ADS-Wocheninformation, 21.06.2021

ADS-Wocheninformation, 21.06.2021

Übergabe – Der Podcast für die Pflege

Pflegeupdate – PU002 – Pflegereform


Generalistische Ausbildung muss anerkannt werden

Gesundheitsministerium verpflichtet Gemeinsamen Bundesausschuss

Berlin, 21. Juni 2021 – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) teilt die Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dass es sich bei der Richtlinienänderung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) um einen unzulässigen Eingriff in die Berufsausbildung der Pflegefachpersonen handle.

Der G-BA hatte im Dezember 2020 vor dem Hintergrund der neuen Berufsbezeichnungen und -abschlüsse in der Pflege eine Richtlinienänderung für mehrere Richtlinien – darunter für die kinderonkologische Versorgung – vorgenommen, die generalistisch ausgebildete Pflegefachpersonen für einzelne pädiatrische Arbeitsbereiche ausgeschlossen hätte.

„Das BMG hat in seiner Beanstandung der Richtlinie Kinderonkologie ganz richtig klargestellt, dass die generalistische Pflegeausbildung kompetenzorientiert ausgerichtet ist und dadurch die Absolventinnen und Absolventen eben für alle Settings qualifiziert“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Interessierte Lobbygruppen haben hier mit einem überholten Bild beruflicher Bildung versucht, die Ausbildungsreform teilweise auszuhebeln. Völlig ignoriert wurde die hochschulische Ausbildung, die weder Vertiefungen noch Sonderabschlüsse kennt.“

Der DBfK kritisiert, dass dieses Vorgehen Zweifel an der Kompetenz der generalistisch ausgebildeten Pflegefachpersonen schüre und damit die Auszubildenden verunsichere. Zudem greife es tief in die Planung der Ausbildungsangebote ein. In der neu gestalteten Ausbildung würden sowohl die theoretischen als auch die praktischen Kompetenzen für Menschen aller Altersgruppen und in allen Einsatzfeldern erworben. „Hier hat das BMG dem G-BA deutliche Grenzen aufgezeigt“, so Bienstein. „Es kann nicht sein, dass der G-BA Beschlüsse des Bundestages konterkariert.“ Für die weiteren betroffenen Richtlinien steht die Entscheidung des BMG noch aus.

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


Einladung zum digitalen Pflege-Talk mit dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung Dr. Andreas Westerfellhaus

Im Sommer vor der Bundestagswahl blickt unsere Gesellschaft auf die professionelle Pflege in Rheinland-Pfalz und ganz Deutschland. Da unsere Profession weiterhin vor großen Herausforderungen steht, sucht die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz das Gespräch mit dem Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Dr. h.c. Andreas Westerfellhaus.

Gemeinsam soll über die jüngsten Entwicklungen und die Bedingungen, die gute Pflege braucht, gesprochen werden. Mit Blick auf die Wahl soll die Frage gestellt werden, was geschehen muss, damit sich die Situation der Pflege wirklich verbessert.

Nehmen auch Sie an der digitalen Gesprächsrunde teil. Benutzen Sie dazu diesen Link und schalten sich am Donnerstag, den 24. Juni 2021, von 17:00 bis 19:00 Uhr live zum digitalen Pflege-Talk hinzu. Wir freuen uns auf Sie!

Gerne können Sie auch bereits vorab Fragen an info@pflegekammer-rlp.de senden

Quelle: Mitgliedermailing Pflegekammer Rheinland-Pfalz, 14.06.2021


Corona-Pandemie:

G-BA verlängert erneut Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung und telefonischen ASV-Beratung

Berlin, 17. Juni 2021 – Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 30. September 2021. Auch wenn die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, ist noch immer ein bundesweit relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind daher nach wie vor notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Für weitere 7 Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. Wichtig bleibt: Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Zum vollständigen Text und Download

Quelle: Pressemitteilung G-BA, 17.06.2021


Geschützt, isoliert und einsam?

Heimbewohnende und Pflegepersonal während der Pandemie

Die Corona-Pandemie hat die Schwächen des stationären Pflegesystems in aller Deutlichkeit aufgezeigt, auch wenn diese schon vor der Pandemie bekannt waren. Der Pflege-Report 2021 widmet sich deshalb den Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Pflegebedürftige und Pflegende: Waren die Maßnahmen während der ersten Pandemiewelle angemessen? Konnten sie dazu beitragen, Heimbewohnende ausreichend zu schützen? Welche Lehren ziehen wir aus diesen Erfahrungen für die Zukunft?

