ADS-Wocheninformation 15.04.2024

ADS-Wocheninformation 15.04.2024

April-Ausgabe der „PflegePositionen“ des Deutschen Pflegerats erschienen

Die Themen der aktuellen Ausgabe sind:

  • Editorial. Große Chance verpasst? (von Christine Vogler, Präsidentin des DPR)
  • Im Focus. Gemeinsam stolz sein (von Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des DPR)
  • DPR-Präsidentin stellt überarbeitetes Internet-Angebot vor. Die neue Website des Deutschen Pflegerats ist online (DPR)
  • Aufruf zum Aufbau von Pflegekammern. Gemeinsam für dauerhaft starke Pflege (DPR)
  • Social Media. Machen Sie mit! (DPR)
  • Initiative im Bundesrat. Wenn Leiharbeit, dann mit klaren Regeln (DPR)

Zur Info: „PflegePositionen“ – Der offizielle Newsletter des DPR erscheint in Kooperation mit HEILBERUFE – Das Pflegemagazin und liegt der Anlage bei. Online können Sie ihn hier lesen.

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: info@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Politik reagiert uneins auf beschworenen Kollaps der Pflege

Die Reaktionen im politischen Berlin auf das Horrorszenario des DAK-Pflegereports fallen aus, wie von den Studienmacher befürchtet: Einigkeit und entschlossenes Handeln ist nicht in Sicht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach schließt Beitragserhöhungen zur Pflegeversicherung nicht aus. Die FDP ist dagegen und will mehr private Vorsorge. Die CDU fordert eine tiefgreifende Finanzierungsreform, die AFD setzt auf die Angehörigen und die Linken fordern, höhere Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen. Ärzteblatt

Quelle: Care vor9, 15.04.2024


Übergabe

ÜG135 – PPR 2.0 (Arne Evers)

Gewalt gegen Ärzte und Pflegekräfte nimmt zu

Stuttgart – Übergriffe auf Ärzte und Pflegekräfte haben nach Angaben des Landeskriminalamtes in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr zugenommen. 126 Körperverletzungen und tätliche Angriffe in Krankenhäusern seien registriert worden, wie eine… [mehr]

Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 12.04.2024


Viele Pflegekräfte empfinden Job als belastend

Mainz – Hohe Belastung, starker Zeitdruck, reichlich Verwaltungsaufwand und mehr – viele Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz empfinden ihren Arbeitsalltag einer Umfrage zufolge auch nach dem Ende der Coronapandemie als belastend und ziehen einen… [mehr]

Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 12.04.2024


Das empfiehlt der Gesundheitsausschuss zur PPR 2.0

12.04.2024 / News – Für die zuletzt zu scheitern drohende Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) hat sich der Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am Mittwoch auf eine Empfehlung an den Bundesrat einigen können. Die 13-seitige Beschlussempfehlung für die nächste Plenarsitzung am 26. April ist am Freitag veröffentlicht worden.

Anpassungen beim Qualifikationsmix

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt darin, der Verordnung mit Änderungen zuzustimmen. So sei etwa das geplante Inkrafttreten vom 1. Juni auf 1. Juli 2024 zu verschieben, „um den Krankenhäusern mit Blick auf notwendige Personalschulungen sowie Softwareanpassungen eine realistischere Vorbereitungszeit zu gewähren“.

Änderungen seien auch beim Qualifikationsmix nötig. Hier empfiehlt der Beschluss die Quote für Pflegehilfskräfte von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen. Die derzeitige Regelung in der PPBV verhindere, „dass durch einen adäquaten Qualifikationsmix in der Pflege Pflegefachkräfte durch einen ausreichenden Einsatz von beruflich qualifizierten Pflegehilfskräften ausreichend entlastet werden“, heißt es zur Begründung. Die derzeitige Quote für Pflegehilfskräfte von maximal zehn Prozent verschenke dieses Potenzial der Fachkräftesicherung. Da es sich um eine Obergrenze handele, erhielten Krankenhäuser abhängig von der Komplexität der Pflegesituationen in bettenführenden Stationen mit der Änderung eine größere Flexibilität.

Evaluation geplant

Neu hinzugekommen ist ein Punkt zur Evaluierung. Hier soll das Bundesministerium für Gesundheit

  1. die Personalbemessung insbesondere in Hinblick auf einen bedarfsgerechten Qualifikationsmix in der Pflege auf Basis des erhobenen Datenmaterials,
  2. die vorliegenden Regelungen in Hinblick auf bestehende und künftige Regelungen zum Pflegepersonaleinsatz im Krankenhaus mit dem Ziel der Harmonisierung und Entbürokratisierung sowie
  3. die Wirkung und Validität des Instruments auf wissenschaftlicher Grundlage evaluieren.

Um die PPR 2.0 sachgerecht weiterentwickeln zu können, sei eine verbindliche Regelung hinsichtlich der Evaluation der Verordnung nötig. Eine Soll-Vorgabe allein in der Begründung sei dafür nicht ausreichend.

