Expertengremien des Deutschen Pflegerats geben Empfehlungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der PPR 2.0
Deutscher Pflegerat definiert Voraussetzungen für Qualifikationsmix bei der PPR 2.0 und für die pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen
Berlin (08. Dezember 2023, Nr. 52/2023) – Die Fachkommission des Deutschen Pflegerats zur Pflegepersonalbedarfsermittlung in Krankenhäusern – DPR Fachkommission Pflegepersonalbemessungsinstrument (PBMI) beschäftigt sich mit wichtigen Aspekten der Einführung und Weiterentwicklung der Pflegepersonalregelung (PPR 2.0) in Krankenhäusern.
Die Kommission und ihre Expert:innen haben nun zwei Expert:innenpapiere veröffentlicht:
- Die Unterarbeitsgruppe „Qualifikationsmix“ hat das Expert:innenpapier „Voraussetzungen für das Abbilden des Qualifikationsmixes im Rahmen der PPR 2.0“ erstellt.
- Die Unterarbeitsgruppe „Intensiv- und Notfallpflege“ hat das Expert:innenpapier „Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen“ erarbeitet.
Der Deutsche Pflegerat fordert grundsätzlich die Einrichtung eines eigenständischen pflegerischen Instituts für die Personalbemessung in der Pflege (InPeP). Notwendig ist dies, um quantitative und qualitative Personalerfordernisse in der Pflege nachhaltig zu gewährleisten und auch den folgenden Aspekten gerecht zu werden.
Irene Maier, Leiterin der Fachkommission PPR 2.0 des Deutschen Pflegerats, betont in Bezug auf das Expert:innenpapier „Voraussetzungen für das Abbilden des Qualifikationsmixes im Rahmen der PPR 2.0“: „Um den Qualifikationsmix in der akutstationären Pflege zu ermitteln, sind weitere Untersuchungen unter Einbezug pflegewissenschaftlicher Expertise erforderlich. Dabei müssen die vielfältigen Kontextbedingungen und das Zusammenspiel von Funktion und Rolle sowie die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Berufsgruppen berücksichtigt werden.
Wichtig ist, die unterschiedlichen Fachbereiche, Klinikgrößen und pflegerischen Versorgungskonzepte zu beachten, um die Versorgungslandschaft angemessen abzubilden.
Derzeit ist es aufgrund fehlender Informationen noch nicht möglich, den Qualifikationsmix einfach abzuleiten. Daher müssen pflegewissenschaftliche und pflegefachliche Expert:innen in diesen Prozess einbezogen werden. Das Ziel sollte sein, den Bedarf an verschiedenen Qualifikationen, einschließlich akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen, kontextbezogen und unter Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen und bereits vorliegender Literatur abzubilden.
Die Weiterentwicklung der PPR 2.0 im Hinblick auf den Qualifikationsmix sollte diese Aspekte berücksichtigen. Eine kontinuierliche Evaluation ist dabei unerlässlich.“
In Bezug auf das Expert:innenpapier „Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen“ weist Irene Maier hin: „Um die pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Fach- und Funktionsbereichen festzulegen, müssen Kriterien für Mindeststandards in der Personalbemessung weiterentwickelt werden. Diese sollten sich beispielsweise nicht nur auf ein Organersatzverfahren, wie ECMO und Beatmungstherapie, beziehen. Notwendig ist, dass eine Ergänzung durch dynamische Personalbemessungsinstrumente wie die PPR 2.0 oder INPULS erfolgt.
Eine Fachpflegequalifikationsquote von mindestens 50 Prozent ist eine grundlegende Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Nur so können die Herausforderungen auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen bewältigt werden. Darüber hinaus sollten auch organisatorische und administrative Tätigkeiten in die Personalbedarfsermittlung ebenso wie eine strukturierte Praxisanleitung einbezogen werden.