Diese Fragen möchten in der digitalen Veranstaltung am 29. Juni 2021, 15.00 – 16.30 Uhr mit Ihnen diskutieren:

  • Prof. Dr. phil. Adelheid Kuhlmey
    Direktorin des Instituts für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Charité Berlin
    und Mitherausgeberin des Pflege-Reports
  • Birgit Pätzmann-Sietas
    Deutscher Pflegerat, Berlin
  • Helmut Wallrafen
    Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
  • Dr. rer. pol. Antje Schwinger
    Leiterin des Forschungsbereichs Pflege im WIdO und Mitherausgeberin des Pflege-Reports

Moderation: Thomas Hommel

Hier geht es am 29. Juni zum Livestream >>

Quelle: WIdO – Newsletter, Einladung 29. Juni 2021, 16.06.2021


Christine Vogler zur neuen Präsidentin des Deutschen Pflegerats gewählt

Vogler: „Bessere Bedingungen für professionell Pflegende brauchen mutige Entscheidungen der Politik und Gesellschaft“

Berlin (16. Juni 2021, Nr. 24/2021) – Der Deutsche Pflegerat hat mit Christine Vogler eine neue Präsidentin. Gewählt wurde sie am heutigen Mittwoch (16. Juni 2021) von der Ratsversammlung des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). Die Amtsperiode beträgt 4 Jahre. Der bisherige Präsident, Franz Wagner, hat sich nicht mehr für die Wahl aufstellen lassen.

DPR-Präsidentin Christine Vogler äußerte sich direkt im Anschluss zu ihrer Wahl:

„Ich freue mich auf mein Amt als Präsidentin des Deutschen Pflegerats und danke meinem Vorgänger, Franz Wagner, der mit seinem Wirken maßgeblich für die Weiterentwicklung der Pflege, ihrer Professionalisierung und des Deutschen Pflegerats beigetragen hat.

Trotz aller politischen Aussagen der durch die Pandemie gesellschaftlich mehr als deutlich gewordenen prekären Situation der Pflegenden, erleben wir keinen grundsätzlichen und mutigen Annäherungswillen der Verantwortlichen an das Pflege- und Gesundheitswesen in Deutschland.

Um aber andere und bessere Bedingungen für professionell Pflegende zu schaffen, braucht es mutige Entscheidungen in Gesellschaft und Politik in vielen Feldern.

Gestärkt werden muss die berufliche Autonomie durch ein Kammerwesen. Die Profession Pflege muss angemessen bezahlt werden. Die Refinanzierung dieser Bezahlung muss gesichert sein, auch auf den Schultern des Staates. Eingeführt werden müssen in allen Versorgungsbereichen Personalbemessungsinstrumente, die zur Entlastung der Profession und einer guten Patientenversorgung beitragen

Die Kompetenz der Gesundheitsberufe muss neu geordnet werden. Die Ausübung bisher den Ärzten vorbehaltenen heilkundlicher Tätigkeiten muss in allen Fällen, in denen die Pflegefachpersonen diese übernehmen können, auch an diese übertragen werden. Hierfür benötigen wir ein neues Verständnis darüber, wie interprofessionell Aufgaben sinnvoll verteilt und übernommen werden können, auch im Sinne eines verbesserten Versorgungsprozesses.

Benötigt und gesichert werden müssen durchgängige Aus-und Weiterbildungsstrukturen, im System von Ausbildung und Hochschulen. Geschaffen werden müssen attraktive Arbeitsbedingungen, die nachhaltig sind und auf die auch langfristig vertraut werden kann.

Jeder dieser einzelnen Punkte birgt Anforderungen in der Entwicklung, Umsetzung und Mitsprache der professionell Pflegenden. Das kann niemand allein. Auch nicht die Politik. Dafür braucht es einen kompetenten, die Vielfalt des beruflichen Feldes widerspiegelnden und vor allem vernetzten Deutschen Pflegerat.

In den nächsten Jahren müssen entscheidende Weichen in der Pflege- und Gesundheitspolitik gestellt werden. Hier muss die Expertise, die Autonomie und das Selbstverständnis der Profession Pflege eine wesentliche Rolle einnehmen. Wenn Politik und Gesellschaft die sich daraus ergebenden Chancen nutzen, dann gehen diese den richtigen Weg.“

Neben der Wahl von Christine Vogler zur Präsidentin des Deutschen Pflegerats wurde heute turnusgemäß das gesamte Präsidium des Deutschen Pflegerats neu besetzt. Von der Ratsversammlung gewählt wurden Irene Maier (Vize-Präsidentin), Annemarie Fajardo (Vize-Präsidentin), Prof. Christel Bienstein (Präsidiumsmitglied), Ulrike Döring (Präsidiumsmitglied), Birgit Pätzmann-Sietas (Präsidiumsmitglied) und Jana Luntz (Präsidiumsmitglied).

