ADS-Wocheninformation 08.04.2024

ADS-Wocheninformation 08.04.2024

Expertenstandard Kontinenzförderung verfügbar

Der aktualisierte Expertenstandard „Kontinenzförderung in der Pflege, Aktualisierung 2024“ ist ab sofort verfügbar.
Der Expertenstandard befasst sich neben der Harnkontinenz erstmals auch mit der Stuhlkontinenz. Ein Auszug steht auf der DNQP-Website zum Download zur Verfügung.
Die vollständige Veröffentlichung kann direkt über ein Online-Bestellformular angefordert werden. Weitere Bestellinformationen finden Sie hier.

Quelle: DNQP-Newsletter 08. April 2024


Übergabe – Pflegeupdate

PU71 – Eklat: Pflegekammer Baden-Württemberg / VAPiK-Studie

Und was es sonst so Neues gibt…


Bundeskanzleramt beruft ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“

Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute die Mitglieder des neuen ExpertInnenrats „Gesundheit und Resilienz“ im Bundeskanzleramt zur konstituierenden Sitzung begrüßt.

Der neue ExpertInnenrat ist das Nachfolgegremium des Corona-ExpertInnenrats, der im April 2023 zum letzten Mal tagte. Als es darum ging, komplexe politische Entscheidungen in kürzester Zeit zu treffen, gaben die Expertinnen und Experten fundierte Empfehlungen ab.
Bundeskanzler Olaf Scholz: „Um künftigen Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen zu können, brauchen wir einen breit aufgestellten ExpertInnenrat. Denn eine Lehre aus der Pandemie ist, dass wir unser Gesundheitswesen widerstandsfähiger und robuster aufstellen – auch im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels und der demographischen Entwicklung. Ich danke allen Mitgliedern für ihre Bereitschaft, an dieser Zukunftsaufgabe mitzuwirken.“
Der ExpertInnenrat „Gesundheit und Resilienz“ wird sich auf wissenschaftlicher Basis mit der Frage beschäftigten, wie Gesundheitswesen und Gesellschaft künftigen Gesundheitskrisen bestmöglich begegnen können. Bei aktuellen Fragestellungen zur öffentlichen Gesundheit kann der ExpertInnenrat die Bundesregierung „ad hoc“ beraten.
Dem Gremium gehören Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen an, u.a. Public Health, Epidemiologie, Ethik, Medizin, Modellierung, Pflegewissenschaft, Psychologie, Sozialwissenschaften und Virologie. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und unabhängig. Den Vorsitz übernimmt Professor Heyo Kroemer, Vorstandsvorsitzender der Charité. Co-Vorsitzende ist Professorin Susanne Moebus von der Universitätsmedizin Essen.
In der ersten Sitzung legen die Mitglieder gemeinsam Schwerpunktthemen fest, die das Gremium arbeitsteilig in Arbeitsgruppen verfolgt. Daraus entstehen Stellungnahmen, die in regelmäßigen Abständen veröffentlicht werden sollen. Daneben sollen die Protokolle der Plenarsitzungen im Nachgang veröffentlicht werden. (…)

Pressemitteilung 61, Montag, 18. März 2024, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressemitteilungen/bundeskanzleramt-beruft-expertinnenrat-gesundheit-und-resilienz–2265936


Pflegeprofessor hält stambulantes Konzept für schädlich

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorgeschlagene neue „stambulante“ Versorgungsform, eine Mischung von stationär und ambulant, findet nicht nur Zuspruch. Der bekannte Pflegeforscher Heinz Rothgang (Foto) findet die Idee „gut gemeint, aber im Ergebnis schädlich und sogar gefährlich.“ Besser sei es, die Unterscheidung zwischen stationärer und ambulanter Pflege ganz aufzuheben. Care vor9

Quelle: Care vor9, 04.04.2024


Pflegekräfte anwerben „neue Form des Kolonialismus“

Die Anwerbung internationaler Pflegekräfte hat eine Kehrseite. Reiche Länder würden die Ausbildung an arme Länder outsourcen, ohne dafür zu bezahlen, so der Vorwurf. Howard Catton, CEO des International Council of Nurses (ICN), nannte das Recruiting jüngst auf einer Fachtagung in Ruanda sogar „eine neue Form von Kolonialismus“. Die wohlhabenden Länder sollten selbst in die Ausbildung von Pflegefachpersonal investieren. Care vor9