Es ist wichtig, sich auf die Etablierung von guten Einarbeitungs- und Vorbereitungskursen für Pflegefachpersonen zu konzentrieren, sowie personelle Ressourcen für psychosoziale Betreuung und Ethikberatung bereitzustellen. Zusätzliche Stellen sollten für Praxisanleitung und Weiterbildungsteilnehmende geschaffen werden. Darüber hinaus ist der Einsatz von Advanced Practice Nurses (APN) auf Masterniveau zur pflegewissenschaftlichen Begleitung des Behandlungsteams erforderlich.
Die Bedarfserhebung sollte durch eine digitale Ausleitung von Standarddatensätzen aus dem klinischen Dokumentationssystem ermöglicht werden.“
Beide Expert:innenpapiere stehen auf der Homepage des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung:
- Download Expert:innenpapier „Voraussetzungen für das Abbilden des Qualifikationsmixes im Rahmen der PPR 2.0“
- Download Expert:innenpapier „Pflegerische Personalbemessung auf Intensivstationen und angrenzenden Bereichen“
- Download Pressemitteilung
Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Anwerbung von Fachkräften im Ausland
Es gibt noch freie Plätze für den IWAK-Lunchtalk am 14. Dezember 2023 von 12 bis 13 Uhr. Schwerpunktthema ist die „Anwerbung von Fachkräften im Ausland“. Wir fokussieren auf die Pflegebranche, werfen jedoch auch einen Blick auf Anwerbeaktivitäten in anderen Branchen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung.
Anmeldungen sind weiterhin möglich unter: https://iwak.idloom.events/lunchtalk-dezember
Am Veranstaltungstag nutzen Sie bitte den folgenden Einwahllink: https://uni-frankfurt.zoom-x.de/j/61882858713?pwd=UzRqSkwxWXZERWdVWGF0TTNudDdtUT09, Meeting-ID: 618 8285 8713, Kenncode: 866622
Quelle: Info IWAK, 08.12.2023
NRW-Studie sieht keinen „Pflexit“ wegen Pandemie
Laut der 400-seitigen Studie „Landesberichterstattung Gesundheitsberufe“ gibt es trotz der Pandemie keine Flucht aus den Pflegeberufen in NRW. Der befürchtete „Pflexit“ habe nicht stattgefunden. Zudem sei die Pflege mit jährlich fast 17.000 neuen Azubis der attraktivste Ausbildungsberuf im Land, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Trotzdem gebe es wegen der demografischen Entwicklung einen weiter steigenden Personalmangel. WDR
Quelle: Care vor9, 08.12.2023
Wachwechsel bei Evangelischer Heimstiftung in Bietigheim
Diana Falkenstein übernimmt die Leitung des Pflegeheims der Evangelischen Heimstiftung in Bietigheim-Bissingen. Das Haus an der Metter wurde fast 20 Jahre lang von Ursula Uhlig als Hausdirektorin geführt, die nun in den Ruhestand tritt. Falkenstein ist von Hause aus Krankenschwester und leitet seit 2020 die Königin-Olga-Residenz in Stuttgart. Ev. Heimstiftung
Quelle: Care vor9, 08.12.2023
Übergabe
ÜG127 – Pflegekammer Baden-Württemberg (Peter Koch)
Pflegepersonalbemessung
Mai warnt vor einer überhasteten Einführung der PPR 2.0
07.12.2023 / News – Die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz hat Bedenken zur geplanten Umsetzung der PPR 2.0 geäußert. Ob die geplante Regelung letztlich förderlich oder hinderlich für die Personaleinsatzplanung in der Pflege im Krankenhaus und die Patientensicherheit sei, müsse sich erst in der Praxis zeigen. Die Euphorie von Deutscher Krankenhausgesellschaft, Deutschem Pflegerat und Gewerkschaft Verdi teilt Kammerpräsident Markus Mai daher nicht, betonte er am Mittwoch.
Evidensbasierte Anpassungen nicht ignorieren
Vor allem dürften kritische Ergebnisse einer Evaluationsstudie nicht einfach ignoriert werden, so Mai. Evidenzbasierte Anpassungen des vorgelegten Referentenentwurfs seien wichtig.
