Übergabe – Der Podcast für die Pflege
ÜG079 – Pflegekammer NRW (Sandra Postel)
Wahlkampf-Endspurt:
DBfK PolitTalk zur Pflegepolitik
Berlin, 20. September 2021 – Der Wahlkampf befindet sich im Endspurt und die Situation der beruflich Pflegenden, die in der Pandemie Außerordentliches geleistet haben, wurde nur am Rand beleuchtet. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hakt deshalb am 21. September in einem kostenfreien digitalen PolitTalk bei Gesundheitspolitikerinnen nach.
„In diesem Jahr wird unsere Wahlentscheidung in vielerlei Hinsicht richtungsweisend sein“, so Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. „Der Klimawandel ist sicher das zentrale Thema, da wir nicht mehr viel Zeit haben, hier etwas grundsätzlich zu bewegen. Aber diese Dringlichkeit betrifft auch die Gesundheits- und insbesondere die Pflegepolitik, die im Wahlkampf trotz der anhaltenden Pandemie aus unserer Sicht viel zu kurz kam. Wir sehen hier seit Jahren eine dramatische Entwicklung mit Personalmangel und Deprofessionalisierung im Pflegeberuf, während die Anforderungen und der Bedarf an professioneller Pflege kontinuierlich steigen. Auch hier rennt die Zeit, wenn wir in Zukunft eine sichere Gesundheitsversorgung haben wollen.“
Bessere Personalausstattung, faire Gehälter, Anerkennung der Professionalität, neue und lohnenswerte Karrierewege in der pflegerischen Versorgung – das sind nur einige der Forderungen, die Pflegefachpersonen an die Parteien stellen. Der DBfK hat im Zuge der #PflegeWahl2021-Kampagne die Forderungen für eine pflegerische Versorgung mit Zukunft an die Parteien gestellt. In digitalen Dialogveranstaltungen wurden diese diskutiert und die Parteien wurden für den DBfK-PflegOMaten mit den Forderungen konfrontiert.
Am 21. September von 16.00 bis 18.00 Uhr findet nun die Abschlussveranstaltung statt. Eingeladen wurden Vertreter/innen der demokratischen Parteien im Bundestag. Für den PolitTalk zugesagt haben die Gesundheitspolitikerinnen Emmi Zeulner (CSU), Heike Baehrens (SPD), Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN), Nicole Westig (FDP) und Kathrin Vogler (Die LINKE).
Die Teilnahme an der Zoom-Veranstaltung ist kostenlos. Hier können Sie sich registrieren: ZOOM-Registrierung
Weitere Informationen zur #PflegeWahl-Kampagne des DBfK finden Sie hier: www.dbfk.de/de/themen/Bundestagswahl
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Patientensicherheit zu den Menschen vor Ort bringen
Aktionsbündnis Patientensicherheit zieht positive Bilanz zum dritten WHO-Welttag der Patientensicherheit
Berlin – „Mach Dich stark für Patientensicherheit: Sicher vom ersten Atemzug an“ – so lautet das Motto des Welttags der Patientensicherheit 2021. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS) hatte das weltweite Motto der WHO für den dritten Welttag der Patientensicherheit – Act now for safe and respectful childbirth/Safe maternal and newborn care – für Deutschland aufgegriffen und adaptiert, um möglichst viele Veranstaltungen vor Ort anzuregen. Mit über 400 registrierten Aktionen bundesweit – und damit auch wieder deutlich mehr als im ersten Coronajahr 2020 – folgten Apotheken, Krankenhäuser, ärztliche Praxen und andere Gesundheitseinrichtungen dem Aufruf zum Mitmachen. Anlässlich des Aktionstags wurde auch die Zusammenarbeit mit Dr. Johannes Wimmer, dem beliebten Mediziner und Moderator, bekannt gegeben. Ziel ist, mit dem Thema Patientensicherheit und konkreten Verbesserungstipps die Menschen vor Ort zu erreichen.
