ADS-Wocheninformation 11.07.2022

ADS-Wocheninformation 11.07.2022

Bundesgesundheitsministerium legt Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes für PPR 2.0 vor

Deutscher Pflegerat fordert schnelle und umfassende Einführung – Lücken sind zu schließen

Berlin (08. Juli 2022, Nr. 19/2022) – Zur Veröffentlichung der Eckpunkte eines Pflegeentlastungsgesetzes erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):  „Der Deutsche Pflegerat freut sich darüber, dass die Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 als eine unserer langjährigen Forderungen mit den jetzt veröffentlichten Eckpunkten eines Pflegeentlastungsgesetzes auf den Weg gebracht wurde. Damit wäre ein bedeutsames Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst.

Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 müssen kurz- und mittelfristig zu einer dringend gebotenen, deutlichen Verbesserung der Bedingungen für die Patient*innen und der Profession Pflege führen, und dies langfristig, gestützt auf Qualitätsvorgaben, sichern. Mittelfristige Zielmarke muss eine Erreichung von 100 Prozent an Erfüllungsgrad sein.

Diese Ziele können jedoch nur erreicht werden, wenn bereits im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren die noch vorhandenen ungeregelten Lücken geschlossen werden. Dazu gehört beispielsweise von Beginn an die Integration der Intensivstationen mittels INPULS in die PPR 2.0. Weiter muss ein echter Abgleich der IST mit der SOLL-Besetzung erfolgen, und zwar auf der Stationsebene und mit mehrmaligen Meldungen pro Jahr. Der Deutsche Pflegerat empfiehlt dringend, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in der Einführungs- und Konvergenzphase der PPR 2.0 beizubehalten.

Nicht nachzuvollziehen ist die geplante Opt-Out-Lösung für Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag, denn es gibt keinen sinnhaften Zusammenhang zwischen diesem und der Anwendung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0.

Die PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 sind als Startpunkt für die Pflegepersonalbedarfsermittlung zu sehen. Diese sind langfristig als lernendes System zu etablieren und auf alle Pflegesettings im Krankenhausbereich auszuweiten. Dieser Prozess muss in einem neu zu schaffenden Institut verankert werden, das die Einführung und Umsetzung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 langfristig pflegewissenschaftlich begleitet und welches öffentlich finanziert wird.

Die Lösungen für diese und weitere Themen zur PPR 2.0 und deren Umsetzung finden sich bereits in einem vom Deutschen Pflegerat, von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) und der Gewerkschaft ver.di gemeinsam erarbeiteten und aktualisierten Eckpunktepapier.

Der Deutsche Pflegerat fordert in alle weiteren Umsetzungsschritte zur PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 eingebunden zu werden. Nur so kann das Versprechen der Politik eingelöst werden, der Profession Pflege auf Augenhöhe zu begegnen und die Rahmenbedingungen für diese tatsächlich zu verbessern.

Der Deutsche Pflegerat steht bereit, konstruktiv am folgenden Gesetzgebungsverfahren mitzuarbeiten.“

 

Weitere Informationen: Eckpunkte Gesetzesauftrag Umsetzung PPR 2.0 des DPR, der DKG und ver.di (Stand: 23.06.2022)

Ansprechpartnerin: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Endlich! Die PPR 2.0 kommt zum 1. Januar 2023

DBfK fordert Einrichtung eines Instituts zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs

Am 7. Juli veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit die Eckpunkte zur Umsetzung der Personalbemessung PPR 2.0. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert seit über zwei Jahren, dass die PPR 2.0 zur Personalbemessung im Krankenhaus verbindlich umgesetzt wird.