„Eine pauschale und wenig reflektierte Zustimmung ohne Berücksichtigung von Evaluationsdaten ist mindestens als bedenklich zu bewerten. Wir müssen sicherstellen, dass die Personalplanung und die Patientensicherheit nicht unter einer überhasteten Einführung leiden.“
Verantwortungsvolle Einführung der PPR 2.0 gewährleisten
Zwar hat das Bundesgesundheitsministerium den Start der Rechtsverordnung für die neue Pflegepersonalbemessung (PPBV) nach hinten verlagert. Dennoch bedeuteten die Vorbereitungen auf die PPBV „eine unnötige Belastung für Pflegefachpersonen und die Administration“.
Mai legte „großen Wert auf die Passgenauigkeit“. Der Aufwand, den Pflegefachpersonen in die Befüllung des neuen Instruments investierten, müsse sich angesichts der derzeit herausfordernden Versorgungssituation „deutlich lohnen“. Eine sorgfältige Prüfung und Anpassung des vorliegenden Entwurfs seien nötig, um die praktische Umsetzbarkeit und die langfristige Verbesserung der Pflegesituation sicherzustellen.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/mai-warnt-vor-einer-ueberhasteten-einfuehrung-der-ppr-20
Telefonische Krankschreibung zur Entlastung von Praxen und Versicherten wieder möglich
Berlin, 7. Dezember 2023 – Für eine Krankschreibung müssen Patientinnen und Patienten ab heute nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen: Sofern keine Videosprechstunde möglich ist, kann nun auch nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Dabei gilt jedoch: Die Patientin oder der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage ausstellen. Die Details für eine telefonische Krankschreibung beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner öffentlichen Sitzung.
Zum vollständigen Text der Pressemitteilung
Quelle: G-BA-Infodienst, 07.12.2023
Lehre aus der Pandemie:
Mehr Kompetenzen für Pflege gefordert
Berlin – In den heißen Phasen der COVID-19-Pandemie haben insbesondere ältere Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen unter einer hohen Krankheitslast und Sterblichkeit gelitten, zudem waren sie besonders von Isolierungsmaßnahmen betroffen. Wie… [mehr]
Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 06.12.2023
DBfK Statement zum Barmer Pflegereport 2023
Berlin, 6. Dezember 2023 – Am 5. Dezember hat die Barmer den Pflegereport 2023 mit dem Schwerpunkt „Pflegebedürftige im Krankenhaus“ in einer Pressekonferenz vorgestellt. Die Daten zeigen, dass 1,3 Millionen Krankenhausaufenthalte bei einer besseren Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf vermeidbar gewesen wären. „Insbesondere chronisch Kranke und Pflegebedürftige werden oft weder ambulant noch stationär bestmöglich versorgt“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Barmer, Christoph Straub, am Dienstag in der Pressekonferenz.
Statement der Bundesgeschäftsführerin im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Bernadette Klapper: „Der Report zeigt eindeutig, dass wir aktuell den Menschen mit chronischen Erkrankungen und Pflegebedarf nicht gerecht werden. Bei ihnen gehen medizinische und pflegerische Bedarfe ineinander über. Eine bedarfsgerechte und effiziente medizinisch-pflegerische Versorgung können wir erreichen, wenn wir mehr akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in der Primärversorgung und in der Langzeitpflege einsetzen. Barmer-Chef Straub hat in der Pressekonferenz ganz richtig auf Community Health Nurses verwiesen, für deren Einführung sich der DBfK seit Jahren stark macht. Ergänzend sollten auch in der stationären Langzeitpflege Advanced Practice Nurses mit Masterabschluss etabliert werden, um Notfallsituationen vorzubeugen. Internationale Vergleiche und die Empfehlungen des Wissenschaftsrats geben uns klar den Weg vor: 20 Prozent akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen und ein angemessener Qualifikationsmix in den Einrichtungen verbessern die Versorgungsqualität. Unnötige Krankenhausaufenthalte könnten verhindert und damit viel Leid und Kosten vermieden werden.“
Hier können Sie den Barmer Pflegereport 2023 herunterladen.