Im Vorfeld der Sitzung in dieser Woche hatten der Deutsche Pflegerat in einem offenen Brief und die Gewerkschaft Verdi abermals an die Zustimmung der Länder zur PPBV appelliert.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/das-empfiehlt-der-gesundheitsausschuss-zur-ppr-20


Evangelische Krankenhäuser bringen Praxisperspektive in die Krankenhausreform ein

Berlin, 12. April 2024-Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach sucht bei der Arbeit an der Krankenhausreform den Austausch mit Praktikerinnen und Praktikern aus dem Krankenhauswesen.

Dazu hat er am 12. April 2024 Verantwortungsträgerinnen und -träger unterschiedlicher Ebenen wie Vorstände, Pflegekräfte, Geschäftsführungen, Angehörige des Personal- bzw. Betriebsrats, Chefärztinnen und Chefärzte sowie ärztliche Direktorinnen und Direktoren ins Bundesministerium für Gesundheit eingeladen. „Wir freuen uns, dass Jessica Llerandi Pulido, Geschäftsführerin des Evangelischen Krankenhauses Mettmann, und Olaf Walter, Geschäftsführer des Evangelischen Klinikums Gelsenkirchen und des Evangelischen Verbunds Augusta Ruhr, die Praxisperspektive der evangelischen Krankenhäuser in diesen Austausch einbringen“ erklärt der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands (DEKV) Christoph Radbruch.

Damit für die Menschen in Deutschland auch in Zukunft eine gute Gesundheitsversorgung selbstverständlich bleibt, müssen die knappen Ressourcen effizient eingesetzt werden. Um dies zu erreichen, ist eine sachgerechte Ausfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung eine zwingende Voraussetzung. Vor diesem Hintergrund haben sich die Diakonie Deutschland und der DEKV mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) positioniert.

Bedarfsgerechte Versorgung braucht die wirtschaftliche Sicherung der stationären Infrastruktur

Nicht beeinflussbare Faktoren wie die Kriege in der Ukraine, in Israel und Gaza, die Inflation und der Rückgang der stationären Fallzahlen seit 2019 haben bei vielen Krankenhäusern in Deutschland zu einer wirtschaftlich angespannten Situation geführt. Damit nimmt das Risiko von Zahlungsunfähigkeit mit jedem Tag bedrohlich zu. Auch evangelische Krankenhäuser haben kurzfristig Schwierigkeiten, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen. Da sie bei drohender Zahlungsunfähigkeit in der Regel keinen Ausgleich von Kirche, Land oder Kommune erhalten, ist für sie eine auskömmliche Regelfinanzierung besonders wichtig. Daher enthält die Stellungnahme unter anderem Maßnahmen zur kurzfristigen Unterstützung, die der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und der Kontinuität der qualifizierten Patientinnen- und Patientenversorgung dienen. Dazu fordert die Stellungnahme unter anderem:

Vollständige Übernahme des Orientierungswertes in die Landesbasisfallwerte

Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder. Die gesetzliche Kappung von 33 % des Orientierungswertes führt dazu, dass die Einnahmen der Krankenhäuser weniger stark steigen als die tatsächlichen Kosten. Auch belasten vielfältige fixe Sachkosten und hohe Tarifsteigerungen die Krankenhäuser. Daher muss der Orientierungswert als Grundlage der tatsächlichen Kostenentwicklung im Krankenhaus nachträglich ohne Abzüge auch für die Jahre 2022 und 2023 und die Folgejahre angewandt werden.

Fixkostendegressionsabschlag letztmalig im Jahr 2024

Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ist im Jahr 2017 mit dem Ziel in Kraft getreten, unnötig hohe Behandlungszahlen aus wirtschaftlichen Gründen in den Krankenhäusern zu verhindern. Er sollte außerdem dazu beitragen, die Mengensteuerung in der Krankenhausfinanzierung zu verbessern und ökonomische Anreize zu verringern. Mit der Coronapandemie sind die stationären Fallzahlen jedoch dauerhaft um über 13 Prozent von 19,4 Millionen im Jahr 2019 auf 16,8 Millionen im Jahr 2022 gesunken. Außerdem besteht durch die regelhafte Unterfinanzierung der Betriebskosten aufgrund der Kappung der Landesbasisfallwerte kein Anreiz zur Mengenausweitung. Der FDA ist daher letztmalig für das Vereinbarungsjahr 2022 anzuwenden und folglich letztmalig im Jahr 2024 zu erheben. Für Leistungen, die ab dem Jahr 2022 vereinbart wurden oder werden, wird der FDA nicht mehr angewandt. Dies kann dazu beitragen, die Budgetverhandlungen auf Ortsebene zu beschleunigen.