Quelle: Care vor9, 03.04.2024


Eckpunkte für ein Pflegekompetenzgesetz

„Wir haben einen komplexen Weg vor uns“

Warum der Entwurf für ein Pflegekompetenzgesetz ein enormer Fortschritt für die Pflege ist und was nun ausformuliert werden muss. Lesen

Quelle: NL BibbliomedPflege, 02.04.2024


Innovationsfonds-Projekt etabliert

Viele Krankenhäuser setzen auf Software für laienverständliche Patientenbriefe bei der Entlassung

Berlin, 2. April 2024 – Ein erfolgreiches Projekt, das mit Geldern aus dem Innovationsfonds gefördert wurde, setzt sich in der Praxis durch: Vor zwei Jahren hatte der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) das Projekt PASTA (Patientenbriefe nach stationären Aufenthalten) positiv bewertet und sich für eine Überführung in die Regelversorgung ausgesprochen. Das Projekt hatte eine Software erprobt, mit deren Hilfe laienverständliche Patientenbriefe bei der Entlassung aus dem Krankenhaus verfasst werden können. Und nun sind die Projektergebnisse in der Versorgung angekommen: Ende März 2024 hat die Firma Dedalus bekanntgegeben, dass jene Kliniken, die das Krankenhausinformationssystem des Healthcare-Unternehmens nutzen, auch auf die Software für laienverständliche Patientenbriefe zurückgreifen können. Nach Branchenangaben wären das ca. 25 Prozent der Krankenhäuser, bei denen der zusätzliche laienverständliche Brief bei der Krankenhausentlassung nun automatisch zur Versorgung dazugehört.

Zum vollständigen Text der Pressemitteilung

Quelle: PM G-BA-Infodienst, 02.04.2024


Studie sieht Sozialstaat in Deutschland vor dem Kollaps

Pflegenotstand, Kita-Krise, Krankenhaussterben – der Sozialstaat in Deutschland steht auf der Kippe. Das ist eine Gesellschafts- und eine Beschäftigungskrise. Denn im sozialen Sektor arbeiten rund drei Millionen Menschen, fast viermal so viele wie in der Autoindustrie. Was passiert, und was in Politik und Gesellschaft passieren müsste, um den Kollaps zu verhindern, beschreibt DRK-Manager Joß Steinke (Foto) und zwei Co-Autoren in einem neuen Buch. Care vor9

Quelle: Care vor9, 02.04.2024


Gabriele Meyer in neu gegründeten Expert*innenrat „Gesundheit und Resilienz“ berufen

02.04.2024 – Professorin Gabriele Meyer, Mitglied des Vorstandes der DGP, wurde in den neu gegründeten Expert*innenrat „Gesundheit und Resilienz“ des Bundeskanzleramts berufen. Dem Gremium, das die Nachfolge des Corona-Expert*innenrats antritt, gehören 23 Mitglieder…

Quelle/ Mehr lesen unter: https://dg-pflegewissenschaft.de/news-3/


Gesetzliche Neuregelungen – Was ändert sich im April 2024?

Gesundheit

Konsum von Cannabis für Erwachsene legal

Für Erwachsene ist der Cannabiskonsum jetzt legal. Warum die Bundesregierung das Gesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden sollen – ein Überblick. Weitere Informationen zu Cannabis [https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/cannabis-legalisierung-2213640]

Neues Organspende-Register online

Das neue Organspende-Register speichert die Entscheidung für oder gegen eine Spende in einem zentralen Online-Verzeichnis. Die Entscheidung zur Organspende ist damit rechtlich verbindlich dokumentiert. Organspendeausweis und Patientenverfügung bleiben erhalten. Weitere Informationen zur Organspende [https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-organspende-2194126]

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 01.04.2024


Übergabe

ÜG134 – Diversität in der Pflege (Cornelia Sciborski & Tom Dörr)

Vier-Tage-Woche und Co.:

Warum es einen Kulturwandel in der Pflege braucht

Qualifizierte Pflegefachpersonen sind hart umkämpft – auch international. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, braucht es einen Kulturwandel auf dem Arbeitsmarkt, findet der Vorstandsvorsitzende… MEHR

Quelle: NL Altenpflege, 28.03.2024


Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

„Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellen Unterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern“, fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten.

Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen.

Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei.

Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden.

Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Sorgearbeit fair teilen, Berlin, 28. März 2024


Jetzt wird es ernst mit Lauterbachs Krankenhausreform

In unserem Podcast hören Sie die wichtigsten Aussagen von Gesundheitsminister Karl Lauterbach auf dem DRG|FORUM sowie das vollständige Interview mit Chefredakteur Florian Albert nach seiner Rede. weiterlesen

Quelle: NL BibliomedManager, 28.03.2024


Mehr neue Auszubildende in der Pflege

Wiesbaden – Im vergangenen Jahr haben rund 1.800 Menschen mehr als im Jahr 2022 einen Ausbildungsvertrag in der Pflege abgeschlossen. Das sei nach – allerdings vorläufigen – Zahlen eine Steigerung um drei Prozent, berichtete das Statistische… [mehr]

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 27.03.2024


Deutscher Pflegerat: Kostenfreie Lernplattform zur Digitalisierung

Der Deutsche Pflegerat e.V. hat in Kooperation mit der eHealth.Business GmbH eine kostenfreie Lernplattform initiiert, die sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege richtet. Das Angebot umfasst 17 Lernreisen zur Digitalisierungskompetenz mit insgesamt 200 Lerneinheiten. Jede Lernreise besteht aus mehreren Einheiten, welche als Audios, Videos oder eBooks umgesetzt wurden. DPR-Präsidentin Christine Vogler: „Wir bieten der Pflegeprofession eine einzigartige Möglichkeit, sich in den Bereichen Digitalisierung in der Pflege weiterzubilden. Damit die Digitalisierung ihre positiven Auswirkungen entfalten kann, müssen die Menschen in der Praxis über die erforderlichen Kompetenzen verfügen. Das ist die entscheidende Botschaft, mit der wir auch die Digitalisierungsziele der Bundesregierung in der Pflege unterstützen.“

Mehr erfahren unter: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/kostenfreie-lernplattform-zur-digitalisierung?mtm_campaign=newsletter&mtm_kwd=lernplattformdpr

Quelle: PM Pflegenetzwerk Deutschland, 25.03.2024


„Fehler sind hier erlaubt“: Interprofessionelle Trainings für angehende Pflegefachpersonen und Medizinstudierende

22.03.2024 – Welche Aufgaben hat welche Berufsgruppe? Wie schafft man es, auf Augenhöhe zu kommunizieren? Die Bedeutung der interprofessionellen Zusammenarbeit in den Pflege- und Gesundheitsberufen wird immer deutlicher. Im „Simulationskrankenhaus“…

Weiterlesen unter: https://www.ukm.de/aktuelles/fehler-sind-hier-erlaubt-interprofessionelle-trainings-fuer-angehende-pflegefachpersonen-und-medizinstudierende

Quelle: PM UKM, 22.03.2024


1042. Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024

Bundesrat billigt Krankenhaustransparenzgesetz

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22. März 2024 entschieden, gegen das Krankenhaustransparenzgesetz keinen Einspruch einzulegen. Das Gesetz war vom Bundestag am 19. Oktober 2023 beschlossen worden. Der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 den Vermittlungsausschuss angerufen. Dieser hatte empfohlen, das Gesetz ohne Änderungen zu bestätigen.

Einführung von Transparenzverzeichnissen

Das Krankenhaustransparenzgesetz zielt im Kern auf die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, durch das die Bevölkerung über die Qualität von Krankenhäusern und verfügbare Leistungen informiert werden soll. Patienten sollen so in die Lage versetzt werden, selbstbestimmte und qualitätsorientierte Auswahlentscheidungen für die gewünschte Behandlung zu treffen.