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de
Pflegekräftebedarf bleibt hoch, Pflegeausbildung stabil
Aktuell fehlen mindestens 7.300 Pflegefachpersonen in NRW. Vermehrte Ausbildungsabbrüche sind nicht feststellbar. weiterlesen
Quelle: NL BibliomedManager, 06.12.2023
Pflege 2024: Das ändert sich zum 1. Januar
Mit Beginn des neuen Jahres gibt es mehr Geld für die Pflege. Ab dem 1. Januar erhöhen sich bestimmte Leistungen wie zum Beispiel das Pflegegeld. Das Pflegeunterstützungsgeld kann dann jährlich beantragt werden. Neuerungen ansehen
Quelle: NL pflege.de, 06.12.2023
Fachkräftesicherung
Rheinland-Pfalz führt Fachsprachenprüfung Pflege ein
06.12.2023 / News – Ab 2024 bietet Rheinland-Pfalz internationalen Pflegekräften die Möglichkeit, die erforderlichen Deutschkenntnisse auf Sprachniveau B2 über ein Zertifikat der Fachsprache bei der Anerkennungsbehörde einzureichen. Im Auftrag des Landes seien Prüfungsszenarien entwickelt worden, die Fachsprachlichkeit auf B2-Niveau im beruflichen Setting überprüften, teilte das rheinland-pfälzische Arbeitsministerium in dieser Woche mit.
Kommunikation und Pflegedokumentation als Prüfungsszenarien
Bestandteil der Fachsprachenprüfung, die ab kommendem Jahr über die Landespflegekammer erfolgt, seien unter anderem simulierte Gespräche mit Patientinnen, Patienten, Kolleginnen und Kollegen sowie das Anfertigen von Schriftstücken, wie Pflegedokumentationen.
Die Umsetzung der Fachsprachenprüfung Pflege sei ein weiterer wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Pflege, zu einer qualitativ hochwertigen pflegerischen Versorgung und einer gelingenden Arbeitsmarktintegration, wertete Staatssekretär Fedor Ruhose (SPD). Die Fachsprachenprüfungen sei dabei nicht als Hürde im Anerkennungsverfahren anzusehen, sondern als Teil einer gelingenden Integration.
Fachsprachenprüfung als Qualitätsmerkmal
Mit der Fachsprachenprüfung Pflege setze Rheinland-Pfalz das von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossene Eckpunktepapier zur Überprüfung der erforderlichen Deutschkenntnisse in Gesundheitsfachberufen um. Analog zu den akademischen Heilberufen solle so ein einheitlicheres Sprachniveau nachgewiesen werden, das die besonderen Anforderungen der Kommunikation im beruflichen Pflegealltag sowie mit den erkrankten und pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen abbildet.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/rheinland-pfalz-fuehrt-fachsprachenpruefung-pflege-ein
DKG, DPR und ver.di zur PPR 2.0
Krankenhäuser, Pflegerat und ver.di begrüßen Einführung der Pflegepersonalbemessung
Berlin (05. Dezember 2023, Nr. 50/2023) – Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft ver.di begrüßen, dass mit dem nun vorgelegten Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ein entscheidender Schritt zur Umsetzung einer Pflegepersonalbemessungsverordnung getan ist. Damit geht ein langjähriger Prozess zur Verbesserung der Pflegepersonalsituation in den Krankenhäusern trotz der nunmehr bekannt gewordenen Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren auf die Zielgerade.
