ADS-Wocheninformation 02.10.2023

ADS-Wocheninformation 02.10.2023

Übergabe – Pflegeupdate

PU57 – Live vom Deutschen Pflegetag – Tag 1

Und was es sonst so Neues gibt…

PU58 – Live vom Deutschen Pflegetag – Tag 2

Und was es sonst so Neues gibt…


Hilfe bei der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte

Berlin: (hib/PK) Für Pflegeeinrichtungen wird es nach Angaben der Bundesregierung zunehmend schwieriger, offene Stellen mit Fachkräften und qualifizierten Hilfskräften zu besetzen. Infolge des demografischen Wandels werde die Zahl der Pflegebedürftigen weiter deutlich steigen. Zugleich werde das Potenzial der zur Verfügung stehenden Pflegekräfte schrumpfen, heißt es in der Antwort (20/8374) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8256) der AfD-Fraktion.

Deutschland brauche daher mehr Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte, um langfristig die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können. Dazu sei ein ganzes Bündel von Initiativen auf den Weg gebracht worden. Es gehe vorrangig darum, die Attraktivität der Ausbildung und des Arbeitsplatzes Pflege zu steigern und den Berufsverbleib zu erhöhen. Zu den ergänzenden Initiativen zähle die Fachkräfteanwerbung aus Drittstaaten.

Ein Element zur Unterstützung der Fachkräfteanwerbung ist den Angaben zufolge die Förderung der Deutschen Fachkräfteagentur (DeFa) durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die DeFa habe den Auftrag, die Probleme und Hindernisse zu erkunden, die einer schnellen Einreise und Anerkennung der Fachkräfte im Wege stünden. Sie solle Behörden im In- und Ausland beraten sowie Unternehmen beim Dokumenten- und Antragsmanagement unterstützen. In den Jahren 2019 bis 2023 sei die DeFa vom BMG mit rund drei Millionen Euro gefördert worden.

Quelle: heute im bundestag Nr. 707, 02.10.2023


Umfrage zu Hitzeschutz: Soziale Einrichtungen brauchen finanzielle Unterstützung bei Maßnahmen zur Klimaanpassung

Der Paritätische hat 900 Expert*innen aus Sozial- und Gesundheitswesen zu Hitzeschutz befragt.

29. September 2023 – Als größte Herausforderung, um mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen und notwendige Maßnahmen bspw. zum Hitzeschutz umzusetzen, sehen Expert*innen aus Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens nach einer Umfrage des Paritätischen Gesamtverband das Fehlen einer verlässlichen, nachhaltigen und unbürokratischen Finanzierungsgrundlage. Vier von fünf der befragten Organisationen und Einrichtungen gaben an, dass die Auswirkungen von Hitze im Arbeitsalltag deutlich zu spüren sind, drei von vier Befragten gaben an, dass Hitzewellen (große) Sorgen bereiten. Die Umfrage, an der sich rund 900 Fach- und Leitungskräfte beteiligten, zeigt, dass bereits vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Patient*innen und Klient*innen umgesetzt werden, es aber an finanziellen und personellen Ressourcen für umfassenden Hitzeschutz fehlt.

Ist die Organisation, Einrichtung oder der Träger nicht Eigentümer des Gebäudes, bestehe häufig die Problematik, dass Vermieter*innen den hitzeschutzbedingten Sanierungsbedarf nicht nachvollziehen können oder keine Befugnis zu baulichen Veränderungen vorliegt. Auch der Denkmalschutz stelle eine Hürde bei baulichen Maßnahmen dar. Bestehende Förderprogramme seien häufig zu kompliziert im Antragsverfahren und die Förderfenster zu kurz geöffnet. Deutlich wurde, dass vertiefender Informations- und Beratungsbedarf besteht. Eine Mehrheit der Befragten (69 %) hatte z. B. keine Kenntnis darüber, ob ein kommunaler Hitzeschutzplan in ihrer Kommune vorliegt. Auch gaben 62 Prozent der Befragten an, dass die Politik sich noch nicht in ausreichendem Maße dem Thema Hitzeschutz widmet.

In der Sitzung am 22. September 2023 hat der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands unter dem Titel „Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen und Diensten durch verlässliche und nachhaltige Finanzierung und Unterstützung stärken“ ein Forderungspapier verabschiedet. Der Verband appelliert an die Politik, die Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen sicherzustellen und vor Ort Strukturen, in Form von u. a. niedrigschwelligen Informationszugängen und kompetenten Ansprechpersonen, zu etablieren. Hierbei sei die Vielfalt der Betroffenen und Einrichtungen zu berücksichtigen und u.a. auch bei der Entwicklung kommunaler Hitzeschutzpläne zu beteiligen. Schließlich brauche es eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, um “Natur und Mensch vor den Auswirkungen zunehmender klimatischer Veränderungen zu schützen sowie die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen zu stärken”, fordert der Paritätische. Dies sei letztlich auch eine Frage der Gerechtigkeit: “Ziel einer sozial-ökologischen Wende muss sein, allen Menschen in Deutschland gleichermaßen ein klimafreundliches und gesundheitsförderliches Leben zu ermöglichen und soziale Ungleichheit abzubauen.”