Das Gesetz kann nun nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

Bundesrat fordert umfassende und verständliche Informationen

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, in der praktischen Umsetzung oder bei der nächsten Novellierung des Gesetzes dafür zu sorgen, dass das Transparenzverzeichnis tatsächlich alle Kriterien und Informationen enthält, die für Patienten und Angehörige wesentlich sind und dass diese in einer für Laien verständlichen und zugänglichen Weise aufbereitet sind. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Plenarsitzung des Bundesrates am 22.03.2024


Lauterbach will „stambulante“ Pflege gesetzlich verankern

„Wir werden das Pflegekompetenzgesetz noch vor der Sommerpause vorlegen“, verspricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (Foto). Examinierte Pflegekräfte werden dann Aufgaben übernehmen können, die bislang Ärzten vorbehalten sind. Und Lauterbach will das Gesetz ergänzen: Die stationäre und ambulante Pflege soll gesetzlich um eine dritte Art der Versorgung, die sogenannte „stambulante“ Pflege, ergänzt werden. Care vor9

Quelle: PM Care vor9, 22.03.2024


Pflege macht Schule: Berliner Krankenhausgesellschaft setzt auf Ausbildungsbotschafter

Berlin, 21. März 2024. – Erstmalig bildet die Berliner Krankenhausgesellschaft 9 Auszubildende in der Pflege als Ausbildungsbotschafter weiter. Das Konzept ist einmalig in Berlin und Teil der BKG-Kampagne #PflegeJetztBerlin. Die Azubis sollen mehr Jugendliche authentisch für den Pflegeberuf begeistern, neugierig auf die Ausbildung machen und einen Dialog auf Augenhöhe ermöglichen.

Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft: „Mit unseren Ausbildungsbotschaftern macht Pflege Schule! Ein Job, der nie langweilig wird, eine sinnstiftende Tätigkeit mit viel Verantwortung, eine Arbeit mit sicherer Perspektive – das sind nur drei der vielen Argumente für junge Menschen, um Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu werden. Pflege-Azubis aus unseren Trägereinrichtungen sind nah dran an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler und können die Vielfältigkeit des Berufs bestens vermitteln und niedrigschwellig erklären. Damit bekommt die Pflege den Platz an den Berufsorientierungstagen, der ihr zusteht. 2023 blieben in Berlin mehr als 1000 der vorab als Bedarf gemeldeten Ausbildungsplätze unbesetzt. Die Nachfrage zu steigern ist unabdingbar für die Fachkräftesicherung und wichtiger Teil unserer Kampagne #PflegeJetztBerlin.“

Ausbildungsbotschafter in der Pflege sind „Role Models“ und sprechen die Sprache der Schülerinnen und Schüler. Ihre Einsatzgebiete sind zukünftig Projektwochen oder Berufsorientierungstage für Schülerinnen und Schüler ab der neunten Klasse. Dort ist der Pflegeberuf noch deutlich unterrepräsentiert, obwohl das Interesse bei Lehrkräften und Schülerschaft groß ist. Die Pflege in den Blick der Jugendlichen zu rücken, ist wichtig, denn Berlin fehlt Pflegepersonal. Allein für die Metropolregion sieht eine von der BKG in Auftrag gegebene Studie einen Bedarf an zusätzlichen 10.000 Pflegekräften bis 2030. Die Ausbildungsbotschafter, selbst Azubis im zweiten oder dritten Lehrjahr, stehen den Schülern Rede und Antwort und erzählen hautnah aus ihrem Arbeitsalltag. Ausbildungsbotschafter gehen auf ein Konzept der IHK zurück und wurden bis dato nur in kaufmännischen Berufen eingesetzt.

Während des Schulungstags bekommen die Ausbildungsbotschafter praktische Leitfäden an die Hand wie Möglichkeiten der Präsentation, Moderationstechniken und Konzeptgestaltung. Azubis der Caritas-Kliniken, der DRK-Kliniken, der Charité Universitätsmedizin, der Parkklinik Weißensee und des BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin sind bereit für ihren ersten Einsatz in Schulen für mehr Nachwuchs in der Pflege. Die BKG wird die Schulen proaktiv ansprechen und das Konzept der Ausbildungsbotschafter bekannt machen. Die Schulen können fortan Ausbildungsbotschafter bei der BKG anfragen. Ziel der BKG ist es, das Schulungskonzept weiterzuentwickeln und die Role Models für die Pflege nachhaltig an den Berufsorientierungstagen der Schulen implementieren. Geleitet wird das Projekt „Ausbildungsbotschafter“ von Juliane Ghadjar, Kampagnenkoordinatorin #PflegeJetztBerlin und selbst ausgebildete Intensivpflegefachfrau.

