ADS-Wocheninformation 03.07.2023

ADS-Wocheninformation 03.07.2023

Übergabe – Pflegeupdate

PU52 – Referentenentwurf GVSG / Expert*innenpapier Notfallpflege

Koalitionsvertrag Bremen, Leiharbeitspapier NRW


„Pflege-Triage“ zeigt Mängel des Pflegesystems

Prävention und sektorenübergreifende Versorgungsnetze können Kliniken entlasten
Berichte über Kliniken, die ihre Notaufnahme schließen müssen, weil sie nicht mehr genügend betreute Betten frei haben, sind alarmierend. Als ein Grund für die enge Bettenkapazität wird neben dem Personalmangel auch eine zunehmend schwierigere Suche nach einer Anschlussversorgung genannt. Das gelte insbesondere, wenn Patientinnen …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/pflege-triage-zeigt-maengel-des-pflegesystems/

Quelle: NL KDA, 30.06.2023


BAGSO-Positionspapier

„Sorge und Pflege: Neue Strukturen in kommunaler Verantwortung“ –

Jetzt auch in englischer Sprache

Die BAGSO ruft dazu auf, das System von Sorge und Pflege grundlegend neu auszurichten. Knapp drei Jahrzehnte nach Einführung der Pflegeversicherung steht das bestehende System der Pflege am Scheideweg. Kleinteilige Reformen wie das jetzt beschlossene Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) lösen die wesentlichen Probleme in der Pflege nicht. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Leistungen zur Pflege und Unterstützung im Alltag. In ihrem Positionspapier setzt sich die BAGSO für eine grundlegende Neukonzeption des Pflegesystems ein. Sie fordert, den Kommunen die Verantwortung dafür zu übertragen, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, zu lindern und zu bewältigen, und formuliert zehn Forderungen und Handlungsempfehlungen.

Zum Positionspapier (in deutscher und englischer Sprache)

Quelle: NL BAGSO, 30.06.2023


Gesundheit braucht Klimaschutz!

Pflegefachkräfte sehen seit Jahren, dass die Folgen der Klimakrise sowohl die Pflegebedürftigen als auch alle Gesundheitsberufler*innen massiv belasten. Die Initiative HEALTH FOR FUTURE beschreibt das als „existenzielle Bedrohung der Menschheit und zugleich die größte Gefahr für die menschliche Gesundheit.“ Sie rufen auf deutlich zu machen, „dass es sich um einen medizinischen Notfall handelt: Ein intaktes Klima und Ökosystem sind unabdingbare Voraussetzungen“ für die menschliche Gesundheit und das Wohl­ergehen. HEALTH FOR FUTURE

Quelle: NL Pflegekammer NRW, 30.06.2023


Diakonie-Präsident Lilie zu den parlamentarischen Beratungen zum assistierten Suizid

Berlin, 30. Juni 2023 – Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag (6. Juli) über zwei konkurrierende Gesetzentwürfe zur Regelung der Suizidbeihilfe sowie über zwei Entschließungsanträge, mit denen die Bundesregierung zur Vorlage eines Suizidpräventionsgesetzes verpflichtet werden soll. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Ein Suizidpräventionsgesetz muss klaren Vorrang vor der Regelung des assistierten Suizids haben. Denn die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Debatte über den assistierten Suizid hat vor allem blinde Flecken in der Suizidprävention sichtbar gemacht. So wurden Sterbewünsche, Suizidversuche und Suizidgedanken viel zu oft tabuisiert und vernachlässigt. Dabei wird leicht übersehen, dass es meist tiefe psychosoziale Krisen sind, in denen diese Gedanken aufkommen. Diese Erkenntnisse müssen in die neue Gesetzgebung einfließen.“

In diesem Sinne hat sich die Diakonie Deutschland in einem breiten Bündnis von Verbänden und Fachgesellschaften an die Mitglieder des Deutschen Bundestags gewandt und Eckpunkte für ein Suizidpräventionsgesetz vorgeschlagen. Im Mittelpunkt stehen eine besser erreichbare und qualifizierte Beratung suizidwilliger Menschen und eine substantielle Verbesserung von palliativer Versorgung und Suizidprävention. „Prävention und auffangende Begleitung von Menschen, die sich zum Suizid entschlossen haben, sind nicht zum Nulltarif zu haben“, so Lilie weiter. „Wenn wir die Freiheit, die uns das Grundgesetz garantiert, ernst nehmen, dann ist der Staat gefordert, die Schutzbedürftigen besonders zu schützen.“