Quelle: PM Der Paritätische, 29.09.2023


Deutscher Pflegepreis 2023 geht an Frau Elisabeth Kern-Waechter

Preisträgerin ist Pionierin der Pflege in der Endoskopie in Deutschland

Berlin (28. September 2023, Nr. 40/2023) – Der vom Deutschen Pflegerat ausgelobte Deutsche Pflegepreis geht im Jahr 2023 an Frau Elisabeth Kern-Waechter. Die feierliche Preisverleihung fand am 28. September 2023 auf dem Deutschen Pflegetag 2023 statt.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Frau Kern-Waechter steht als Pionierin wie keine andere für die Qualität und Entwicklung der Pflege in der Endoskopie in Deutschland. Ihr ist es zu verdanken, dass die Pflege im Fachbereich der Endoskopie sichtbar geworden ist, sich wesentlich entwickelt und enorm verbessert hat. Sie hat Qualitätsmaßstäbe gesetzt, die eine hochmoderne und patientensichere Versorgung im Fachbereich Endoskopie gewährleisten. Dank ihrem Einsatz werden Leben geschützt und gerettet.“

Bereits kurz nach ihrer Ausbildung zur Krankenschwester entschied Frau Kern-Waechter sich mit Leidenschaft für den Fachbereich der Endoskopie. Bis heute erweitert sie das Fachwissen in dieser Disziplin und setzt es gezielt ein. Ihr gesamtes Wirken ist geprägt von der Vermittlung dieses Know-hows und der Verbesserung der Qualität in der Patientenversorgung. Sie entwickelte im ehrenamtlichen Engagement die ersten Weiterbildungskurse für Pflegefachpersonen; wesentlich war ihr Mitwirken beim Aufbau der zweijährigen Fachweiterbildung Endoskopie.

Getragen ist ihre Arbeit weiter von der klaren Zielsetzung der Weiterentwicklung der Profession Pflege. Ihr unermüdlicher großer Einsatz gilt der Wissensvermittlung und der Umsetzung einer eigenverantwortlich handelnden Profession Pflege. Seit 42 Jahren ist sie berufspolitisch engagiert.

Der Deutsche Pflegerat gratuliert herzlichst zu dieser besonderen Leistung. Mit der Vergabe des Deutschen Pflegepreises des Deutschen Pflegerats an Frau Elisabeth Kern-Waechter wird ein wichtiges Zeichen für die Bedeutung, die Dynamik und Leistungsfähigkeit der Profession Pflege und der Hebammen in Deutschland gesetzt.

Die feierliche Preisverleihung zum Deutschen Pflegepreis fand am 28. September 2023 auf dem Deutschen Pflegetag 2023 statt.

Gleichzeitig mit der Verleihung des Deutschen Pflegepreises des Deutschen Pflegerats wurde der „Deutsche Pflegeinnovationspreis“ der Sparkassen-Finanzgruppe, der „Nachwuchspreis“ der BGW und der Preis „Vielfalt und Respekt“ der Korian Stiftung für Pflege und würdevolles Altern vergeben. Mehr zum Deutschen Pflegepreis, seinen einzelnen Kategorien und zu seinen Preisträgerinnen und Preisträger finden Sie hier.

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de,  

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Deutscher Pflegetag

Lauterbach: „Pflegeberuf aufwerten durch Kompetenzerweiterung“

28.09.2023 / News – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat zum Auftakt des Deutschen Pflegetags am Donnerstag in Berlin künftige Gesetzesinitiativen zur Aufwertung des Pflegeberufs skizziert.

Mehr Kompetenzen für Pflegende

Mit Blick auf die Forderung des Deutschen Pflegerats (DPR), Pflegefachpersonen mehr Kompetenzen zuzugestehen, sagte Lauterbach: „Die Forderung, die Sie schon lange stellen, ist richtig. Wir nutzen das fachliche Potenzial der Pflege in Deutschland viel zu wenig.“ Deswegen sei mithilfe von Experten und der Expertise der Pflege auszuloten, wie weit man gehen könne. „Hier muss es ganz klar zu einem deutlich erweiterten Spielraum der Belange kommen, die durch die Pflege abgedeckt werden können.“

Dies müsse sowohl den Bereich der Delegation als auch der Substitution umfassen. Klare Zuständig- und Verantwortlichkeiten der Pflege würden zudem Versorgungsbrüchen vorbeugen, die einer guten und evidenzbasierten Versorgung entgegenstünden. „Daran arbeiten wir“, so Lauterbach.

Stärkung des Pflegestudiums

Lauterbach sprach sich zudem für die Stärkung des Pflegestudiums aus. Die pflegerische Versorgung sei heute so komplex, dass es eine „bizarre, absurde Vorstellung“ sei, dass eine Ausbildung als alleinige Qualifizierung von Pflegefachpersonen ausreichend sei. „Wir brauchen einen sehr signifikanten Anteil von studierten Pflegekräften, um die Pflege auch weiterentwickeln zu können.“

Daran arbeite sein Ministerium derzeit mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz, das unter anderem auch zu einer besseren Vergütung von Pflegestudierenden führen werde. Lauterbach stellte klar, dass das Pflegestudium die Ausbildung nicht ausgrenze, sondern als Ergänzung zu verstehen sei.