Berlin, 08.07.2022 –  „Es ist höchste Zeit, dass der Bundesgesundheitsminister das Thema Personalbemessung im Krankenhaus angeht“, sagt Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Seit über zwei Jahren liegt der Vorschlag, den der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und ver.di miteinander abgestimmt haben, im Ministerium. Man hätte also schon längst weiter sein können, die prekäre Personalsituation in den Krankenhäusern endlich spürbar zu verbessern.“

Das nun geplante Instrument zur Pflegepersonalbemessung orientiert sich an der Pflegepersonal-Regelung PPR, die seit den 1990er Jahren den meisten Pflegefachpersonen vertraut ist und wird daher als PPR 2.0 bezeichnet. Das Instrument erfasst, wie viel Personal nötig wäre, um eine gute, am individuellen Pflegebedarf ausgerichtete Pflege realisieren zu können. Damit hat die PPR 2.0 aus Sicht des DBfK das Potenzial, mittelfristig die Situation in den Krankenhäusern und damit die Versorgungsqualität zu verbessern. Die PPR 2.0 muss dem DBfK zufolge ein lernendes System werden, das stetig weiterentwickelt wird.

„Es kommt nun auf die richtige Umsetzung an“, betont Bienstein. „Dazu gehört auch, dass es ambitionierte, aber realistische Ziele für den Personalaufbau gibt. Die PPR 2.0 muss verbindlich umgesetzt und kontinuierlich pflegewissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse sinnvoll in das Instrument überführen zu können. Damit das gelingt, braucht es ein eigenes Institut für die Personalbemessung in der Pflege, das öffentlich finanziert wird. Zudem ist eine gesamtgesellschaftliche Haltung notwendig, die für bessere und sicherere Versorgung in den Krankenhäusern steht.“

Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77


Eckpunkte zur Einführung einer Pflegepersonalbemessung

Reaktionen auf Lauterbachs 3-Stufen-Plan zur PPR 2.0

08.07.2022 / News – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den Ampelfraktionen Eckpunkte für die Einführung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments auf Grundlage der PPR 2.0 zukommen lassen. Mit dem 2-seitigen Papier, das BibliomedPflege vorliegt, will Lauterbach das Pflegepersonal im Krankenhaus entlasten. Kliniken müssen mit Sanktionen rechnen, wenn sie die Vorgaben nicht erfüllen.

Auf Twitter verdeutlichte der SPD-Politiker am Donnerstag: Wir werden per Gesetz gegen die Überlastung der Pflege vorgehen. Der Standard guter Pflege und tatsächliches Personal werden verglichen. Die Krankenhäuser werden Sanktionen erleben, die die Lücke nicht schließen. Ich danke ⁦@_verdi⁩ dafür, dass sie diesen Weg mitgehen

Geplant ist eine 3-stufige Einführung des Bemessungsinstruments:

  1. Erprobungsphase ab 1. Januar 2023
    Pilotverfahren zur Erprobung der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 von mind. 3 Monaten unter „verpflichtender Beteiligung einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern“
  2. Einführungsphase ab 1. Januar 2024
    Verpflichtende Anwendung der Personalregelung
    Wenn für eine Klinik allerdings tarifvertragliche oder anders vertraglich getroffene Vereinbarungen zur Entlastung des Pflegepersonals vorliegen, dann sollen die Kliniken das neue Instrument nicht anwenden müssen.
  3. Konvergenzphase ab 1. Januar 2025
    Festlegung eines von allen Krankenhäusern zu erreichenden Umsetzungsgrads der Pflegepersonalregelung, danach stufenweise Anhebung mit dem Ziel des Personalaufbaus.
DBfK fordert eigenes Institut für die Personalbemessung in der Pflege

Für den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist jetzt v. a. eine „richtige Umsetzung“ wichtig. Dazu gehöre, „dass es ambitionierte, aber realistische Ziele für den Personalaufbau gibt“, sagte DBfK-Präsidentin Christel Bienstein am Freitag und betonte: „Die PPR 2.0 muss verbindlich umgesetzt und kontinuierlich pflegewissenschaftlich begleitet werden, um neue Erkenntnisse sinnvoll in das Instrument überführen zu können. Damit das gelingt, braucht es ein eigenes Institut für die Personalbemessung in der Pflege, das öffentlich finanziert wird.“
Bienstein äußerte sich überzeugt, dass die PPR 2.0 das Potenzial habe, mittelfristig die Situation in den Krankenhäusern und damit die Versorgungsqualität zu verbessern.