Mit Blick auf die beiden vorliegenden Gesetzentwürfe zur Suizidassistenz äußert sich Lilie skeptisch: „Bei einer gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids müssen Selbstbestimmung und Lebensschutz gut ausbalanciert werden. Menschen mit Suizidwünschen sind ernst zu nehmen und anzunehmen. Eine gesetzliche Regelung darf aber nicht zu einer Normalisierung des assistierten Suizids führen.“ Es stehe außer Frage, dass bei einem assistierten Suizid die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung gewährleistet und zuvor eine umfassende Beratung und Unterstützung zugänglich und verfügbar sein müsse. „Der Aufbau eines Beratungs- und Begutachtungssystems hat aber eben auch den paradoxen Effekt, dass Normalisierung eintritt. Wir legalisieren also etwas, das wir als Gesellschaft gerade nicht als Normalität wollen sollten.“

Vor diesem Hintergrund plädiert der Diakonie-Präsident für eine gründliche Diskussion, die über die vorgelegten Gesetzentwürfe hinausgeht.

Hintergrund:

Im Juni hatten zunächst die Abgeordnetengruppen um Renate Künast und Katrin Helling-Plahr einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Suizidassistenz sowie einen Entschließungsantrag zur Suizidprävention anstelle von zwei früheren Gesetzentwürfen vorgelegt. Die Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci hat ihren bisherigen Gesetzentwurf zur Suizidassistenz noch einmal überarbeitet. Die Beratung der Entwürfe ist für die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause geplant.

Inzwischen haben sich auch die Bundesärztekammer, das Nationale Suizidpräventionsprogramm, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin für eine weitere und tiefergehende Beratung der Gesetzentwürfe ausgesprochen. Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende strafrechtliche Regelung, die auch die organisierte Suizidassistenz durch Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für verfassungswidrig. Seitdem wird im Bundestag über eine mögliche Folgeregelung diskutiert.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/journal/selbstbestimmt-sterben

Quelle: PM Diakonie Deutschland, 30.06.2023


Enttäuschend: Die Kraft zur Reform fehlt

Berlin, 29. Juni 2023 – Heute sind keine Eckpunkte zu der Krankenhausfinanzierungsreform von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe verabschiedet worden. Die Vorschläge zu den Vorhaltebudgets und zur Umverteilung zwischen den Krankenhäusern bewertet der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) als nachteilig sowohl für die Versorgung der Patient:innen als auch für die strukturelle Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft. „Es ist enttäuschend, dass die Länder und der Bund heute nicht die Kraft hatten, gemeinsam mutige und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Die Klärung der zentralen Streitpunkte wird damit in die Zukunft verschoben. Es fehlt damit der verlässliche Rahmen für die Umgestaltung der Krankenhausstrukturen wie auch die Planungssicherheit für die dafür notwendigen Mittel“, so Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV. Momentan ist das Vertrauen gering, dass die Länder und der Bund verlässliche und konkrete Eckpfeiler gemeinsam am 10. Juli 2023 beschließen.
„Die Krankenhausstrukturen neu aufzustellen, ist eine Herkulesaufgabe in sozialer, gesellschaftlicher, unternehmerischer und finanzieller Hinsicht. Das ist ein enormer Kraftakt, der den Mitarbeitenden und dem Management in den Krankenhäusern, der Politik und den Bürgern viel abverlangt. Die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern müssen die Sicherheit im Wandel gewährleisten, damit die Mehrheit die Veränderung nicht als Bedrohung empfindet“, mahnt Radbruch.
Besonders die angedachte Verknappung von Kapazitäten durch den Leistungskorridor im Vorhaltebudget lässt ein ernstzunehmendes Problem aufziehen. „Dabei handelt es sich um Planwirtschaft. Die fatalen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung müssen jetzt mit der Krankenhauspraxis gemeinsam bewertet werden. Das ist mehr als überfällig“, kommentiert Radbruch.

Finanzierung von Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben braucht zusätzliches Geld

Die pauschale Zuschreibung von Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben an Universitätsklinika oder Maximalversorger entspricht nicht der Realität in der Praxis. Die damit verbundene einseitige Umverteilung von Mitteln ist nicht gerechtfertigt und abzulehnen. Sollten diese neuen Aufgaben im künftigen System regelhaft eingeführt werden, müssen die einzelnen Leistungen auskömmlich vergütet werden.

Vorhaltefinanzierung mit Leistungskorridor verknappt Versorgung

Die Einführung einer Vorhaltefinanzierung mit einem Leistungskorridor scheint attraktiv. Auf den ersten Blick verspricht dies eine auskömmliche Finanzierung von Krankenhäusern und eine umfassende medizinische Versorgung für alle. In der Realität führt dies jedoch zu Engpässen und einer unzureichenden Versorgung. Wird im Voraus festgelegt, wie viel Geld einem Krankenhaus – unabhängig von seiner tatsächlichen Leistung – zur Verfügung steht, gibt es keine finanziellen Anreize überdurchschnittliche Leistungen zu erbringen oder effizient zu arbeiten. Da das Budget bereits feststeht, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der tatsächlichen Gesamtzahl aller durchgeführten voll- und teilstationären medizinischen Leistungen in einem Krankenhaus und deren Refinanzierung.