„Sicher vom ersten Atemzug an – darunter verstehen wir als Aktionsbündnis Patientensicherheit die Aufforderung, Patientensicherheit von der Geburt an und in allen weiteren Lebensphasen ernst zu nehmen. Wir freuen uns, dass dieser Ansatz erfolgreich war und in diesem Jahr wieder deutlich mehr Einrichtungen aller Art eigene Aktivitäten vor Ort zur Verbesserung der Patientensicherheit entfalten,“ sagt Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende des APS. Das APS hatte im Frühjahr aufgerufen, dass bundesweit Mitarbeitende und Institutionen im Gesundheitswesen mit eigenen Aktionen rund um den 17. September Patientensicherheit sichtbar machen. „445 Einrichtungen haben ihre Aktivitäten auf unserer Homepage registriert – und ausnahmsweise finden wir eine hohe Dunkelziffer sehr, sehr gut,“ sagt die Vorsitzende Hecker und kündigt bereits an: „Es wird im Jahr 2022 weitergehen. Uns ist aber wichtig, dass es auch dazwischen keine Pause darin gibt, dass wir uns alle gemeinsam für Patientensicherheit stark machen – jeden Tag!“
Medizinische, therapeutische oder andere Behandlungsfehler mit schweren Folgeschäden können auch in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe auftreten, darauf weist das Aktionsbündnis Patientensicherheit mit dem Motto 2021 hin. Häufig ist eine unzureichende Kommunikation zwischen den Beteiligten die Ursache. Wissenschaftliche Studien belegen, dass bis zu 72 Prozent der sogenannten „vermeidbaren unerwünschten Ereignisse“, darunter auch frühkindliche Todesfälle beziehungsweise Behinderungen sowie Schädigungen an Mutter und Kind, auf unsichere Kommunikations- und Abstimmungsprozesse zurückgehen. Hierauf lag dementsprechend auch der inhaltliche Schwerpunkt der zentralen Veranstaltung des APS zum dritten Welttag der Patientensicherheit in Berlin. Mit Projekten zur Schulung der Kommunikationsfähigkeiten von Beschäftigten wie Patientinnen sowie Simulations- oder Teamtrainings stellte das APS wichtige Ansatzpunkte für Verbesserungen der Patientensicherheit vor. Videobotschaften von Gesundheitsminister Jens Spahn und dem Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt eröffneten neben der Begrüßung der Vorsitzenden Hecker die Veranstaltung, die kurz vor der Bundestagswahl den Appell sendete: „Patientensicherheit gehört auf die politische Agenda!“
„Den Schwerpunkt auf der Geburtshilfe, den die WHO für dieses Jahr vorgegeben hat, haben wir gern übernommen. Rund um Schwangerschaft und Geburt können die werdenden Mütter, aber auch ihre Angehörigen, besonders gut mit Angeboten erreicht werden, die sie darin stärken, zu ihrer eigenen Sicherheit während der Versorgung beizutragen. Vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die in der Geburtshilfe genauso auftreten können wie in allen anderen Bereichen, können dort besonders schwere Folgen für das gesamte Leben nach sich ziehen. Deshalb sind wir als APS schon lange mit mehreren Projekten in diesem Bereich aktiv,“ sagt Prof. Dr. Reinhard Strametz, Generalsekretär des APS.
„Mir als Patientenvertreter ist besonders wichtig, dass der Appell, Patientensicherheit ernst zu nehmen, wirklich alle Menschen vor Ort erreicht. Denn eine möglichst sichere Versorgung braucht das Engagement von allen Beteiligten an jedem Tag!“ sagt Constantin Grosch, stellvertretender Vorsitzender des APS. „Oft erreichen gute Informationen aber die Patientinnen und Patienten nicht. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit Dr. Johannes Wimmer, deren erstes Ergebnis wir nun der Öffentlichkeit vorstellen, so eine gute Nachricht. Über seine Erklärvideos können wir andere, neue Bevölkerungsgruppen erreichen und mehr bewirken.“
Der Moderator Dr. Johannes Wimmer gilt als Deutschlands beliebtester TV-Mediziner. Ganz nach seiner Devise „Wissen ist die beste Medizin“ erklärt Dr. Wimmer einem Millionenpublikum im Netz und TV (Dr. Wimmer Talk – NDR) auch komplizierte medizinische Zusammenhänge leicht verständlich, gut bekömmlich und immer mit einer Prise Humor. Anlässlich des Welttags der Patientensicherheit gibt das Aktionsbündnis Patientensicherheit nun die Unterstützung durch Dr. Wimmer bekannt. In der gemeinsamen Zusammenarbeit sind charmante Aufklärungsvideos entstanden, die dabei helfen werden, die Patientensicherheit in Deutschland weiter auszubauen. Den Auftakt macht ein Video zum Thema Sepsis bei Neugeborenen und Kleinkindern, das im Rahmen des Projekts #DeutschlandErkenntSepsis entstanden ist. Alle Videos können nach ihrer Veröffentlichung kostenlos auf der Webseite www.aps-ev.de sowie auf der Aufklärungsseite von Dr. Wimmer (www.doktorwimmer.de) abgerufen werden.