Darüber hinaus geht die Stellungnahme auf folgende Themen ein:

  • Sicherung einer flächendeckenden notfallmedizinischen Versorgung
  • Vorhaltefinanzierung
  • Sektorenübergreifende Versorger

Die Stellungnahme kann auf der Website des DEKV (https://dekv.de/positionen-dekv/) heruntergeladen werden.

Quelle: PM DEKV; 12.04.2024


Handreichung zu den Vorbehaltsaufgaben der Pflege

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) gibt gemeinsam mit dem Think Tank Vorbehaltsaufgaben eine Grundlegung und Einordnung zum neuen Vorbehaltsrecht heraus.

Bereits seit 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, in dem auch das neue Vorbehaltsrecht der Pflegeberufe geregelt ist. Festgelegt ist dadurch erstmals, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Dies dient in erster Linie dem Patient:innenschutz und der Sicherung der Pflegequalität. Das Problem ist, dass es noch weithin unbekannt ist und sich kaum jemand daran orientiert. Dies soll sich nun ändern! Ein Autor:innenkollektiv aus Pflegewissenschaftler:innen, Pflegerechtler:innen, die im Think Tank Vorbehaltsaufgaben zusammenarbeiten, und weiteren Expert:innen hat eine umfassende Handreichung zur Grundlegung und Einordnung der Vorbehaltsaufgaben zusammengestellt. Diese wurde jetzt von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) herausgegeben.

Auch nach über vier Jahren nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes, mit dem die Pflegeausbildung reformiert worden ist, scheinen im Zusammenhang mit den Vorbehaltsaufgaben unzählige Fragen nicht geklärt und eine flächendeckende Umsetzung in weiter Ferne. Vor diesem Hintergrund hat das Autor:innenkollektiv, das sowohl aus den Mitgliedern eines im Jahr 2020 ins Leben gerufenen Think Tanks Vorbehaltsaufgaben besteht, zusammen mit weiteren Expert:innen Grundlegungen und Einordnungen zum Vorbehaltsrecht vorgenommen. Professor Dr. Thomas Klie vom Think Tank Vorbehaltsaufgaben erklärt: „Wir haben frühzeitig gesehen, dass die Vorbehaltsaufgaben nicht so umgesetzt werden, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat und beschäftigen uns von Beginn an daher nicht nur mit den berufsrechtlichen Aspekten, sondern auch mit den vielfältigen Aspekten der Verantwortungsübernahme und der weiteren Professionalisierung der Pflege.“

Professorin Dr. Inge Eberl, Vorsitzende der DGP erklärt dazu: „Unsere Veröffentlichung skizziert und problematisiert die unterschiedlichen Implikationen, die die Vorbehaltsaufgaben für die Sektoren und Versorgungsbereiche der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung mit sich bringen. In dieser Breite kann das ein Gesetz allein nicht leisten, da sind Pflegewissenschaft, Pflegerecht und Pflegepraxis gleichermaßen gefordert. All diese Bereiche bilden wir in unserem Autorenkollektiv ab und hoffen, dass die von uns vorgenommene Grundlegung zur weiteren Diskussion einlädt und die so wichtige Professionalisierung der beruflichen Pflege befördert“.

Die Handreichung erscheint just zu einem Zeitpunkt, in dem das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf den Weg gebrachte Pflegekompetenzgesetz Gestalt annimmt. „Die Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben kann mit Blick auf das kommende Pflegekompetenzgesetz, das einen wesentlichen Einfluss auf die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung haben wird, gar nicht groß genug bewertet werden“, betont Klie. Gerade mit Blick auf die angespannte Personalsituation in der Pflege werde es zukünftig besonders darauf ankommen, einen kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen zu ermöglichen und Verantwortlichkeiten neu zu verteilen. Das aktuell in Arbeit befindliche Pflegekompetenzgesetz greife dieses Anliegen in ermutigender Weise auf, so die Autor:innen.

Die Handreichung trägt den Titel „Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung und steht unter https://dg-pflegewissenschaft.de/veroeffentlichungen/publikationen/ kostenlos zum download zur Verfügung. Informationen und Kontakt zum Think Tank Vorbehaltsaufgaben sind unter www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de zu erhalten. Hier gelangen Sie zur Publikation

Quelle: PM DGP, 12.04.2024


Neue Allensbach-Studie zeigt Entwicklung zur beruflichen Situation in der Pflege nach Corona

Mainz, 11.04.2024 – Wie sich das Arbeiten in der Pflege nach Corona verändert hat // Jeder zweite Berufstätige unter 30 Jahren denkt über Ausstieg nach // Hohe intrinsische Motivation weiterhin vorhanden // 74 % der Befragten empfinden Erfüllung in ihrem Beruf // Sorge um Arbeitsplatz steigt beachtlich

„Nach wie vor belastet der hohe Zeitdruck und ein hoher Verwaltungsaufwand die Arbeit in der Pflege“, beurteilt Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, ein Ergebnis der aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach. Bereits zum dritten Mal hat die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Forschungsinstitut die berufliche Situation der Pflegefachpersonen untersucht.