In der Krankenhausfinanzierung werden planwirtschaftliche Mechanismen implementiert

Das zentrale Problem der Vorhaltefinanzierung ist die Einführung der gesundheitspolitischen Planwirtschaft, da die Vorhaltung künftig gedeckelt ist. Die Entscheidungen darüber, wie viele Betten, medizinisches Personal und Ausrüstung bereitgestellt werden sollen, kann vom Krankenhaus nicht flexibel genug auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerung angepasst werden. Durch diese Verknappung von Kapazitäten kommt es zu längeren Wartezeiten für medizinische Behandlungen  und Eingriffe.

Quelle: PM DEKV, 29.06.2023


Pflegekammer Baden-Württemberg: Registrierung wird einfacher als gedacht

Für Befürworter der Pflegekammer im Südwesten war das ursprünglich geplante Registrierungsverfahren bislang ein großer Haken. Aus Sicht der Pflegegewerkschaft BochumerBund hat der Landespflegerat… MEHR

Quelle: NL Altenpflege Online, 29.06.2023


Kritik an Pflegereform:

Breites Bündnis warnt vor zunehmender Armut durch Pflege

Mit einem Aufruf fordert ein breites Bündnis den Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung

Berlin, 29. Juni 2023 – Kurz vor Inkrafttreten der jüngsten Pflegereform am 1. Juli 2023 warnt ein breites Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts- und Pflegeverbänden sowie Gewerkschaften vor zunehmender Armut pflegebedürftiger Menschen. Das Bündnis fordert in einem Aufruf an die Bundesregierung, mit einer Pflegevollversicherung gegenzusteuern.

“Mit Sorge nehmen wir zur Kenntnis, dass das Risiko, im Falle von Pflegebedürftigkeit von Armut betroffen zu sein, immer weiter steigt”, heißt es in dem Aufruf. “Immer weniger Menschen können sich die eigene Pflege leisten.” Das Bündnis mahnt, dass die Pflegeversicherung mittlerweile ihren Zweck verfehlt und kritisiert, dass die Bundesregierung auch mit der jüngsten Pflegereform keine wirklichen Lösungsvorschläge präsentiere.

“Eine langfristig wirksame, tragfähige und für alle verlässliche Lösung bietet einzig eine Vollversicherung in der Pflege”, so die Organisationen in dem Aufruf. Eine solche Pflegevollversicherung müsse alle pflegebedingten Kosten übernehmen – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handle: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, Volkssolidarität und AWO.

Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK): „Gute pflegerische Versorgung ist zentral für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, denn sie ist gelebte und strukturell angelegte Solidarität in Situationen der Schwäche für uns alle. Es ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Zugang zu professioneller Pflege sicherzustellen. Die Finanzierung von Pflege ist die eine Seite der Medaille, die Stärkung der beruflich Pflegenden die andere.“

Der vollständige Aufruf steht hier zum Download bereit: https://www.dbfk.de/media/docs/presse/2023_aufruf-pflegevollversicherung.pdf

Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V. , Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin, Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de, www.dbfk.de


Deutscher Pflegerat zur fünften Stellungnahme der Regierungskommission

Datenanalyse vergisst das pflegerische Personal – Krankenhausreform wird zur Utopie in Zahlen