Fachpersonal aus dem Ausland

Nach Ansicht des Gesundheitsministers benötige Deutschland mehr Pflegefachpersonen aus dem Ausland und betonte, dass die Anwerbung nur in Ländern erfolgen dürfe, die über ihren eigenen Bedarf Pflegepersonal ausbildeten. Mit diesen Ländern gelte es, „fair“ zusammenzuarbeiten. „Es muss eine Win-Win-Situation sein“, sagte Lauterbach.

Jene ausländischen Pflegenden, die in Deutschland blieben, benötigten eine Perspektive – etwa die deutsche Staatsbürgerschaft „nach einer entsprechenden Zeit“. Damit würden sie „vollwertige Mitglieder unserer Gesellschaft“, die in Deutschland leben und hier ihre Familien gründen.

Weitere Vorhaben Lauterbachs

Lauterbach sprach sich zudem für eine Aufwertung der Pflegeassistenzberufe aus, die „eine Ergänzung“, seien, „auf die wir angewiesen sind.“ Deshalb wolle der SPD-Politiker auf ein „Assistenzberufegesetz“ hinarbeiten, das unter anderem das Ziel verfolgen müsse, „mehr Einheitlichkeit“ bei den bislang landesrechtlich geregelten, uneinheitlichen Assistenzausbildungen zu erreichen.

Mit Blick auf das Krankenhausstrukturgesetz kündigte Lauterbach an, die Krankenhausversorgung deutlich zu entökonomisieren. Dies sei ein „ganz zentrales Ziel“, das den Pflegeberuf aufwerten und die Arbeit als Pflegefachperson „angenehmer praktizieren“ lassen werde.

Die zunehmende Leiharbeit in der Pflege bezeichnete Lauterbach als großes Problem. Es könne nicht richtig sein, dass das Stammpersonal gegenüber den Leiharbeitenden benachteiligt sei – arbeitszeitlich wie finanziell.

Deswegen arbeite sein Ministerium derzeit an einem Gesetz, um „trägerübergreifende Springerpools“ attraktiver zu machen und gleichzeitig das Vermittlungsgeschäft in der Leiharbeit abzusenken.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/lauterbach-pflegeberuf-aufwerten-durch-kompetenzerweiterung


Deutscher Pflegetag

Vogler: Pflegefachpersonen benötigen mehr Befugnisse

28.09.2023 / News – Zum Auftakt des Deutschen Pflegetags 2023 in Berlin hat die Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), Christine Vogler, vier zentrale Forderungen an die Bundesregierung adressiert.

Vogler sagte: Pflegefachpersonen benötigten mehr Befugnisse.

„Dabei ist die Übertragung von Heilkundetätigkeiten unerlässlich.“

Es brauche gute Bildungsmöglichkeiten für alle, die in der professionellen Pflege tätig sind – von der Pflegefachassistenz bis zur Professur.

„Es führt kein Weg daran vorbei, Weiterbildungsangebote und Studiengänge an Hochschulen auszubauen.“

Die Pflege müsse mehr an politischen Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Deshalb seien Selbstverwaltungsstrukturen im Bund und in allen Bundesländern in Form von Pflegekammern „ein wichtiger Schritt, den die Politik gehen muss“.

Die Arbeitsbedingungen für Pflegefachpersonen müssten sich umfassend verbessern. Der DPR fordere deshalb ein Einstiegsgehalt von 4.500 Euro. Zudem seien Personalbemessungsverfahren konsequent umzusetzen, Bürokratie auf das Notwendige zu reduzieren sowie unnötige beziehungsweise doppelte Kontrollen zu vermeiden.

Bereits im Vorfeld des Deutschen Pflegetags hatte der DPR seine Forderungen zum Thema Bildung veröffentlicht.
Und im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte DPR-Präsidentin Vogler mehr Handlungsautonomie für Pflegefachpersonen gefordert.

Forsa-Umfrage stützt Forderungen des Pflegerats

Die Forderungen des DPR werden gestützt durch eine aktuelle Forsa-Umfrage in der Bevölkerung im Auftrag der Bosch Health Campus GmbH, die in der Pressekonferenz zum Kongressauftakt vorgestellt wurde.

Demnach stimmten 73 Prozent der Befragten zu, dass mehr Verantwortung an Pflegefachpersonen übertragen werden sollte. 92 Prozent hielten Förderprogramme für die Ausbildung von Pflegepersonal für hilfreich, um die Situation in der Pflege zu verbessern.

Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage zeigten, dass die Bevölkerung Zweifel an einer gelungenen Umsetzung dieser Aspekte habe: 92 Prozent der Befragten vertrauen nicht darauf, dass die Politik in Zukunft eine qualitativ hochwertige und bezahlbare pflegerische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherstellt.

Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/vogler-pflegefachpersonen-benoetigen-mehr-befugnisse


NRW-Minister Karl-Josef Laumann ehrt Unternehmer

Am 28.09.2023 würdigten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), und die Verbände der Pflegekassen in NRW bei einer Veranstaltung in Düsseldorf Unternehmen, die am Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ teilnehmen. Bei den Unternehmen und Organisationen handelt es sich um Arbeitgeber aus den verschiedensten Branchen, …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/nrw-minister-karl-josef-laumann-ehrt-unternehmer/

Quelle: PM KDA, 28.09.2023


Kritik am geplanten Krankenhaustransparenzgesetz

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsfachverbände sehen das geplante Krankenhaustransparenzgesetz teilweise sehr kritisch. Insbesondere die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) lehnt den Gesetzentwurf (20/8408) der Koalitionsfraktionen in der vorliegenden Form ab. Kritik kam aber auch von anderen Fachverbänden und bezog sich unter anderem auf die Level zur Einteilung von Kliniken in Versorgungsstufen. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Mit dem Krankenhaustransparenzgesetz werden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, Daten über ihre personelle Ausstattung, das Leistungsangebot und Qalitätsaspekte zu übermitteln. Aufbereitet werden die Daten vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG).

Das Leistungsangebot der Krankenhäuser soll differenziert nach 65 Leistungsgruppen dargestellt werden. Ferner ist die Zuordnung der Krankenhausstandorte zu drei Versorgungsstufen (Level) geplant, abhängig von der Anzahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen.

Die DKG lehnte den Entwurf ab und sprach von nicht zielführenden Vorschlägen. Mit dem Entwurf werde die fortgeschrittene Qualitätsberichterstattung der Krankenhäuser ignoriert und konterkariert. Die Novelle stelle keine Neu- oder Weiterentwicklung dar, sondern sei letztlich ein Etikettenschwindel. Mit Ausnahme der Darstellung nach Leistungsgruppen und Leveln würden alle für das Verzeichnis vorgesehenen Informationen bereits veröffentlicht. Mit den Leveln würden Patienten in die Irre geführt. Befördert werde eine Fehlsteuerung in die Standorte mit dem höchsten Level. Ein DKG-Vertreter sprach in der Anhörung zudem von einem erheblichen zusätzlichen Personalaufwand und empfahl, es bei einer jährlichen Datenlieferung zu belassen.

Ähnlich argumentierte der Ärzteverband Marburger Bund, der den Mehrwert des Verzeichnisses für die Patienten infrage stellte. Die Angaben, die in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen, fänden sich schon in den Qualitätsberichten der Krankenhäuser: Fachabteilungen, Fallzahlen sowie ärztliches und pflegerisches Personal nach Qualifikation. Die Level könnten zu der falschen Schlussfolgerung führen, wonach für alle Erkrankungen die beste Versorgung in Level-3-Krankenhäusern zu finden sei.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen (BAG Selbsthilfe) unterstützt das Vorhaben und fordert dafür „hinreichend verfügbare und valide Daten“, die aussagekräftig und verständlich aufbereitet werden müssten. Nach Ansicht des Verbandes ist mit einem erheblichen Aufwand für das IQTIG zu rechnen, der Zeitplan sei ehrgeizig, wenn nicht unrealistisch. Daher müsse das Institut zusätzliche Ressourcen erhalten, das gelte auch für das InEK. Zudem sollten Behandlungsfehler ebenso transparent gemacht werden wie bestehenden Barrieren in der stationären Versorgung für Menschen mit Behinderungen.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßte den Ausbau transparenter Strukturen, wies aber auf die schwierige Darstellung der Pflegeleistungen hin. Die rein quantitative Aufzählung von Fall- und Personenzahlen erlaube keine Rückschlüsse auf die klinikindividuelle Behandlungsqualität. Ein Vergleich von Strukturdaten ohne Bezug zum Patientenmix sei abzulehnen. Der pflegerische Versorgungsbedarf sei nicht äquivalent zum medizinischen Versorgungsbedarf zu sehen.

Ein Sprecher der Weißen Liste zur Unterstützung von Patienten machte in der Anhörung deutlich, dass es vor allem auf einfach und eindeutig dargestellte Informationen ankomme. Wesentlich seien zudem Hinweise auf zertifizierte Zentren, etwa Stroke Units.

Nach Ansicht des Aktionsbündnisses Patientensicherheit sollten auch die Patienten selbst befragt werden nach ihren konkreten Erfahrungen in einer Klinik.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 150, 28.09.2023


Anhörung zum Gesetzentwurf für ein Pflegestudiumstärkungsgesetz

Der steinige Weg zum Pflegestudium in Deutschland braucht einen Masterplan Pflegebildung und Pflegewissenschaft

Berlin (27. September 2023, Nr. 39/2023) – Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf des Pflegestudiumstärkungsgesetzes – PflStudStG am Mittwoch (27.09.2023) betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Das geplante Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein Nachbesserungsgesetz. Es sorgt dafür, dass das im Pflegeberufegesetz formulierte grundständige Pflegestudium auch wirklich studiert werden kann.