Diese jüngste Studie baut auf den Ergebnissen der Umfragen aus den Jahren 2019 und 2021 auf und beleuchtet verschiedene Aspekte des Pflegeberufs – von der Arbeitsbelastung bis hin zur Work-Life-Balance. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei auch körperlichen und psychischen Belastungsfaktoren.

Dabei wird hinterfragt, ob das Niveau der beruflichen Beanspruchung zum bereits hohen „normalen“ Stand von 2019 zurückgekehrt ist oder ob signifikante Änderungen zu verzeichnen warten. Des Weiteren beleuchtet die Studie, wie sich das Arbeitsumfeld in der Pflege unter anhaltendem Fachkräftemangel entwickelt hat und inwiefern Debatten um bessere Bezahlung und erhöhte Mindestlöhne für Pflegende in den Jahren 2021 und 2023 zu gesteigerter Gehaltszufriedenheit geführt haben.

„Die Studie zeigt eine hohe Belastung der Kolleginnen und Kollegen auch noch nach der Pandemie. Dabei sind die Belastungsfaktoren die gleichen wie vor Corona. Ein Anstieg von Über-stunden und noch immer die als sehr gering empfundene gesellschaftliche Anerkennung tra-gen möglicherweise auch dazu bei, dass 50 % der unter 30-jährigen über einen Ausstieg aus dem Beruf öfter nachdenken“, ergänzt Professorin Brigitte Anderl-Doliwa – Mitglied des Vorstandes.

Aber auch positive Aspekte belegt die Studie ausführlich. So besteht nach wie vor eine hohe intrinsische Motivation bei den Beschäftigten. „Es freut mich, dass 74% der Befragten angeben, dass sie nach wie vor – trotz aller Belastungen – eine Erfüllung in ihrem Beruf finden.“, ergänzt Anderl-Doliwa.

„Trotz eines enormen Fachkräftemangels zeigt die Untersuchung, dass sich gut ein Drittel aller Beschäftigten Sorgen um die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes machen. Die wirtschaftliche Situation der Arbeitgeber, egal ob Krankenhaus oder ambulanter Dienst, ist so angespannt, dass sich die betriebswirtschaftlichen Sorgen auch auf die Mitarbeitenden in der Pflege übertragen“, resümiert Dr. Markus Mai

Allensbach-Studie_Die berufliche Situation von Pflegefachkräften 2023_Ergebnisse

Allensbach-Studie_Die berufliche Situation von Pflegefachkräften 2023_Zusammenfassung

Quelle: PM LPK Rheinland Pfalz, 11.04.2024


Von Pflege-Mythen, Hoffnung und Hilfsbereitschaft

An der Politik lässt der DAK-Pflegereport 2024 kein gutes Haar. Drängende Fragen werden verschleppt, die Branche und die Betroffenen allein gelassen. Doch es ist nicht alles schlecht, sagt Studienleiter Professor Thomas Klie (Foto). Beschäftigte engagieren sich über Maßen und die Bevölkerung zeigt Hilfsbereitschaft. Seine Studie beweise, dass viele Vorurteile über die Pflege einfach falsch seien. Care vor9

Quelle: Care vor9, 11.04.2024


Ertüchtigung des Gesundheitssystems im Kriegsfall

Berlin: (hib/PK) Mit der Ertüchtigung des Gesundheitssystems im Kriegsfall hat sich der Gesundheitsausschuss in einem Fachgespräch befasst. Es ging dabei konkret um den Sanitätsdienst der Bundeswehr. Dazu äußerten sich am Mittwoch verschiedene Experten der Bundeswehr, der Katastrophenforschung und der Krankenhausmedizin.

Generalstabsarzt Norbert Weller verdeutlichte die Herausforderungen einer Patientenversorgung im Kriegsfall, die nicht mit der zivilen Versorgung von Patienten zu vergleichen sei. Im Kriegsfall müsse mit mehreren Hundert Verletzten pro Tag gerechnet werden. In den europäischen Gesundheitssystemen werde den Anforderungen an den möglichen Verteidigungsfall bisher aber wenig Bedeutung beigemessen.

Der Intensivmediziner Christian Karagiannidis von der Universität Witten/Herdecke sagte, die strikte Trennung zwischen dem zivilen und militärischen Sanitätsbereich sei ein Nachteil. Die beiden Sektoren müssten aneinander angenähert werden. So wie die Bundeswehr in der Corona-Pandemie den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) unterstützt habe, müssten die zivilen Krankenhäuser die Bundeswehr unterstützen, egal in welchem Krisenfall. Dazu seien dringend eine gesetzliche Regelung und eine zentrale Koordination nötig.