Berlin (28. Juni 2023, Nr. 29/2023) – Die Fünfte Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung liegt vor. Die Stellungnahme lässt die Kompetenzen und das Potenzial der beruflich Pflegenden sowie die Rahmenbedingungen für eine gute Pflege außen vor, erkennt das Präsidium des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). Eine Krankenhausreform mit hochgerechneten Abrechnungsdaten anstatt mit einem Blick in die Realität zu begründen, ist Utopie.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats mahnt: „Die Krankenhausreform entwickelt sich von der Regierungskommission verwissenschaftlicht immer mehr in die falsche Richtung. Anstatt die Profession Pflege in die Beschreibung der aktuellen Situation und auch künftige Bestrebungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität miteinzubeziehen, wird beides ignoriert. Die Bewertung der Regierungskommission ist damit sachverfälscht. Ihr Bild der Wirklichkeit ist datenverzerrt. Der Stellungnahme fehlt die pflegerische Expertise und Praxis.
Zweiter gravierender Fehler der 5. Stellungnahme ist es, dass diese nicht an den vielfach mangelhaften Strukturen von Deutschlands Krankenhäusern ansetzt. Stattdessen wird bewertet, was praxisferne Abrechnungsdaten scheinbar zur Qualitätsbewertung belegen würden.
Daraus ergibt sich der dritte Fehler der 5. Stellungnahme: Gesucht wird eine Beweisführung, die den eigenen Vorschlag der Regierungskommission für eine Konzentration und Steuerung der Gesundheitsversorgung unterfüttert. Das ist der falsche Ausgangspunkt.
Der von der Regierungskommission in ihrer Potenzialanalyse technokratisch durchwobene Beurteilungsansatz einer einfachen Hochrechnung von Abrechnungsdaten nach dem Schema „Was wäre, wenn …“ wird vom Deutschen Pflegerat abgelehnt. Seit Jahren weist der Rat immer wieder darauf hin, dass unsere Krankenhäuser mehr Pflegepersonal, bessere Arbeitsbedingungen und die Weiterentwicklung pflegerisch professionalisierter Strukturen benötigen.
Der Zusammenhang, dass schlechte personelle Rahmenbedingungen zu einer schlechteren Versorgungsqualität führen, ist wissenschaftlich belegt. Er wird in der Stellungnahme völlig ignoriert.
Weiter fehlt in der aktuellen Krankenhausdiskussion der Einbezug von präventiven, gesundheitsfördernden Strukturen. Diese sind wesentlich für eine nachhaltige und bedarfsgerechte Versorgungsanalyse. Eine sektorenübergreifende und digital ausgerichtete Reform kann zudem dazu beitragen, die Versorgungsqualität zu verbessern. Eine gute Krankenhausreform muss zudem auf das wichtige Thema der pflegerischen Weiterversorgung der Patient*innen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bei bestehender Pflegebedürftigkeit reagieren. Damit stehen weitere wichtige Hebel für die Reform zur Verfügung. Sie müssen genutzt werden.
Entscheidend ist bei allen Überlegungen, dass die Profession Pflege politisch endlich in die Lage versetzt wird, im 21. Jahrhundert anzukommen. Die Übertragung der Heilkunde auf Pflegefachpersonen muss umgehend geregelt werden.“

Ansprechpartnerinnen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Der Suizid darf nicht zur gesellschaftlichen Normalität werden