Über die Kampagne #PflegeJetztBerlin

Die Kampagne #PflegeJetztBerlin der BKG zielt darauf ab, die Pflege auf regionaler Ebene zu stärken. Die Kampagne zeigt die Bedeutung und Vielfalt von Pflege in Berlin und entwickelt Maßnahmen zur Erhöhung der Ausbildungszahlen und zur Wiedergewinnung der „stillen Reserve“. Ein wichtiger Bestandteil sind dabei die „guten Beispiele“ aus den Einrichtungen, die das Engagement für eine qualitativ hochwertige Pflege verdeutlichen.

Quelle: PM Berliner Krankenhausgesellschaft, 21.03.2024


Handreichung zu den Vorbehaltsaufgaben der Pflege veröffentlicht

21.3.2024 – Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) gibt gemeinsam mit dem Think Tank Vorbehaltsaufgaben eine Grundlegung und Einordnung zum neuen Vorbehaltsrecht heraus.

Bereits seit 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, in dem auch das neue Vorbehaltsrecht der Pflegeberufe geregelt ist. Festgelegt ist dadurch erstmals, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Dies dient in erster Linie dem Patient:innenschutz und der Sicherung der Pflegequalität. Das Problem ist, dass es noch weithin unbekannt ist und sich kaum jemand daran hält. Dies soll sich nun ändern! Ein Autor:innenkollektiv aus Pflegewissenschaftler:innen, Pflegerechtler:innen, die im Think Tank Vorbehaltsaufgaben zusammenarbeiten, und weiteren Expert:innen hat eine umfassende Handreichung zur Grundlegung und Einordnung der Vorbehaltsaufgaben zusammengestellt. Diese wurde jetzt von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) herausgegeben.

Auch nach über vier Jahren nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes, mit dem die Pflegeausbildung reformiert worden ist, scheinen im Zusammenhang mit den Vorbehaltsaufgaben unzählige Fragen nicht geklärt und eine flächendeckende Umsetzung in weiter Ferne. Vor diesem Hintergrund hat das Autor:innenkollektiv, das sowohl aus den Mitgliedern eines im Jahr 2020 ins Leben gerufenen Think Tanks Vorbehaltsaufgaben besteht, zusammen mit weiteren Expert:innen Grundlegungen und Einordnungen zum Vorbehaltsrecht vorgenommen. Professor Thomas Klie vom Think Tank Vorbehaltsaufgaben erklärt: „Wir haben frühzeitig gesehen, dass die Vorbehaltsaufgaben nicht so umgesetzt werden, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat und beschäftigen uns von Beginn an daher nicht nur mit den berufsrechtlichen Aspekten, sondern auch mit den vielfältigen Aspekten der Verantwortungsübernahme und der weiteren Professionalisierung der Pflege.“

Professorin Inge Eberl, Vorsitzende der DGP erklärt dazu: „Unsere Veröffentlichung skizziert und problematisiert die unterschiedlichen Implikationen, die die Vorbehaltsaufgaben für die Sektoren und Versorgungsbereiche der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung mit sich bringen. In dieser Breite kann das ein Gesetz allein nicht leisten, da sind Pflegewissenschaft, Pflegerecht und Pflegepraxis gleichermaßen gefordert. All diese Bereiche bilden wir in unserem Autorenkollektiv ab und hoffen, dass die von uns vorgenommene Grundlegung zur weiteren Diskussion einlädt und die so wichtige Professionalisierung der beruflichen Pflege befördert“.

Die Handreichung erscheint just zu einem Zeitpunkt, in dem das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf den Weg gebrachte Pflegekompetenzgesetz Konturen annimmt. „Die Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben kann mit Blick auf das kommende Pflegekompetenzgesetz, das einen wesentlichen Einfluss auf die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung haben wird, gar nicht groß genug bewertet werden“, betont Klie. Gerade mit Blick auf die angespannte Personalsituation in der Pflege werde es zukünftig besonders darauf ankommen, einen kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen zu ermöglichen und Verantwortlichkeiten neu zu verteilen. Das aktuell in Arbeit befindliche Pflegekompetenzgesetz greife dieses Anliegen in ermutigender Weise auf, so die Autor:innen.

Die Handreichung trägt den Titel „Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung und steht unter https://dg-pflegewissenschaft.de/veroeffentlichungen/publikationen/ kostenlos zum download zur Verfügung. Informationen und Kontakt zum Think Tank Vorbehaltsaufgaben sind unter www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de zu erhalten.