Dazu erklärt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Leiterin des DKG-Geschäftsbereichs für Personal, Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Ver.di, Pflegerat und DKG haben gemeinsam die PPR 2.0 erarbeitet. Es ist besonders erfreulich, dass das Bundesgesundheitsministerium die zwischen den drei Organisationen vereinbarten Regelungen weitgehend übernommen hat. Die Verschiebung des Abschlusses der Rechtsverordnung ins neue Jahr mag zwar aufgrund der gesetzgeberischen Zwänge nachvollziehbar sein. Allerdings benötigen die Krankenhäuser möglichst zeitnah Planungssicherheit, wann und wie die PPR 2.0 tatsächlich kommt. So bedarf es ausreichend Vorlaufzeit, um sich organisatorisch und technisch auf die PPR 2.0 vorzubereiten. Auch die gesetzlich vorgegebene Weiterentwicklung der PPR 2.0 nach § 137l SGB V bis zum 31. Dezember 2024 ist von der Verzögerung der Rechtsverordnung betroffen, da diese auf der Einführung der PPR 2.0 aufbaut. Auch deswegen braucht es schnell Klarheit. Einige inhaltliche Korrekturen an der Verordnung wünschen sich die Krankenhäuser noch: Wir schlagen das erste Halbjahr 2024 als Übergangs- und Optionsphase vor, in der Krankenhäuser nicht wegen Meldeversäumnissen sanktioniert werden. Die Pflegekräfte müssen mitgenommen werden, und für hausinterne Schulungen muss ausreichend Zeit sein – ein Gebot des Respekts vor der ohnehin komplexen Arbeitsrealität der Pflege. Wichtig ist, dass wir die Vielzahl unterschiedlicher Systematiken zu Personalvorgaben und -bemessung zusammenführen, um so schnell wie möglich die parallele Dokumentation mittels der PPUGV zu stoppen. Wir benötigen einen Fahrplan für die Konvergenz der Systeme und ein zusätzliches Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs, von der Ausbildung bis zur Akademisierung. In die Zukunft der Pflege muss investiert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass auch der gewünschte Personalaufwuchs nachhaltig realisiert werden kann.“
Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, erklärt: „Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ist ein Meilenstein und eine Anerkennung der Leistungen der Pflegeprofession. Mit der PPR 2.0 wird ein einfaches und unbürokratisches Instrument zur Personalbedarfsermittlung und -planung eingeführt. Es ist praxiserprobt und orientiert sich am Bedarf der Patienten, nicht an wirtschaftlichen Interessen. Es wird klare Vorgaben für die Personalausstattung geben, und die Forderung nach mehr Pflegepersonal wird auf eine solide Grundlage gestellt. Die Qualität der pflegerischen Versorgung wird an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtet. Dies ist eine bedeutende Errungenschaft für die Pflegequalität und die Zufriedenheit von Patienten und der Profession Pflege. Alle an der Umsetzung der Verordnung Beteiligten müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Schnell müssen weitere Schritte gegangen werden. Dazu gehören u.a. die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden, gute digitale Systeme, eine standardisierte Dokumentation und die durch die generalistische Pflegeausbildung vorgegebene vollständige Anerkennung aller Pflegefachpersonen. Wir starten jetzt mit der PPR 2.0 und entwickeln sie kontinuierlich pflegewissenschaftlich weiter. Dafür sollte ein Institut zur Personalbedarfsermittlung in der Pflege eingerichtet werden.“
Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, erklärt: „Die Beschäftigten in der Krankenhauspflege machen sich seit vielen Jahren für verbindliche Vorgaben zur Personalausstattung stark. Die Einführung der PPR 2.0 ist ein echter Wendepunkt. Damit richtet sich der Personaleinsatz künftig nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten. Die politische Fehlentscheidung der Ökonomisierung im Gesundheitswesen wird damit an einer entscheidenden Stelle korrigiert. Allerdings muss nach der bitteren Nachricht, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, politisch mit Hochdruck daran gearbeitet werden, die versprochene Entlastung für die Beschäftigten jetzt so rasch wie irgend möglich an den Start zu bringen. Wenn künftig Pflegefachpersonen über den Bedarf der zu pflegenden Patientinnen und Patienten und die sich daraus ableitende Personalausstattung entscheiden, stärkt das auch die pflegerische Profession. Die Verordnung muss festlegen, ab wann die PPR 2.0 zu erfüllen ist, die Beschäftigten erwarten eine verlässliche Perspektive. Und es braucht die Klarstellung, dass Pflegehilfskräfte nur zusätzlich eingesetzt werden können und keine Pflegefachpersonen ersetzen. Auch Auszubildende und Studierende dürfen nicht angerechnet werden. Eine gute, ergänzte Verordnung zur Einführung der PPR 2.0 kann dazu beitragen, in der Krankenhauspflege wieder Vertrauen in die Politik aufzubauen.“
Pressekontakte: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Pressestelle, Joachim Odenbach, pressestelle@dkgev.de, 030 39801-1021
Deutscher Pflegerat (DPR), Pressestelle, Michael Schulz, m.schulz@deutscher-pflegerat.de, 0151 650 617 86
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Pressestelle, Richard Rother, pressestelle@verdi.de, 030 69 56-1013
Download Gemeinsame Pressemitteilung
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de
BMG verschiebt PPR 2.0
05.12.2023 / News – Der ursprüngliche Zeitplan zur neuen Pflegepersonalbemessung ist nicht einzuhalten; das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist aber dennoch „bestrebt“, die Verordnung so schnell wie möglich zu finalisieren. Das geht aus einem Schreiben des Ministeriums hervor, das an alle Akteurinnen und Akteure versendet wurde, die in Gesprächen zur PPR 2.0 involviert sind, und von dem BibliomedPflege Kenntnis hat.
