll der Pflege-Eigenanteil, den Pflegebedürftige monatlich tragen, festgeschrieben werden. Für die stationäre Pflege soll der Eigenanteil unterhalb der derzeit durchschnittlich 690 Euro gedeckelt werden. Die Pflegeversicherung soll zum Zweiten alle darüber hinaus gehenden Kosten für eine bedarfsgerechte Versorgung tragen. Eine Eigenverantwortung bestehe weiter bei den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Flankierend dazu sollen die Kosten für die medizinische Behandlungspflege von der Krankenversicherung übernommen werden. Neu eingeführt werden soll zudem ein Steuerzuschuss des Bundes für die Pflegeversicherung, um versicherungsfremde Leistungen zur sozialen Sicherung der pflegenden Angehörigen auszugleichen.
Die Grünen-Abgeordneten fordern in ihrem Antrag weiter die Einführung einer solidarischen Pflege-Bürgerversicherung, bei der alle Bürger einkommensabhängig zum Solidarausgleich beitragen und alle Einkommensarten bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt werden.
Quelle: Heute im Bundestag Nr. 1244, 07.11.2019


Naturheilmittel in der häuslichen Pflege: wie Angehörige sie richtig einsetzen können

Der ZQP-Ratgeber „Naturheilmittel – Praxistipps für den Pflegealltag“ gibt Hinweise zum Einsatz von Naturheilmitteln bei 14 häufigen gesundheitlichen Beschwerden pflegebedürftiger Menschen.
Berlin, 8. November 2019. Um pflegenden Angehörigen praktisches Wissen zum Einsatz klassischer Naturheilmittel bei der Pflege leicht zugänglich zu machen, aber auch über Risiken aufzuklären, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gemeinsam mit der Charité Universitätsmedizin Berlin einen neuen kostenlosen Ratgeber erarbeitet. Denn richtig angewendet können bestimmte Naturheilmittel helfen, gesundheitlichen Problemen vorzubeugen. Zudem fördern manche das Wohlbefinden, einige lindern erkrankungsbedingte Symptome oder tragen zur Heilung bei. Sie können konventionelle Medikamente ergänzen oder teilweise verzichtbar machen.
Dies gilt auch bei Erkältungssymptomen, die gerade für ältere pflegebedürftige Menschen besonders belastend und sogar gefährlich sein können. So kann bei Husten zum Beispiel Thymiantee eingesetzt werden. Durch seine schleimlösende Wirkung wird das Husten erleichtert. Auch selbst hergestellter Zwiebelsaft und warme Brustwickel helfen, den Husten-Schleim zu lösen. Fiebersenkend wirken bei Erkältungen Teemischungen aus Weidenrinde und Mädesüß. Auch mit Wadenwickeln lässt sich die Körpertemperatur in aller Regel etwas senken.
Die Broschüre weist aber auch darauf hin, wie man Naturheilmittel nicht einsetzen sollte – unter anderem, weil sie unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen auslösen können. Wadenwickel dürfen zum Beispiel bei Frieren oder Schüttelfrost, kalten Händen oder Füßen sowie Harnwegsinfekten nicht angewendet werden. Gleiches gilt für Weidenrinde und Mädesüß, wenn eine Allergie auf Salicylate besteht.
„Naturheilmittel können gesundheitsfördernd wirken und die Selbstheilungskräfte unterstützen. Aber die Möglichkeiten sind begrenzt, und ein unangemessener Einsatz kann sogar schaden. Am besten sollte man die Anwendung von Naturheilmitteln bei Pflegebedürftigen daher mit dem Arzt abstimmen. Das ist insbesondere wichtig, damit eine Erkrankung richtig behandelt und Komplikationen wie Wechselwirkungen mit verordneten Medikamenten vermieden werden“, erklärt Daniela Sulmann, Pflegeexpertin am ZQP.
Im ZQP-Ratgeber werden noch viele weitere Anwendungen mit Naturheilmitteln beschrieben. Dazu gehört zum Beispiel, wie Tee aus Anis, Fenchel und Kümmel oder feucht-warme Bauchwickeln gegen Blähungen eingesetzt werden können. Bestimmte ätherische Öle sind bei einigen Formen der Übelkeit und bei Schlaf-Problemen potenziell hilfreich. Nicht immer sind es bei den Anwendungen die natürlichen Wirkstoffe, die den pflegebedürftigen Menschen helfen. Schon die besondere Zuwendung bei einer Maßnahme kann die Stimmung aufhellen und entspannen. Dies ist dann häufig auch für die Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen förderlich.
Alle Informationen in dem Ratgeber sind sorgfältig entsprechend dem aktuellen Wissensstand mit ausgewiesener Fachexpertise erarbeitet worden. Sie ersetzen allerdings keinesfalls ärztlichen oder pflegefachlichen Rat. Schwere Krankheiten und akute lebensbedrohliche Zustände erfordern immer sofortige umfassende medizinische Behandlung.
Das Heft kann kostenlos über die Webseite des ZQP bestellt und als PDF-Datei direkt heruntergeladen werden: www.zqp.de/bestellen.