Berlin, 28.06.2023 – Die Bundesärztekammer, wissenschaftlich-medizinische Fachgesellschaften und das Nationale Suizidpräventionsprogramm warnen davor, die gesetzliche Neuregelung der Suizidbeihilfe übereilt und ohne ausführliche Debatte noch vor der Sommerpause durch den Deutschen Bundestag zu bringen. Die beiden zur Abstimmung vorliegenden Gesetzentwürfe sind erst vor kurzem zusammengeführt worden (Helling-Plahr, Künast et al.) oder sollen noch überarbeitet werden (Castellucci et al.). Eine gründliche Befassung im Parlament sowie ein gesellschaftlicher Diskurs über die jeweiligen Entwürfe sei in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Statt im dichtgedrängten Programm der letzten Sitzungswoche eine für die Betroffenen und die Gesellschaft als Ganzes so weitreichende Entscheidung herbeizuführen, sollte die Sommerpause für die Meinungsbildung und die dringend erforderliche Weiterentwicklung der jeweiligen Regelungsvorschläge genutzt werden, fordern die Bundesärztekammer (BÄK), das Nationale Suizidpräventionsprogramm (NaSPro), die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) sowie die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP).
Dazu Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer: „Insbesondere der Entwurf der Parlamentariergruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Renate Künast wird der Komplexität von Suizidgedanken und Suizidhandlungen nicht gerecht.  Nur eine einzige informierende Beratung und eine Wartezeit von lediglich drei Wochen, bevor ein Suizidmittel verschrieben und ein assistierter Suizid ermöglicht werden kann, reichen nicht aus, um die Freiverantwortlichkeit der Suizid-Entscheidung sicherzustellen. Dies gilt umso mehr, weil die Einbeziehung psychiatrischer und psychotherapeutischer Kompetenz in dem Entwurf nicht verbindlich vorgegeben wird. Der Entwurf würde außerdem einer gesellschaftlichen Normalisierung des Suizides Vorschub leisten. Er verlagert die Verantwortung für wichtige Entscheidungen, insbesondere dazu wie gewinnorientierte Angebote verhindert werden, die Zuverlässigkeit organisierter Hilfe zur Selbsttötung geprüft werden sowie welche Qualifikationsanforderungen konkret an die in den Beratungsstellen Beschäftigten zu stellen sind auf eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und auf die Bundesländer. Für Ärztinnen und Ärzte bringt der Gesetzentwurf zudem erhebliche strafrechtliche Risiken mit sich.“
Prof. Dr. Reinhard Lindner, Nationales Suizidpräventionsprogramm für Deutschland: „Wenn es leichter ist, sich über einen festgelegten Regelungsweg assistiert zu suizidieren als Hilfe und Unterstützung zum Weiterleben zu erhalten, wird die Möglichkeit zu einer selbstbestimmten Entscheidung über das eigene Leben eingeschränkt. Wir rechnen in diesem Fall mit einer deutlichen Zunahme vermeidbarer Suizide in Deutschland. Die gesetzlich finanzierten Beratungsstellen, die in diesem Entwurf vorgesehen sind, helfen Menschen nicht in suizidalen Krisen zu einer freiverantwortlichen und selbstbestimmten Entscheidung zu kommen. Beratungen können nicht ergebnisoffen sein, wenn sie in einem Kontext zur Suizidhilfe stattfinden”.
Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde: „Im Jahr 2021 starben über 9.000 Menschen in Deutschland durch Suizid – die meisten im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung. Auf jeden Suizid kommen 10 bis 20 Suizidversuche. Sehr häufig sind suizidale Menschen aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage, diese Entscheidung frei und selbstbestimmt zu treffen. Diese Menschen brauchen Unterstützung. Sie brauchen medizinische Hilfe und sie müssen vor dem irreversiblen Schritt eines Suizides effektiv geschützt werden. Diese große Gruppe der schwer psychisch kranken Menschen darf nicht vergessen werden.Die DGPPN sieht für ihren effektiven Schutz im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zwei Dinge als zentral an: die verlässliche, fachärztliche Beurteilung des freien Willens und die unmittelbare Bereitstellung von Hilfen, wenn ein Suizidwunsch nicht auf freiem Willen beruht.“
Heiner Melching, Geschäftsführer Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V.: „Beide vorliegenden Gesetzesentwürfe bieten scheinbar einfache Lösungen für ein sehr komplexes Problem und sind das Ergebnis einer überwiegend juristischen Perspektive, die der Individualität von Sterbewünschen und der Lebenswirklichkeit von Betroffenen und im Gesundheitswesen Tätigen in keiner Weise gerecht wird. Es kann aus unserer Sicht nicht gelingen, die Anliegen schwerstkranker Menschen, einsamer Hochaltriger oder auch junger Menschen, die in einer Krise ihr Leben beenden wollen, in eine Rechtsnorm zu pressen. Ebenso wenig qualifiziert allein das Vorliegen einer ärztlichen Approbation dazu, Suizidwünschen angemessen zu begegnen. Ärztliches Handeln ist von Verantwortung und einem Beziehungsgeschehen getragen und darf bei derart existenziellen Fragen nicht zur bloßen Dienstleistung und einem „Sterben nach Checkliste“ degradiert werden. Damit ließe man Menschen mit Suizidwünschen wie auch ihre Angehörigen letztlich sehr allein.“

Pressekontakte: Bundesärztekammer, Samir Rabbata, presse@baek.de; Nationales Suizidpräventionsprogramm Hannah Müller-Pein, hannah.mueller-pein@uni-kassel.de; Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde Michael Wassiliwizky, pressestelle@dgppn.de, m.wassiliwizky@dgppn.de; Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin Karin Dlubis-Mertens, redaktion@palliativmedizin.de

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung, 28.06.2023


Sonderdruck Expertenstandard Hautintegrität verfügbar

Der Sonderdruck zum Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Hautintegrität in der Pflege“ ist ab sofort verfügbar und kann direkt auf unserer Homepage über ein Online-Bestellformular angefordert werden. Hier finden Sie weitere Bestellinformationen. Der Auszug aus dem Expertenstandard sowie die Anlagen zur Literaturstudie stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Quelle: NL DNQP, 28.06.2023


Marienhaus-Gruppe will mit Sandra Postel politisch werden

Die Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Sandra Postel (Foto), arbeitet im Hauptberuf für die Marienhaus-Gruppe. Dort bekommen sie jetzt eine neue Aufgabe. Um im Bereich der Pflege- und Sozialpolitik eine aktive Rolle einzunehmen, hat die Geschäftsführung zum 1. Juni 2023 die Stabsstelle Pflege- und Sozialpolitik geschaffen. Postel wird diese Abteilung leiten. Care vor9

Quelle: NL care vor9, 28.06.2023


Pflegeverbände veröffentlichen Policy Brief

Entfaltung des pflegefachlichen Potenzials für eine erfolgreiche Krankenhausreform