Gleichwohl hätte die Regierung schon längst weiter sein können mit den Umsetzungsplänen, so Bienstein. Denn bereits seit über 2 Jahren liege der Vorschlag, den der Deutsche Pflegerat (DPR), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Gewerkschaft Verdi miteinander abgestimmt haben, dem Ministerium vor.

DPR: Auf alle Pflegesettings im Krankenhaus ausweiten

Der DPR sieht ein „bedeutsames Versprechen des Koalitionsvertrags eingelöst“. Wie der DBfK fordert auch der Pflegerat, über ein neu zu schaffendes Institut die weitere Entwicklung zu begleiten. Denn PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 seien als Startpunkt für die Pflegepersonalbedarfsermittlung zu sehen. Langfristig seien sie – gestützt auf Qualitätsvorgaben – als lernende Systeme zu etablieren und auf alle Pflegesettings im Krankenhaus auszuweiten.

Diese Ziele könnten jedoch nur erreicht werden, wenn bereits im jetzt folgenden Gesetzgebungsverfahren die noch vorhandenen ungeregelten Lücken geschlossen würden. Dazu gehöre z. B. von Beginn an die Integration der Intensivstationen mittels INPULS in die PPR 2.0.

Pflegepersonaluntergrenzen „dringend“ beibehalten

Weiter müsse ein „echter Abgleich“ der IST- mit der SOLL-Besetzung erfolgen – „und zwar auf der Stationsebene und mit mehrmaligen Meldungen pro Jahr“.

DPR-Präsidentin Christine Vogler empfiehlt zudem „dringend“, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in der Einführungs- und Konvergenzphase der PPR 2.0 beizubehalten. Denn die PPUG werden in dem Eckpunkte-Papier nicht erwähnt.

Ferner fordert sie, mit ihrem Gremium in alle weiteren Umsetzungsschritte eingebunden zu werden. „Nur so kann das Versprechen der Politik eingelöst werden, der Profession Pflege auf Augenhöhe zu begegnen und die Rahmenbedingungen für diese tatsächlich zu verbessern.“

Zeitplan zu großzügig geplant: Mai äußert „tiefe Besorgnis“

Der Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Markus Mai, spricht von einer „langen und schwierigen Wegstrecke“. Der anvisierte Zeitplan werde dabei „der akuten Situation in den Einrichtungen vor Ort absolut nicht gerecht“.

Mai sagte am Freitag: „Es erfüllt mich mit tiefer Besorgnis, dass wir im Bereich der pflegerischen Versorgung den Notfallknopf offensichtlich noch immer nicht gedrückt haben, obwohl laut um Hilfe geschrien wird.“

Problematisch sieht der Kammerpräsident die Möglichkeit, eine entsprechende Pflegepersonalregelung aushebeln zu können – etwa über eine nicht näher definierte „Vereinbarung zur Entlastung des Pflegepersonals“. Solche Vereinbarungen sollten laut Mai nur dann Wirkung entfalten, wenn sie besser seien als die in der PPR 2.0 vorgesehenen Regelungen.

DKG findet angekündigte Sanktionen „unpassend“

Auch die DKG hält diesen Punkt für noch „deutlich erklärungsbedürftig“. „Unpassend“ sei auch die sofortige Ankündigung von Sanktionen.