Zustimmung des Bundesrats erst 2024 möglich
Die Anhörungsfrist sei am 29. November abgelaufen. Derzeit werte das BMG die eingegangenen Stellungnahmen aus und nehme als Ergebnis der Ressortabstimmung und Anhörung gegebenenfalls notwendige Anpassungen vor.
Für den Erlass der Pflegepersonalbemessungsverordnung ist die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Die nächsten möglichen Termine liegen aus verfahrensrechtlicher Sicht allerdings im ersten Quartal 2024. Erst in diesem Zeitraum sei auch mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu rechnen.
Der geplante Start zum 1. Januar ist damit obsolet. Trotz dieser Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren sehen sich Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Deutscher Pflegerat (DPR) und Gewerkschaft Verdi auf der Zielgeraden eines langjährigen Prozesses zur Verbesserung der Pflegepersonalsituation in Krankenhäusern.
DKG, DPR und Verdi fordern Planungssicherheit
Die Verschiebung des Abschlusses der Rechtsverordnung ins neue Jahr möge zwar aufgrund der gesetzgeberischen Zwänge nachvollziehbar sein. Allerdings benötigten die Krankenhäuser möglichst zeitnah Planungssicherheit, wann und wie die PPR 2.0 tatsächlich komme, teilten die Verbände in einer gemeinsamen Mitteilung am Dienstagnachmittag mit.
Nötig sei ausreichend Vorlaufzeit, um sich organisatorisch und technisch auf die PPR 2.0 vorzubereiten.
Auch die gesetzlich vorgegebene Weiterentwicklung der PPR 2.0 nach § 137l SGB V bis 31. Dezember 2024 sei von der Verzögerung der Rechtsverordnung betroffen. Denn diese baue auf der Einführung der PPR 2.0 auf.
Die Verbände drängen, wie schon in der Vergangenheit, auf eine verlässliche Perspektive. Die Verordnung müsse festlegen, ab wann die PPR 2.0 zu erfüllen sei.
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/bmg-verschiebt-ppr-20
Deutlich mehr Pflegebedürftige in Berlin bis 2030 erwartet
Berlin – Berlin steht laut einer Prognose bereits in den kommenden Jahren ein deutlicher Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bevor. Nachdem Ende 2021 noch rund 185.500 Menschen in der Hauptstadt pflegebedürftig waren, sollen es 2030… [mehr]
Quelle: NL Deutsches Ärzteblatt, 05.12.2023
BARMER-Pflegereport 2023 –
Millionen Patienten leiden unter Versorgungsdefiziten
Berlin, 5. Dezember 2023 – Bis zu 1,3 Millionen Krankenhausaufenthalte bei Pflegebedürftigen wären jährlich potenziell vermeidbar, wenn Patientinnen und Patienten besser versorgt würden. Dafür müsste allerdings ihr individueller pflegerischer und medizinischer Bedarf stärker berücksichtigt werden. Das legen die Ergebnisse des BARMER-Pflegereports 2023 nahe, der heute in Berlin vorgestellt wurde. „Insbesondere chronisch Kranke und Pflegebedürftige werden oft weder ambulant noch stationär bestmöglich versorgt. Um das zu ändern, brauchen wir dringend neue, effizientere Versorgungsstrukturen. Das können z.B. wohnortnahe, sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen sein“, sagte Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER. Solche sektorenübergreifenden Einrichtungen müssten Bund und Länder im Rahmen der aktuell diskutierten Krankenhausreform etablieren.