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Interoperabilität als Voraussetzung für eine nutzenstiftende digitale Pflege

Berlin (16. Juni 2021, Nr. 25/2021) – Institutionen aus dem Bereich der beruflichen Pflege, der Wissenschaft und Industrie sprechen sich in einem fachlichen Diskussionspapier für die konsequente Umsetzung von Interoperabilität und die Verwendung technischer Standards in der Pflege aus. Sie sehen darin eine zentrale Voraussetzung für eine nutzenstiftende und erfolgreiche Digitalisierung der Pflege.

Der Einsatz digitaler Lösungen in der Pflege verspricht große Mehrwerte: sowohl für die Versorgungsqualität als auch für den Arbeitsalltag der Pflegenden. Damit dies gelingen kann, ist eine möglichst reibungslose system- und sektorenübergreifende Vernetzung erforderlich.

In einem gemeinsamen Diskussionspapier sprechen sich deshalb mehrere Akteure aus den Bereichen Pflege und IT für eine digitale Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgung auf Grundlage konsequenter Interoperabilität aus. Dabei heben Sie vier Aspekte besonders hervor:

 

  • Digitale Pflegedokumente auf alle pflegerelevanten Settings ausrichten

Elektronische Dokumente müssten in allen Pflegesettings nutzbar sein, in denen die darin enthaltenen Informationen von Relevanz sind. Bei der Entwicklung sollte eine Abkehr vom auf bestehende Dokumentationssysteme fokussierten „Schubladendenken“ gewagt und Daten möglichst zielgerichtet zusammengeführt werden.

 

  • Internationale Standards und Terminologien konsequent anwenden

Interoperabilität kann nur unter Verwendung international anerkannter Standards und Terminologien erreicht werden. Dahingehend sollten die bestehenden Anstrengungen des Gesetzgebers fortgeführt und von allen Beteiligten unterstützt werden.

 

  • Reibungslose Integration in den Pflegealltag

Die Herstellung von Interoperabilität und die Einbindung digitaler Pflegedokumente in den Arbeitsalltag sollten für die Pflegenden mit möglichst geringen Reibungsverlusten einhergehen und gleichzeitig spürbare Verbesserungen erwirken. Dafür müssen digitale Lösungen noch stärker als bisher auf praktische Nutzungsszenarien ausgerichtet werden, die gemeinsam mit Pflegenden identifiziert werden.

 

  • Datennutzung für weitere Zwecke ermöglichen

Die Digitalisierung von pflegerelevanten Dokumenten sollte als Grundlage für eine sektorenübergreifende Versorgung genutzt werden. Dafür ist ein einheitliches Set an Pflegedaten erforderlich, das national und international vergleichbar ist.

 

Das Diskussionspapier ist ein gemeinsamer Impuls des Bundesverbands Gesundheits-IT (bvitg), der Bundespflegekammer, des Deutschen Pflegerats (DPR), der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück und der Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein.

 

Gemeinsames Diskussionspapier: Interoperabilität & technische Standards in der Pflege: https://deutscher-pflegerat.de/wp-content/uploads/2021/06/2021-06-16_bvitg_DPR_HSOS_PKSH_BPK_DP-Interoperabilit%C3%A4t-Pflege.pdf

Ansprechpartnerin für den Deutschen Pflegerat: Irene Maier, Vizepräsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


DIVI und DGF erhöhen Druck auf Politik

In der Intensivpflege „drohen existenzielle Probleme“

16.06.2021 / News – Obwohl konkrete Vorschläge zur Stärkung und Zukunft der Intensivpflege in Deutschland auf dem Tisch liegen, bleibt die Politik untätig. So der einhellige Vorwurf der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste (DGF).