Hier gelangen Sie zur Publikation

Quelle: https://dg-pflegewissenschaft.de/aktuelles/handreichung-zu-den-vorbehaltsaufgaben-der-pflege-veroeffentlicht/


„Wir sind auf einem guten Weg, das Potenzial der Pflegekompetenzen zu nutzen“

DBfK zum Fachgespräch im Gesundheitsministerium

Berlin, 21.03.2024 – Am 20. März 2024 hatte Minister Lauterbach zum Fachgespräch ins Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingeladen. Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), Bernadette Klapper, hat daran teilgenommen. Ihr Statement:  „Das Pflegekompetenzgesetz ist richtig, um die Versorgung zu verbessern und die Profession zu stärken. Entsprechend viel Zustimmung war unter den Teilnehmer:innen wahrzunehmen. Allerdings folgten die Diskussionen zu einzelnen Eckpunkten des Gesetzes noch zu sehr den althergebrachten Strukturen oder verloren sich in Details.

Für uns als Profession liegt das große Potenzial des Gesetzes in diesen vier Kernthemen:

  1. Die Heilkundeausübung in den Bereichen Diabetes, Demenz und Wundversorgung mit der Verordnung von häuslicher Krankenpflege, Hilfs- und Heilmitteln ist überfällig. Weitere Module müssen folgen.
  2. Die Übergabe der Pflegebegutachtung an die betreuenden Pflegefachpersonen legt richtigerweise die Verantwortung in die Hände der Profession. Es können dadurch doppelte Prozesse und ein erhebliches Maß an Bürokratie eingespart werden. Für Betroffene und Angehörige bedeutet es eine große Erleichterung.
  3. Die Rollen, Kompetenzen und Stellen für akademisch ausgebildete Kolleg:innen wie Advanced Practice Nurses oder Community Health Nurses müssen auf- und ausgebaut werden. Die Verschiebung dieser wichtigen Maßnahme zur Sicherung der Versorgungsqualität auf einen späteren Zeitpunkt sehe ich kritisch.
  4. Wir brauchen eine Lösung für die berufsständische Vertretung der Profession, damit Pflege als größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen mitbestimmen und -gestalten kann. Es stimmt optimistisch, dass das erkannt wurde.

Ein weiterer vielversprechender Ansatz wurde von Minister Lauterbach mit dem Begriff „stambulante Versorgung“ in neuen Wohnformen eingebracht. Dies steht zwar in keinem direkten Zusammenhang mit den Pflegekompetenzen, setzt aber ein positives Zeichen, dass der Minister bestehende Strukturen angeht.

Wenn das Pflegekompetenzgesetz nun mutig und zügig umgesetzt wird, sehe ich uns auf einem guten Weg, mit der Herausforderung des Fachkräftemangels umzugehen. Denn die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und die Stärkung der Profession Pflege sind untrennbar miteinander verbunden. Die Zeit drängt. Wir brauchen einen großen Wurf.“

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
www.dbfk.de


Sicherung der Pflege in Deutschland: Verbände fordern Sofortmaßnahmen

Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) warnen vor Grundsatzdiskussionen in aktueller Krisenlage:

Die Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland muss mit greifbaren und schnell wirksamen Maßnahmen gesichert werden, bevor langfristige Diskussionen, zum Beispiel um eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung, geführt werden. Das fordern Wilfried Wesemann, Vorsitzender des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP) und Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa).

„Eine zukunftsfeste Ausrichtung der Pflegeversicherung ist eine Herkulesaufgabe, für die viele unterschiedliche Ansätze auf dem Tisch liegen. Die dazu notwendigen gesellschaftlichen Debatten und Haushaltsfriktionen des Bundes dürfen aber nicht als Ausrede dienen, um schnelle Entlastungen immer weiter aufzuschieben“, sagt Wesemann. „Pflegebedürftige finden immer weniger die Versorgung, die sie brauchen, und Angehörige werden mit der Pflege zuhause allein gelassen. Dies zeigen auch die Ergebnisse der DEVAP-Umfrage zur Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege. Sie brauchen Sofortmaßnahmen und keine Grundsatzdiskussionen oder politische Nebelkerzen.“