Klinikaufenthalt wegen Herzinsuffizienz und Co. oft vermeidbar
Sektorenübergreifende Einrichtungen könnten verschiedene Gesundheitsberufe, Arztpraxen und Pflegedienste vereinen. So könnten vor allem die Menschen in dünn besiedelten Gebieten wohnortnah effizienter versorgt werden. Je besser dies gelinge, desto eher könnten stationäre Aufenthalte vermieden werden. Hier bestehe dringender Handlungsbedarf, sagte der BARMER-Chef. Dem Pflegereport zufolge waren zwischen den Jahren 2017 und 2022 monatlich im Schnitt rund 280.000 pflegebedürftige und kurz vor der Pflegebedürftigkeit stehende Patienten in einer Krankenhausbehandlung. Dabei handelte es sich häufig um ambulant-sensitive oder Pflegeheim-sensitive Fälle, die unter besseren medizinischen Bedingungen von der Hausarztpraxis oder im Pflegeheim behandelt werden können. Dazu zählen Herzinsuffizienz mit monatlich rund 15.900 Krankenhausfällen und Diabetes mellitus Typ 2 mit etwa 4.000 Fällen. „Bei einer gezielteren Versorgung im Vorfeld müssten Pflegebedürftige mit entsprechenden Erkrankungen meist gar nicht erst in ein Krankenhaus. Dafür müssen aber die Rahmenbedingungen stimmen“, betonte Studienautor Prof. Dr. Heinz Rothgang von der Universität Bremen.
Krankenhaus und Pflege untrennbar miteinander verbunden
Knapp ein Viertel der Krankenhauspatienten war laut Pflegereport im vergangenen Jahr bereits vor der Aufnahme in die Klinik pflegebedürftig. Rund 275.000 Menschen beziehungsweise 1,9 Prozent wurden dies unmittelbar im Anschluss an die stationäre Behandlung. „Wer nach einem Krankenhausaufenthalt pflegebedürftig wird, liegt zuvor länger in der Klinik. Im Vergleich zu nicht pflegebedürftigen Patienten sind das durchschnittlich 3,4 Tage mehr. Das liegt insbesondere an der Schwere der Grunderkrankung“, sagte Rothgang. Auch wer bereits pflegebedürftig ins Krankenhaus komme, müsse dort mit bis 2,7 Tagen mehr rechnen. Ein weiterer Faktor für eine verzögerte Entlassung aus der Klinik sei, dass die Pflege zuhause oft erst organisiert werden müsse. Der stationäre Aufenthalt verlängere sich sogar um mehr als sechs Tage, wenn ihm eine Kurzzeitpflege folge. Rothgang: „Krankenhausaufenthalte verlängern sich deutlich, wenn die Pflege danach erst organisiert werden muss. Deshalb ist die Kurzzeitpflege so wichtig. Sie hilft insbesondere dabei, die Zeit bis zum Wechsel in ein Arrangement mit einem höheren Anteil formeller Pflege zu überbrücken.“ Um eine bessere Versorgung zu gewährleisten, sollten beispielsweise die Kliniken die Kranken- und Pflegekassen regelhaft informieren, sobald klar sei, wann ein Patient entlassen werde, ergänzte Straub. Möglich wäre dies in Rahmen des digitalen Datenaustauschs. Die Kranken- und Pflegekassen benötigten diese Information möglichst frühzeitig, um eine reibungslose Versorgung der Betroffenen zu erleichtern – zum Beispiel für eine zeitnahe Unterstützung mit Hilfsmitteln.