Finanziell gefördert werden die Aktivitäten des APS zum Tag der Patientensicherheit vom Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Weiterführende Informationen:
www.tag-der-patientesicherheit.de
www.deutschland-erkennt-sepsis.de
https://www.youtube.com/channel/UCQvkr749rhN2vRrrk-iQWmw
https://www.facebook.com/AktionsbuendnisPatientensicherheiteV
Quelle: Pressemitteilung APS, 17.09.2021
Streik in Berlin sollte für die Politik ernstzunehmende Blaupause sein
Große politische Versprechungen für die Profession Pflege sind gescheitert
Berlin (17. September 2021, Nr. 38/2021) – Seit über einer Woche streiken die in der Pflege Beschäftigten von Vivantes und Charité für eine personelle Entlastung, faire Bezahlung und geregelte Arbeitsbedingungen.
„Das Beispiel Charité und Vivantes zeigt, dass die bisherigen politischen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene versagt haben“, stellt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), fest. „Die großen Versprechungen für mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen für die Profession Pflege sind gescheitert. Der Streik sollte als ernstzunehmende Blaupause der Politik für die kommende Legislaturperiode genommen werden.
Seit Januar 2020 liegt mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 ein gemeinsamer Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie von ver.di für eine bessere Personalausstattung im Krankenhaus auf dem Tisch des Bundesgesundheitsministers, der sofort umgesetzt werden kann. Dazu ist es nicht gekommen.
Vivantes hat drei Bausteine zur ´Vermeidung von Belastung in der Pflege´ vorgelegt. Gemäß diesem Modell sollen u.a. nur so viele Patientinnen und Patienten versorgt werden, wie nach einem gemeinsam festgelegten Personalschlüssel versorgt werden können. Dieser Personalschlüssel kann über die PPR 2.0 ermittelt und über die Personaluntergrenzen (PpGUV) als „rote Linie nach unten“ abgesichert werden. Mittels unabhängiger wissenschaftlicher Begleitung soll dann untersucht werden, ob dieses Modell Wirkung zeigt und die Pflege spürbar entlastet.
Einige der Punkte des Modells wie ´Belastung zu vermeiden, Ausbildung zu fördern und Arbeitsbedingungen zu verbessern´ sind aus der Konzertierten Aktion Pflege bereits bekannt. Deren Zwischenergebnisse wurden von der Bundespolitik jüngst gefeiert. Da die PPR 2.0 nicht umgesetzt wurde, ist in der Praxis der Profession Pflege jedoch kaum etwas angekommen.
Es ist keine Zeit mehr für Diskussionen darüber, was zu tun ist. Die Fakten liegen auf der Hand. Es muss jetzt gehandelt werden. Der Berliner Senat hätte nun die Möglichkeit, die Pflege wirksam zu unterstützen. Die PPR 2.0 ebenso wie eine dauerhaft gesicherte Finanzierung für das nötige Pflegepersonal im Krankenhausbereich sind Maßnahmen, die endlich zu Verbesserungen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten führen.“
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Personalausstattung ist Schlüssel für sichere Versorgung
DBfK zum Welttag der Patientensicherheit
Berlin, 16. September 2021 – „Mach Dich stark für Patientensicherheit. Sicher vom ersten Atemzug an!“ lautet das Motto des diesjährigen Tags der Patientensicherheit. Seit 2019 begeht die WHO jährlich am 17. September den Aktionstag. Ohne eine bedarfsgerechte Personalausstattung sei Patientensicherheit nicht zu haben, sagt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK).
Mütter- und Kindersterblichkeit gehen seit Jahren weltweit zurück[1], aber das Risiko für Mütter und Kinder im Zeitraum um die Geburt zu versterben, ist ungleich verteilt. Wenn die gesundheitliche Infrastruktur unzureichend ist, werden Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und in den ersten Wochen nach der Entbindung zum Risiko für Mutter und Kind. Eine kompetente Gesundheitsversorgung und Schwangerschaftsbegleitung durch Fachpersonen sind für die Sicherheit unverzichtbar.