DKG-Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß sagte am Donnerstag: „Es wäre klug, zunächst einmal den Stand der Pflegepersonalausstattung in den verschiedenen Kliniken zu evaluieren und sich dann darüber zu verständigen, wie die Personalausstattung dort, wo sie unzureichend sein sollte, verbessert werden kann.“

Verdi: Nachhaltige Lösung für die Entlastung der Beschäftigten

Für Verdi ist das Eckpunktepapier „jetzt genau das richtige Signal an die Beschäftigten in der Krankenhauspflege“. Nach Jahren andauernder hoher Belastung und extremer Anstrengungen in der Corona-Pandemie zeichne sich endlich eine nachhaltige Lösung für die Entlastung der Beschäftigten ab. Verdi-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte: „Minister Lauterbach macht damit klar, dass er die strukturelle Personalnot in den Kliniken ernsthaft angehen will.“

Lauterbach hatte sein Vorhaben erstmals vor 2 Wochen vor der Gesundheitsministerkonferenz in Magdeburg angekündigt.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/gemischte-reaktionen-auf-lauterbachs-3-stufen-plan-zur-ppr-20


Übergabe – Der Podcast für die Pflege

ÜG097 – Pflegeentwicklung (Susanne Herzog)

Pflege-Thermometer 2022 zur Situation in der häuslichen Intensivversorgung veröffentlicht

Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) hat mit dem Pflege-Thermometer 2022 die bislang größte Befragung im Feld der häuslichen Intensivversorgung durchgeführt. Insgesamt wurden Daten von fast 700 Teilnehmenden aus dem Versorgungsbereich erhoben, die nicht selten dauerhaft auf die Unterstützung angewiesen sind. Ermittelt wurden Aspekte der Betreuung, Teilhabe und Lebenswirklichkeit von Menschen mit häuslichem Bedarf an intensivpflegerischer Versorgung sowie die Perspektive von Pflegenden und Einrichtungsleitungen.
„Im Zentrum aller Bemühungen steht die Ermöglichung einer guten Lebensqualität bei Sicherung der Selbst- und Mitbestimmung in Fragen der Versorgung und Therapie“, erläutert Prof. Dr. Michael Isfort, Leiter der Studie. „Das geht weit über die Sicherstellung der medizinischen oder pflegerischen Versorgung hinaus und bedeutet z.B. soziale Teilhabe und Mobilität zu unterstützen. Der Wunsch, in der eigenen Häuslichkeit zu leben, hat dabei für die betroffenen Menschen Priorität.“
Über ein breites Netzwerk an Selbsthilfegruppen und ambulanten Dienstleistern erfolgten Online-Befragungen in Familien, bei Pflegenden sowie Leitungen von ambulanten Diensten und Einrichtungen. „Insbesondere die Angehörigen müssen zukünftig besser unterstützt werden. Viele übernehmen in vielen Bereichen der Versorgung Aufgaben“, betont Isfort. „Der Fachkräftemangel ist auch in diesem Bereich deutlich zu spüren und belastet die Dienste und Einrichtungen gleichermaßen wie die betroffenen Familien. So müssen sie immer häufiger unbesetzte Versorgungszeiten von Diensten ausgleichen und es wird für sie zugleich schwieriger, Dienste zu wechseln oder eigenes Pflegepersonal zu organisieren“, so Isfort weiter.
Als weitere Befunde in der Studie konnten auch die besonderen Herausforderungen der fach- und hausärztlichen Begleitung in diesem Versorgungsbereich identifiziert werden. Zwischen gesetzlichen Anforderungen und realen Möglichkeiten zeigen sich Lücken. Als ein möglicher Lösungsansatz zeigt sich der Einsatz von Digitalisierung und Telemedizin, der bislang nur in geringem Umfang Anwendung findet.
Die Studie wurde mit Fördermitteln der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF) realisiert. Weitere Co-Förderer sind die Deutsche Fachpflege Gruppe (DFG), Linimed, Opseo sowie Resmed. Unterstützt wurde die bundesweite Studie von zahlreichen Patientenorganisationen, Betroffenenverbänden und Selbsthilfegruppen.
Innerhalb der Pflege-Thermometer-Reihe stellt das Pflege-Thermometer 2022 die zehnte Studie dar, die eine Bewertung eines Teilbereichs der pflegerischen Versorgung in Deutschland ermöglicht. Die Ergebnisse der Pflege-Thermometer-Studien werden kostenlos über die Institutshomepage (www.dip.de) online zur Verfügung gestellt.