Angehörige entlasten
BARMER-Chef Straub forderte die Politik in Bund, Land und Kommunen auf, die Angehörigen Pflegebedürftiger noch stärker zu unterstützen. „Die Länder sollten den Ausbau der Kurzzeitpflege stärker fördern, um die Angehörigen bei Bedarf zu entlasten. Sie sind die wichtigste Stütze der Langzeitpflege. Zudem fühlen sich die Betroffenen im häuslichen Umfeld am wohlsten. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, pflegende Angehörige weiter zu unterstützen, zu qualifizieren und anzuleiten“, betonte Straub. Eine Entlastung sei im Übrigen durch viele Maßnahmen möglich. So ließen sich bei der BARMER seit einem Jahr Anträge für Pflegeleistungen nicht nur digital oder per Post, sondern auch telefonisch stellen.
Pflegeberuf aufwerten
Doch nicht nur die pflegenden Angehörigen müssten unterstützt werden, um eine bestmögliche Pflege zu gewährleisten. „Schon aufgrund des Personal-mangels ist es dringend erforderlich, Pflegeberufe weiter aufzuwerten. Gut ausgebildete Pflegekräfte könnten ärztliche Leistungen übernehmen, wo es sinnvoll und möglich ist“, forderte Straub. Angesichts des Personalmangels müssten vorhandene Ressourcen effizienter eingesetzt werden.
Das komplette Pressematerial zum BARMER-Pflegereport 2023 finden Sie unter: www.barmer.de/pflegereport.
Quelle: PM BARMER, 05.12.2023
Diakonie-Zitat zum BARMER-Pflegereport 2023:
Ambulante Versorgung sichern – Häusliche Krankenpflege ausfinanzieren!
Berlin, 5. Dezember 2023 – Bis zu 1,3 Millionen Krankenhausaufenthalte von Pflegebedürftigen jährlich könnten durch eine frühzeitige ambulante Versorgung vermieden werden. Das geht aus dem aktuellen Pflegereport der BARMER hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Allerdings braucht es dafür eine gute, ausreichend finanzierte häusliche Krankenpflege und Versorgung, mahnt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland.
„Gute Pflege trägt entscheidend dazu bei, dass kranke Menschen nicht ins Krankenhaus müssen. Pflegefachpersonen erbringen nicht nur die ärztlich verordneten Leistungen, sondern koordinieren und klären die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen. Sie halten zum Beispiel Kontakt zur Arztpraxis und organisieren bei Bedarf eine Haushaltshilfe“, sagt Maria Loheide. „Diese Tätigkeiten werden jedoch nicht ausreichend finanziert. Die Erstgespräche, die Beratung der kranken Menschen und ihrer Angehörigen und die Zusammenarbeit mit den Vertragsärztinnen und -ärzten müssen ausreichend vergütet werden, damit die Menschen in Zukunft gar nicht erst ins Krankenhaus kommen. So kann die Behandlung von pflegebedürftigen Menschen außerhalb des Krankenhauses sichergestellt werden.“
Quelle: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin, www.diakonie.de
Wichtige Termine:
„Anwerbung von Fachpersonal im Ausland – Neue Ergebnisse aus dem Hessischen Pflegemonitor“
- Dezember 2023 von 12 bis 13 Uhr
Einwahl : https://uni-frankfurt.zoom.us/j/61882858713?pwd=UzRqSkwxWXZERWdVWGF0TTNudDdtUT09#success
Meeting-ID: 618 8285 8713; Kenncode: 866622
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Dr. Oliver Lauxen: lauxen@em.uni-frankfurt.de oder per Telefon 069 798 25457.
2024
„Sterben, Tod und Trauer bei Menschen mit Demenz“
23.01.24, 09:30 – 16:30 Uhr, Anmeldung bis zum 15.12.23 unter: https://www.demenz-sh.de/anmeldung-fachtag.html
Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“
01. März 2024, Osnabrück, Möglichkeit zur Anmeldung
Gesundheitskongress des Westen: „Bereit zur Veränderung – nutzen wir die Chance“
17-18.04.2024, Köln, Weitere Infos zum Kongress bekommen Sie laufend auf: https://www.gesundheitskongress-des-westens.de
11. Deutscher Pflegetag
07.-08.11.2024; https://www.deutscher-pflegetag.de/