Trotz Nachbesserungen verpasst der Gesetzentwurf zahlreiche mögliche Chancen. Die Fachkräftesicherung in der Pflege ist der Schlüssel für die Zukunft unseres Pflege- und Gesundheitssystems. Dazu werden durchlässige und bundesweit gültige Pflegebildungsstrukturen benötigt – von der Pflegefachassistenz bis hin zur Professur. Weiterbildungsangebote und Studiengänge an Hochschulen müssen ausgebaut werden. Der Föderalismus ist hier nicht hilfreich. Die gesamte Gesetzgebungskompetenz der Pflegebildung gehört in die Verantwortung des Bundes.

Unabdingbar ist eine Neustrukturierung der Kompetenzen und Befugnisse zur Ausübung heilkundlicher Aufgaben von Gesundheitsfachberufen. Umgesetzt werden muss ein allgemeines Heilberufegesetz, in dem Vorbehaltsaufgaben nach Qualifizierungsgraden differenziert abgebildet werden und die Heilkundeübertragungsrichtlinie des G-BA reformiert wird. Darauf aufbauend muss eine sinnvolle Anpassung des Leistungsrechts in den Blick genommen werden. Das erfordert bund-länderübergreifende Aktivitäten bis hin zu einem Masterplan Pflegebildung und Pflegewissenschaft

Die Kapazitäten bestehender Pflege-Studiengänge müssen erhöht, neue Studiengänge etabliert werden. Anzustreben ist die Ausweitung hochschulischer Lehrkapazitäten. Verstärkt werden müssen die Anstrengungen für die horizontale und vertikale Durchlässigkeit der Qualifizierungswege von Pflegepersonal.

Zudem ist es die hoheitliche Aufgabe des Bundes, bei der Finanzierung der Ausbildung und des Pflegestudiums auf Umlagebeträge zu verzichten und auf die Finanzierung durch Steuermittel umzustellen.“

Weitere Informationen:

Forderungen des Deutschen Pflegerats – Bildung mit besonderem Blick auf das Pflegestudium

  1. Dem Mangel an Pflegepersonal muss mit nachhaltigen Reformen zur Stabilisierung des Gesundheitssystems und seiner Strukturen begegnet werden.
  2. Benötigt werden durchlässige und bundesweit gültige Pflegebildungsstrukturen. Etabliert werden muss ein Masterplan Pflegebildung und Pflegewissenschaft.
  3. Umgesetzt werden muss ein allgemeines Heilberufegesetz, in dem Vorbehaltsaufgaben nach Qualifizierungsgraden differenziert abgebildet werden.
  4. Die Standardberufspositionen in der Pflege sind zu modernisieren. Das gesellschaftliche und pflegerische Verständnis von Geschlechtsidentität ist weiterzuentwickeln.
  5. Digitale Lerninhalte sowie Lerninhalte und -anlässe für den Erwerb von transkategorialen Kompetenzen und Kompetenzen für berufspolitisches Engagement und nachhaltige Entwicklung, müssen fester Bestandteil der Pflegeausbildung und des Pflegestudiums sein.
  6. Die gesamte Gesetzgebungskompetenz der Pflegebildung gehört in die Verantwortung des Bundes.
  7. Bereitzustellen ist eine zeitnahe angemessene Finanzierung aller Bildungsmaßnahmen, bei Abkopplung von den finanziellen Eigenanteilen.
  8. Die theoretische und praktische Pflegebildung sind attraktiv zu gestalten; die Patient*innensicherheit muss gewährleistet sein. Gesichert werden muss eine qualitativ hochwertige Lernzeit in der Praxis.

Ansprechpartner*in: Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de,  

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de


Das Ende einer Ära: Abschied von der einzigen pflegewissenschaftlichen Fakultät

Nach fast 20 Jahren wird in Vallendar die einzige pflegewissenschaftliche Fakultät im deutschsprachigen Raum abgewickelt. Davon geht ein schlechtes Signal aus, findet ihr Prodekan Prof. Hermann Brandenburg, der auf einer Abschlussveranstaltung zugleich die Erfolge der Fakultät würdigte.

27.09.2023  –  „Wenn Sie mich fragen, mit welchem Gefühl ich dieses Schiff verlasse, sind es vor allem drei Dinge, die mich bewegen“, so Brandenburg auf der Fachtagung Pflegewissenschaft in Deutschland am 25. und 26.9.2023 in Koblenz, an der auch die Redaktion Altenpflege teilnahm. Da sei, so Brandenburg, zum einen Trauer. Trauer darüber, dass in Deutschland keine Strategie der Akademisierung der Pflege erkennbar sei.

Zugleich empfinde er Stolz über das Erreichte und vor allem Dankbarkeit. „Denn wir hatten fast 20 Jahre das Privileg, eigenständig zu arbeiten, waren frei in der Entwicklung und auch der Schwerpunkte.“ Die Pflegewissenschaftliche Fakultät in Vallendar habe über die Jahre ihre Studiengänge ausgebaut und eine Vielzahl von Absolventinnen und Absolventen hervorgebracht: im Masterstudium Pflegewissenschaft und Community Health Nursing, im Bachelor of Science Pflegeexpertise, im pflegepädagogischen Bereich sowie Promovierte.

Wie die Beteiligten auf diese Zeit zurück und in die Zukunft blicken, lesen Sie in der kommenden November-Ausgabe der Fachzeitschrift Altenpflege.