Personalmangel verschärft Situation in der Intensivpflege

Dabei sei ein nachhaltiges und v. a. schnelles Handeln notwendig. Andernfalls sei eine durch Personalmangel bedingte Reduktion von Intensivbetten nicht mehr zu verhindern und die Versorgung aller lebensbedrohlich erkrankten Patientinnen und Patienten in den kommenden Jahren deutlich infrage gestellt, verdeutlichten die beiden Fachgesellschaften am Dienstag. In einer gemeinsamen Mitteilung betonten DIVI und DGF:

„Es drohen existenzielle Probleme in der Intensivmedizin, wenn die Intensivpflege nicht maßgeblich unterstützt wird und Zukunftsperspektiven geschaffen werden.“

Bereits im März hatten die Fachgesellschaften einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog vorgelegt. Auch die Pflegepetition des Stern – die erfolgreichste Petition überhaupt – zeigt Lösungsansätze gegen die angespannte Personalsituation in der (Intensiv-)Pflege.

DIVI-Präsident elect Felix Walcher kritisierte:

„Selbst die in wenigen Wochen umsetzbaren Vorschläge, die ein klares Signal an die Pflegenden senden würden, wurden noch nicht konkret umgesetzt.“

DGF-Vorsitzender Lothar Ullrich ergänzte, es sei dringend notwendig, den Pflegenden auf Intensivstationen und in Notaufnahmen jetzt endlich ein Zeichen des politischen Zupackens und Willens zur Änderung der Situation zu senden.

„Die Arbeitsbedingungen in der Intensiv- und Notfallpflege müssen dringend verbessert werden!“

Anliegen der Ärzteschaft, sich für Pflegende einzusetzen

Es sei ein Novum, dass sich teils rein ärztliche Organisationen im Schulterschluss mit einer großen Öffentlichkeit, mit Pflegeverbänden, Patientenschützern und Patientenselbsthilfeorganisationen so stark für die Belange der Pflegenden einsetzten. Dazu Walcher:

„Wir tun dies, weil die Pandemie die bereits seit Jahrzehnten kritische Situation und Perspektive der Intensivpflege in dramatischer Weise verschärft hat.“

Die politisch Verantwortlichen müssten endlich konkrete Maßnahmen umsetzen.

Zum jetzigen Zeitpunkt sei noch nicht erkennbar, dass die Politik weitergehend speziell für die Intensivpflege tätig geworden ist oder dies in Kürze anpacken wird. Das Ignorieren der Situation der Intensivpflegefachpersonen habe potenziell dramatischen Folgen. DIVI und DGF rufen deshalb die Politik „unmissverständlich zum sofortigen Handeln auf“.

Auch andere Verbände unterstützen die Forderungen von DIVI und DGF, darunter die Bundespflegekammer, der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, der Deutsche Pflegerat oder das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/in-der-intensivpflege-drohen-existenzielle-probleme


Corona-Pandemie

Pflegepersonal vor Burnout schützen

14.06.2021 / News – Forschende einer internationalen Metastudie appellieren, Pflegepersonal dringend vor Burnout während der Corona-Pandemie zu schützen. Denn weltweit seien Pflegende aufgrund der Ausnahmesituation in hohem Maß von dieser Krankheit betroffen. Außerdem würden weitere Wellen vorausgesagt. Das erhöhe den Handlungsdruck.

Maßnahmen gegen Burnout

Das Forscherteam empfiehlt mehrere Maßnahmen, um die Auswirkungen der Pandemie auf die psychische Gesundheit des Pflegepersonals abzumildern. Dazu gehören:

  • ein Screening auf psychische Erkrankungen,
  • frühzeitige unterstützende Interventionen für Pflegende mit hohem Risiko,
  • sofortiger Zugang zu psychosozialen Diensten,
  • festgelegte Ruhezeiten,
  • soziale Unterstützung durch Selbsthilfegruppen im Krankenhaus, um das Gefühl der Isolation zu verringern,
  • ausreichende persönliche Schutzausrüstung für alle Krankenschwestern, um Sicherheit zu bieten.

Die Metastudie, über die die Pflegekammer Schleswig-Holstein in der Vorwoche berichtete, hat 16 Studien mit knapp 19.000 Pflegefachpersonen analysiert. Demnach lag die Gesamtprävalenz der emotionalen Erschöpfung bei 34,1 %, der Depersonalisierung bei 12,6 % und des Mangels an persönlicher Erfüllung bei 15,2 %.

Diese Pflegende haben ein höheres Risiko für Burnout

Die Studie wurde im März 2021 im angesehenen Fachmagazin „Journal of Advanced Nursing“veröffentlicht und umfasst publizierte Studien vom 1. Januar 2020 bis 15. November 2020.