Martin Voss von der Katastrophenforschungsstelle (KFS) Berlin erläuterte das Ausmaß einer denkbaren Krise und nannte Cyberangriffe, Sabotage, die Unterbrechung von Warenströmen, Angriffe auf die Kritische Infrastruktur sowie die Beeinflussung der gesellschaftlichen Stimmungslage mittels Fehlinformationen. So könne die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens maßgeblich eingeschränkt werden, noch bevor ein Aggressor zu identifizieren sei. Mit Angriffen auf das Gesundheitssystem lasse sich der Durchhaltewillen der Bevölkerung brechen, warnte Voss. Nötig sei unter anderem eine Befähigung der Bevölkerung zum Selbstschutz wie zur Fremdhilfe.

Ute Rippel-Lau von der Organisation der Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) warnte vor den dramatischen Folgen eines Einsatzes von Massenvernichtungswaffen. Die eigentliche Zeitenwende, die das medizinisches Handeln bis heute herausfordere, sei der 6. August 1945 gewesen mit dem Abwurf der Atombombe über Hiroshima. Im geplanten Gesundheitssicherstellungsgesetz solle es regelmäßige Notfallübungen geben. Es bleibe jedoch eine fatale Illusion, man könne die katastrophalen Folgen eines Nuklearwaffeneinsatzes auf diese Weise handhabbar machen.

Quelle: heute im bundestag Nr. 221, 190.04.2024


Delir-Prävention bei älteren pflegebedürftigen Menschen

Ältere pflegebedürftige Menschen sind delir-gefährdet. Die gesundheitlichen Folgen davon können erheblich sein. Der neue Kurz-Ratgeber des ZQP bietet Informationen dazu, was ein Delir ist, welche Anzeichen darauf hindeuten können sowie Tipps zu Vorbeugung und Linderung. Das ZQP-Portal bietet zusätzlich weiterführende Informationen zur Delir-Prävention

Zum Kurz-Ratgeber

Quelle: ZQP NL, 10.04.2024


Deutscher Pflegerat zum DAK-Pflegereport

Report widerlegt gängige Mythen zur Pflege und betont die Bedeutung der Profession Pflege

Berlin (10. April 2024, Nr. 12/2024) – Zu den Ergebnissen des DAK-Pflegereports betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats:  „Die zentrale Herausforderung der kommenden Jahre besteht darin, mit weniger beruflich Pflegenden mehr pflegebedürftige Menschen zu versorgen. Besonders ab dem Jahr 2029, wenn bundesweit mehr beruflich Pflegende in den Ruhestand gehen als neue Absolvent*innen von Pflegeschulen in den Arbeitsmarkt eintreten.

Der Pflegereport liefert hierzu zwar keine endgültigen Antworten, zeigt jedoch, dass Bundesländer, die in die Pflegeausbildung investiert haben, besser dastehen. Zudem spielen attraktive Arbeitsbedingungen, Gesundheitsförderung, Prävention sowie die Stärkung und Durchlässigkeit des Bildungssystems eine wichtige Rolle. Auch die sektorübergreifende und interprofessionelle Zusammenarbeit sowie der kompetenzorientierte Einsatz der Profession Pflege und die Sicherung von Fach- und Pflegeassistenzpersonen vor Ort sind entscheidende Handlungsfelder, um die Herausforderungen in der Pflege zu bewältigen.

Der Report räumt mit verschiedenen Mythen zur Pflege auf, die ein negatives Bild auf den Beruf werfen und der Versorgungssicherheit entgegenstehen. So wurden im Jahr 2020/2021 so viele beruflich Pflegende ausgebildet wie noch nie zuvor, und die Ausbildungszahlen bleiben auch nach Einführung der generalistischen Ausbildung stabil. Der Mythos, dass der Pflegeberuf unattraktiv sei, ist falsch. Beruflich Pflegende sind berufstreu und verweilen nicht nur wenige Jahre in ihrem Beruf. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Pflege bleibt stabil, und es gab keine coronabedingte Flucht aus dem Beruf. Zudem sind beruflich Pflegende sektoren- und ortstreu. Der Mythos, dass Krankenhäuser Fachkräfte dem ambulanten Pflegemarkt durch bessere Bezahlung oder Arbeitsbedingungen entziehen, ist ebenfalls falsch, zeigt der Report auf.