Berlin (27. Juni 2023, Nr. 28/2023) –  Drei zentrale Punkte für eine gelungene Krankenhausstrukturreform enthält der heute veröffentlichten Policy Brief an die politischen Entscheidungsträger*innen von Bund und Ländern. Damit machen der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V., der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR), der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. und der Bundesverband Pflegemanagement e. V. deutlich, warum die Entfaltung des pflegefachlichen Potenzials so wichtig für die Reform ist, und was dafür zu tun ist.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Drei zentrale Forderungen sind für eine gelungene Krankenhausreform wesentlich:

  1. Eine Leitung der Primärversorgungszentren bzw. Level-Ii-Krankenhäuser durch qualifizierte Pflegefachpersonen muss möglich sein. Der Versorgungsschwerpunkt dieser Einrichtungen liegt auf komplexen Pflegebedarfen. Notwendig geschlossen wird mit ihnen eine Versorgungslücke.
  2. Die Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen müssen die pflegerische Leistung spiegeln und einen bedarfsgerechten Personalschlüssel sowie den notwendigen Qualifikationsmix für die Pflegeberufe beinhalten.
  3. Die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen muss neu geregelt werden, damit sie eigenverantwortlich ihre differenzierten Kompetenzen einsetzen können.

Benötigt werden neue Lösungen in der Gesundheitsversorgung mit einem Fokus auf Gesundheitsförderung, Prävention und das Leben mit chronischen Erkrankungen. Erforderlich sind eine Professionalisierung und ein adäquater Qualifikationsmix in Krankenhäusern aller Level. Aufgaben müssen umverteilt werden, Kompetenzen und Verantwortung erweitert.

Um den Herausforderungen in der Pflege gerecht zu werden, braucht es weiter eine integrierte Versorgung. Die interprofessionelle Zusammenarbeit muss an Bedeutung gewinnen. Die Gesundheitsversorgung ist sektoren- und professionsübergreifend zu organisieren.

Wir sollten es uns nicht mehr leisten, dass die vorhandenen Kompetenzen der einzelnen Berufsgruppen nicht effektiv eingesetzt werden. Es muss zu einer Erweiterung der Verantwortungsbereiche in den jeweiligen Berufen kommen. Hierfür müssen die rechtlichen Weichen gestellt werden.

Generell ist es unabdingbar, dass wir zu einer Neuorganisation und Neuverteilung der Aufgaben kommen. Denn der Mangel an Fachpersonen in allen Gesundheitsberufen kann weder durch Anwerbungen im Ausland noch durch Nachwuchsgewinnung im Inland allein behoben werden.“

Der „Policy Brief zur Krankenhausstrukturreform: Pflegefachliches Potential entfalten“ liegt der Anlage bei und steht unter www.deutscher-pflegerat.de zum Download zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Video zeigt Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige

Wenn Angehörige, Partner oder Freunde pflegebedürftig werden, stellen sich viele Fragen. In dieser herausfordernden Situation helfen Angebote zur Beratung und auch zur konkreten Unterstützung im Alltag. Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) koordiniert zusammen mit Partnern solche Angebote. In einem kurzen Video werden die Beratungs- und Unterstützungsangebote in Nordrhein-Westfalen (NRW) übersichtlich …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/video-zeigt-unterstuetzungsangebote-fuer-pflegende-angehoerige/

Quelle: NL KDA, 27.06.2023


Gesundheitsrisiko Hitze

Lauterbach startet „Hitzegipfel“

27.06.2023 / News – Obwohl künftig längere und intensivere Hitzeperioden drohen, ist Deutschland darauf nicht vorbereitet. Was ein Bündnis aus Bundesärztekammer, Deutschem Pflegerat sowie Deutscher Allianz Klimawandel und Gesundheit am Hitzeaktionstag Mitte Juni bereits erneut angemahnt und als überfällig bezeichnet hat, geht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) jetzt an: In einem „Hitzegipfel“ sollen Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Ärzteschaft, Pflege, Krankenkassen und Wissenschaft, unter anderem der Deutsche Wetterdienst, über einen nationalen Hitzeschutzplan und Hitzeaktionspläne für Gesundheitseinrichtungen beraten. Der Auftakt dazu fand Montagnachmittag in Berlin statt. Lauterbach hat erste Impulse aus seinem Ressort vorgelegt. In den kommenden Wochen sollen nun konkrete Maßnahmen und Vorgaben abgestimmt werden, die anschließend teilweise auch in Gesetze fließen sollen.