„Auch wenn in Deutschland die Sterblichkeitsraten verhältnismäßig gering sind, so sterben doch auch hier jährlich Mütter und Kinder rund um die Geburt“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Wir alle wissen seit langem, dass die flächendeckende Versorgungssituation durch Hebammen und regional auch durch Kinderärzt/innen schwierig ist. Es gibt aber bei uns nicht nur rund um die Geburt ein Problem. In der Gesundheitsversorgung und Pflege allgemein, werden wir ohne grundlegende Reformen riesige Versorgungsprobleme kommen. Wir brauchen mehr gut qualifiziertes pflegerisches Personal und wir werden die Primärversorgung insgesamt neu denken müssen. Dabei muss endlich das Potenzial von Pflegefachpersonen genutzt werden. Familiengesundheitspflege, School Nurses und Community Health Nurses erweitern die Primärversorgung und tragen so zur Sicherheit nicht nur aber eben auch von Müttern und Kindern bei. Und das schon bevor die Menschen überhaupt zu Patient/innen werden.“
Zum Tag der Patientensicherheit finden deutschlandweit Aktionen statt, die man über die Website des Aktionsbündnisses Patientensicherheit unter www.tag-der-patientensicherheit.de abrufen kann. Die WHO schlägt zudem vor, Häuser und Gebäude am 17. September in Orange leuchten zu lassen.
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
Verfassungsbeschwerde eingelegt, um keine höheren Löhne zu zahlen?
Deutscher Pflegerat sieht Vorgehen einiger privater Verbände kritisch – Instrumente für gerechte Lohnfindung nötig
Berlin (15. September 2021, Nr. 37/2021) – Zu der vom bpa, dem bpa Arbeitgeberverband und dem VDAB unterstützten Verfassungsbeschwerde mehrerer Pflegeeinrichtungen gegen die „Tariftreue-Regelung“ des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG), mahnt Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Das Recht auf eine gute Bezahlung und Gleichbehandlung muss auf der Seite der Arbeitnehmer*innen liegen. Dies muss von allen Pflegeeinrichtungen zuallererst beachtet werden. Ohne eine solche grundlegende Einstellung ist nachhaltiges sozialwirtschaftliches Handeln heutzutage nicht möglich.
Wird jetzt in der Verfassungsbeschwerde ein ´faktischer Tarifzwang´ kritisiert, so müssen sich offensichtlich manche Pflegeeinrichtungen fragen lassen, warum sie bislang Löhne bezahlt haben, die nicht angemessen waren. Ansonsten hätte der Gesetzgeber nicht reagieren müssen. Bitten hierzu hat es genügend gegeben.
Die genannten Verbände verdrängen, dass das bei ihren Mitgliedern gezahlte Lohnniveau nicht immer angemessen ist. Jetzt von Existenzverlusten für die Pflegeeinrichtungen zu sprechen zeigt, dass sie tatsächlich von einer Erhöhung der Löhne ausgehen, also bislang zu wenig bezahlt haben.
Dagegen haben all jene Einrichtungen, die bislang bereits gute Löhne bezahlen, keine Angst vor den Regelungen des GVWG, die von den Kostenträgern refinanziert werden müssen.
Der Deutsche Pflegerat appelliert an die Verantwortung aller Beteiligten, gute Arbeitsbedingungen zu schaffen, zu denen eine gute Bezahlung aller Mitarbeiter*innen gehört. Die tarifliche Bezahlung darf dabei nicht alleine am Lohngefüge stehen bleiben. Benötigt werden im Sinne einer Work-Life-Balance und einer personalorientierten Wertschätzung neue Instrumente einer gerechten Lohn- und Zuschlagsfindung.
Hierzu gehören ein wesentlich höherer finanzieller Ausgleich für die schlechten Arbeitszeiten der Mitarbeiter*innen sowie steuerliche Vergünstigungen für diejenigen, die direkt an den Patient*innen und Pflegebedürftigen arbeiten.