Es ist wichtig, die Mythen über die Pflege zu entkräften und ein realistisches Bild des Berufs zu vermitteln. Die Pflege muss in Deutschland künftig kontinuierlich ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Einzelne Anstrengungen werden nicht ausreichen, um langfristig eine sichere Versorgung zu gewährleisten. Das kommende Pflegekompetenzgesetz wird dabei eine entscheidende Rolle spielen.“ Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)., Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


DAK-Pflegereport:

Baby-Boomer-Effekte verschärfen die Personalnot deutlich

Hamburg, 9. April 2024. Das Ausscheiden der Baby-Boomer-Generation verschärft die Situation der beruflichen Pflege in Deutschland massiv. Neben erheblichen Finanzierungslücken in der Pflegeversicherung bedroht die steigende Personalnot zunehmend die Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das sind Ergebnisse des aktuellen Pflegereports der DAK-Gesundheit, für den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter der Leitung von Professor Thomas Klie vom Institut AGP Sozialforschung die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf das Pflegesystem untersucht haben. Demnach wird die ohnehin dünne Arbeitsmarktreserve von rund 11.750 Fachkräften (2,0 Prozent) in 2025 auf lediglich 5.600 Fachkräfte (0,5 Prozent) bundesweit im Jahr 2030 abschmelzen. Folge: In fünf Jahren erreichen mit Bremen und Bayern die ersten Bundesländer einen Kipppunkt, an dem der Pflegenachwuchs die altersbedingten Berufsaustritte der Baby-Boomer nicht mehr auffangen kann. Laut DAK-Pflegereport müssen in den nächsten zehn Jahren fast in jedem Bundesland 20 Prozent Pflegepersonal ersetzt werden. Die Studie zeigt auch auf, dass die Baby-Boomer nicht nur ein Problem des Pflegesystems sind, sondern auch ein möglicher Teil der Lösung.

„Wir stehen vor einem Kipppunkt: Die soziale Pflegeversicherung droht in wenigen Jahren ihre Funktionsfähigkeit zu verlieren“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm zu den Reportergebnissen. „Wir brauchen eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, um die Pflege mit neuen Versorgungskonzepten zukunftsfähig zu machen.“ Steigende Kosten, immer mehr Pflegebedürftige und beständig abnehmende Personalressourcen strapazierten das System. Verschärft wird die Personalproblematik durch Effekte der Baby-Boomer-Generation: Mit den nahenden Renteneintritten werde die Zahl der Pflege-Fachkräfte signifikant sinken.

Arbeitsmarktreserve schmilzt auf 0,5 Prozent

Laut DAK-Pflegereport schmilzt bundesweit die Arbeitsmarktreserve in der beruflichen Pflege bis 2030 auf 0,5 Prozent ab. Für 2025 liegt die Prognose bei 9.664 Renteneintritten, denen 36.004 Berufseinsteiger gegenüberstehen – das entspricht einer Arbeitsmarktreserve von 2,0 Prozent. Diese bereits äußerst dünne Personaldecke halbiert sich 2027 auf 1,0 Prozent: Statt einer Reserve von 26.340 Pflegekräften stehen dann rechnerisch lediglich 11.752 Arbeitskräfte zur Verfügung. 2030 geht die Reserve noch einmal um die Hälfte auf 5.619 Kräfte zurück, was 0,5 Prozent entspricht. „Wir haben trotz guter Ausbildungszahlen keinen Puffer gegen die berufsdemografischen Dynamiken in der Pflege“, sagt Pflegeexperte und Studienleiter Prof. Thomas Klie. „Ein Ausbau der Personalkapazitäten in der Pflege wird demografiebedingt nicht gelingen. Mithilfe von Wiedereinsteigerprogrammen, Zuwanderung und Qualifizierungsstrategien lassen sie sich bestenfalls stabil halten.“

21,9 Prozent der Pflegekräfte müssen ersetzt werden

2023 gab es über 1.140.300 professionell Pflegende in Deutschland. Mehr als 249.500 von ihnen erreichen in den nächsten zehn Jahren das Renteneintrittsalter, das sind 21,9 Prozent. In jedem Bundesland müssen dann um die 20 Prozent des Personals ersetzt werden – der Bedarf variiert zwischen 19,7 Prozent in Sachsen und 26,5 Prozent in Bremen. Dieser Ersatzbedarf beschreibt dabei ausschließlich, wie groß die Lücke netto ist. Der tatsächliche Bedarf dürfte vor dem Hintergrund einer kontinuierlich wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen noch weitaus größer sein. „Wir schätzen, dass in den nächsten 25 Jahren rund 2,3 Millionen Menschen mehr als heute auf pflegerische Unterstützung angewiesen sein werden“, sagt Studienleiter Prof. Dr. Thomas Klie.

Pflege in den ersten Bundesländern auf der Kippe

Gleichzeitig spitzt sich das Missverhältnis von Pflegekräften, die altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden, und nachrückenden Pflegeschulabsolventinnen und -absolventen bundesweit in den nächsten Jahren dramatisch zu. In einzelnen Bundesländern werden noch in diesem Jahrzehnt Kipppunkte erreicht, an denen deutlich mehr Pflegende in den Ruhestand gehen als Nachwuchskräfte in den Beruf einsteigen. In Bremen und Bayern wird dies Berechnungen des Forschungsinstituts AGP Sozialforschung zufolge bereits in 2029 der Fall sein. Prof. Dr. Thomas Klie: „Aufgrund des sehr lokal geprägten Arbeitsmarktes variieren die Kipppunkte stark auf der Landkreis- und städtischen Ebene innerhalb der Bundesländer.“ Selbst in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Thüringen, die rechnerisch weiterhin über eine Reserve verfügen, sei der Arbeitsmarkt praktisch leergefegt.