Bundeseinheitliche Empfehlungen für Hitzeschutzpläne anvisiert

Geplant sind „bundeseinheitliche Empfehlung für Hitzeschutzpläne in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten“. Vorbild soll Frankreich mit seinem dreistufigen Warnsystem sein, das je nach Außentemperatur Maßnahmen staffelt. Das „könnte perspektivisch Grundlage für das Auslösen von Interventionskaskaden sein“, heißt es im Impulspapier.

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern mehrerer Ministerien, soll sich gründen. Außerdem ist eine vom Ministerium geförderte Webseite der Ludwig-Maximilians-Universität München online gegangen. Dort erhalten Städte und Kommunen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Tipps für Hitzeaktionspläne und Notfallpläne.

Bereits seit Jahren veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) Auswertungen zu hitzebedingter Übersterblichkeit. Seit vergangenen Donnerstag veröffentlicht das RKI bis voraussichtlich September ein wöchentlich aktualisiertes Hitzeradar.

DKG: Hitzeschutz nicht zum Nulltarif zu haben

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte am Montag Lauterbachs Initiative, betonte aber auch, dass Hitzeschutz nicht zum Nulltarif zu haben ist. Die Krankenhäuser benötigten ein umfassendes Investitionsprogramm, um mit dem Klimawandel umgehen zu können.

Während in früheren Jahren Kühlakkus, Verschattung und durchdachte Lüftungskonzepte ausreichend gewesen seien, gefährdeten zu warme Patientenzimmer zunehmend die Gesundheit und verzögerten den Heilungsprozess. Auch die ohnehin stark geforderten Beschäftigten in Krankenhäusern seien von Hitze betroffen. Pflegende könnten nicht ins Hitzefrei gehen oder ihre Arbeitszeiten in kühlere Stunden verlegen, verwies DGK-Chef Gerald Gaß.

4.500 Hitzetode in 2022

Lauterbachs Pläne seien jetzt zügig anzugehen, damit im nächsten Sommer ein funktionierender Hitzeschutzplan stehe, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann.

Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK habe schon 2021 gezeigt: Jeder vierte AOK-Versicherte über 65 Jahre sei überdurchschnittlich gefährdet, an heißen Tagen gesundheitliche Probleme zu bekommen und deshalb ins Krankenhaus zu müssen. An Hitzetagen mit über 30 Grad Celsius sei es hitzebedingt zu drei Prozent mehr Krankenhauseinweisungen in dieser Altersgruppe gekommen. Ein Viertel der rund 18 Millionen Menschen im Alter 65 plus sei überdurchschnittlich „hitzevulnerabel“ – Hitze mache ihnen besonders zu schaffen.

Nach RKI-Angaben starben im vergangenen Jahr 4.500 Menschen einen Hitzetod.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/lauterbach-startet-hitzegipfel


Regionale Versorgung

Gesundheitskioske als Chance für die Pflege

26.06.2023 / News – Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Gesundheitskioske sind nach Einschätzung von Helmut Hildebrandt eine Chance für die Pflege. Hildebrandt ist Vorstandsvorsitzender der Optimedis AG, die sich auf den Aufbau und das Management regionaler populationsbezogener Versorgungssysteme spezialisiert hat.

Referentenentwurf „zu direktiv“

Nach Lauterbachs Plänen sollen Pflegefachpersonen  die Leitung der Gesundheitskioske übernehmen, perspektivisch insbesondere solche mit Heilkundekompetenz im Sinne von Community Health Nurses. Diesen Punkt sieht Hildebrandt noch kritisch. Im Interview mit Bibliomed sagt er:

„Ich bin sehr für den Einsatz von Pflegefachkräften und gerade auch den neu ausgebildeten Community Health Nurses in den Gesundheitskiosken, aber der Referentenentwurf ist da zu direktiv. Professionelles- und Care-Management braucht meines Erachtens verschiedene Professionen, da ist auch Sozialarbeiter-Know-how gefragt, und die Zusammensetzung sollte auf die jeweilige Situation ausgerichtet sein.“

Pflegefachpersonen zurückgewinnen

Allerdings seien neue Versorgungsmodelle auch eine Chance, Pflegefachpersonen wieder für ihren Job zu begeistern.