Quelle: DIP Pressemitteilung, Köln, 08. Juli 2022


AOK-Pflegereport 2022

Hospizdienste stärker in Langzeitpflege integrieren

08.07.2022 / News – Angesichts aktueller Ergebnisse des AOK-Pflegereports mahnt die Krankenkasse bessere Rahmenbedingungen für die letzte Lebensphase in der Langzeitpflege an. Gleichzeitig kritisiert die AOK die hohe Zahl an Krankenhauseinweisungen kurz vor dem Tod alter Menschen.

Hohe Hospitalisierungsrate kurz vor dem Tod

Der in dieser Woche veröffentlichte Report zeigt: Mehr als die Hälfte der Menschen in Pflegeheimen werden kurz vor ihrem Tod mind. einmal in ein Krankenhaus verlegt. Mehr als jede dritte dieser Verlegungen könnte dem Bericht nach vermieden werden.

Die hohe Hospitalisierungsrate kurz vor dem Tod hat nach Angaben der Krankenkassen v. a. mit dem Personalmangel in Pflegeheimen zu tun. Eine ergänzende Befragung von 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen zeigte: 2 Drittel der Befragten sehen die Personalsituation als „eher ungenügend“ an, um die anfallende Arbeit zu erledigen.

Verlegungsrate korreliert mit Personalmangel in der Langzeitpflege

Insgesamt habe rd. jede bzw. jeder dritte innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-Versicherte in einem Pflegeheim gelebt. Deutlich mehr als die Hälfte davon seien in den letzten 12 Wochen vor dem Tod mind. einmal in ein Krankenhaus verlegt worden. Das sei eine im internationalen Vergleich hohe Krankenhaus-Verlegungsrate.

Auch erlebte nach AOK-Angaben jede bzw. jeder Fünfte monatlich oder häufiger, dass Bewohnende am Lebensende in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, obwohl dies aus Sicht der Befragten nicht im besten Interesse der Versterbenden gewesen ist.

Stärkung berufsgruppenübergreifender Zusammenarbeit

Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, forderte angesichts der Ergebnisse eine stärkere Integration von Hospizdiensten in Langzeitpflegeeinrichtungen. Dazu gehörten auch die Verbesserung der sektorenübergreifenden Prozesse und die Stärkung der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit.

„Palliativ-Kompetenzen von Ärzten und Pflegenden müssen weiterentwickelt, die interprofessionelle Zusammenarbeit intensiviert sowie ausreichend personelle Ressourcen bereitgestellt werden.“

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/hospizdienste-staerker-in-langzeitpflege-integrieren


Pflege-Report 2022: Spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege

Pflege-Report zeichnet Bild der letzten Lebensphasen im Pflegeheim

05.07.2022  – Berlin. Die Pflege und Begleitung von Menschen am Lebensende ist ein wesentlicher Bestandteil des Alltags in deutschen Pflegeheimen. Rund jeder dritte innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-Versicherte lebte in einem Pflegeheim. Deutlich mehr als die Hälfte davon wurde in den letzten zwölf Wochen vor dem Tod mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Auf Basis von AOK-Routinedaten beleuchtet der Pflege-Report, der vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) herausgegeben wird, Krankenhaus-Verlegungen von Pflegeheimbewohnenden unmittelbar vor dem Lebensende. Eine ergänzende Befragung von 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen zeigt die Diskrepanz zwischen Versorgungswunsch und -wirklichkeit.

Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sieht in der stärkeren Integration der Hospizdienste in den Langzeitpflege- einrichtungen die Chance, dass Menschen in den Pflegeheimen und ihre Angehörigen in der letzten Phase gut begleitet werden können. Dazu gehören auch die Verbesserung der sektorenübergreifenden Prozesse und die Stärkung der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit. „Palliativ-Kompetenzen von Ärzten und Pflegenden müssen weiterentwickelt, die interprofessionelle Zusammenarbeit intensiviert sowie ausreichend personelle Ressourcen bereitgestellt werden“, fordert Reimann. Ein wichtiger Indikator für eine qualitativ angemessene Versorgung von Pflegeheimbewohnenden vor dem Versterben sind Krankenhauseinweisungen. In den Jahren 2018 und 2019 wurden rund 56 Prozent aller Pflegeheimbewohnerinnen- und -bewohner innerhalb der zwölf Wochen vor ihrem Lebensende mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Das ist eine im internationalen Vergleich hohe Krankenhaus-Verlegungsrate. Die Krankenhausaufenthalte verdichten sich kurz vor dem Tod. Jeder dritte Pflegeheimbewohnende befand sich 2018 und 2019 in seiner letzten Lebenswoche für mindestens einen Tag im Krankenhaus.

Befragung zeigt, wo es hakt

Wichtige Hinweise, wie sich die Versorgung am Lebensende in der Praxis darstellt, gibt die Befragung von rund 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen.

„Die Diskrepanz von Versorgungswunsch der pflegebedürftigen Menschen und Wirklichkeit wird hier deutlich“, so Schwinger. So erlebt jeder Fünfte monatlich oder häufiger, dass Bewohnende am Lebensende in ein Krankenhaus eingewiesen werden, obwohl dies aus Sicht der Befragten nicht im besten Interesse der Versterbenden ist. Die Mehrheit der Befragten gibt an, dass sie beobachten, dass sich auf Druck der Angehörigen das Behandlungsteam für belastende beziehungsweise lebensverlängernde Maßnahmen entschied, obwohl die Patientenverfügung ein anderes Vorgehen nahegelegt hätte.

„Die als ‘Patientenverfügung‘ verbreiteten Standardformulare geben oft nicht das verlässlich wieder, was die betreffende Person tatsächlich zu dem Thema denkt und wünscht“, so Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und Erster Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V. Advance Care Planning (ACP) stehe für „Behandlung im Voraus planen“ und sei ein wirksames Instrument, das eine Vorausplanung nicht nur für die letzte Lebensphase erlaubt. „Die gesetzliche Verankerung von Advance Care Planning (ACP) im Leistungsrecht der GKV war politisch visionär, aber nur ein erster Schritt“, so in der Schmitten. In der Umsetzung würden sich erhebliche Schwachstellen zeigen wie beispielsweise fehlende Standards für die Qualifizierung der ACP-Gesprächsbegleiterinnen sowie bürokratische Vorgaben, die die Umsetzung erschweren. Auch eine Ausweitung von ACP auf vulnerable Patientinnen im ambulanten Bereich wäre geboten. Ein weiterer Knackpunkt: Wie die an dieses Konzept anknüpfende Kassenleistung „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ wirkt und in welchem Maße Pflegeheimbewohnende profitieren, ist nicht bekannt. „Deshalb brauchen wir eine Evaluation zu Umsetzungsbarrieren und Wirkungen dieser Leistungen“, fordert Reimann.

Insgesamt müsse bei der Versorgung am Lebensende genauer hingeschaut werden. „Eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Qualitätssicherung als auch die Umsetzung einer Bewohnerbefragung in den Pflegeeinrichtungen wären ein wichtiger Schritt.“

Die Herausforderungen, die für Pflegefachpersonen bei der Versorgung und Begleitung von Menschen am Lebensende bestehen, werden verstärkt durch die Personalsituation. Dies macht die WIdO-Befragung an mehreren Stellen deutlich: Zwei Drittel der Befragten sehen diese als eher ungenügend an, um die anfallende Arbeit zu erledigen. “Der Anspruch eines würdevollen Sterbens im Heim darf nicht an fehlenden Ressourcen scheitern“, betont Reimann.