Alle Kostenträger müssen zu dieser Refinanzierung bereit sein und in die Verantwortung genommen werden. Der Gesetzgeber ist gefordert, auch für innovative Projekte, die deutlich über bestehende Tarifverträge gehen, die Finanzierung sicherzustellen. Für die Arbeitgeber ist es eine Chance, für bessere Arbeitsbedingungen zu sorgen und damit auch nachhaltige Pflegeversorgung in den Betrieben zu sichern.
Antworten der Verbände, die jetzt die Verfassungsbeschwerde unterstützen, wie in ihren Mitgliedseinrichtungen eine flächendeckende Verbesserung der Arbeitsbedingungen erfolgt, fehlen. Zeit wäre hierfür genug gewesen. Die Außenwirkung der eingelegten Verfassungsbeschwerde auf die Stellung des Pflegeberufs ist deutlich negativ. Arbeitnehmer*innen werden sich künftig genau fragen müssen, ob ihr künftiger Arbeitgeber zu denen gehört, die sich gegen eine bessere Bezahlung gestellt haben. Inwieweit sich dadurch dann eine schlechtere Marktstellung von manchen Pflegeeinrichtungen ergibt, wird sich zeigen.“
Ansprechpartnerin: Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Personalbemessung in den Krankenhäusern:
ver.di, DGB und Deutscher Pflegerat kritisieren scharf Pläne von Bundesgesundheitsminister Spahn, Verbände nicht von Beginn an in Prozess einzubeziehen
17.09.2021 – Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der DGB und der Deutsche Pflegerat (DPR) kritisieren das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn scharf, maßgebliche Organisationen bei der Entwicklung des Verfahrens zur Bemessung einer bedarfsgerechten Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern nicht von Anfang an einbeziehen zu wollen. Mit der Entscheidung, welches Institut den Auftrag erhalte, könnte eine Vorentscheidung getroffen werden, auf welcher Grundlage ein System zur Personalausstattung entwickelt werde. Das sei aber entscheidend dafür, „damit am Ende eine sichere und pflegefachliche Versorgung nach höchsten qualitativen Maßstäben gewährleistet werden kann“, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der drei Organisationen an den Bundesgesundheitsminister. „Außerdem muss eine spürbare Entlastung bei den Beschäftigten ankommen. Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages muss sich an dem Versprechen, das Sie den Pflegekräften gegeben haben, messen lassen.“
Nach den Plänen des Bundesgesundheitsministeriums sollen nun jedoch maßgebliche Organisationen bei der Entwicklung des Auftrages gemäß Paragraph 137 k SGB V, der die Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus fokussiert, erst nach der Erteilung des Auftrages einbezogen werden. Dies sei empörend, heißt es in dem Brief der drei Organisationen. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) sei dem Bundesgesundheitsministerium die Partizipation aller beteiligten Organisationen wichtig gewesen. „Folgerichtig müssen jetzt bei der Umsetzung der KAP-Vereinbarungen die beteiligten Partner unmittelbar einbezogen werden. Einen Platz am Katzentisch, wenn die wesentlichen Weichen bereits gestellt sind, akzeptieren wir nicht.“
Die drei Organisationen fordern Spahn nun auf, die Position seines Hauses zu korrigieren und dafür zu sorgen, dass sie als maßgebliche Organisationen bei der Entwicklung des Auftrages unmittelbar einbezogen werden. „Die Beschäftigten in den Krankenhäusern müssen sich darauf verlassen können, dass alle Beteiligten an einer wirksamen und nachhaltigen Lösung arbeiten. Transparenz und Partizipation muss bei diesem, für die Pflege im Krankenhaus wesentlichen Projekt selbstverständlich von Beginn an gewährleistet sein.“
Quelle: https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++6571daec-1798-11ec-b69d-001a4a16012a
Langzeitfolgen von Covid-19
„Long Covid“ verstärkt Pflegemangel
17.09.2021 / News – Die Spätfolgen einer Corona-Infektion verschärfen nach Ansicht der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken (BG Kliniken) den Pflegemangel. Bundesweit lägen den Versicherungsträgern weit über 100.000 Anträge von Klinikpersonal auf Anerkennung als Berufskrankheit vor, sagte der Chefarzt des Rehabilitationszentrums an der BG Unfallklinik Frankfurt, Christoph Reimertz, der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Long Covid sowohl Arbeitsunfall als auch Berufserkrankung
Ausgehend davon, dass bei rd. 15 % aller Covid-19-Fälle das Risiko von „Long Covid“ bestehe, „wären das 15.000 Mitarbeiter weniger“, so Reimertz.