Quelle: https://www.altenpflege-online.net/das-ende-einer-aera-abschied-von-der-einzigen-pflegewissenschaftlichen-fakultaet


Neue BARMER-Studie zur Situation in der Pflege –

Pflegekräfte arbeiten nach wie vor am Limit

Berlin, 28. September 2023 – Die Berufsbelastung von Pflegekräften ist nach der Corona-Pandemie weiterhin überdurchschnittlich hoch. Das geht aus der repräsentativen Pflegestudie 2.0 der BARMER in Zusammenarbeit mit dem Institut für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG) hervor. Untersucht wurden Ressourcen und Belastungen von rund 1.000 Pflegekräften in der ambulanten und stationären Versorgung. Demnach sind rund 62 Prozent der Pflegerinnen und Pfleger regelmäßig körperlich erschöpft. Vor der Pandemie waren es rund 43 Prozent. Die emotionale Erschöpfung liegt aktuell bei rund 52 Prozent, während vor der Pandemie ein Wert von rund 34 Prozent gemessen wurde. „Die Pflegestudie zeigt einmal mehr, dass viele Pflegende am Limit arbeiten. Durch andauernde Erschöpfung und Belastung haben sie ein deutlich höheres Risiko, einen Burnout zu erleiden, als Erwerbstätige in anderen Branchen. Ein Schlüssel zur Entlastung wäre zum Beispiel eine bedarfsgerechte Personalausstattung, damit unter Stress und Druck die Gesundheit und die Qualität der Arbeit nicht leiden“, sagt Prof. Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER anlässlich des Deutschen Pflegetages am 28. und 29. September.

Zufriedenheit mit beruflicher Perspektive gestiegen

Ungeachtet von körperlicher und seelischer Belastung sind den Ergebnissen der Analyse zufolge etwa 60 Prozent der Pflegekräfte mit ihren Berufsperspektiven zufrieden oder sehr zufrieden. Während des Lockdowns im Jahr 2022 waren es rund 36 Prozent. „Um Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege attraktiver zu machen, bedarf es weiterer Anstrengungen. Die Pflegestudie liefert dafür wichtige Hinweise“, sagt BARMER-Chef Straub. Es gelte, künftig besonders mehr junge Menschen für die Pflege zu gewinnen. Dafür müsste etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker in den Blick genommen werden.

Quelle: PM BARMER, 28.09.2023


Pflegekräfte besonders von Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen betroffen

Berlin – Pflegekräfte sind überdurchschnittlich häufig von Herz-Kreislauf-Erkrankungen betroffen. Auch die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle ist im Vergleich zu anderen Berufen deutlich höher. Das ergab eine Auswertung des AOK-Bundesverbandes… [mehr]

Quelle: NL Deutsches Aerzteblatt, 27.09.2023


DKG zum Pflegestudiumstärkungsgesetz

Attraktivität der hochschulischen Ausbildung muss gesteigert werden

27.09.2023 – Zur Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Pflegestudiumstärkungsgesetz erklärt die stellvertretende  Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Prof. Dr. Henriette Neumeyer: „Die deutschen Krankenhäuser begrüßen jede sinnvolle Maßnahme, um die Pflege attraktiver zu gestalten und zu stärken. Deshalb ist es ein wichtiger und richtiger Schritt, mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz die Attraktivität durch duale Gestaltung des Studiengangs und Vergütung der Auszubildenden im Rahmen der hochschulischen Ausbildungen zu stärken. Gerade die duale Gestaltung des Studiengangs mit den Kliniken ist richtig. Die praktische Ausbildung an Krankenhäuser anzubinden, ist nicht nur sinnvoll, sondern absolut notwendig. Wir sehen es auch als richtig an, dass die Hochschule zwar die Gesamtverantwortung für den Studiengang trägt. Der praktische Teil muss allerdings in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Träger stattfinden. Klare Aufgaben und Rollenverteilung und ein gemeinsames Ziel sind auf jeden Fall förderlich.

Wir sehen bis dato, dass auch das Pflegeberufegesetz (PflBG) die Akademisierung nicht wie erwartet vorangetrieben hat. Weniger als ein Prozent der Neueinsteiger in die Ausbildung gehen in den hochschulischen Ausbildungsgang. Ganz anders ist das im Hebammenbereich, dies sicherlich auch durch die beim Hebammengesetz eingeführte Finanzierungsregel. Das macht umso deutlicher, wie dringend nötig Reformschritte sind. Deshalb begrüßen wir sehr, dass nunmehr mit den gesetzlichen Regelungen die Finanzierung für die hochschulische Pflegeausbildung gewährleistet werden soll. Problematisch ist aber die extrem kurzfristig geplante Umsetzung zum 1. Januar 2024. Das ist schon allein technisch unmöglich, müssen doch die Pauschalbudgets nach § 30 PflBG bereits zum 30. April des Vorjahres vereinbart werden. Es wäre angezeigt, die richtige Intention des Gesetzes nicht durch solche technischen Fehler zu konterkarieren.