„Die Pflegeeinrichtungen stehen in erheblichem Maße unter existenzgefährdendem Druck und die Versorgung der Pflegebedürftigen bricht an immer mehr Orten zusammen“, sagt bpa-Präsident Meurer. „Mit einer korrekten, sachbezogenen Verteilung der finanziellen Lasten könnte die Bundesregierung Milliardenentlastungen für die Pflegeversicherung ermöglichen. Diese konkreten Schritte aber aufzuschieben, grenzt an unterlassene Hilfeleistung für die Betroffenen.“

Notwendig sei ein einmaliger Kostenausgleich, der die Leistungen der Pflegebedürftigen den erheblich gestiegenen Kosten adäquat anpasst, sowie eine jährliche sachgemäße Dynamisierung der Sachleistungsbeträge, so die Verbandsspitzen.

Zudem solle die Bundesregierung die Lasten der pflegerischen Versorgung im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten neu verteilen, indem die Kosten den Systemen zugeordnet werden, die grundsätzlich dafür zuständig sind:

2 bis 3 Mrd. Euro jährlich für die medizinische Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen müssen durch die Krankenkassen übernommen werden.

  1. 3 Mrd. Euro jährliche für die soziale Absicherung der Pflegepersonen (u.a. Rentenpunkte für pflegende Angehörige) sowie ein zweistelliger Millionenbetrag jährlich für Förderbeträge u.a. für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen aus Steuermitteln bestritten werden.

Für die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen muss endlich die entsprechende Passage aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen umgesetzt werden.

Mit diesen Verschiebungen würde die Pflegeversicherung um mehrere Milliarden jährlich entlastet. Damit könnten Pflegebedürftige schnell und spürbar deutlich höhere Leistungsbeträge erhalten.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung DEVAP und bpa, 20.03.2024


Wichtige Termine:

Moll im Atrium: Pflegende Angehörige unterstützen – Leistungen flexibilisieren

Wie pflegende Angehörige besser unterstützt werden müssen, diskutiert die Pflegebevollmächtigte mit ihren Gästen am:

Mittwoch, 10. April 2024, von 16:00 bis 17:15 Uhr in der Geschäftsstelle der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung im Atrium, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin

Weitere Informationen zu der hybriden Veranstaltung sowie der Möglichkeit zur Anmeldung für die Teilnahme vor Ort finden Sie unter: www.pflegebevollmaechtigte.de/veranstaltungen-details/moll-im-atrium-pflegende-angehoerige-unterstuetzen-leistungen-flexibilisieren.html


Gesundheitskongress des Westen: „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance“

17.-18.04.2024, Köln; Weitere Infos zum Kongress bekommen Sie laufend auf: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de


Gewalt gegen erwachsene Schutzbefohlene

24.04.2024 | 16:00 – 20:00 Uhr | Münster, ZUR ANMELDUNG


Identität in der Pflege – Geschlechter- und gendergerechte Versorgung

25. April 2024, 16:00 Uhr, Infos und Anmeldung unter: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/austauschen/praxisdialoge/identitaet-in-der-pflege-geschlechter-und-gendergerechte-versorgung-1


PFLEGE PLUS 2024: Plattform für Updates aus der Branche

14. bis 16. Mai 2024 Messe Stuttgart, Infos unter: https://www.messe-stuttgart.de/pflege/?utm_source=Newsletter&utm_medium=text&utm_campaign=PflegePlus_2024&utm_content=Pflege-Newsletter


Symposiums „Kulturelle Vielfalt bei der Arbeit – Sichere und gesunde Integration von Fachkräften“

27.-29.05.24 , Dresden; Veranstaltungswebseite / Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an: registration@issa-cultural-diversity.com


Zukunft der Pflege Bildung

08.10.2024 | 8:00 – 16:00 Uhr | Bonn; Beim BILDUNGSKONGRESS am 8. Oktober in Bonn geht es um die Zukunft der Ausbildung in der Pflege. Es wird an Ideen für Wissensplattformen und „New Work“ gearbeitet. Auch sozialpädagogische Dienste in Bildungseinrichtungen und Sprachförderung stehen auf dem Programm. Die DRK-Schwesternschaft Bonn organisiert den Kongress in Kooperation mit ADS e.V., BLGS und DBfK Nordwest. ZUM KONGRESS


11. Deutscher Pflegetag

07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/