Er gehe davon aus, dass die Versicherungen die meisten Fälle anerkennen. 2021 habe es deutlich mehr Anträge gegeben als noch 2020. Allerdings könnte der Höhepunkt der Antragstellungen überschritten sein, weil die Mehrheit des Pflegepersonals inzwischen geimpft sei.
Long Covid oder „Post Covid“ kann laut Reimertz sowohl als Arbeitsunfall als auch als Berufserkrankung gewertet werden. Einen direkten Kontakt müssten Betroffene für die Anerkennung einer Berufserkrankung nicht nachweisen: „In bestimmten Bereichen – zum Beispiel auf der Intensivstation – gibt es ein generell erhöhtes Risiko, das wird allgemein anerkannt.“ Im schlimmsten Fall seien Long-Covid-Betroffene dauerhaft berufsunfähig. Wie groß dieser Anteil sei, könne Reimertz jedoch nicht schätzen.
Im schlimmsten Fall dauerhaft berufsunfähig
Die Betroffenen hätten „einen bunten Strauß aus Beschwerden unterschiedlichster Art“. Das erschwere Diagnose und Rehabilitation. „Sicher ist aber, dass Long Covid als Berufskrankheit den bereits existierenden Mangel an Pflegekräften in Deutschland verstärkt.“
Quelle: https://www.bibliomed-pflege.de/news/long-covid-verstaerkt-pflegemangel
Mit dem Auto zum Patienten –
Ambulante Hilfe in den letzten Lebenstagen
Vierte Folge des Podcasts „Pflege UKHD“: Podcast anhören
Quelle: PM UKHD, 17.09.2021
10 Jahre Bündnis für Gute Pflege –
10 Forderungen an eine neue Bundesregierung
Im Oktober vor 10 Jahren hat sich das Bündnis für Gute Pflege konstituiert. Ein Bündnis einmalig in der Zusammensetzung aus Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Sozialverbänden sowie Verbänden des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften und Berufsverbänden und Verbänden von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, die gemeinsam für die Verbesserung der Pflege eintreten.
Das Ziel des Bündnisses war es vor 10 Jahren, vor allem das Thema „Pflege“ auf die politische Agenda ganz nach vorne zu bringen. Dies ist im Großen und Ganzen auch gelungen und dennoch heute so aktuell wie damals.
Das Bündnis hat das Jubiläum vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl genutzt, um seine Forderungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Das erschreckende Ergebnis ist, dass die meisten Forderungen nach wie vor gültig sind und trotz vieler Reformgesetze in den letzten 10 Jahren nicht vollständig erfüllt wurden. Das heißt, es besteht in der Pflege weiterhin dringender Reformbedarf, sowohl aus Sicht pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger als auch beruflich Pflegender.
Das Bündnis für Gute Pflege sieht nach 10 Jahren 10 Punkte, die eine neue Regierung nach der anstehenden Bundestagswahl umzusetzen hat:
- Kosten für Pflegebedürftige senken und Eigenanteile begrenzen
- Finanzierung von Pflege nachhaltig sicherstellen
- Unabhängige Pflegeberatung ausbauen
- Pflegebedürftigkeit durch Angebote der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation verringern und verhindern
- Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen gewährleisten
- Menschen mit Demenz angemessen versorgen
- Pflegende Angehörige unterstützen
- Faire Entlohnung und attraktive Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal
- Digitalisierung in der Pflege vorantreiben
- Pflege als zentralen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge verankern
Die Konkretisierung der Forderungen sind auf der Internetseite des Bündnisses unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de veröffentlicht.
Quelle: PM Bündnis für gute Pflege, 17. September 2021
Streik in Berlin sollte für die Politik ernstzunehmende Blaupause sein
Große politische Versprechungen für die Profession Pflege sind gescheitert
Berlin (17. September 2021, Nr. 38/2021) – Seit über einer Woche streiken die in der Pflege Beschäftigten von Vivantes und Charité für eine personelle Entlastung, faire Bezahlung und geregelte Arbeitsbedingungen.