Quelle: PM DKG, 27.09.2023


Änderungswünsche für Reform des Pflegestudiums

Berlin: (hib/PK) Gesundheits- und Bildungsexperten begrüßen die von der Bundesregierung geplante Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, fordern aber Nachbesserungen in einigen Regelungsdetails. Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung wird ebenso unterstützt wie die neue Ausrichtung als duales Studium. Kritisch gesehen wird unter anderem die Finanzierung, wie eine Anhörung des Gesundheitsausschusses am Mittwoch ergab. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen.

Dem Gesetzentwurf (20/8105) zufolge sollen Pflegestudenten künftig eine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Pflegestudium soll zudem als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten neben der hochschulischen Pflegeausbildung auch einen praktischen Ausbildungsanteil absolvieren. Die praktische Ausbildung wird der Vorlage zufolge aus einem Ausgleichsfonds finanziert, in den Bund, Länder, die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Private Krankenversicherung (PKV) und mittelbar die Pflegebedürftigen einzahlen.

Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bleibt die Zahl der Pflegestudenten hinter den Erwartungen zurück. Im Vergleich dazu sei bei der 2020 vollakademisierten Hebammenausbildung ein stetig steigender Trend zu beobachten. Eine Sprecherin der DKG machte in der Anhörung deutlich, dass die Pflege immer komplexer werde und der Bedarf auch an akademisch ausgebildeten Pflegekräfte groß sei.

Auch der GKV-Spitzenverband erklärte, die hochschulische Pflegeausbildung sei angesichts des demografischen Wandels und der Zunahme chronischer Erkrankungen mit komplexen multimorbiden Zuständen ein relevantes Thema für die Versorgung. Die GKV sieht allerdings die Finanzierung kritisch. Die akademische Ausbildung sei eine hoheitliche Aufgabe des Staates, die Finanzierungsverantwortung liege bei den Bundesländern beziehungsweise beim Bund. Eine Kostenverlagerung auf die Kranken- und Pflegeversicherung werde abgelehnt.

Die Gewerkschaft verdi sprach von einer überfälligen Reform. Allerdings müsse überzeugend festgelegt werden, für welche Tätigkeiten die hochschulische in Abgrenzung zur beruflichen Pflegeausbildung qualifiziere. Als zentrales Differenzkriterium sei bislang die „Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse“ vorgesehen. Eine klare Trennung zwischen einer komplexen und hochkomplexen Pflegesituation sei aber nicht immer möglich und auch nicht sinnvoll, da sich der Zustand des Patienten schnell ändern könne.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) forderte die Abkopplung der Ausbildungskostenumlage von den Eigenanteilen, die überwiegend durch Pflegebedürftige in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen getragen würden. Auch andere Sachverständige äußerten sich in der Anhörung kritisch zu den höheren Eigenanteilen und forderten andere Finanzierungslösungen. Nötig sei dazu ein pflegepolitisches Gesamtkonzept.

Quelle: heute im bundestag – Arbeit und Soziales, Familie und Gesundheit – Nr. 149, 27.09.2023


DKG zum Krankenhaustransparenzgesetz

Das Gesetz verfehlt das eigentliche Ziel und gefährdet den Konsens mit den Ländern zur Krankenhausreform

27.09.2023 – Zur Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Krankenhaustransparenzgesetz erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß:

„Das Gesetz ist und bleibt eine Mogelpackung. Der Minister verspricht mit ihm hohe Transparenz zum Nutzen der Patientinnen und Patienten, geliefert wird aber ein Instrument, das den Ländern die Hoheit über die Krankenhausplanung nimmt. Der Mehrwert für Patientinnen und Patienten ist nicht erkennbar. Der stete Vorwurf des Bundesgesundheitsministers, Kritiker seines Transparenzgesetzes wollten keine Transparenz, ist nicht nur schlichtweg falsch, sondern ignoriert die Tatsachen beim Thema Qualitätstransparenz in Krankenhäusern. Über viele Jahre hinweg haben die Krankenhäuser immense Anstrengungen unternommen, um Transparenz über ihre Leistungsfähigkeit und die Qualität ihrer Leistung herzustellen. Kein anderer Bereich im Gesundheitswesen ist auch nur annähernd so transparent für Patientinnen und Patienten. Diese können schon heute laienverständlich und online alle relevanten Informationen über Krankenhäuser und ihre Behandlungsqualität einholen. Das unter DKG-Beteiligung betriebene Deutsche Krankenhausverzeichnis war über Jahre hinweg mit 500.000 Aufrufen pro Monat auf dem Gesundheitsportal des Bundes zu finden. Nun hat Minister Lauterbach im Vorfeld der Gesetzgebung zum Juni 2023 die Finanzierung gestrichen, so dass dieses Transparenzportal nur noch bis Ende des Jahres auf der Website zu finden ist.

Es geht in diesem Gesetz also gar nicht um Transparenz. Vielmehr versucht der Minister die Vorherrschaft über die Krankenhausplanung zu gewinnen und die Länder zu entmachten. Mit diesem Gesetz führt Lauterbach die Level-Einteilung der Krankenhäuser über die Hintertür wieder ein und erklärt damit den Kompromiss mit den Ländern zur Krankenhausreform einseitig für beendet, denn diese hatten sich gegen die Level ausgesprochen.