Quelle: https://www.wido.de/news-presse/pressemitteilungen/2022/pflege-report-2022/


Infektionsschutz bei Sterbebegleitung:

RKI-Empfehlung aktualisiert

Angehörigen eine Sterbebegleitung von Personen zu ermöglichen, die positiv auf das SARS-CoV2-Virus getestet wurden, stellt eine besondere Herausforderung dar. Sie brauchen die Gelegenheit, sich zu verabschieden. Dennoch kommt es auch hierbei auf den Infektionsschutz an. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat nun die „Fachlichen Empfehlungen zu erweiterten Infektionsschutzmaßnahmen für die Sterbebegleitung in Einrichtungen der Pflege und der Gesundheitsversorgung und Ausnahmen von der Absonderungspflicht“ aktualisiert.
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Quelle: Pflegenetzwerk Deutschland, 07.07.2022


Vorstellung der umfangreichen „PflegeStudie 2022“

opta data Zukunfts-Stiftung gGmbH / 10.07.2022 – 08:00 / Essen, Deutschland (ots)

Babyboomer-Studie offenbart: In der Pflege droht der Blackout

Die Ergebnisse unserer aktuellen Babyboomer-Studie zum Umgang mit diversen Pflegethematiken identifiziert eine Jahrhundert-Problematik für Deutschland.

Die opta data Zukunfts-Stiftung hat gemeinsam mit dem Institut für Zukunftspsychologie und Zukunftsmanagement der Sigmund Freud PrivatUniversität Wien in der „PflegeStudie 2022“ über tausend Deutsche Babyboomer (1955 -1969) zu ihren Vorstellungen von Pflege befragt.

Zu den Studienergebnissen.

Ausgangspunkt der Studie: Die Babyboomer-Generation ist der geburtenstärkste Repräsentant einer beispiellosen Aufbruchsphase in Deutschland – sie verkörpert Wirtschaftswachstum und Reputation. Nun steht Deutschlands größte Bevölkerungsgruppe (rund 19 Mio. Menschen) vor ihrem dritten Lebensabschnitt. Ihr finales Verhalten wird ein gravierender Faktor der Zukunftsgestaltung unseres Landes sein und Auswirkungen auf die Lebensqualität aller Generationen haben.

Anlass zur Sorge: So sind es 79 % der Befragten, die den Staat in der Verantwortung sehen, die eigene Pflege zu organisieren und deren Kosten zu tragen. Ebenso viele planen die eigene Pflege nicht. Daher überrascht es wenig, dass sich nur 22 % überhaupt schon mal mit dem Thema Risikoversorgung auseinandergesetzt haben.

Wie Babyboomer reagieren, hängt mit ihrem Mindset zusammen

Die historisch begünstigten Lebensbedingungen der Babyboomer waren options- und variantenreich – daher stellte sich die Frage, wie diese Generation mit einer vermeintlich ausweglosen Perspektive umgeht: der eigenen Pflege – oder Hilfsbedürftigkeit.

Studienleiter (und selbst Babyboomer) Prof. Dr. Thomas Druyen: „Vor diesem gesellschaftlich höchst relevanten Hintergrund wollten wir herausfinden, wie diese vom Schicksal begünstigen mit dem Ernstfall umgehen. Denn diese Situation gilt es ultimativ zu antizipieren, um endlich zu belastbaren Lösungen für eine alternde Gesellschaft zu gelangen.“

Das Zukunftsthema

Die PflegeStudie 2022 widmet sich der Pflegethematik als Grundlage einer zukunftsweisenden Werteordnung – denn die hier vorliegende Analyse des Babyboomer-Verhaltens ist kein Nebenschauplatz, sondern konfrontiert uns mit der Denkweise der gesellschaftlichen Mehrheit.