Typische Hauptrisikofaktoren, die ein Burnout des Pflegepersonals erhöhen, sind laut Forscherteam:

  • jüngeres Alter,
  • wenig soziale Unterstützung,
  • geringe Bereitschaft von Familie, Kolleginnen und Kollegen, mit dem COVID-19-Ausbruch umzugehen,
  • eine als erhöht wahrgenommene Bedrohung durch COVID-19,
  • längere Arbeitszeit in Quarantänebereichen,
  • Arbeiten in einer Hochrisiko-Umgebung,
  • Beschäftigung in Einrichtungen mit unzureichenden materiellen und personellen Ressourcen,
  • eine erhöhte Arbeitsbelastung,
  • ein geringeres Niveau der spezialisierten Ausbildung bezüglich COVID-19.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegepersonal-vor-burnout-schuetzen


Bundestag beschließt Kompetenzerweiterungen für Pflegefachpersonen

Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten müssen schnell gestartet werden

Berlin (14. Juni 2021, Nr. 23/2021) – Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (11. Juni 2021) das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und damit Regelungen zur Pflege beschlossen.

„Von einer Pflegereform kann man nur bedingt sprechen. Doch an einigen entscheidenden Stellen wurden wichtige Markierungen für eine künftig bessere pflegerische Versorgung gesetzt“, weist Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin hin.

Hierzu gehört die geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen. Im neuen 64d SGB V „wurde endlich die Verpflichtung zur Durchführung von Modellvorhaben in jedem Bundesland zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten aufgenommen und dies auch mit Zeiten hinterlegt. Damit hat der Gesetzgeber aus dem Scheitern der 2012 in Kraft getretenen Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V des G-BA gelernt.

Nur durch ein gutes Zusammenwirken von Ärzten und Pflegefachpersonen ist künftig die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Das müssen die Kassen, die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Ärztekammern endlich wirklich verstehen. Die pflegerische Versorgung braucht interprofessionelle Zusammenarbeit. Alte Gewohnheiten und Berufsdünkel haben ausgedient. Die Pflegefachpersonen sind keine Gegner. Sie sind gut ausgebildet und seit langem zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde bereit.“

Spätestens zum 1. Januar 2023 sollen die Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen mit den Modellvorhaben starten. Zuvor sollen in einem Rahmenvertrag bis zum 31. März 2022 die Einzelheiten festgelegt werden.

„Der Deutsche Pflegerat ruft alle Beteiligten auf, die Fristen nicht auszureizen, sondern sich sofort auf den Weg für eine bessere pflegerische Versorgung im Zusammenspiel aller Professionen zu machen. Es ist richtig, dass die Bundespflegekammer am Entscheidungsprozess zum Rahmenvertrag beteiligt ist.“

Ansprechpartner: Dr. h.c. Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


DBfK wählt neuen Bundesvorstand

Erneut überwältigende Mehrheit für Christel Bienstein als Präsidentin

Berlin, 14. Juni 2021- Am 11. und 12. Juni tagten die Delegierten des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) erstmalig digital. Neben vielen inhaltlichen Diskussionen und Weichenstellungen wurde auch ein neuer Vorstand gewählt.

„Ich nehme die Wahl sehr gerne an“, so die frisch mit großer Mehrheit im Amt bestätigte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein am Samstagmittag in der digitalen Delegiertenversammlung. 56 Delegierte aus den vier Regionalverbänden und Bundesarbeitsgemeinschaften waren an zwei Tagen vor ihren Bildschirmen zusammengekommen, um über die Ausrichtung des Verbands zu diskutieren und einen neuen Vorstand zu wählen. Im letzten Jahr musste die Delegiertenversammlung Pandemie bedingt ausfallen.

Nach intensiven Diskussionen zur Verbandsarbeit standen am Samstagmittag die digitalen Vorstandswahlen auf dem Programm. Die neu gewählten Vorstandsmitglieder sind Elizabeth Tollenaere aus Frankfurt/Main, Katrin Havers aus Vechta und Thomas Peters aus Heiligenhaus.  Stefan Werner aus Böblingen wird sich in einer weiteren Amtszeit im Vorstand engagieren. In der anschließenden konstituierenden Sitzung wurden Katrin Havers und Stefan Werner als Vizepräsidentin beziehungsweise -präsident gewählt.

Neben den von der Delegiertenversammlung gewählten Mitgliedern gehören die vier Vorsitzenden der Regionalverbände dem Vorstand an. Das sind: Dr. Martin Dichter (Nordwest), Swantje Kersten (Nordost), Andrea Kiefer (Südwest) und Sonja Hohmann (Südost).

Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77