Starke gesundheitliche Belastungen

Hinzukommt eine überdurchschnittlich große gesundheitliche Belastung des Pflegepersonals. Vor allem Erkrankungen des Bewegungsapparates und psychische Belastungen sind ursächlich für durchschnittlich über 50 Fehltage von Beschäftigten in der Altenpflege in der Altersgruppe ab 58 Jahren. Zum Vergleich: In anderen Berufsgruppen in dieser Alterssparte sind es rund 30 Fehltage (2022). „Die Personalsituation in der Pflege ist alarmierend und wird durch die Renteneintritte der Baby-Boomer vor weitere große Herausforderungen gestellt. Die Zahl der Fachkräfte sinkt rapide und hat schon jetzt regionale Engpässe zur Folge. Mittelfristig wird dieser Mangel so gravierend, dass unser Pflegesystem an seine Belastungsgrenze kommt“, sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit.

Pflegefinanzierung ebenfalls vor dem Kipppunkt

Steigende Kosten belasten das Pflegesystem zusätzlich: Bereits für das vierte Quartal 2024 zeichnen sich laut Berechnungen im DAK-Pflegereport deutliche Finanzierungslücken ab, die voraussichtlich Beitragssatzerhöhungen noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr erforderlich machen. Der Report zeigt auf, dass diese Problematik in der Bevölkerung erkannt wird. Höhere Beitragssätze akzeptieren würden aber laut einer repräsentativen Umfrage vom Institut für Demoskopie Allensbach im Rahmen des DAK-Pflegereports nur 41 Prozent der Deutschen. „Das von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im vergangenen Jahr abgegebene Versprechen einer zumindest kurzfristigen Stabilisierung der Pflegefinanzen bis zum Ende der laufenden Wahlperiode ist wohl nicht mehr zu halten“, fürchtet Storm. Er fordert ein Konzept, das den wachsenden Finanzbedarf aufgrund steigender Kosten in der pflegerischen Versorgung langfristig absichert. Dies sei essenziell, um das Pflegesystem zukunftsfähig zu machen.

Baby-Boomer: Problem und Lösung zugleich

Neben Finanzierungskonzepten und einer Investition in Assistenzberufe   werden auch neue Versorgungsformen notwendig sein: „Die Baby-Boomer sind in der Pflegediskussion das Problem und die Lösung zugleich“, sagt Professor Thomas Klie. Es werde neue Formen gegenseitiger Unterstützung brauchen, um eine solidarische Pflege und Sorge vor Ort sicherzustellen. „Wir als immer älter werdende Gesellschaft benötigen Modelle ,geteilter Verantwortung‘, die intelligente Verschränkungen von professioneller Pflege, informeller Sorge und zivilgesellschaftlicher Initiative ermöglichen – wie etwa in ambulant betreuten Wohngemeinschaften praktiziert“, so Klie. Erforderlich seien bürokratische Abrüstung, sektoren- und professionsübergreifende Kooperations- und Versorgungsformen sowie Planung auf kommunaler Ebene. „Eine Mixtur aus nachberuflicher Erwerbstätigkeit und bürgerschaftlichem Engagement könnte vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Pflegesituation leisten.“ Die Bereitschaft dafür ist vorhanden: Laut Allensbach-Befragung sind mehr als 50 Prozent der über 40-Jährigen bereit, Nachbarn, Freunde und Bekannte bei Pflegebedürftigkeit regelmäßig im Alltag zu unterstützen. Zudem brauche es ein flächendeckendes Angebot von Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Unterstützungsformen, um pflegende Angehörige zu stärken.

Stärkung der Kompetenzen notwendig

Potenzial zur Stabilisierung des Pflegesystems liegt laut Versorgungsforschungs-Experte Klie auch in der gezielten Ausweitung der Handlungskompetenzen des Pflegepersonals: „Wir können es uns nicht leisten, unsere Fachkräfte weiter mit fachfremden Aufgaben zu beschäftigen und bürokratisch zu kontrollieren wie bisher. Wir sind in der Lage, mit weniger, aber kompetenzorientiert eigensetzten Fachkräften effizientere Versorgungssettings zu schaffen und Prävention zu fördern. Dafür müssen die beruflich Pflegenden in ihrer Eigenständigkeit gestärkt werden. Ohne sie werden wir die gesundheitliche Versorgung in Deutschland nicht meistern.“ (…)

Quelle: https://www.dak.de/presse/bundesthemen/politik-unternehmensnachrichten/dak-pflegereport-baby-boomer-effekte-verschaerfen-die-personalnot-deutlich_64752


Expertenstandards in der Pflege: Ein Überblick

Im Gesundheitswesen nehmen Expertenstandards eine Schlüsselrolle ein, um eine hochwertige Patient:innenversorgung sicherzustellen. In der Pflege sind diese Standards von besonderer Bedeutung, da sie direkt die Qualität der Betreuung und die Sicherheit der Patient:innen beeinflussen. Dieser Artikel erläutert, was Expertenstandards in der Pflege sind, wie sie entwickelt werden und warum sie unerlässlich sind.