„In Thüringen, wo wir mit einer kommunalen Stiftung zusammen die Kooperation von Gesundheitskiosken, Gemeindepflegefachkräften und Arztpraxen, Kliniken und Gesundheitsämtern entwickeln, haben wir erfahrene Pflegefachkräfte sogar wieder in den Beruf zurückholen können. Die waren aus Frustration schon herausgegangen. Jetzt bringen sie ihre Lebenserfahrung und ihre professionelle Kompetenz ein und haben richtig Freude daran.“

Generell begrüßt Hildebrandt das Vorhaben von Lauterbach, den Kommunen mehr Spielräume für die Gestaltung der Gesundheitsversorgung zu geben. Bei ihnen melden sich die Bürgerinnen und Bürger, wenn die Versorgung nicht mehr gesichert ist, aber bisher hätten sie extrem wenig Möglichkeiten, daran etwas zu ändern, so Hildebrandt.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/gesundheitskioske-als-chance-fuer-die-pflege


Hochrechnung: Personalbedarf in der Langzeitpflege wächst rasant

Das Rothgang-Gutachten zur Personalbemessung hatte seinerzeit einen Mehrbedarf von rund 130.000 Pflegefachpersonen und Hilfskräften ausgewiesen. Bis 2040 könnte sich diese Zahl um fast 50 Prozent erhöhen…. MEHR

Quelle: NL Altenpflege, 27.06.2023


Pflegenotstand: „Was immer wir tun, das alles reicht nicht“

Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey von der Charité Berlin ist eine Frau der klaren Worte. Beim Blick auf die nackten Zahlen von Pflegekräften und Pflegebedürftigen sei ein flächendeckender Pflegenotstand nicht mehr aufzuhalten, sondern nur noch einzudämmen. Pflege werde zum knappen Gut, sind sich alle Vertreter der „Initiative für eine nachhaltige und generationengerechte Pflegereform“ einig. Sie fordern vor allem mehr Freiheit beim Personaleinsatz und Prävention, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Care vor9

Quelle: NL Car vor9, 27.06.2023


Wie kann eine effiziente ambulante Pflege gelingen?

Wie kann die ambulante Pflege besser organisiert werden? Damit hat sich ein Team am IGES Institut in einer Studie beschäftigt. Die Forschenden untersuchten rechtliche Rahmenbedingungen sowie Ansätze der innovativen Arbeitsorganisationen, von Vernetzungsmöglichkeiten und technische digitale Lösungen. Eine Onlinebefragung von Pflegediensten und Kostenträgern floss zusätzlich ein. Im Ergebnis ist ein Handlungsleitfaden entstanden, der den Pflegeeinrichtungen und Verbänden im Internet zur Verfügung steht. Darin beschrieben sind zahlreiche Ansätze – wie der Aufbau von Netzwerkstrukturen oder digitalen Koordinierungsplattformen, die Umsetzung einer optimierten Arbeitsorganisation sowie der Nutzung von E-Bikes oder Sonderparkrechten.
MEHR ERFAHREN 

Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 26.06.2023


Digitale Lernmodule für die interaktive Ausbildung von Pflegepersonal mit Migrationshintergrund

Eine gute Kommunikation zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen ist in der Gesundheitsversorgung essentiell. Daher nimmt die Vermittlung pflegerischer Handlungs- und Fachsprachenkenntnisse in der pflegerischen Ausbildung eine zentrale Rolle ein. Die HAW Hamburg hat im Jahr 2020 das Projekt „PflegeDigital 2.0“ ins Leben gerufen, das durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird. In Kooperation mit der Knappschaft Kliniken GmbH wurde eine modulare, mehrsprachige Lösung zum interaktiven Erlernen pflegerischer Handlungsprozesse entwickelt, in der auch Virtual-Reality-Technologie zum Einsatz kommt. Die digitalen Lernmodule können inzwischen kostenfrei genutzt und ausprobiert werden. Dafür können sich Interessierte auf der Projektwebsite für die Nutzung der Demoversion anmelden! MEHR ERFAHREN UND DEMOVERSION TESTEN
Quelle: NL Pflegenetzwerk Deutschland, 26.06.2023


Wichtige Termine:

„Gewalt – ein Thema im Gesundheitswesen?“
Schon im Januar konnte die Pflegekammer NRW zum Thema Gewalt in der Pflege im Landtag Stellung beziehen↗.

Das von der TK geförderte Projekt PEKo „verfolgt das Ziel gemeinsam mit den Beschäftigten zielgruppenspezifische und bedarfsorientierte Maßnahmen der Gewaltprävention zu entwickeln.“

08.09 2023 | Köln, ZUR EINLADUNG

Quelle: NL Pflegekammer NRW, 19.05.2023


25. Netzwerk-Workshop „Sturzprophylaxe in der Pflege“

22. September 2023 in der OsnabrückHalle zur Präsenz- oder Online-Teilnahme.  

Anmeldung: DNQP-Homepage.


Deutscher Pflegetag

28.+29.09 2023 – Berlin; Anmeldung unter: Dt. PFLEGETAG


20. Osnabrücker Gesundheitsforum  – „Wer rastet, der rostet! – Qualifikation im betrieblichen Kontext“

20. Oktober 2023, Hochschule Osnabrück
Weitere Informationen, die Programmbroschüre sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.