„Uns scheint das Vorstellungsvermögen für mögliche Katastrophen oder Missstände zu fehlen. Daher will die Zukunfts-Stiftung mit der Studie dazu beitragen, belastbare Szenarien und Bilder der Zukunft zu visualisieren, um jetzt noch präventiv und vorausschauend die richtigen Entscheidungen treffen zu können – die Studie führt klar vor Augen, dass die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege ein ultimatives Zukunftsthema ist. Die Relevanz der Organisation von Pflege steht auf einer Stufe mit Klima und Big Tech“, so Druyen.

Fazit: „Wir lösen keine Probleme mehr, wir verschieben sie nur gemäß der aktuellen Bedrohungen – und die Studie dokumentiert deutlich die Struktur dieser Verdrängung.“

Quelle: NL Presseportal, 10.07.2022


Politik

Weg zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen geebnet

Dienstag, 5. Juli 2022 / Berlin – Pflegefachpersonen sollen künftig im Rahmen von Modellvorhaben mehr Kompetenzen bei der Patientenversorgung erhalten. Die Grundlagen für diese Modellvorhaben liefert jetzt ein Rahmenvertrag, den der GKV-Spitzenverband mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und zahlreichen weiteren Ver­bänden geschlossen hat.

„Die Versorgung im Team wird immer wichtiger. Deshalb ist es gut, dass auch Pflegekräfte an den Modellvor­haben teilnehmen können, die in einer Praxis angestellt sind“, erklärte die KBV dem Deutschen Ärzteblatt. Als einen „wichtigen Schritt für die Stärkung der pflegerischen Versorgung“, wertet der stellvertretende Vorstands­vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, den Rahmenvertrag.

„Qualifizierte Pflegerinnen und Pfleger werden zukünftig Menschen, die zum Beispiel Diabetes mellitus haben oder an Demenz leiden, selbstständig und eigenverantwortlich versorgen können“, gab er Beispiele. Dadurch werde die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflege insgesamt aufgewertet, betonte er.

Grundlage des Rahmenvertrages ist das Gesundheitsversorgungsweiter­entwicklungsgesetz (GVWG), das der Bundestag im Juni vergangenen Jahres beschlossen hatte.

Bereits ab Januar 2023 soll danach in jedem Bundesland für maximal vier Jahre mindestens eine Erprobung erfolgen, bei der Pflegefachpersonen Tätigkeiten der Heilkunde wahrnehmen, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. In einem ersten Schritt ist die Übertragung entsprechender Aufgaben zur Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus, chronischen Wunden und Demenz möglich.

Damit werden beispielsweise im Bereich Diabetes mellitus und chronische Wunden Blutabnahme, Wundab­strich, Bewertung der Laborwerte sowie die Ableitung, Veranlassung und Empfehlung von entsprechenden Maßnahmen möglich, ohne vorab eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen. Die Übertragung der ärztlichen Tätigkeiten soll Ärzte entlasten und Pflegefachpersonen in ihrer Versorgungskompetenz stärken. © hil/aerzteblatt.de

Quelle: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/135660/Weg-zur-Uebertragung-aerztlicher-Taetigkeiten-auf-Pflegefachpersonen-geebnet?rt=57db44c286effdb202bc6c57dbafe349


Interessante Veranstaltungen

Fachtagung: Community Health Nursing: Die neue Rolle der Pflege in der regionalen Gesundheitsversorgung

21.09.2022 von 10.30 bis 13.30 Uhr, die Veranstaltung ist kostenfrei und findet per Zoom statt

Weitere Informationen finden Sie unter www.dbfk.de/chn

Anmeldung unter https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZIscuugrDMrG9Y9y4OAZKEqpQ0b-zHgUs0E

 



Deutscher Pflegetag 2022

6. + 7. Oktober 2022, CityCube Berlin

Infos unter:
www.deutscher-pflegetag.de
Wir freuen uns, Sie vor Ort oder virtuell in und aus Berlin begrüßen zu dürfen. Spannende Vorträge, wegweisende Diskussionen und inspirierende Personen aus Pflege, Politik und Gesellschaft erwarten Sie! Machen Sie auch ihre Kollegen und Kolleginnen darauf aufmerksam!