Der Minister riskiert mit diesem Vorgehen den gefundenen Konsens mit den Ländern. Und auch wenn der Minister gebetsmühlenartig wiederholt, diese Level würden für Transparenz sorgen; das Gegenteil ist der Fall. Ein hohes Level ist eben nicht Anzeichen für eine hohe Qualität in der bestehenden Leistung. Krankenhäuser lassen sich nicht wie Hotels in Sterne kategorisieren. Das müsste der Minister auch wissen, trotzdem suggeriert er das Gegenteil. Ein kleines aber hochspezialisiertes Haus, das aufgrund seiner Struktur in ein niedriges Level eingeteilt wird, verliert so Patientinnen und Patienten, selbst wenn es in diesem Gebiet nachweislich höchste Qualität aufweist. Im schlimmsten Fall verlieren wir sogar echte Spezialisten und Top-Krankenhäuser, weil diese durch den Patientenverlust und die Abwanderung von Fachkräften in wirtschaftliche Schieflage geraten. Das kann nicht im Sinne der Patienten und der Behandlungsqualität sein.“

Quelle: PM DKG, 27.09.2023


Qualitätsvergleich muss Behandlungsrisiken berücksichtigen

Berlin, 27. September 2023 – Am heutigen Mittwoch berät der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf zum Krankenhaustransparenzgesetz, in dessen Mittelpunkt ein Informationsportal zur Qualität der Krankenhäuser für Patientinnen und Patienten steht. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) fordert, dass die Ergebnisqualität der Krankenhausbehandlung durch eine verpflichtende Risikoadjustierung korrekt dargestellt werden muss.
Dazu Christoph Radbruch, Vorsitzender des DEKV: „Bestimmte vulnerable Patient:innengruppen, wie Patient:innen mit vielen Nebenerkrankungen und Patient:innen mit Behinderung haben ein erhöhtes Risiko für Komplikationen. Diese Tatsache muss im Transparenzportal durch eine Risikoadjustierung berücksichtigt werden. Sonst stehen Krankenhäuser, die viele dieser Patient:innen behandeln, im Qualitätsvergleich schlechter da als solche, die hauptsächlich jüngere und gesündere Patient:innen versorgen. Das betrifft die evangelischen Krankenhäuser, sie machen sich besonders für die Versorgung vulnerabler Patient:innen stark. Erfolgt die Risikoadjustierung nicht, ist die Funktion des Portals, Patient:innen zum für sie besten Krankenhaus zu leiten, nicht gewährleistet.“

Quelle: PM DEKV; 27.09.2023


Erfolgreiches Projekt: Mit dem Demenz-Mobil aufs Land

Wie kann man Menschen auf dem Land besser zum Thema Demenz erreichen? Zum Beispiel mit dem „Beratungsmobil Demenz“. Das Projekt der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein lief über drei Jahre. Das Ziel wurde erreicht: Die Evaluation bestätigt, dass das Projekt vor Ort dazu …

Den ganzen Beitrag lesen: https://kda.de/erfolgreiches-projekt-mit-dem-demenz-mobil-aufs-land/

Quelle: PM KDA, 26.09.2023


Übergabe

ÜG122 – Zukunft der Pflege im Krankenhaus gestalten (Prof:in Dr:in Vera Antonia Büchner)

Wie die Pflege der Zukunft aussieht


 

Wichtige Termine:

 

Bundeskongress Kommunikation Diakonie

10.-11.10.2012, Berlin; Anmeldung unter: https://www.bundeskongress-kommunikation-diakonie.de/


DEVAP-Salongespräch: „Gemeinsam zum Ziel – Pflegegipfel jetzt!“ |

10. Oktober 2023, 18.00 bis 20.00 Uhr, online

 

20.Osnabrücker Gesundheitsforum  – „Wer rastet, der rostet! – Qualifikation im betrieblichen Kontext“

21. Oktober 2023, Hochschule Osnabrück
Weitere Informationen, die Programmbroschüre sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.


Europäischer Gesundheitskongress München

SOS: Rettung für das überforderte Gesundheitswesen – Wer kommt zur Hilfe? , 26. und 27. Oktober 2023

Anmeldung unter: https://www.gesundheitskongress.de/registrierung-und-tarife.html

 

Fachtagung „Beratung und Begleitung für Menschen mit Demenz und Ihre Angehörigen“ (F 4248/23)

am 26. und 27. Oktober 2023 im Bildungszentrum Erkner, Berlin

Onlineanmeldung unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va_23-demenz


Pflege vor dem Kollaps? – 3. Fachtagung Gesundheitsförderung und Prävention in der Pflege
  1. und 7. November 2023

Infos unter: https://forschungsnetzwerk-gesundheit.hwg-lu.de/kommunikation/gesundheitsfoerderung-praevention-in-der-pflege/3-fachtagung-gesundheitsfoerderung-praevention-2023


Pflegetag Rheinland-Pfalz

29.11.2023 Rheingoldhalle Mainz

Anmeldung unter: https://www.pflegetag-rlp.de/index.php/startseite.html


26. Netzwerk-Workshop „Hautintegrität in der Pflege“

27.März 2024, Osnabrück

Möglichkeit zur Anmeldung