In diesem Video haben wir alle wesentlichen Aspekte der Expertenstandards für dich zusammengefasst: https://www.youtube.com/watch?v=-bR9ag_lzN4

Quelle: PM Übergabe 09.04.2024


Offener Brief des Deutschen Pflegerats:

Appell zur Zustimmung der Länder zur Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV)

Berlin (09. April 2024, Nr. 11/2024) – Der Deutsche Pflegerat hat in einem offenen Brief einen dringenden Appell an die zuständigen Ministerinnen und Minister aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich der Länder gerichtet, der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) im Bundesrat zuzustimmen.

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung und damit die Implementierung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) ist für die Profession Pflege unabdingbar. Sie setzt für unsere Berufsgruppe ein enorm positives Zeichen – für bessere Arbeitsbedingungen im Krankenhausbereich, für mehr Kolleginnen und Kollegen und damit auch für eine Sicherung der Versorgung unserer Bevölkerung.

Es ist daher von größter Wichtigkeit, dass die Länder sich für die zeitnahe Zustimmung zur PPBV im vorliegenden Entwurf im Bundesrat einsetzen. Diese Zustimmung sichert die Qualität und die Zukunft der Pflege in unserem Land. Jetzt und nachhaltig!“

In dem offenen Brief, der kurz vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates am 10. April 2024 versandt wurde, geht der Deutsche Pflegerat auf fünf Punkte ein, die verdeutlichen, warum die Zustimmung zur PPBV und ihre Umsetzung von großer Bedeutung für die Qualität und Zukunft der Pflege in Deutschland sind.

  1. Der erste Punkt betrifft die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Die PPBV setzt bundesweit das wichtigste Signal für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Personalsituation in der Pflege im Krankenhausbereich. Dadurch wird die Versorgung der Bevölkerung gesichert.
  2. Der zweite Punkt widerlegt Bürokratiebedenken. Die PPBV wird oft mit bürokratischem Aufwand in Verbindung gebracht. Der Deutsche Pflegerat betont jedoch, dass diese Bedenken unbegründet sind und nicht als Argument gegen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen verwendet werden dürfen.
  3. Der dritte Punkt betrifft die Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung. Durch die PPBV wird eine bedarfsorientierte Personalausstattung in der Krankenhauspflege ermöglicht. Dadurch kann eine bessere Versorgung der Patienten gewährleistet werden.
  4. Der vierte Punkt betrifft die Erfüllung von Vereinbarungen. Die PPBV ist Teil von Vereinbarungen, die bereits getroffen wurden. Es ist daher wichtig, dass die Länder ihre Zustimmung zur PPBV geben, um diese Vereinbarungen umzusetzen.
  5. Der fünfte Punkt betrifft das nachhaltige Gesundheitssystem und die Berufsentwicklung. Die PPBV trägt zur Sicherung der Zukunft der Pflege bei und ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigen Gesundheitssystems.

Das Schreiben an die Ministerinnen und Minister der Länder aus dem Sozial- und Gesundheitsbereich liegt der Anlage bei (Schreiben an Frau Ministerin Judith Gerlach, Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention). Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Wichtige Termine:

Gesundheitskongress des Westen: „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance“

17.-18.04.2024, Köln; Weitere Infos zum Kongress bekommen Sie laufend auf: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de


Gewalt gegen erwachsene Schutzbefohlene

24.04.2024 | 16:00 – 20:00 Uhr | Münster, ZUR ANMELDUNG


Identität in der Pflege – Geschlechter- und gendergerechte Versorgung

April 2024, 16:00 Uhr  Infos und Anmeldung unter: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/austauschen/praxisdialoge/identitaet-in-der-pflege-geschlechter-und-gendergerechte-versorgung-1


PFLEGE PLUS 2024: Plattform für Updates aus der Branche

14. bis 16. Mai 2024 Messe Stuttgart, Infos unter: https://www.messe-stuttgart.de/pflege/?utm_source=Newsletter&utm_medium=text&utm_campaign=PflegePlus_2024&utm_content=Pflege-Newsletter


Symposiums „Kulturelle Vielfalt bei der Arbeit – Sichere und gesunde Integration von Fachkräften“

27.-29.05.24 , Dresden; Veranstaltungswebseite / Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an: registration@issa-cultural-diversity.com


Zukunft der Pflege Bildung

08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn; Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/