„Das Beispiel Charité und Vivantes zeigt, dass die bisherigen politischen Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene versagt haben“, stellt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), fest. „Die großen Versprechungen für mehr Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen für die Profession Pflege sind gescheitert. Der Streik sollte als ernstzunehmende Blaupause der Politik für die kommende Legislaturperiode genommen werden.
Seit Januar 2020 liegt mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 ein gemeinsamer Vorschlag des Deutschen Pflegerats, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie von ver.di für eine bessere Personalausstattung im Krankenhaus auf dem Tisch des Bundesgesundheitsministers, der sofort umgesetzt werden kann. Dazu ist es nicht gekommen.
Vivantes hat drei Bausteine zur ´Vermeidung von Belastung in der Pflege´ vorgelegt. Gemäß diesem Modell sollen u.a. nur so viele Patientinnen und Patienten versorgt werden, wie nach einem gemeinsam festgelegten Personalschlüssel versorgt werden können. Dieser Personalschlüssel kann über die PPR 2.0 ermittelt und über die Personaluntergrenzen (PpGUV) als „rote Linie nach unten“ abgesichert werden. Mittels unabhängiger wissenschaftlicher Begleitung soll dann untersucht werden, ob dieses Modell Wirkung zeigt und die Pflege spürbar entlastet.
Einige der Punkte des Modells wie ´Belastung zu vermeiden, Ausbildung zu fördern und Arbeitsbedingungen zu verbessern´ sind aus der Konzertierten Aktion Pflege bereits bekannt. Deren Zwischenergebnisse wurden von der Bundespolitik jüngst gefeiert. Da die PPR 2.0 nicht umgesetzt wurde, ist in der Praxis der Profession Pflege jedoch kaum etwas angekommen.
Es ist keine Zeit mehr für Diskussionen darüber, was zu tun ist. Die Fakten liegen auf der Hand. Es muss jetzt gehandelt werden. Der Berliner Senat hätte nun die Möglichkeit, die Pflege wirksam zu unterstützen. Die PPR 2.0 ebenso wie eine dauerhaft gesicherte Finanzierung für das nötige Pflegepersonal im Krankenhausbereich sind Maßnahmen, die endlich zu Verbesserungen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten führen.“
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Pflege braucht Professionalisierung
Deutscher Pflegerat lehnt Vorschlag von Aiwanger entschieden ab
Berlin (13. September 2021, Nr. 36/2021) – „Es ist eine wiederholte Fehleinschätzung, zu meinen, dass Langzeitarbeitslose für die Pflege verpflichtet werden können“, weist Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), entschieden den Vorschlag von Bayerns Vize-Ministerpräsidenten und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) zurück, per Zwang Langzeitarbeitslose für die Pflege zu verpflichten.
„Solche abwegigen Vorschläge hatten wir schon häufiger. Waren es einst die ´Schleckerfrauen´ oder auch Pflege im Rahmen von ´Ableistung von Sozialstunden´, so zeigen sie doch alle ein völlig falsches Bild von den Berufen und der Situation in der Pflege. Sie zeigen jedoch deutlich die mangelnde Einstellung zur Pflege von den Politiker*innen, die diese Vorschläge machen.
Pflege kann nicht jeder. Es ist eine professionelle Tätigkeit, für die man geeignet und entsprechend ausgebildet sein muss. Grundsätzlich muss es Kliniken und Pflegebetrieben gelingen, fähige Personen zu gewinnen und gut auszubilden. Durch nicht auseichend qualifiziertes Personal sind Patient*innen und Bewohner*innen gefährdet, Schäden zu erleiden. Anstatt eine Deprofessionalisierung des Berufes zu wollen und ein Lohndumping herbeizuführen, sollten gute Arbeitsbedingungen mit einer besseren Personalausstattung, einer guten Ausbildung und Bindung im Betrieb im Mittelpunkt jeder Diskussion um die Pflege stehen.
Benötigt wird zudem eine wirksame, unabhängige Vertretung der Profession Pflege durch eine Pflegekammer. Die von Geldern der Regierung abhängige Vereinigung der Pflegenden in Bayern kann diesen Anspruch der Profession Pflege nicht erfüllen.“
Ansprechpartnerin: Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen, Alt-Moabit 91, 10559 Berlin, Telefon: (0 30) 398 77 303, Telefax: (0 30) 398 77 304, E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de
